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JHA/062/2025

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - hier: Angermäuse gGmbH

Beschlussvorlage 20.08.2025

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 17.09.2025, TOP 7.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4247 Zeichen

JHA/062/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - hier: 
Angermäuse gGmbH 
Fachbereich: 
51 - Amt für Soziales und Jugend     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Jugendhilfeausschuss 17.09.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Der Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 
8. Buch) in Verbindung mit § 6 KiBiz (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von 
Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) – rückwirkend zum 01.08.2025 – die 
Verlängerung der befristeten Anerkennung des Trägers „Angermäuse gGmbH“ zum 
Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder um ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2026.  
Die befristete Anerkennung wird mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen 
ausgesprochen: 
 
1. Während des Zeitraums der befristeten Anerkennung berichtet der Träger 
über den Fortschritt der Planung zum 31.07.2026 in Form eines Sachberichtes 
unaufgefordert schriftlich gegenüber der Verwaltung des Amtes für Soziales 
und Jugend nach. 
 
2. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet. 
 
3. Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 25 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen 
oder zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht 
vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen.

Seite 2 
Sachdarstellung: 
 
Die „Angermäuse gGmbH“ wurde am 28.09.2021 gegründet und der 
Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet. In seiner Sitzung am 17.01.2024 hatte der 
Jugendhilfeausschuss den Träger bereits für ein Jahr befristet anerkannt. 
 
Eine weitere Befristung ergibt sich daraus, dass die Fertigstellung der 
Tageseinrichtung für Kinder (Neubau) – nach Mitteilung des Trägers und Betreibers – 
nunmehr für das Kiga-Jahr 2026/2027 geplant ist.  
 
Der Träger berichtete der Verwaltung im vergangenen Zeitraum der Befristung 
rechtzeitig über das Fortschreiten des Kitaprojektes. Die Baugenehmigung wurde am 
10. Juli 2025 erteilt, so dass im III. Quartal 2025 mit den Rohbauarbeiten begonnen 
wird.  
 
Die Inbetriebnahme der Tageseinrichtung für Kinder ist zum neuen Kindergartenjahr 
2026/2027 (August 2026) geplant. Durch mögliche Bauverzögerungen oder 
Unvorhergesehenes spätestens jedoch in der zweiten Jahreshälfte 2026.  
 
Als erste Geschäftsführer der Gesellschaft „Angermäuse gGmbH“ wurden Frau 
Khadija Dommen und Herr Richard Pratt bestellt. Frau Dommen betreibt seit über 10 
Jahren eine U3-Kindertagespflegestelle im Akazienweg 14 in Angermund. Hieraus 
entstand Anfang 2021 die Idee die Kindertageseinrichtung “Angermäuse” entstehen 
zu lassen. 
 
Nach Gesprächen mit der Jugendhilfeplanung der Landeshauptstadt Düsseldorf 
wurde im Juni 2021 der Bedarf für eine zweigruppige Kindertagesrichtung (eine T2 
Gruppe für Kinder unter drei Jahren und einer T3 Gruppe für Kinder im Alter von drei 
Jahren bis zum Schuleintritt) sowie einer Großtagespflege in Angermund bestätigt. 
 
Die Einrichtung wird sich am Standort Akazienweg 14, 40489 Düsseldorf auf einem 
insgesamt rund 2.200 qm großen Grundstück befinden. Das Außengelände umfasst 
rund 1.160 qm. Ein umfassendes Lärmschutzkonzept stellt sicher, dass alle 
Schallgrenzwerte im Innen- und Außenbereich unterschritten werden, da das 
Grundstück in unmittelbarer Nähe zur Bahnstrecke Düsseldorf–Duisburg liegt. Ein 
entsprechender Nachweis erfolgt durch ein Schallschutzgutachten eines 
Ingenieurbüros. 
 
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Unterhaltung von 
Kindertagesstätten sowie Tages-/Großtagespflegestellen im Rahmen der Jugendhilfe 
im Sinne der §§ 1, 2 SGB VIII.  
 
Seitens des Trägers wurden der Verwaltung bereits bei der ersten Anerkennung der 
Auszug aus dem Handelsregister, der Freistellungsbescheid des Finanzamtes sowie 
sämtliche weitere notwendigen Unterlagen und ergänzende Angaben (gem. 
„Workshop zur Anerkennung“ am 29.01.2021) vorgelegt. Zwischenzeitlich konnte 
schon jetzt eine pädagogische Leitung gefunden werden, die parallel zur 
Baumaßnahme den Betrieb der Einrichtung mit aufbaut.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, der Beschlussvorlage über die befristete Anerkennung 
zuzustimmen.

Beratungsverlauf (1)

17.09.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
JHA/062/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
20.08.2025
Erstellt
20.08.2025 12:26