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2433/2024

Grundwasserproblematik in Porz-Lind (AN/1037/2024)

Mitteilung Ausschuss 04.09.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 17.09.2024, TOP 10.2.20

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5409 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
Vorlagen-Nummer 04.09.2024 
 2433/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.09.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 19.09.2024 
 
Grundwasserproblematik in Porz-Lind (AN/1037/2024) 
hier: Aktueller Sachstand 
Im Kölner Stadtteil Porz-Lind ist im Frühjahr 2024 in zahlreichen Häusern Grundwas-
ser in die Keller eingedrungen. Grund für die „nassen Keller“ ist das angestiegene 
Grundwasser, das bei Erreichen der Kellersohle in die Keller eindringt. Der Flurab-
stand beträgt in diesem Bereich bei mittleren Grundwasserständen nur wenige Meter 
in Abhängigkeit von der jeweiligen Geländehöhe der Grundstücke, kann aber auch in-
folge der sich ändernden Bedingungen erheblich ansteigen. Nach Einschätzung der 
Verwaltung ist die Ursache für die Erhöhung der Grundwasserstände die überdurch-
schnittliche Grundwasserneubildungsrate infolge von häufigen oder langandauernden 
Niederschlagsereignissen.  
 
Der Hauptausschuss hat die Verwaltung am 22.07.2024 mit Maßnahmen beauftragt, 
zu denen nachfolgend der Sachstand mitgeteilt wird. 
 
Punkt 1: Über ein externes Gutachten soll die Verwaltung möglichst kurzfristig 
das Zusammentragen aller notwendigen Informationen und deren Auswertung 
veranlassen. Darauf basierend sollen durch den externen Gutachter die Hand-
lungsmöglichkeiten für die Stadt Köln und die betroffenen Hausbesitzer unter 
Angabe konkreter Maßnahmenvorschläge dargestellt werden.  
 
Sachstand: Im ersten Schritt wurden von der Verwaltung die erforderlichen freiberufli-
chen Leistungen ausgeschrieben. Die zu vergebenden Leistungen umfassen neben 
der Grundlagenermittlung und der Planung von ergänzenden Untersuchungen im 
Quartier die Ermittlung der Ursache und anschließend die Prüfung und Entwicklung 
von Maßnahmen für die Stadt und betroffene Bürger. Des Weiteren ist eine angemes-
sene Beteiligung der betroffenen Anwohner zu Beginn und zum Abschluss des Projek-
tes vorgesehen. 
Mit konkreten Maßnahmenvorschlägen ist in 2025 zu rechnen. 
 
 
Punkt 2: Die hieraus folgenden kommunalen Handlungsmöglichkeiten verbun-
den mit konkreten Umsetzungsplänen der Kölner Stadtverwaltung sollen bald-
möglichst dem zuständigen Fachausschusses Klima, Umwelt, Grün (AKUG) zur

2 
Gez. Wolfgramm 
Beschlussfassung vorgelegt werden. In jedem Fall, soll in der ersten Sitzung 
des AKUG nach der Sommerpause über den aktuellen Sachstand berichtet wer-
den. 
 
Sachstand: siehe Sachstand zu Punkt 1. 
 
 
Punkt 3: Zudem soll geprüft werden, wie allen Bürgerinnen und Bürger in den 
betroffenen Bereichen des Stadtteils Lind Informationen und konkrete Bera-
tungsangebote zum weiteren Vorgehen unterbreitet werden können, um sie bei 
eventuell notwendigen Investitionsentscheidungen zu unterstützen.  
 
Sachstand: Die Verwaltung hat verschiedene Innungen und Handwerkervereinigun-
gen angesprochen, um die unter Punkt 3 im Beschlusstext beschlossene Bürgerbera-
tung durchzuführen. Die Innungen und Handwerkervereinigungen haben abgesagt. 
Die Absage ist auch ein Indiz für die Komplexität der privaten Abdichtungsmaßnah-
men gegenüber aufstauendem Grundwasser im Bestand.  
Um aber den Anwohnenden weiterhin eine Hilfestellung zu geben, wird neben den öf-
fentlichen auch die privaten Schutzmaßnahmen von dem externen Gutachter unter-
sucht. Die Ergebnisse liegen in 2025 vor.  
 
 
Punkt 4: Die Stadtspitze möge sich weiterhin gegenüber dem Land NRW dafür 
einzusetzen, diese grundwasserbedingten Starkregenfolgeschäden in die Not-
hilfesystematik des Landes aufzunehmen, damit die betroffenen Linderinnen 
und Linder diese Hilfen beantragen und auf diese Weise zumindest ein wenig fi-
nanzielle Entlastung bei der Bewältigung der Folgeschäden erfahren können. 
 
Sachstand: Die Umweltverwaltung hat Mitte Juni 2024 das Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr des Landes NRW gebeten, die um Grundhochwasser erwei-
terte Auslegung der Richtlinie Naturkatastrophen zu prüfen.  
 
Zwischenzeitlich liegt nun die Antwort aus dem Innenministerium vor. Dort heißt es: 
 
„Zweck der Soforthilfe ist die erste Milderung von (…) Sachschäden. In einem einfa-
chen unbürokratischem Verfahren kann die bewilligende Gemeinde für Privathaus-
halte oder landwirtschaftliche Betriebe an betroffenen Bürgerinnen und Bürger kurz-
fristig Soforthilfen in Form eines Handgeldes auszahlen. Unter die Schäden im Sinne 
dieser Richtlinie fallen Schäden durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Starkre-
gen, Hagel, Sturm, Erdbeben, Erdrutsch, Wald- und Vegetationsbrand und derglei-
chen sowie Schäden, die damit in einem kausalen Zusammenhang stehen. Hierzu be-
darf es der Anerkennung eines Ereignisses als Naturkatastrophe im Sinne der Richtli-
nie durch das Kabinett. Dazu müssen sämtlicher nachfolgende Voraussetzungen er-
füllt sein: 
 
a) vor Eintritt des Ereignisses ist eine amtliche Unwetterwarnung des Deutschen Wet-
terdienstes erfolgt, 
b) erhebliche Schäden sind an einer Vielzahl von Gebäuden in einer Gebietskörper-
schaft oder Teilgebietskörperschaft eingetreten und 
c) in Relation zur betroffenen Bevölkerung ein überdurchschnittliches hohes Einsatz-
geschehen zur Bewältigung der Lage stattgefunden hat. 
 
Nach unseren Kenntnissen ist davon auszugehen, dass diese Voraussetzungen ku-
mulativ in Köln nicht vorgelegen haben, so dass die Anwendung der Richtlinie Natur-
katastrophen hier nicht in Betracht kommt.“

Beratungsverlauf (2)

12.09.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.09.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.20 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2433/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.09.2024
Erstellt
08.08.2024 16:31