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0036/2021

Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP): Bedarfsfeststellung für eine Modal Split-Erhebung

Beschlussvorlage Ausschuss 12.04.2021

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 20.04.2021, TOP 3.6

Sachstandsbericht 10/2022

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Anlage 2- Stellungnahme_RPA

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

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Sachstandsbericht 10/2022

1507 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 0036/2021 
 Stand: 01.11.2022 
Sachstandsbericht  
Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP): 
Bedarfsfeststellung für eine Modal Split-Erhebung 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die externe Beauftragung zur Erstellung einer 
Modal Split-Erhebung im Rahmen der Erstellung des Sustainable Urban Mobilty Plans 
(SUMP) in Höhe von rd. 250.000 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des 
Vergabeverfahrens. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Auftrag zur Durchführung der Erhebung konnte erfolgreich an die PB Consult GmbH aus Nürn-
berg vergeben werden. Die Feldphase (Befragung von ca. 60.000 Kölner Haushalten) ist inzwischen 
gestartet und läuft bis Ende November 2022. 
Nächste Schritte: 
Nach der Feldphase werden die erhobenen Daten unter Zuhilfenahme statistischer Methoden ausge-
wertet. Es wird ein Bericht erstellt, der transparent und verständlich sowohl die Methodik der Erhe-
bung als auch die Ergebnisse der Befragung dokumentiert. Die Ergebnisse werden Politik und Öffent-
lichkeit im 1. Halbjahr 2023 vorgestellt und bilden eine wesentliche Grundlage für den aktuell starten-
den Erstellungsprozess eines Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) für Köln. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Kein weiterer Bericht; Beschluss ist erledigt.

Anlage 2- Stellungnahme_RPA

1073 Zeichen

14 08.04.2021 
141/1 
66 
Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP); 
Bedarfsfeststellung für eine Modal - Split Erhebung, voraussichtliche Auftragssumme 
210.084 € netto zzgl. MwSt. = 250.000 € brutto 
hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/02/21) 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit Beschlussvorlage-Nr. 0036/2021 (Stand 31.03.2021) übermittelten Sie mir das Ergebnis 
Ihrer Bedarfsprüfung mit einer entsprechenden Begründung für die o. g. Maßnahme. 
Sie beabsichtigen eine repräsentative Haushaltsbefragung zur Ermittlung des aktuellen Mo-
dal Split, d.h. der Verteilung des Verkehrsaufkommens auf die verschiedenen Verkehrsmittel, 
sowie weiterer mobilitätsrelevanter Kennziffern durchführen zu lassen. Eine Untersuchung 
dieser Größenordnung ist aus Kapazitätsgründen nicht als Eigenleistung durchführbar und 
bedarf daher der Vergabe an einen externen Dienstleister. 
Der von Ihnen geltend gemachte Bedarf ist aus meiner Sicht grundsätzlich nachvollziehbar 
dargestellt. 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. xxx
Anlage 2

Beschlussvorlage Ausschuss

9028 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0036/2021 
Freigabedatum 
 12.04.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Nachhaltige Urbane Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan - SUMP): 
Bedarfsfeststellung für eine Modal Split-Erhebung 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die externe Beauftragung zur Erstellung einer Modal 
Split-Erhebung im Rahmen der Erstellung des Sustainable Urban Mobilty Plans (SUMP) in Höhe von 
rd. 250.000 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Vergabeverfahrens. 
 
