2381/2023
Baubeschluss für die Generalsanierung der Straße Schillingsrotter Platz zwischen der Lindenallee und der Straße Am Südpark sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen
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Öffentlichkeitsbeteiligung Schillingsrotter Platz
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Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) Information Anhörung / Beratung Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) Information Anhörung / Beratung Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 3 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung Dringlichkeitsentscheidung Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn nein: Gibt es ein Beteiligungskonzept? Ein Beteiligungskonzept ist bei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren nicht zwingend erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein. Bitte wählen Sie aus: - Es gibt kein Beteiligungskonzept. Wenn es kein Beteiligungskonzept gibt: Skizzieren Sie bitte grob den Beteiligungsprozess. Zum Beispiel: Welche Beteiligungsstufe (1: Information, 2: Beratung, 3: Mitgestaltung) wird empfohlen? Wie viele Beteiligungsphasen sind vorgesehen? Die verpflichtende Beteiligung der Anlieger*innen wurde mit Schreiben vom 06.06.2023 durchgeführt. Gleichzeitig wurde ein Internetartikel über die Maßnahme unter dem Link http://www.stadt- koeln.de/artikel/72691 veröffentlicht. Zusätzlich wurde am 20.06.2023 eine Anliegerversammlung im Stadthaus Deutz angeboten. Im Ergebnis gab es weder zum Thema Straßenbaubeiträge noch zu bautechnischen Details Nachfragen. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/665/22 Vorlagen-Nummer 2381/2023 Freigabedatum 08.09.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalsanierung der Straße Schillingsrotter Platz zwischen der Lindenallee und der Straße Am Südpark sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen Beschlussorgan Finanzausschuss Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanierung der Straße Schillingsrotter Platz zwischen der Lindenallee und der Straße Am Südpark mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 539.000 € (davon 12.000 € konsumtive Beleuchtungskos- ten). 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 527.000 € für die Generalsanierung der Straße Schillingsrotter Platz zwischen der Lindenallee und der Straße Am Südpark im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605; Generalin- standsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushalts- jahr 2023. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.09.2023 Finanzausschuss 23.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 527.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG-Beiträge und Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden. % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 12.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 10.540 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten KAG-Beiträge und Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme be- rechnet werden. € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Bei der Straße Schillingsrotter Platz handelt es sich um eine Wohnstraße im Stadtbezirk 2 Köln- Rodenkirchen. Auf Grund des vorhandenen umfangreichen Schadensbildes wie Schlaglöcher, Risse und Absackungen sowie der vorlaufenden Baugrunduntersuchungen wird es erforderlich die Fahrbahnen und Gehwege im Vollausbau zu sanieren. Die Entwässerungsanlagen (Sink- kästen, Sinkkastenleitungen) werden bei Erfordernis ebenfalls saniert. Im Zuge der Sanierung wird die öffentliche Beleuchtung erneuert. Der Baubeginn ist für das IV. Quartal 2023 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt rd. 2 Monate. §8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW)/Öffent- lichkeitsbeteiligung 3 Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht der Eigentümer*innen der angrenzenden Grundstücke nach § 8 KAG NRW aus. Nach dem Baubeschluss wird eine Beschlussvorlage für eine entspre- chende KAG-Maßnahmensatzung folgen, die dann genaue Angaben über die Höhe der voraus- sichtlich beitragsfähigen Kosten, der voraussichtlichen Landesförderung sowie der geschätzten Anliegerbelastung enthalten wird. Gemäß Punkt 1.1 der Förderrichtlinie Straßenbaubeiträge übernimmt das Land NRW 100 Prozent des Anliegeranteils. Die verpflichtende Beteiligung der Anlieger*innen wurde mit Schreiben vom 06.06.2023 durch- geführt. Gleichzeitig wurde ein Internetartikel über die Maßnahme unter dem Link http://www.stadt-koeln.de/artikel/72691 veröffentlicht. Zusätzlich wurde am 20.06.2023 eine An- liegerversammlung im Stadthaus Deutz angeboten. Im Ergebnis gab es weder zum Thema Straßenbaubeiträge noch zu bautechnischen Details Nachfragen. Kosten und Finanzierung: Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 539.000 €. Sie setzen sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von 527.000 € und konsumtiven Aufwendungen für die Be- leuchtung in Höhe von 12.000 €, die der Stadt Köln im Rahmen des Beleuchtungsvertrages seitens der Rheinenergie AG jährlich über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt wer- den. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilfinanz- plan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601- 1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen zur Verfügung. Des Weiteren stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau im Haus- haltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 entsprechende Mittel in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, zur Finanzierung der Ab- schreibungen in Höhe von 10.540 € zur Verfügung. Darüber hinaus stehen im Teilergebnisplan des mit der Abwicklung des Straßenbeleuchtungs- vertrages beauftragten Amtes für Verkehrsmanagement im Haushaltsplan 2023/2024 in beiden Haushaltsjahren in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze entsprechende Aufwandsermächtigungen für die Kosten der Straßenbeleuchtung bereit. Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff in- nerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die bilanziellen Abschreibungen und die Beleuchtungskosten, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2381/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.09.2023
- Erstellt
- 26.07.2023 14:34