1709/2022
Radverkehrskonzept Chorweiler - Radverkehrshauptnetz
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesent- liche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesent- liche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung er- zeugt schwerwiegende Nachteile. ☒ Sonstiges Das Radverkehrskonzept Chorweiler ist ein Zielkonzept und Grundlage für zu- künftige Planungen im Straßenraum. Die aus ihm folgenden Maßnahmen stellen Einzelplanungen dar, für die in Abhängigkeit des Ratsbeschlusses je- weils eigene Öffentlichkeitsbeteiligun- gen vorgesehen werden müssen. Das Radverkehrskonzept wurde im Rahmen des Runden Tisches Radverkehr sowie Facharbeitskreisen unter der Teilnahme von politischen Vertreter/innen und fachkundigen Verbänden besprochen und erarbeitet. Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 2-Chorweiler_Entwurf_Hauptnetz
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Dear NL Radverkehrsnetzpläne Köln - Bezirk 6 - Chorweiler - Hauptnetz N Einfalltor (gelbes Netz) Entwurf Y Grünes Netz A Einfalltor (grünes Netz) [| eg] Gelbes Netz ======== Grünes Netz, geplant | m U | unnnnn straßenunabhängige 0 0,7 1.4 km Führung im Grünen j " Stand: 23.05.2022 SSP on Beratende Ingenieure GmbH
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 1709/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Radverkehrskonzept Chorweiler - Radverkehrshauptnetz Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler nimmt den Netzentwurf (Anlage 2) als Zielkonzept für das Radver- kehrskonzept Chorweiler zur Kenntnis und beschließt, dieses Netz als Grundlage für alle zukünftigen Planungen im Straßenraum zu verwenden. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Strategiepapier „Köln Mobil 2025“ setzt den Rahmen für die zukünftige verkehrliche Entwicklung Kölns. Angestrebt wird eine deutliche Veränderung des Modal-Splits hin zu den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes (ÖPNV, Fahrradfahren und zu Fuß gehen). Die Verkehrsmittel des Umweltverbun- des sollen dabei einen Anteil von 2/3 der Wege der Gesamtbevölkerung Kölns erreichen. Die Erstellung von Radverkehrshauptnetzen für alle Stadtbezirke bildet dabei die konzeptuelle Grund- lage für die Radverkehrsförderung der nächsten Jahre. Damit wird eine flächendeckende und länger- fristige Rahmenplanung für die Netzentwicklung vorgegeben. Für die Stadtbezirke Lindenthal (Stadt- teile Klettenberg, Lindenthal, Sülz), Innenstadt und Ehrenfeld wurden in den vergangenen Jahren Radverkehrskonzepte erarbeitet, die neben den Radverkehrshauptnetzen auch einen Maßnahmenka- talog beinhalten. Im Sinne einer Beschleunigung der Planungsprozesse und einer stadtweit einheitli- chen Netzgestaltung wurde für die weiteren Bezirke die Erstellung der Radverkehrshauptnetze in den Vordergrund gestellt. Mit der Unterstützung eines externen Ingenieursbüros wurden die Netzentwürfe der Radverkehrs- hauptnetze für die Bezirke Rodenkirchen, Lindenthal, Nippes, Chorweiler, Porz, Kalk und Mülheim parallel erstellt. Darüber hinaus wird es weitere untergeordnete Radverkehrsverbindungen geben, die nicht Gegenstand des hier vorgestellten Netzes sind. Die Entwürfe wurden in den jeweiligen Runden Tischen und daraus gebildeten Facharbeitskreisen intensiv mit Bezirksvertreter*innen und Verbänden diskutiert. Durch die zeitgleiche Erarbeitung wird neben der Beschleunigung der Planungsprozesse die bezirksgrenzenübergreifende Konsistenz der Netze gewährleistet. Die Radverkehrshauptnetze bilden ein Raster der Radhauptrouten mit Bündelungsfunktion. Diese sollen zu jeder Quelle und zu jedem Ziel eine Entfernung von 200 m nicht überschreiten. Die Radverkehrshauptnetze werden nach dem bewährten Muster der bereits beschlossenen Konzepte in grüne und gelbe Verbindungen ge- gliedert, die eine unterschiedliche Charakteristik aufweisen. Die Aufteilung in ein grünes und gelbes Netz hat das grundsätzliche Ziel, eine klare Zuordnung zur Führungsart des Radverkehrs zu treffen (Mischverkehr oder Trennung). Zudem sollen unterschiedliche Zielgruppen berücksichtigt, Netzlücken geschlossen und ein flächendeckendes Angebot geschaffen werden. Das Radverkehrshauptnetz als Zielkonzept Grundlage der zukünftigen Radverkehrsplanung im Bezirk Chorweiler ist das Radverkehrshauptnetz. Dieses Konzept bildet die Zielvorstellung der zukünftigen Radverkehrshauptrouten ab und ist maß- geblich für die Berücksichtigung des Radverkehrs bei zukünftigen Planungen. Durch zukünftige Stra- ßenplanungen auf diesem Netz wird der Zielzustand sukzessive hergestellt. Ziel ist ein zusammen- hängendes, durchgehend befahrbares Radverkehrsnetz, das den Bezirk Chorweiler mit den benach- barten Stadtteilen verbindet und innerbezirkliche Verbindungen anbietet. Dabei soll der Radverkehr auf den Radhauptrouten gebündelt werden und ein besonders sicher und komfortabel befahrbares Netz entstehen. Bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen im Rahmen des Zielkonzeptes wird die Netzbedeutung der Verbindung erneut überprüft sowie aktuelle Entwicklungen berücksichtigt. Neben den bezirklichen 3 Netzkonzepten werden für das übergeordnete Netz parallel Konzepte erstellt. Dazu gehören die Schnellen Radverbindungen für Köln und im rechtsrheinischen die Radpendlerrouten. Diese werden bzw. wurden in separaten Vorlagen behandelt. Die übergeordneten Verbindungen und Anbindungen sind im Radverkehrshauptnetz integriert. Das gelbe Netz bildet das Radverkehrsnetz entlang der MIV-Hauptverkehrsstraßen ab. Hier wird in der Regel Radverkehrsinfrastruktur angeboten; grundsätzlich wird die Fahrbahnführung bevorzugt (Radfahrstreifen, Schutzstreifen). Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten ist die Radverkehrsfüh- rung auch über bauliche Radwege möglich. Das Grundprinzip lautet hier: getrennte Führung vom MIV (motorisierten Individualverkehr). Der MIV-Verkehrsanteil und/oder die angeordnete Geschwindigkeit sind in der Regel so hoch, dass der Radverkehr einen besonderen Schutzraum benötigt. In wenigen Ausnahmefällen kann auf die Anwesenheit von Radfahrenden im Straßenraum lediglich mit Markie- rungen hingewiesen werden. Auch zukünftig werden im gelben Netz die Verkehrsanteile des MIV die des Radverkehrs übertreffen. Das Fahren entlang der Hauptverkehrsstraßen richtet sich vorrangig an routinierte, schnelle Radfahrende, die möglichst zügig fahren möchten und hat darüber hinaus eben- falls den Anspruch, sichere und komfortable Verbindungen anzubieten. Bislang sind an diesen Hauptverkehrsstraßen noch einige Netzlücken im Radverkehrsnetz vorhanden (keine Radverkehrsinf- rastruktur bzw. Radfahren verboten). Diese Netzlücken werden durch die Umsetzung des vorliegen- den Netzkonzeptes geschlossen. Das grüne Netz bildet ein Netz für Radfahrende abseits der großen MIV-Verkehrsströme ab. Hier wird der Fahrradverkehr im Mischverkehr mit den anderen Verkehrsarten geführt, eine separierende Radverkehrsinfrastruktur wird nicht angeboten. Das Grundprinzip lautet hier Verträglichkeit. Schon heute oder mittelfristig überwiegt der nicht motorisierte Verkehr im Vergleich zum MIV auf den weitaus meisten Strecken im grünen Netz. Das grüne Netz ist auch das Angebot für jene, die das Fahren an Hauptverkehrsstraßen aus Gründen mangelnder subjektiver Sicherheit ablehnen. Das grüne Netz wird durch gezielte Maßnahmen hinsichtlich Sicherheit und Komfort so weit optimiert, dass es dem Anspruch dieser Zielgruppe gerecht wird. Die Geschwindigkeit ist in der Bandbreite Schrittgeschwindigkeit bis Tempo 30 einzuordnen. Es können geschwindigkeitsreduzierende Maß- nahmen eingesetzt werden. Lichtsignalanlagen (LSA) sollen im Prinzip auf dem grünen Netz abge- baut werden (Synergieeffekte zum LSA-Abbau-Programm der Stadt Köln werden genutzt), einzig bei den Schnittstellen mit dem gelben Netz ist der Erhalt zu prüfen. Einbahnstraßen sollen auf dem grü- nen Netz für den Radverkehr in beide Richtungen geöffnet werden. Führungsformen im grünen Netz sind Tempo 30, Verkehrsberuhigter Bereich, Fahrradstraße, Fuß- gängerzone/Fahrrad frei und Radwege im Grünen. Der Radverkehr soll hier sicher und komfortabel geführt werden, muss auf den innerstädtischen Stadtstraßen aber auch auf zu Fuß Gehende Rück- sicht nehmen. Auch einige Fußgängerbereiche sind aus Gründen des Netzzusammenhangs Teil des Radverkehrsnetzes. Hier hat jedoch der Fußverkehr Vorrang und höhere Geschwindigkeiten sind für den Radverkehr nicht immer möglich. Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Chorweiler wird zudem aus dem grünen Netz ein Netz poten- tieller Fahrradstraßen abgeleitet, das in einem nächsten Schritt als bezirkliches Fahrradstraßennetz beschlossen werden soll. Dialog mit Verbänden und Bezirksvertreter*innen Das Netz wurde im Rahmen des Runden Tisches Radverkehr im Bezirk Chorweiler am 16.03.2021 (sowie am 13.09.2021) vorgestellt sowie anschließend im Facharbeitskreis am 20.12.2021 mit Ver- bänden, Initiativen und Politik diskutiert. Von Verbandsseite wurden etwa 100 Vorschläge eingereicht, die zum einen die Aufnahme neuer Verbindungen und zum anderen die Änderung einiger Verbindun- gen von grün zu gelb betreffen. Von diesen Vorschlägen konnte etwa die Hälfte unverändert über- nommen werden. Abschließend wurden alle diskutierten und angepassten bezirklichen Netzentwürfe in Abstimmung mit dem beauftragten Büro u. a. hinsichtlich der Netzkriterien, der zukünftigen Netzbedeutung und der stadtweit einheitlichen Netzgestaltung verwaltungsintern geprüft. In diesem Zusammenhang konnte 4 bestätigt werden, dass der größte Teil der in Chorweiler eingebrachten und diskutierten Änderungen sinnvoll und relevant ist. Auf elf Abschnitten wurde im Rahmen der Termine der Wunsch geäußert, diese vom grünen ins gelbe Netz zu überführen. Die abschließende fachliche Bewertung ergab, dass sieben Abschnitte in das gelbe Netz überführt werden können: Bruchstraße zwischen den Ortslagen Esch und Weiler, Auweiler Straße zwischen den Ortslagen Esch und Auweiler, Pohlhofstraße zwischen der Ortslage Auweiler und der Stadtgrenze nach Pulheim, Pescher Straße zwischen den Ortslagen Auweiler und Pesch, Thenhoven-Escher Weg zwischen den Ortslagen Esch und Roggendorf/Thenhoven, Johannesstraße zwischen der Ortslage Pesch und der Militärringstraße, Fritz-Wacker-Straße zwischen den Ortslagen Lindweiler und Volkhoven. Bei vier Abschnitten ist im Rahmen des Zielkonzepts die Führung im grünen Netz zu bevorzugen. Daher werden die folgenden Abschnitte nach interner Prüfung im Verwaltungsvorschlag im grünen Netz belassen: Weiler- bzw. Auweiler Straße (im Innerortsbereich von Esch), Auf dem Driesch bzw. Orrer Straße (im Innerortsbereich von Esch), Pohlhofstraße bzw. Pescher Straße (im Innerortsbereich von Auweiler), Athener Ring bzw. Willi-Suth-Allee (im Innerortsbereich von Chorweiler). Grundsätzlich erfolgt nach Beschluss des Netzes in jedem Fall eine Einzelprüfung bzw. Einzelpla- nung. Hierbei wird unter anderem genau untersucht, ob die Netzfestlegung unter der Berücksichti- gung aktueller Entwicklungen sinnvoll umgesetzt werden kann. Nachrichtlich werden als Darstellung zukünftiger Wunschlinien, also neu zu schaffender Verbindun- gen, noch folgende Änderungen vorgenommen: Eine neue Querung über die Mercatorstraße zwischen Weiler und Chorweiler-Nord, nördlich vom Knoten Mercator-/Merianstraße. Eine neue Querung über die A 57, mit Nutzung der ehemaligen Verbindung Volkhovener Straße-Am Donatushof. Die als geplant dargestellte zusätzliche Rheinquerung zwischen Merkenich und Stammheim repräsentiert lediglich einen festgestellten Bedarf für eine zusätzliche Querungsmöglichkeit. Wann und in welcher Form diese realisiert werden kann (z. B. als Wasserbus, Fähre, etc.), muss im weiteren Verlauf der Planung geprüft werden. Klimabewertung: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Das Radverkehrskonzept Chorweiler bildet als Zielkonzept einen Rahmen für Maßnahmen der Rad- verkehrsförderung. Der thematische Fokus des Konzepts liegt auf der Realisierung von attraktiven Radverkehrsverbindungen im Bezirk Chorweiler. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine adäquate Alternative zur Nutzung des privaten Pkw angeboten, der Umweltverbund wird gestärkt. Dies trägt zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei, wodurch der Beschluss als positiver Be- trag zum Klimaschutz bewertet werden kann. Anlagen: Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2_Bezirkliches Radnetz für Chorweiler 5
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1709/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 30.05.2022
- Erstellt
- 19.05.2022 12:19