 
Verkehrsausschuss 20.04.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  250.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 175.000  70 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage  
Mit Beschluss vom 06.02.2020 erteilte der Rat der Stadt Köln der Verwaltung den Auftrag zur Erarbei-
tung eines Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP) für Köln (Vorlagen-Nr. 2609/2019). Mit dem 
SUMP (siehe Vorlagen-Nr. 0313/2021) soll der strategische Rahmen für die weitere Gestaltung der 
Mobilitätswende in Köln erstellt werden.  
Die Verwaltung erarbeitet derzeit den Projektaufbau für den SUMP. Die Dauer des gesamten Prozes-
ses wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens an externe Dienstleister (vgl. Vorlagen-
Nr. 0313/2021) auf drei Jahre kalkuliert. Somit wird das Projekt zwischen Ende 2021 und Ende 2024 
durchgeführt.   
Durch die Corona-Pandemie und ihre Folgen hat sich das Mobilitätsverhalten im letzten Jahr gegen-
über den Vorjahren deutlich verändert. Zu erwarten ist, dass nach Rückkehr zur „Normalität“ im tägli-
chen Leben das Mobilitätsgeschehen nicht vollständig auf den Vor-Corona-Zustand zurückgeht, z. B. 
aufgrund dauerhaft intensiverem Home-Office oder geänderten Verhaltensroutinen auch bei der Ver-
kehrsmittelwahl. Zu Beginn des Prozesses sollen daher aktuelle Mobilitätsdaten erhoben werden, um 
die Maßnahmenentwicklung im SUMP auf Basis aktueller Daten durchführen zu können. Mit der Er-

3 
hebung soll außerdem ein neuer Referenzrahmen für die fortlaufende Evaluation und Erfolgsmessung 
der Maßnahmen gebildet werden, nachdem der SUMP beschlossen wurde.  
Um so früh wie möglich neue Erkenntnisse für den Prozess zu gewinnen, soll zeitnah eine repräsen-
tative Haushaltsbefragung zur Ermittlung des aktuellen Modal Split, d. h. der Verteilung des Ver-
kehrsaufkommens auf die verschiedenen Verkehrsmittel, sowie weiterer mobilitätsrelevanter Kennzif-
fern durchgeführt werden. Eine Untersuchung dieser Größenordnung ist aus Kapazitätsgründen nicht 
als Eigenleistung durchführbar und bedarf daher der Vergabe an einen externen Dienstleister. 
 
2. Modal Split-Erhebung 
Die aktuellen Daten zum Modal Split in Köln stammen aus dem Jahr 2017, in dem sich die Stadt Köln 
an der Studie „Mobilität in Deutschland 2017“ (MiD) des Bundesministeriums für Verkehr und Infra-
struktur mit einer Aufstockung beteiligt hat (siehe Vorlagen-Nr. 2775/2019).  
Das Verkehrsgeschehen hat sich seit dem Jahr 2017 sehr dynamisch entwickelt: Einerseits ist das 
Angebot an Verkehrsmitteln diverser geworden, beispielsweise durch Shared-Mobility-Systeme im 
Bereich der Mikromobilität oder mit dem kürzlich gestarteten On-Demand Angebot der KVB. Anderer-
seits hat die Corona-Pandemie seit dem Frühjahr 2020 möglicherweise nachhaltig zu veränderten 
Mobilitätsmustern geführt, die möglicherweise auch in einer „neuen Normalität“ nach der Pandemie 
beibehalten werden (bspw. vermehrtes Home Office). Gemeinsam mit dem wachsenden öffentlichen 
Interesse an Mobilitätsveränderungen stützt diese Dynamik das Vorhaben einer neuen Modal Split-
Erhebung. Nach fast fünf Jahren ist es ohnehin sinnvoll, eine Folgeuntersuchung durchzuführen.  
Der Zeitpunkt der nächsten deutschlandweiten MiD-Studie steht noch nicht fest. Der Nahverkehr 
Rheinland (NVR) führt aktuell Überlegungen zu einer regionalen Mobilitätsstudie unter Beteiligung der 
zugehörigen Kommunen des Verbunds durch. Die Durchführung der Studie steht jedoch ebenfalls 
noch nicht fest und es ist frühestens im Jahr 2024 mit Ergebnissen zu rechnen. Da sich der SUMP im 
Jahr 2024 bereits in einem fortgeschrittenen Stadium befinden wird, ist eine eigene Mobilitätserhe-
bung durch die Stadt Köln erforderlich, um die Daten frühzeitig in den Arbeitsprozess einzubinden.  
Um eine möglichst hohe Teilnahme bei der Erhebung zu erhalten, wird jeder Haushalt den Befra-
gungsweg frei wählen können. Alle Bevölkerungsschichten sollen eine für sie barrierefreie Möglichkeit 
haben, an der Erhebung teilzunehmen. Daher wird die Erhebung als Kombination von telefonischer, 
schriftlicher und online Befragung durchgeführt.  
Das frühestmögliche Erhebungsfenster liegt zwischen Ende August und Anfang Oktober 2021, d. h. 
zwischen den kommenden Sommer- und Herbstferien in NRW. Um dieses Zeitfenster zu erreichen, 
muss die Auftragsvergabe bis zu den Sommerferien 2021 erfolgt sein.  
Die Verwaltung behält sich vor, den Erhebungszeitraum in Abstimmung mit dem externen Auftrag-
nehmer auf das Frühjahr 2022 zu verschieben, sofern durch die Corona-Pandemie im Herbst 2021 
noch starke Einschränkungen des alltäglichen Lebens vorherrschen, die die Mobilitätssituation derart 
beeinflussen, dass zu diesem Zeitpunkt keine repräsentative Datenlage für die Maßnahmenplanung 
im Rahmen des SUMP zu erwarten ist. 
 
3. Fördermittel 
Mitgliedskommunen der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in 
NRW (AGFS) haben die Möglichkeit, zur Durchführung derartiger Erhebungen einen Zuschuss von 
i. d. R. 70 % der Gesamtkosten beim Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zu 
beantragen. Die Stadt Köln ist Mitglied in der AGFS und der entsprechende Förderantrag wurde be-
reits gestellt. Eine Förderzusage ist wahrscheinlich.

4 
4. Kosten 
Die Gesamtkosten belaufen sich geschätzt auf rd. 250.000 €. Bei einem Zuschuss von 70 % durch 
das Ministerium für Verkehr NRW verbleibt für die Stadt Köln ein Eigenanteil in Höhe von 
rd. 75.000 €.  
Die Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen: 
Durchführung und Auswertung der Haushaltsbefragungen  rd. 120.000 € 
Druck- und Portokosten      rd. 130.000 € 
 
5. Finanzierung 
Die erforderlichen Sachmittel für die externe Beauftragung der Modal Split-Erhebung stehen für das 
Haushaltsjahr 2021 im Hpl. 2020/2021 einschließlich Mittelfristplanung in Höhe von 150.000 € im 
Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen zur Verfügung. 
Den für das Haushaltsjahr 2022 erforderlichen Betrag in Höhe von 100.000 € wird das Dezernat für 
Mobilität und Liegenschaften im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. im glei-
chen Teilergebnisplan innerhalb des dann zugewiesenen Budgets ggf. durch Umschichtungen vorse-
hen. 
 
6. Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Mit 
dem SUMP werden die strategischen Grundlagen dafür entwickelt, den Umweltverbund weiter zu 
stärken und den Bürgerinnen und Bürgern adäquate Mobilitätsmöglichkeiten im Vergleich zur Nut-
zung des privaten PKW zu bieten. Auch im Wirtschaftsverkehr werden aufgrund des ganzheitlichen 
Ansatzes positive Auswirkungen zum Klimaschutz erwartet. Somit trägt dies alles u. a. zu einer mög-
lichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme 
als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
7. Dringlichkeitsbegründung  
Aktuelle Mobilitätsdaten stellen eine elementare Grundlage für die Erarbeitung des Sustainable Urban 
Mobility Plan (SUMP) dar, da die Maßnahmen, die im Rahmen dieses Konzeptes geplant werden, auf 
aktuelle Entwicklungen eingehen müssen. Um das frühestmögliche Zeitfenster für die Datenerhebung 
im Herbst 2021 zu erreichen, muss die Vergabe bis Juni 2021 abgeschlossen sein. Dies begründet 
die Dringlichkeit dieser Vorlage. Eine Beschlussfassung in der nächsten fristgerecht zu erreichenden 
Sitzung des Verkehrsausschusses würde bedingen, dass die Vergabe bis zu diesem Zeitpunkt nicht 
realisiert werden kann. 
 
 
Anlagen  
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Stellungnahme RPA

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

1649 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
X Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Es handelt sich um einen 
Bedarfsfeststellungsbeschluss, mit dem 
keine inhaltlichen Diskussionen verbunden 
sind. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreiche n, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beratungsverlauf (1)

20.04.2021 Verkehrsausschuss
TOP 3.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0036/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.04.2021
Erstellt
06.01.2021 14:47