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3796/2024

Einwohnerfrage zum Bolzplatz Johannes-Giesberts-Park

Mitteilung BV 26.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 27.03.2025, TOP 1.1

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2088 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 3796/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Einwohnerfrage zum Bolzplatz Johannes-Giesberts-Park 
Es wird folgende Einwohnerfrage gestellt: 
 
 
Sehr geehrte Frau Dr. Siebert, sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung, 
 
Hinsichtlich des Beschlusses der Verlegung des bestehenden Bolzplatzes im Johannes-
Giesberts-Park (an der Amsterdammer Str.) gibt es unbelegte und ausschliesslich mündli-
che Aussagen, dass dieser Bestandsschutz geniessen soll.  
 
Wir als XXX  wollten daher geprüft und belegt sehen, dass dies auch tatsächlich der Fall ist 
und nicht nur behauptet wird.  
Wir erachten die Aussage „dass er da schon lange ist“ als zu vage und damit unzureichend 
um darauf basierend einen Beschluss zu fassen, einen Bolzplatz auf die grosse Wiese zu 
setzen. 
Gibt es ein Dokument seit wann er dort ist und ob er genehmigt wurde? Diese Frage wurde 
uns in mehreren Gesprächen und Emails nie beantwortet. 
 
Und selbst wenn der bestehende Bolzplatz Bestandsschutz geniesst: wo genau steht ge-
schrieben, dass er einem neuen grösseren Bolzplatz nicht weichen kann wenn die Bedin-
gungen (in diesem Falle: bei nicht ganztäglicher Nutzung kann dieser auch weniger als 
100m vom nächsten Wohnhaus sein) dafür sprechen/gegeben sind? 
Hat es je Beschwerden von Anwohnern des betroffenen Hauses gegeben? 
 
Und nochmal anders formuliert: stünde dort kein Bolzplatz könnte dort ein solcher errichtet 
werden. 
Da der Bolzplatz nicht ganztägig genutzt wird und dies wohl auch in Zukunft nicht der Fall 
sein wird/kann, kann unseres Erachtens ein neuer und grösserer Bolzplatz anstelle des be-
stehenden Bolzplatzes errichtet werden. 
 
Also egal ob der jetzige Bolzplatz Bestandsschutz geniesst (und nochmal: wozu Belege 
fehlen) oder nicht, schlagen wir vor, den Bolzplatz an genau der Stelle zu vergrössern. 
Im Zuge dessen könnte an einem der Tore - oder gar beiden - rückseitig ein Basketballkorb 
- ggfls. für ein Streetballfeld - angebracht werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

27.03.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3796/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
26.11.2024
Erstellt
26.11.2024 17:57