V/0905/2006
Mondstraße
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Bedenken und Anregungen zur Vorlage V/0905/2006
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... Anlage zur Vorlage Nr. V/0905/2006 Bedenken und Anregungen zu dem Ausbauplan Nr.: 9366 (Bl. 1–7) Mondstraße (K 33) nebst Begründung während der Offenlegung vom 15.05. – 16.06.2006 Lfd. Nr. Name Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss- vorschlag 1 Herr Berthold Meier Bussardweg 9 Schreiben vom 08.06.06 Es ist sicherzustellen, dass die Kostenüber- nahme der Stadtwerke für ihre Leitungs- trassen nicht nur den Stadtanteil sondern auch den Anliegeranteil reduzieren. Außerdem wird bezweifelt, dass der erstmalige Ausbau der Geh- und Radwege oder die Verbesserung vorhandener Geh- u. Radwege beitragsauslösend i. S. d. Stra- ßenbaubeitragsrechts ist. Auch das Sepa- rationsprinzip für den Ausbau der Geh- und Radwege wird nicht für nötig gehalten. Die Notwendigkeit der Erneuerung der Stra- ßenbeleuchtung wird ebenfalls bezwei- felt.Zudem ist dafür Sorge zu tragen, dass die Ausschreibungen vollständig und exakt erfolgen, um Nachträge zu vermeiden. Entsprechend der von den Versorgungsträgern in An- spruch zu nehmenden Flächen ist eine Kosten- übernahme durch die Versorgungsträger vorgesehen. Bereits im Rahmen der Abstimmung der Ausbau- planung wurde diese Kostenbeteiligung vereinbart. B ei der Abrechnung der Baumaßnahme werden von den beauftragten Baufirmen getrennte Rechnungen für die Versorgungsträger bzw. für die Stadt Münster erstel lt. So ist sichergestellt, dass die Versorgungsträger i hren Anteil bezahlen und somit die Bürgeranteile entlasten. Die vorhandenen östlichen Nebenanlagen sind alters- bedingt in weiten Teilen erneuerungsbedürftig. Die von den Bauarbeiten betroffenen Geh- und Radwegflächen werden nach den Tiefbauarbeiten dem heutigen Stan- dard entsprechend verbessert ausgebaut. Erstmalig werden durchgängig Schottertragschichten in die Geh - und Radwege eingebaut und die Oberfläche wird mit verstärktem Pflastermaterial wiederhergestellt. Die Ausbauplanung sieht vor, auf der westlichen Str a- ßenseite erstmalig durchgängige Geh- und Radwege im Separationsprinzip auszubauen. Davon muss stellen-weise zugunsten eines gemeinsamen Geh- und Rad-weges abgewichen werden. Aufgrund des zum Teil üppigen Grünbewuchses konnten nicht auf gesamter Länge der Mondstraße getrennte Nebenanlagen geplant werden. Auf größere Eingriffe in den Grünbestand sollte verzichtet werden, so dass i n Den Bedenken wird nicht gefolgt. - 2 - ... Lfd. Nr. Name Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss- vorschlag Teilbereichen nur ein 2,00 – 2,50 m breiter gemeinsamer Geh- und Radweg vorgesehen werden konnte. In diesen Abschnitten befinden sich kaum Hauszugänge. In den übrigen Bereichen, überwiegend bei der direkt von der Mondstraße erschlossenen Bebauung, können getrennte Nebenanlagen angelegt werden. Hier ist bei einem höheren Fußgängeranteil eine Separation der Nutzungsansprüche verkehrstechnisch sinnvoll. Die geplanten Verbesserungen sowohl im Aufbau als auch in verkehrstechnischer Hinsicht sind beitrags- auslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts. Neben dem Ausbau der Geh- und Radwege ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung vorgesehen. Die unverzinkten Beleuchtungsmasten auf der westlichen Straßenseite sind aufgrund ihres Alters abgängig. B ei vielen Masten ist dies auch schon am äußerlichen Er - scheinungsbild erkennbar. Die Korrosion der unver- zinkten Oberfläche ist vor allem auch auf der Mast- innenseite nicht mehr aufzuhalten. Ein Ersatz durch verzinkte Maste stellt die wirtschaftlichste Lösung dar. Nach der letzten in 2005 durchgeführten Stand- sicherheitsprüfung musste bereits ein Mast vorhab gewechselt werden. Die von der Stadt Münster im Rahmen ihrer Ausschreibungen aufzustellenden Leistungsverzeich- nisse sind umfassend und abschließend. Alle erforderlichen Positionen werden sorgfältig erarbei tet. Die Stadt Münster ist selbstverständlich bemüht, Nachträge so weit wie möglich zu vermeiden. 