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2521/2023

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - „Geschwindigkeitsbegrenzung und bauliche Maßnahmen Fröscherweg, Köln-Nippes“, Aktenzeichen 50/23 B

Mitteilung BV 07.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 31.08.2023, TOP 2.4

Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

3815 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
 
 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 50-23 10.07.2023 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Geschwindigkeitsbegrenzung und bauliche 
Maßnahmen Fröscherweg, Köln-Nippes“, Aktenzeichen 50/23 B 
 
Sehr geehrter Herr , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.03.2023, in dem Sie anregen in der Straße „Frö-
scherweg“, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Schrittgeschwindigkeit zu reduzieren 
und die Einrichtung einer baulichen Maßnahme zur Verhinderung des Parkens/Hal-
tens/Befahrens des Fahrradrandstreifens. 
Das Amt für Verkehrsmanagement hat Ihre Vorschläge geprüft und teilt mit, dass „es 
sich bei dem Fröscherweg lediglich um eine Zuwegung zu den angrenzenden Klein-
gartenanlagen und der Grünanlage handelt. Die Geschwindigkeit ist auf 30 Stundenki-
lometer begrenzt. Die Fahrgasse ist eng ausgebaut und es findet Zweirichtungsver-
kehr statt. Der Fröscherweg endet in einer Sackgasse, daher ist der Zweirichtungsver-
kehr und Einrichtungsverkehr mit Ausweichmöglichkeiten im Begegnungsfall auch 
zwingend beizubehalten.  
Nahezu im gesamten Verlauf des Fröscherweg ist das Parken nach der Straßenver-
kehrsordnung an engen Fahrbahnstellen ohnehin nicht zulässig. Auch im Grünstreifen 
ist das Parken nicht erlaubt. Ein Regelungsbedarf darüber hinaus ist aus Sicht der 
Straßenverkehrsbehörde nicht erforderlich. Zumal gemäß. §§ 39 Abs.1 i.V.m. 45 Abs. 
9 Straßenverkehrsordnung (StVO) der Gesetzgeber festschreibt, dass verkehrstechni-
sche Maßnahmen nur dort zu treffen sind, wo ein zwingendes Erfordernis besteht. 
Durch die bestehende gesetzliche Regelung sieht die Fachverwaltung kein zwingen-
des Erfordernis zur Kennzeichnung von weiteren Haltverbotsbereichen oder der In-
stallation von Pollern.

- 2 - 
 
Der Bereich ist darüber hinaus vollkommen unauffällig. Der Fahrzeugverkehr nimmt in 
diesem Bereich ohnehin eine untergeordnete Rolle ein. Die Ausgestaltung des Frö-
scherweg entspricht einer Vielzahl von Zuwegungen zu Grünanlagen und ist aus Sicht 
der Verwaltung als unproblematisch einzustufen.  
Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometer in dem Straßenzug ent-
spricht, den Erfordernissen, der abzuwickelnden Verkehre. Die Teilnahme am Stra-
ßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr 
teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder 
mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ 
Sollten Sie ein widerrechtlich parkendes Fahrzeug beobachten, können Sie dies dem 
Verkehrsdienst der Stadt Köln unter der Telefonnummer: 0221/221-32000 melden. 
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch 
fachliche Fragen haben, können Sie sich direkt wenden an das Amt für Verkehrsma-
nagement, oder per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de.  
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben wird der Bezirksvertretung Nippes zur 
Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Nippes wün-
schen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an 
Rat und Bezirksvertretung,geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
mit. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Brohl

Mitteilung BV

914 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2521/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.08.2023 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - „Geschwindigkeitsbegrenzung und 
bauliche Maßnahmen Fröscherweg, Köln-Nippes„, Aktenzeichen 50/23 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
Hinweis:  
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden.  
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

1404 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Dienstag, 14. März 2023 09:25 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 14.03.2023 
09:25:22 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Meine Anregung bezieht sich auf den Fröscherweg im Bilderstöckchen. Die Straße ist eine 
von Radfahrern und Fußgängern häufig benutzte Verbindung zwischen Nippes und den 
Schulen, Sportplätzen und dem Schwimmbad in Ossendorf. Sie wird im Übrigen von 
Anliegern der angrenzenden Kleingärten und der Wohnungen an der Escher Str. für den 
PKW Verkehr genutzt. Es gilt Tempo 30; es gibt keinen abgetrennten Gehweg. Insb. an 
Wochenenden erschweren am Fahrbahnrand abgestellte Fahrzeuge das Durchkommen 
erheblich, es kommt zu Gefährdungen von Fahrradfahrern und insb. Fußgängern. Das in 
einigen Bereichen bestehende Parkverbot wird weitgehend ignoriert, Verstöße dagegen nicht 
verfolgt. Ich rege daher an, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Schrittgeschwindigkeit 
herabzusetzen und das Parken/Halten/Befahren der Fahrbahnrandstreifen durch bauliche 
Maßnahmen (Findlinge, Poller) zu verhindern.

Beratungsverlauf (1)

31.08.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Ludwigstraße 8
  • Escher Straße
  • Fröscherweg

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Details

Aktenzeichen
2521/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
07.08.2023
Erstellt
07.08.2023 13:04