3661/2024
Gestaltungsplanung zur Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes "Bestattungsgärten" auf Flur 8 des Friedhofs Leidenhausen
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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
733 Zeichen
3661/2024 Gestaltungsplanung zur Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes „Bestattungsgärten“ auf Flur 8 des Friedhofs Leidenhausen Begründung der Dringlichkeit Die Verwaltung möchte vor Beschlussfassung durch den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün die Bezirksvertretung Porz angemessen vorab beteiligen. Da die Januarsitzungen von Ausschuss und Bezirksvertretung auf den selben Tag fallen, könnte der Beschluss erst in der Ausschusssitzung vom 20.03.2025 getroffen werden, was zu erheblichen Verzögerungen in der Herstellung der stark nachgefragten Grabflächen führen würde. Die fristgerechte Einbringung war der Verwaltung aufgrund notwendiger Beratung mit der Genossenschaft der Friedhofsgärtner leider nicht möglich.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
772 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/67/672/1
Vorlagen-Nummer
3661/2024
Stand: 23.09.2025
Sachstandsbericht
Gestaltungsplanung zur Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes "Bestattungsgärten"
auf Flur 8 des Friedhofs Leidenhausen
Beschluss:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft Kölner
Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für die Erweiterung des bestehenden Ko-
operationsgrabfeldes auf Flur 8 des Friedhofs Leidenhausen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Bauabnahme erfolgte am 21.03.2025. Seitdem ist die Erweiterung des Kooperationsgrab-
feldes für Beisetzungen freigegeben.
Dieser Sachstandbericht wurde im Rahmen des digitalen Beschlusscontrollings erstellt.
Beschlussvorlage Ausschuss
3446 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/672/1 Vorlagen-Nummer 3661/2024 Freigabedatum 25.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gestaltungsplanung zur Erweiterung des Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgärten" auf Flur 8 des Friedhofs Leidenhausen Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für die Erweiterung des bestehenden Ko- operationsgrabfeldes auf Flur 8 des Friedhofs Leidenhausen. Bezirksvertretung 7 (Porz) 05.12.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.01.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In seiner Sitzung am 18.12.2008 hat der Rat der Stadt Köln die Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln beschlossen. Die nach § 27 Abs. 2 dieser Sat- zung vorgesehenen Kooperationen sollten dabei hinsichtlich der Gestaltung dieser Grabfelder durch den Fachausschuss beschlossen und zunächst nur auf dem Friedhof Melaten realisiert werden. Auf der Grundlage des positiven Erfahrungsberichtes hat der Rat am 14.09.2010 die Erpro- bungsphase für beendet erklärt und die auf den Friedhof Melaten bezogene Beschränkung zum Abschluss von Kooperationen nach § 27 Abs. 2 der Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln aufgehoben. Mit Beschluss des Ausschusses für Um- welt und Grün am 15.09.2015 sowie des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales am 21.09.2015 wurden verschiedene Modifikationen bei dem Ausschreibungsverfahren und der Vertragsgestaltung von Kooperationsgrabflächen einge- führt. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 eine Neufassung der Friedhofs- satzung beschlossen (Beschlussvorlage 2267/2022). Die ursprünglichen Regelungen des § 27 Abs. 2 gelten inhaltlich unverändert fort. In seiner Sitzung am 27.08.2020 hat der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün der Anlegung eines Kooperationsfeldes auf Flur 8 des Friedhofs Leidenhausen durch die Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner beschlossen (Beschlussvorlage 1584/2020). Die Bezirksvertre- tung Porz hat der Entscheidung in der Sitzung am 16.06.2020 zugestimmt. Die Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner eG hat mit Schreiben vom 21.10.2024 den Antrag auf Genehmigung der Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes auf Flur 8 des Fried- hofs Leidenhausen gestellt. Die Erweiterungsfläche wurde bereits in der Anlegung des Koope- rationsfeldes eingeplant und mit Beschluss von 27.08.2020 bestätigt. Die Lage sowie der Gestaltungsplan sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. Die Details der Planung sind in dem als Anlage 4 beigefügten Konzept beschrieben. Die Preisübersicht der Dauerpflegeverträge für die verschiedenen Grabangebote ist als Anlage 5 beigefügt. Der von der Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner vorgelegte Antrag entspricht den in der Veröffentlichung genannten Gestaltungsvorgaben. Die darüber hinaus geforderten Nach- weise, insbesondere die Sicherung der Dauergrabpflegekosten für eine Nutzungszeit von 25 Jahren über eine Treuhandstelle, liegen vor. Eine denkmalpflegerische Erlaubnis ist nicht erforderlich.