2 Frau Ingeburg Boese Inhaltlich vollkommen identisch mit der Eingabe zu lfd. Nr. 1. Siehe Begründung zu lfd. Nr. 1. Den Bedenken wird nicht gefolgt. - 3 - ... Lfd. Nr. Name Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss- vorschlag Mondstraße 27 Schreiben vom 20.06.06 3 Herr Dr. Joachim Becker An der Konradkirche 2 Mündliche Eingabe vom 29.03.06 Der Eingeber wünscht, dass die sich vor seinem Grundstück befindlichen zwei Stromkästen im Zuge des Ausbaues der Mondstraße beseitigt oder zumindest optisch aufgewertet werden. Zurzeit werden die Kästen zum wilden Plakatieren benutzt und sind sehr unan- sehnlich. Auf Höhe des Hauses An der Konradkirche 2/Ecke Mondstraße befinden sich zwei Verteilerschränke (fü r Beleuchtung und Stromverteilung). Eine Umsetzung aus technischen Gründen ist nach derzeitigem Kennt- nisstand nicht erforderlich. Es besteht sicherlich die Möglichkeit, die Verteilerschränke farblich zu gest alten (wie z. B. die Aktion im Juli diesen Jahres „Münste r bekennt Farbe“- die Verteilerschränke konnten „bunt “ angestrichen werden). Falls der Wunsch nach farblicher Gestaltung besteht, ist das in Absprache mit den Stadtwerken möglich. Ob das wilde Plakatieren damit unterbunden werden kann, ist jedoch fraglich. Die Stadtwerke werden gebeten, die Anregung um- zusetzen. 4 Katholische Pfarrgemein- de St. Konrad Der Kirchenvorstand Mondstraße 59 Schreiben vom 12.06.06 Durch die geplante Errichtung des Park- streifens vor dem Kindergarten wird eine unmittelbare Gefährdung der Kinder durch an- und abfahrende Autos gesehen. Vor einigen Jahren waren dort extra Ab- sperrpfosten aufgestellt worden. Auch wird eine noch stärkere Lärm- und Abgas- belästigung befürchtet. Und durch die mög- liche Nutzung des Parkstreifens durch Kun- den des Einkaufszentrums ist eine hektische Betriebsamkeit vor dem Kindergarten nicht auszuschließen. Alternativ wird die Errichtung des Parkstrei- fens im Bereich Pleistermühlenweg/Turn- halle vorgeschlagen. Die vorhandenen Absperrpfosten vor dem Kindergarten sollen das Überfahren des gemeinsamen Geh- und Radweges und das Parken von Fahrzeugen in der Grünfläche unmittelbar vor dem Eingangsbereich ver- hindern, um unübersichtliche Situationen zu vermeiden. Die Absperrpfosten stellen somit keine Sicherheit d afür dar, dass die Kinder nicht auf die Straße laufen. Der geplante Ausbau sieht die Anlegung getrennter Nebenanlagen vor. Den Kindern steht ein 1,80 m breiter Gehweg zur Verfügung. Der Radweg, 2,00 m breit, und der zukünftige Parkstreifen mit einer Br eite von 2,00 m liegen zwischen Fahrbahn und Gehweg. Zudem wird durch den Hochbord zwischen Radweg und Park-streifen eine für die Kinder bekannte klar e Trennung zur Fahrbahn erkennbar. Eine Gefahrenstelle für die Kin-dergartenkinder sowie eine wesentliche Zunahme von Lärm und Abgasen werden hier nicht gesehen. Die Stellplätze sind öffentlich. Grundsätzlich best eht für Kunden des Einkaufszentrums die Möglichkeit, diese zu benutzen. Bei dem Stellplatzangebot direkt vor dem Den Bedenken wird nicht gefolgt. - 4 - ... Lfd. Nr. Name Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss- vorschlag Einkaufszentrum wird dies jedoch die Ausnahme dar- stellen, zumal die Mondstraße von den Kunden gequer t werden müsste. Die Möglichkeit des Parkens auf der Fahrbahn des Pleistermühlenweges besteht auch ohne Parkstreifen bereits heute. Inwieweit diese Möglichkeit von den Eltern genutzt wird, ist nicht bekannt. Die geplant en Stellplätze auf der Mondstraße stellen aus der Sicht der Verkehrsplanung eine auf die Situation reagierende, angemessene Lösung dar. 5 Herr Mirko Prestel Obere Parkallee 8 Schreiben vom 22.06.06 Der Einwender regt an, durch den Bau von offenporigem Dränasphalt die Lärm- belästigung deutlich zu reduzieren. Der bisherige Kenntnisstand bezüglich lärmredu- zierender Fahrbahndecken ist, dass dort Lärm- reduzierungen erzielt werden können, wo 70 km/h und schneller gefahren werden darf. Der Einbau von offenporigen Asphaltbelägen (Dränasphalt) ist in Deutschland erst wenige Male realisiert worden (z.B. B 17 in Augsburg, BAB A 1 b ei Mechernich, BAB A 30 bei Osnabrück, BAB A 9 bei Garching-Eching). Der Einsatz für eine hochbelastet e, innerstädtische Straße erfolgte erstmalig in Deutschland im Jahre 2005 als Pilotprojekt in Ingolstadt. Es handelt sich um die Zubringerstraße zu einem Automobilhersteller. Diese Straße ist nicht m it der Mondstraße zu vergleichen. Durch die schallabsorbierende Oberfläche entsteht e in hohes Schluckvermögen für Geräusche aus dem Reifen-Fahrbahn-Kontakt. Um die Wirkung dauerhaft aufrecht zu erhalten, sind erhöhte Anforderungen schon an den Einbau, die verwendeten Materialien und insbesondere an die Entwässerung und die Reinigung der Fahrbahn zu stellen. Da das Oberflächenwasser i n die Poren eindringt, ist eine aufwändige Entwässerungseinrichtung erforderlich. Der Winterdienst ist besonders zu beachten. Der offenporige Belag kühlt schneller aus und muss etwa s früher und etwas länger gestreut werden (wie bei Der Anregung wird nicht gefolgt. - 5 - ... Lfd. Nr. Name Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss- vorschlag Brücken). Natürlich nur mit Salz (ca. 20 – 50 % meh r), da Splitt und Sand die erforderlichen Poren verstop fen würde. Die Verschmutzung der Straße durch landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Baustellenfahrzeuge ist zu vermeiden. Die Entwässerungsrinnen sind regelmäßig zu spülen. Eine regelmäßige Reinigung der Deckschicht, ca. 2-mal pr o Jahr, mit einem Saug-/Spülfahrzeug ist erforderlich. Die Kosten für die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung von Straßen mit offenporigem Asphalt sind deutlich höher als die bei herkömmlichen Straß en. Für die Mondstraße mit einer Länge von rd. 2.400 m und ca. 15.600 m² würden sich Mehrkosten von ca. 740.000 € ergeben. Die Mondstraße ist daher nicht f ür den Einbau von offenporigem Asphalt geeignet. 6 Herr Thomas Book Mondstraße 203a Schreiben vom 12.06.06 Es wird befürchtet, dass der Ausbau der Mondstraße eine höhere Verkehrsfrequen- tierung und damit auch eine höhere Un- fallgefahr und stärkere Lärmbelästigungen mit sich bringt. Durch bauliche Vorbeugemaßnahmen soll dem entgegengewirkt werden. Bei dem geplanten Ausbau der Mondstraße wird die vorhandene Fahrbahnbreite von ca. 6,50 m beibehalten. Diese Fahrbahnbreite entspricht den Richtlinien für den Begegnungsfall mit Bus/Bus. Ein e Erhöhung der Ver-kehrsfrequentierung aufgrund der Erneuerung der Fahr-bahn oder eine stärkere Lärmbelästigung wird seitens der Verwaltung nicht erwartet. Zur Abwicklung des Verkehrsablaufes sind in der Örtlichkeit für alle Verkehrsteilnehmer ausreichend e