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RR 5/2022

Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) - Förderprogramm-Abwicklung 2021 - Ausblick auf das Förderprogramm 2022

Sitzungsvorlage RR 11.02.2022

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 11.02.2022, TOP 7.

Sitzungsvorlage RR (Anlage 2: Übersichtstabelle Priorisierung 2022)

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Sitzungsvorlage RR (Anlage 1: Übersichtstabelle Abwicklung 2021)

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Sitzungsvorlage RR (Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) - Förderprogramm-Abwicklung 2021 - Ausblick auf das Förderprogramm 2022)

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Sitzungsvorlage RR (Anlage 2: Übersichtstabelle Priorisierung 2022)

1551 Zeichen

KAPITEL TITEL
BR KÖLN, Dezernat 54 10 050 TG 70 Anlage 2
WVER Renaturierung des Haarbaches im Bereich Nirmer Platz1) Haarbach Aachen Ja 34.050 -
WVER Grunderwerb am Merzbach 1) Merzbach Linnich Ja 7.436 -
Aggerverband Grunderwerb Homburger-Bröl1) Becher Suthbach Nürnbrecht Ja 211 -
1 WVER Grunderwerb in der Gemeinde Wassenberg Rur Ophoven Nein Ja 378.357 302.686 302.686 80
2 GW Wachtberg Durchgängigkeit unterh. Reitplatz Oberbachem Mehlemer Bach Wachtberg Nein Nein 190.000 114.000 114.000 80
3 WVER Fischschutzanlage inklusive Fischabstiegsanlage am Stauwehr Kreuzau Rur Kreuzau Nein Nein 796.000 636.800 40.000 75
4 Kreis Euskirchen Grunderwerb für das Teilprojekt "Simmel" Simmel Dahlem Nein Nein 14.829 11.863 11.863 72
5 Stadt Stolberg Teiloffenlage des Lamersiefen (Durchgängigkeit) Lamersiefen Schevenhütte Nein Nein 513.181 410.545 410.545 55
6 StEB M9 Flehbach Köln Nein Nein 428.957 343.165 200.000 50
7 Aggerverband Dreiklang Sülz - Rückbau Teichanlage Lehmbach Lehmbacher Bach Rösrath Nein Nein 349.362 279.489 41.924 46
8 StEB M6 Flehbach Köln Nein Nein 520.120 415.140 54.923 45
9 StEB M5 Flehbach Köln Nein Nein 230.657 183.565 27.570 40
1.245.207
PRIO-
Nr. Belegenheit
Zuwendung
für 2022
[€]
1) Erhöhungen bereits zugewendeter Maßnahmen werden nicht erneut priorisiert.
RR-Priorisierung  2022
Wasserwirtschaft: Umsetzung EG-WRRL
Ergebnis
(0-100)
Zuwendungs-
empfänger / 
Antragsteller 
Maßnahme (MN) Gewässername Erhöhung
vorz. 
förderuns. 
MN-Beginn 
erteilt 
Zuwendungs-
fähige Kosten
[€]
Zuwendung 
gesamt
[€]
Stand:  18.12.2021

Sitzungsvorlage RR (Anlage 1: Übersichtstabelle Abwicklung 2021)

1638 Zeichen

KAPITEL / TITEL
BR KÖLN, 54 RR-Abwicklung 2021 10 050 / TG 70 Anlage 1
Nr. Zuwendungsempfänger Maßnahme Ausgezahlte 
Kassenmittel [€] Belegenheit
1 Aggerverband Gewässerentwicklung Bröl-Einzugsgebiet 2017-2019 (Erh nach VN) 4.383Nümbrecht, Rupp.
2 Aggerverband Gewässerrenaturierung Loopebach in Engelskirchen-Loope (Erh nach VN) 8.517Engelskirchen
3 Aggerverband Durchgängigkeit Wehr "Flocke", Sülz 39.120Overath
4 Aggerverband Rückbau Wehr Reusch, Rösrath-Lehmbach 42.000Rösrath
5 Aggerverband Gew.entwicklung Wiehl/Mottelbach, Rückbau Mühlenwehr (ISEK II) 44.020Wiehl
6 Aggerverband Gew.entwicklung Wiehl/Mottelbach, Wiehlpark (ISEK III) 192.610Wiehl
7 Aggerverband Gew.entwicklung Wiehl/Mottelbach, Mottelbach Teil A (ISEK IV) 78.745Wiehl
8 Aggerverband Gew.entwicklung Derenbach - Winterscheider Mühle 25.550Ruppichteroth
9 Aggerverband Gew.entwicklung und Renat. Bröl, RBF KA Homburg 12.200Nümbrecht, Rupp.
10 Kreis Euskirchen GrE u. Entfichtung Simmel, Kerschenbach (Erh) 4.499Kreis EU
11 Wupperverband Finanzbudget zum Erwerb von Flächen Kooperation Obere Wupper (Erh) 151.000
12 Gemeinde Selfkant Erstellung Maßnahmeübersichten 1.661Selfkant
13 StEB Köln Kemperbach M 6 6.600Köln
14 StEB Köln Kemperbach M 7 13.400Köln
15 Kreis Heinsberg GrE f. Tauschland Gem. Tüddern f. Strahlursprung Rodebach 274.965 Selfkant
SUMME             899.269 GrE: Grunderwerb
Erh: Erhöhung
VN: Verwendungsnachweis
In 2021 beim MULNV angemeldeter Mittelbedarf für 16 neue Maßnahmen: 1.993.062 €
In 2021 durch das MULNV zugewiesene Kassenmittel für neue Maßnahmen: 899.269 €
Differenz: 1.093.793 €
Stand: 31.12.2021 Wasserwirtschaft: Umsetzung EG-WRRL

Sitzungsvorlage RR (Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) - Förderprogramm-Abwicklung 2021 - Ausblick auf das Förderprogramm 2022)

8797 Zeichen

Seite 1 von 4 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 5/2022 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson 
Herr Martin Nuß-
baum, Frau Celina 
Kuhn 
Telefon 0221-147 3673 , 
0221-147 3421 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 21.01.2022 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 11.02.2022 7. beschließend 
 
TOP: 
Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) 
- Förderprogramm-Abwicklung 2021 
- Ausblick auf das Förderprogramm 2022 
 
Vorschlag: 
Der Regionalrat nimmt die Erläuterungen und die Übersichtstabellen zur Kenntnis. Der Re-
gionalrat erklärt, dass das Benehmen mit ihm im Sinne von Ziffer 7.1 FöRL HWRM/WRRL 
fristgerecht hergestellt wurde. 
 
 
Erläuterungen: 
1. Grundsätzliches 
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) schafft einen einheitlichen Rahmen 
für den Gewässerschutz. 
Die WRRL beinhaltet als zentrales Instrument die Aufstellung von Bewirtschaftungsplä -
nen (BP) für die Flussgebiete. Darin sind u. a. die Gewässernutzungen, die Gewässerbe -
lastungen, der Zustand der Gewässer und die Bewirtschaftungsziele detailliert beschrieben. 
Die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen werden in einem Maßnahmenpro -
gram (MP) aufgeführt. 
Die Landesregierung hat den dritten Bewirtschaftungsplan und die zugehörigen Maßnah -
menprogramme für den Zeitraum 2022 bis 2027 gerade veröffentlicht. 
Die wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele sind an den meisten Fließgewässern des Re-
gierungsbezirks u. a. nur dann erreichbar, wenn die Umsetzung der Maßnahmen zur Ge -
wässerentwicklung intensiviert wird. Hierzu zählen strukturverbessernde, sog. hydromor -
phologische Maßnahmen und die Verbesserung der Längsdurchgängigkeit der Fließgewäs-

