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2150/2021

Beantwortung der Anfrage AN/1068/2021 "Psychosoziale Betreuung des Kölner Klinik- und Altenpflegepersonals

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 07.06.2021

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 08.06.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2183 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/53 
 
Vorlagen-Nummer  07.06.2021 
 2150/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 08.06.2021 
 
Beantwortung der Anfrage AN/1068/2021 "Psychosoziale Betreuung des Kölner Klinik- und 
Altenpflegepersonals" 
Die Fraktion Die Linke reicht am 18.05.2021 folgende Fragen zur psychosozialen Betreuung des Köl-
ner Klinik- und Altenpflegepersonals ein: 
1. Sieht die Stadtverwaltung die Notwendigkeit, dem medizinischen und Altenpflege-Personal in Ein-
richtungen gerade in der Coronakrise psychosoziale Betreuung zur Verfügung zu stellen, um Aus-
fälle und Langzeitfolgen zu verhindern? 
2. Die Städt. Kliniken bieten für ihre Mitarbeiter*innen die Möglichkeit von Supervision an, ganz im 
Sinne der oben genannten Empfehlungen. Andere Kliniken in Köln tun das nicht. Sieht die Stadt-
verwaltung hier Möglichkeiten, krankenhausübergreifend Supervision anzubieten? 
3. Kann die Stadt hier anregen, eigene Beratungsmöglichkeiten für Mitarbeitende z. B. bei den Klini-
ken oder der Feuerwehr kostenpflichtig auch anderen Häusern zur Verfügung zu stellen? 
4. Können diese Angebote der Supervision für Dritte geöffnet werden? 
5. Welche Möglichkeiten der Finanzierung sieht die Stadtverwaltung, um selbst stadtweit Supervisi-
on für medizinisches und Altenpflege-Personal anzubieten? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Zu 1.  
Die Stadtverwaltung verfügt weder quantitativ noch qualitativ über die Personalressourcen für diese 
Aufgabe. Den Einrichtungen ist zu empfehlen, ihren Mitarbeiter*innen entsprechende Angebote zu 
machen. 
 
Zu 2.  
Aus eigenen Ressourcen heraus kann weder die Stadtverwaltung noch können die städtischen Klini-
ken ein solches Angebot für andere Kliniken realisieren. 
 
Zu 3.  
Siehe Beantwortung zu Frage 1. 
 
Zu 4.  
Siehe Beantwortung zu Frage 1. 
 
Zu 5.  
Eine Finanzierung aus kommunalem Haushalt schlägt die Stadtverwaltung nicht vor. Unternehmen in 
der Gesundheits- und Pflegewirtschaft sind gehalten, im Sinne des Gesundheitsschutzes ihrer Mitar-
beiter*innen ggf. entsprechende Angebote zu erstellen. 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

08.06.2021 Gesundheitsausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2150/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
07.06.2021
Erstellt
02.06.2021 14:02