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Umstellung auf G9 an den Kölner Gymnasien

Mitteilung Ausschuss 0656/2025 vom 13.03.2025

Stand: Am 17.03.2025 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle IV/40/402/2 Vorlagen-Nummer 13.03.2025 0656/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.03.2025 Umstellung auf G9 an den Kölner Gymnasien Die Umstellung des Abiturs nach 8 Jahren auf das Abitur nach 9 Jahren (G8 auf G9) an den Kölner Gymnasien stellt für den Schulträger Stadt Köln eine große Herausforderung zum Schuljahr 2026/27 dar. Im Schuljahr 2025/26 wird kein kompletter Abiturjahrgang die Gymnasien verlassen. Entspre- chend steigt durch den Verbleib der Schülerinnen und Schüler eines ganzen Jahrgangs der Raumbedarf in den Gymnasien zum Schuljahr 2026/27. Die Verwaltung hat daher alle Kölner Gymnasien auf die individuellen Möglichkeiten betrach- tet, G9 umzusetzen. In gemeinsamen Gesprächen mit Schulleitungen und Vertreter*innen der Bezirksregierung Köln wurde die individuelle Raumsituation einer jeden Schule unter Berück- sichtigung der Fachraum- und Sportbedarfe erörtert. An allen Kölner Gymnasien ist eine Rückkehr zu G9 zum Schuljahr 2026/27 möglich. Jedoch bestehen an einigen Standorten noch Herausforderungen, um alle räumlichen Voraussetzun- gen rechtzeitig zu schaffen. Insbesondere an Standorten, an denen nach der Entscheidung zur Rückkehr der Gymnasien zu G9 Neubauten entstanden sind oder geplant wurden, wurde der erhöhte Raumbedarf be- reits bei den Planungen und gegebenenfalls auch bei Interimsbauten berücksichtigt. Die Um- stellung von G8 auf G9 ist dort problemlos möglich. Weitere 17 Standorte werden derzeit für die erhöhten Bedarfe ertüchtigt. Dabei sind verschie- dene Maßnahmen, teilweise auch in unterschiedlichen Kombinationen in der Umsetzung. So werden beispielsweise Umbauten einzelner Räume abgestimmt, Neu- und Erweiterungsbau- ten geplant oder aber die Anmietung externer Sportstätten veranlasst. Allerdings sind an einigen Standorten umfassende Bautätigkeiten erforderlich, die nicht zum Schuljahr 2026/27 umgesetzt werden können. Für die betroffenen Schulen werden daher Lö- sungen erarbeitet, wie bis zur Fertigstellung der endgültigen Lösungen interimistisch die Um- stellung von G8 auf G9 erfolgen kann. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung wird selbstverständlich über die weiteren Ent- wicklungen auf dem Laufenden gehalten. Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 17.03.2025

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 8.10, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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