Mandari Insight

3450/2022

Digitale Werkzeuge für die Verkehrswende

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 23.01.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 24.01.2023, TOP 7.2.14

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Auszug zur Niederschrift vom Digitalisierungsausschuss vom 21.11.2022

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3875 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer 07.11.2022 
 3450/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Digitalisierungsausschuss 21.11.2022 
Verkehrsausschuss 24.01.2023 
 
Digitale Werkzeuge für die Verkehrswende 
 
 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln haben 
eine Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates (AN/1677/2022) zur Sitzung des Ausschus-
ses am 26.09.2022 eingereicht.  
 
Details:  
 
1. Welche digitalen Werkzeuge werden aktuell zur Unterstützung dem Verkehrsdienst an die 
Hand gegeben? 
 
2. Wie beurteilt die Verwaltung die rechtliche und funktionale Umsetzung  
 
o der den Verkehrsdienst unterstützenden Aufnahmen aus regelmäßig verkehrenden 
Fahrzeugen wie der AWB oder KVB (z.B. Kameraaufnahmen mit nachfolgender Aus-
wertung, automatisierte Aufnahmen aus Fahrzeugen des Verkehrsdienstes)? 
 
o der den Verkehrsdienst unterstützenden Aufnahmen durch stationäre Aufnahmen (z.B. 
Kameraaufnahmen in neu eingeführten Fußgänger*innen-Zonen, „Section Control“)? 
 
o automatisierter Schnittstellenanbindung von digitalen Tools wie „Wegeheld“ oder 
„weg.li“, über die Bürger*innen Gefährdungen und Behinderungen im Straßenverkehr 
melden können? 
 
3. Wie schätzt die Verwaltung das Potenzial ein, um aus den von Kameraaufnahmen aus regel-
mäßig verkehrenden Fahrzeugen (wie der AWB oder KVB), um durch die gesammelten Daten 
die digitalen Zwillinge der Stadt mehr oder weniger tagesaktuell zu halten? 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Zu Frage 1  
 
Den Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes stehen folgende Geräte zur Verfügung:  
 
 Erfassungsgerät (MobiDat, Zebra) 
 Smartphone für Mails oder Anrufe (zukünftig auch Verwarnungen) 
 Digitales Entfernungsmessgerät  
 Digitalkamera (zukünftig Smartphone)

2 
 
 Funkgeräte zur Einsatzsteuerung 
 
 
Zu Frage 2  
 
Es werden aus den Fahrzeugen heraus keine digitalen Aufnahmen gefertigt, da die Dienstfahrzeuge 
nicht über eine Kamera verfügen. Unabhängig davon, sind im Vorfeld die datenschutzrechtlichen Be-
dingungen hierfür zu überprüfen. 
 
In Fußgängerzonen ist es dem Verkehrsdienst lediglich möglich, falsch parkende Fahrzeuge zu ver-
warnen, unzulässige Durchfahrten oder weitere Verstöße im fließenden Verkehr dürfen ausschließlich 
von der Polizei geahndet werden.  
 
Die Auswertungen von polizeilichen Überwachungskameras wie z.B. am Ring oder am Ebertplatz, 
dienen ausschließlich der Kriminalprävention und dürfen nicht für die Ahndung von  Falschparkern 
herangezogen werden. Auch Auswertungen von der AWB o.ä. werden nicht an das Amt für öffentli-
che Ordnung übermittelt, Verstöße werden nur vor Ort geahndet.  
 
Für den Einsatz von Section-Control (Geschwindigkeitsüberwachung) gibt es in NRW keine Rechts-
grundlage. Eine solche gibt es aktuell nur im Polizeigesetz Niedersachsen. 
 
Beschwerden und Hinweise die über Plattformen wie die Sag`s Uns App oder Wegeheld etc. einge-
hen, werden im Rahmen der Streifen kontrolliert. Die entsprechenden Informationen erhalten die Mit-
arbeitenden über das Beschwerdemanagement und die Sachgebietsleitung.  
Die Mitarbeitenden sind in festen Bezirken eingeteilt, so dass es zielführender ist, die zuständige Ab-
schnittsleitung direkt zu informieren; da die Eingaben aus dem gesamten Stadtgebiet eingehen und 
so ist ein Filtern durch die Mitarbeitenden im Innendienst effektiver.  
 
Zu Frage 3 
 
Eine digitale Verknüpfung erscheint aus den o.a. Gründen nicht sinnvoll, da die Aufnahmen von Fahr-
zeugen, wie z.B. der KVB, nicht zu einer Ahndung von Parkverstößen führen können. 
Die Fahrzeugführenden der KVB oder AWB wenden sich im akuten Fall direkt an die Einsatzleitstelle 
des Verkehrsdienstes, damit von dort ein sofortiger Einsatz veranlasst werden kann.  
 
 
Gez. Blome

Auszug zur Niederschrift vom Digitalisierungsausschuss vom 21.11.2022

563 Zeichen

Geschäftsführung  
Digitalisierungsausschuss 
Frau Marusich 
Telefon:  (0221) 221 32851 
E-Mail: olga.marusich@stadt-koeln.de 
Datum: 25.01.2023 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung des Digitalisierungsausschusses 
vom 21.11.2022 
öffentlich 
4.3 Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) betreffend Digitale Werkzeuge für die 
Verkehrswende 
AN/1677/2022 
 Antwort der Verwaltung vom 07.11.2022 
3450/2022 
 
 
Herr Dr. Lutz regt an, die Beantwortung auch dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis zu geben.  
Der Digitalisierungsausschuss nimmt die Beantwortung zur Kenntnis

Beratungsverlauf (2)

21.11.2022 Digitalisierungsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.01.2023 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3450/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
23.01.2023
Erstellt
18.10.2022 14:09