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AnO/0016/2022

Baulandprogramm 2020 - 2030 um Grundschule inklusive Zweifachsporthalle sowie Kindertagesstätte in Gelmer ergänzen

Anregung in der BV Ost 10.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 26.01.2023, TOP 7.6

Stellungnahme AnO/0016/2022 (nicht barrierefrei)

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Oringalanregung AnO/0016/2022

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Stellungnahme AnO/0016/2022 (nicht barrierefrei)

9388 Zeichen

61.21.0002 09.01.2023
Rene Lutz 1261

Stadt Münster

A e Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksvertretung Münster Ost Bezirksverwaltung Ost

AR. Jan. 2023
9

Scheck

über 33.22 — Bezirksverwaltung Münster-Ost

über Dez. Ill, Herrn Stadtbaurat Denstorff „
über Dez. IV, Herrn Stadtdirektor Paal _

Anregung lfd. Nr. AnO/0016/2022 der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion der
Bezirksvertretung Münster-Ost vom 09.08.2022 - Anregung zur Stärkung des Schulstan-
dortes in Gelmer sowie AFO/0010/2022 (Protokolinotiz Bündnis 90 / Die Grünen) zu die-
ser Anfrage.

Hintergrund
Grundschulsituation

Durchschnittlich besuchen knapp 60 % der Kinder aus dem Statistischen Bezirk Gelmer-Dyck-
burg die Astrid Lindgren-Schule Gelmer, gut 30 % besuchen eine Grundschule in Handorf und
rund 10 % wählen eine andere Grundschule. Die Kinder, die die Astrid Lindgren-Schule Gel-
mer besuchen, wohnen im Durchschnitt zu 90 % in Gelmer. Laut aktueller Schülerprognose
wird sich die Anzahl der Kinder im grundschulpflichtigen Alter in Gelmer, bis’zum Schuljahr
2030/31 nur leicht verändern. Nur bei Berücksichtigung der (bisher) nicht priorisierten Bauge-
bietsentwicklung in Gelmer und einer daraus ggf. resultierenden erheblichen Anzahl neuer
Wohneinheiten könnte abhängig von der Zielgruppe der Neubaubezieher der Grundschulbe-
darf in Gelmer auf 2 Züge ansteigen. Somit besteht - rein aus Sicht der prognostizierten Schü-
lerzahlen — akut kein Bedarf für einen Schulneubau in Gelmer. Gleichwohl-sind die Missstände
an der Astrid Lindgren-Grundschule bezogen auf die Unterversorgung der räumlichen Aus-
stattung bekannt und sollten über geeignete Zwischenlösungen behoben werden.

Die Astrid Lindgren-Schule Gelmer war ursprünglich als einzügige Grundschule angelegt. Zur
Versorgung der im Einzugsbereich wöhnenden Kinder ist es aktuell erforderlich, die Schule in
sämtlichen Jahrgängen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht 1,5-zügig zu führen. Dazu rei-
chen die räumlichen Kapazitäten der Schule nicht aus, so dass drei Fertigbauklassen aufge-
stellt wurden; diese befinden sich auf der Freifläche an der Westerheide.

Gemessen an dem vom Rat der Stadt Münster im Jahr 2017 festgelegten Raumprogramm für
Grundschulen fehlen der Grundschule jedoch erhebliche weitere Flächen. Dies betrifft sowohl
den Bereich des Offenen Ganztags mit Betreuungsräumen und Flächen für die Mittagsverpfle-
gung als auch den Verwaltungsbereich. Auch ein Forum ist an dem Standort nicht vorhanden.
Die Raumsituation ist an dem Standort extrem schwierig.

Der Rat der Stadt Münster hat die Verwaltung im Jahr 2018 auf der Grundlage der Vorlage
V/0705/2018/2 u.a. beauftragt, für die Grundschulen, deren Zügigkeit nicht erhöht werden

muss, Machbarkeitsstudien zu erstellen. Der quantitative und qualitative Raumbedarf für diese
Schulen, zu denen auch die Astrid Lindgren-Schule gehört, wurde ermittelt. Die Erstellung ei-
ner Machbarkeitsstudie wurde jedoch dann zunächst im Hinblick auf einen möglichen neuen
Schulstandort zurückgestellt. Eine Erweiterung am jetzigen Standort wäre wenn überhaupt nur
unter Inanspruchnahme der Festwiese möglich, auf der jetzt allerdings bereits die Fertigbau-
klassen stehen. :

Baugebietsentwicklung

Der Dialogprozess mit den Bürgerinnen und Bürgern Gelmers, der im Rahmen des Stadtteil-
entwicklungskonzeptes Handorf, Gelmer, Sudmühle, Mariendorf stattfand (vgl. V/0074/2022),
machte deutlich, dass der Wunsch nach einem neuen Baugebiet in Gelmer besteht - insbe-
sondere da dadurch der Bau einer neuen Grundschule, der Umzug / die Erweiterung der Kita
und eine Qualifizierung des Ortsmittelpunktes einhergehen könnten. Favorisierter Standort für
eine Wohnbaulandentwicklung aus Sicht der Bürgerschaft ist eine Fläche südöstlich der
Straße Zur Eckernheide.

Gleichermaßen wurde im Dialogprozess - zuletzt in der Abschlussveranstaltung am 28. Sep-
tember 2021 - offen kommuniziert, dass die Entwicklurig eines Baugebietes in Gelmer auf
Grund der bisherigen Priorisierung im Baulandprogramm zurzeit von den Fachämtern nicht
weiterbearbeitet wird. Insbesondere die ungeklärten Entwässerungsmöglichkeiten stellten
eine bisher nicht überwindbare Hürde für weitere liegenschaftliche Verhandlungen dar.

Eine Wohnbaugebietsentwicklung in Gelmer wurde in der Vorlage zur Fortschreibung des
Baulandprogramms (vgl. V/0196/2022) auf Grund der bisher ungeklärten Entwässerungsmög-
lichkeiten lediglich als Potenzial für spätere Jahre dargestellt und konnte nicht in das eigentli-
che Baulandprogramm als mittel- oder langfristiges Projekt aufgenommen werden. Die o.a.
Vorlage zur Fortschreibung des Baulandprogramms inkl. der damit verbundenen Priorisierung
wurde in der BV Ost in der Sitzung am 18.08.2022 einstimmig ohne Änderung beschlossen,
ein abschließender (ggü. der Verwaltungsvorlage ergänzter) Ratsbeschluss konnte in der Sit-
zung am 26.10.2022 gefasst werden.

Herausforderungen

Die Veränderung der Grundschulsituation steht insofern vor besonderen, voneinander inhalt-
lich und zeitlich abhängigen Herausforderungen:

Entwässerung

Die entwässerungstechnische Erschließung der Fläche südöstlich der Straße zur Eckernheide
bedarf einer detaillierten Prüfung aufgrund der Vorflutverhältnisse und des vorhandenen Ge-
!ändes. Angepasst an die Zeiten und Priorisierung der Wohnbaulandentwicklung wurden diese
Prüfungen noch nicht umgesetzt. Da keine Oberflächengewässer in direkter Nähe vorhanden
sind, müssen das vorhandene Kanalnetz genutzt und / oder neue Ableitungsgräben konzipiert
werden. Da das Gelände sehr eben ist, müssen aufwendige Berechnungen und Simulationen
mit eingelagerten Vermessungsarbeiten und Bodenuntersuchungen bezüglich der Regenwas-
serbewirtschaftung/-ableitung und des Hochwasser- bzw. Überflutungsschutzes durchgeführt
werden. Diese Arbeiten könnten ab Sommer 2023 aufgenommen werden. Eine Aussage zum

entwässerungstechnischen Erschließungsaufwand, zum Überflutungsrisiko der Bestandsbe-
‚bauung und zum erforderlichen Grunderwerb für Ableitungsgräben könnte dem zur Folge vo-
raussichtlich bis Ende 2023 erfolgen.

Liegenschaftliche Verhandlungen

Vor dem Hintergrund des Beschlusses zur sozialgerechten Bodennutzung Münster (vgl. Vor-
lage V/0039/2014) wird eine Baugebietsentwicklung prioritär nur dann vorgenommen, wenn
die Stadt vorab mindestens die Hälfte der Fläche liegenschaftlich erwerben kann. Die dafür
notwendigen liegenschaftlichen Verhandlungen können allerdings erst im Anschluss und in
Folge einer geklärten Entwässerungsmöglichkeit aufgenommen werden.

