0036/2021
Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP): Bedarfsfeststellung für eine Modal Split-Erhebung
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Sachstandsbericht 10/2022
1507 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/68/681/1
___________________________
Vorlagen-Nummer
0036/2021
Stand: 01.11.2022
Sachstandsbericht
Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP):
Bedarfsfeststellung für eine Modal Split-Erhebung
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die externe Beauftragung zur Erstellung einer
Modal Split-Erhebung im Rahmen der Erstellung des Sustainable Urban Mobilty Plans
(SUMP) in Höhe von rd. 250.000 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des
Vergabeverfahrens.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Auftrag zur Durchführung der Erhebung konnte erfolgreich an die PB Consult GmbH aus Nürn-
berg vergeben werden. Die Feldphase (Befragung von ca. 60.000 Kölner Haushalten) ist inzwischen
gestartet und läuft bis Ende November 2022.
Nächste Schritte:
Nach der Feldphase werden die erhobenen Daten unter Zuhilfenahme statistischer Methoden ausge-
wertet. Es wird ein Bericht erstellt, der transparent und verständlich sowohl die Methodik der Erhe-
bung als auch die Ergebnisse der Befragung dokumentiert. Die Ergebnisse werden Politik und Öffent-
lichkeit im 1. Halbjahr 2023 vorgestellt und bilden eine wesentliche Grundlage für den aktuell starten-
den Erstellungsprozess eines Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) für Köln.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Kein weiterer Bericht; Beschluss ist erledigt.
Anlage 2- Stellungnahme_RPA
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14 08.04.2021 141/1 66 Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP); Bedarfsfeststellung für eine Modal - Split Erhebung, voraussichtliche Auftragssumme 210.084 € netto zzgl. MwSt. = 250.000 € brutto hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/02/21) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Beschlussvorlage-Nr. 0036/2021 (Stand 31.03.2021) übermittelten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung mit einer entsprechenden Begründung für die o. g. Maßnahme. Sie beabsichtigen eine repräsentative Haushaltsbefragung zur Ermittlung des aktuellen Mo- dal Split, d.h. der Verteilung des Verkehrsaufkommens auf die verschiedenen Verkehrsmittel, sowie weiterer mobilitätsrelevanter Kennziffern durchführen zu lassen. Eine Untersuchung dieser Größenordnung ist aus Kapazitätsgründen nicht als Eigenleistung durchführbar und bedarf daher der Vergabe an einen externen Dienstleister. Der von Ihnen geltend gemachte Bedarf ist aus meiner Sicht grundsätzlich nachvollziehbar dargestellt. Mit freundlichen Grüßen gez. xxx Anlage 2
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 0036/2021 Freigabedatum 12.04.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP): Bedarfsfeststellung für eine Modal Split-Erhebung Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die externe Beauftragung zur Erstellung einer Modal Split-Erhebung im Rahmen der Erstellung des Sustainable Urban Mobilty Plans (SUMP) in Höhe von rd. 250.000 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Vergabeverfahrens. Verkehrsausschuss 20.04.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 250.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 175.000 70 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangslage Mit Beschluss vom 06.02.2020 erteilte der Rat der Stadt Köln der Verwaltung den Auftrag zur Erarbei- tung eines Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP) für Köln (Vorlagen-Nr. 2609/2019). Mit dem SUMP (siehe Vorlagen-Nr. 0313/2021) soll der strategische Rahmen für die weitere Gestaltung der Mobilitätswende in Köln erstellt werden. Die Verwaltung erarbeitet derzeit den Projektaufbau für den SUMP. Die Dauer des gesamten Prozes- ses wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens an externe Dienstleister (vgl. Vorlagen- Nr. 0313/2021) auf drei Jahre kalkuliert. Somit wird das Projekt zwischen Ende 2021 und Ende 2024 durchgeführt. Durch die Corona-Pandemie und ihre Folgen hat sich das Mobilitätsverhalten im letzten Jahr gegen- über den Vorjahren deutlich verändert. Zu erwarten ist, dass nach Rückkehr zur „Normalität“ im tägli- chen Leben das Mobilitätsgeschehen nicht vollständig auf den Vor-Corona-Zustand zurückgeht, z. B. aufgrund dauerhaft intensiverem Home-Office oder geänderten Verhaltensroutinen auch bei der Ver- kehrsmittelwahl. Zu Beginn des Prozesses sollen daher aktuelle Mobilitätsdaten erhoben werden, um die Maßnahmenentwicklung im SUMP auf Basis aktueller Daten durchführen zu können. Mit der Er- 3 hebung soll außerdem ein neuer Referenzrahmen für die fortlaufende Evaluation und Erfolgsmessung der Maßnahmen gebildet werden, nachdem der SUMP beschlossen wurde. Um so früh wie möglich neue Erkenntnisse für den Prozess zu gewinnen, soll zeitnah eine repräsen- tative Haushaltsbefragung zur Ermittlung des aktuellen Modal Split, d. h. der Verteilung des Ver- kehrsaufkommens auf die verschiedenen Verkehrsmittel, sowie weiterer mobilitätsrelevanter Kennzif- fern durchgeführt werden. Eine Untersuchung dieser Größenordnung ist aus Kapazitätsgründen nicht als Eigenleistung durchführbar und bedarf daher der Vergabe an einen externen Dienstleister. 