AN/1731/2023
Änderungsantrag zu TOP 4.1 Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld – hier: Weiterplanungsbeschluss der Integrierten Planung
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Änderungsantrag zu TOP 4.1
5051 Zeichen
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.09.2023 AN/1731/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2023 Änderungsantrag zu TOP 4.1 Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld – hier: Weiterplanungsbeschluss der Integrierten Planung Sehr geehrte Frau Pakulat, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 4.1 mit auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.09 2023. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt die in Anlage 1 beigefügte Integrierte Planung für Köln Kreuzfeld einschließ- lich der dazugehörigen Erläuterungen und Planzeichnungen als städtebauliche Planung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als Grundlage für die weitere Bauleitplanung; Dabei wird einerseits auf den beschriebenen „übergeordneten Charakter“ der ab- geschlossenen integrierten Planung verwiesen. Andererseits sind die in den jewei- ligen Kapiteln „Ausblick“ aufgeführten Vertiefungsschwerpunkte und Anregungen für die technische Masterplanung umzusetzen. 2. beauftragt die Verwaltung, die zur kooperativen Umsetzung der Integrierten Planung im Sinne des Grundsatzbeschlusses zum Umsetzungsmodell (Vorlagen-Nr. 0574/2023) not- wendigen Bauleitplanverfahren vorzubereiten (Änderung des Flächennutzungsplans so- wie Aufstellung von Teilbebauungsplänen); An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat An Frau Oberbürgersterin Henriette Reker Rathaus, Köln Karina Syndicus, MdR Einzelmandatsträger in Rathaus, 50667 Köln karina.syndicus@stadt -koeln.de - 2 - dazu organisiert die Verwaltung vor Beginn der technischen Masterplanung einen (oder gegebenenfalls mehrere) Workshop, zu dem alle Mitglieder des Stadtent- wicklungsausschußes, und der BV Chorweiler sowie betroffene zivilgesellschaftli- che Organisationen (z.Bsp. die Bürgervereine des Kölner Nordens, ADFC, VCD, BUND, …) eingeladen werden. Ziel des oder der Workshops ist es Eckpunkte bzw. Abwägungsschwerpunkte für die technische Masterplanung co-kreativ festzule- gen. 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Ein- schränkung zustimmt. Begründung: Der Planungsbericht (Anlage 1) arbeitet deutlich das ambitionierte Ziel heraus, ein Quartier zu entwickeln, dass „ Vorbild sein soll für Stadterw eiterungen in Metropolregionen, indem es die Herausforderungen von Flächendruck, sich rasch ändernden Bedürfnissen einer diversen Stadtgesellschaft und Wohnraummangel mit einem klimapositiven Anspruch verbindet.“ (S.36) Dazu werden durchdacht und zukunftsgerecht Schwerpunkte auf Resillienz und Suffizienz, Kli- maneutralität im Bauen und Betrieb, Vorrang des Langsam- und Nahverkehrs, städtebauliche und architektonische Vielfalt gelegt. Die separaten Kapitel in Bezug auf die Gesunde Stadt und das gemeinschaftlichen Wohnens, sowie die Hinweise zur Einbindung der engagierten Stadtge- sellschaft und der Bewohner als Prosumer und Mitgestalter des Stadtteils verweisen auf die so- zialen, demokratischen Aspekte der weiteren Entwicklung. Der formulierte Anspruch des co-cre- ativen Mitwirken „zum einen einer kritischen Stadtgesellschaft, die an gesetzte Ziele erinnert und auf aktuelle lokale Bedarfe hinw eist, zum anderen eine mutig und reflektiert steuernde Stadtverw altung mit Rückhalt aus der politischen Ebene“ (S.58) muss für die technische Mas- terplanung umgesetzt werden, damit wird „gleich zu Beginn Identität geschaffen w erden. Durch die Mitw irkung w ird angestrebt, dass sich Bürger* innen angesprochen sow ie mitgenommen fühlen und das entstehende Potenzial für den Großraum des Kölner Nordens erkennen.“ (S.25) Dazu müssen die lokalen Bedürfnisse im Vorfeld der technischen Masterplanung gesammelt, konkretisiert, abgewogen und gegebenenfalls priorisiert werden, um eine effektive Berücksichti- gung von Beginn an sicherzustellen, anstatt im Nachhinein zu informieren und sowohl kosten- als auch zeitaufwendig die fertigen Planungen zu ändern. Workshopthemen für diese lokalen Bedürfnisse sind in den „Ausblick“- Abschnitten aufgeführt, z.B.s. Baustellenverkehr als Teil der Phasierung Fahrradinfrastrukturplanung (u.a. Ost-West-Achse und regionale Anbindung) und Einbin- dung in die regionale Busplanung als Teil der vertiefenden Verkehrsplanung (S.142) Hochwassermanagement Einbindung in Vorbereitung des Lupenwettbewerb S -Bahn-Station (S.201 & 202) Genauso wie die im ÄA gelisteten, die ebenfalls in den „Ausblicken“ angedeutet sind: Wichtigkeit eines kommunalen medizinischen Versorgungszentrums (siehe auch S.31) Abwägung in Bezug auf Anteil Stadthäuser und GFZ (siehe auch S.59) Ausrichtung der Bildungslandschaft (Funktionsverortung, siehe auch S.59) Die Themen und der Beteiligungswille sind also bereits dokumentiert. Entsprechend sind sie vor Beginn der Technischen Masterplanung umzusetzen. GEZ. Syndicus GUT Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1731/2023
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 28.09.2023
- Erstellt
- 28.09.2023 07:33