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V/0118/2011

Gartenstraße Regenüberlaufbecken am Hauptpumpwerk

Vorlagen 18.02.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 29.03.2011, TOP 4.7

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4423 Zeichen

V/0118/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gartenstraße Regenüberlaufbecken am Hauptpumpwerk - Erneuerung des Beckenüberlaufs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
29.03.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Beckenüberlauf des Regenüberlaufbeckens an der Gartenstraße wird auf der Grundlage der 
vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Übersichtslageplan Mi 79  Blatt 2.3 und 
Lageplan Nr. MI 79 Blatt 4 vom Februar 2011) erneuert. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Gesamtkosten in Höhe von 0,40 Mio € 
entstehen. 
 
Die erforderlichen Mittel stehen im Teilfinanzplan nachstehender Produktgruppe wie folgt zur Ver-
fügung: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1101  
Investitionsmaßnahme 0015 Pumpwerke / Kläranlagen / 
Neubau / Erneuerung - Bau 
Auszahlung   
2011 
2012 
 
200.000  
200.000 
 
Weitere Maß-
nahmen 
Insgesamt:    400.000  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0118/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.03.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0118/2011 
Begründung: 
 
 
1. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
Bei extremen Regenereignissen ist es in den vergangenen Jahren (beispielsweise am 
09.08.2007 und am 30.05.2008) wiederholt zu problematischen Aufstauvorgängen im Haupt-
pumpwerk an der Gartenstraße, dem dazugehörigen Regenüberlaufbecken und dem vor ge-
lagertem Mischwasser-Kanalnetz gekommen. Die hohen Wasserstände im Pumpwerk droh-
ten die elektrischen Versorgungseinrichtungen einzustauen. Die gesamte Funktionsfähigkeit 
des Pumpwerkes wäre für längere Zeit gefährdet. Darüber hinaus wurden erhebliche Schä-
den an einzelnen Schachtbauwerken in der Kanalisation festgestellt. Insbesondere am Aa-
seitenweg, in Höhe der Maximilianstraße, war eine akute Gefährdung der Betriebssicherheit 
des Kanalnetzes und der Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger gegeben.  
  
 Um diese Gefährdungssituation zu analysieren und zu beseitigen, hat das Tiefbauamt in 
Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Münster ein Messprogramm im Kanalnetz und ei-
ne hydrodynamische Berechnung und Simulation durchgeführt. Aus mehreren Variantenun-
tersuchungen hat sich der Neubau des Beckenüberlaufs nördlich des Lublinringes in der Nä-
he zur Aa ergeben. Das Ergebnis wurde den Aufsichtsbehörden vorgestellt. Sie stimmten 
dieser Konzeption zu und sahen keine Bedenken hinsichtlich einer wasserrechtlichen Ge-
nehmigung. 
 
 Es soll ein unterirdisches Betonbauwerk ca. 12 Meter nördlich des Lublinringes direkt am 
Hauptsammler II errichtet werden. Das Bauwerk liegt am Rande der Kleingartenanlage 
„Mühlenfeld“. Für die Bauarbeiten muss ein Garten vorübergehend in Anspruch genommen 
werden. 
 
 Das Bauwerk wird mit einer 10 Meter langen Schwelle ausgerüstet, über die bei Extremre-
gen das gesamte Kanalnetz der Innenstadt entlastet werden kann. Der Beckenüberlauf hat 
einen Verbindungskanal zur Aa und mündet direkt neben der bereits vorhandenen Einlei-
tungsstelle aus. Im Zuge dieser Maßnahme wird die vorhandene Betonkonstruktion der Ein-
leitungsstelle zurückgebaut und durch eine naturnahe Gestaltung ersetzt. 
 
 Der Fuß- und Radweg auf der Ostseite der Aa muss ab dem Lublinring auf eine Länge von 
ca. 35 Meter um maximal ca. 0,60 Meter angehoben werden, um eine ausreichende Bau-
werksüberdeckung zu ermöglichen. 
 
 
2. Ausschreibung und Bau: 
 Der Baubeginn ist für das 4. Quartal 2011 vorgesehen. 
 Die Bauzeit wird ca. fünf Monate betragen. 
 
 
3. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
     Beiträge nach KAG oder BauGB werden nicht erhoben. 
 
 
4. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
Die Genehmigung gemäß § 58.2 LWG zum Bau und Betrieb des Beckenüberlaufes ist bean-
tragt. Für die Einleitung in die Aa wird ein Änderungsantrag gemäß § 8 WHG gestellt. 
 
 
5. Liegenschaftliche Regelungen: 
Für die Maßnahme wird eine liegenschaftliche Regelung mit der Kleingartenanlage „Mühlen-
feld“ getroffen.

- 3 - 
V/0118/2011 
Eine einzelne Kleingartenparzelle kann während der Bauzeit nicht genutzt werden. Der 
Pächter wird frühzeitig über die Maßnahme und die Auswirkungen auf die zukünftige Gar-
tenbewirtschaftung informiert. 
 
 
 
i. V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.03.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Gartenstraße
  • Lublinring
  • Maximilianstraße
  • Aa-Seitenweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0118/2011
Typ
Vorlagen
Datum
18.02.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37