Sitzungsvorlage RR RR 5/2022 Seite 2 von 4 
ser in Abstimmung mit Maßnahmen des Hochwasserschutzes; nach den Bestimmungen 
des Landeswassergesetzes NRW werden diese Maßnahmen im Zuge der genehmigungs -
freien Gewässerunterhaltung und des genehmigungspflichtigen Gewässerausbaus durch -
geführt. 
Neben den hydromorphologischen Maßnahmen können auch Maßnahmen an den kleinen, 
nicht berichtspflichtigen Gewässern das Erreichen der Bewirtschaftungsziele zusätzlich un-
terstützen. 
Die fristgerechte Umsetzung des MP erfordert für den Bereich ökologische Gewässerent -
wicklung einen Investitionsbedarf von insgesamt etwa 2,7 Mrd. € – verteilt auf einen Zeit -
raum von 17 Jahren (2010-2027). 
Für Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes gewährt das Land im Jahr 
2022 Fördermittel unter nachfolgend schwerpunktmäßig genannten Randbedingungen: 
• Der Haushaltsansatz im Haushaltsplanentwurf 2022 beträgt 64,3 Mio. €, bereitgestellt 
aus dem Wasserentnahmeentgelt. 
• Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung. 
• Der Fördersatz liegt regelmäßig zwischen 40 und 80 %. 
• In Anwendung des § 28 (3) des aktuellen Haushaltsgesetzes NRW 2021 kann bei einem 
kommunalen Zuwendungsempfänger der Förderrahmen bis zu 100 % der zuwendungs-
fähigen Ausgaben betragen, zudem gelten günstige Bedingungen für das Aufbringen 
des verbleibenden Eigenanteils. 
• Über die Liste der prioritären Maßnahmen wird bis zum 31. März mit dem Regionalrat 
des Bezirks das Benehmen hergestellt. 
• Die Förderung richtet sich i. d. R. an juristische Personen des öffentlichen Rechts (An -
liegergemeinden, Wasserverbände nach Gesetz oder Satzung, Anstalten öffentlichen 
Rechts) und in Einzelfällen auch an juristische Personen des Privatrechts. 
Einschlägig ist hier die Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmen-
richtlinie – FöRL HWRM/WRRL1. 
2. Stand der Umsetzung 
 
1 Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur 
Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrah-
menrichtlinie – FöRL HWRM/WRRL) (Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- 
und Verbraucherschutz vom 11. April 2017), https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_de-
tail_text?anw_nr=7&vd_id=16335&ver=8&val=16335&sg=0&menu=1&vd_back=N#det0#det0

Sitzungsvorlage RR RR 5/2022 Seite 3 von 4 
Das Wasserhaushaltsgesetz regelt nach Vorgaben der EG-WRRL u. a. die Einstufung ober-
irdischer Gewässer, die verbindlichen Bewirtschaftungsziele und die zur Zielerreichung 
hierzu einzuhaltenden Fristen. 
Demnach müssen Verschlechterungen des ökologischen und chemischen Zustands ver -
mieden und ein guter ökologischer Zustand/gutes ökologisches Potential und ein guter che-
mischer Zustand erreicht werden; diese Zielsetzungen firmieren auch unter der Begrifflich -
keit Verschlechterungsverbot und Zielerreichungsgebot. 
Die Ziele hätten bis zum 22.12.2015 erreicht sein müssen; durch gesetzlich geregelte, ma -
ximal zweimalige Verlängerungsmöglichkeit um jeweils sechs Jahre wird im nunmehr gülti-
gen 3. BP die Zielerreichung bis zum 22.12.2027 zugrunde gelegt. Die erforderlichen hydro-
morphologischen Maßnahmen müssen bis zum 22.12.2024 umgesetzt sein. 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erreichen in NRW nur 8 % der Fließgewässer die Ziele; in 
69 % der Fälle wird die fehlende Flächenverfügbarkeit als Grund für die Zielverfehlung ge -
nannt. 
An herausragend erster Stelle der wichtigen Gewässerbewirtschaftungsfragen2 steht lt. Be-
teiligungsdokument zum BP NRW 2022-2027 die Verbesserung der Gewässerstrukturen 
und die Durchgängigkeit in den Fließgewässern. 
Zur Unterstützung der Maßnahmenträger bei der ökologischen ‚Gewässerentwicklung hat 
das Land Nordrhein-Westfalen das Förderprogramm Lebendige Gewässer ins Leben geru-
fen und stellt seit Jahren bis zu 80 Mio. €/a an Fördermitteln zur Verfügung. 
3. Abwicklung 2021 
Anlage 1 stellt die wichtigsten Eckdaten für den Umgang mit den Kassenmitteln 2021 i. Z. m. 
dem Programm Lebendige Gewässer vor und gibt einen Überblick über die tatsächlich aus-
gezahlten Zuwendungen. Der Mittelbedarf für neue Maßnahmen wird jeweils im Herbst des 
Vorjahres bei den potentiellen Antragstellern abgefragt und zu Beginn des Haushaltsjahres 
an das MULNV gemeldet. Daraufhin erfolgt eine Zuweisung gegen April/Mai vom Ministe -
rium an die Bezirksregierung. 
Wie bereits im HHJ 2020, war auch das vergangene Jahr geprägt von einem Rückgang der 
Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt; dementsprechend wurden die Haushaltsmit-
 
