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1212/2018

Anfrage der CDU-Franktion: Jugendeinrichtung

Beantwortung einer Anfrage (BV) 05.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 13.11.2018, TOP 9.1.7

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4461 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/511/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1212/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.04.2018 
 
Anfrage der CDU-Franktion: Jugendeinrichtung AN 1586/2017 
 
 
1) Wie gedenkt die Leitung der Jugendeinrichtung und die Verwaltung den vermehrten 
Polizei- und Rettungseinsätzen entgegenzuwirken? 
Bei den benannten Einrichtungen in der Hauptstraße 323-325 in Porz-Mitte handelt es sich um 
Einrichtungen der Erziehungshilfe, die seit Oktober 2011 in Betrieb sind. 
Sie sind wesentliche Bestandteile der Erziehungshilfelandschaft in Köln. Es werden 
Leistungen auf der Grundlage des achten Sozialgesetzbuches erbracht. Die Träger dieser 
Einrichtungen sind zum einen für das Axenfeldhaus die Evangelische Jugendhilfe Godesheim 
mit Sitz in Bonn und für das Martin-Luther-Haus die Diakonie Michaelshoven mit Sitz in Köln. 
Die Einrichtungen entwickeln Lebensperspektiven für Jungen und Mädchen, die aufgrund 
psychischer oder entwicklungsbedingter Störungen sowie sozialer Probleme mit 
abweichendem Verhalten auffällig werden. Durch eine hohe Professionalität und einem 
sicheren und strukturierten Rahmen, wird den Kindern- und Jugendlichen begegnet. Die 
multiprofessionellen Teams nehmen sich pädagogisch und schützend der jungen Menschen 
an. 
Die Trägervertreter der Einrichtungen und Vertreter der Jugendamtsverwaltung stehen in 
einem steigen Austausch.  
Bei den Einsätzen durch Polizei und Rettungskräfte handelt es sich nach dem aktuellen 
Kenntnisstand um wenige Fälle. Im Durchschnitt werden Rettungskräfte ca. 3 Mal im Monat zu 
Krisen hinzugezogen. Die Polizei wurde in das Martin-Luther-Haus in diesem Jahr zu einem 
(1) Einsatz gerufen. In der Vergangenheit ist außerdem ein Einzelfall von Dritten verursacht 
worden. Hinzuziehung von Rettungskräften bzw. Krankentransporte in dem genannten 
geringen Umfang sind nicht zu vermeiden sondern im Zusammenwirken von Medizin und 
Jugendhilfe erforderlich. 
Die Einrichtungen bemühen sich im Übrigen fortlaufend um eine offene Kommunikation in und 
mit der Nachbarschaft und vermeiden Beeinträchtigungen soweit das möglich ist. 
 
2) Wie lange ist noch die Laufzeit dieser Einrichtung? 
Die Leistungserbringung von stationären Hilfen zur Erziehung unterliegt in der Regel keiner 
zeitlichen Befristung.  Die Betreuung Minderjähriger über Tag und Nacht in einer Einrichtung 
wird durch das Landesjugendamt geprüft, wobei das örtliche Jugendamt gehört wird. Das 
Landesjugendamt hat in diesem Fall die unbefristete Betriebserlaubnis erteilt. In Bezug auf die 
inhaltliche Ausgestaltung der Hilfen in den beiden Einrichtungen und die dort zu betreuenden 
Kinder und Jugendlichen mit schwierigen Entwicklungsverläufen wird auf die 
vorangegangenen Mitteilungen (4237/2012 und 0937/2014) im JHA verwiesen.

2 
 
3) Kommt eine Nutzungsverlängerung in Frage? 
Die beiden Angebote der Einrichtungen werden im Rahmen der stationären Hilfen zur 
Erziehung vom Jugendamt dringend benötigt und entsprechend nachgefragt. Das Jugendamt 
plant deshalb eine langfristige Inanspruchnahme der Angebote und die weitergehende 
Zusammenarbeit mit den Einrichtungen. Im Rahmen der Zusammenarbeit findet ebenfalls ein 
regelmäßiger Austausch mit den Kliniken der zuständigen Kinder- und Jugendpsychiatrie statt, 
die einige der Kinder und Jugendlichen medizinisch behandeln. Auch aus Sicht der 
städtischen sowie der Universitätsklinik sind die beiden Einrichtungen unverzichtbar. 
 
4) Ist diese Einrichtung gebietsverträglich? 
Die Frage wurde bereits bei der damaligen Vorstellung des Vorhabens in der 
Bezirksvertretung gestellt und mit Ja beantwortet. Einrichtungen der Jugendhilfe werden von 
der Bauaufsicht genehmigt. Der Standort entspricht dem Bebauungsplan. Solche und ähnliche 
Einrichtungen in Köln, in denen Kinder Kölner Familien betreut und behandelt werden und 
eben auch leben, sollen nicht „am Rand“ gebaut werden. Sicher ist die Standortwahl 
schwierig, da viele Aspekte zu berücksichtigen sind einschließlich  der gegenseitigen 
Abhängigkeit mit der Nachbarschaft. 
Die Frage nach der Verträglichkeit beinhaltet auch die Frage nach der Haltung der Bewohner 
des Gebietes, also der Nachbarschaft. Hierzu ist festzustellen, dass sich die Haltung direkter 
Nachbarn, die zunächst sehr ablehnend eingestellt waren, gewandelt hat und nun eine 
kritische aber auch unterstützende ist.

Beratungsverlauf (1)

13.11.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hauptstraße 323
  • Michaelshoven

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Details

Aktenzeichen
1212/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
05.11.2018
Erstellt
16.04.2018 11:47