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V/0619/2013

Abwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei der Stadt Münster

Vorlagen 16.08.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 15.10.2013, TOP 5.5

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

7662 Zeichen

V/0619/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Abwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei der Stadt Münster 
Bericht zu den Punkten 4 und 5 gem. Beschluss AUB V/0145/2012/1. Erg. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.10.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Bericht zum Sachstand bzgl. der Punkte 4 und 5 des Beschlusses zur Vorlage 
V/0145/2012/1. Erg. wird zur Kenntnis genommen. 
 
2. Es wird angeregt, aufgrund der prognostizierten Siedlungsentwicklung für die Zeit nach 
2020 Flächen für Ausgleichsmaßnahmen für den Flächenpool zur Verfügung zu stellen. 
 
3. Zukünftig erfolgt die Dokumentation des Sachstandes gemäß Punkt 1 des Beschlussvo r-
schlags im Rahmen der Umweltdaten Münster, erstmalig 2014. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen,  dass zunächst zwar Kosten für den Grunderwerb von Au s-
gleichsflächen anfallen, diese jedoch auf der Grundlage der Kostenerstattungsbetrags - und Er-
schließungsbeitragssatzung refinanziert werden. 
 
 
Begründung: 
 
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 0145/2012 de m AUB am 15.05.2012 die Abwicklung der Ei n-
griffsregelung bei der Stadt Münster dargelegt. In derselben Sitzung wurde im Rahmen eines Ä n-
derungsantrags eine geänderte Beschlussempfehlung an den Haupausschuss beschlossen, die 
am 26.06.2012 von diesem bestätig t wurde. Aufgrund dessen ist dem AUB in regelmäßigen Zei t-
abständen zu den Beschlusspunkten 4 und 5 der Vorlage zu berichten. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0619/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Sailer 
Ruf: 
492 67 28 
E-Mail: 
Sailer@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.09.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0619/2013 
Zu 1: 
 
V/0145/2012/1. Erg. - Pkt. 4: 
„Die Verwaltung wird gebeten, im Fachausschuss jährlich darüber Bericht zu erstatten, wie vie l 
Geld im Topf der Ersatzgeldzahlungen verfügbar ist, dazu sind die im jeweiligen Jahr geplanten 
Maßnahmen aufzulisten.“ 
 
Die Höhe der für landschaftspflegerische oder Artenschutzmaßnahmen zur Verfügung stehenden 
Ersatzgelder beträgt: 102.503,- € (Stand: 07.08.2013). 
 
Finanzbilanz Ersatzgelder 2013 – Stand: 07.08.2013 
Einnahmen/Haben: 102.503,- € 
Geplante Ausgaben: 88.200,- €  
(abzügl. geleisteter Zahlungen) 
 
Einnahmenüberschuss: 14.303,- € 
 
Die in 2013 geplanten bzw. sich bereits in der Realisi erung befindlichen landschaftspflegerischen 
Maßnahmen sind in der Anlage 1 dieser Vorlage aufgeführt. 
 
 
V/0145/2012/1. Erg. - Pkt. 5: 
„Die Verwaltung wird gebeten, dem Fachausschuss zukünftig in den betreffenden Verwaltungsvo r-
lagen Flächenverbrauch und Aus gleichs- und Ersatzmaßnahmen zu bilanzieren. Darüber hinaus 
wird dem AUB jährlich eine Bilanz vorgelegt. 
Dabei sind die noch vorhandenen Flächenressourcen und mögliche Verknappungen ebenfalls dar-
zustellen.“ 
 
Im Zeitraum vom 01.07.2012 bis 07.08.2013 sind 10 Bebauungspläne sowie eine Satzung nach  
§ 34 BauGB zur Rechtskraft gelangt. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Innenbereichsve r-
fahren. 
 
Bei 5 dieser nach § 13 BauGB zu beurteilenden Bebauungsplanverfahren wurden lediglich einze l-
ne Textliche Festsetzungen geändert. Mit den Änderungen sind keine Eingriffe in Natur und Lan d-
schaft verbunden. 
 
Bei der anderen Hälfte der Verfahren ist im Rahmen der Planung eine Verdichtung der vorhand e-
nen Bebauung innerhalb bereits vorhandener Baugebiete erfolgt, die mat eriell mit einer Erhöhung 
des Versiegelungsgrades einher geht, jedoch eine zulässige Grundfläche von weniger als 20000 
m² umfasst. Rechtlich sind diese Verfahren nach § 13 a BauGB eingestuft, so dass die erfolgten 
Eingriffe von der Ausgleichsverpflichtung freigestellt sind. 
 
