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0458/2017

Arbeitszeitkonten von städtischen Hausmeistern und Sekretariatskräften in Schulen - Beantwortung der Anfrage AN/1966/2016 der CDU-Fraktion vom 23.11.2016

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 17.03.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 20.03.2017, TOP 3.1.5

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5099 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer  17.03.2017 
 0458/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.03.2017 
 
Arbeitszeitkonten von städtischen Hausmeistern und Sekretariatskräften in Schulen - 
Beantwortung der Anfrage AN/1966/2016 der CDU-Fraktion vom 23.11.2016 
Die CDU-Fraktion bittet im Zusammenhang steigender Einsatzressourcen von Schulhausmeisterin-
nen und Schulhausmeistern und Schulsekretariatskräften um die Beantwortung folgender Fragen: 
Frage 1: Welche Berechnungsgrundlagen für die Arbeitszeitkonten von städtischen  
Schulhausmeistern und Sekretärinnen werden aktuell in Anwendung gebracht und  
welchen Bemessungsanteil haben dabei 
a. Schulform 
b. Schülerzahl 
c. Umfang des Ganztagsbetriebs (gebunden, offen)? 
Frage 2: Wie hat sich die Bemessungsgrundlage prozentual gegenüber der Zeit des   
Halbtagsunterrichts verändert? 
Frage 5: In welchem Umfang hält der Schulträger „Springerreserven“ für Schulhausmeister und 
Schulsekretärinnen vor? 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Schulsekretärinnen/Schulsekretäre: 
Als Ergebnis einer Organisationsuntersuchung bei den Schulsekretariaten in den Jahren 2000/01 
wurde mit Hilfe eines Aufgabenkataloges ein Jahresarbeitsminutenwert (JAM-Wert) pro Schülerin  
und Schüler je Schulform ermittelt, auf dessen Basis mit Hilfe der jeweils aktuellen Schülerzahlen die 
jährlich zustehenden Wochenstunden pro Schuljahr und Schulsekretariat berechnet werden. Im Jahr 
2013 wurden die Berechnungsmodalitäten durch die Einführung einer Grundversorgung für jede 
Schulform und die Jahresarbeitsminutenwerte je Schulformen bezogen auf die Gesamtschülerzahl 
angepasst.  
Neu hinzu kommende Themen wie Ganztag, Bildung und Teilhabe, Inklusion sowie zusätzliche  
Vorbereitungsklassen werden anlassbezogen berücksichtigt und fließen in Form von zusätzlichen 
JAM-Werten entsprechend der jeweiligen Schülerzahlen in die Berechnung des erforderlichen  
Stellenumfangs einer Schulsekretärin/eines Schulsekretärs pro Schule ein.  
Der Springerpool für Schulsekretariate umfasst seit dem Jahr 2013 insgesamt 13,5 Stellen und wird 
mit Halbtagskräften (19,5 Wochenstunden) fortwährend besetzt. 
Erforderliche Anpassungen der Stellenausstattung basieren auf Berechnungen des Amtes für  
Personal, Organisation und Innovation in fachlicher Abstimmung mit dem Amt für Schulentwicklung. 
Die Veränderungen werden den Schulleitungen und Schulsekretariaten mitgeteilt.

2 
 
 
Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister: 
Für die Stadt Köln gilt für die Stellenbemessung der Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister 
grundsätzlich das „Stammhausmeisterprinzip“. Das bedeutet grundsätzlich ein Schulhausmeister pro 
Schule. Zusätzlich wird im Rahmen der Einzelfallprüfung der Umfang der tariflichen Reinigungsfläche 
mit berücksichtigt. 
Dem Amt für Schulentwicklung ist der Handlungsbedarf diesbezüglich bewusst und wird sich den 
Themen Aufgabenveränderung und Stellenbemessung in Abstimmung und Kooperation mit dem Amt 
für Personal, Organisation und Innovation annehmen. 
 
Frage 3:  Wie ist der Bereitschaftsdienst von städtischen Schulhausmeistern pro Schultag zeitlich 
geregelt? 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Der Arbeitgeber ist anders als beim Bereitschaftsdienst nicht verpflichtet, die Bereitschaftszeiten  
innerhalb von Beginn und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit gesondert auszuweisen. Im 
Regelfall können die Zeiten ohne Arbeitsleistung bei Bereitschaftszeiten auch gar nicht im Vorhinein 
bestimmt werden. Vielmehr wird der Wechsel zwischen Vollarbeit und Bereitschaftszeit vom jeweili-
gen Arbeitsanfall bestimmt. Bereitschaftszeiten müssen also vom Arbeitgeber nicht ausdrücklich  
angeordnet oder zwischen den Parteien vereinbart werden. Die Bereitschaftszeiten für den Perso-
nenkreis des Anhangs zu § 9 TVöD, also u.a. Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister ergeben 
sich vielmehr aus der Art der Tätigkeit selbst. Bereitschaftszeiten werden zur Hälfte als tarifliche  
Arbeitszeit gewertet (faktorisiert). Aus diesem Grund beträgt die wöchentliche tarifliche Arbeitszeit 
einer Schulhausmeisterin/eines Schulhausmeisters aktuell 46,5 Wochenstunden. Diese setzen sich 
zusammen aus 39 Wochenstunden tariflicher wöchentlicher Arbeitszeit und 7,5 Wochenstunden Be-
reitschaftszeit. Die Summe aus Vollarbeits- und Bereitschaftszeiten darf durchschnittlich 48 Stunden 
wöchentlich nicht überschreiten. Die Stadt Köln hat hier die Regelung getroffen, dass die zusätzlichen 
1,5 Wochenstunden Bereitschaftszeit (Differenz zwischen 46,5 und 48 Wochenstunden) mit insge-
samt 7,5 Tagen Zusatzurlaub abgegolten werden. 
 
Frage 4:  In welcher Höhe ist die vorgesehene Zulage als Bildschirmarbeitsplatz für   
Schulsekretärinnen zwischenzeitlich umgesetzt worden?  
Stellungnahme der Verwaltung: 
Tarifrechtliche Grundlagen (TVöD) für die Gewährung einer solchen Zulage gibt es nicht.  
Insofern ist eine solche Zulagengewährung weder aktuell noch zukunftsgerichtet vorgesehen. 
 
 
gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

20.03.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0458/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
17.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27