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AN/1731/2023

Änderungsantrag zu TOP 4.1 Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld – hier: Weiterplanungsbeschluss der Integrierten Planung

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 28.09.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 30.11.2023, TOP 4.1.2

Änderungsantrag zu TOP 4.1

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Änderungsantrag zu TOP 4.1

5051 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.09.2023 
AN/1731/2023 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2023 
 
Änderungsantrag zu TOP 4.1 Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld – hier: 
Weiterplanungsbeschluss der Integrierten Planung 
Sehr geehrte Frau Pakulat, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
 
bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 4.1 mit auf die Tagesordnung der Sitzung 
des Stadtentwicklungsausschusses am 28.09 2023. 
 
Beschluss:  
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beschließt die in Anlage 1 beigefügte Integrierte Planung für Köln Kreuzfeld einschließ-
lich der dazugehörigen Erläuterungen und Planzeichnungen als städtebauliche Planung 
nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als Grundlage für die weitere Bauleitplanung;  
 
Dabei wird einerseits auf den beschriebenen „übergeordneten Charakter“ der ab-
geschlossenen integrierten Planung verwiesen. Andererseits sind die in den jewei-
ligen Kapiteln „Ausblick“ aufgeführten Vertiefungsschwerpunkte und Anregungen 
für die technische Masterplanung umzusetzen.  
 
2. beauftragt die Verwaltung, die zur kooperativen Umsetzung der Integrierten Planung im 
Sinne des Grundsatzbeschlusses zum Umsetzungsmodell (Vorlagen-Nr. 0574/2023) not-
wendigen Bauleitplanverfahren vorzubereiten (Änderung des Flächennutzungsplans so-
wie Aufstellung von Teilbebauungsplänen);  
 
An die Vorsitzende 
des Stadtentwicklungsausschusses 
Frau Sabine Pakulat 
 
 
An 
Frau Oberbürgersterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus, Köln 
 
 
 
Karina Syndicus, MdR 
Einzelmandatsträger in 
Rathaus, 50667 Köln 
karina.syndicus@stadt -koeln.de

- 2 - 
 
dazu organisiert die Verwaltung vor Beginn der technischen Masterplanung einen 
(oder gegebenenfalls mehrere) Workshop, zu dem alle Mitglieder des Stadtent-
wicklungsausschußes, und der BV Chorweiler sowie betroffene zivilgesellschaftli-
che Organisationen (z.Bsp. die Bürgervereine des Kölner Nordens, ADFC, VCD, 
BUND, …) eingeladen werden. Ziel des oder der Workshops ist es Eckpunkte bzw. 
Abwägungsschwerpunkte für die technische Masterplanung co-kreativ festzule-
gen.  
 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
Begründung:   
Der Planungsbericht (Anlage 1) arbeitet deutlich das ambitionierte Ziel heraus, ein Quartier zu 
entwickeln, dass „ Vorbild sein soll für Stadterw eiterungen in Metropolregionen, indem es die 
Herausforderungen von Flächendruck, sich rasch ändernden Bedürfnissen einer diversen 
Stadtgesellschaft und Wohnraummangel mit einem klimapositiven Anspruch verbindet.“ (S.36) 
Dazu werden durchdacht und zukunftsgerecht Schwerpunkte auf Resillienz und Suffizienz, Kli-
maneutralität im Bauen und Betrieb, Vorrang des Langsam- und Nahverkehrs, städtebauliche 
und architektonische Vielfalt gelegt. Die separaten Kapitel in Bezug auf die Gesunde Stadt und 
das gemeinschaftlichen Wohnens, sowie die Hinweise zur Einbindung der engagierten Stadtge-
sellschaft und der Bewohner als Prosumer und Mitgestalter des Stadtteils verweisen auf die so-
zialen, demokratischen Aspekte der weiteren Entwicklung. Der formulierte Anspruch des co-cre-
ativen Mitwirken „zum einen einer kritischen Stadtgesellschaft, die an gesetzte Ziele erinnert 
und auf aktuelle lokale Bedarfe hinw eist, zum anderen eine mutig und reflektiert steuernde 
Stadtverw altung mit Rückhalt aus der politischen Ebene“ (S.58) muss für die technische Mas-
terplanung umgesetzt werden, damit wird „gleich zu Beginn Identität geschaffen w erden. Durch 
die Mitw irkung w ird angestrebt, dass sich Bürger* innen angesprochen sow ie mitgenommen 
fühlen und das entstehende Potenzial für den Großraum des Kölner Nordens erkennen.“ (S.25)  
 
Dazu müssen die lokalen Bedürfnisse im Vorfeld der technischen Masterplanung gesammelt, 
konkretisiert, abgewogen und gegebenenfalls priorisiert werden, um eine effektive Berücksichti-
gung von Beginn an sicherzustellen, anstatt im Nachhinein zu informieren und sowohl kosten- 
als auch zeitaufwendig die fertigen Planungen zu ändern.  
Workshopthemen für diese lokalen Bedürfnisse sind in den „Ausblick“- Abschnitten aufgeführt, 
z.B.s.  
 Baustellenverkehr als Teil der Phasierung  
 Fahrradinfrastrukturplanung (u.a. Ost-West-Achse und regionale Anbindung) und Einbin-
dung in die regionale Busplanung als Teil der vertiefenden Verkehrsplanung (S.142)  
 Hochwassermanagement  
 Einbindung in Vorbereitung des Lupenwettbewerb S -Bahn-Station (S.201 & 202) 
Genauso wie die im ÄA gelisteten, die ebenfalls in den „Ausblicken“ angedeutet sind: 
 Wichtigkeit eines kommunalen medizinischen Versorgungszentrums (siehe auch S.31)  
 Abwägung in Bezug auf Anteil Stadthäuser und GFZ (siehe auch S.59)  
 Ausrichtung der Bildungslandschaft (Funktionsverortung, siehe auch S.59)  
Die Themen und der Beteiligungswille sind also bereits dokumentiert. Entsprechend sind sie vor 
Beginn der Technischen Masterplanung umzusetzen.  
 
GEZ. Syndicus 
GUT Köln

Beratungsverlauf (1)

30.11.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 4.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1731/2023
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
28.09.2023
Erstellt
28.09.2023 07:33