V/0619/2013
Abwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
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V/0619/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Abwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei der Stadt Münster Bericht zu den Punkten 4 und 5 gem. Beschluss AUB V/0145/2012/1. Erg. Beratungsfolge 15.10.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Bericht zum Sachstand bzgl. der Punkte 4 und 5 des Beschlusses zur Vorlage V/0145/2012/1. Erg. wird zur Kenntnis genommen. 2. Es wird angeregt, aufgrund der prognostizierten Siedlungsentwicklung für die Zeit nach 2020 Flächen für Ausgleichsmaßnahmen für den Flächenpool zur Verfügung zu stellen. 3. Zukünftig erfolgt die Dokumentation des Sachstandes gemäß Punkt 1 des Beschlussvo r- schlags im Rahmen der Umweltdaten Münster, erstmalig 2014. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst zwar Kosten für den Grunderwerb von Au s- gleichsflächen anfallen, diese jedoch auf der Grundlage der Kostenerstattungsbetrags - und Er- schließungsbeitragssatzung refinanziert werden. Begründung: Die Verwaltung hat mit der Vorlage 0145/2012 de m AUB am 15.05.2012 die Abwicklung der Ei n- griffsregelung bei der Stadt Münster dargelegt. In derselben Sitzung wurde im Rahmen eines Ä n- derungsantrags eine geänderte Beschlussempfehlung an den Haupausschuss beschlossen, die am 26.06.2012 von diesem bestätig t wurde. Aufgrund dessen ist dem AUB in regelmäßigen Zei t- abständen zu den Beschlusspunkten 4 und 5 der Vorlage zu berichten. Vorlagen-Nr.: V/0619/2013 Auskunft erteilt: Herr Sailer Ruf: 492 67 28 E-Mail: Sailer@stadt-muenster.de Datum: 16.09.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0619/2013 Zu 1: V/0145/2012/1. Erg. - Pkt. 4: „Die Verwaltung wird gebeten, im Fachausschuss jährlich darüber Bericht zu erstatten, wie vie l Geld im Topf der Ersatzgeldzahlungen verfügbar ist, dazu sind die im jeweiligen Jahr geplanten Maßnahmen aufzulisten.“ Die Höhe der für landschaftspflegerische oder Artenschutzmaßnahmen zur Verfügung stehenden Ersatzgelder beträgt: 102.503,- € (Stand: 07.08.2013). Finanzbilanz Ersatzgelder 2013 – Stand: 07.08.2013 Einnahmen/Haben: 102.503,- € Geplante Ausgaben: 88.200,- € (abzügl. geleisteter Zahlungen) Einnahmenüberschuss: 14.303,- € Die in 2013 geplanten bzw. sich bereits in der Realisi erung befindlichen landschaftspflegerischen Maßnahmen sind in der Anlage 1 dieser Vorlage aufgeführt. V/0145/2012/1. Erg. - Pkt. 5: „Die Verwaltung wird gebeten, dem Fachausschuss zukünftig in den betreffenden Verwaltungsvo r- lagen Flächenverbrauch und Aus gleichs- und Ersatzmaßnahmen zu bilanzieren. Darüber hinaus wird dem AUB jährlich eine Bilanz vorgelegt. Dabei sind die noch vorhandenen Flächenressourcen und mögliche Verknappungen ebenfalls dar- zustellen.“ Im Zeitraum vom 01.07.2012 bis 07.08.2013 sind 10 Bebauungspläne sowie eine Satzung nach § 34 BauGB zur Rechtskraft gelangt. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Innenbereichsve r- fahren. Bei 5 dieser nach § 13 BauGB zu beurteilenden Bebauungsplanverfahren wurden lediglich einze l- ne Textliche Festsetzungen geändert. Mit den Änderungen sind keine Eingriffe in Natur und Lan d- schaft verbunden. Bei der anderen Hälfte der Verfahren ist im Rahmen der Planung eine Verdichtung der vorhand e- nen Bebauung innerhalb bereits vorhandener Baugebiete erfolgt, die mat eriell mit einer Erhöhung des Versiegelungsgrades einher geht, jedoch eine zulässige Grundfläche von weniger als 20000 m² umfasst. Rechtlich sind diese Verfahren nach § 13 a BauGB eingestuft, so dass die erfolgten Eingriffe von der Ausgleichsverpflichtung freigestellt sind. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass aufgrund der rechtlichen Beurteilung als Innenb e- reichsverfahren bei allen o. g. Satzungen kein Anspruch auf Ausgleich der entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft besteht. Insofern erfolgt in diesem Zusammenhang keine Ausweisung von Kompensationsflächen. - 3 - V/0619/2013 Flächenpool Kompensationsflächenkataster (Komkat) Im städtischen Flächenpool sind insgesamt 17,14 ha zuordnungsfähige Kompensationsflächen vorhanden (Stand: 07.08.13). Diese teilen si ch auf 2,17 ha (22 Uferrandstreifen) und 14,97 ha (11 sonstige Flächen) auf. Die letztgenannten Poolflächen gliedern sich derzeit in folgende Flächennutzungen auf (Fläche n- anteile geschätzt): Intensives Grünland rd. 9,99 ha Sonderstandorte (Hochzeitswald) rd. 3,11 ha Brachflächen rd. 0,92 ha Gehölz- und Gewässerflächen rd. 0,71 ha Innenbereichsflächen rd. 0,24 ha Summe: rd. 14,97 ha Zu 2: Zukünftige Kompensationsbedarfe auf Basis der künftigen Siedlungsentwicklung In der Vorlage 0288/2012/1. Erg. „Ziel wert für die Entwicklung der Siedlungs - und Verkehrsfläche für das Jahr 2020 für die Umweltdaten Münster und Anregung des Landschaftsbeirates gemäß § 24 GO NRW zur Thematik „Flächenverbrauch““ hat der Rat beschlossen, dass der Zielwert der Flächeninanspruchnahme von 30 ha/Jahr für Siedlungszwecke, der sich am Durchschnittswert des Bundes und des Landes NRW orientiert, nicht überschritten werden soll. Von diesem Wert für die jährliche Siedlungsentwicklung bis 2020 ausgehend, ergibt sich für den Zeitraum von 2014 bis 2020 eine Flächeninanspruchnahme von rd. 210 ha (30 ha x 7) Außenb e- reichsflächen. Aufgrund der Erfahrungen in den letzten Jahren kann angenommen werden, dass 50 % der städtebaulichen Entwicklung in Form von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen e rfolgt. Insofern verbleibt ein durch die Stadt Münster im Rahmen der Bauleitplanung zu verantwo rtender Flächenverbrauch von rd. 105 ha. Diesem Verbrauch für Siedlungsflächen steht voraussichtlich ein Ausgleichsflächenbedarf von rd. 11,7 ha, der außerhalb der Bebauungspläne nachzuweisen wäre, gegenüber. Der Wert des hoc h- gerechneten Ausgleichsbedarfs wurde aus den entsprechenden Zahlenspiegeln vorausgegang e- ner, inzwischen rechtskräftiger Bebauungspläne ermittelt. Die vorhandene Flächenpoolreserve reicht somit zunächst aus, um die erforderliche Kompensation der Eingriffe zu gewährleisten. Sollten sich die unterstellten Bedingungen jedoch im Zuge der weiteren Entwicklung ändern, zum Beispiel indem die Stadt einen größeren Anteil an der Siedlungsentwicklung durch d ie Aufstellung von Bebauungsplänen selbst wahrnimmt, können sich Engpässe in der Bereitstellung erforderl i- cher Ausgleichsbedarfe ergeben. Insofern schlägt die Verwaltung vor, im Rahmen der liege n- schaftlichen Aktivitäten auch den Aspekt der Bereitstellung v on Ausgleichsmöglichkeiten zu b e- rücksichtigten. Parallel hierzu wird die Stadt Münster den Kontakt zur Stiftung Westfälische Kulturlandschaft i n- tensivieren, um einen Teil des anfallenden Bedarfs an Kompensation in Kooperation mit der hies i- gen Landwirtschaft abzudecken. - 4 - V/0619/2013 Zu 3: Gemäß der Beschlusspunkte 4 und 5 der Vorlage 0145/2012/1. Erg. hat die Verwaltung dem AUB jährlich zu den Themenkomplexen „Ersatzgeldzahlungen“ und „Flächenverbrauch/Ausgleich“ B e- richt zu erstatten. Unabhängig hiervon werden dem AU B im zweijährigen Turnus, gemäß B e- schluss zur Vorlage 0815/2012, die Umweltdaten Münster vorgelegt. Aufgrund des inhaltlichen Bezuges der in dieser Vorlage behandelten Punkte sowie aus Gründen der Verwaltungsvereinf a- chung sollte die Berichterstattung zu de n Punkten dieser Vorlage zukünftig in die „Umweltdaten Münster“ integriert werden. Erstmalig würde dies somit in 2014 erfolgen. I.V. gez. Thomas Paal Anlage 1: Ersatzgeld - Maßnahmen 2013
Anlage 1
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Ersatzgeld – Maßnahmen 2013 Anlage 1 zur Vorlage V/0619/2013 Projekt Landschaftspflegerische Maßnahmen NSG / LSG Flächen- größe Nutzung vor Maßnahme Nachfolge- nutzung Stand des Projekts Vorauss. Baukosten Kosten Liegenschaft Kosten gesamt Gewässer- optimierung Hagelbachstiege Nienberge • Freistellen des vorhandenen Kleingewässers • Entschlammung • Erweiterung des Gewässerkörpers • Anlage von Blänken innerhalb des Grünlands NSG 5.700 m² • 2.850 m² Intensivgrün- land • 2.850 m² vorhand. Feuchtbiotop Extensives Grünland auf ca. 2.850 m² in der Herstellung 15.000,- € 22.800,- € 37.800,- € Obstwiese Rüschhausweg Gievenbeck • Anlage einer extensiven Obstwiese • Heckenpflanzung • Setzen eines Weidezauns - 2.067 m² Hausgarten Extensives Grünland auf ca. 90% der Fläche in der Herstellung 13.500,- € 0 € 13.500,- € Biotopoptimierung östlich „Im Dahl“ Hiltrup • Aufforstung mit Laubgehölzen • Gehölzverdichtung im Bereich eines vorhandenen Feld- gehölzes • Anlage von Baumgruppen innerhalb des Extensivgrünlandes - 1.000 m² vorhandene Ausgleichs- fläche keine Einschrän- kung in der Herstellung 9.900,- € 0 € 9.900,- € Gehölzpflanzung entlang der Langenhorster Stiege Nienberge • Anlage eines 1-2- reihigen Gehölzstreifens aus Sträuchern - 400 m² • 250 m² Acker • 150 m² Grünland 400 m² Gehölze auf Saum- streifen Aus- schreibung 1.400,- € 0 € 1.400,- € Ersatzgeld – Maßnahmen 2013 Anlage 1 zur Vorlage V/0619/2013 Projekt Landschaftspflegerische Maßnahmen NSG / LSG Flächen- größe Nutzung vor Maßnahme Nachfolge- nutzung Stand des Projekts Vorauss. Baukosten Kosten Liegenschaft Kosten gesamt Uferrandstreifen und Flutmulde im Bereich der Aa westllich Twerenfeldweg Nienberge • Anlage eines rd. 5 m breiten Uferrand- streifens entlang der Aa • Anlage einer Flutmulde im Überschwem- mungsbereich • Pflanzung von Einzel- bäumen/ Anlage von Baumgruppen • Anlage eines Feldgehölzes LSG 5.400 m² • 1.400 m² Acker • 4.000 m² Grünland Extensives Grünland 2.700 m² Aus- schreibung 23.900,- € 13.300,- € 37.200,- € Summen: • 1.650 m² Acker • 7.000 m² Grünland • 5.550 m² extens. Grünl. • 3.100 m² Gehölze, Gewäs- ser etc. 63.700,- € 36.100,- € 99.800,-€
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Rüschhausweg
- Twerenfeldweg
- Langenhorster Stiege
- Hagelbachstiege
- Im Dahl
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0619/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.08.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37