3450/2022
Digitale Werkzeuge für die Verkehrswende
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3875 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 07.11.2022 3450/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Digitalisierungsausschuss 21.11.2022 Verkehrsausschuss 24.01.2023 Digitale Werkzeuge für die Verkehrswende Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln haben eine Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates (AN/1677/2022) zur Sitzung des Ausschus- ses am 26.09.2022 eingereicht. Details: 1. Welche digitalen Werkzeuge werden aktuell zur Unterstützung dem Verkehrsdienst an die Hand gegeben? 2. Wie beurteilt die Verwaltung die rechtliche und funktionale Umsetzung o der den Verkehrsdienst unterstützenden Aufnahmen aus regelmäßig verkehrenden Fahrzeugen wie der AWB oder KVB (z.B. Kameraaufnahmen mit nachfolgender Aus- wertung, automatisierte Aufnahmen aus Fahrzeugen des Verkehrsdienstes)? o der den Verkehrsdienst unterstützenden Aufnahmen durch stationäre Aufnahmen (z.B. Kameraaufnahmen in neu eingeführten Fußgänger*innen-Zonen, „Section Control“)? o automatisierter Schnittstellenanbindung von digitalen Tools wie „Wegeheld“ oder „weg.li“, über die Bürger*innen Gefährdungen und Behinderungen im Straßenverkehr melden können? 3. Wie schätzt die Verwaltung das Potenzial ein, um aus den von Kameraaufnahmen aus regel- mäßig verkehrenden Fahrzeugen (wie der AWB oder KVB), um durch die gesammelten Daten die digitalen Zwillinge der Stadt mehr oder weniger tagesaktuell zu halten? Stellungnahme der Verwaltung: Zu Frage 1 Den Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes stehen folgende Geräte zur Verfügung: Erfassungsgerät (MobiDat, Zebra) Smartphone für Mails oder Anrufe (zukünftig auch Verwarnungen) Digitales Entfernungsmessgerät Digitalkamera (zukünftig Smartphone) 2 Funkgeräte zur Einsatzsteuerung Zu Frage 2 Es werden aus den Fahrzeugen heraus keine digitalen Aufnahmen gefertigt, da die Dienstfahrzeuge nicht über eine Kamera verfügen. Unabhängig davon, sind im Vorfeld die datenschutzrechtlichen Be- dingungen hierfür zu überprüfen. In Fußgängerzonen ist es dem Verkehrsdienst lediglich möglich, falsch parkende Fahrzeuge zu ver- warnen, unzulässige Durchfahrten oder weitere Verstöße im fließenden Verkehr dürfen ausschließlich von der Polizei geahndet werden. Die Auswertungen von polizeilichen Überwachungskameras wie z.B. am Ring oder am Ebertplatz, dienen ausschließlich der Kriminalprävention und dürfen nicht für die Ahndung von Falschparkern herangezogen werden. Auch Auswertungen von der AWB o.ä. werden nicht an das Amt für öffentli- che Ordnung übermittelt, Verstöße werden nur vor Ort geahndet. Für den Einsatz von Section-Control (Geschwindigkeitsüberwachung) gibt es in NRW keine Rechts- grundlage. Eine solche gibt es aktuell nur im Polizeigesetz Niedersachsen. Beschwerden und Hinweise die über Plattformen wie die Sag`s Uns App oder Wegeheld etc. einge- hen, werden im Rahmen der Streifen kontrolliert. Die entsprechenden Informationen erhalten die Mit- arbeitenden über das Beschwerdemanagement und die Sachgebietsleitung. Die Mitarbeitenden sind in festen Bezirken eingeteilt, so dass es zielführender ist, die zuständige Ab- schnittsleitung direkt zu informieren; da die Eingaben aus dem gesamten Stadtgebiet eingehen und so ist ein Filtern durch die Mitarbeitenden im Innendienst effektiver. Zu Frage 3 Eine digitale Verknüpfung erscheint aus den o.a. Gründen nicht sinnvoll, da die Aufnahmen von Fahr- zeugen, wie z.B. der KVB, nicht zu einer Ahndung von Parkverstößen führen können. Die Fahrzeugführenden der KVB oder AWB wenden sich im akuten Fall direkt an die Einsatzleitstelle des Verkehrsdienstes, damit von dort ein sofortiger Einsatz veranlasst werden kann. Gez. Blome
Auszug zur Niederschrift vom Digitalisierungsausschuss vom 21.11.2022
563 Zeichen
Geschäftsführung Digitalisierungsausschuss Frau Marusich Telefon: (0221) 221 32851 E-Mail: olga.marusich@stadt-koeln.de Datum: 25.01.2023 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Digitalisierungsausschusses vom 21.11.2022 öffentlich 4.3 Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) betreffend Digitale Werkzeuge für die Verkehrswende AN/1677/2022 Antwort der Verwaltung vom 07.11.2022 3450/2022 Herr Dr. Lutz regt an, die Beantwortung auch dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis zu geben. Der Digitalisierungsausschuss nimmt die Beantwortung zur Kenntnis
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3450/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 23.01.2023
- Erstellt
- 18.10.2022 14:09