0458/2017
Arbeitszeitkonten von städtischen Hausmeistern und Sekretariatskräften in Schulen - Beantwortung der Anfrage AN/1966/2016 der CDU-Fraktion vom 23.11.2016
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/400/4 Vorlagen-Nummer 17.03.2017 0458/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.03.2017 Arbeitszeitkonten von städtischen Hausmeistern und Sekretariatskräften in Schulen - Beantwortung der Anfrage AN/1966/2016 der CDU-Fraktion vom 23.11.2016 Die CDU-Fraktion bittet im Zusammenhang steigender Einsatzressourcen von Schulhausmeisterin- nen und Schulhausmeistern und Schulsekretariatskräften um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: Welche Berechnungsgrundlagen für die Arbeitszeitkonten von städtischen Schulhausmeistern und Sekretärinnen werden aktuell in Anwendung gebracht und welchen Bemessungsanteil haben dabei a. Schulform b. Schülerzahl c. Umfang des Ganztagsbetriebs (gebunden, offen)? Frage 2: Wie hat sich die Bemessungsgrundlage prozentual gegenüber der Zeit des Halbtagsunterrichts verändert? Frage 5: In welchem Umfang hält der Schulträger „Springerreserven“ für Schulhausmeister und Schulsekretärinnen vor? Stellungnahme der Verwaltung: Schulsekretärinnen/Schulsekretäre: Als Ergebnis einer Organisationsuntersuchung bei den Schulsekretariaten in den Jahren 2000/01 wurde mit Hilfe eines Aufgabenkataloges ein Jahresarbeitsminutenwert (JAM-Wert) pro Schülerin und Schüler je Schulform ermittelt, auf dessen Basis mit Hilfe der jeweils aktuellen Schülerzahlen die jährlich zustehenden Wochenstunden pro Schuljahr und Schulsekretariat berechnet werden. Im Jahr 2013 wurden die Berechnungsmodalitäten durch die Einführung einer Grundversorgung für jede Schulform und die Jahresarbeitsminutenwerte je Schulformen bezogen auf die Gesamtschülerzahl angepasst. Neu hinzu kommende Themen wie Ganztag, Bildung und Teilhabe, Inklusion sowie zusätzliche Vorbereitungsklassen werden anlassbezogen berücksichtigt und fließen in Form von zusätzlichen JAM-Werten entsprechend der jeweiligen Schülerzahlen in die Berechnung des erforderlichen Stellenumfangs einer Schulsekretärin/eines Schulsekretärs pro Schule ein. Der Springerpool für Schulsekretariate umfasst seit dem Jahr 2013 insgesamt 13,5 Stellen und wird mit Halbtagskräften (19,5 Wochenstunden) fortwährend besetzt. Erforderliche Anpassungen der Stellenausstattung basieren auf Berechnungen des Amtes für Personal, Organisation und Innovation in fachlicher Abstimmung mit dem Amt für Schulentwicklung. Die Veränderungen werden den Schulleitungen und Schulsekretariaten mitgeteilt. 2 Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister: Für die Stadt Köln gilt für die Stellenbemessung der Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister grundsätzlich das „Stammhausmeisterprinzip“. Das bedeutet grundsätzlich ein Schulhausmeister pro Schule. Zusätzlich wird im Rahmen der Einzelfallprüfung der Umfang der tariflichen Reinigungsfläche mit berücksichtigt. Dem Amt für Schulentwicklung ist der Handlungsbedarf diesbezüglich bewusst und wird sich den Themen Aufgabenveränderung und Stellenbemessung in Abstimmung und Kooperation mit dem Amt für Personal, Organisation und Innovation annehmen. Frage 3: Wie ist der Bereitschaftsdienst von städtischen Schulhausmeistern pro Schultag zeitlich geregelt? Stellungnahme der Verwaltung: Der Arbeitgeber ist anders als beim Bereitschaftsdienst nicht verpflichtet, die Bereitschaftszeiten innerhalb von Beginn und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit gesondert auszuweisen. Im Regelfall können die Zeiten ohne Arbeitsleistung bei Bereitschaftszeiten auch gar nicht im Vorhinein bestimmt werden. Vielmehr wird der Wechsel zwischen Vollarbeit und Bereitschaftszeit vom jeweili- gen Arbeitsanfall bestimmt. Bereitschaftszeiten müssen also vom Arbeitgeber nicht ausdrücklich angeordnet oder zwischen den Parteien vereinbart werden. Die Bereitschaftszeiten für den Perso- nenkreis des Anhangs zu § 9 TVöD, also u.a. Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister ergeben sich vielmehr aus der Art der Tätigkeit selbst. Bereitschaftszeiten werden zur Hälfte als tarifliche Arbeitszeit gewertet (faktorisiert). Aus diesem Grund beträgt die wöchentliche tarifliche Arbeitszeit einer Schulhausmeisterin/eines Schulhausmeisters aktuell 46,5 Wochenstunden. Diese setzen sich zusammen aus 39 Wochenstunden tariflicher wöchentlicher Arbeitszeit und 7,5 Wochenstunden Be- reitschaftszeit. Die Summe aus Vollarbeits- und Bereitschaftszeiten darf durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Die Stadt Köln hat hier die Regelung getroffen, dass die zusätzlichen 1,5 Wochenstunden Bereitschaftszeit (Differenz zwischen 46,5 und 48 Wochenstunden) mit insge- samt 7,5 Tagen Zusatzurlaub abgegolten werden. Frage 4: In welcher Höhe ist die vorgesehene Zulage als Bildschirmarbeitsplatz für Schulsekretärinnen zwischenzeitlich umgesetzt worden? Stellungnahme der Verwaltung: Tarifrechtliche Grundlagen (TVöD) für die Gewährung einer solchen Zulage gibt es nicht. Insofern ist eine solche Zulagengewährung weder aktuell noch zukunftsgerichtet vorgesehen. gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0458/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 17.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27