V/0739/2006
Haushaltskonsolidierungsprogramm
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Berichtsvorlage
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V/0739/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010 - Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner hier: Verkehrsflächen / Verkehrsanlagen - Analyse und Stellungnahme der Verwaltung zu den Aussagen und möglichen Konsolidierungspotentialen aus dem interkommunalen Vergleich Beratungsfolge 07.11.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht Bericht: Vorbemerkung/Berichtsanlass: Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.08.2006 die Vorlage V/0579/2006 „Haus- haltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010 – Abschlussbericht der Firma Rödl & Part- ner GbR: Beratung und Begleitung der Stadt M ünster bei der Konsolidierung des städti- schen Haushaltes 2007 ff.“ beraten. Der Abschlu ssbericht der Firma Rödl & Partner ist den Mitgliedern der Ausschüsse zugeleitet wo rden. Ergänzend ist zur Vorlage der Ver- waltung (Antrag der CDU- Fraktion und der FDP-Fraktion - Ziffer 1.4 des Ratsbeschlus- ses) u. a beschlossen worden: „Der Rat beauftragt die Verwaltung: • Die im Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner durch interkommunalen Ver- gleich erhobenen Konsolid ierungspotentiale hinsicht lich der finanzwirksamen Gründe für die Unterschiede in der Leistungserbringung zwischen der Stadt Müns- ter und den Vergleich Städten zu analysieren und zu konkretisieren. • Für die einzelnen Konsolidierungspotentiale aus dem IKV ein in dividuelles Stufen- raster vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche prozentuale Ausnutzung des Ein- sparpotentials welche Auswirkungen auf die jeweilige Leistungserbringung durch die Stadt Münster oder freie Träger hat. • Darzustellen, bis wann der entsprechende Konsolidierungseffekt erzielt werden kann. • Diese Analysen spätestens bis zu den He rbstferien zur weiteren Beratung vorzu- legen.“ Vorlagen-Nr.: V/0739/2006 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Michael.Grimm@stadt-muenster.de Datum: 14.09.2006 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0739/2006 Die Verwaltung kommt mit dieser Bericht svorlage diesem Auftrag nach. Der folgende Bericht analysiert zum einen den vorgeno mmenen Städtevergleich für das Produkt/den Aufgabenbereich, um mögliche Besonderseiten und signifikante Unterschiede, die für die Interpretation der Ergebnisse des Städtevergl eichs von Bedeutung sind, herauszuarbei- ten und die vermuteten Konsolidierungspotentiale im Hinblick auf ihre sachliche und zeit- liche Umsetzbarkeit zu prüfen. Dabei bezieht sich die Ve rwaltung auf die Hinweise im Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner unter Einbezug der na chgereichten (Zusam- menfassung vom 25.08.2006) Hinweise der Firma Rödl & Partner zu einigen interkom- munalen Vergleichen. Die Prüfungsergebnisse zu den interkommunal en Vergleichen hat die Verwaltung dem Hauptausschuss zusammengefasst in seiner Sitzung am 27.9.2006 zur Kenntnis gege- ben, mit dem Vorschlag, die Berichte zur jeweiligen fachpolitisc hen Debatte in den/die zuständigen Fachausschüsse zu verweisen. Diesem Vorschlag ist der Hauptausschuss gefolgt. Gemäß Ratsbeschluss zur Vorlage V/0579/ 2006 „Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010“ (Beschlussvorschlag Ziffer 2) wird das Gutachten der Firma Rödl & Part- ner GbR zur weiteren Konkretisierung, Ab stimmung und Begleitung des Beratungsver- fahrens federführend an den Ausschuss für Finanz en, Beteiligungen und Liegenschaften und für die übergreifenden personellen organisatorischen Prüfungs- und Entscheidungs- sachverhalte an den Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung verwiesen. Dem Aus- schuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegen schaften (AFBL) obliegt (vgl. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer 3 der Vorl age V/0579/2006) die federführende, ressort- übergreifende Bündelungsfunktion im Hinblick auf die fachlic h, finanzielle Gesamtsteue- rung der Umsetzung der Haushaltskonsolidier ung unter Einbezug der Hinweise und Vor- schläge der Firma Rödl & Partner. Daher hat der Aussc huss Hauptausschuss die Ver- waltung beauftragt nach Absch luss der Beratungen in den zuständigen Fachausschüs- sen eine zusammenfassende Vorlage mit den Ergebnissen der Beratungen dem AFBL vorzulegen. Bericht: Die Haushaltmittel für die Straßenerhaltung werden eingesetzt, um einerseits den ver- kehrssicheren Zustand der Fahrbahnen sowie der Geh- und Radweg e auf Basis des Straßen- und Wegegesetzes NW zu gewährle isten und andererseits den Wert des Stra- ßenvermögens zu erhalten. Die von Rödl & Partner darges tellten Daten und Kennzahlen sind aus Sicht der Verwal- tung richtig. Kernaussagen bei dem interkommunalen Vergleich von Rödl & Partner sind: • Im Jahr 2000 hat die Stadt Münster 0,03 €/m2 mehr für die Erhaltung der Verkehrsan- lagen verausgabt als das Mittel der betrach teten Städte. Dies entsprach 2000 einer potentiell rechnerischen Haushaltsentlastung von 470.000 €. • Die über dem Mittelwert liegenden Stra ßenerhaltungsausgaben sind wegen des ge- ringen Personalbedarfes nicht mit Effizienznachteilen zu begründen. • Keine der Städte bringt die Finanzmittel auf, die notwendig sind, um die Substanz zu erhalten. 3 V/0739/2006 • Die Stadt Münster hätte im Jahr 2000 1,9 Mio € mehr aufwenden müssen, um eine an den Abschreibungen orientierte Substanzerhaltung zu betreiben. • In welchem Umfang im Haushalt Finanzmitte l für die Straßenerhaltung bereitgestellt werden, ist letztlich eine politische Entscheidung. • Bei der rechnerischen Haushaltentlastung von 470.000 € ist zu berücksichtigen, dass seit dem Jahr 2000 bereits 2,2 Mio € im Bereich Straßenerhaltung eingespart wurden. Die Aussagen sind aus der Sicht der Verwalt ung richtig. Bereits die bisherigen Kürzun- gen von Mitteln für die Straßenerhaltung sind fachlich und betriebswirtschaftlich nicht zu begründen. Sobald die Regeln de s NKF gelten, wird die mangelnde Instandhaltung bzw. der resultierende Investitionsrückstau - nicht nur von Straßen - durch Wertabzüge (Net- toausweis) oder Rückstellungen (Bruttoausweis) sichtbar. Trotzdem wird auch im Tief bau aus finanztechnischen Erwä gungen ein Konsolidierungs- beitrag in Höhe von 300.000,- € ab 2009 angeboten. I.V. Joksch
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0739/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 14.09.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37