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Städtische Grundstücke nicht verkaufen
Änderungsantrag BV8 (SPD) AN/1843/2021 vom 01.09.2021
Stand: Am 07.10.2021 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.
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Änderungsantrag (SPD BV8)
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SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:01.09.2021 AN/1843/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021 zu TOP 7.11 Städtische Grundstücke im Bezirk Kalk nicht verkaufen ohne eine Mitteilung an die Bezirksvertretung Kalk Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 01.09.2021 Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion der SPD bittet den Beschlussvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen (AN/1675/2021) wie folgt zu ersetzen: 1. Der Rat wird gebeten, die Zuständigkeitsordnung der Stadt zu ändern. In § 2 Abs. 2 (Anhörungsrechte der Bezirksvertretungen) soll nach Ziff. 2.3 eine neue Ziff. 2. 4 eingefügt werden mit dem Inhalt: „Erwerb (incl. der Ausübung gesetzlicher und vertraglicher Vorkaufsrechte), Veräußerung und Belastung von im Bezirk gelegenen Grundstücken bei Be- trägen von mehr als 50.000 EUR.“ 2. Der Rat wird weiter gebeten, die Verwaltung aufzufordern, bei der beabsichtig- ten Veräußerung von im Bezirk gelegenen Grundstücken bzw. Grundstücks- teilen bei Beträgen von 50.000 EUR oder weniger (Laufendes Geschäft der Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln Telefon (02 21) 221 98 302 Telefax (02 21) 221 98 927 E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de Internet: w ww.koelnspd.de Christian Robyns Fraktionsvorsitzender Telefon: 0172 2891631 E-Mail: christian.robyns@gmail.com Verwaltung) die Bezirksvertretung vorab zu informieren, wenn durch die Ver- äußerung bestehende Wegeverbindungen wegfallen oder sich wesentlich ver- ändern oder sich die Grundstücksflächen von Schulen, Bürgerhäusern, Ju- gendeinrichtungen, Kinderspielplätzen, Sportanlagen oder Grünflächen nicht nur unwesentlich verringern. Widerspricht die Bezirksvertretung einer solchen Veräußerung innerhalb einer angemessenen Frist, ist die Entscheidung über die Veräußerung dem Liegenschaftsausschuss zu übertragen. Begründung: Erwerb und Veräußerung von Grundstücken durch die Stadt Köln leisten wesentliche Beiträge zur Stadtentwicklung. Sie können daher erhebliche Bedeutung auf die Stadtbezirke haben. Die Bezirksvertretungen haben derzeit keine Möglichkeiten, hier im Vorfeld Einfluss zu nehmen. Dies wird der Bedeutung der Entscheidung nicht ge- recht. Durch die Möglichkeit, hier im Wege der Vorberatung für den Liegenschafts- ausschuss, Stellung zu nehmen, werden die Bezirke gestärkt. Die bestehenden Ent- scheidungsbefugnisse von Liegenschaftsausschuss bzw. Rat werden dabei aber nicht verändert. Die Zeit bis zu einer Beschlussfassung wird sich in der Regel nicht wesentlich verlängern, zumal die Möglichkeit gegeben ist, die BV in Eilfällen auch per Dringlichkeitsentscheidung zu beteiligen. Mit der Erweiterung der Informationspflicht der Verwaltung über Entscheidungen in Ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich werden bei angemessenem Aufwand (Die Ausgestaltung könnte entsprechend dem Mitteilungsverfahren zu Baumfällungen er- folgen) potenzielle Konflikte zwischen Verwaltung und den Bezirksvertretungen er- kannt und können gelöst werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Robyns gez. Oliver Krems Christian Robyns Oliver Krems Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzender
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