1441/2023
Schulrechtliche Erweiterung des Bildungsganges "FOS Polizei" Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung am Berufskolleg an der Lindenstraße (BK 3) zum Schuljahr 2023/24
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1441/2023 Freigabedatum 08.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Schulrechtliche Erweiterung des Bildungsganges "FOS Polizei" Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung am Berufskolleg an der Lindenstraße (BK 3) zum Schuljahr 2023/24 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1.) Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die schulrechtliche Erweiterung des einzügigen Bildungsgangs Fachoberschule für Wirtschaft und Verwal- tung, Schwerpunkt: Polizeivollzugsdienst („FOS Polizei“) auf insgesamt 2 Züge am Be- rufskolleg an der Lindenstraße, Lindenstraße 78, 50674 Köln zum 01.08.2023. 2.) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be- schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3.) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwal- tungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023 Rat 15.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Beginn des Schuljahrs 2022/23 ist der landesweite Schulversuch Fachoberschule für Wirt- schaft und Verwaltung, Schwerpunkt: Polizeivollzugsdienst („FOS Polizei“) an elf Berufskol- legs in Nordrhein-Westfalen gestartet. Darunter auch das Berufskolleg an der Lindenstraße (BK 03). Der neue Bildungsgang richtet sich an Absolventinnen und Absolventen, die einen mittleren Schulabschluss oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erreicht ha- ben. In dem zweijährigen Bildungsgang erwerben die Schülerinnen und Schüler die Fachhoch- schulreife und polizeispezifische Kenntnisse, wie etwa in Recht und Staatslehre. Gleichzeitig sichern sie sich eine vorbehaltliche Einstellungszusage für die Polizei Nordrhein-Westfalen und damit für das anschließende Bachelorstudium an der Hochschule für Polizei und öffentli- che Verwaltung, sofern sie den Abschluss erfolgreich absolvieren und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllen. Die Landesregierung erfüllt mit diesem neuen Bildungsgang die im Koalitionsvertrag geäußer- te Absicht, Jugendlichen mit mittlerem Schulabschluss unter Beibehaltung der zweigeteilten Laufbahn den Zugang zum Polizeivollzugsdienst zu ermöglichen. Der Schulversuch wird in enger Abstimmung zwischen dem Ministerium für Schule und Bil- dung und dem Ministerium des Innern durchgeführt. Die Erprobung des neuen Bildungsgangs hat im Schuljahr 2022/23 begonnen und läuft nach aktueller Planung bis einschließlich Schul- jahr 2028/2029. Der Bildungsgang Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt: Polizeivoll- zugsdienst ist zum Schuljahr 2022/23 einzügig gestartet. Aufgrund der hohen Nachfrage und der Bedarfslage hat die Bezirksregierung Köln um die Bildung einer weiteren Eingangsklasse gebeten. Die Verwaltung befürwortet die Bitte der Bezirksregierung Köln und den damit einhergehen- den Antrag des Berufskollegs an der Lindenstraße zur Erweiterung des Bildungsganges Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt: Polizeivollzugsdienst („FOS Polizei“) auf insgesamt zwei Züge. Die Zügigkeitserweiterung soll zum Schuljahr 2023/24 er- folgen. (2) Beteiligung der Schulkonferenz Die Stellungnahme der Schulkonferenz wird nachgereicht. Da der Antrag zur schulrechtlichen Erweiterung des Bildungsganges durch das Berufskolleg an der Lindenstraße erfolgt ist, wird von einem positiven Votum durch die Schulkonferenz ausgegangen. (3) Zur personellen und räumlichen Situation Die erforderlichen Unterrichts- und Fachräume sowie die benötigte Ausstattung sind am Be- rufskolleg an der Lindenstraße, Lindenstraße 78, 50674 Köln vorhanden. Die erforderlichen 3 Lehrkräfte für den Bildungsgang stehen zur Verfügung und müssen nicht aus anderen Bil- dungsgängen abgezogen werden. (4) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Das BK 03 ist das einzige der städtischen Berufskollegs für diesen Fachschulzweig/bzw. mit diesem Schwerpunkt im Stadtgebiet von Köln. Es besteht somit intern keine Konkurrenzsitua- tion. Da die schulrechtliche Erweiterung durch die Bezirksregierung gesteuert wird, ist eine Schul- trägerbeteiligung der umliegenden Kommunen nicht erforderlich. (5) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die Errichtung des Bildungsgangs Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt: Polizeivollzugsdienst („FOS Polizei“) am Berufskolleg an der Lindenstraße, Lindenstraße 78, 50674 Köln, zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der potentiellen Schüler*innen und Auszubildenden, frühzeitig Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal- tungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (1)
- Lindenstraße 78
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Details
- Aktenzeichen
- 1441/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 24.05.2023
- Erstellt
- 01.05.2023 18:15