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AFW/0001/2018

Unterschiedliche Festsetzungen bei Einrichtung neuer Tempo-30-Zonen im Umfeld von Schulen, Kitas und Senioreneinrichtungen

Anfrage in der BV West 22.08.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 04.10.2018, TOP 4.1

Originalanfrage

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Antwort der Verwaltung vom 21.09.2018

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Originalanfrage

1410 Zeichen

Fraktion in der 
Bezirksvertretung 
Münster-West 
 
Mitglieder der SPD-Fraktion: 
Beate Kretzschmar, Vorsitzende 
Stephan Brinktrine 
Udo Junge 
Raimund Köster 
Elke Kraut-Kleinschmidt 
 
 
 
 
         AFW/0001/2018 
 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
     
 
           21.08.2018 
 
 
 
 
 
Schriftliche Anfrage an die Verwaltung zu Tempo 30:  
 
Die Verwaltung wird gebeten zu erläutern, warum im Zuge der Einrichtung neuer 
Tempo-30-Zonen im Umfeld von Schulen, Kitas und Senioreneinrichtungen unte r-
schiedliche Festsetzungen getroffen wurden, z. B.: 
1. Warum wurde Tempo 30 in der Dieckmannstraße beg renzt auf Mo -Fr 7-20 Uhr? 
Im Auenviertel galt im Bereich  des LaVie seit vielen Jahren  Tempo 30 durchg e-
hend und wurde nun reduziert. 
2. Warum gilt für die Dieckmannstraße  im  Bereich des Stein -Gymnasiums und des 
Fritz-Krüger-Seniorenheims Tempo 30 mit derselben zeitlichen Begrenzung? 
3. Warum gilt etwa in Albachten i m Bereich der Osthofstraße Tempo 30 ohne Zeitl i-
mit? 
 
 
Begründung: 
 
Für die Bevölkerung ist es nicht einleuchtend, wenn etwa in Albachten Tempo 30 
rund um die Uhr gilt und in Gievenbeck nur tagsüber montags bis freitags. Auch der 
Bezirksvertretung Münster W est wurden die unterschiedlichen Festsetzungen nicht 
erläutert. 
 
 
 
Gez. für die SPD-Fraktion 
Beate Kretzschmar

Antwort der Verwaltung vom 21.09.2018

3475 Zeichen

AFW 70004 [2048

32.23.0012 21.09.2018
Frau Krieger 3211

An die Bezirksvertretung

Münster-West nr INA,
über Eng. 25. SEP. 2018

Herrn Stadtrat Heuer

über .
33.24 - Frau Remmers

itzusätzen der Tempo-30-Regelungen im Bereii -h Münster-West

\FW/0001/2018 der SPD-Fraktion in der Bezirksv

Die Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung mit der vorgenannten Anfrage gebe-

.ten zu erläutern, warum im Zuge der Einrichtung neuer Tempo-30-Regelungen im Umfeld
von Schulen, Kitas und Senioreneinrichtungen unterschiedliche Festsetzungen getroffen
wurden.

Nach den Verwaltungsvorschriften zu der Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) sind die
Tempo-30-Regelungen auf die Betriebszeiten der Einrichtungen zu beschränken. Neben den
Zeitzusätzen wurden die Zusatzzeichen „Schule“, „Kindergarten“, ;Altenheim“ und „Kranken-
haus“ in den Verkehrszeichenkatalog aufgenommen, um die Akzeptanz der Geschwindig-
keitsbeschränkung bei den Verkehrsteilnehmern zu erhöhen.

Um möglichst einheitlich im Stadtgebiet zu verfahren, wurden als Richtwerte für die zeitlichen
Beschränkungen der Tempo-30-Regelungen folgende Zeiten festgelegt:

Tempo 30km/h im Bereich von

® Schulen: montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr

«e Kindergärten: montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr
°  Altenheimen: zeitlich unbefristet

e Krankenhäusern: zeitlich unbefristet

Sofern die Betriebszeiten einer Einrichtung von den oben genannten Zeiten abweichen, wird
die zeitliche Beschränkung dementsprechend angepasst (z. B. Betriebskita Firma Hengst
von montags bis freitags 6 bis 19 Uhr).

Nach Möglichkeit wird bei den Zeitzusätzen einheitlich im Stadtgebiet vorgegangen. Die An-
ordnung von Tempo-30-Regelungen erfolgt jedoch nach wie vor als Einzelfall- und Ermes-
sensentscheidung unter Berücksichtigung der örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich mehrere Einrichtungen an einem Strecken-
abschnitt befinden. In der Regel werden dann die Betriebszeiten der Einrichtung gewählt, für
die die längsten Betriebszeiten gelten. Wenn sich z. B. ein Kindergarten und eine Schule auf
einem Streckenabschnitt befinden, gilt die Tempo-30-Regelung von montags bis freitags von
7 bis 20 Uhr. " j

An der Dieckmannstraße wurde die Tempo-30-Regelung aufgrund des Freiherr-vom-Stein-
Gymnasiums und des Fritz-Krüger-Seniorenzentrums eingerichtet. Dieses neue Strecken-
verbot wurde mit der bestehenden Tempo-30-Regelung in Höhe Mosaikschule verbunden,
um eine einheitliche, für die Verkehrsteilnehmer verständliche Verkehrsregelung zu schaffen
und einen „Flickenteppich“ mit unterschiedlichen Geschwindigkeitsregelungen zu vermeiden.
Aufgrund der Länge der Regelung (etwa 1.200 Meter) und der baulichen Fahrbahntrennung
wurde in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und Polizei entschieden, dass die Geschwin-
digkeitsbegrenzung nur von montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr gilt. Hierdurch wird die
Akzeptanz der Tempo-30-Regelung erhöht. Für eine einheitliche Regelung an der Dieck-
mannstraße, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht, wurde die bestehende Tempo-30-
Regelung in Höhe der Mosaikschule an die neue Regelung angepasst und auch auf montags
bis freitags begrenzt.

An der Osthofstraße besteht die Tempo-30-Regelung aufgrund der. Ludgerusschule und des
Haus Kamillus. Die Geschwindigkeitsregelung gilt dort zeitlich unbegrenzt und wird aktuell
überprüft. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird der Bezirksvertretung zum Ergebnis
berichtet.

Us

Schulze-Wern

Beratungsverlauf (1)

04.10.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.1 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Dieckmannstraße
  • Osthofstraße

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Details

Aktenzeichen
AFW/0001/2018
Typ
Anfrage in der BV West
Datum
22.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37