Mandari Insight

1441/2023

Schulrechtliche Erweiterung des Bildungsganges "FOS Polizei" Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung am Berufskolleg an der Lindenstraße (BK 3) zum Schuljahr 2023/24

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.05.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.06.2023, TOP 10.14

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

5968 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1441/2023 
Freigabedatum 
08.05.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Schulrechtliche Erweiterung des Bildungsganges "FOS Polizei" Fachbereich Wirtschaft 
und Verwaltung am Berufskolleg an der Lindenstraße (BK 3) zum Schuljahr 2023/24
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1.) Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die schulrechtliche 
Erweiterung des einzügigen Bildungsgangs Fachoberschule für Wirtschaft und Verwal-
tung, Schwerpunkt: Polizeivollzugsdienst („FOS Polizei“) auf insgesamt 2 Züge am Be-
rufskolleg an der Lindenstraße, Lindenstraße 78, 50674 Köln zum 01.08.2023. 
 
2.) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be-
schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur 
Genehmigung des Beschlusses zu stellen.  
 
3.) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwal-
tungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023 
Rat 15.06.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Beginn des Schuljahrs 2022/23 ist der landesweite Schulversuch Fachoberschule für Wirt-
schaft und Verwaltung, Schwerpunkt: Polizeivollzugsdienst („FOS Polizei“) an elf Berufskol-
legs in Nordrhein-Westfalen gestartet. Darunter auch das Berufskolleg an der Lindenstraße 
(BK 03). 
Der neue Bildungsgang richtet sich an Absolventinnen und Absolventen, die einen mittleren 
Schulabschluss oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erreicht ha-
ben. 
In dem zweijährigen Bildungsgang erwerben die Schülerinnen und Schüler die Fachhoch-
schulreife und polizeispezifische Kenntnisse, wie etwa in Recht und Staatslehre. Gleichzeitig 
sichern sie sich eine vorbehaltliche Einstellungszusage für die Polizei Nordrhein-Westfalen 
und damit für das anschließende Bachelorstudium an der Hochschule für Polizei und öffentli-
che Verwaltung, sofern sie den Abschluss erfolgreich absolvieren und die beamtenrechtlichen 
Voraussetzungen weiterhin erfüllen. 
Die Landesregierung erfüllt mit diesem neuen Bildungsgang die im Koalitionsvertrag geäußer-
te Absicht, Jugendlichen mit mittlerem Schulabschluss unter Beibehaltung der zweigeteilten 
Laufbahn den Zugang zum Polizeivollzugsdienst zu ermöglichen. 
Der Schulversuch wird in enger Abstimmung zwischen dem Ministerium für Schule und Bil-
dung und dem Ministerium des Innern durchgeführt. Die Erprobung des neuen Bildungsgangs 
hat im Schuljahr 2022/23 begonnen und läuft nach aktueller Planung bis einschließlich Schul-
jahr 2028/2029. 
Der Bildungsgang Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt: Polizeivoll-
zugsdienst ist zum Schuljahr 2022/23 einzügig gestartet. Aufgrund der hohen Nachfrage und 
der Bedarfslage hat die Bezirksregierung Köln um die Bildung einer weiteren Eingangsklasse 
gebeten.  
Die Verwaltung befürwortet die Bitte der Bezirksregierung Köln und den damit einhergehen-
den Antrag des Berufskollegs an der Lindenstraße zur Erweiterung des Bildungsganges 
Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt: Polizeivollzugsdienst („FOS 
Polizei“) auf insgesamt zwei Züge. Die Zügigkeitserweiterung soll zum Schuljahr 2023/24 er-
folgen. 
 
(2) Beteiligung der Schulkonferenz 
Die Stellungnahme der Schulkonferenz wird nachgereicht. Da der Antrag zur schulrechtlichen 
Erweiterung des Bildungsganges durch das Berufskolleg an der Lindenstraße erfolgt ist, wird 
von einem positiven Votum durch die Schulkonferenz ausgegangen. 
 
(3) Zur personellen und räumlichen Situation 
Die erforderlichen Unterrichts- und Fachräume sowie die benötigte Ausstattung sind am Be-
rufskolleg an der Lindenstraße, Lindenstraße 78, 50674 Köln vorhanden. Die erforderlichen

3 
Lehrkräfte für den Bildungsgang stehen zur Verfügung und müssen nicht aus anderen Bil-
dungsgängen abgezogen werden. 
 
(4) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger 
von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen.  
Das BK 03 ist das einzige der städtischen Berufskollegs für diesen Fachschulzweig/bzw. mit 
diesem Schwerpunkt im Stadtgebiet von Köln. Es besteht somit intern keine Konkurrenzsitua-
tion.  
Da die schulrechtliche Erweiterung durch die Bezirksregierung gesteuert wird, ist eine Schul-
trägerbeteiligung der umliegenden Kommunen nicht erforderlich. 
 
(5) Anordnung der sofortigen Vollziehung  
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die Errichtung des Bildungsgangs Fachoberschule für Wirtschaft 
und Verwaltung, Schwerpunkt: Polizeivollzugsdienst („FOS Polizei“) am Berufskolleg an der 
Lindenstraße, Lindenstraße 78, 50674 Köln, zu einem erheblichen finanziellen, personellen 
und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen 
Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der potentiellen Schüler*innen 
und Auszubildenden, frühzeitig Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist 
bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal-
tungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.

Beratungsverlauf (2)

22.05.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
15.06.2023 Rat
TOP 10.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Lindenstraße 78

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1441/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.05.2023
Erstellt
01.05.2023 18:15