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0288/2022

Schwangerschaftsabbrüche in Kölner Krankenhäusern

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 26.01.2022

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 15.02.2022, TOP 3.5.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4113 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/53 
AN/2602/2021 
Vorlagen-Nummer  26.01.2022 
 0288/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 31.01.2022 
Gesundheitsausschuss 15.02.2022 
 
Schwangerschaftsabbrüche in Kölner Krankenhäusern 
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Volt stellen mit der Anfrage AN/2602/2021 folgende 
Fragen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Kölner Krankenhäusern an die Verwaltung:  
 
1. Hat die Stadtverwaltung von dieser Sachlage Kenntnis bzw. wie ist die Lage zur Möglichkeit 
eines Schwangerschaftsabbruchs im Kölner Stadtgebiet aktuell tatsächlich? 
 
2. Falls es keine Möglichkeiten gibt, Schwangerschaftsabbrüche in Kölner Krankenhäusern 
durchführen zu lassen: Was gedenkt die Verwaltung zu tun, um dem entgegen zu wirken? 
 
3. Wie ist der Sachstand zur Planung einer digitalen Gesundheitsplattform der Stadt Köln (insb. 
zum Thema Schwangerschaftsabbrüche in Krankenhäusern und Praxen)? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Zu 1.: Nach Befragung aller Chefärzt*innen der gynäkologischen Abteilungen an Kliniken in Köln im 
Dezember 2021 stellt sich die Situation wie folgt dar:  
 
Es gibt insgesamt acht Kliniken mit gynäkologischen Fachabteilungen in Köln, hiervon führen 
vier generell keine Schwangerschaftsabbrüche durch. An zwei Kliniken werden nur in absoluten 
Ausnahmefällen Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregel (§§ 5 und 6 Schwanger-
schaftskonfliktgesetz, § 218a Absatz 1 Strafgesetzbuch) durchgeführt. In diesen Kliniken wer-
den auf Grund des Leistungsspektrums v.a. Abbrüche nach medizinischer Indikation durchge-
führt (§ 218a Absatz 2). Eine Klinik bietet operative Schwangerschaftsabbrüche nach der Bera-
tungsregelung an, genaue Angaben bis zu welcher Schwangerschaftswoche (SSW) diese 
durchgeführt werden liegen nicht vor. Eine Klinik bietet seit dem 03.01.2022 Schwangerschafts-
abbrüche nach der Beratungsregelung bis zur 12+6 SSW an. 
Die Rückmeldungen der Kliniken betonen ausdrücklich, dass Schwangerschaftsabbrüche nach 
Kapazität durchgeführt werden können.  
 
Auch in Praxen und anderen Einrichtungen werden Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. 
Insgesamt (inklusive Kliniken) zeigt sich für Köln nach Kenntnisstand des Gesundheitsamtes 
folgende aktuelle Lage zur Möglichkeit der Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs 
nach der Beratungsregelung im Vergleich zu 2015 (Stand 06/2021 – Befragung der Einrichtun-
gen durch die Profa Köln): 
 
 Einrichtungen 
gesamt 
Angebot 
Operativer 
Angebot Medi-
kamentö-
Aborteinleitung 
mit Nach-

2 
 
Köln  SAB ser SAB cürretage 
2015 25 17 15  
2021 19 10 17 1 
 
Die meisten Praxen/Einrichtungen haben nur einen oder korrekterweise einen halben Operati-
onstag in der Woche oder nur alle 2 Wochen mit begrenzten Kapazitäten. Hinzu kommt, dass 
Kliniken, Praxen und Einrichtungen in Köln auch die überregionale Versorgung (Rhein-Sieg-
Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer-Kreis bis hin in die Eifel) sicherstellen und nicht 
nur das Stadtgebiet Köln und seine Einwohnerinnen versorgen. 
 
Zu 2.: Aktuell bieten 2 Kliniken diese Möglichkeit an. Durch das Hinzukommen einer weiteren Klinik 
zum Jahresbeginn 2022 hat sich das Angebot deutlich verbessert. Es muss im Laufe des Jah-
res beobachtet werden, ob die Kapazitäten ausreichen. Hierzu werden die Schwangerschafts-
beratungsstellen gebeten, eine Rückmeldung bis Ende 2022 zu geben. Eine Zusammenfassung 
dieser Rückmeldungen wird Anfang 2023 dem Ausschuss ungefragt zur Verfügung gestellt 
werden.  
 
Zu 3.: Im Sommer 2021 wurden der Gesundheitswegweiser bzw. die Gesundheitsangebote in die 
Anwendung „in.koeln“ (Arbeitstitel Bestandserfassung Soziale Infrastruktur) integriert. Die Köl-
ner Gesundheitsangebote werden zukünftig in dieser Anwendung durch die Verwaltung (in die-
sem Fall das Gesundheitsamt) erfasst und gepflegt. Zunächst werden durch das Gesundheits-
amt Hospiz- und Palliativangebote verifiziert. Danach folgen Angebote von psychiatrischen und 
Suchthilfen. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

31.01.2022 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.02.2022 Gesundheitsausschuss
TOP 3.5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0288/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
26.01.2022
Erstellt
24.01.2022 15:00