4277/2016
Verkehrsberuhigung Hauptstraße/Adelenhütte
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/663/34 Vorlagen-Nummer 4277/2016 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.05.2017 Verkehrsberuhigung Hauptstraße/Adelenhütte hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 08.11.2016, TOP 6.7 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Porz erinnert an den Beschluss vom 10. November 2015 (TOP 6.2) und beauftragt die Verwaltung, den Kreuzungsbereich Hauptstraße/In der Adelenhütte kurzfristig pro- visorisch mit preisgünstigen Mitteln wie Markierungen zu entschärfen: ohnehin vorhandenen Radstreifen vor der Einmündung Poststraße. Dazu Entfernung der nicht mehr erforderlichen Markierung für Rechtsabbieger in die Adelenhütte. optische Verschlankung des Straßenraumes durch Schraffierungen. ungshilfe südlich der Einmündung In der Adelenhütte, da durch die beiden vorgenannten Maßnahmen der Querschnitt verringert und die Durchgangsgeschwindigkeit reduziert wird. dem Wegfall der Verschwenkung des Radweges.“ Mitteilung der Verwaltung: Zu Punkt 1: Auf der Hauptstraße kann in Fahrtrichtung Porz Mitte ein Radfahrstreifen auf der Fahrbahn, vom Li- lienweg bis über die Einmündung In der Adelenhütte, eingerichtet werden. Anstelle des heutigen überbreiten Fahrstreifens entsteht ein circa 3 Meter breiter Fahrstreifen mit einem 1,85 m breiten Radfahrstreifen. Die derzeitige verschwenkte Radfurt über die Adelenhütte wird entfernt. Mit dem neuen Radfahrstreifen entsteht eine geradlinige Radfurt, welche näher in Richtung Fahrbahnmitte der Hauptstraße verläuft. Hierdurch rückt auch der Haltepunkt für Fahrzeuge aus der Adelenhütte näher in Richtung Hauptstraße. Im Verlauf von der Adelenhütte bis zur Poststraße sind durchgängige Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn wegen zu geringer Fahrbahnbreiten und zu hoher Verkehrsbelastung heute nicht möglich. Dazu ist ein vollständiger Umbau des Straßenquerschnitts erforderlich. Dies wird im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Hauptstraße Porz-Mitte geplant. 2 Zu Punkt 2: Grundsätzlich würde sich die Spur des Linksabbiegers auf ein Maß von 30 Meter Aufstelllänge redu- zieren lassen .Eine vorgeschlagene Verschlankung des Straßenraums mittels Schraffierung ist mög- lich. Zu Punkt 3+4: In der Straße „In der Adelenhütte“ zwischen Hauptstraße und Poststraße wird kurzfristig ein Durch- fahrtverbot für LKW für den Zeitraum 22 – 8 Uhr eingerichtet. Zur Verdeutlichung des Beginns der Tempo-30 Zone wird ein zusätzliches Verkehrszeichen am linken Fahrbahnrand angebracht. Die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges ergeben sich aus der Straßenver- kehrsordnung (StVO) und den Richtlinien für Anlagen und Ausgestaltung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). Nach den o.g. Richtlinien muss u.a. ein gebündelter Fußgängerverkehr auftreten, d.h. ein Querungsbedarf bestehen. Die Fahrzeugstärken in den Spitzenstunden müssen jedoch noch die Einrichtung eines Fußgängerüberweges zulassen. Die R-FGÜ 2001 schreibt darüber hinaus verbind- lich vor, dass Fußgängerüberwege nur an Stellen eingerichtet werden dürfen, an denen nur ein Fahr- streifen je Fahrtrichtung überquert werden muss Laut der R-FGÜ 2001 ist die Anlage eines Fußgängerüberweges erst ab einer Fußgängerverkehrs- stärke von 50 in der Spitzenstunde vorgesehen und nur, wenn die Kraftfahrzeugstärken in der Spit- zenstunde nicht über 750 Kraftfahrzeugen liegen. Eine im Mai 2016 durchgeführte Verkehrszählung ergab eine Verkehrsbelastung von bis zu 886 Kraft- fahrzeugen/Stunde für eine Fahrspur und liegt damit bereits deutlich über den zulässigen Höchstzah- len der R-FGÜ 2001. Um den Querungsbedarf im Bereich der Hauptstraße zu ermitteln wurde zwi- schenzeitlich eine Fußgängerzählung in Auftrag gegeben. Nach Auswertung dieser queren in der höchsten Spitzenstunde im nördlichen Bereich 15 Fußgänger die Hauptstraße. Im Bereich der vor- handenen Querungshilfe (südlicher Bereich) ergab die Verkehrszählung in der höchsten Spitzenstun- de einen Querungsbedarf von einem Fußgänger (Verkehrszählung aus Mai 2016). Schutzwürdige Einrichtungen, wie z.B. Schulen, Kindergärten oder Seniorenheime befinden sich nicht in unmittelba- rere Nähe. Wie aus den vorgenannten Zahlen zu entnehmen ist, liegt die Kraftfahrzeugstärke deutlich über dem in der R-FGÜ 2001 aufgeführten Höchstwert. Der nach der R-FGÜ 2001 erforderliche Querungsbe- darf von mindestens 50 Personen in der Spitzenstunde wird auch bei Addition beider Querungspunk- te nicht erreicht. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs kommt aus den o.g. Gründen nicht in Betracht. Um trotzdem eine Beruhigung und Gefährdungsminimierung bei der Überquerung für den Fußgänger vorzunehmen, wird kurzfristig der Umbau einer Querungshilfe geplant und anschließend realisiert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4277/2016
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 15.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27