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0501/2025

Freigabe von Finanzmitteln 2025 und 2026 für "Fonds Festivals"

Beschlussvorlage Ausschuss 12.03.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 25.03.2025, TOP 4.5

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

14028 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/25 
 
Vorlagen-Nummer 
 0501/2025 
Freigabedatum 
12.03.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe von Finanzmitteln 2025 und 2026 für "Fonds Festivals"  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2025/2026 für 
die Haushaltsjahre 2025 und 2026 im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 
0416-Kulturförderung zugesetzten Mittel in Höhe von 250.000 Euro in 2025 und 300.000 Euro 
in 2026 gemäß dem Finanzausschussbeschluss vom 17.01.2025 (AN/0062/2025) zu „Fonds 
Festivals“. Die Mittel werden im Rahmen von Projektkostenförderungen und institutionellen 
Förderungen in 2025 und 2026 an die folgenden kulturellen Träger bewilligt: 
Festival 2025 2026 
ORBIT- Festival für aktuelles Musiktheater 100.000 Euro 100.000 Euro 
SHALOM-MUSIK.Koeln 50.000 Euro 100.000 Euro 
africologneFESTIVAL 30.000 Euro 30.000 Euro 
Sommerblut Kulturfestival e.V. 20.000 Euro 20.000 Euro 
Impulse Theater Festival 20.000 Euro 20.000 Euro 
Inklusive Öffnung von Kölner Festivals 30.000 Euro 30.000 Euro 
SUMME 250.000 Euro 300.000 Euro 
 
Im Bereich der institutionellen Förderungen wird somit in 2025 und 2026 für „Sommerblut Kul-
turfestival e.V.“ der Betriebskostenzuschuss um 20.000 Euro auf 70.000 Euro und für „africo-
logneFESTIVAL“ der Betriebskostenzuschuss um 30.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Vorausset-
zungen. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.03.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  250.000   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: nur 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    300.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 17.01.2025 wurden im Rahmen der Kulturförder-
abgabe (AN/0062/2025) zusätzliche Fördermittel „Fonds Festivals“ in Höhe von 250.000 Euro 
für 2025 bzw. 300.000 Euro für 2026 bereitgestellt. Diese Zuschüsse wurden in den am 
13.02.2025 vom Rat beschlossenen Haushaltsplan 2025/2026 übernommen. Die Positionen 
stehen unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses.  
Bei den Freigabebeschlüssen dieser Vorlage handelt es sich sowohl um Projektkostenzu-
schüsse als auch um die Aufstockung von institutionellen Förderungen: 
 Projektkostenzuschüsse: ORBIT - Festival für aktuelles Musiktheater, SHALOM-MU-
SIK.Koeln, Impulse Theater Festival, Inklusive Öffnung Festivals 
 Aufstockung institutionelle Förderungen: africologneFESTIVAL, Sommerblut Kulturfes-
tival e.V.

3 
 
ORBIT - Festival für aktuelles Musiktheater: Freigabe von 100.000 Euro (2025/2026) 
Für das ORBIT- Festival für aktuelles Musiktheater sind im Haushalt 2025/2026 jeweils 
100.000 Euro Fördermittel aus der Position „Fonds Festivals“ (teilweise Zweckbindung) vorge-
sehen.  
In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Kölner Komponist*innen, Regisseur*innen und 
Musiker*innen neue Ideen und künstlerische Konzepte für ein zeitgenössisches Musiktheater 
entwickelt, das die individuelle und gesellschaftliche Realität zum Gegenstand hat. Mit dem 
2022 zum ersten Mal im Hinblick auf das künstlerische Profil und den Publikumszuspruch mit 
großem Erfolg durchgeführten SPARK Festival (Name auf ORBIT geändert) wird dem Genre 
des experimentellen Musiktheaters eine adäquate Plattform geboten und damit eine Lücke in 
der Festivallandschaft Kölns geschlossen. Die künstlerische Leitung des Festivals haben die 
Komponistin Christina C. Messner und die Dramaturgin Sandra Reitmayer inne. Das ORBIT- 
Festival für aktuelles Musiktheater fördert die Zusammenarbeit von Künstler*innen aus unter-
schiedlichen Disziplinen, aus Freier Szene und den Musikinstitutionen und schlägt eine Brü-
cke zu den Nachbardisziplinen Tanz und Theater. 
Das Festival soll in 2026 in der bewährten Form fortgesetzt werden. Zur Vorbereitung in 2025 
und zur Durchführung in 2026 werden dem Träger jeweils in 2025 und 2026 100.000 Euro zur 
Verfügung gestellt. 
 
SHALOM-MUSIK.Koeln: Freigabe von 50.000 Euro in 2025 und 100.000 Euro in 2026  
Für SHALOM-MUSIK.Koeln sind im Haushalt 2025/2026 in 2025 50.000 Euro und in 2026 
100.000 Euro Fördermittel aus der Position „Fonds Festivals“ (teilweise Zweckbindung) vorge-
sehen.  
Der Kultur im Dialog e.V. hat im Jahr 2022 unter dem Titel „SHALOM-MUSIK.Koeln“ ein Wo-
chenende mit jüdischer Musik veranstaltet und damit zum Verständnis und zur Vielfalt jüdi-
scher Musik und jüdischer Kultur beigetragen. Das Programm umfasste unter anderem eine 
wissenschaftliche Tagung in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Musik und Tanz Köln, 
ein Konzert in der Kölner Philharmonie, ein interaktives Musiktheater im öffentlichen Raum, 
einen Musiktag mit 50 Kurzkonzerten und Lesungen mit Musik vom frühen Mittelalter bis hin 
zur aktuellen Avantgarde inklusive populärer Genres wie Chanson, Klezmer und Schlager. 
Das Festival soll in 2026 in der bewährten Form fortgesetzt werden. Zur Vorbereitung in 2025 
und zur Durchführung in 2026 werden dem Kultur im Dialog e.V. 50.000 Euro in 2025 und 
100.000 Euro in 2026 zur Verfügung gestellt. 
 
afroTopia e.V./ africologneFESTIVAL: Freigabe von 30.000 Euro (2025/2026) 
Für afroTopia e.V./ africologneFESTIVAL sind im Haushalt 2025/2026 jeweils 30.000 Euro zu-
sätzliche Fördermittel aus der Position „Fonds Festivals“ (teilweise Zweckbindung) vorgese-
hen.  
Der im Januar 2016 gegründete Verein afroTopia e.V. ist Träger des biennal stattfindenden 
„africologneFESTIVAL“ sowie des „africologne LAB“, welches den transnationalen Austausch 
unterstützt und an der Stärkung eines afroeuropäischen Netzwerkes arbeitet. Das Festival fo-
kussiert sich in zweijährigem Rhythmus auf die Präsentation zeitgenössischer afrikanischer 
Künste in Deutschland mit dem Schwerpunkt Köln und die darstellenden Künste. In den sechs 
Ausgaben bis 2021 sowie in zahlreichen Kooperationen mit internationalen Partner*innen hat 
das Festival internationales Renommee gewonnen und sich dabei auch sukzessive für andere 
Sparten und für Diskursformate geöffnet. Durch Kooperationen mit lokalen Partner*innen hat 
sich Köln zu einem weithin sichtbaren Zentrum für zeitgenössische afrikanische Kunst entwi-
ckelt. Als einziges Festival, das seinen Fokus auf die künstlerischen Entwicklungen in zahlrei-
chen Ländern des afrikanischen Kontinents lenkt, besitzt „africologneFESTIVAL“ ein Allein-
stellungsmerkmal. Um die internationale Arbeit auf angemessenem Niveau fortsetzen zu kön-
nen, die aufgebauten Kontakte weiterhin pflegen zu können und afrikanische Spitzenprodukti-
onen nach Deutschland einladen zu können, bedarf es einer deutlichen Erhöhung des Festi-
valbudgets.

4 
Die institutionelle Förderung für afroTopia e.V./ africologneFESTIVAL steigt somit in den Jah-
ren 2025/2026 von 60.000 Euro auf jeweils 90.000 Euro an. 
 
Sommerblut Kulturfestival e.V., Freigabe von 20.000 Euro (2025/2026) 
Für das Sommerblut Kulturfestival e.V. sind im Haushalt 2025/2026 jeweils 20.000 Euro zu-
sätzliche Fördermittel aus der Position „Fonds Festivals“ (teilweise Zweckbindung) vorgese-
hen.  
Das Sommerblut Kulturfestival e.V. ist einer der wichtigsten Wegbereiter für Kulturelle Teil-
habe in Köln. Sowohl im Programm als auch in der Struktur lebt das Festival vor, wie eine of-
fene und inklusive Gesellschaft repräsentiert werden kann. Durch das Festival wird politischen 
und kulturellen Themen eine Bühne gegeben, auf der gesellschaftliche Diskussionen und Ent-
wicklungen verhandelt werden. Das Sommerblut Kulturfestival e.V. bringt jedes Jahr mehrere 
Wochen lang ein künstlerisch hochwertiges, diverses, inklusives Kulturprogramm nach Köln 
und feiert mit zahlreichen Besucher*innen diese Vielfalt. 
Die institutionelle Förderung für Sommerblut Kulturfestival e.V. steigt somit in den Jahren 
2025/2026 von 50.000 Euro auf jeweils 70.000 Euro an. 
 
Impulse Theater Festival, Freigabe von 20.000 Euro (2025/2026) 
Für das Impulse Theater Festival sind im Haushalt 2025/2026 jeweils 20.000 Euro zusätzliche 
Fördermittel aus der Position „Fonds Festivals“ (teilweise Zweckbindung) vorgesehen. 
Das Impulse Theater Festival des NRW KULTURsekretariats lenkt die Aufmerksamkeit der 
bundesdeutschen und internationalen Theaterlandschaft auf NRW. Seit der Neuausrichtung 
im Jahr 2015 findet das Festival jährlich statt, in Kooperation zwischen den Städten Düssel-
dorf, Köln und Mülheim an der Ruhr mit ihren Theaterhäusern Forum Freies Theater (FFT), 
studiobühneköln und Ringlokschuppen Ruhr. Mit der ersten Impulse-Festivalausgabe unter 
der neuen künstlerischen Leiterin Franziska Werner und dem Dramaturgen Joshua Wicke, die 
vom 18.6. bis 6.7.2025 stattfindet, wird auch die Struktur des Festivals eine Neuausrichtung 
erfahren: So wird ab 2025 das Showcase-Programm nicht jährlich wechselnd in den drei be-
teiligten Städten stattfinden, sondern es wird in jedem Jahr in jeder Stadt jeweils über ein lan-
ges Wochenende ein Festivalprogramm geben. Dies soll aus ausgewählten Produktionen 
(Showcase) und einem „Post-West“-Schwerpunkt bestehen, der die Freie Performance-Szene 
Ostdeutschlands in den Blick nimmt und sie mit Positionen der Gastgeber-Region NRW in 
Verbindung bringt. 
Die Förderung für das Impulse Theater Festival steigt somit in den Jahren 2025/2026 um je-
weils 20.000 Euro. 
 
Inklusive Öffnung von Kölner Festivals, Freigabe von 30.000 Euro (2025/2026) 
Die inklusive Transformation in der Festivallandschaft ist wichtig, weil sie dazu beiträgt, eine 
vielfältigere Gesellschaft und gleichberechtigtere Teilhabe zu fördern. Durch die Einbeziehung 
und Repräsentation unterschiedlicher Perspektiven, Hintergründe und Zugänge können Kul-
turfestivals ein breiteres Publikum ansprechen und sicherstellen, dass alle Stimmen gehört 
werden. Dies fördert nicht nur das Verständnis und die Wertschätzung von verschiedenen 
Perspektiven und Bedürfnissen, sondern schafft auch eine Atmosphäre der Zugehörigkeit und 
des Respekts. Zudem können inklusive Formate innovative Ideen und kreative, neue Aus-
drucksformen hervorbringen. In einer Stadt wie Köln ist es besonders wichtig, dass die Festi-
vals mit ihrem Programm und Publikum die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln und sich 
stets weiterentwickeln.  
Die Förderung in Höhe von jeweils 30.000 Euro in 2025 und 2026 wird für Kölner Kulturfesti-
vals nach dem Förderkonzept Kulturelle Teilhabe verteilt. Die maximale Fördersumme in die-
sem Bereich sind 5.000 Euro, somit werden mindestens sechs Festivals von der Förderung 
profitieren, und die bereits gestarteten Transformations- und Öffnungsprozesse können in den 
kommenden Jahren weitergeführt und verstetigt werden.

