0288/2022
Schwangerschaftsabbrüche in Kölner Krankenhäusern
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53 AN/2602/2021 Vorlagen-Nummer 26.01.2022 0288/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 31.01.2022 Gesundheitsausschuss 15.02.2022 Schwangerschaftsabbrüche in Kölner Krankenhäusern Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Volt stellen mit der Anfrage AN/2602/2021 folgende Fragen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Kölner Krankenhäusern an die Verwaltung: 1. Hat die Stadtverwaltung von dieser Sachlage Kenntnis bzw. wie ist die Lage zur Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs im Kölner Stadtgebiet aktuell tatsächlich? 2. Falls es keine Möglichkeiten gibt, Schwangerschaftsabbrüche in Kölner Krankenhäusern durchführen zu lassen: Was gedenkt die Verwaltung zu tun, um dem entgegen zu wirken? 3. Wie ist der Sachstand zur Planung einer digitalen Gesundheitsplattform der Stadt Köln (insb. zum Thema Schwangerschaftsabbrüche in Krankenhäusern und Praxen)? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu 1.: Nach Befragung aller Chefärzt*innen der gynäkologischen Abteilungen an Kliniken in Köln im Dezember 2021 stellt sich die Situation wie folgt dar: Es gibt insgesamt acht Kliniken mit gynäkologischen Fachabteilungen in Köln, hiervon führen vier generell keine Schwangerschaftsabbrüche durch. An zwei Kliniken werden nur in absoluten Ausnahmefällen Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregel (§§ 5 und 6 Schwanger- schaftskonfliktgesetz, § 218a Absatz 1 Strafgesetzbuch) durchgeführt. In diesen Kliniken wer- den auf Grund des Leistungsspektrums v.a. Abbrüche nach medizinischer Indikation durchge- führt (§ 218a Absatz 2). Eine Klinik bietet operative Schwangerschaftsabbrüche nach der Bera- tungsregelung an, genaue Angaben bis zu welcher Schwangerschaftswoche (SSW) diese durchgeführt werden liegen nicht vor. Eine Klinik bietet seit dem 03.01.2022 Schwangerschafts- abbrüche nach der Beratungsregelung bis zur 12+6 SSW an. Die Rückmeldungen der Kliniken betonen ausdrücklich, dass Schwangerschaftsabbrüche nach Kapazität durchgeführt werden können. Auch in Praxen und anderen Einrichtungen werden Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Insgesamt (inklusive Kliniken) zeigt sich für Köln nach Kenntnisstand des Gesundheitsamtes folgende aktuelle Lage zur Möglichkeit der Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs nach der Beratungsregelung im Vergleich zu 2015 (Stand 06/2021 – Befragung der Einrichtun- gen durch die Profa Köln): Einrichtungen gesamt Angebot Operativer Angebot Medi- kamentö- Aborteinleitung mit Nach- 2 Köln SAB ser SAB cürretage 2015 25 17 15 2021 19 10 17 1 Die meisten Praxen/Einrichtungen haben nur einen oder korrekterweise einen halben Operati- onstag in der Woche oder nur alle 2 Wochen mit begrenzten Kapazitäten. Hinzu kommt, dass Kliniken, Praxen und Einrichtungen in Köln auch die überregionale Versorgung (Rhein-Sieg- Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer-Kreis bis hin in die Eifel) sicherstellen und nicht nur das Stadtgebiet Köln und seine Einwohnerinnen versorgen. Zu 2.: Aktuell bieten 2 Kliniken diese Möglichkeit an. Durch das Hinzukommen einer weiteren Klinik zum Jahresbeginn 2022 hat sich das Angebot deutlich verbessert. Es muss im Laufe des Jah- res beobachtet werden, ob die Kapazitäten ausreichen. Hierzu werden die Schwangerschafts- beratungsstellen gebeten, eine Rückmeldung bis Ende 2022 zu geben. Eine Zusammenfassung dieser Rückmeldungen wird Anfang 2023 dem Ausschuss ungefragt zur Verfügung gestellt werden. Zu 3.: Im Sommer 2021 wurden der Gesundheitswegweiser bzw. die Gesundheitsangebote in die Anwendung „in.koeln“ (Arbeitstitel Bestandserfassung Soziale Infrastruktur) integriert. Die Köl- ner Gesundheitsangebote werden zukünftig in dieser Anwendung durch die Verwaltung (in die- sem Fall das Gesundheitsamt) erfasst und gepflegt. Zunächst werden durch das Gesundheits- amt Hospiz- und Palliativangebote verifiziert. Danach folgen Angebote von psychiatrischen und Suchthilfen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0288/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 26.01.2022
- Erstellt
- 24.01.2022 15:00