JHA/062/2025
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - hier: Angermäuse gGmbH
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
4247 Zeichen
JHA/062/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - hier: Angermäuse gGmbH Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Jugendhilfeausschuss 17.09.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch) in Verbindung mit § 6 KiBiz (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) – rückwirkend zum 01.08.2025 – die Verlängerung der befristeten Anerkennung des Trägers „Angermäuse gGmbH“ zum Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder um ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2026. Die befristete Anerkennung wird mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen ausgesprochen: 1. Während des Zeitraums der befristeten Anerkennung berichtet der Träger über den Fortschritt der Planung zum 31.07.2026 in Form eines Sachberichtes unaufgefordert schriftlich gegenüber der Verwaltung des Amtes für Soziales und Jugend nach. 2. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet. 3. Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 25 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen oder zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen. Seite 2 Sachdarstellung: Die „Angermäuse gGmbH“ wurde am 28.09.2021 gegründet und der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet. In seiner Sitzung am 17.01.2024 hatte der Jugendhilfeausschuss den Träger bereits für ein Jahr befristet anerkannt. Eine weitere Befristung ergibt sich daraus, dass die Fertigstellung der Tageseinrichtung für Kinder (Neubau) – nach Mitteilung des Trägers und Betreibers – nunmehr für das Kiga-Jahr 2026/2027 geplant ist. Der Träger berichtete der Verwaltung im vergangenen Zeitraum der Befristung rechtzeitig über das Fortschreiten des Kitaprojektes. Die Baugenehmigung wurde am 10. Juli 2025 erteilt, so dass im III. Quartal 2025 mit den Rohbauarbeiten begonnen wird. Die Inbetriebnahme der Tageseinrichtung für Kinder ist zum neuen Kindergartenjahr 2026/2027 (August 2026) geplant. Durch mögliche Bauverzögerungen oder Unvorhergesehenes spätestens jedoch in der zweiten Jahreshälfte 2026. Als erste Geschäftsführer der Gesellschaft „Angermäuse gGmbH“ wurden Frau Khadija Dommen und Herr Richard Pratt bestellt. Frau Dommen betreibt seit über 10 Jahren eine U3-Kindertagespflegestelle im Akazienweg 14 in Angermund. Hieraus entstand Anfang 2021 die Idee die Kindertageseinrichtung “Angermäuse” entstehen zu lassen. Nach Gesprächen mit der Jugendhilfeplanung der Landeshauptstadt Düsseldorf wurde im Juni 2021 der Bedarf für eine zweigruppige Kindertagesrichtung (eine T2 Gruppe für Kinder unter drei Jahren und einer T3 Gruppe für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt) sowie einer Großtagespflege in Angermund bestätigt. Die Einrichtung wird sich am Standort Akazienweg 14, 40489 Düsseldorf auf einem insgesamt rund 2.200 qm großen Grundstück befinden. Das Außengelände umfasst rund 1.160 qm. Ein umfassendes Lärmschutzkonzept stellt sicher, dass alle Schallgrenzwerte im Innen- und Außenbereich unterschritten werden, da das Grundstück in unmittelbarer Nähe zur Bahnstrecke Düsseldorf–Duisburg liegt. Ein entsprechender Nachweis erfolgt durch ein Schallschutzgutachten eines Ingenieurbüros. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Unterhaltung von Kindertagesstätten sowie Tages-/Großtagespflegestellen im Rahmen der Jugendhilfe im Sinne der §§ 1, 2 SGB VIII. Seitens des Trägers wurden der Verwaltung bereits bei der ersten Anerkennung der Auszug aus dem Handelsregister, der Freistellungsbescheid des Finanzamtes sowie sämtliche weitere notwendigen Unterlagen und ergänzende Angaben (gem. „Workshop zur Anerkennung“ am 29.01.2021) vorgelegt. Zwischenzeitlich konnte schon jetzt eine pädagogische Leitung gefunden werden, die parallel zur Baumaßnahme den Betrieb der Einrichtung mit aufbaut. Die Verwaltung schlägt vor, der Beschlussvorlage über die befristete Anerkennung zuzustimmen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- JHA/062/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 20.08.2025
- Erstellt
- 20.08.2025 12:26