3268/2017
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parksituation in der Gellertstraße 37 (Az.: 02-1600-137/17)
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Anlage 1 Eingabe
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An das 4, Sen, 2017 Bezirksrathaus Nippes | BürgeramtNippes |Pst. | Neusser Straße 450 50733 Köln Betr.: Bürgerantrag Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mann und ich sind eine von 12 Mietparteien einer Autoparkbucht im Hinter- hof der Gellertstraße ,50733 Köln-Nippes. Der Hinterhof ist nur durch eine recht enge Zufahrt zu befahren. Diese mündet auf die Gellertstraße. Der Zufahrtsbereich der Einfahrt wurde vor vielen Jahren mit einer Zickzackfahrbahnmarkierung mit weißer Farbe professionell markiert. Inzwischen ist die Markierung extrem ver- blasst. Leider ‚übersehen’ sehr viele Autofahrer/innen diese verblasste Markierung sowie die Situation der Einfahrt und stellen sich nicht nur auf die Zickzack-Markierung, sondern so, dass die Einfahrt regelrecht blockiert wird. Erschwerend kommt hinzu, dass eine Straßenlaterne links der Einfahrt steht. Viele Autofahrer setzen ihren Wa- gen mit Abstand neben die Straßenlaterne. Dadurch wird der Radius, den wir als herausfahrende Autofahrer nehmen müssen, noch größer. Die Gellertstraße wird leider auf beiden Seiten der Straße durchgängig zugeparkt, so dass man auch nicht zur gegenüberliegenden Seite ausweichen könnte. Wenn wir Mieter der Parkbuchten den Hinterhof nicht ohne Karambolage verlas- sen können, erstatten wir Anzeige, lassen abschleppen oder nutzen die KVB, da wir unserer Arbeit nachgehen müssen. Jeder Morgen wird zu einer höchst belastenden Situation, weil man nie davon ausgehen kann, ob man ohne Blockade aus der Ein- fahrt auf die Gellertstraße einmünden kann. Die Einsicht auf die fahrenden Autos auf der Gellertstraße wird durch die zuparkenden Autos zusätzlich erschwert bis behindert. Einige angefügte Bilder sollen die Situation vor Ort erläutern. In Köln scheint es häufig günstigere Verkehrssituationen zu geben. So zeigen sich an vielen Stellen sehr gut sichtbare Markierungen und auch Poller, die die Einfahrt freihalten. Und es gibt an einigen Stellen Parabolspiegel, die die Einsicht auf die durchfahrenden Autos ermöglichen und Karambolagen verhindern. Wir bitten mit diesem Schreiben darum, dass die Fahrbahnmarkierungen erneuert werden und würden es sehr begrüßen, wenn zwei Poller die Einfahrt zu beiden Sei- ten die Einfahrt deutlich begrenzen würden. Ein Parabolspiegel wäre natürlich ebenfalls sehr wünschenswert, da es tatsächlich bereits zu einigen Karambolagen gekommen ist. Wir bieten auch unsere Unterstützung an und würden die Fahr- bahnmarkierungen mit Ihrer Genehmigung selbst vornehmen oder auch Poller selbst anbringen. So, wie sich die Situation zur Zeit gestaltet, ist es für uns ein höchst belastender Zustand. Wir hoffen sehr auf Ihre Unterstützung. Über eine positive Nachricht würden wir uns sehr freuen. Folgende Mieter der Autoparkplätze schließen sich dem Schreiben an: Anlagen Grundriss, Fotos Parksituation Hinterhof Gellertstraße 37 rn 9 Eine gute Lösung gegen das Zuparken der Einfahrt (Eichstraße, Köln). Ein Poller verhindert das Zu- parken der Einfahrt. Ein ‚fetter’ Balken und gut sichtbare schmale Balken verhindern weiterhin das Zuparken.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/663/34 Vorlagen-Nummer 3268/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parksituation in der Gellertstraße 37 (Az.: 02-1600-137/17) Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt der Petentin für ihre Eingabe, spricht sich jedoch gegen die zu- sätzliche Kennzeichnung der privaten Zufahrt aus. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.12.2017 2 Begründung: Die Petentin beantragt die Erneuerung der Fahrbahnmarkierung sowie die Aufstellung von zwei Pol- lern an der Zufahrt zu den Stellplätzen Gellertstraße 37 (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Eine Überprüfung der Örtlichkeit hat ergeben, dass die Zufahrt zu den entsprechenden Stellplätzen in der Gellertstraße gut erkennbar ist. Nach § 12 Absatz 3 Nummer 3 Straßenverkehrs-Ordnung ist das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten unzulässig. Somit ist eine gesetzliche Regelung vorhan- den, die bei Beachtung der Vorschriften eine ungehinderte Zufahrt zu den vg. Stellplätzen gewährleis- tet. Nach aktueller Rechtsauffassung sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur noch dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Ein solch zwingen- des Erfordernis ist vorliegend nicht gegeben. Die Verkehrssituation ist eindeutig und vergleichbar mit den benachbarten Zufahrten und Garagen. Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3268/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 14.11.2017
- Erstellt
- 24.10.2017 09:41