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2381/2023

Baubeschluss für die Generalsanierung der Straße Schillingsrotter Platz zwischen der Lindenallee und der Straße Am Südpark sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen

Beschlussvorlage Ausschuss 08.09.2023

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 23.10.2023, TOP 7.2

Öffentlichkeitsbeteiligung Schillingsrotter Platz

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Öffentlichkeitsbeteiligung Schillingsrotter Platz

1427 Zeichen

Anlage  „Öffentlichkeitsbeteiligung“  
VARIANTE 1  
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten 
Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung
(wesentliche Beteiligungsformate) 
Information 
Anhörung / Beratung 
Mitgestaltung / Mitverantwortung 
VARIANTE 2 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung
(wesentliche Beteiligungsformate) 
Information 
Anhörung / Beratung 
Mitgestaltung / Mitverantwortung

VARIANTE  3  
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
Dringlichkeitsentscheidung 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
Der Gestaltungsspielraum ist 
nicht ausreichend. 
Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
Sonstiges 
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1680 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn nein: Gibt es ein Beteiligungskonzept?  
Ein Beteiligungskonzept ist bei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren nicht zwingend 
erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein. 
Bitte wählen Sie aus: 
- Es gibt kein Beteiligungskonzept. 
Wenn es kein Beteiligungskonzept gibt: Skizzieren Sie bitte grob den Beteiligungsprozess. Zum 
Beispiel: Welche Beteiligungsstufe (1: Information, 2: Beratung, 3: Mitgestaltung) wird 
empfohlen? Wie viele Beteiligungsphasen sind vorgesehen? 
Die verpflichtende Beteiligung der Anlieger*innen wurde mit Schreiben vom 06.06.2023 durchgeführt. 
Gleichzeitig wurde ein Internetartikel über die Maßnahme unter dem Link http://www.stadt-
koeln.de/artikel/72691 veröffentlicht. Zusätzlich wurde am 20.06.2023 eine Anliegerversammlung im 
Stadthaus Deutz angeboten. Im Ergebnis gab es weder zum Thema Straßenbaubeiträge noch zu 
bautechnischen Details Nachfragen. 
 
 
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

5868 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/22 
 
Vorlagen-Nummer 
 2381/2023 
Freigabedatum 08.09.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalsanierung der Straße Schillingsrotter Platz zwischen der 
Lindenallee und der Straße Am Südpark sowie Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen  
hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen  
Beschlussorgan 
Finanzausschuss Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanierung 
der Straße Schillingsrotter Platz zwischen der Lindenallee und der Straße Am Südpark mit 
Gesamtkosten in Höhe von rd. 539.000 € (davon 12.000 € konsumtive Beleuchtungskos-
ten).  
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
in Höhe von 527.000 € für die Generalsanierung der Straße Schillingsrotter Platz zwischen 
der Lindenallee und der Straße Am Südpark im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und 
Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - 
Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605; Generalin-
standsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Haushalts-
jahr 2023. 
 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.09.2023 
Finanzausschuss 23.10.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   527.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja KAG-Beiträge 
und Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme 
berechnet werden.      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   12.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   10.540 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   KAG-Beiträge 
und Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme be-
rechnet werden. € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Bei der Straße Schillingsrotter Platz handelt es sich um eine Wohnstraße im Stadtbezirk 2 Köln-
Rodenkirchen. Auf Grund des vorhandenen umfangreichen Schadensbildes wie Schlaglöcher, 
Risse und Absackungen sowie der vorlaufenden Baugrunduntersuchungen wird es erforderlich 
die Fahrbahnen und Gehwege im Vollausbau zu sanieren. Die Entwässerungsanlagen (Sink-
kästen, Sinkkastenleitungen) werden bei Erfordernis ebenfalls saniert. Im Zuge der Sanierung 
wird die öffentliche Beleuchtung erneuert. 
 
Der Baubeginn ist für das IV. Quartal 2023 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt rd. 2 Monate. 
 
§8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW)/Öffent-
lichkeitsbeteiligung

3 
Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht der Eigentümer*innen der angrenzenden Grundstücke 
nach § 8 KAG NRW aus. Nach dem Baubeschluss wird eine Beschlussvorlage für eine entspre-
chende KAG-Maßnahmensatzung folgen, die dann genaue Angaben über die Höhe der voraus-
sichtlich beitragsfähigen Kosten, der voraussichtlichen Landesförderung sowie der geschätzten 
Anliegerbelastung enthalten wird. Gemäß Punkt 1.1 der Förderrichtlinie Straßenbaubeiträge 
übernimmt das Land NRW 100 Prozent des Anliegeranteils. 
Die verpflichtende Beteiligung der Anlieger*innen wurde mit Schreiben vom 06.06.2023 durch-
geführt. Gleichzeitig wurde ein Internetartikel über die Maßnahme unter dem Link 
http://www.stadt-koeln.de/artikel/72691 veröffentlicht. Zusätzlich wurde am 20.06.2023 eine An-
liegerversammlung im Stadthaus Deutz angeboten. Im Ergebnis gab es weder zum Thema 
Straßenbaubeiträge noch zu bautechnischen Details Nachfragen. 
Kosten und Finanzierung: 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 539.000 €. Sie setzen sich zusammen aus 
Investitionsauszahlungen in Höhe von 527.000 € und konsumtiven Aufwendungen für die Be-
leuchtung in Höhe von 12.000 €, die der Stadt Köln im Rahmen des Beleuchtungsvertrages 
seitens der Rheinenergie AG jährlich über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt wer-
den. 
Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilfinanz-
plan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, 
Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-
1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen zur Verfügung. 
Des Weiteren stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau im Haus-
haltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 entsprechende Mittel in der Produktgruppe 1201, 
Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, zur Finanzierung der Ab-
schreibungen in Höhe von 10.540 € zur Verfügung. 
 
Darüber hinaus stehen im Teilergebnisplan des mit der Abwicklung des Straßenbeleuchtungs-
vertrages beauftragten Amtes für Verkehrsmanagement im Haushaltsplan 2023/2024 in beiden 
Haushaltsjahren in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in der 
Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze entsprechende Aufwandsermächtigungen für die 
Kosten der Straßenbeleuchtung bereit. 
 
Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff in-
nerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die bilanziellen 
Abschreibungen und die Beleuchtungskosten, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

25.09.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
23.10.2023 Finanzausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2381/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
08.09.2023
Erstellt
26.07.2023 14:34