Anlage 2 bis 5 Gestaltungskonzept
9120 Zeichen
Anlage 2
Bestattungsgarten Köln Leidenhausen
UT
Garten
der Lichter
Bauerngarten
Pfade der Erinnerung
Ruhehain
Auengarten
Gräsergarten
Blumenwiese
Kies
Holzsteg
Rosen
garten
Spuren des Lebens
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
1
2
3
4
5
6
1
2
3
4 5
6
7
8
9
1011
12
13 14
15 16
17
1819
20
21
12345678910111213
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10 11
12
13
14
15
16
17
18
1
2
3
4
5
6
1
2
3 4 5
6
7
8
9
10
11
12 13 14
Kies
1
2
3
4
5
6
7
8
9
1011
12
13
1
2 3 4 5
6 7 8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22 23 24 25 26
27
2829
30
31
32
33
34
3536
37
38
1 2 3 4 5 6 7 8 9
1
2
3
4
5
678
9
10
11
12
13
14
1 2 3
4 5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18 19
20
21
22
23
24
25
26
2728
29
30
1 2 3
4
56
7
8 9 10
11
12
1314
15
16 17
18 19
20
21
2223
24
25
26
27
28
29 30
31
32
3334 35
36
37 38
39
40
414243
12345678910111213141516171819202122
14
15
16
UA
SA
UA
1234567
8
9
10
11
13
14
15
16
Erweiterung Weg
Bestand
Ruhehain
UT
UT
UT
UH
UB
SB
UL SL
SE
46,645m
2,600m
1,200m
Bank
10
12
13
15
16
17
15
16
17
22 23
24
2530313217
UT
Kies
1,200m
1,200m
1,200m
Wassergebundene Wegedecke
Einfassung
Basaltpflaster
11
7
8
9
14
Sarg:
SA Sarg Auengarten
SE Sarg einfach (Pfade der Erinnerung)
SH Sarg Hain (Ruhehain)
SL Sarg Lichter (Garten der Lichter)
SR Sarg Rosengarten
SB Sarg Bauerngarten
SG Sarg Gräsergarten
SHE Sarg Heidegarten
SF Sarg Fluss des Lebens
Tiefgrab
Urne:
UA Urne Auengarten
UE Urne einfach (Pfade der Erinnerung)
UH Urne Hain (Ruhehain)
UL Urne Lichter (Garten der Lichter)
UP Urne Partnergarten
UR Urne Rosengarten
UT Urne Trockenmauer( Spuren des Lebens)
UN Urne Naturwiese
UB Urne Bauerngarten
UBA Urne Baumallee
UG Urne Gräsergarten
UHE Urne Heidegarten
UF Urne Fluss des Lebens 26 27 28
29
[Zeichnungstitel]
Maßstab: 1:1001
GEPRÜFT
GEZEICHNET
MASSSTAB
DATUM
PLANNUMMER
Projektadresse
Auftraggeber
Bauvorhaben
Planverfasser
Planinhalt
Nr 1
1:100
17.05.2020
Vorentwurf Bestattungsgarten Köln
Leidenhausen
Schubertstraße, 51147 Köln
Gartenbau Schlimgen
Max-Reichpietschstraße 30
51147 Köln
Schlimgen
Vorentwurf Bestattungsgarten Köln
Leidenhausen
VECTORWORKS EDUCATIONAL VERSION
VECTORWORKS EDUCATIONAL VERSION
UA
UT
33 34 35 36 37 38 39
41 42 43 44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
40
61
63
64
65
66
67
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69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
62
19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
32
33
34
3536373839
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50 51 52 53 54
55
56
5758
59
60
61
62 63 64 65 66 67 68 69
70
71
7273
74
75
76
77 78 79
80
81
82
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
96
97
Auengarten
Spuren des lebens
Auengarten
UA
UT
UA
14.08.2024
1,30
1,20
1,20
43,425
1,00
1,00
1,00
Anlage 3
Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln – Leidenhausen“ LP / 22.10.2024
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
Seite 1/2
Gestaltungskonzept Friedhof Köln-Leidenhausen, Flur 8
- Übersicht der Grabarten -
Grabbezeichnung Spuren des Lebens Auengarten
Grabstellen 51 Stellen (Urne);
max. 2 Beisetz./Grab
0 / 79 Stellen (Sarg/Urne);
max. 2 Beisetz./Grab
(2 Särge, 2 Urnen,
Sarg + Urne)
Grabmal ohne Grabmal;
Bronzeschriftzug auf
Kalksandsteinmauer
Findlinge od. stehende
Naturstein-Stelen; nach
