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3447/2023

Freigabe und anderweitige Verwendung von Finanzmitteln aus der Sportpauschale 2023/2024 - „Kölner Sportvorbilder"

Beschlussvorlage Ausschuss 12.01.2024

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 01.02.2024, TOP 5.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

6322 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 3447/2023 
Freigabedatum 
 12.01.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe und anderweitige Verwendung von Finanzmitteln aus der Sportpauschale 
2023/2024 - „Kölner Sportvorbilder"  
Beschlussorgan 
Sportausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Sportausschuss beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 im Rahmen des 
Finanzausschussbeschlusses (AN/1726/2022) vom 30.09.2022 zugesetzten Mittel „Unterstüt-
zung Spitzensport“ in Höhe von 120.000 Euro in 2024 im Teilergebnisplan des Sportamtes in 
der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 15 - 
Transferaufwendungen für das Projekt „Sportentwicklungsplanung - Kölner Sportvorbilder“ 
(AN/1176/2023 vom 01.06.2023). 
 
Des Weiteren beschließt der Sportausschuss die anderweitige Verwendung von den o.g. 
Transferaufwendungen zur Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der „Sportentwick-
lungsplanung – Kölner Sportvorbilder“, hier: Personalaufwendungen in Höhe von voraussicht-
lich 48.800,- € sowie sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von voraussichtlich 71.200,- 
€ in 2024. 
 
 
Sportausschuss 01.02.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  in 2024: 
120.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
In seiner Sitzung am 01.06.2023 hat der Sportausschuss unter TOP 2.1 den gemeinsamen 
Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt (AN/0774/2023) beschlossen 
und die Verwaltung beauftragt, zur weiteren Umsetzung der Sportentwicklungsplanung ein 
Konzept zur Sportentwicklung und Erhöhung der Strahlkraft der Stadt Köln als Sportstadt zu 
konzipieren und als Pilotprojekt umzusetzen. 
Neben der Unterstützung des Vereins- und Freizeitsports ist die Etablierung der Stadt Köln als 
Sportstadt und Unterstützung von (potentiellen) Spitzensportler*innen ein wichtiges Element 
für die Sportentwicklung mit positiven Auswirkungen für den Breitensport und hierdurch die 
Stadtbevölkerung (Gesundheit, Erlernen von Werten und Normen, etc.). 
Ziel der Maßnahme ist es, insbesondere mittelbar den Breitensport zu fördern.  
Die Förderung wird durch das Sportamt der Stadt Köln unter Einbezug der Expertise von 
Stadtsportbund, Sportstiftung NRW, Sportjugend Köln und Olympiastützpunkt Rheinland koor-
diniert und durchgeführt. 
Für die Umsetzung und Begleitung des Konzeptes soll eine befristete halbe Stelle im Sport-
amt der Stadt Köln geschaffen werden. Diese Stelle wurde zum Stellenplan 2024 beantragt.  
Des Weiteren sollen (potentiell) aktive Spitzensportler*innen mit Kölner Vereinszugehörigkeit

3 
als „Sportvorbilder“ der Stadt Köln bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen der Stadt 
Köln, Schul- und öffentlichen Sportveranstaltungen, Unterstützung im Sportunterricht und dem 
Ganztagsschulprogramm und bei der Wahrnehmung weiterer Funktionen im Zusammenhang 
mit der Stadt und dem Breitensport eingebunden werden. Als Gegenleistung erhalten die 
Sportler*innen eine angemessene (Aufwands-)pauschale in Höhe von 400,- € pro Monat. 
 
Finanzierung: 
Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 30.09.2022 (AN/1726/2022) wurden für die „Un-
terstützung Spitzensport“ in 2024 in Höhe von 120.000 € bereitgestellt. Diese Mittel wurden in 
den am 10.11.2022 vom Rat beschlossenen Haushaltsplan 2023/2024 übernommen. Die Po-
sition steht unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses.  
Für die „Unterstützung Spitzensport“ stehen demnach Mittel in Höhe von 120.000 € in 2024 im 
Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von 
Sportstätten in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen zur Verfügung. 
Gemäß § 13 Absatz 1 der Haushaltsatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 
ist die Mittelverwendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen 
eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbetra-
ges auf einzelne Zuwendungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde; über eine abwei-
chende Verwendung entscheidet der zuständige Fachausschuss, sofern die Entscheidung 
nicht im Rahmen des § 41 Abs. 1 GO NRW dem Rat obliegt. 
Für die Umsetzung und Begleitung des Konzeptes wird gem. Beschluss (AN/0774/2023) eine 
halbe Stelle im Sportamt der Stadt Köln geschaffen. Des Weiteren erhalten die eingebunde-
nen Sportler*innen „Sportvorbilder“ eine angemessene (Aufwands-)pauschale in Höhe von 
400 € pro Monat. Die Finanzierung des Konzeptes und der daraus erforderlichen Maßnahmen 
erfolgt aus den bereitgestellten Mitteln zur „Unterstützung Spitzensport“. 
Die oben genannten Mittel werden weiterhin im Rahmen der Unterstützung Spitzensport in 
2024 eingesetzt, diese können jedoch aufgrund ihrer Verwendung nicht als Zuwendungen 
(Transferaufwendungen) ausgezahlt werden, da es sich um sonstige ordentliche Aufwendun-
gen bzw. Personalaufwendungen handelt. Daher sind die Aufwendungen/Auszahlungen in 
2024 zwingend aus den Sachkonten der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen 
in Höhe von voraussichtlich 71.200,- € bzw. die Personalaufwendungen in Höhe von voraus-
sichtlich 48.800,- € aus der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen zu tätigen, um die sach-
kontengerechte Buchung sicherzustellen.  
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Mittel aus dem politischen Verände-
rungsnachweis nur einjährig in 2024 zur Verfügung stehen und mit Blick auf die Haushaltslage 
verwaltungsseitig keine Mittel für eine Fortführung des Projekts ab 2025 zur Verfügung gestellt 
werden können.

Beratungsverlauf (1)

01.02.2024 Sportausschuss
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3447/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.01.2024
Erstellt
26.10.2023 14:21