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass aufgrund der rechtlichen Beurteilung als Innenb e-
reichsverfahren bei allen o. g. Satzungen kein Anspruch auf Ausgleich der entstehenden Eingriffe 
in Natur und Landschaft besteht. Insofern erfolgt in diesem Zusammenhang keine Ausweisung von 
Kompensationsflächen.

- 3 - 
V/0619/2013 
 
Flächenpool Kompensationsflächenkataster (Komkat) 
 
Im städtischen Flächenpool sind insgesamt 17,14 ha zuordnungsfähige Kompensationsflächen 
vorhanden (Stand: 07.08.13). Diese teilen si ch auf 2,17 ha (22 Uferrandstreifen) und 14,97 ha (11 
sonstige Flächen) auf. 
 
Die letztgenannten Poolflächen gliedern sich derzeit in folgende Flächennutzungen auf (Fläche n-
anteile geschätzt): 
 Intensives Grünland rd. 9,99 ha 
 Sonderstandorte (Hochzeitswald) rd. 3,11 ha 
 Brachflächen rd. 0,92 ha 
 Gehölz- und Gewässerflächen rd. 0,71 ha 
 Innenbereichsflächen rd. 0,24 ha 
 Summe: rd. 14,97 ha 
 
 
Zu 2: 
 
Zukünftige Kompensationsbedarfe auf Basis der künftigen Siedlungsentwicklung 
 
In der Vorlage 0288/2012/1. Erg. „Ziel wert für die Entwicklung der Siedlungs - und Verkehrsfläche 
für das Jahr 2020 für die Umweltdaten Münster und Anregung des Landschaftsbeirates gemäß 
§ 24 GO NRW zur Thematik „Flächenverbrauch““ hat der Rat beschlossen, dass der Zielwert der 
Flächeninanspruchnahme von 30 ha/Jahr für Siedlungszwecke, der sich am Durchschnittswert des 
Bundes und des Landes NRW orientiert, nicht überschritten werden soll. 
 
Von diesem Wert für die jährliche Siedlungsentwicklung bis 2020 ausgehend, ergibt sich für den 
Zeitraum von 2014 bis 2020 eine Flächeninanspruchnahme von rd. 210 ha (30 ha x 7) Außenb e-
reichsflächen. Aufgrund der Erfahrungen in den letzten Jahren kann angenommen werden, dass 
50 % der städtebaulichen Entwicklung in Form von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen e rfolgt. 
Insofern verbleibt ein durch die Stadt Münster im Rahmen der Bauleitplanung zu verantwo rtender 
Flächenverbrauch von rd. 105 ha. 
 
Diesem Verbrauch für Siedlungsflächen steht voraussichtlich ein Ausgleichsflächenbedarf von rd. 
11,7 ha, der außerhalb der Bebauungspläne nachzuweisen wäre, gegenüber. Der Wert des hoc h-
gerechneten Ausgleichsbedarfs wurde aus den entsprechenden Zahlenspiegeln vorausgegang e-
ner, inzwischen rechtskräftiger Bebauungspläne ermittelt. Die vorhandene Flächenpoolreserve 
reicht somit zunächst aus, um die erforderliche Kompensation der Eingriffe zu gewährleisten. 
 
Sollten sich die unterstellten Bedingungen jedoch im Zuge der weiteren Entwicklung ändern, zum 
Beispiel indem die Stadt einen größeren Anteil an der Siedlungsentwicklung durch d ie Aufstellung 
von Bebauungsplänen selbst wahrnimmt, können sich Engpässe in der Bereitstellung erforderl i-
cher Ausgleichsbedarfe ergeben. Insofern schlägt die Verwaltung vor, im Rahmen der liege n-
schaftlichen Aktivitäten auch den Aspekt der Bereitstellung v on Ausgleichsmöglichkeiten zu b e-
rücksichtigten. 
Parallel hierzu wird die Stadt Münster den Kontakt zur Stiftung Westfälische Kulturlandschaft i n-
tensivieren, um einen Teil des anfallenden Bedarfs an Kompensation in Kooperation mit der hies i-
gen Landwirtschaft abzudecken.

