1212/2018
Anfrage der CDU-Franktion: Jugendeinrichtung
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4461 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511/2 Vorlagen-Nummer 1212/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.04.2018 Anfrage der CDU-Franktion: Jugendeinrichtung AN 1586/2017 1) Wie gedenkt die Leitung der Jugendeinrichtung und die Verwaltung den vermehrten Polizei- und Rettungseinsätzen entgegenzuwirken? Bei den benannten Einrichtungen in der Hauptstraße 323-325 in Porz-Mitte handelt es sich um Einrichtungen der Erziehungshilfe, die seit Oktober 2011 in Betrieb sind. Sie sind wesentliche Bestandteile der Erziehungshilfelandschaft in Köln. Es werden Leistungen auf der Grundlage des achten Sozialgesetzbuches erbracht. Die Träger dieser Einrichtungen sind zum einen für das Axenfeldhaus die Evangelische Jugendhilfe Godesheim mit Sitz in Bonn und für das Martin-Luther-Haus die Diakonie Michaelshoven mit Sitz in Köln. Die Einrichtungen entwickeln Lebensperspektiven für Jungen und Mädchen, die aufgrund psychischer oder entwicklungsbedingter Störungen sowie sozialer Probleme mit abweichendem Verhalten auffällig werden. Durch eine hohe Professionalität und einem sicheren und strukturierten Rahmen, wird den Kindern- und Jugendlichen begegnet. Die multiprofessionellen Teams nehmen sich pädagogisch und schützend der jungen Menschen an. Die Trägervertreter der Einrichtungen und Vertreter der Jugendamtsverwaltung stehen in einem steigen Austausch. Bei den Einsätzen durch Polizei und Rettungskräfte handelt es sich nach dem aktuellen Kenntnisstand um wenige Fälle. Im Durchschnitt werden Rettungskräfte ca. 3 Mal im Monat zu Krisen hinzugezogen. Die Polizei wurde in das Martin-Luther-Haus in diesem Jahr zu einem (1) Einsatz gerufen. In der Vergangenheit ist außerdem ein Einzelfall von Dritten verursacht worden. Hinzuziehung von Rettungskräften bzw. Krankentransporte in dem genannten geringen Umfang sind nicht zu vermeiden sondern im Zusammenwirken von Medizin und Jugendhilfe erforderlich. Die Einrichtungen bemühen sich im Übrigen fortlaufend um eine offene Kommunikation in und mit der Nachbarschaft und vermeiden Beeinträchtigungen soweit das möglich ist. 2) Wie lange ist noch die Laufzeit dieser Einrichtung? Die Leistungserbringung von stationären Hilfen zur Erziehung unterliegt in der Regel keiner zeitlichen Befristung. Die Betreuung Minderjähriger über Tag und Nacht in einer Einrichtung wird durch das Landesjugendamt geprüft, wobei das örtliche Jugendamt gehört wird. Das Landesjugendamt hat in diesem Fall die unbefristete Betriebserlaubnis erteilt. In Bezug auf die inhaltliche Ausgestaltung der Hilfen in den beiden Einrichtungen und die dort zu betreuenden Kinder und Jugendlichen mit schwierigen Entwicklungsverläufen wird auf die vorangegangenen Mitteilungen (4237/2012 und 0937/2014) im JHA verwiesen. 2 3) Kommt eine Nutzungsverlängerung in Frage? Die beiden Angebote der Einrichtungen werden im Rahmen der stationären Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt dringend benötigt und entsprechend nachgefragt. Das Jugendamt plant deshalb eine langfristige Inanspruchnahme der Angebote und die weitergehende Zusammenarbeit mit den Einrichtungen. Im Rahmen der Zusammenarbeit findet ebenfalls ein regelmäßiger Austausch mit den Kliniken der zuständigen Kinder- und Jugendpsychiatrie statt, die einige der Kinder und Jugendlichen medizinisch behandeln. Auch aus Sicht der städtischen sowie der Universitätsklinik sind die beiden Einrichtungen unverzichtbar. 4) Ist diese Einrichtung gebietsverträglich? Die Frage wurde bereits bei der damaligen Vorstellung des Vorhabens in der Bezirksvertretung gestellt und mit Ja beantwortet. Einrichtungen der Jugendhilfe werden von der Bauaufsicht genehmigt. Der Standort entspricht dem Bebauungsplan. Solche und ähnliche Einrichtungen in Köln, in denen Kinder Kölner Familien betreut und behandelt werden und eben auch leben, sollen nicht „am Rand“ gebaut werden. Sicher ist die Standortwahl schwierig, da viele Aspekte zu berücksichtigen sind einschließlich der gegenseitigen Abhängigkeit mit der Nachbarschaft. Die Frage nach der Verträglichkeit beinhaltet auch die Frage nach der Haltung der Bewohner des Gebietes, also der Nachbarschaft. Hierzu ist festzustellen, dass sich die Haltung direkter Nachbarn, die zunächst sehr ablehnend eingestellt waren, gewandelt hat und nun eine kritische aber auch unterstützende ist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Hauptstraße 323
- Michaelshoven
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Details
- Aktenzeichen
- 1212/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 05.11.2018
- Erstellt
- 16.04.2018 11:47