3447/2023
Freigabe und anderweitige Verwendung von Finanzmitteln aus der Sportpauschale 2023/2024 - „Kölner Sportvorbilder"
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 3447/2023 Freigabedatum 12.01.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe und anderweitige Verwendung von Finanzmitteln aus der Sportpauschale 2023/2024 - „Kölner Sportvorbilder" Beschlussorgan Sportausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Sportausschuss beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 im Rahmen des Finanzausschussbeschlusses (AN/1726/2022) vom 30.09.2022 zugesetzten Mittel „Unterstüt- zung Spitzensport“ in Höhe von 120.000 Euro in 2024 im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für das Projekt „Sportentwicklungsplanung - Kölner Sportvorbilder“ (AN/1176/2023 vom 01.06.2023). Des Weiteren beschließt der Sportausschuss die anderweitige Verwendung von den o.g. Transferaufwendungen zur Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der „Sportentwick- lungsplanung – Kölner Sportvorbilder“, hier: Personalaufwendungen in Höhe von voraussicht- lich 48.800,- € sowie sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von voraussichtlich 71.200,- € in 2024. Sportausschuss 01.02.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme in 2024: 120.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) In seiner Sitzung am 01.06.2023 hat der Sportausschuss unter TOP 2.1 den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt (AN/0774/2023) beschlossen und die Verwaltung beauftragt, zur weiteren Umsetzung der Sportentwicklungsplanung ein Konzept zur Sportentwicklung und Erhöhung der Strahlkraft der Stadt Köln als Sportstadt zu konzipieren und als Pilotprojekt umzusetzen. Neben der Unterstützung des Vereins- und Freizeitsports ist die Etablierung der Stadt Köln als Sportstadt und Unterstützung von (potentiellen) Spitzensportler*innen ein wichtiges Element für die Sportentwicklung mit positiven Auswirkungen für den Breitensport und hierdurch die Stadtbevölkerung (Gesundheit, Erlernen von Werten und Normen, etc.). Ziel der Maßnahme ist es, insbesondere mittelbar den Breitensport zu fördern. Die Förderung wird durch das Sportamt der Stadt Köln unter Einbezug der Expertise von Stadtsportbund, Sportstiftung NRW, Sportjugend Köln und Olympiastützpunkt Rheinland koor- diniert und durchgeführt. Für die Umsetzung und Begleitung des Konzeptes soll eine befristete halbe Stelle im Sport- amt der Stadt Köln geschaffen werden. Diese Stelle wurde zum Stellenplan 2024 beantragt. Des Weiteren sollen (potentiell) aktive Spitzensportler*innen mit Kölner Vereinszugehörigkeit 3 als „Sportvorbilder“ der Stadt Köln bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen der Stadt Köln, Schul- und öffentlichen Sportveranstaltungen, Unterstützung im Sportunterricht und dem Ganztagsschulprogramm und bei der Wahrnehmung weiterer Funktionen im Zusammenhang mit der Stadt und dem Breitensport eingebunden werden. Als Gegenleistung erhalten die Sportler*innen eine angemessene (Aufwands-)pauschale in Höhe von 400,- € pro Monat. Finanzierung: Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 30.09.2022 (AN/1726/2022) wurden für die „Un- terstützung Spitzensport“ in 2024 in Höhe von 120.000 € bereitgestellt. Diese Mittel wurden in den am 10.11.2022 vom Rat beschlossenen Haushaltsplan 2023/2024 übernommen. Die Po- sition steht unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. Für die „Unterstützung Spitzensport“ stehen demnach Mittel in Höhe von 120.000 € in 2024 im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen zur Verfügung. Gemäß § 13 Absatz 1 der Haushaltsatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 ist die Mittelverwendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbetra- ges auf einzelne Zuwendungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde; über eine abwei- chende Verwendung entscheidet der zuständige Fachausschuss, sofern die Entscheidung nicht im Rahmen des § 41 Abs. 1 GO NRW dem Rat obliegt. Für die Umsetzung und Begleitung des Konzeptes wird gem. Beschluss (AN/0774/2023) eine halbe Stelle im Sportamt der Stadt Köln geschaffen. Des Weiteren erhalten die eingebunde- nen Sportler*innen „Sportvorbilder“ eine angemessene (Aufwands-)pauschale in Höhe von 400 € pro Monat. Die Finanzierung des Konzeptes und der daraus erforderlichen Maßnahmen erfolgt aus den bereitgestellten Mitteln zur „Unterstützung Spitzensport“. Die oben genannten Mittel werden weiterhin im Rahmen der Unterstützung Spitzensport in 2024 eingesetzt, diese können jedoch aufgrund ihrer Verwendung nicht als Zuwendungen (Transferaufwendungen) ausgezahlt werden, da es sich um sonstige ordentliche Aufwendun- gen bzw. Personalaufwendungen handelt. Daher sind die Aufwendungen/Auszahlungen in 2024 zwingend aus den Sachkonten der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von voraussichtlich 71.200,- € bzw. die Personalaufwendungen in Höhe von voraus- sichtlich 48.800,- € aus der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen zu tätigen, um die sach- kontengerechte Buchung sicherzustellen. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Mittel aus dem politischen Verände- rungsnachweis nur einjährig in 2024 zur Verfügung stehen und mit Blick auf die Haushaltslage verwaltungsseitig keine Mittel für eine Fortführung des Projekts ab 2025 zur Verfügung gestellt werden können.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3447/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.01.2024
- Erstellt
- 26.10.2023 14:21