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AN/0627/2019

Zusatzantrag zu TOP 6.2 in der Sitzung des Integrationsrates am 30.4.2019

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 02.05.2019

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 30.04.2019

Zusatzantrag gem. § 12 GO IR

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Zusatzantrag gem. § 12 GO IR

2559 Zeichen

Tayfun Keltek          30.4.2019 
Eli Abeke            
 
Tischvorlage  
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
Zusatzantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 30.4.2019 
 
 
Zusatzantrag zu TOP 6.2 in der Sitzung des Integrationsrates am 30.4.2019 
Haushaltsplanberatungen und –entwurf 2020/21 
Der Integrationsrat der Stadt Köln beantragt in Abänderung bzw. Ergänzung des Antrages 
AN/0504/2019 folgende Positionen im Haushaltsplan 202/21 zu berücksichtigen und ent-
sprechende Finanzmittel vorzusehen: 
 IV Institutionalisierung des Bildungsproje k-
tes Brückenbauer des Flüchtlingsrates 
Finanzierung ½ Stelle mit 45.000 € / Jahr (statt 
35.000 €) für 2020,21,22 (statt bis 2021) zur 
Umsetzung des Projektes Brückenbauer an 
Kölner Schulen 
  Beratung und Unterstützung der von 
häuslicher Gewalt/ Partnerschaftsgewalt 
betroffenen Migrantinnen und geflücht e-
ten Frauen durch agisra 
Finanzierung ½ Stelle m it 35.000 € / Jahr bei 
agisra – Informations- und Beratungsstelle für 
Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen  
und Fortschreibung in der MifriFi  
 
Begründung: 
 Institutionalisierung des Bildungsprojektes Brückenbauer 
Der Flüchtlingsrat Köln hat mit Mitteln für Antirassimustraining ein bemerkenswertes Bil-
dungspaket zum Thema Flucht, Asyl und rassistische Diskriminierung für fünf unter-
schiedliche Klassenstufen an Kölner Schulen entwickelt. Bislang erfolgte eine praktische 
Umsetzung dieser Workshops und Projekttage an Kölner Schulen durch Spendengelder. 
Für das zweite Schulhalbjahr 2018/2019 konnte vom Flüchtlingsrat eine Förderzusage 
des BAMF erreicht werden. Eine Förderung dieses sehr sinnvollen Projektes sollte auch 
in 2020/21/22 mit einer ½ Stelle mit ca. 45.000 € sichergestellt werden. 
 Beratung und Unterstützung der von häuslicher Gewalt/ Partnerschaftsgewalt betroffenen 
Migrantinnen und geflüchteten Frauen 
agisra e.V. berät seit vielen Jahren Migrantinnen zu dem Thema Häusliche Gewalt/ Part-
nerschaftsgewalt. In den letzten Jahren ist der Beratungsbedarf enorm angestiegen.  
agisra e.V. ist als professionelle Migrantinnenorganisation in den Communities bekannt 
und da die Beratung in der Regel in der Muttersprache stattfinden kann, ist agisra häufig 
erste Anlaufstelle für die betroffenen Frauen. Eine Förderung dieses Projektes sollte mit 
einer ½ Stelle mit ca. 35.000 € dauerhaft sichergestellt werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Tayfun Keltek, Eli Abeke

Beratungsverlauf (1)

30.04.2019 Integrationsrat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0627/2019
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
02.05.2019
Erstellt
02.05.2019 17:23