2. Modal Split-Erhebung Die aktuellen Daten zum Modal Split in Köln stammen aus dem Jahr 2017, in dem sich die Stadt Köln an der Studie „Mobilität in Deutschland 2017“ (MiD) des Bundesministeriums für Verkehr und Infra- struktur mit einer Aufstockung beteiligt hat (siehe Vorlagen-Nr. 2775/2019). Das Verkehrsgeschehen hat sich seit dem Jahr 2017 sehr dynamisch entwickelt: Einerseits ist das Angebot an Verkehrsmitteln diverser geworden, beispielsweise durch Shared-Mobility-Systeme im Bereich der Mikromobilität oder mit dem kürzlich gestarteten On-Demand Angebot der KVB. Anderer- seits hat die Corona-Pandemie seit dem Frühjahr 2020 möglicherweise nachhaltig zu veränderten Mobilitätsmustern geführt, die möglicherweise auch in einer „neuen Normalität“ nach der Pandemie beibehalten werden (bspw. vermehrtes Home Office). Gemeinsam mit dem wachsenden öffentlichen Interesse an Mobilitätsveränderungen stützt diese Dynamik das Vorhaben einer neuen Modal Split- Erhebung. Nach fast fünf Jahren ist es ohnehin sinnvoll, eine Folgeuntersuchung durchzuführen. Der Zeitpunkt der nächsten deutschlandweiten MiD-Studie steht noch nicht fest. Der Nahverkehr Rheinland (NVR) führt aktuell Überlegungen zu einer regionalen Mobilitätsstudie unter Beteiligung der zugehörigen Kommunen des Verbunds durch. Die Durchführung der Studie steht jedoch ebenfalls noch nicht fest und es ist frühestens im Jahr 2024 mit Ergebnissen zu rechnen. Da sich der SUMP im Jahr 2024 bereits in einem fortgeschrittenen Stadium befinden wird, ist eine eigene Mobilitätserhe- bung durch die Stadt Köln erforderlich, um die Daten frühzeitig in den Arbeitsprozess einzubinden. Um eine möglichst hohe Teilnahme bei der Erhebung zu erhalten, wird jeder Haushalt den Befra- gungsweg frei wählen können. Alle Bevölkerungsschichten sollen eine für sie barrierefreie Möglichkeit haben, an der Erhebung teilzunehmen. Daher wird die Erhebung als Kombination von telefonischer, schriftlicher und online Befragung durchgeführt. Das frühestmögliche Erhebungsfenster liegt zwischen Ende August und Anfang Oktober 2021, d. h. zwischen den kommenden Sommer- und Herbstferien in NRW. Um dieses Zeitfenster zu erreichen, muss die Auftragsvergabe bis zu den Sommerferien 2021 erfolgt sein. Die Verwaltung behält sich vor, den Erhebungszeitraum in Abstimmung mit dem externen Auftrag- nehmer auf das Frühjahr 2022 zu verschieben, sofern durch die Corona-Pandemie im Herbst 2021 noch starke Einschränkungen des alltäglichen Lebens vorherrschen, die die Mobilitätssituation derart beeinflussen, dass zu diesem Zeitpunkt keine repräsentative Datenlage für die Maßnahmenplanung im Rahmen des SUMP zu erwarten ist. 3. Fördermittel Mitgliedskommunen der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS) haben die Möglichkeit, zur Durchführung derartiger Erhebungen einen Zuschuss von i. d. R. 70 % der Gesamtkosten beim Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zu beantragen. Die Stadt Köln ist Mitglied in der AGFS und der entsprechende Förderantrag wurde be- reits gestellt. Eine Förderzusage ist wahrscheinlich. 4 4. Kosten Die Gesamtkosten belaufen sich geschätzt auf rd. 250.000 €. Bei einem Zuschuss von 70 % durch das Ministerium für Verkehr NRW verbleibt für die Stadt Köln ein Eigenanteil in Höhe von rd. 75.000 €. Die Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen: Durchführung und Auswertung der Haushaltsbefragungen rd. 120.000 € Druck- und Portokosten rd. 130.000 € 5. Finanzierung Die erforderlichen Sachmittel für die externe Beauftragung der Modal Split-Erhebung stehen für das Haushaltsjahr 2021 im Hpl. 2020/2021 einschließlich Mittelfristplanung in Höhe von 150.000 € im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Den für das Haushaltsjahr 2022 erforderlichen Betrag in Höhe von 100.000 € wird das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. im glei- chen Teilergebnisplan innerhalb des dann zugewiesenen Budgets ggf. durch Umschichtungen vorse- hen. 6. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Mit dem SUMP werden die strategischen Grundlagen dafür entwickelt, den Umweltverbund weiter zu stärken und den Bürgerinnen und Bürgern adäquate Mobilitätsmöglichkeiten im Vergleich zur Nut- zung des privaten PKW zu bieten. Auch im Wirtschaftsverkehr werden aufgrund des ganzheitlichen Ansatzes positive Auswirkungen zum Klimaschutz erwartet. Somit trägt dies alles u. a. zu einer mög- lichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 7. Dringlichkeitsbegründung Aktuelle Mobilitätsdaten stellen eine elementare Grundlage für die Erarbeitung des Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) dar, da die Maßnahmen, die im Rahmen dieses Konzeptes geplant werden, auf aktuelle Entwicklungen eingehen müssen. Um das frühestmögliche Zeitfenster für die Datenerhebung im Herbst 2021 zu erreichen, muss die Vergabe bis Juni 2021 abgeschlossen sein. Dies begründet die Dringlichkeit dieser Vorlage. Eine Beschlussfassung in der nächsten fristgerecht zu erreichenden Sitzung des Verkehrsausschusses würde bedingen, dass die Vergabe bis zu diesem Zeitpunkt nicht realisiert werden kann. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Stellungnahme RPA
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. X Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Es handelt sich um einen Bedarfsfeststellungsbeschluss, mit dem keine inhaltlichen Diskussionen verbunden sind. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreiche n, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0036/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.04.2021
- Erstellt
- 06.01.2021 14:47