- 4 - 
V/0619/2013 
 
Zu 3: 
 
Gemäß der Beschlusspunkte 4 und 5 der Vorlage 0145/2012/1. Erg. hat die Verwaltung dem AUB 
jährlich zu den Themenkomplexen „Ersatzgeldzahlungen“ und „Flächenverbrauch/Ausgleich“ B e-
richt zu erstatten. Unabhängig hiervon werden dem AU B im zweijährigen Turnus, gemäß B e-
schluss zur Vorlage 0815/2012, die Umweltdaten Münster vorgelegt. Aufgrund des inhaltlichen 
Bezuges der in dieser Vorlage behandelten Punkte sowie aus Gründen der Verwaltungsvereinf a-
chung sollte die Berichterstattung zu de n Punkten dieser Vorlage zukünftig in die „Umweltdaten 
Münster“ integriert werden. Erstmalig würde dies somit in 2014 erfolgen. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
 
 
Anlage 1: Ersatzgeld - Maßnahmen 2013

Anlage 1

2320 Zeichen

Ersatzgeld – Maßnahmen 2013 Anlage 1 zur Vorlage V/0619/2013  
Projekt Landschaftspflegerische 
Maßnahmen 
NSG 
/ 
LSG 
Flächen-
größe 
Nutzung vor 
Maßnahme 
Nachfolge-
nutzung 
Stand des 
Projekts 
Vorauss. 
Baukosten 
Kosten 
Liegenschaft 
 
Kosten 
gesamt 
Gewässer-
optimierung 
Hagelbachstiege  
 
Nienberge 
• Freistellen des 
vorhandenen 
Kleingewässers 
• Entschlammung 
• Erweiterung des 
Gewässerkörpers 
• Anlage von Blänken 
innerhalb des 
Grünlands 
NSG 
 5.700 m² • 2.850 m² 
Intensivgrün-
land 
 
• 2.850 m² 
vorhand. 
Feuchtbiotop 
Extensives 
Grünland 
auf ca. 
2.850 m²  
in der 
Herstellung 
15.000,- € 22.800,- € 37.800,- € 
Obstwiese 
Rüschhausweg  
 
Gievenbeck 
• Anlage einer 
extensiven Obstwiese 
• Heckenpflanzung 
• Setzen eines 
Weidezauns 
- 2.067 m² Hausgarten Extensives 
Grünland 
auf ca. 90% 
der Fläche 
in der 
Herstellung 
13.500,- € 0 € 13.500,- € 
Biotopoptimierung  
östlich „Im Dahl“  
 
Hiltrup 
• Aufforstung mit 
Laubgehölzen 
• Gehölzverdichtung im 
Bereich eines 
vorhandenen Feld-
gehölzes 
• Anlage von 
Baumgruppen 
innerhalb des 
Extensivgrünlandes 
- 1.000 m² vorhandene 
Ausgleichs-
fläche 
keine 
Einschrän-
kung 
in der 
Herstellung 
9.900,- € 0 € 9.900,- € 
Gehölzpflanzung 
entlang der 
Langenhorster 
Stiege 
 
Nienberge 
• Anlage eines 1-2-
reihigen 
Gehölzstreifens aus 
Sträuchern 
- 400 m² • 250 m²  
Acker 
• 150 m² 
Grünland 
400 m² 
Gehölze auf 
Saum-
streifen 
Aus-
schreibung 
1.400,- € 0 € 1.400,- €

Ersatzgeld – Maßnahmen 2013 Anlage 1 zur Vorlage V/0619/2013  
Projekt Landschaftspflegerische 
Maßnahmen 
NSG 
/ 
LSG 
Flächen-
größe 
Nutzung vor 
Maßnahme 
Nachfolge-
nutzung 
Stand des 
Projekts 
Vorauss. 
Baukosten 
Kosten 
Liegenschaft 
 
Kosten 
gesamt 
Uferrandstreifen 
und Flutmulde im 
Bereich der Aa 
westllich 
Twerenfeldweg  
 
Nienberge 
• Anlage eines rd. 5 m 
breiten Uferrand-
streifens entlang der 
Aa 
• Anlage einer Flutmulde 
im Überschwem-
mungsbereich 
• Pflanzung von Einzel-
bäumen/ Anlage von 
Baumgruppen 
• Anlage eines 
Feldgehölzes 
LSG 5.400 m² • 1.400 m² 
Acker 
• 4.000 m² 
Grünland 
Extensives 
Grünland 
2.700 m² 
Aus-
schreibung 
23.900,- € 13.300,- € 37.200,- € 
 Summen: • 1.650 m² 
Acker 
• 7.000 m² 
Grünland 
• 5.550 m² 
extens. 
Grünl. 
• 3.100 m² 
Gehölze, 
Gewäs-
ser etc. 
 63.700,- € 36.100,- € 99.800,-€

Beratungsverlauf (1)

15.10.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Rüschhausweg
  • Twerenfeldweg
  • Langenhorster Stiege
  • Hagelbachstiege
  • Im Dahl

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0619/2013
Typ
Vorlagen
Datum
16.08.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37