Mandari Insight

0387/2021

Beantwortung einer Anfrage der SPD Fraktion (AN/0188/2021) zum Otto und Langen Quartier

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 24.03.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 27.04.2021, TOP 10.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3237 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 16.02.2021 
 0387/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 27.04.2021 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD Fraktion (AN/0188/2021) zum Otto und Langen Quartier 
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln bat um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
1. Wie bewertet die Stadtverwaltung retrospektiv das Versäumnis, frühzeitig Kaufverhandlungen 
mit den Besitzern eingegangen zu sein? 
2. Sieht die Stadtverwaltung weitere Schritte, die raum13 doch noch einen Verbleib am Ort er-
möglichen könnten und, wenn ja, welche sind das? 
3. Kann sich die Stadtverwaltung alternative Räumlichkeiten für raum13 vor-stellen und, wenn ja, 
welche? 
4. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Wirksamkeit des vom Stadtrat beschlossenen Vorkaufs-
rechts nach dem Urteil des Landgerichts Köln vom 20.01.2021 ein? 
5. Welche Auswirkungen hat das Urteil des Landgerichts Köln nach Ansicht der Stadtverwaltung 
auf einen möglichen Erwerb der sich im Besitz von NRW.Urban befindlichen Flächen im Mül-
heimer Süden? 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1.: 
Die Verwaltung steht seit langem in Gesprächen sowohl mit NRW:Urban als auch mit dem Eigentü-
mer der ehemaligen KHD-Hauptverwaltung. Die Eigentümer der Grundstücke beabsichtigen eine 
Veräußerung  im Rahmen von Wettbewerben bzw. zum Höchstpreis. Neben den durch die städtische 
Tochtergesellschaft modernestadt geführten Ankaufsverhandlungen wurden daher die der Stadt für 
derartige Fälle zur Verfügung stehenden Instrumente des öffentlichen Baurechts geprüft und in Form 
der Satzung über das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB zeitgerecht genutzt. 
 
Zu 2.: 
Durch die Entscheidung des Landgerichts Köln wurde der Streit zwischen raum13 und dem Eigentü-
mer entschieden. Anzeichen, dass der Eigentümer einen weiteren Verbleib von raum13 gleichwohl 
ermöglichen wird, sind nicht ersichtlich.  
 
Zu 3.: 
Die Verwaltung hat ein großes Interesse am Kulturerhalt an diesem Standort und steht auch mit den 
dortigen Akteuren in Kontakt. Jedoch erscheint es aufgrund der derzeitigen, angespannten Lage auf 
dem Immobilienmarkt als unwahrscheinlich, alternative Räumlichkeiten zu finden. Zudem würde sich - 
vor allem wegen der engen Verbindung der Programmatik von raum 13 mit dem derzeitigen Standort 
- bei einem Umzug in andere Räume bzw. Stadtteile - das Format elementar verändern.  
 
Zu 4.: 
Das Gericht hat die Argumentation der Mieter, die Räumung sei unverhältnismäßig, da sie aufgrund 
der Ausübung des Vorkaufsrechts zeitnah wieder einziehen könnten, als nicht hinreichend konkret 
verworfen. Die mangelnde Konkretheit ergibt sich dabei aus dem Umstand, dass aktuell am Grund-

2 
 
stück kein Eigentümerwechsel erfolgt. Damit liegen die gesetzlichen Eingriffsvoraussetzungen des § 
25 BauGB nicht vor.  
 
Damit hat das Gericht anerkannt, dass die vom Stadtrat beschlossene Vorkaufsrechtssatzung zu ei-
nem anderen Ausgang des Rechtsstreits hätte führen können, wenn ein Verkauf bereits erfolgt wäre. 
 
Zu 5.: 
Die Entscheidung betrifft ausschließlich das Mietverhältnis zwischen dem Eigentümer und raum13. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

27.04.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0387/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
24.03.2021
Erstellt
03.02.2021 12:17