Absprache mit Steinmetz
Neuanlage/
Grundbepflanzung
Hochbeete in
Kalksandsteinmauern
mit Bepflanzung z.B. aus
Lavendel, Salbei,
Thymian, Rosmarin und
Begleitstauden
erprobte und aufeinander
abgestimmte Blatt- und
Blütenstaudenmischungen
Blumenschmuck/
Wechselbepflanzung
keine Blumenbeete
vorgesehen;
keine Blumenbeete
vorgesehen;
Wegeanlagen Wassergebundene
Wegedecke oder
Schotterwege;
Wegeinfassung aus
Natursteinkleinpflaster auf
Betonbettung
Wassergebundene
Wegedecke oder
Schotterwege;
Wegeinfassung aus
Natursteinkleinpflaster auf
Betonbettung
Erneuerung Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und
20 Jahren Liegezeit (nach Bedarf)
Pflegegänge entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege der
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
(siehe Erläuterung)
Anlage 4
Seite 1
Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln – Leidenhausen“ LP / 22.10.2024
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
Seite 2/2
- Leistungskatalog für Dauergrabpflege -
(gültig für die Bestattungsgärten Köln)
Die Gestaltung und Pflege des Grabes wird für die gesamte Ruhezeit im Voraus verbindlich geregelt.
Es erfolgt eine regelmäßige, unabhängige Überprüfung aller Leistungen durch Kontrolleure der
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG.
Gärtnerische Neuanlage
- fachmännische Auswahl und Pflanzung des Bodendeckers
- Festlegung der Form und Größe des Blumenbeetes
- bei Sargbestattungen: eine Erstaufmachung inklusive
Jahreszeitliche Grabpflege
- wöchentliche Kontrollgänge durch vertraglich verpflichtete Mitgliedsbetriebe der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
- regelmäßige Pflegemaßnahmen nach jahreszeitlichen und gärtnerischen Erfordernissen
(Gießen, Düngung, Schnitt, Reinigung von Laub und Unkraut)
- dreimal jährlich frische Beetbepflanzung (wenn vorgesehen)
(Frühjahr: Viola; Sommer: Begonien; Herbst: Calluna – oder gleichwertige Bepflanzung; auch gemischte Beete möglich)
- fachmännische Pflege des Rahmengrüns bzw. der Heckenpflanzungen
(Fertigstellungs- und Erhaltungspflege: Gießen, Düngung, Schnitt, Ersatzpflanzungen)
Notwendige Instandhaltung
- bei Sargbestattungen: notwendige Grabhebung (mind. 2 Hebungen in der Liegezeit)
- Überholung, wenn erforderlich aufgrund von unvorhersehbaren Schädigungen (i.d.R. nach 5 und 15 Jahren)
- Neuanlage nach 10 und 20 Jahren Liegezeit (genauer Leistungszeitpunkt nach gärtnerischem Erfordernis)
Anlage 4
Seite 2
Preisblatt‐Muster 22.10.2024
Kooperationsgemeinschaft
Stand: 10.10.2024
Friedhof: Flur:
Friedhof Leidenhausen 8 (Erweiterung)
Gebühr für den Erwerb des
Nutzungsrechtes für 25 Jahre
1.945,00 € Gebühr für den Erwerb des
Nutzungsrechtes für 25 Jahre
1.905,00 €
Gebühr für eine Sargbestattung in
Normalla
ge
775,00 € Gebühr für eine Urnenbestattung 349,00 €
Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle
und
pro Jahr
77,80 € Nacherwerbsgebühr pro Grabstelle
und pro Jahr
76,20 €
Gebühr für eine Sargbestattung in
Tiefla
ge
995,00 €
Genehmigungsgebühr für einen
lie
genden Grabstein
97,00 € Genehmigungsgebühr für einen
liegenden Grabstein
97,00 €
Genehmigungsgebühr für einen
stehenden Grabstein
346,00 € Genehmigungsgebühr für einen
stehenden Grabstein
346,00 €
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Bepflanzung und Pflege für
25 Jahre, Leistungsbeschreibung
siehe Beiblatt.
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Bepflanzung und Pflege für
25 Jahre, Leistungsbeschreibung siehe
Beiblatt.
5.892,14 €
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Aufpreis für
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen
Pfle
gevertrages.
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Aufpreis für
Neubepflanzung/Grabmal aufgrund
Zubestattung innerhalb des 25-jährigen
Pfle
gevertrages.
973,08 €
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Pflegerische
Unterhaltungskosten pro Jahr beim
Graberwerb zu Lebzeiten ohne
Bestattun
g
Grabpflegevertrag D (Spuren des
Lebens), Pflegerische
Unterhaltungskosten pro Jahr beim
Graberwerb zu Lebzeiten ohne
Bestattun
g
106,00 €
1. Gebühren der Stadt Köln gemäß der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14.02.2013
2. Pflegeentgelte des Kooperationspartner für die Anlage und Unterhaltung der Grabstätte
gültig ab 01.04.2023;
Preisanpassung Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG
Hinweis:
Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer
Seite 1 von 2
Anlage 5
Seite 1
Preisblatt‐Muster 22.10.2024
Grabpflegevertrag E (Auengarten),
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
Grabpflegevertrag E (Auengarten),
Bepflanzung und Pflege für 25 Jahre,
Leistungsbeschreibung siehe Beiblatt.
6.119,91 €
Grabpflegevertrag E (Auengarten),
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal
aufgrund Zubestattung innerhalb des
25-jährigen Pflegevertrages.
Grabpflegevertrag E (Auengarten),
Aufpreis für Neubepflanzung/Grabmal
aufgrund Zubestattung innerhalb des
25-jährigen Pflegevertrages.
909,88 €
Grabpflegevertrag E (Auengarten),
Pflegerische Unterhaltungskosten pro
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten
ohne Bestattun
g
Grabpflegevertrag E (Auengarten),
Pflegerische Unterhaltungskosten pro
Jahr beim Graberwerb zu Lebzeiten
ohne Bestattun
g
118,00 €
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Stadt Köln
Weinsbergstraße 138 Der Oberbürgermeister
50823 Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
- Friedhofsverwaltung -
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Ansprechpartner: Ansprechpartner:
Herr Lutz Pakendorf Herr Benjamin Aderholt
Tel.: 0221 / 5691048-12 Tel.: 0221 / 221-21014
Hinweis:
Die genannten Preise und Gebühren beinhalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer
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Anlage 5
Seite 2
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1546 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ist konkret geregelt, dass über die vom Kooperationspartner erstellte Gestaltungsplanung das zuständige Beschlussorgan der Stadt Köln entscheidet, nämlich der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün des Rates der Stadt Köln. Dies ergibt sich aus der vom Ausschuss für Umwelt und Grün und dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen in 2015 beschlossenen Modifikation des Kooperationsmodells auf städtischen Friedhöfen (Session-Vorlage 2112/2015). Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Konzessionsnehmer die von ihm entwickelte Gestaltungsplanung entsprechend § 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Köln auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vornimmt. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3661/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.11.2024
- Erstellt
- 19.11.2024 08:07