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AN/1843/2021

Städtische Grundstücke nicht verkaufen

Änderungsantrag BV8 (SPD) 01.09.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.10.2021

Änderungsantrag (SPD BV8)

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Änderungsantrag (SPD BV8)

3541 Zeichen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Kalk 
 
SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln  
 
 
 
 
  
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:01.09.2021  
AN/1843/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021 zu TOP 7.11 
 
Städtische Grundstücke im Bezirk Kalk nicht verkaufen ohne eine Mitteilung an 
die Bezirksvertretung Kalk 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 01.09.2021 
 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktion der SPD bittet den Beschlussvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen 
(AN/1675/2021) wie folgt zu ersetzen: 
 
1. Der Rat wird gebeten, die Zuständigkeitsordnung der Stadt zu ändern. In § 2 
Abs. 2 (Anhörungsrechte der Bezirksvertretungen) soll nach Ziff. 2.3 eine 
neue Ziff. 2. 4 eingefügt werden mit dem Inhalt: 
 
„Erwerb (incl. der Ausübung gesetzlicher und vertraglicher Vorkaufsrechte), 
Veräußerung und Belastung von im Bezirk gelegenen Grundstücken bei Be-
trägen von mehr als 50.000 EUR.“ 
2. Der Rat wird weiter gebeten, die Verwaltung aufzufordern, bei der beabsichtig-
ten Veräußerung von im Bezirk gelegenen Grundstücken bzw. Grundstücks-
teilen bei Beträgen von 50.000 EUR oder weniger (Laufendes Geschäft der 
Bezirksrathaus Kalk  
Kalker Hauptstraße 247-273 
51103 Köln 
Telefon (02 21) 221 98 302 
Telefax (02 21) 221 98 927 
E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de 
Internet: w ww.koelnspd.de 
 
Christian Robyns 
Fraktionsvorsitzender 
Telefon: 0172 2891631 
E-Mail: christian.robyns@gmail.com

Verwaltung) die Bezirksvertretung vorab zu informieren, wenn durch die Ver-
äußerung bestehende Wegeverbindungen wegfallen oder sich wesentlich ver-
ändern oder sich die Grundstücksflächen von Schulen, Bürgerhäusern, Ju-
gendeinrichtungen, Kinderspielplätzen, Sportanlagen oder Grünflächen nicht 
nur unwesentlich verringern. Widerspricht die Bezirksvertretung einer solchen 
Veräußerung innerhalb einer angemessenen Frist, ist die Entscheidung über 
die Veräußerung dem Liegenschaftsausschuss zu übertragen. 
 
Begründung:  
 
Erwerb und Veräußerung von Grundstücken durch die Stadt Köln leisten wesentliche 
Beiträge zur Stadtentwicklung. Sie können daher erhebliche Bedeutung auf die 
Stadtbezirke haben. Die Bezirksvertretungen haben derzeit keine Möglichkeiten, hier 
im Vorfeld Einfluss zu nehmen. Dies wird der Bedeutung der Entscheidung nicht ge-
recht. Durch die Möglichkeit, hier im Wege der Vorberatung für den Liegenschafts-
ausschuss, Stellung zu nehmen, werden die Bezirke gestärkt. Die bestehenden Ent-
scheidungsbefugnisse von Liegenschaftsausschuss bzw. Rat werden dabei aber 
nicht verändert. Die Zeit bis zu einer Beschlussfassung wird sich in der Regel nicht 
wesentlich verlängern, zumal die Möglichkeit gegeben ist, die BV in Eilfällen auch per 
Dringlichkeitsentscheidung zu beteiligen. 
 
Mit der Erweiterung der Informationspflicht der Verwaltung über Entscheidungen in 
Ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich werden bei angemessenem Aufwand (Die 
Ausgestaltung könnte entsprechend dem Mitteilungsverfahren zu Baumfällungen er-
folgen) potenzielle Konflikte zwischen Verwaltung und den Bezirksvertretungen er-
kannt und können gelöst werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Christian Robyns   gez. Oliver Krems 
Christian Robyns    Oliver Krems 
Fraktionsvorsitzender    stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

07.10.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kalker Hauptstraße 247

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Details

Aktenzeichen
AN/1843/2021
Typ
Änderungsantrag BV8 (SPD)
Datum
01.09.2021
Erstellt
01.09.2021 10:34