Baulandprogramm

Sollten die Entwässerungsmöglichkeiten im Jahr 2023 geklärt und anschließend auch die lie-
genschaftlichen Verhandlungen mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden können, kann
die Entwicklung dieses potenziellen Baugebiets grundsätzlich in das Baulandprogramm auf-
genommen werden. Hierbei ist im Rahmen einer zukünftigen Fortschreibung des Baulandpro-
gramms anhand der Priorisierungskriterien der Baulandentwicklung (vgl. Anlage 2a der Vor-
lage V/0196/2022) zu prüfen, mit welcher Priorität die Fläche eingestuft wird und in welchem
Zeitraum sie dann konkret entwickelt werden soll.

Wichtige planerische Voraussetzung für die Realisierung eines solchen Baugebiets ist darüber
hinaus eine entsprechende Plandarstellung in Form eines ASB (Allgemeiner Siedlungsbe-
reich) im Regionalplan Münsterland. In Gesprächen mit der Regionalplanungsbehörde bei der
Bezirksregierung Münster hinsichtlich einer weiteren räumlichen Entwicklungsperspektive Gel-
mers hat sich das Stadtplanungsamt darum bemüht, u.a. diesen Bereich als ASB im Entwurf
zur Fortschreibung des Regionalplans darzustellen.

Vor dem Hintergrund, dass die Regionalplanungsbehörde in ihrem kürzlich veröffentlichen Auf-
stellungsbeschluss zur Fortschreibung des Regionalplans und dem damit verbundenen Plan-
entwurf, eine entsprechende Siediungsflächendarstellung im Bereich südöstlich der Straße
Zur Eckernheide vorgenommen hat, ist das Stadtplanungsamt grundsätzlich optimistisch, dass
im Rahmen dieses Verfahrens damit die regionalplanerischen Voraussetzungen für die Ent-
wicklung eines solchen neuen Baugebiets in Gelmer geschaffen werden können.

Schulausbauprogramm

Darüber hinaus ist zu beachten, dass derzeit nur Schulen erweitert werden können, für die
bereits entsprechende Ausbaubeschlüsse vorliegen. Selbst die Umsetzung dieses Ausbau-
programms stellt die Verwaltung kapazitativ und finanziell vor erhebliche Herausforderungen.
Insofern kann eine Verbesserung der derzeitigen Raumsituation durch Bereitstellung zusätzli-
cher Flächen für die Astrid Lindgren-Schule nur erfolgen, in dem ein solches Projekt in das
Schulausbauprogramm aufgenommen wird.

Die Verwaltung sieht eine Wohnbaugebietsentwicklung in Gelmer als zentrales Thema
für die Gesamtentwicklung Gelmers einschließlich der sozialen. Infrastruktur an. In
Folge einer inzwischen vorliegenden zeitlichen Perspektive zur Klärung der entwässe-

rungstechnischen Möglichkeiten, können anschließend - ein positives Ergebnis vo-
rausgesetzt — die weiteren erforderlichen Schritte für eine Wohnbaulandentwicklung in
Gelmer angegangen werden. Nach Abschluss von liegenschaftlichen Verhandlungen
und nach einer Aufnahme in das Baulandprogramm kann dann über eine Aufnahme
eines möglichen Grundschulneubaus in Gelmer in das Schulausbauprogramm auch die
Grundschulsituation perspektivisch verbessert werden.

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Christopher Festersen

Oringalanregung AnO/0016/2022

4448 Zeichen

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Münster, den 09.08.2022

Anregung

Zur Stärkung des Schulstandortes in Gelmer soll eine neue zweizügige
Grundschule samt Zweifachsporthalle sowie eine dauerhafte
Unterbringung einer Kita gebaut werden.

‚Zur Sicherung der erforderlichen sozialen Infrastruktur in Gelmer ist die
Realisierung der im Baulandprogramm 2020 - 2030 in Stufe 2
vorgesehene Flächensicherung in Gelmer zu priorisieren und zur
schnellstmöglichen Baureife zu entwickeln.

