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V/0739/2006

Haushaltskonsolidierungsprogramm

Vorlage 14.09.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 07.11.2006, TOP 4.15

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

6210 Zeichen

V/0739/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010 - Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner 
hier: Verkehrsflächen / Verkehrsanlagen - Analyse und Stellungnahme der Verwaltung zu den 
Aussagen und möglichen Konsolidierungspotentialen aus dem interkommunalen Vergleich 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.11.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Vorbemerkung/Berichtsanlass: 
 
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.08.2006 die Vorlage V/0579/2006 „Haus-
haltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010 – Abschlussbericht der Firma Rödl & Part-
ner GbR: Beratung und Begleitung der Stadt M ünster bei der Konsolidierung des städti-
schen Haushaltes 2007 ff.“ beraten. Der Abschlu ssbericht der Firma Rödl & Partner ist 
den Mitgliedern der Ausschüsse zugeleitet wo rden. Ergänzend ist zur Vorlage der Ver-
waltung (Antrag der CDU- Fraktion und der FDP-Fraktion - Ziffer 1.4 des Ratsbeschlus-
ses) u. a beschlossen worden: 
 
„Der Rat beauftragt die Verwaltung: 
 
• Die im Abschlussbericht der Firma Rödl  & Partner durch interkommunalen Ver-
gleich erhobenen Konsolid ierungspotentiale hinsicht lich der finanzwirksamen 
Gründe für die Unterschiede in der Leistungserbringung zwischen der Stadt Müns-
ter und den Vergleich Städten zu analysieren und zu konkretisieren. 
• Für die einzelnen Konsolidierungspotentiale  aus dem IKV ein in dividuelles Stufen-
raster vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche prozentuale Ausnutzung des Ein-
sparpotentials welche Auswirkungen auf die jeweilige  Leistungserbringung durch 
die Stadt Münster oder freie Träger hat. 
• Darzustellen, bis wann der entsprechende  Konsolidierungseffekt erzielt werden 
kann. 
• Diese Analysen spätestens bis zu den He rbstferien zur weiteren Beratung vorzu-
legen.“ 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0739/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Michael.Grimm@stadt-muenster.de 
Datum: 
14.09.2006 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0739/2006 
 
Die Verwaltung kommt mit dieser Bericht svorlage diesem Auftrag nach. Der folgende 
Bericht analysiert zum einen den vorgeno mmenen Städtevergleich für das Produkt/den 
Aufgabenbereich, um mögliche Besonderseiten und signifikante Unterschiede, die für die 
Interpretation der Ergebnisse des Städtevergl eichs von Bedeutung sind, herauszuarbei-
ten und die vermuteten Konsolidierungspotentiale im Hinblick auf ihre sachliche und zeit-
liche Umsetzbarkeit zu prüfen.  Dabei bezieht sich die Ve rwaltung auf die Hinweise im 
Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner unter Einbezug der na chgereichten (Zusam-
menfassung vom 25.08.2006) Hinweise der Firma  Rödl & Partner zu einigen interkom-
munalen Vergleichen.  
 
Die Prüfungsergebnisse zu den interkommunal en Vergleichen hat die Verwaltung dem 
Hauptausschuss zusammengefasst in seiner Sitzung am 27.9.2006 zur Kenntnis gege-
ben, mit dem Vorschlag, die Berichte zur jeweiligen fachpolitisc hen Debatte in den/die 
zuständigen Fachausschüsse zu verweisen.  Diesem Vorschlag ist der Hauptausschuss 
gefolgt. 
 
Gemäß Ratsbeschluss zur Vorlage V/0579/ 2006 „Haushaltskonsolidierungsprogramm 
2007 bis 2010“ (Beschlussvorschlag Ziffer 2) wird das Gutachten der Firma Rödl & Part-
ner GbR zur weiteren Konkretisierung, Ab stimmung und  Begleitung des Beratungsver-
fahrens federführend an den Ausschuss für Finanz en, Beteiligungen und Liegenschaften 
und für die übergreifenden personellen  organisatorischen Prüfungs- und Entscheidungs-
sachverhalte an den Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung verwiesen. Dem Aus-
schuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegen schaften (AFBL) obliegt (vgl. Begründung 
zu Beschlussvorschlag Ziffer 3 der Vorl age V/0579/2006) die federführende, ressort-
übergreifende Bündelungsfunktion im Hinblick auf die fachlic h, finanzielle Gesamtsteue-
rung der Umsetzung der Haushaltskonsolidier ung unter Einbezug der Hinweise und Vor-
schläge der Firma Rödl & Partner. Daher hat der Aussc huss Hauptausschuss die Ver-
waltung beauftragt nach Absch luss der Beratungen in den zuständigen Fachausschüs-
sen eine zusammenfassende Vorlage mit den Ergebnissen der Beratungen dem AFBL 
vorzulegen. 
 
 
Bericht: 
 
Die Haushaltmittel für die Straßenerhaltung  werden eingesetzt, um einerseits den ver-
kehrssicheren Zustand der Fahrbahnen sowie der Geh- und Radweg e auf Basis des 
Straßen- und Wegegesetzes NW zu gewährle isten und andererseits den Wert des Stra-
ßenvermögens zu erhalten. 
 
Die von Rödl & Partner darges tellten Daten und Kennzahlen sind aus Sicht der Verwal-
tung richtig. 
 
Kernaussagen bei dem interkommunalen Vergleich von Rödl & Partner sind: 
 
• Im Jahr 2000 hat die Stadt Münster 0,03 €/m2 mehr für die Erhaltung der Verkehrsan-
lagen verausgabt als das Mittel der betrach teten Städte. Dies entsprach 2000 einer 
potentiell rechnerischen Haushaltsentlastung von 470.000 €. 
• Die über dem Mittelwert liegenden Stra ßenerhaltungsausgaben sind wegen des ge-
ringen Personalbedarfes nicht mit Effizienznachteilen zu begründen. 
• Keine der Städte bringt die Finanzmittel auf, die notwendig sind, um die Substanz zu 
erhalten.

3 
V/0739/2006 
 
• Die Stadt Münster hätte im Jahr 2000 1,9 Mio € mehr aufwenden müssen, um eine an 
den Abschreibungen orientierte Substanzerhaltung zu betreiben. 
• In welchem Umfang im Haushalt Finanzmitte l für die Straßenerhaltung bereitgestellt 
werden, ist letztlich eine politische Entscheidung. 
• Bei der rechnerischen Haushaltentlastung von 470.000 € ist zu berücksichtigen, dass 
seit dem Jahr 2000 bereits 2,2 Mio € im Bereich Straßenerhaltung eingespart wurden. 
 
Die Aussagen sind aus der Sicht der Verwalt ung richtig. Bereits die bisherigen Kürzun-
gen von Mitteln für die Straßenerhaltung sind fachlich und betriebswirtschaftlich nicht zu 
begründen. Sobald die Regeln de s NKF gelten, wird die mangelnde Instandhaltung bzw. 
der resultierende Investitionsrückstau - nicht nur von Straßen - durch Wertabzüge (Net-
toausweis) oder Rückstellungen (Bruttoausweis) sichtbar.  
 
Trotzdem wird auch im Tief bau aus finanztechnischen Erwä gungen ein Konsolidierungs-
beitrag in Höhe von 300.000,- € ab 2009 angeboten. 
 
 
I.V. 
 
 
Joksch

Beratungsverlauf (1)

07.11.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.15 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0739/2006
Typ
Vorlage
Datum
14.09.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37