2 Übersicht über die wichtigen Gewässerbewirtschaftungsfragen in NRW, https://www.flussgebiete.nrw.de/sys-
tem/files/atoms/files/wichtige_fragen_der_gewaesserbewirtschaftung_nrw_2019.pdf

Sitzungsvorlage RR RR 5/2022 Seite 4 von 4 
tel nicht in der Höhe des gemeldeten Bedarfs und auch nur mit zeitlich erheblichem Verzug 
zugewiesen. 
Bei weitem nicht alle von mir gemeldeten, neuen Fördermaßmaßnahmen konnten in diesem 
Jahr auch bewilligt werden. Einem gemeldeten Mittelbedarf für Einzelmaßnahmen i. H. v. 
rd. 1,99 Mio. € standen Mittelzuweisungen i. H. v. rd. 0,89 Mio. € gegenüber. Am Ende des 
Jahres addierten sich die Kassenmittel für 15 Zuwendungsmaßnahmen zu rd. 899.269 €; 
hierbei sind auch in den Vorjahren begonnene Zuwendungsmaßnahmen berücksichtigt. 
4. Programm 2022 
Mit Datum des 10.11.2021 habe ich alle mir bekannten, potentiellen Zuwendungsempfänger 
im Regierungsbezirk angeschrieben mit der Bitte um Meldung ihres Mittelbedarfs für das 
Haushaltsjahr 2022. 
Aus den Rückmeldungen habe ich – zusammen mit den mir bereits vorliegenden Bedarfen 
aus Kostenerhöhungen laufender Zuwendungsverfahren – die in der Anlage 2 beigefügte 
Übersicht in Form einer absteigenden Priorisierungsreihenfolge erstellt; in der Ergebnis-
Spalte ist nachrichtlich die erreichte Summe (max. 100) aus der Anwendung eines sechs -
punktigen Kriterienkatalogs aufgeführt. 
Diese Priorisierungsliste lege ich mit der Bitte um Herstellung des Benehmens vor. 
 
Hinweis 
Die Liste der im Laufe des Jahres tatsächlich zugewendeten Maßnahmen kann und wird 
aller Voraussicht nach von der vorliegenden Zusammenstellung abweichen, da sich i. d. R. 
die Kosten für Baumaßnahmen bei Baufortschritt immer wieder ändern können und die ein-
schlägige Förderrichtlinie auch keine starren Anmeldefristen für neue Maßnahmen vorsieht. 
Nicht gänzlich zu vermeiden sind hierbei auch sog. Ausgabereste zum Ende eines Haus -
haltsjahres; da die Haushaltstitel jedoch übertragbar sind, verfallen diese nicht. 
Zuwendungsanträge können jederzeit gestellt werden und über die tatsächliche Höhe und 
Zusammensetzung der zur Bewirtschaftung zugewiesenen Haushaltsmittel habe ich keinen 
Einfluss. Letzte Informationen aus dem Umweltministerium deuten auf einen fortschreiten -
den Rückgang der Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt. 
 
 
Anlage(n): 
1. Anlage 1: Übersichtstabelle Abwicklung 2021  
2. Anlage 2: Übersichtstabelle Priorisierung 2022

Beratungsverlauf (1)

11.02.2022 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 7.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 5/2022
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
11.02.2022
Erstellt
21.01.2022 07:56