3123/2023
Zweiter Gleichstellungsplan 2024 - 2028
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Anlage 1 Zweiter Gleichstellungsplan 2024-2028
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Mit Gleichstellung Zukunft gestalten! 2. Gleichstellungsplan für die Stadtverwaltung Köln 2024 – 2028 2. Gleichstellungsplan für die Stadtverwaltung Köln 2024 – 2028 4 Inhalt 1. Vorwort 6 2. Rechtliche Grundlagen 8 3. Gleichstellungsplan als Steuerungsinstrument der Personalplanung und -entwicklung 9 4. Daten und Fakten – Bestands aufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur 10 4.1 Bestandsaufnahme 10 4.2 Stammpersonal 10 4.2 1 Stammpersonal – nach Anzahl der Personen 11 4.2.2 Stammpersonal – Vollzeitäquivalente 12 4.2.3 Beschäftigtenstruktur – zuzüglich Nachwuchskräfte 12 4.2.4 Beurlaubte 13 4.2.5 Elternzeit 14 4.2.6 Laufbahnverteilung 15 4.2.7 Entgelt- und Besoldungsgruppen 16 4.2.8 Jobfamilien 16 4.2.9 Führung 18 4.2.10 Führung nach Laufbahngruppen 20 4.2.11 Führen in Teilzeit 21 4.2.12 Weibliche Führungskräfte – Vollzeit/Teilzeit 21 4.2.13 Männliche Führungskräfte – Vollzeit/Teilzeit 21 4.2.14 Weibliche und männliche Führungskräfte nach Laufbahngruppe, Voll- und Teilzeit 22 4.2.15 Frauen in Voll- und Teilzeit 23 4.2.16 Männer in Voll- und Teilzeit 24 4.2.17 Frauen und Männer nach Laufbahngruppen in Voll- und Teilzeit 24 4.2.18 Anteile Teilzeittätige nach Umfang der Teilzeit von Frauen und Männern 25 5 5. Zielvorgaben und Maßnahmen 27 5.1 Ziel 1 – Quotensteigerung/Abbau von Unterrepräsentanz sowohl von Frauen als auch von Männern 29 5.1.1 Maßnahmen zu Ziel 1 – Quotensteigerung/Abbau von Unterrepräsentanz sowohl von Frauen als auch von Männern 29 5.2 Ziel 2 – Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf 31 5.2.1 Maßnahmen zu Ziel 2 – Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf 31 5.3 Ziel 3 – Förderung der Gleichstellung im Arbeitsleben 34 5.3.1 Maßnahmen zu Ziel 3 – Förderung der Gleichstellung im Arbeitsleben 34 5.4 Zielvorgaben 36 6. Controlling und Berichtswesen 37 7. Rahmenbedingungen 37 8. Geltungsbereich und Inkrafttreten 37 9. Ausblick und Fazit 38 Anlage 40 6 Trotz wichtiger Fortschritte in den letzten Jahren sind wir uns darüber bewusst, dass die Ungleichheiten in der Aufteilung von Familienverantwortlichkeiten und beruflichen Verpflichtungen nach wie vor bestehen. Wir streben nach einer kulturellen Veränderung, in der geschlechtsstereotypische Erwartungen aufgebrochen werden und sowohl Männer als auch Frauen gleichermaßen die Freiheit haben, sowohl beruflichen Erfolg als auch ein erfülltes Familienleben zu vereinen. Männer und Frauen wollen mehr: Familie, Beruf und Leben – mehr BerufLeben. Wir wollen Männern genauso selbstverständlich wie Frauen Verein- barkeitsangebote unterbreiten und die entsprechenden Strukturen etablieren. Ferner kämpfen wir weiter gegen strukturelle Benach- teiligungen, insbesondere für die weiblichen Mitarbeitenden. Denn noch immer nehmen Frauen häufiger und länger Eltern- und Teilzeit in Anspruch und erwirtschaften dadurch meist eine geringere Altersvorsorge. Als größte Arbeitgeberin der Region möchte die Stadt Köln die Gleich- stellung von Frauen und Männern weiter voranbringen. Dieses Ziel verfolgen wir für die Verwirklichung des im Grundgesetz verankerten Gleichstellungsgrundsatzes, aber auch, weil die Gleichberechtigung der Geschlechter zu den lebendigen Prämissen sowohl für die Stadt- gesellschaft als auch für die Stadtverwaltung gehören. Köln steht für Gleichberechtigung wie kaum eine andere Stadt. Und dies wollen wir auch innerstädtisch leben. Gemeinsam möchten wir eine Zukunft gestalten, in der Gleichstellung von allen gelebt und als selbstverständlich wahrgenommen wird. Führen in Teilzeit, Eltern-Kind-Büros, flexible Formen des Arbeitens, individuelle Beratung für die eigene Karriereplanung, ortsunab- hängiges Lernen durch digitalen Zugriff, Männer in erzieherischen Berufen und Frauen als Technikerinnen. All das und noch vieles mehr, soll mit diesem Gleichstellungsplan aufgezeigt und zum Maßstab für unser gemeinsames Handeln werden. Henriette Reker Oberbürgermeisterin Prof. Dr. Dörte Diemert Stadtkämmerin Andrea Blome Stadtdirektorin 1. Vorwort 7 Vieles ist bereits sehr erfolgreich verlaufen. Die Stadt Köln hat am 06. Februar 2023 nicht nur erneut den Gender Award gewonnen. Sie wurde im Oktober 2022 auch bereits zum vierten Mal mit dem Total E-Quality-Prädikat ausgezeichnet und erhielt nach erfolgreicher Re-Zertifizierung zum zweiten Mal das Zertifikat als familienfreundliche Arbeitgeberin durch die berufundfamilie Service GmbH. Diese Prämierungen sind nur aufgrund des täglichen Engagements ihrer Mitarbeitenden erfolgt. Sie zeigen auf, dass wir, die wir für diese Stadt arbeiten, über eine gemeinsame Haltung verfügen, die auf Wertschätzung füreinander beruht und Fairness als gemeinsames Ziel deklariert. Zahlreiche Maßnahmen haben zu unseren bisherigen Erfolgen geführt. Nichtsdestotrotz können und wollen wir nicht aufhören, für gleiche Chancen zu kämpfen, für alle Geschlechter. Mit dem zweiten Gleichstellungsplan 2024 – 2028 für Frauen und Männer wollen wir an unsere bisherigen Erfolge und Errungenschaften anknüpfen, uns neue Ziele setzen und bewusst eine gleichberechtigte und damit auch erfolgreiche Zukunft gestalten sowie daran arbeiten, die gesetzliche Anforderung noch zu übertreffen. Henriette Reker Oberbürgermeisterin Prof. Dr. Dörte Diemert Stadtkämmerin Andrea Blome Stadtdirektorin 8 2. Rechtliche Grundlagen Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. § 1 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) (1) Dieses Gesetz dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleich berechtigung von Frauen und Männern. […] Ziel des Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern. (2) Frauen und Männer dürfen wegen ihres Geschlechts nicht diskriminiert werden. Eine Diskriminierung liegt auch dann vor, wenn sich eine geschlechtsneutral formulierte Regelung oder Maßnahme tatsächlich auf ein Geschlecht wesentlich häufiger nachteilig oder seltener vorteilhaft auswirkt und dies nicht durch zwingende Gründe objektiv gerechtfertigt ist. […] (3) Die Erfüllung des Verfassungsauftrages aus Artikel 3 Absatz 2des Grundgesetzes sowie die Umsetzung dieses Gesetzes sind Aufgaben der Dienststellen und dort beson- dere, für die Leistungsbeurteilung relevante Aufgaben der Dienstkräfte mit Leitungsfunktionen. § 5 Absatz 1 LGG Jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten ist verpflichtet, einen Gleichstellungsplan für die Zeit von drei bis fünf Jahren zu erstellen. 9 3. Gleichstellungsplan als Steuerungsinstrument der Personalplanung und -entwicklung Der Gleichstellungsplan stellt in der Verwaltung ein wesentliches Instrument der Personal- planung und der Personalentwicklung dar. Daher ist die Gleichstellung von Frauen und Männern integraler Bestandteil des Personalmanagements. Beide, sowohl der Gleich- stellungsplan als auch das Personalentwicklungskonzept, verlangen vorausschauende Personalpolitik. Daher ist der Gleichstellungsplan auch als Bestandteil des Personal- entwicklungskonzeptes anzusehen. Das Landesgleichstellungsgesetz regelt ferner die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sowie die Anforderungen an das Erstellen des Gleichstellungsplans. Als im Jahr 2016 das reformierte Landesgleichstellungsgesetz in Kraft trat, resultierte daraus die Umbenennung des früheren Frauenförderplans in einen Gleichstellungsplan. Der Gleichstellungsplan betrachtet die Verwaltung als Ganzes und geht über einen reinen Frauenförderplan hinaus. Gewohnheiten, Abläufe, strukturelle und institutionelle Verhältnisse, welche der Ver wirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern noch entgegenwirken, sollen identifiziert und geändert werden. 