Beantwortung der Anfrage AN/1068/2021 "Psychosoziale Betreuung des Kölner Klinik- und Altenpflegepersonals
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2150/2021 vom 07.06.2021
Stand: Am 08.06.2021 im Gesundheitsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 07.06.2021 2150/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 08.06.2021 Beantwortung der Anfrage AN/1068/2021 "Psychosoziale Betreuung des Kölner Klinik- und Altenpflegepersonals" Die Fraktion Die Linke reicht am 18.05.2021 folgende Fragen zur psychosozialen Betreuung des Köl- ner Klinik- und Altenpflegepersonals ein: 1. Sieht die Stadtverwaltung die Notwendigkeit, dem medizinischen und Altenpflege-Personal in Ein- richtungen gerade in der Coronakrise psychosoziale Betreuung zur Verfügung zu stellen, um Aus- fälle und Langzeitfolgen zu verhindern? 2. Die Städt. Kliniken bieten für ihre Mitarbeiter*innen die Möglichkeit von Supervision an, ganz im Sinne der oben genannten Empfehlungen. Andere Kliniken in Köln tun das nicht. Sieht die Stadt- verwaltung hier Möglichkeiten, krankenhausübergreifend Supervision anzubieten? 3. Kann die Stadt hier anregen, eigene Beratungsmöglichkeiten für Mitarbeitende z. B. bei den Klini- ken oder der Feuerwehr kostenpflichtig auch anderen Häusern zur Verfügung zu stellen? 4. Können diese Angebote der Supervision für Dritte geöffnet werden? 5. Welche Möglichkeiten der Finanzierung sieht die Stadtverwaltung, um selbst stadtweit Supervisi- on für medizinisches und Altenpflege-Personal anzubieten? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu 1. Die Stadtverwaltung verfügt weder quantitativ noch qualitativ über die Personalressourcen für diese Aufgabe. Den Einrichtungen ist zu empfehlen, ihren Mitarbeiter*innen entsprechende Angebote zu machen. Zu 2. Aus eigenen Ressourcen heraus kann weder die Stadtverwaltung noch können die städtischen Klini- ken ein solches Angebot für andere Kliniken realisieren. Zu 3. Siehe Beantwortung zu Frage 1. Zu 4. Siehe Beantwortung zu Frage 1. Zu 5. Eine Finanzierung aus kommunalem Haushalt schlägt die Stadtverwaltung nicht vor. Unternehmen in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft sind gehalten, im Sinne des Gesundheitsschutzes ihrer Mitar- beiter*innen ggf. entsprechende Angebote zu erstellen. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz