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0656/2025

Umstellung auf G9 an den Kölner Gymnasien

Mitteilung Ausschuss 13.03.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 17.03.2025, TOP 8.10

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2301 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/2 
 
Vorlagen-Nummer 13.03.2025 
 0656/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.03.2025 
 
Umstellung auf G9 an den Kölner Gymnasien 
Die Umstellung des Abiturs nach 8 Jahren auf das Abitur nach 9 Jahren (G8 auf G9) an den 
Kölner Gymnasien stellt für den Schulträger Stadt Köln eine große Herausforderung zum 
Schuljahr 2026/27 dar. 
Im Schuljahr 2025/26 wird kein kompletter Abiturjahrgang die Gymnasien verlassen. Entspre-
chend steigt durch den Verbleib der Schülerinnen und Schüler eines ganzen Jahrgangs der 
Raumbedarf in den Gymnasien zum Schuljahr 2026/27. 
Die Verwaltung hat daher alle Kölner Gymnasien auf die individuellen Möglichkeiten betrach-
tet, G9 umzusetzen. In gemeinsamen Gesprächen mit Schulleitungen und Vertreter*innen der 
Bezirksregierung Köln wurde die individuelle Raumsituation einer jeden Schule unter Berück-
sichtigung der Fachraum- und Sportbedarfe erörtert. 
An allen Kölner Gymnasien ist eine Rückkehr zu G9 zum Schuljahr 2026/27 möglich. Jedoch 
bestehen an einigen Standorten noch Herausforderungen, um alle räumlichen Voraussetzun-
gen rechtzeitig zu schaffen. 
Insbesondere an Standorten, an denen nach der Entscheidung zur Rückkehr der Gymnasien 
zu G9 Neubauten entstanden sind oder geplant wurden, wurde der erhöhte Raumbedarf be-
reits bei den Planungen und gegebenenfalls auch bei Interimsbauten berücksichtigt. Die Um-
stellung von G8 auf G9 ist dort problemlos möglich. 
Weitere 17 Standorte werden derzeit für die erhöhten Bedarfe ertüchtigt. Dabei sind verschie-
dene Maßnahmen, teilweise auch in unterschiedlichen Kombinationen in der Umsetzung. So 
werden beispielsweise Umbauten einzelner Räume abgestimmt, Neu- und Erweiterungsbau-
ten geplant oder aber die Anmietung externer Sportstätten veranlasst. 
Allerdings sind an einigen Standorten umfassende Bautätigkeiten erforderlich, die nicht zum 
Schuljahr 2026/27 umgesetzt werden können. Für die betroffenen Schulen werden daher Lö-
sungen erarbeitet, wie bis zur Fertigstellung der endgültigen Lösungen interimistisch die Um-
stellung von G8 auf G9 erfolgen kann. 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung wird selbstverständlich über die weiteren Ent-
wicklungen auf dem Laufenden gehalten. 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

17.03.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0656/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.03.2025
Erstellt
04.03.2025 11:20