V/0118/2011
Gartenstraße Regenüberlaufbecken am Hauptpumpwerk
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Beschlussvorlage
4423 Zeichen
V/0118/2011
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Gartenstraße Regenüberlaufbecken am Hauptpumpwerk - Erneuerung des Beckenüberlaufs
Beratungsfolge
15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
29.03.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Beckenüberlauf des Regenüberlaufbeckens an der Gartenstraße wird auf der Grundlage der
vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Übersichtslageplan Mi 79 Blatt 2.3 und
Lageplan Nr. MI 79 Blatt 4 vom Februar 2011) erneuert.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Gesamtkosten in Höhe von 0,40 Mio €
entstehen.
Die erforderlichen Mittel stehen im Teilfinanzplan nachstehender Produktgruppe wie folgt zur Ver-
fügung:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1101
Investitionsmaßnahme 0015 Pumpwerke / Kläranlagen /
Neubau / Erneuerung - Bau
Auszahlung
2011
2012
200.000
200.000
Weitere Maß-
nahmen
Insgesamt: 400.000
Vorlagen-Nr.:
V/0118/2011
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
01.03.2011
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0118/2011
Begründung:
1. Beschreibung der Baumaßnahme:
Bei extremen Regenereignissen ist es in den vergangenen Jahren (beispielsweise am
09.08.2007 und am 30.05.2008) wiederholt zu problematischen Aufstauvorgängen im Haupt-
pumpwerk an der Gartenstraße, dem dazugehörigen Regenüberlaufbecken und dem vor ge-
lagertem Mischwasser-Kanalnetz gekommen. Die hohen Wasserstände im Pumpwerk droh-
ten die elektrischen Versorgungseinrichtungen einzustauen. Die gesamte Funktionsfähigkeit
des Pumpwerkes wäre für längere Zeit gefährdet. Darüber hinaus wurden erhebliche Schä-
den an einzelnen Schachtbauwerken in der Kanalisation festgestellt. Insbesondere am Aa-
seitenweg, in Höhe der Maximilianstraße, war eine akute Gefährdung der Betriebssicherheit
des Kanalnetzes und der Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger gegeben.
Um diese Gefährdungssituation zu analysieren und zu beseitigen, hat das Tiefbauamt in
Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Münster ein Messprogramm im Kanalnetz und ei-
ne hydrodynamische Berechnung und Simulation durchgeführt. Aus mehreren Variantenun-
tersuchungen hat sich der Neubau des Beckenüberlaufs nördlich des Lublinringes in der Nä-
he zur Aa ergeben. Das Ergebnis wurde den Aufsichtsbehörden vorgestellt. Sie stimmten
dieser Konzeption zu und sahen keine Bedenken hinsichtlich einer wasserrechtlichen Ge-
nehmigung.
Es soll ein unterirdisches Betonbauwerk ca. 12 Meter nördlich des Lublinringes direkt am
Hauptsammler II errichtet werden. Das Bauwerk liegt am Rande der Kleingartenanlage
„Mühlenfeld“. Für die Bauarbeiten muss ein Garten vorübergehend in Anspruch genommen
werden.
Das Bauwerk wird mit einer 10 Meter langen Schwelle ausgerüstet, über die bei Extremre-
gen das gesamte Kanalnetz der Innenstadt entlastet werden kann. Der Beckenüberlauf hat
einen Verbindungskanal zur Aa und mündet direkt neben der bereits vorhandenen Einlei-
tungsstelle aus. Im Zuge dieser Maßnahme wird die vorhandene Betonkonstruktion der Ein-
leitungsstelle zurückgebaut und durch eine naturnahe Gestaltung ersetzt.
Der Fuß- und Radweg auf der Ostseite der Aa muss ab dem Lublinring auf eine Länge von
ca. 35 Meter um maximal ca. 0,60 Meter angehoben werden, um eine ausreichende Bau-
werksüberdeckung zu ermöglichen.
2. Ausschreibung und Bau:
Der Baubeginn ist für das 4. Quartal 2011 vorgesehen.
Die Bauzeit wird ca. fünf Monate betragen.
3. Beiträge Dritter/Zuschüsse:
Beiträge nach KAG oder BauGB werden nicht erhoben.
4. Genehmigungen/Vereinbarungen:
Die Genehmigung gemäß § 58.2 LWG zum Bau und Betrieb des Beckenüberlaufes ist bean-
tragt. Für die Einleitung in die Aa wird ein Änderungsantrag gemäß § 8 WHG gestellt.
5. Liegenschaftliche Regelungen:
Für die Maßnahme wird eine liegenschaftliche Regelung mit der Kleingartenanlage „Mühlen-
feld“ getroffen.
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V/0118/2011
Eine einzelne Kleingartenparzelle kann während der Bauzeit nicht genutzt werden. Der
Pächter wird frühzeitig über die Maßnahme und die Auswirkungen auf die zukünftige Gar-
tenbewirtschaftung informiert.
i. V.
Schultheiß
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Gartenstraße
- Lublinring
- Maximilianstraße
- Aa-Seitenweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0118/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.02.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37