Begründung:

Zuletzt wurde an der Astrid Lindgren-Schule in Gelmer aufgrund der
Schülerzahlentwicklung und der Klassenbildung im
jahrgangsübergreifenden Unterricht befristet eine weitere
Fertigbauklasse errichtet (vgl. V/416/2018). Auf Grundlage der
Schülerprognose werden bis zum Ende des Prognosezeitraumes
2025/26 sechs jahrgangsübergreifende Klassen benötigt. Im
Schulgebäude ist ein 1 zügiger Schulbetrieb möglich, die derzeitige 1,5
Zügigkeit wird mit Containerklassen ermöglicht. Dies stellt aber nur eine
Übergangslösung dar. Weder im Gebäude, noch in den Containern gibt
es eine Aula oder weitere Differenzierungsmöglichkeiten, für die
wichtige Aufgabe, der wohnortnahen Beschulung von Grundschulkindern
unter besten Bedingungen wird hier nicht entsprochen. Eine bauliche
Erweiterung und Sanierung am aktuellen Schulstandort ist auch aus
energetischer und brandschutztechnischer Sicht dringend geboten, am
Standort aber nicht umsetzbar. Die derzeitige OGS- Quote liegt bei 57
Prozent. Die Mittagsverpflegung stößt jetzt schon an räumliche Grenzen.
Küche und Speiseraum weisen nicht die erforderliche Größe auf. Bei
einer steigenden Nachfrage nach OGS-Plätzen wird diese Situation noch
problematischer werden. Spätestens 2026, mit dem verpflichtenden
Ganztagsangebot wird die Platznot nicht mit Containern aufgefangen
werden können.

An dem derzeitigen Schulstandort ist ein Hol- und Bringservice auf
Grund fehlender Haltebuchten nicht gefahrlos möglich.

Ein möglichst schneller Schulneubau ist unumgänglich. Der Neubau der
Schule ist allerdings abhängig von der Entwicklung der Wohnbauflächen
in Gelmer. Auch die vorhandene Kita hat ein Platzproblem und bisher
keine weitere Ausweichmöglichkeit. Dies kann im Zuge der beantragten
Quartiersplanung behoben werden: Die Kita kann in das dann
leerstehende Schulgebäude umziehen. Voraussetzung für diese
Planungsschritte ist maßgeblich eine Schaffung eines neuen
Wohnguartiers in Gelmer.

In der aktuellen V/0074/2022, dem Stadtteilentwicklungskonzept für
Handorf/Gelmer/Sudmühle, sind die Problemlagen und die
Lösungsmöjglichkeiten differenziert dargestellt (ab S. 106 ff.):

„In Bezug auf die Grundschule soll aus Sicht von Stadt und Bürgerschaft
eine Verlagerung verbunden mit einem bedarfsorientierten, zeitgemäßen
Neubau erfolgen (Standort ggf. in einer möglichen

neuen Wohnbaufläche, ggf. auf einem separaten Schulstandort). Die
Schule sollte als mindestens zweizügige Einrichtung inklusive einer
Zweifachsporthalle sowie mit den notwendigen Räumlichkeiten für den
offenen Ganztag ausgerichtet sein.“

Die für Gelmer vorgeschlagenen Projekte:

e SOG6 = Qualifizierung des Ortsmittelpunktes Gelmer

e SOG7 = Prüfung von Verlagerung und Neubau der Grundschule
sowie der Neuordnungsmöglichkeiten des Kindergartens

e \W9= Neues Wohnen in Gelmer

stehen in einem extrem engen Zusammenhang und sind mit einer hohen
Priorität vermerkt.

Die vorliegende Anregung nimmt die Ergebnisse des
Stadtteilentwicklungskonzeptes auf und soll die Umsetzung der
Maßnahmen einleiten.

Neben der Verbesserung der sozialen Infrastruktur in Gelmer würde das
Wohnquartier zur Entlastung auf dem Münsteraner Wohnungsmarkt
beitragen. Die andauernde Wohnungsknappheit und stark steigende
Preise auf dem Wohnungsmarkt bedeuten für immer mehr Haushalte

eine steigende Belastung mit Wohnkosten. Insbesondere für junge
Familien, für ältere Menschen aber auch für Studierende und
Auszubildende wird es zunehmend schwierig, eine bezahlbare Wohnung
zu finden. Für das Gelingen der wachsenden Stadt Münster muss in
ausreichendem Umfang Wohnraum und so auch preisgünstiger
Wohnraum erstellt werden.

Für die Fraktionen:

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Beratungsverlauf (1)

26.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 7.6 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Zur Eckernheide
  • Westerheide

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Details

Aktenzeichen
AnO/0016/2022
Typ
Anregung in der BV Ost
Datum
10.08.2022
Erstellt
10.08.2022 14:51