AFW/0001/2018
Unterschiedliche Festsetzungen bei Einrichtung neuer Tempo-30-Zonen im Umfeld von Schulen, Kitas und Senioreneinrichtungen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Originalanfrage
1410 Zeichen
Fraktion in der
Bezirksvertretung
Münster-West
Mitglieder der SPD-Fraktion:
Beate Kretzschmar, Vorsitzende
Stephan Brinktrine
Udo Junge
Raimund Köster
Elke Kraut-Kleinschmidt
AFW/0001/2018
Herrn
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West
Herrn Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
21.08.2018
Schriftliche Anfrage an die Verwaltung zu Tempo 30:
Die Verwaltung wird gebeten zu erläutern, warum im Zuge der Einrichtung neuer
Tempo-30-Zonen im Umfeld von Schulen, Kitas und Senioreneinrichtungen unte r-
schiedliche Festsetzungen getroffen wurden, z. B.:
1. Warum wurde Tempo 30 in der Dieckmannstraße beg renzt auf Mo -Fr 7-20 Uhr?
Im Auenviertel galt im Bereich des LaVie seit vielen Jahren Tempo 30 durchg e-
hend und wurde nun reduziert.
2. Warum gilt für die Dieckmannstraße im Bereich des Stein -Gymnasiums und des
Fritz-Krüger-Seniorenheims Tempo 30 mit derselben zeitlichen Begrenzung?
3. Warum gilt etwa in Albachten i m Bereich der Osthofstraße Tempo 30 ohne Zeitl i-
mit?
Begründung:
Für die Bevölkerung ist es nicht einleuchtend, wenn etwa in Albachten Tempo 30
rund um die Uhr gilt und in Gievenbeck nur tagsüber montags bis freitags. Auch der
Bezirksvertretung Münster W est wurden die unterschiedlichen Festsetzungen nicht
erläutert.
Gez. für die SPD-Fraktion
Beate Kretzschmar
Antwort der Verwaltung vom 21.09.2018
3475 Zeichen
AFW 70004 [2048 32.23.0012 21.09.2018 Frau Krieger 3211 An die Bezirksvertretung Münster-West nr INA, über Eng. 25. SEP. 2018 Herrn Stadtrat Heuer über . 33.24 - Frau Remmers itzusätzen der Tempo-30-Regelungen im Bereii -h Münster-West \FW/0001/2018 der SPD-Fraktion in der Bezirksv Die Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung mit der vorgenannten Anfrage gebe- .ten zu erläutern, warum im Zuge der Einrichtung neuer Tempo-30-Regelungen im Umfeld von Schulen, Kitas und Senioreneinrichtungen unterschiedliche Festsetzungen getroffen wurden. Nach den Verwaltungsvorschriften zu der Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) sind die Tempo-30-Regelungen auf die Betriebszeiten der Einrichtungen zu beschränken. Neben den Zeitzusätzen wurden die Zusatzzeichen „Schule“, „Kindergarten“, ;Altenheim“ und „Kranken- haus“ in den Verkehrszeichenkatalog aufgenommen, um die Akzeptanz der Geschwindig- keitsbeschränkung bei den Verkehrsteilnehmern zu erhöhen. Um möglichst einheitlich im Stadtgebiet zu verfahren, wurden als Richtwerte für die zeitlichen Beschränkungen der Tempo-30-Regelungen folgende Zeiten festgelegt: Tempo 30km/h im Bereich von ® Schulen: montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr «e Kindergärten: montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr ° Altenheimen: zeitlich unbefristet e Krankenhäusern: zeitlich unbefristet Sofern die Betriebszeiten einer Einrichtung von den oben genannten Zeiten abweichen, wird die zeitliche Beschränkung dementsprechend angepasst (z. B. Betriebskita Firma Hengst von montags bis freitags 6 bis 19 Uhr). Nach Möglichkeit wird bei den Zeitzusätzen einheitlich im Stadtgebiet vorgegangen. Die An- ordnung von Tempo-30-Regelungen erfolgt jedoch nach wie vor als Einzelfall- und Ermes- sensentscheidung unter Berücksichtigung der örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich mehrere Einrichtungen an einem Strecken- abschnitt befinden. In der Regel werden dann die Betriebszeiten der Einrichtung gewählt, für die die längsten Betriebszeiten gelten. Wenn sich z. B. ein Kindergarten und eine Schule auf einem Streckenabschnitt befinden, gilt die Tempo-30-Regelung von montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr. " j An der Dieckmannstraße wurde die Tempo-30-Regelung aufgrund des Freiherr-vom-Stein- Gymnasiums und des Fritz-Krüger-Seniorenzentrums eingerichtet. Dieses neue Strecken- verbot wurde mit der bestehenden Tempo-30-Regelung in Höhe Mosaikschule verbunden, um eine einheitliche, für die Verkehrsteilnehmer verständliche Verkehrsregelung zu schaffen und einen „Flickenteppich“ mit unterschiedlichen Geschwindigkeitsregelungen zu vermeiden. Aufgrund der Länge der Regelung (etwa 1.200 Meter) und der baulichen Fahrbahntrennung wurde in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und Polizei entschieden, dass die Geschwin- digkeitsbegrenzung nur von montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr gilt. Hierdurch wird die Akzeptanz der Tempo-30-Regelung erhöht. Für eine einheitliche Regelung an der Dieck- mannstraße, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht, wurde die bestehende Tempo-30- Regelung in Höhe der Mosaikschule an die neue Regelung angepasst und auch auf montags bis freitags begrenzt. An der Osthofstraße besteht die Tempo-30-Regelung aufgrund der. Ludgerusschule und des Haus Kamillus. Die Geschwindigkeitsregelung gilt dort zeitlich unbegrenzt und wird aktuell überprüft. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird der Bezirksvertretung zum Ergebnis berichtet. Us Schulze-Wern
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Dieckmannstraße
- Osthofstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AFW/0001/2018
- Typ
- Anfrage in der BV West
- Datum
- 22.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37