AN/0113/2021
Barierrefreies Nippes
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Antrag nach § 3 (Klima BV5)
5295 Zeichen
Bezirksvertretung Nippes
Inga Feuser
Am Alten Stellwerk 51
50733 Köln
Fon 01774024614
Mail: nippes@klimafreunde.koeln
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 13.01.2021
AN/0113/2021
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Barierrefreies Nippes
- Antrag der Klima Freunde -
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
die Einzelmandatsträgerin von KLIMA FREUNDE stellt folgenden Antrag für die Sitzung der
Bezirksvertretung Nippes am 28.01.2021 und bittet Sie, diesen auf die T agesordnung zu
setzen:
Beschluss
Im gesamten Bezirk soll auf den Gehwegen eine überfällige barrierefreie Mobilität hergestellt
werden, indem eine Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum
Haus + 0,3 m zum PKW) sichergestellt wird. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich,
wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,00 Metern nicht aufweist.
Dazu sollen folgende Schritte unternommen werden:
1. Überall dort, wo Gehwegparken im Sinne der StV o nicht gestattet ist, aber dennoch
praktiziert wird, möge das Amt für öffentliche Ordnung (32) den Kontrolldruck erhöhen
und Gehwegparken konsequent ahnden.
2. Wo die unter 1 genannte Maßnahme nicht ausreicht oder nicht möglich ist, möge das
Amt 66 eine eindeutige Beschilderung und Markierung anbringen und ggf. zudem
bauliche Maßnahmen (Poller) einleiten.
3. Überall dort, wo das Gehwegparken offiziell gestattet ist, möge das Amt für Straßen-
und V erkehrsentwicklung (66) sicherstellen, dass die o.g. Breite eingehalten wird, und
Frau Bezirksbürgermeisterin Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Diana Siebert Henriette Reker
Neusser Str.450 Hist. Rathaus
50733 Köln 50667 Köln
entsprechende Kennzeichnungen ggf. verändern oder anbringen. Zudem möge es
nach jeweils 15-20m Begegnungszonen von 1,80 m x 1,80 m einrichten.
Begründung
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, heißt es im Artikel 3 GG für
die Bundesrepublik Deutschland.
Nahmobilität ist die Schlüssel-Voraussetzung für die Aufrechterhaltung eines sozialen Netz-
werkes. Insbesondere bei älteren Menschen oder Menschen mit Beeinträchtigungen beein-
flusst die physische Umgebung maßgeblich die soziale Teilhabe. Darauf weist eine Vielzahl
an Studien hin.1 Inklusion der Menschen mit Behinderungen und von Senioren gelingt nur
durch Schaffung einer integrativen Umgebung und einer barrierefreien Mobilität.
Laut Aktion Mensch leben in Deutschland derzeit (2016) 14% Menschen mit Behinderungen.
Senioren sind die Bevölkerungsgruppe mit dem größten Zuwachs. Im Auftrag der Aktion
Mensch befragte das Marktforschungsinstitut Innofact im April 2016 1.295 Teilnehmer: Bei
der Bewertung der Barrierefreiheit ist Köln Schlusslicht - nach München, Frankfurt, Hamburg
und Berlin.
Auch in Nippes werden aktuell Menschen von der sozialen Teilhabe ausgeschlossen, weil
sie in ihrer Bewegung eingeschränkt werden. Zudem stellen die bestehenden Verhältnisse
eine Gefährdung für Schulkinder und ein massives Hindernis für Familien mit kleinen Kindern
dar.
Eine Duldungsbreite von 1,20 m auf Gehwegen diskriminiert Senioren oder Menschen mit
Einschränkungen und grenzt sie aus. Abzüglich der Sicherheitsabstände zum Haus (wg.
Stromkasten, Treppenstufen) und zum Auto (wg. Außenspiegel,..) resultiert daraus eine
Restbreite von 0,70 m.
Abbildung 1: Aktueller Zustand Nippes
Die DIN 18040 für Verkehrsflächen bemisst folgende Bewegungsflächen für Menschen (zu-
1(Vgl. Shin, 2014, Living independently; Raymond, Grenier & Hanley, 2014, Participation of older
Adults with Disabilities).
sätzlich sind zur Fahrbahn 50/30 cm und zur Hauswand 20 cm Sicherheitsabstand einzu-
halten):
Abbildung 2: Bewegungsflächen lt. DIN 18040
Ergänzt werden die Vorgaben für Bewegungsflächen durch die „Richtlinien für die Anlage
von Stadtstraßen RASt 06“ der FGSV2, Ausgabe 2006:
• blinde Person mit Langstock 1,20 m
• blinde Person mit Führhund 1,20 m
• blinde Person mit Begleitperson 1,30 m
• Person mit Stock 0,85 m
• Person mit Armstützen 1,00 m
• Person mit Kinderwagen 0,80 m bis 2,00 m
• Rollstuhl mit Begleitperson 1,00 m bis 2,50 m
Folglich liegt die Grundanforderung an eine Breite für Gehwege in Gebieten mit geschlosse-
ner Bebauung (mittlere Dichte 3 bis 5 Geschosse) bei 3,00 Metern (EFA 2002). Die Mindest-
Duldungsbreite von 2 Metern unterschreitet die Anforderungen an die Gehweg-Verordnung
um 1/3 und trägt der Nippesser Dichte und der umgehenden Aktivierung Rechnung. Mittel-
fristig soll jedoch die geltende Verordnung umgesetzt werden.
Abbildung 3: Mindest-Duldungsbreite
Die Mindest-Duldungsbreite von 2 Metern orientiert sich dabei an der Sondernutzungssat-
zung für öffentliche Straßen der Stadt Köln. Sie sieht vor, dass Werbeanlagen ohne feste
2https://www.fgsv-verlag.de/rast
bauliche Bindung eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 m zuzüglich eines Sicher-
heitsabstandes zur Fahrbahn bis 0,50 m gewährleisten müssen.
Auf der Merheimer Straße bleibt nur wenig Platz für Fußgänger:innen.
gez. Feuser
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0113/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (Klima)
- Datum
- 14.01.2021
- Erstellt
- 14.01.2021 14:30