10 4. Daten und Fakten – Bestands aufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur Köln ist im Jahr 2022 mit einer Bevölkerungszahl in Höhe von 1.092.188 Einwohnerinnen und Einwohnern weiterhin die größte Stadt in Nordrhein-Westfalen. Im Vergleich zum Vor- jahr war das ein Plus von 12.817 (+1,2 %). Die vielfältigen Aufgaben, die in einer wachsenden Kommune anfallen, werden mit viel Engagement von den Kolleg*innen der Verwaltung wahrgenommen. 4.1 Bestandsaufnahme Im Rahmen der Umsetzung des ersten Gleichstellungsplans wurden bereits bedeutende Fortschritte erzielt. Diese Erfolge zeigen unser Engagement für die Förderung der Gleich- stellung von Frauen und Männern und den Abbau von Ungleichheiten in unserer Stadt- verwaltung. Um die Erfolge im Bereich der Gleichstellung und einen nachhaltigen Wandel in Richtung einer gerechten Gesellschaft auszubauen, sind unter anderem kontinuierliche strategische Maßnahmen, wie stetiges Monitoring, die Sensibilisierung und Bewusstseins- bildung, Partnerschaften, Netzwerke und Förderung von Frauen und Männern notwendig. Die folgenden Daten beziehen sich jeweils auf das Stammpersonal der Gesamtverwaltung zum Stichtag 31.12.2022. 4.2 Stammpersonal Das Stammpersonal umfasst alle aktiven angestellten und verbeamteten Mitarbeitenden der Gesamtverwaltung, also der Kernverwaltung einschließlich eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen1. Dies waren zum Stichtag 31.12.2022 insgesamt 21.570 Personen. Hierzu gehören beispielsweise nicht die zu diesem Stichtag aktuell beurlaubten Mitarbeitenden, Nachwuchskräfte oder Honorarkräfte. 4.565 Personen sind verbeamtet und 17.005 Mitarbeitende sind Angestellte. Von den insgesamt 21.570 Mitarbeitenden sind 13.378 weiblich und 8.192 männlich. Der Frauen- anteil am Stammpersonal beträgt daher 62 %, der Männeranteil 38 %. 1 Zu den eigenbetrieblichen Einrichtungen gehören beispielsweise die Bühnen oder die Gebäudewirtschaft. Einzelheiten siehe unter: https:/ /intranet.verwaltung.stadtkoeln.de/intranet/ bibliothek/richtlinien/hk_neu/teil1/index.html#sprungmarke_0_9 11 Von den 13.378 Frauen arbeiten nahezu 6.000 Frauen in Teilzeit. Aufgrund dieser hohen Teilzeitquote von 44 % macht es Sinn, die Verteilung von Frauen und Männern in Vollzeit- äquivalente umzurechnen. Dadurch ergibt sich eine Geschlechterverteilung von 59 % Frauen und 41 % Männern. Dies lässt den Schluss zu, dass der überwiegende Teil der Frauen, die in Teilzeit tätig sind, dies entweder vollzeitnah leisten oder mindestens weit über 50 %. Der Anteil an weiblichen Teilzeitkräften ist besonders hoch bei dem Personenkreis der Angestellten. Dieser beträgt über 80 %. Das ungefähre Geschlechterverhältnis von 60 % Frauen und 40 % Männer bleibt trotz Umrechnung in Vollzeitäquivalente bestehen und zieht sich nahezu durch die gesamte Beschäftigungsstruktur inklusive der Nachwuchskräfte, siehe Ziffer 4.1.3. Alleine bei den Verbeamteten weicht das beschriebene Verhältnis deutlich ab. Hier beträgt das Geschlechterverhältnis circa 50 zu 50. Der Anteil der verbeamteten Frauen liegt mit 48,72 % unter der 50 %-Linie. Wie sich dieser hohe Anteil an Frauen auf die Verwaltung, auf Führungspositionen auswirkt und wie die Verteilung der Geschlechter in den unterschiedlichen Berufsfeldern ist, wird in den folgenden Analysen deutlich, so dass anhand der Bestandsaufnahme der Handlungs- bedarf analysiert wird um den weiteren Bedarf zu planen. Nachwuchskräfte gehören nicht zum Stammpersonal, doch auch diese Daten zu evaluieren hilft, das Ziel der Gleichstellung weiter zu erreichen. Daher werden diese Daten in der Bestandsaufnahme ebenfalls mit einbezogen. 4.2 1 Stammpersonal – nach Anzahl der Personen Männer 8.192 Frauen 13.378 38 % 62 % 12 4.2.2 Stammpersonal – Vollzeitäquivalente 4.2.3 Beschäftigtenstruktur – zuzüglich Nachwuchskräfte Gesamt Frauen Anzahl Frauen Anteil Männer Anzahl Männer Anteil Stammpersonal Gesamt 21.570 13.378 62,02 % 8.192 37,98 % davon Verbeamtete 4.565 2.224 48,72 % 2.341 51,28 % Vollzeitkräfte 3.605 1.413 39,20 % 2.192 60,80 % T eilzeitkräfte 960 811 84,48 % 149 15,52 % davon Angestellte 17.005 11.154 65,59 % 5.851 34,41 % Vollzeitkräfte 10.769 5.993 55,65 % 4.776 44,35 % T eilzeitkräfte 6.236 5.161 82,76 % 1.075 17,24 % zuzüglich Nachwuchskräfte2 1.046 567 54,20 % 479 45,80 % Anwärter*innen (Beamtenrecht) 584 317 54,28 % 267 45,72 % Auszubildende (T arifrecht) 462 250 54,11 % 212 45,89 % Gesamtbetrachtung 22.616 13.945 61,66 % 8.671 38,34 % 2 Hier sind zusätzlich zum Stammpersonal die Anzahl der Auszubildenden und Anwärter*innen zum Stichtag 31.12.2022 angegeben. Hierunter fallen nicht Praktikant*innen und Volontär*innen oder Zivildienstleistende beziehungsweise Bundesfreiwilligendienstleistende. Männer 7.669,25 Frauen 11.134,69 41 % 59 % 13 4.2.4 Beurlaubte Von über 900 zum Zeitpunkt der Stichtagserhebung erfassten beurlaubten Kolleg*innen sind 93 % weiblich und 7 % männlich. Für Beurlaubungen gibt es unterschiedliche Gründe, die im Einzelnen nicht erfasst werden. Unstrittig ist jedoch, dass es sich in den meisten Fällen um eine Beurlaubung aus familiären Gründen handelt. Daher lässt sich aufgrund des aufgezeigten Geschlechterverhältnisses deutlich aufzeigen, wer hier auf Erwerbstätigkeit und Einkommen aus Gründen von Kinderbetreuung und Care-Arbeit verzichtet. Vor diesem Hintergrund bedeutet Gleichstellungsarbeit vor allem • eine hohe Transparenz zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, dem Handling und den Auswirkungen von Beurlaubungen, inklusive Beratungsmöglichkeiten, • das Verständnis und die Akzeptanz von Kolleg*innen und Führungskräften, wenn sich Männer aus familiären Gründen beurlauben lassen möchten, • die Verankerung einer innerbetrieblichen Haltung, dass es zur alltäglichen Normalität gehört, wenn sich Männer für Kinderbetreuung und Care-Arbeit eine berufliche Auszeit nehmen, • eine gute Begleitung der beurlaubten Kolleg*innen vor und während der Beurlaubung sowie in der Zeit vor dem Wiedereinstieg, zum Beispiel durch Kontakt halten und einer phasenorientierten Informations- und Kommunikationsstrategie, • den Ausbau (städtischer) Kita-Plätze, • sowie das Fortführen und den Ausbau von Angeboten für beurlaubte Mitarbeitende, beispielsweise durch spezielle Fortbildungen oder Beratungen zur beruflichen Weiterentwicklung. Männer 63 Frauen 875 7 % 93 % 14 4.2.5 Elternzeit Laut einer Pressemitteilung3 des Statistischen Bundesamtes haben im Jahr 2022 bundesweit knapp 1,4 Millionen Frauen und 482.000 Männer Elterngeld erhalten. Bei einer insgesamt geringeren Anzahl von Bezieher*innen gegenüber dem Jahr 2021 hat sich die Zahl der Männer mit Elterngeld im Vorjahresvergleich um 10.000 erhöht. Dagegen ging die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen um 32.800 