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4050/2019

Beantwortung zu AN/1197/2017, Müllaufkommen im Vorgebirgspark

Beantwortung einer Anfrage (BV) 06.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 20.01.2020, TOP 7.1.7

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2241 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 4050/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.01.2020 
 
Beantwortung zu AN/1197/2017, Müllaufkommen im Vorgebirgspark 
Die Verwaltung antwortet wie folgt auf die Fragen der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ro-
denkirchen aus der Anfrage AN/1197/2017. 
 
1. Gibt es Probleme mit dem Müllaufkommen im Vorgebirgspark?  
 
Das Aufkommen ist nicht signifikant unterschiedlich zu anderen, von der Größe vergleich-
baren Grünanlagen.  
 
2. Sind die kleineren Mülleimer regelmäßig überfüllt – besonders im Sommer während der 
Grillsaison? 
 
Die AWB leert und reinigt die Mülleimer regelmäßig. Bürgerinnen und Bürger haben die 
Möglichkeit der AWB über Sags Uns sowie per E-Mail an wildermuell@awbkoeln.de Fund-
stellen für herrenlosen Abfall zu melden. Auf dem Hauptweg befinden sich zudem Unter-
flurcontainer für Restmüll und ein Grillaschebehälter. 
 
3. Wie häufig ist das Ordnungsamt vor Ort und kontrolliert die Anlage? 
 
Die Grünanlage wird zu unterschiedlichen Zeiten und bei konkreten Aufträgen durch den 
Ordnungsdienst angefahren und kontrolliert. Die Kontrollen beziehen sich auf wilden Müll, 
nicht zugelassene Grillgeräte, laute Musik, freilaufende Hunde und andere Ordnungswid-
rigkeiten. Stellen die Einsatzkräfte überfüllte Mülleimer oder Lagerstellen für herrenlosen 
Abfall fest, wird ebenfalls die AWB Köln informiert, um diese zu beseitigen.  
 
4. Sollten Maßnahmen ergriffen werden, um ein möglicherweise bestehendes Problem, zu besei-
tigen? 
 
Wilder Müll und dessen Zunahme in den letzten Jahren ist ein gesellschaftliches Problem. 
Diesem Phänomen kann nur mit einem Bündel an verschiedenen Maßnahmen begegnet 
werden. Nur ein Teil davon, ist die spätere Sanktionierung der Ordnungswidrigkeit sowie 
der Beseitigung des Unrats. Durch erhöhte Präsenz in den Stadtbezirken sowie einer en-
geren Kommunikation mit dem kommunalen Entsorgungsunternehmen ist sichergestellt, 
dass Fundstellen für herrenlosen Unrat möglichst schnell beseitigt und vorhandene Müll-
eimer gerade in Zeiten erhöhter Frequentierung nutzbar sind.   
 
Gez. Büscher

Beratungsverlauf (1)

20.01.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4050/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
06.01.2020
Erstellt
19.11.2019 15:40