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AN/0113/2021

Barierrefreies Nippes

Antrag nach § 3 BV5 (Klima) 14.01.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 28.01.2021, TOP 8.1.6

Antrag nach § 3 (Klima BV5)

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Antrag nach § 3 (Klima BV5)

5295 Zeichen

Bezirksvertretung Nippes 
 
Inga Feuser 
Am Alten Stellwerk 51 
50733 Köln 
 
Fon 01774024614 
 
Mail: nippes@klimafreunde.koeln 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 13.01.2021 
AN/0113/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Barierrefreies Nippes 
- Antrag der Klima Freunde - 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
 
die Einzelmandatsträgerin von KLIMA  FREUNDE stellt folgenden Antrag für die Sitzung der 
Bezirksvertretung Nippes am 28.01.2021 und bittet Sie, diesen auf die T agesordnung zu 
setzen: 
 
Beschluss 
 
Im gesamten Bezirk soll auf den Gehwegen eine überfällige barrierefreie Mobilität hergestellt 
werden, indem eine Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum 
Haus + 0,3 m zum PKW) sichergestellt wird. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, 
wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,00 Metern nicht aufweist. 
Dazu sollen folgende Schritte unternommen werden: 
1. Überall dort, wo Gehwegparken im Sinne der StV o nicht gestattet ist, aber dennoch 
praktiziert wird, möge das Amt für öffentliche Ordnung (32) den Kontrolldruck erhöhen 
und Gehwegparken konsequent ahnden. 
2. Wo die unter 1 genannte Maßnahme nicht ausreicht oder nicht möglich ist, möge das 
Amt 66 eine eindeutige Beschilderung und Markierung anbringen und ggf. zudem 
bauliche Maßnahmen (Poller) einleiten. 
3. Überall dort, wo das Gehwegparken offiziell gestattet ist, möge das Amt für Straßen- 
und V erkehrsentwicklung (66) sicherstellen, dass die o.g. Breite eingehalten wird, und 
Frau Bezirksbürgermeisterin Frau Oberbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert Henriette Reker 
Neusser Str.450 Hist. Rathaus 
50733 Köln 50667 Köln

entsprechende Kennzeichnungen ggf. verändern oder anbringen. Zudem möge es 
nach jeweils 15-20m Begegnungszonen von 1,80 m x 1,80 m einrichten. 
Begründung 
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, heißt es im Artikel 3 GG für 
die Bundesrepublik Deutschland. 
 
Nahmobilität ist die Schlüssel-Voraussetzung für die Aufrechterhaltung eines sozialen Netz-
werkes. Insbesondere bei älteren Menschen oder Menschen mit Beeinträchtigungen beein-
flusst die physische Umgebung maßgeblich die soziale Teilhabe. Darauf weist eine Vielzahl 
an Studien hin.1  Inklusion der Menschen mit Behinderungen und von Senioren gelingt nur 
durch Schaffung einer integrativen Umgebung und einer barrierefreien Mobilität. 
 
Laut Aktion Mensch leben in Deutschland derzeit (2016) 14% Menschen mit Behinderungen. 
Senioren sind die Bevölkerungsgruppe mit dem größten Zuwachs. Im Auftrag der Aktion 
Mensch befragte das Marktforschungsinstitut Innofact im April 2016 1.295 Teilnehmer: Bei 
der Bewertung der Barrierefreiheit ist Köln Schlusslicht - nach München, Frankfurt, Hamburg 
und Berlin. 
 
Auch in Nippes werden aktuell Menschen von der sozialen Teilhabe ausgeschlossen, weil 
sie in ihrer Bewegung eingeschränkt werden. Zudem stellen die bestehenden Verhältnisse 
eine Gefährdung für Schulkinder und ein massives Hindernis für Familien mit kleinen Kindern 
dar. 
 
Eine Duldungsbreite von 1,20 m auf Gehwegen diskriminiert Senioren oder Menschen mit 
Einschränkungen und grenzt sie aus. Abzüglich der Sicherheitsabstände zum Haus (wg. 
Stromkasten, Treppenstufen) und zum Auto (wg. Außenspiegel,..) resultiert daraus eine 
Restbreite von 0,70 m. 
 
 
Abbildung 1: Aktueller Zustand Nippes 
 
Die DIN 18040 für Verkehrsflächen bemisst folgende Bewegungsflächen für Menschen (zu-
                                                 
1(Vgl. Shin, 2014, Living independently; Raymond, Grenier & Hanley, 2014, Participation of older 
Adults with Disabilities).

sätzlich sind zur Fahrbahn 50/30 cm und zur Hauswand 20 cm Sicherheitsabstand einzu-
halten): 
 
 
Abbildung 2: Bewegungsflächen lt. DIN 18040 
Ergänzt werden die Vorgaben für Bewegungsflächen durch die „Richtlinien für die Anlage 
von Stadtstraßen RASt 06“ der FGSV2, Ausgabe 2006: 
 
• blinde Person mit Langstock  1,20 m   
• blinde Person mit Führhund  1,20 m   
• blinde Person mit Begleitperson  1,30 m   
• Person mit Stock    0,85 m   
• Person mit Armstützen   1,00 m   
• Person mit Kinderwagen   0,80 m bis 2,00 m 
• Rollstuhl mit Begleitperson  1,00 m bis 2,50 m 
 
Folglich liegt die Grundanforderung an eine Breite für Gehwege in Gebieten mit geschlosse-
ner Bebauung (mittlere Dichte 3 bis 5 Geschosse) bei 3,00 Metern (EFA 2002). Die Mindest-
Duldungsbreite von 2 Metern unterschreitet die Anforderungen an die Gehweg-Verordnung 
um 1/3 und trägt der Nippesser Dichte und der umgehenden Aktivierung Rechnung. Mittel-
fristig soll jedoch die geltende Verordnung umgesetzt werden. 
 
 
Abbildung 3: Mindest-Duldungsbreite 
Die Mindest-Duldungsbreite von 2 Metern orientiert sich dabei an der Sondernutzungssat-
zung für öffentliche Straßen der Stadt Köln. Sie sieht vor, dass Werbeanlagen ohne feste 
                                                 
2https://www.fgsv-verlag.de/rast

bauliche Bindung eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 m zuzüglich eines Sicher-
heitsabstandes zur Fahrbahn bis 0,50 m gewährleisten müssen. 
 
 
Auf der Merheimer Straße bleibt nur wenig Platz für Fußgänger:innen. 
 
 
 
 
gez. Feuser

Beratungsverlauf (1)

28.01.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.6 Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0113/2021
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (Klima)
Datum
14.01.2021
Erstellt
14.01.2021 14:30