zurück. Der Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbezügen (Väteranteil) im Jahr 2022 stieg auf 26,1 % (2021: 25,3 %). Der kontinuierliche Anstieg des Väteranteils hat sich damit fortgesetzt. Die meisten Väter nutzen jedoch weiterhin eine vergleichsweise kurze Auszeit vom Beruf für ihren Nachwuchs. Damit sind es bundesweit auch hier verstärkt Frauen, die bewusst längere Auszeiten in Anspruch nehmen und auf die Berufstätigkeit verzichten. Die nachfolgende Grafik zeigt die Geschlechterverteilung der zum Stichtag 31.12.2022 in Anspruch genommenen Elternzeit bei der Stadtverwaltung Köln auf. Deutlich wird, dass Elternzeit auch innerhalb der Stadtverwaltung nach wie vor fast ausschließlich von Frauen beansprucht wird. Von insgesamt 256 in Elternzeit befindlichen Mitarbeitenden der Verwaltung, sind 251 Frauen (98 %) und 5 Männer (2 %). Um die Gleichberechtigung hier voranzutreiben, gilt es zum einen, Informationen rund um das Thema Elternzeit transparent und zielgruppengerecht aufzubereiten, diese allen Kolleg*innen zur Verfügung zu stellen und zum anderen durch familienfreundliche Maßnahmen, wie zum Beispiel passgenauere Arbeitszeiten und den Ausbau stadt interner Kita-Plätze günstige Rahmenbedingungen für (werdende) Eltern zu schaffen. 3 https:/ /www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Elterngeld/_inhalt.html Männer 5 Frauen 251 2 % 98 % 15 Denn die Mehrheit der Eltern möchten Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren können. Hierzu gehört auch der wachsende Anspruch an eine aktive Vaterschaft seitens der männlichen Mitarbeitenden. Ergebnisse von Befragungen4 zeigen, dass sich Elternschaft und deren Rollenbilder in den letzten Jahrzenten gravierend verändert haben und es einen Trend zu einer partnerschaftlichen Nutzung von Elternzeit und Elterngeld gibt. 4.2.6 Laufbahnverteilung Bei der Verteilung von Frauen und Männern ergibt sich folgendes Bild: In allen abgebildeten Laufbahnen sind Frauen stärker vertreten als Männer. Während dies in der Laufbahngruppe 1 mit einem Anteil von über 62,5 % deutlich der Fall ist, entspricht die Verteilung der Frauen und Männer in der Laufbahngruppe 2,1. und damit in den Laufbahnen mit den höchsten Beschäftigungszahlen annähernd der gesamtstädtischen Geschlechter- verteilung des Stammpersonals. In der Laufbahngruppe 2,2. sind mit 57,3 % mehr Frauen beschäftigt als Männer. Wie sich die Verteilung auf die einzelnen Bereiche auswirkt, zeigen die nachfolgenden Zahlen. 4 https:/ /www.bmfsfj.de/resource/blob/186176/81ff4612aee448c7529f775e60a66023/ vaeterreport-update-2021-data.pdf 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt Laufbahngruppe 1 Frauen Männer 50 % Linie 62,50 % 8.133 37,50 % 4.880 62,13 % 4.442 37,87 % 2.707 57,03 % 803 42,97 % 605 16 4.2.7 Entgelt- und Besoldungsgruppen Eine Unterrepräsentanz der Frauen unterhalb 50 % besteht in den nachfolgend aufgeführten Entgelt- (EGr) beziehungsweise Besoldungsgruppen (BGr). 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% CHOR_VG II E11 E4 A14 E12 A8 ORCH B2 E5 III AT-FEST1 AT-A16 A7 A9_12AZ A9_12 B8 IV E15UE B3 AT-B3 A13_21AZ 4.2.8 Jobfamilien Bei allen Mitarbeitenden wurden nach ihrer bei der Stadt Köln ausgeübten Tätigkeit und aufgrund zusätzlich erworbener Berufe, die Berufsbilder auf Basis der Klassifizierung der Berufe der Bundesagentur für Arbeit (KldB 2010) hinterlegt. Bei der Stadt Köln sind rund 650 verschiedene Berufsbilder vorhanden. Um diese sinnvoll zusammenfassen zu können, wurden die Berufe zu Job-Familien gruppiert. Beim Blick auf die Job-Familien ist trotz der bereits erzielten Erfolge noch eine teilweise deutliche Unterrepräsentanz von Frauen in den MINT-Bereichen Informatik (16,1 %) und Technik (29,3 %), sowie in den gewerblich- technischen Berufen (32,5 %) zu beobachten. Männer sind dagegen vor allem in den Job- Familien ärztliche und therapeutische Tätigkeiten (23,3 %) sowie Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Tätigkeiten (8,9 %) unterrepräsentiert. Diese Geschlechterverteilung geht einher mit der tradierten Zuordnung zu klassischen Frauen- und Männerberufen. In den Verwaltungsberufen überwiegt der Anteil der weiblichen Mitarbeitenden (67,5 % beziehungsweise 85,3 %), insbesondere in den unteren Vergütungsgruppen. Anteil Männer Anteil Frauen 100 % 100 % 100 % 87,50 % 12,50 % 0 % 100 % 78,88 % 21,12 % 0 % 100 % 75,16 % 24,84 % 0 % 72,41 % 27,59 % 0 % 70,59 % 29,41 % 0 % 66,67 % 33,33 % 66,67 % 33,33 % 64,75 % 35,25 % 62,50 % 37,50 % 60,50 % 39,50 % 55,82 % 44,18 % 54,69 % 45,31 % 53,90 % 46,10 % 53,83 % 46,17 % 53,38 % 46,62 % 53,33 % 46,67 % 52,38 % 47,62 % Entgeldgruppen – Frauenanteil kleiner als 50 % 17 Alle Jobfamilien Männer Frauen Gesamtergebnis Stammpersonal 8.192 13.378 21.570 1 – Ärztliche- und therapeutische Tätigkeiten 135 443 578 2 – Erziehung, soziale und hauswirt. Tätigkeiten 414 4.256 4.670 3a – Verwaltung 2.727 5.675 8.402 3b – sonstige Verwaltungsberufe 180 1.042 1.222 4 – MINT Informatik 167 32 199 4 – MINT Mathematik, Naturwissenschaften 50 49 99 4 – MINT T echnik 1.739 720 2.459 5 – Gewerblich-technische Berufe 1.081 521 1.602 6 – Kultur 365 307 672 7 – Lehrende bildende Tätigkeiten 62 105 167 8 – Sicherheit und Überwachung 1.270 223 1.493 ohne Berufseintrag 2 5 7 Gesamtergebnis 8.192 13.378 21.570 0 % 20 % 40 % 60 % 80 % 100 % 8 - Sicherheit und Überwachung 7 - Lehrende bildende Tätigkeiten 6 - Kultur 5 - Gewerblich-technische Berufe 4 - MINT Technik 4 - MINT Mathematik, Naturwissenschaften 4 - MINT Informatik 3b - sonstige Verwaltungsberufe 3a - Verwaltung 2 - Erziehung, soziale und hauswirt. Tätigkeiten 1 - Ärztliche- und therapeutische Tätigkeiten Anteil Männer Anteil Frauen 18 Insbesondere bei den MINT-Berufen und denen mit ärztlichen und therapeutischen Tätigkeiten, aber auch für die Tätigkeiten im Erziehungsbereich und im Bereich der Sicherheit und Überwachung (zum Beispiel Feuerwehr) handelt es sich um die akuten Fachkräftemangelbereiche. Hier ist eine aktive und geschlechterbewusste Strategie zur Personalgewinnungs- und -erhaltung erforderlich, die abseits tradierter Rollenvorstellungen auch neue Gruppen von Bewerber*innen anspricht. 4.2.9 Führung Innerhalb des Stammpersonals der Stadt Köln verteilt sich der Anteil der Führungspositionen zu 55 % auf Frauen und zu 45 % auf Männer. Erfreulich gegenüber dem ersten Gleichstellungs- plan ist zu erwähnen, dass sich das Verhältnis von Frauen in Führungspositionen von 46 % auf 55 % erhöht hat. Die folgenden Zahlen weisen die Besonderheiten aufgeteilt nach den Führungsbereichen auf. Männer 809 Frauen 1.003 45 % 55 % Die Führungsebenen teilen sich wie folgt auf Frauen und Männer auf: (Basis: Ist-Besetzung, Stand 31.12.2022) 19 Führungskräfte inklusive Kita Führungsebene Männer Frauen Gesamt Dezernat 7 3 10 Referent*in 15 18 33 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 5 1 6 Stellv. Leiter*in EBähnliche Einrichtung 0 1 1 Amt 15 19 34 Stellv. Amtsleiter*in 18 14 32 Stabsstelle 33 21 54 Stellv. Stabsstellenleiter*in 5 3 8 Abteilung 65 72 137 Punktdienststelle 9 6 15 Stellv. Punktdienststellenleiter*in 4 11 15 Bürgeramt 6 3 9 Kindertagesstätte 21 182 203 Sachgebiet 293 270 563 Sachgruppe 313 379 692 Gesamtergebnis 809 1.003 1.812 20 0 100 200 300 400 500 600 700 800 Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt Laufbahngruppe 1 4.2.10 Führung nach Laufbahngruppen Bei der Verteilung von Frauen und Männern ergibt sich folgendes Bild: Männer Frauen In den Laufbahngruppen 1 und 2,1. sind Frauen stärker vertreten als Männer. Die Verteilung der Frauen und Männer in der Laufbahngruppe 2,1. und der Laufbahngruppe 2,2. und damit in den Laufbahnen mit den höchsten Beschäftigungszahlen entspricht annähernd der gesamtstädtischen Geschlechterverteilung des Stammpersonals. In der Laufbahngruppe 2,2. sind mit 54,2 % mehr Männer beschäftigt als Frauen. Ziel ist auch hier, den Frauenanteil in den Führungspositionen der höheren Laufbahnen zu steigern. Zur Bestandssicherung des weiblichen Anteils an Führungspositionen sowie zur Förderung eines höheren Führungs- frauenanteils in der Laufbahngruppe 2,2 greifen die unter Punkt 5 näher aufgeführten Maßnahmen, wie zum Beispiel das Angebot einer individuellen Karriereplanung durch das Bewerberbüro des Bewerbercenters oder die Fortführung und der Ausbau von Mentoring- programmen. Ferner sollen der Ausbau vorhandener sowie die Einführung neuer digitaler Weiterbildungs angebote sowie das Pilotprojekt Studientage hier förderlich wirken. 82 99 445 665 282 239 21 4.2.13 Männliche Führungskräfte – Vollzeit/T eilzeit 4.2.11 Führen in T eilzeit Eine gute Work-Life-Balance wird für alle Mitarbeitenden wichtiger – auch für Führungs- kräfte. „Führen in Teilzeit“ bietet die Chance, auch dieser Zielgruppe eine lebensphasen- orientierte Arbeitszeitgestaltung anzubieten. Lediglich knapp ein Viertel, nämlich 24 % der Frauen und nur 9 % der Männer in einer Führungsposition, üben diese in Teilzeit aus. Ziel ist auch hier, diese Werte zu steigern. Zu prüfen ist, mit welchen Maßnahmen „Führen in Teilzeit“ verstärkt ermöglicht werden kann. Vorgesehen ist unter anderem die Erhöhung des Angebots an Teilzeit-Fortbildungen. 4.2.12 Weibliche Führungskräfte – Vollzeit/T eilzeit Vollzeit 764 Teilzeit 239 24 % 76 % Vollzeit 737 Teilzeit 72 9 % 91 % 22 4.2.14 Weibliche und männliche Führungskräfte nach Laufbahngruppe, Voll- und T eilzeit 0 100 200 300 400 500 600 Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt Laufbahngruppe 1 0 100 200 300 400 500 Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt Laufbahngruppe 1 Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit Weibliche Führungskräfte nach Laufbahngruppe Männliche Führungskräfte nach Laufbahngruppe 83 76 16 6 508 407 157 38 173 254 66 28 23 4.2.15 Frauen in Voll- und T eilzeit Bezogen auf den Personalbestand der Frauen sind 44 % von diesen in Teilzeit beschäftigt, während 56 % einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Ein Ziel des ersten Gleichstellungs- plans war die Reduzierung der allgemeinen Teilzeitquote der Frauen von damals 43,3 % auf 40 %. Es sollte für möglichst viele ein Beschäftigungsumfang erreicht werden, der ein existenzsicherndes Einkommen und eine hinreichende eigene Altersvorsorge gewährleistet. Dieses Ziel gilt es nach wie vor zu erreichen. Zwar erhöht sich der Anteil der Männer, die in Teilzeit arbeiten, – auch bundesweit5 – stetig ein wenig mehr. Jedoch bleibt es ein nach wie vor weiblich besetztes Thema. Hier braucht es – ähnlich wie beim Thema Beurlaubung aus familiären Gründen – das Verständnis und die Akzeptanz für männliche Mitarbeitende, die in Teilzeit arbeiten möchten. Auch gilt es, sich Risiken und Chancen von Teilzeit vor dem persönlich-beruflichen Spannungsfeld genau anzuschauen. Das individuelle Beratungs- angebot sowie weiterführende Informationen der jeweiligen Dienststellen können Mitarbeitende daher für ihre Entscheidungsfindung nutzen. 5 https:/ /www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/ Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV8d.pdf Vollzeit 7.435 Teilzeit 5.943 44 % 56 % 24 4.2.16 Männer in Voll- und T eilzeit Bei den Männern zeigt sich ein anderes Bild. Hier stehen 85 % der Männer in einer Vollzeit- beschäftigung und 15 % arbeiten in Teilzeit. Die mit dem 5. Frauenförderplan angestrebte Einbeziehung von mehr Männern in eine flexible Arbeitszeitgestaltung (Zielwert: Teilzeit- quote von 11 %) zur Vereinbarung von Familien- und Berufsleben konnte erfreulicherweise mit dem ersten Gleichstellungsplan erreicht werden. 4.2.17 Frauen und Männer nach Laufbahngruppen in Voll- und T eilzeit Frauen nach Laufbahngruppen Laufbahngruppe Gesamt T eilzeit Vollzeit Laufbahngruppe 1 8.133 3.894 4.239 Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt 4.442 1.701 2.741 Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt 803 348 455 13.378 5.943 7.435 Männer nach Laufbahngruppen Laufbahngruppe Gesamt TZ VZ Laufbahngruppe 1 4.880 717 4.163 Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt 2.707 361 2.346 Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt 605 122 483 8.192 1.200 6.992 Vollzeit 6.992 Teilzeit 1.200 15 % 85 % 25 4.2.18 Anteile T eilzeittätige nach Umfang der T eilzeit von Frauen und Männern Gesamtverteilung ohne Geschlechterdifferenzierung unterhälftig nur 0,5 0,51 – 0,74 0,75 – 0,99 26 % 0 % 4 % 8 % 12 % 16 % 20 % 24 % 28 % 32 % unterhälftig nur 0,5 0,51 – 0,74 0,75 – 0,99 Männer Frauen Gesamtverteilung geschlechterdifferenziert Insgesamt arbeiten 7.143 Personen in Teilzeit, hiervon sind 83 % weiblich und 17 % männlich. Wie sich der jeweilige Umfang der Teilzeit innerhalb der Geschlechtergruppen verteilt, zeigen die folgenden Grafiken. 20 % 16 % 38 % 4 % 12 % 17 % 22 % 32 % 6 % 4 %3 % 26 Anteile teilzeittätige Frauen nach Umfang der T eilzeit an der Gesamtzahl T eilzeittätiger (Gesamt 83 %) Anteile teilzeittätige Männer nach Umfang der T eilzeit an der Gesamtzahl T eilzeittätiger (Gesamt 17 %) unterhälftig nur 0,5 0,51 – 0,74 0,75 – 0,99 unterhälftig nur 0,5 0,51 – 0,74 0,75 – 0,99 22 % 4 % 17 % 3 % 12 % 4 % 32 % 6 % 27 5. Zielvorgaben und Maßnahmen Nach § 6 Abs. 3 LGG enthält der Gleichstellungsplan für den Zeitraum der Geltungsdauer konkrete Zielvorgaben bezogen auf den Anteil von Frauen bei Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen, um diesen in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bis auf 50 Prozent zu erhöhen. → Anpassung von Arbeitsprozessen → Konkrete Personalauswahl und → gezielte Personalentwicklung → Verbesserung der Ausstattung von Arbeitsplätzen → zielgerichtete Fortbildungen sowie → umfangreiche Beratungs-und Unterstützungsangebote wahrgenommen und durchgeführt. unterstützt durch kontinuierliche Maßnahmen zur Erreichung dieser Zielvorgaben werden bei der Stadt Köln unter anderem durch die 28 Im Rahmen der Umsetzung des ersten Gleichstellungsplans wurden bereits bedeutende Fortschritte erzielt. Diese Erfolge zeigen deutlich, dass die Stadtverwaltung hier bereits in die richtige Richtung geht und unser Engagement für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und den Abbau von Ungleichheiten wesentliche Berücksichtigung findet. Um die Erfolge im Bereich der Gleichstellung und einen nachhaltigen Wandel in Richtung einer gerechten Gesellschaft auszubauen, sind unter anderem kontinuierliche strategische Maßnahmen, wie stetiges Monitoring, die Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung, Partnerschaften, Netzwerke und Förderung von Frauen und Männern notwendig. Nachfolgend werden die drei übergeordneten Ziele der Stadtverwaltung beschrieben, welche im Sinne des LGG zur weiteren Förderung der Gleichstellung beitragen. Darunter fallen auch darüber hinaus zukünftig zu berücksichtigende handlungsleitende personal- wirtschaftliche Maßnahmen, welche die Förderung der Gleichstellung stärken. Zu jedem Ziel (siehe auch Anlage 1) sind die neuen Maßnahmen für die Zeit des zweiten Gleichstellungs- plans genannt und über die im nächsten Bericht zum Gleichstellungsplan für die Jahre 2024 und 2028 entsprechend berichtet werden wird. Ziel 1 Quotensteigerung/Abbau von Unterrepräsentanz sowohl von Frauen als auch von Männern Ziel 2 Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Ziel 3 Förderung der Gleichstellung im Arbeitsleben 29 5.1 Ziel 1 – Quotensteigerung/Abbau von Unterrepräsentanz sowohl von Frauen als auch von Männern 5.1.1 Maßnahmen zu Ziel 1 – Quotensteigerung/Abbau von Unterrepräsentanz sowohl von Frauen als auch von Männern TOTAL E-QUALITY Award Das TOTAL E-QUALITY Prädikat bescheinigt ein erfolgreiches und nachhaltiges Engagement für Chancengleichheit und bedeutet das klare Bekenntnis der Organisation zu Geschlechtergerechtigkeit und Diversität. Die Stadt Köln hat im Rahmen der jeweiligen Wettbewerbe bereits zum vierten Mal – zuletzt in 2022 – mit ihrer nachgewiesenen Haltung, ihren verankerten Strategien und zahlreichen wie vielfältigen Einzelmaßnahmen über zeugen können. Damit war sie beginnend mit der erstmaligen Auszeichnung in 2013 bis heute – gültig bis 2025 – fortlaufend berechtigt, das Prädikat TOTAL E-QUALITY zu tragen und damit zu werben. Die Auszeichnung fokussiert Geschlechter- und Diversitätsgerechtigkeit unter intersek - tionalem und inklusivem Ansatz. Sie wird für drei Jahre verliehen. Danach erfolgt eine erneute Bewerbung, die von einer unabhängigen Jury bewertet wird. Eine Organisation, die das Prädikat zum fünften Mal verliehen bekommt, erhält außerdem einen Ehrenpreis für Nachhaltigkeit. Eine erneute Bewerbung für 2026 ist geplant. Erhöhung des Männeranteils in Bereichen, in denen Männer unterrepräsentiert sind – zum Beispiel Erziehungsbereich Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind – zum Beispiel T echnik, Feuerwehr Förderung einer klischeefreien Ausbildungs- und Berufswahl Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen 30 Erhöhung des Angebots an T eilzeit-Fortbildungen Das bereits bestehende Angebot an Teilzeit-Fortbildungen soll ausgebaut werden. Insbesondere wird bei der Entwicklung neuer Angebote immer auch ein Blick darauf geworfen, ob diese auch in Teilzeit angeboten werden können. Stellenausschreibung in Voll- und T eilzeit Die Stellenausschreibungen wurden überarbeitet und ein wichtiger Meilenstein ist, dass alle Stellenausschreibungen in Voll- und Teilzeit ausgeschrieben werden. Mentoring Projekte Die Stadt Köln hat bereits zahlreiche Mentoring-Programme durchgeführt und blickt auf erfolgreiche Ergebnisse. Zuletzt neu hinzugekommen ist das erste interkommunale Cross- Mentoring zwischen Köln und Düsseldorf, welches im August 2022 gestartet ist. Mentoring Projekte für Frauen sind fester Bestandteil der Personalentwicklung. Leitungsrunden gezielt zur Verbreitung von Unterstützungsangeboten nutzen Das Führungskräfte-Innovationsnetzwerk sowie Verwaltungsleitungsrunden werden genutzt, um die Angebotsvielfalt und Ansprechpartner*innen der bereits vorhandenen stadtinternen Unterstützungseinheiten, wie das Betriebliche Gesundheitsmanagement, das Mitarbeiter- unterstützungsteam und Bündnis BerufLeben dieser Zielgruppe wiederholt kompakt transparent zu machen. Denn nur die Kenntnis über das große und vielfältige stadtinterne Unterstützungsangebot sichert eine professionelle Begleitung der Mitarbeitenden durch die Führungskräfte und dient damit letztlich auch dem Thema Gleichstellung von Frauen und Männern. Als ein Beispiel seien hier die durch das Bündnis BerufLeben oder das stadtinterne Coachingangebot genannt. Strategieentwicklung für Frauen im IT-Bereich Das Amt für Informationsverarbeitung hat mit Unterstützung des Innovationsbüros eine Strategie-Werkstatt durchgeführt. Neben der Gewinnung sowie Bindung von Fachkräften ist die Stärkung einer inklusiven Arbeitskultur wichtiger Bestandteil des Projektes. Im besonderen Fokus steht das Ziel, mehr Frauen und Menschen, die sich anhand verschiedener Diversity-Dimensionen verorten, für die Arbeit in der städtischen IT nachhaltig zu gewinnen und zu begeistern. Die Ergebnisse der Workshops werden durch das Amt für Informations- verarbeitung feinjustiert in eine ausformulierte Strategie übersetzt. Gewinnung von Frauen im feuerwehrtechnischen Bereich Die Berufsfeuerwehr Köln will die Potenziale von Frauen im feuerwehrtechnischen Dienst nutzen und entwickelt weitere Maßnahmen, um den Anteil von Frauen zu erhöhen. 31 5.2 Ziel 2 – Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf 5.2.1 Maßnahmen zu Ziel 2 – Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Beurlaubungskonzept Das Konzept zum Kontakthalten und zur Einbindung der längerfristig familienbedingt Beurlaubten wird erarbeitet und im Nachgang umgesetzt. Im Zentrum des Konzeptes stehen folgende Einzelmaßnahmen: Regelung und Umsetzung der 3-Phasen-Kommunikation mit den Mitarbeitenden, die Veranstaltung regelmäßiger Treffen für die Freigestellten und wiederholte Übermittlung von vereinbarkeitsbezogenen Informationsmaterialien. Darüber hinaus werden Rahmenbedingungen identifiziert, die Angehörigen dieser Zielgruppe zur einer bestmöglichen Teilhabe ermutigt. Dies soll ferner dazu führen, dass die beurlaubten Personen gegebenenfalls früher als zunächst geplant und angekündigt wieder einsteigen. Ferner erfolgt die Einrichtung eines digitalen Portals zur Information hinsichtlich des Handlings von Beurlaubungen für Personalsachbearbeitende, Verwaltungsleitungen und weitere sowie für Mitarbeitende als Erstinformationsquelle für die bevorstehende oder geplante Beurlaubung. Gebündelte Informationen zu Themen wie Mutterschutz, Elternzeit und Beurlaubung Informationen für Mitarbeitende, die Elternzeit oder Mutterschutz in Anspruch nehmen, werden in Form einer Elternmappe gebündelt zur Verfügung gestellt. Das mobile Arbeiten wird kontinuierlich ausgebaut und flexibler gestaltet In der Stadtverwaltung Köln wird die Aktzeptanz von familienrelevanten Themen gefördert und die unterschiedlichen Lebenssituationen der Mitarbeitenden berücksichtigt Der Anteil von Männern bei der T eilzeit wird gesteigert und sie übernehmen längere Eltern- und Pflegezeiten Führen in T eilzeit wird gefördert 32 Treffen von (familienbedingten) Beurlaubten Zur Unterstützung und Einbindung von familienbedingt zeitweise nicht aktiven Mitarbeitenden ist ein Kontakthalten und die wiederholte Übermittlung von vereinbarkeitsbezogenen Infor- mationen zur Bindung an die Arbeitgeberin und die Arbeitswelt erforderlich. Eine geplante Maßnahme ist zum Beispiel die dauerhafte Nutzungsmöglichkeit des städtischen Intranets. Dienstvereinbarung zum Mobilen Arbeiten Die Ausweitung des mobilen Arbeitens bietet eine Vielzahl von Vorteilen sowohl für die Arbeitgeberin als auch für die Mitarbeitenden der Verwaltung. Mobiles Arbeiten ermöglicht Mit arbeitenden, ihre Arbeit flexibler zu gestalten und eine verbesserte Work-Life-Balance zu schaffen. Mobiles Arbeiten sowie die flexiblen Arbeitszeiten und nicht zuletzt die individuellen Teilzeitmöglichkeiten werden sowohl von männlichen als auch weiblichen Mitarbeitenden besonders geschätzt. Gerade Männern bietet die Teilzeit und das Mobile Arbeiten die Chance, mehr von der Familie mitzuerleben. Mobiles Arbeiten verstärkt somit die Teilung der Erwerbs- arbeit wie die Arbeit im Haushalt oder Care-Arbeit und sorgt für mehr Gleichstellung beider Geschlechter in den unterschiedlichen Bereichen. Darüber hinaus fördert mobiles Arbeiten die Arbeitgeberattraktivität und kann zur Gewinnung und Bindung qualifizierter Talente führen. Ausweitung und Optimierung der technischen Ausstattung für Mobiles Arbeiten Die Möglichkeiten der Mitarbeitenden, zeitlich und örtlich flexibler zu arbeiten, haben sich in einem hohen Tempo stadtweit ausgedehnt. Nahezu alle Mitarbeitenden können über das Intranet auf ihr städtisches E-Mail-Postfach zugreifen, das Intranet nutzen und Hilfe vom IT-Support in Anspruch nehmen. 