mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Einwohnerfrage zum Bolzplatz Johannes-Giesberts-Park

Mitteilung BV 3796/2024 vom 26.11.2024

Stand: Am 27.03.2025 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Mitteilung BV

    PDF

    Herunterladen: Mitteilung BV

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 3796/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Einwohnerfrage zum Bolzplatz Johannes-Giesberts-Park Es wird folgende Einwohnerfrage gestellt: Sehr geehrte Frau Dr. Siebert, sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung, Hinsichtlich des Beschlusses der Verlegung des bestehenden Bolzplatzes im Johannes- Giesberts-Park (an der Amsterdammer Str.) gibt es unbelegte und ausschliesslich mündli- che Aussagen, dass dieser Bestandsschutz geniessen soll. Wir als XXX wollten daher geprüft und belegt sehen, dass dies auch tatsächlich der Fall ist und nicht nur behauptet wird. Wir erachten die Aussage „dass er da schon lange ist“ als zu vage und damit unzureichend um darauf basierend einen Beschluss zu fassen, einen Bolzplatz auf die grosse Wiese zu setzen. Gibt es ein Dokument seit wann er dort ist und ob er genehmigt wurde? Diese Frage wurde uns in mehreren Gesprächen und Emails nie beantwortet. Und selbst wenn der bestehende Bolzplatz Bestandsschutz geniesst: wo genau steht ge- schrieben, dass er einem neuen grösseren Bolzplatz nicht weichen kann wenn die Bedin- gungen (in diesem Falle: bei nicht ganztäglicher Nutzung kann dieser auch weniger als 100m vom nächsten Wohnhaus sein) dafür sprechen/gegeben sind? Hat es je Beschwerden von Anwohnern des betroffenen Hauses gegeben? Und nochmal anders formuliert: stünde dort kein Bolzplatz könnte dort ein solcher errichtet werden. Da der Bolzplatz nicht ganztägig genutzt wird und dies wohl auch in Zukunft nicht der Fall sein wird/kann, kann unseres Erachtens ein neuer und grösserer Bolzplatz anstelle des be- stehenden Bolzplatzes errichtet werden. Also egal ob der jetzige Bolzplatz Bestandsschutz geniesst (und nochmal: wozu Belege fehlen) oder nicht, schlagen wir vor, den Bolzplatz an genau der Stelle zu vergrössern. Im Zuge dessen könnte an einem der Tore - oder gar beiden - rückseitig ein Basketballkorb - ggfls. für ein Streetballfeld - angebracht werden. Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf

  1. 27.03.2025

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 1.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz