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AN/1407/2019

Anfrage der Fraktion Die Linke, betr.: Anwendung der Wohnraumschutzsatzung und Zweckentfremdung von Wohnraum in Ehrenfeld

Anfrage nach § 4 BV4 (Die Linke) 21.10.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 04.11.2019, TOP 7.3

Anfrage (Die Linke BV4)

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Anfrage (Die Linke BV4)

4680 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung 4 – Ehrenfeld 
 
Bezirksrathaus  Ehrenfeld 
Venloer  Str. 419-421, 50825 Köln 
Tel: 0221 / 221-94317 
Fax: 0221 / 22194320 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1407/2019 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.11.2019 
Anfrage der Fraktion Die Linke, betr.: Anwendung der Wohnraumschutzsatzung und 
Zweckentfremdung von Wohnraum in Ehrenfeld 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
wir, die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld, bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der 
Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 04. November 2019 aufzunehmen: 
 
DIE LINKE. BV Ehrenfeld begleitet die Anwendung der Wohnraumschutzsatzung (WRSS) seit 
ihrer Wiedereinführung kritisch-solidarisch. In Bezug auf ihre Anwendung haben sich über die 
Jahre eine Reihe an Fragestellungen aufgetan. 
 
In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld die Verwaltung folgende 
Fragen zu beantworten: 
 
(a) Glasstraße 14 3985/2018 (Beantwortung im nichtöffentlichen Teil) 
 
Seit mehreren Jahren steht in der Glasstraße 14 Wohnraum leer. Im April 2019 letzte 
Mieter*innen sind augenscheinlich ausgezogen. Im Oktober 2019 wurde das Haus durch 
Zerstören der Sanitärarmaturen und Zimmer- bzw. Wohnungstüren unbewohnbar gemacht. In 
den Anlagen 02 und 02a zur Neufassung wird in den Erläuterungen zu § 4, Abs. (2), Satz 1 als 
interne Arbeits- und Handlungsanweisung für vorübergehenden Leerstand wegen Umbau, 
Instandsetzung, Modernisierung oder Veräußerung erwähnt, dass eine Frist von 12 Monaten  
als angemessen betrachtet wird. 
 
In Anlage 02b fehlt diese Erläuterung. Hat sich die interne Arbeits- und 
Handlungsanweisung geändert? 
 
In der Beantwortung wurde berichtet, dass im Juli 2017 eine Kernsanierung angezeigt wurde, für 
die seit November 2018 eine Baugenehmigung vorliegt. Die Tatsache, dass über viele Jahre 
nicht in ausreichendem Maße in den Substanzerhalt investiert wurde und die „Entmietung“ des 
Hauses über einen langen Zeitraum erfolgte, legt den Verdacht nahe, dass es sich um eine 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Josef Wirges 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

- 2 - 
Verdrängungssanierung handelt. 
 
Wie bewertet die Verwaltung den Sachverhalt? 
Welche Konsequenzen sind in diesem Zusammenhang in Bezug auf die Anwendung der 
WRSS zu ziehen? 
  
(b) Hospeltstraße 66-70 (Hinterhofbebauung) 0303/2019 
 
Aufgrund von geplantem Abriss-Neubau stehen in der Hospeltstraße seit weit über einem Jahr 
etliche leistbare Wohnungen leer. 
 
Wie bewertet die Verwaltung diesen Umstand in Bezug auf die Anwendung der WRSS? 
Wie wird sichergestellt, dass u.a. Meldebehörde, Bauaufsichtsamt das für die Anwendung 
der WRSS zuständige Wohnungsamt über etwaige Leerstände, insbesondere in Bezug 
auf Abbruch(-Neubau) informiert? 
Wie kann ermöglicht werden, dass Wohnraum längstmöglich genutzt und erst kurz vor 
Abbruch(-Neubau) leergezogen wird? 
  
(c) Venloer Straße 252 3588/2018 
(d)  
Für die genehmigte Zweckentfremdung von Wohnraum in der Venloer Straße 252, wurde 
Ersatzwohnraum durch Dachgeschossausbau im selben Gebäude geschaffen. In § 7, Abs. (2), 
Satz 3 heißt es u.a. dazu: „der Ersatzwohnraum [muss] in zeitlichem und sachlichem 
Zusammenhang mit der Zweckentfremdung geschaffen“ werden. Nach unseren Informationen 
erfolgte der Dachgeschossausbau bereits 2011. 
 
Ist dies richtig? 
Wann wurde die Zweckentfremdung genehmigt? 
Wie bewertet die Verwaltung den zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen 
Dachgeschossausbau und Zweckentfremdung in der Venloer Straße 252? 
Welcher zeitliche und sachliche Zusammenhang muss generell zwischen 
Zweckentfremdung und geschaffenem Ersatzwohnraum bestehen? 
Sind seitens der Verwaltung für den Dachgeschossausbau in der Venloer Straße 
252Beratungsleistungen erfolgt und/oder Fördermittel geflossen? 
Wie kann sichergestellt werden, dass im Stadtentwicklungskonzept Wohnen (Maßnahme 
I2) genannte kommunale Förderprogramme und Entwicklungsziele helfen, die WRSS 
auszuhebeln und sich so selbst konterkarieren? 
 
(e) Klarastraße 38 
In der Klarastraße 38 wurde die Nutzungsänderung und damit Zweckentfremdung von 
Wohnraum in ein Café genehmigt. Gleichzeitig werden 2,5 Wohneinheiten zusammengelegt. 
 
Wie viele Wohneinheiten waren vor und sind nach Abschluss der Bauarbeiten 
vorhanden? 
Wo und in welchem Umfang wurde Ersatzwohnraum für die zweckentfremdeten 
Wohnraumanteile errichtet? 
 
Herzlichen Dank im Vorhinein. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez.

- 3 - 
 
Berndt Petri Christoph Besser 
(Fraktionsvorsitzender) (Bezirksvertreter)

Beratungsverlauf (1)

04.11.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 7.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

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Details

Aktenzeichen
AN/1407/2019
Typ
Anfrage nach § 4 BV4 (Die Linke)
Datum
21.10.2019
Erstellt
21.10.2019 08:47