80 % der Mitarbeitenden sind bereits technisch mit einem vollumfänglichen Zugang zum mobilen Arbeiten ausgestattet – das sind so gut wie alle Mitarbeitenden, die einen PC-Arbeitsplatz nutzen. Ziel ist hier die maximal mögliche Aus- weitung des mobilen Arbeitens für alle Mitarbeitenden der Verwaltung, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Schrittweise Etablierung des Desk-Sharings In Anbetracht der vermehrten Nutzung des heimischen Arbeitsortes und des mobilen Arbeitens werden die dienstlichen Arbeitsorte zum Teil in vermindertem Umfang genutzt. Die sich hiermit bietende Chance der schrittweisen Etablierung des Desk-Sharings wird systematisch adressiert. Dieser Raum für Wandel wird kommunikativ begleitet, um eine Akzeptanz dieser Kulturveränderung zu unterstützen. Desk-Sharing fördert die Nutzung von flexiblen Arbeitsorten und leistet dadurch einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Digitale Lösung zu Lernangeboten unabhängig von Dienstort und -zeit Die Zahl der bereits bestehenden, zeitlich kompatiblen Angebote (zum Beispiel lediglich mehrstündig beziehungsweise halbtägig statt ganztägig) wird weiter ausgeweitet und um sinnvolle digitale Lernangebote in kürzerer Form sowie um die Ausweitung der virtuellen Angebote allgemein ergänzt. Kontinuierliche Führungskräfteeinbindung zu Vereinbarkeitsthemen Die kontinuierliche Führungskräfteeinbindung wird ergänzt um – teils vorhandene, teils sich in der Entwicklung befindliche – persönliche und virtuelle Vermittlungs- und beteiligende 33 Formate und Workshops. Führungskräften soll damit ihre Vorbildfunktion, die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Fragen zur Vereinbarkeitsthemen transparent zur Verfügung gestellt werden, damit diese für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie einstehen und diese entsprechend fördern können. Auf diese Weise wird Vereinbarkeit im Alltag zunehmend gelebt und von Personalverantwortlichen als eine weitere unabdingbare Perspektive im täglichen Handeln berücksichtigt. Erweiterung des Angebots von Eltern-Kind-Büros Es wird geprüft, ob Bedarf besteht, in freiwerdenden Räumlichkeiten Eltern-Kind-Zimmer einzurichten. Familienservice Externe Serviceleistungen sollen bei Fragen zum Thema Familie, wie zum Beispiel Kinder- betreuung oder Pflege von Angehörigen, unmittelbar unterstützen. Flexibilisierung der Arbeitszeit – auch durch Langzeitkonten Flexible Arbeitszeiten ebnen den Weg zu mehr Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und sichern damit einen großen Fortschritt für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. In der neuen Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit soll über die Regelungen zur gleitenden Arbeitszeit hinaus auch die Einrichtung von Langzeitkonten verankert werden. Intranet-Seite zum Thema Pflege von Angehörigen Im Intranet sind wesentliche Informationen rund um das Thema Pflege von Angehörigen einsehbar, diese werden kontinuierlich fortgeführt. Auf einen Blick werden wichtige dienst- rechtliche Regelungen wie auch hilfreiche Tipps und weiterführende Links ersichtlich sein. Interne Pflege-Lots*innen Es wird geprüft, in wieweit die hausinterne Orientierungshilfe durch eigene, hierfür extra fortgebildete Pflege-Lots*innen erweitert, von den Mitarbeitenden angenommen und gegebenenfalls durch ein Angebot von regelmäßigen Pflegesprechstunden nachhaltig verankert werden kann. Job- und T op-Sharing-Börse Im Rahmen der weiteren Entwicklung einer vereinbarkeitsfreundlichen Arbeitsorganisation soll geprüft werden, wie eine Job- und Topsharing Börse für Teilzeitkräfte umgesetzt werden kann. Zur Zielgruppe gehören alle Teilzeitkräfte und insbesondere auch Führungskräfte in Teilzeit. Pilotprojekt Studientage Mit der Gewährung von Studientagen unter Fortzahlung der Bezüge auch bei privater Weiterbildung, die im gesamtstädtischen Interesse liegen, wird die Arbeitgeberattraktivität erhöht und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie somit auch bei privaten Weiterbildungen gefördert. Diese Form der geförderten Personalentwicklung zahlt auf das Konto der Verein- barkeitsthemen ein und soll im ersten Schritt als Pilotprojekt eingeführt werden. Die hierbei gemachten Erfahrungswerte sollen dann in die Evaluierung der Maßnahme einfließen, um die weitere Verfahrensweise zu überdenken und gegebenenfalls anzupassen. 34 Werbung für den Spielekoffer Werbung für das Angebot des Spielekoffers, welcher von den Dienststellen eigenständig angeschafft werden kann. Zu Testzwecken und zur Bedarfsermittlung soll ein Ansichts- exemplar des Bündnisses BerufLeben als Leihgabe zur Verfügung gestellt werden. Mit Hilfe des Spielekoffers kann ein Kind bis zum Grundschulalter im akuten Betreuungsnotfall im eigenen Büro für eine Weile beschäftigt werden. 5.3 Ziel 3 – Förderung der Gleichstellung im Arbeitsleben 5.3.1 Maßnahmen zu Ziel 3 – Förderung der Gleichstellung im Arbeitsleben Verankerung von Gender- und Diversitätskompetenz im Beurteilungswesen Die Vermittlung von Gender- und Diversitätskompetenz ist fester Bestandteil der Personalentwicklung im Rahmen der Qualifizierung für neue Führungskräfte und wird fortgeführt. Bei der Fertigung eines neuen Beurteilungswesens werden auch die Themen „Gleichstellung und Diversitätsüberzeugung“ nochmals weiteren Raum bekommen. Die Beurteilungskriterien orientieren sich am KölnerKompetenzModell als Ausfluss der Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit. In allen Bereichen und auf allen Hierarchieebenen gibt es eine ausgewogene Anzahl von weiblichen und männlichen Mitarbeitenden Die Stadtverwaltung Köln pflegt eine offene und respektvolle Organisationsstruktur und verwendet eine geschlechtergerechte Sprache in ihrer Kommunikation Gleichstellung ist als Haltung in allen Bereichen der Verwaltung verankert, wird aktzeptiert und gelebt 35 Gezieltes Marketing des Bewerbercenters Durch gezielte Marketingstrategien sollen die Reichweite und Bekanntheit der Stadt Köln, vor allem als attraktive Arbeitgeberin, gesteigert und potenzielle Bewerber*innen effektiv angesprochen werden. Das Bewerbercenter wird im externen Marketing den Einsatz von sogenannten Markenbotschafter*innen ausbauen, um Geschlechterklischees abzubauen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die zu fördernde Diversität voranzutreiben. Durch mehr geschlechterneutrale Werbung in frauen- und männeruntypischen Berufen, soll die Werbung hier entgegen der üblichen Erwartungen zum Beispiel mit einer Feuerwehr- beamtin, einer IT-lerin und einem männlichen Sozialarbeiter oder Erzieher erfolgen. Frauen und Männer sollen dabei explizit auf die vielfältigen Berufsmöglichkeiten auch geschlechts- atypisch bei der Stadt Köln aufmerksam gemacht werden. Individuelle Karriereberatung Verträge, Berufserfahrung, Interessen und vor allem Qualifikationen wie auch gegebenenfalls weiterer Qualifizierungsbedarf sind sehr unterschiedlich. Daher können sich Mitarbeitende, die sich intern verändern und weiterentwickeln wollen, künftig im Rahmen einer individuellen Karriereberatung an das Bewerberbüro des Bewerbercenters wenden und sich auf Grundlage ihrer persönlichen Voraussetzungen zu ihren Karrieremöglichkeiten bei der Stadt Köln vertraulich und fachkundig beraten lassen. Kooperationen zur Förderung leistungsgewandelte Mitarbeitende Die Förderung leistungsgewandelter Mitarbeitenden soll in Zusammenarbeit mit externen Trägern erfolgen und bedingt ebenso interne Kooperations- und Projektarbeit. Zentrales Element der Förderung ist die Qualifizierung. Ziel ist es, ein lebenslanges Berufsleben zu ermöglichen, welches zudem den Anforderungen der Gleichberechtigung entspricht. Daher werden hier sowohl vermeintlich typische Männerberufe als auch weibliche Berufs- bilder in die Förderung einbezogen. Im Vordergrund steht die Berücksichtigung der jeweils gesundheitlichen Parameter, um beiden Geschlechtern den Erhalt am Berufsleben zu ermöglichen. Weitere Qualifizierungsangebote an untere Einkommensgruppen Für bessere Berufsperspektiven unterer Einkommensgruppen soll das Angebot an Qualifizierungen ausgeweitet werden und die Informationen hierzu transparent verbreitet werden. 36 5.4 Zielvorgaben Die Stadt Köln strebt für die Zeit des zweiten Gleichstellungsplans nachfolgende Zielvorgaben an: Handlungsfeld Frauenanteil Anmerkung Ist Soll Laufbahngruppen (LBGr) 1 62,5 % 62 % Bestandssicherung 2,1 62,1 % 62 % 2,2 57,3 % 62 % Unterrepräsentierte Entgelt- und Besoldungsgruppen 0 % bis 47,6 % 50 % Gleichwertige Annäherung für Frauen und Männer Job-Familien MINT-Informatik 16,1 % 20 % MINT- Mathematik/Naturwissenschaft 49,5 % 50 % MINT-Technik 29,3 % 32 % Gewerblich-technische Berufe 32,5 % 35 % Kultur 45,7 % 50 % Sicherheit und Überwachung 14,9 % 18 % Verteilung der Führungspositionen** 55 % 62 % Einzelne Führungspositionen <50 % >50 % 50 % 62 % Bestandssicherung T eilzeitquote Teilzeitquote Männer gesamt > 20 % Frauen gesamt 44 % 40 % LBGr 1 49 % 45 % LBGr 2,1 38 % <40 % LBGr 2,2 43 % <40 % Führungsposition inklusive Kita-Bereich 24 % 30 % * Der Zielwert von 62 % orientiert sich am aktuellen Anteil der Frauen am Gesamtbestand des Stammpersonals (Stand 31.12.2022) ** alle Führungspositionen inkl. Kita-Bereich Die Tabelle verdeutlicht, dass die Frauenförderung bei der Stadtverwaltung Köln schon sehr weit fortgeschritten ist, es nun aber auch Zeit ist, die Gleichstellung beider Geschlechter in den verschiedenen Bereichen der Verwaltung und Berufszweigen zu fördern. 37 6. Controlling und Berichtswesen Nach § 5 Absatz 7 ist nach spätestens zwei Jahren die Zielerreichung des Gleichstellungs- planes zu überprüfen. Wird erkennbar, dass dessen Ziele nicht erreicht werden, sind Maßnahmen im Gleichstellungsplan entsprechend anzupassen beziehungsweise zu ergänzen. Über den Stand der Umsetzung des Gleichstellungsplans wird dem Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales nach Beratung im Verwaltungsvorstand berichtet. Bei der Umsetzung und Überprüfung des Gleichstellungsplans kommt den Dienststellen- leitungen, der Personalverwaltung sowie den Mitarbeitenden mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben eine besondere Rolle zu. Durch die ausdrückliche Adressierung im Gesetz (§ 5 Absatz 10, Satz 2 LGG) wird die besondere Verantwortung des vorgenannten Personenkreises hervorgehoben. 7. Rahmenbedingungen Alle aufgezeigten Maßnahmen zur Zielerreichung stehen unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Ressourcen im Rahmen des Haushaltes zur Verfügung gestellt werden können. Ein restriktiver Umgang mit den Ressourcen versteht sich vor diesem Hintergrund von selbst. 8. Geltungsbereich und Inkrafttreten Der zweite Gleichstellungsplan gilt für die Stadtverwaltung Köln einschließlich der eigen- betriebsähnlichen Einrichtungen und tritt mit dem Beschluss des Rates in Kraft. Er gilt bis zum Inkrafttreten des dritten Gleichstellungsplanes. 38 9. Ausblick und Fazit Der Gleichstellungsplan der Stadt Köln ist ein richtungsweisender und verbindlicher Leit- faden, der das klare Bekenntnis zur Förderung der Gleichstellung aller Geschlechter mit konkreten Zielen und Maßnahmen widerspiegelt. Durch die Identifizierung von Heraus- forderungen und Hindernissen sowie die Umsetzung gezielter Maßnahmen wurden bereits bedeutende Erfolge erzielt. Diese Erfolge umfassen unter anderem die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungs- positionen, die gezielte Förderung von Frauen, welche vermehrt in männlich geprägten Berufen tätig sind sowie den Ausbau von Netzwerkstrukturen für Frauen. Umgekehrt werden auch Männer in Berufen, welche typischerweise von Frauen ausgeübt werden, mehr gefördert. Teilzeit wird nun auch vermehrt für Männer denkbar und sie engagieren sich mehr für die Gleichstellung, beispielsweise durch das entstandene Väternetzwerk. Um die Gleichstellung weiter auszubauen, sind kontinuierliche Maßnahmen erforderlich. Dazu gehören ein konsequentes Monitoring und eine Evaluierung der Fortschritte, die Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung innerhalb der Belegschaft, die Förderung der Beteiligung und Partizipation von Frauen in allen Bereichen, die Integration von Gleich- stellung in den Budgetierungsprozessen sowie die Bildung von Partnerschaften und Netzwerken. Durch die Verfolgung dieser Ziele und die Umsetzung gezielter Maßnahmen wird die Stadt Köln kontinuierlich an der Förderung der Gleichstellung arbeiten und einen wesentlichen Beitrag für eine inklusive und geschlechtergerechte Gesellschaft leisten. Ein gut durchdachter Gleichstellungsplan erfüllt nicht nur die gesetzlichen Anforderungen und fördert kontinuierlich die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, sondern steigert auch das Wohlstandspotenzial eines Unternehmens. Gleichstellung fördert die Attraktivität für Talente, die nach inklusiven Arbeitsumgebungen suchen und verbessert die Unternehmenskultur in der Mitarbeitende sich geschätzt fühlen. Letzteres bewirkt eine stärkere Bindung zur Stadtverwaltung. Die Förderung von Gleich- stellung am Arbeitsplatz ermöglicht eine vielfältigere Belegschaft, was zu unterschiedlichen Perspektiven, Ideen und Lösungswegen in der Arbeitswelt führt. Dies kann die Kreativität, Innovation und noch nicht ausgeschöpfte Potenziale der Mitarbeitenden begünstigen. Insgesamt bedeutet mehr Gleichstellung am Arbeitsplatz sowohl für die Stadt Köln als Arbeitgeberin als auch für ihre Mitarbeitende einen großen Nutzen. 