Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - „Geschwindigkeitsbegrenzung und bauliche Maßnahmen Fröscherweg, Köln-Nippes“, Aktenzeichen 50/23 B
Mitteilung BV 2521/2023 vom 07.08.2023
Stand: Am 31.08.2023 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 50-23 10.07.2023 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Geschwindigkeitsbegrenzung und bauliche Maßnahmen Fröscherweg, Köln-Nippes“, Aktenzeichen 50/23 B Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.03.2023, in dem Sie anregen in der Straße „Frö- scherweg“, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Schrittgeschwindigkeit zu reduzieren und die Einrichtung einer baulichen Maßnahme zur Verhinderung des Parkens/Hal- tens/Befahrens des Fahrradrandstreifens. Das Amt für Verkehrsmanagement hat Ihre Vorschläge geprüft und teilt mit, dass „es sich bei dem Fröscherweg lediglich um eine Zuwegung zu den angrenzenden Klein- gartenanlagen und der Grünanlage handelt. Die Geschwindigkeit ist auf 30 Stundenki- lometer begrenzt. Die Fahrgasse ist eng ausgebaut und es findet Zweirichtungsver- kehr statt. Der Fröscherweg endet in einer Sackgasse, daher ist der Zweirichtungsver- kehr und Einrichtungsverkehr mit Ausweichmöglichkeiten im Begegnungsfall auch zwingend beizubehalten. Nahezu im gesamten Verlauf des Fröscherweg ist das Parken nach der Straßenver- kehrsordnung an engen Fahrbahnstellen ohnehin nicht zulässig. Auch im Grünstreifen ist das Parken nicht erlaubt. Ein Regelungsbedarf darüber hinaus ist aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde nicht erforderlich. Zumal gemäß. §§ 39 Abs.1 i.V.m. 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) der Gesetzgeber festschreibt, dass verkehrstechni- sche Maßnahmen nur dort zu treffen sind, wo ein zwingendes Erfordernis besteht. Durch die bestehende gesetzliche Regelung sieht die Fachverwaltung kein zwingen- des Erfordernis zur Kennzeichnung von weiteren Haltverbotsbereichen oder der In- stallation von Pollern. - 2 - Der Bereich ist darüber hinaus vollkommen unauffällig. Der Fahrzeugverkehr nimmt in diesem Bereich ohnehin eine untergeordnete Rolle ein. Die Ausgestaltung des Frö- scherweg entspricht einer Vielzahl von Zuwegungen zu Grünanlagen und ist aus Sicht der Verwaltung als unproblematisch einzustufen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometer in dem Straßenzug ent- spricht, den Erfordernissen, der abzuwickelnden Verkehre. Die Teilnahme am Stra- ßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Sollten Sie ein widerrechtlich parkendes Fahrzeug beobachten, können Sie dies dem Verkehrsdienst der Stadt Köln unter der Telefonnummer: 0221/221-32000 melden. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich direkt wenden an das Amt für Verkehrsma- nagement, oder per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben wird der Bezirksvertretung Nippes zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Nippes wün- schen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung,geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Brohl -
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2521/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.08.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - „Geschwindigkeitsbegrenzung und bauliche Maßnahmen Fröscherweg, Köln-Nippes„, Aktenzeichen 50/23 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver -
Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Dienstag, 14. März 2023 09:25 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 14.03.2023 09:25:22 an Sie geschickt Anliegen: Meine Anregung bezieht sich auf den Fröscherweg im Bilderstöckchen. Die Straße ist eine von Radfahrern und Fußgängern häufig benutzte Verbindung zwischen Nippes und den Schulen, Sportplätzen und dem Schwimmbad in Ossendorf. Sie wird im Übrigen von Anliegern der angrenzenden Kleingärten und der Wohnungen an der Escher Str. für den PKW Verkehr genutzt. Es gilt Tempo 30; es gibt keinen abgetrennten Gehweg. Insb. an Wochenenden erschweren am Fahrbahnrand abgestellte Fahrzeuge das Durchkommen erheblich, es kommt zu Gefährdungen von Fahrradfahrern und insb. Fußgängern. Das in einigen Bereichen bestehende Parkverbot wird weitgehend ignoriert, Verstöße dagegen nicht verfolgt. Ich rege daher an, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Schrittgeschwindigkeit herabzusetzen und das Parken/Halten/Befahren der Fahrbahnrandstreifen durch bauliche Maßnahmen (Findlinge, Poller) zu verhindern.
Beratungsverlauf
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31.08.2023
TOP 2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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