5 
Finanzierung: 
Im Haushaltsplan 2025/2026 sind Aufwandsermächtigungen in Höhe von 250.000 Euro für 
das Jahr 2025 und 300.000 Euro für das Jahr 2026 im Teilergebnisplan des Kulturamtes in 
der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen 
veranschlagt. Die Veranschlagung der Mittel erfolgt aufgrund des Beschlusses 
(AN/0062/2025) des Finanzausschusses vom 17.01.2025 zu „Fonds Festivals“. Sie stehen un-
ter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. 
Die Aufwandsermächtigungen in Höhe von 250.000 Euro bzw. 300.000 Euro wurden in der 
Produktgruppe 0416 - Kulturförderung im Hinblick auf die durch den o. g. Finanzausschussbe-
schluss gesetzten Vorgaben für 2025/2026 wie folgt aufgeteilt: 
 „ORBIT- Festival für aktuelles Musiktheater- ehemals SPARK“ (Sparte Musik) - Be-
triebskostenzuschuss von jeweils 100.000 Euro für 2025 und 2026 
 „SHALOM-MUSIK.Koeln“ (Sparte Musik) - Betriebskostenzuschuss von 50.000 Euro 
für 2025 und 100.000 Euro für 2026 
 „afroTopia e.V./africologneFestival“ (Sparte Theater und Tanz) - Anhebung Betriebs-
kostenzuschuss um 30.000 Euro auf 90.000 Euro 
 „Sommerblut Festival e.V.“ (Sparte Kulturelle Teilhabe) - Anhebung Betriebskostenzu-
schuss um 20.000 Euro auf 70.000 Euro 
 „Impulse Theater Festival“ (Sparte Theater und Tanz) – Anhebung des Ansatzes um 
20.000 Euro auf 40.000 Euro für 2025 und auf 20.000 Euro für 2026 
 „Neue innovative Kleinfestivals, Festivals und Sonst. Förderungen“ (Sparte Kulturelle 
Teilhabe) - Anhebung des Ansatzes um 30.000 Euro für 2025 und 2026. 
Ein Freigabebeschluss zur Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 20.05.2025 wäre 
mit Blick auf die durchzuführenden Bewilligungsverfahren zu spät sowohl zur planerischen als 
auch tatsächlichen Umsetzung der Festivals in 2025. Der vorliegende Beschluss steht unter 
dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Dies bezieht sich 
auch auf das Inkrafttreten der Haushaltssatzung bzw. des Haushaltsplanes 2025/2026. 
 
Begründung der Dringlichkeit:  
Eine Verschiebung in den nächsten Kulturausschuss ist nicht möglich, da die betreffenden 
Festivals mitunter bereits im April und Mai 2025 stattfinden werden. Eine weitere Unsicherheit 
hinsichtlich der finanziellen Mittel könnte die Durchführung dieser auch überregional ausstrah-
lenden Festivals gefährden. Die Vorlage erfüllt die in der Kulturförderabgabeliste festgelegten 
Zweckbindungen und sichert somit die Fortführung der wichtigen kulturellen Arbeit, die inner-
halb der Festivalstrukturen in den kommenden Jahren weiterhin geleistet werden wird.

Beratungsverlauf (1)

25.03.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0501/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.03.2025
Erstellt
13.02.2025 11:18