39 Anlage 40 Anlage Zeit-Maßnahmen-Planung In der nachfolgenden Übersicht sind die Maßnahmen, die innerhalb des Geltungsbereichs beginnen und bis zum Ende wirken sollen, benannt. Nr. Maßnahme 2024 2025 2026 2027 2028 1 Quotensteigerung/Abbau von Unterrepräsentanz 1 TOTAL E-QUALITY-Award 2 Erhöhung des Angebots an Teilzeit-Fortbildungen 3 Stellenausschreibung in Voll- und Teilzeit 4 Mentoring-Projekte 5 Leitungsrunden gezielt zur Verbreitung von Unterstützungs- angeboten nutzen 6 Strategieentwicklung für Frauen im IT-Bereich 7 Gewinnung von Frauen im feuerwehrtechnischen Dienst 2 Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie 8 Beurlaubungskonzept 9 Gebündelte Informationen zu Themen wie Mutterschutz, Elternzeit und Beurlaubung 10 Treffen von (familienbedingten) Beurlaubten 11 Dienstvereinbarung zum Mobilen Arbeiten 12 Ausweitung und Optimierung der technischen Ausstattung für Mobiles Arbeiten 13 Schrittweise Etablierung des Desk-Sharings 14 Digitale Lösung zu Lernangeboten unabhängig von Dienstort und -zeit 15 Kontinuierliche Führungskräfteeinbindung zu Vereinbarkeitsthemen 16 Erweiterung des Angebots von Eltern-Kind-Büros 17 Familienservice 18 Flexibilisierung der Arbeitszeit – auch durch Langzeitkonten 19 Intranet-Seite zum Thema Pflege von Angehörigen 41 20 Interne Pflege-Lots*innen 21 Job- und Top-Sharing-Börse 22 Pilotprojekt Studientage 23 Werbung für den Spielekoffer 3 Förderung der Gleichstellung im Arbeitsleben 24 Verankerung von Gender- und Diversitätskompetenz im Beurteilungswesen 25 Gezieltes Marketing des Bewerbercenters 26 Individuelle Karriereberatung 27 Kooperationen zur Förderung leistungsgewandelte Mitarbeitende 28 Weitere Qualifizierungsangebote an untere Einkommensgruppen Zeitliche Festlegung ist zum Redaktionsschluss nicht möglich und wird im Zuge des jährlichen Controllings aktualisiert Bis zum Zieljahr ist die Maßnahme fertig konzipiert und kann in der Folgezeit realisiert und evaluiert werden Nr. Maßnahme 2024 2025 2026 2027 2028 Die Oberbürgermeisterin Personal- und Verwaltungsmanagement Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung Zentrale Dienste der Stadt Köln Druck Lorem Ipsum Optatis 13-ST/294-23/11/Auflage/10.2023
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/11/110/4 Vorlagen-Nummer 3123/2023 Freigabedatum 16.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zweiter Gleichstellungsplan 2024 - 2028 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln begrüßt die Aktivitäten der Stadtverwaltung zur Gleichstellung von Frauen und Männern und beschließt den zweiten Gleichstellungsplan der Stadt Köln für die Jahre 2024 bis 2028 in der vorliegenden Fassung. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 27.11.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 04.12.2023 Rat 07.12.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten erstellt im Rahmen ihrer Zuständig- keit für Personalangelegenheiten jeweils für den Zeitraum von drei bis fünf Jahren ei- nen Gleichstellungsplan und schreibt diesen nach Ablauf fort (§ 5 Abs. 1 LGG NRW). Sachverhalt: Der Gültigkeitszeitraum des ersten Gleichstellungsplans für die Jahre 2019 bis 2023 endet planmäßig mit Ablauf des 31.12.2023. Nach dem Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen ist im Anschluss an den alten Gleichstellungsplan dieser für wei- tere drei bis fünf Jahre fortzuschreiben (§ 5 Abs. 1 LGG NRW). In diesem Sinne folgt die Struktur des Zweiten Gleichstellungsplans 2024 - 2028 zu großen Teilen seinem Vorgänger. Dies soll eine gute Vergleichbarkeit gewährleisten und den Entwicklungsprozess gelingender Gleichstellungsarbeit transparent darstel- len. Der neue Gleichstellungsplan ermöglicht es aber auch, neue inhaltliche Schwer- punkte zu setzen und den Leitzielen der Stadtverwaltung Köln als attraktive, familien- freundliche und fortschrittliche Arbeitgeberin Ausdruck zu verleihen. Dies findet sich in den insgesamt 28 Maßnahmen wieder. Ferner wurde die Chance einer weiterführenden Datenerhebung im Rahmen des aktu- ellen Controllings genutzt. Dies bietet neue Perspektiven und zeigt mögliche weitere Handlungsfelder auf. So führt die Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigten- struktur, welche der Maßnahmenplanung vorangeht, nun beispielsweise auch die An- zahl und die Geschlechterverteilung der beurlaubten und der sich in Elternzeit befindli- chen Mitarbeitenden auf. Ferner richtet sich der Blick in Sachen Gleichstellung zuneh- mend auch auf das Thema Nachwuchskräfte und wird das Thema Teilzeit durch die Analyse nach Umfang der jeweiligen Arbeitszeit vertiefen. Bezugsgröße ist nach wie vor das Stammpersonal (= 21.570 Personen). Stichtag der Erhebung ist der 31.12.2022. Neu am Zweiten Gleichstellungsplan ist zudem die Umrechnung der Geschlechterver- teilung in Vollzeitäquivalente. Zum 31.12.2022 waren es 62 % Frauen (13.378) und 38 % Männer (8.192). Umgerechnet nach tatsächlicher Arbeitszeit ergibt sich eine Ge- schlechterverteilung von 59 % Frauen und 41 % Männern. Dieses Ergebnis zeigt deutlich auf, dass die meisten der ca. 6.000 Frauen, die in Teilzeit tätig sind, überwie- gend vollzeitnah bzw. weit über 50 % arbeiten. Gleichzeitig zeigt die Beschäftigten- struktur einen deutlichen Anstieg an Frauen in Führungspositionen (gesamt 55 %). Bei der Verteilung je Laufbahngruppe entspricht die Frauenquote – mit Ausnahme der Laufbahngruppe 2,2 (57 %) – nahezu dem Frauenanteil am Stammpersonal in Höhe von 62 %. 3 Trotz wichtiger Fortschritte in den letzten Jahren sind die Themen Beurlaubung (93 % Frauen) und Teilzeit (44 % Frauen, 15 % Männer) noch immer weiblich besetzt. Es sind also die Frauen, die aufgrund von Kinderbetreuung und Care-Arbeit auf Erwerbs- tätigkeit, berufliche Weiterentwicklung und damit auch auf eine existenzsichernde Al- tersvorsorge verzichten. Dies führt die noch bestehenden Ungleichheiten in der Auftei- lung von Familienverantwortlichkeiten und beruflichen Verpflichtungen deutlich auf. Daher ist eine kulturelle Veränderung anzustreben, in der – auch in Hinblick auf die Männer – geschlechtsstereotypische Erwartungen aufgebrochen werden und sowohl Frauen als auch Männer gleichermaßen die Freiheit haben, sowohl beruflichen Erfolg als auch erfülltes Familien- bzw. Privatleben zu vereinen. Der Zweite Gleichstellungsplan 2024 – 2028 dient nicht nur der gesetzlichen Verwirkli- chung des Grundrechts auf Gleichberechtigung, sondern ist auch ein wesentliches Personalentwicklungsinstrument. Er zahlt auf den strategischen Leitsatz 3 – Köln sorgt für Bildung, Chancengerechtigkeit und Teilhabe - ein. Der neue Gleichstellungsplan wurde in Zusammenarbeit zwischen dem Personal- und Verwaltungsmanagement und dem Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern gefertigt; die stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte wirkte bei der Aufstellung des Gleichstellungsplans im Sinne des LGG NRW mit und wird die Umsetzung der Maß- nahmen begleiten. Nach spätestens zwei Jahren ist die Zielerreichung des Gleichstellungsplans zu über- prüfen (§ 5 Abs. 7 LGG NRW). Wird erkennbar, dass dessen Ziele nicht erreicht wer- den, sind Maßnahmen im Gleichstellungsplan entsprechend anzupassen beziehungs- weise zu ergänzen. Anlage Zweiter Gleichstellungsplan 2024-2028 (Die Anlage kann im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen w erden).
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3123/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 16.11.2023
- Erstellt
- 28.09.2023 13:16