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Halle 60 in Köln-Kalk, Wiersbergstr.:

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0936/2017 vom 29.03.2017

Stand: Am 27.04.2017 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/51/1 Vorlagen-Nummer 0936/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vermietung an "Erlebnis inklusiv e.V." Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die BV 8 beschließt, die ehemalige KHD Halle 60,Wiersbergstr. in 51103 Köln für einen Zeit- raum von 5 Jahren an den Erlebnis inklusiv e.V. (vormals Trial Erlebnis e.V.) zu vermieten und das Objekt aus dem mit Beschluss vom 16.06.2016 beschlossenem Verkauf- sowie Ver- pachtungsmoratorium heraus zu lösen. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.04.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Verwaltung der ehemaligen Halle 60 wurde vom Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster in die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie übertragen. Die ehemalige KHD Halle 60 steht seit Jahren leer und befindet sich in unmittelbarer Nach- barschaft zur Abenteuerhalle Kalk, welche von der Jugendzentren Köln gGmbH(Jugz) betrie- ben wird. Der Verein Erlebnis inklusiv e.V. (vormals Trial Erlebnis e.V.) hat sich zu Ziel gesetzt, mit dem Umbau und der Aktivierung dieser alten Industriehalle, diese zu einer speziellen Einrich- tung im Bereich der Erlebnispädagogik und Inklusion zu entwickeln. Auf den ca. 3.400 m² Grundfläche sollen Erlebniswelten für Roll- und Ballsporttreibende, Proberäume für Musiker und Schulungsräume entstehen. Es gibt in Köln und dem gesamten Umland keine Einrichtung, die Sport, insbesondere die Trendsportarten, lebensweltorientierte Erlebnispädagogik und Gesundheit als inklusives An- gebot betreibt und anbietet. Die ehemalige KHD Halle 60 wird dem Verein Erlebnis inklusiv e.V. gegen einen Anerken- nungsbetrag, für einen Zeitraum von 5 Jahren, zur Verfügung gestellt um zur Umsetzung des Projektes Sponsoren- oder Stiftungsmittel zu akquirieren. Sollten Zusagen zur Bereitstellung der entsprechenden Finanzmittel zur Umsetzung des Pro- jektes vorliegen, ist eine langfristige Überlassung des Objektes angestrebt. Eine Nutzung der ehemaligen KHD Halle 60 in der Mietzeit des Erlebnis inklusiv. e.V. für Veranstaltungen in jeglicher Form wird ausgeschlossen. Davon unbenommen sind Begehungen und Sichtungen mit Sponsoren, Geldgebern, Unterstützer und Partnern, Architekten und Partnervereinen.

Beratungsverlauf

  1. 27.04.2017

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 8.1.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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