Fahrbahn-, Radwege- und Gehwegflächen vorhanden. Die Verkehrsbelastung entspricht der Verkehrsfunkti on der Straße für das innerstädtische Straßennetz. Die Mondstraße dient als Kreisstraße dem überörtlichen Verkehr innerhalb einzelner Ortsteile. Die Einhaltu ng verkehrlicher Regelungen (Fahrgeschwindigkeit) wird seit langem regelmäßig vom Ordnungsamt der Stadt Münster überwacht. Es sind zwei feste Messstellen e in- gerichtet. Hintergrund der Überwachung sind die Schul- Den Bedenken und Anregungen wird nicht gefolgt. - 6 - Lfd. Nr. Name Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss- vorschlag wegsicherung sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten im Bereich der Kindertagesstätten. Die Überwachung, die zu unterschiedlichen Zeiten und Tagen stattfind et, hat keine besondere Auffälligkeiten ergeben. Ein Großteil der Verkehrsteilnehmer hält die Höchst- geschwindigkeit von 50 km/h ein. Nur 5 % aller Verkehrsteilnehmer fuhren zu schnell. Die Aus- wertungen der Polizei kommen zu einem ähnlichen Er- gebnis. Gravierende Geschwindigkeitsüberschreitun- gen sind dort nicht bekannt. Unfälle mit den Ursach en überhöhter oder nicht angepasster Geschwindigkeit sind für den Zeitraum 2004 bis heute nicht zu verze ich- nen. Bauliche Veränderungen zur Geschwindigkeitsredu- zierung sind aus der Sicht der Verwaltung nicht erf or- derlich. Ergänzend siehe auch Begründung zu lfd. Nr. 5. 7 Frau Doris Harloff Mondstraße 19 Schreiben vom 14.07.2006 -verspäteter Eingang- Das Schreiben ist erst einen Monat nach Offenlegungsende eingegangen. Im Wesentlichen sind die Bedenken inhaltsgleich mit lfd. Nr. 1 + 2. Siehe Begründung zu lfd. Nr. 1. Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Beschlussvorlage
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V/0905/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Mondstraße K 33 1. Beschluss über Bedenken und Anregungen 2. Baubeschluss Beratungsfolge 30.11.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 05.12.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Den eingereichten Bedenken und Anregungen wird entsprechend den Beschlussvorschlägen in der Anlage 1 teilweise zugestimmt bzw. nicht zugestimmt. 2. Die Straße Mondstraße K 33 wird auf der Grundlage der Lagepläne Reg.-Nr. 9366 Blt. 1(7) - 7(7) vom 05.04.2006 ausgebaut. Kosten/Folgekosten Die geschätzten Straßenbaukosten betragen ca. 3.600.000 €. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an. Finanzierung/Mittelbereitstellung Der Ausbau kann nur dann erfolgen, wenn die Bewilligung der beantragten Fördermittel erfolgt ist. Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush. - jahr Betrag € Bemerkung 6510.950.1650.8 Bauk. Str. Mondstr. v.Warendor f Str. bis Wolbecker Str. 2006 100.000 Haushaltsplan 2006 2007 1.750.000 2008 1.750.000 Insgesamt: 3.600.000 € 3.600.000 € Vorlagen-Nr.: V/0905/2006 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Michael.Grimm@stadt-muenster.de Datum: 02.11.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0905/2006 Einnahmen Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 6510.361.1650.9 Zuw. L. Mondstr. ,v. Warendor- fer Str. bis Wolbecker Str. 2006 0 Haushaltsplan 2006 2007 800.000 2008 800.000 2009 485.000 Insgesamt: 2.085.000 € 2.085.000 € Einnahmen Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 6300.350.0010.6 Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG 2006 2.200.0000 Haushaltsplan 2006 2007 2.540.000 2008 2.300.000 Auf diese Maßnahme entfallen 734.700 € 2009 2.300.000 Insgesamt: 10.340.000 € 734.700 € Begründung: Zu 1. Bedenken und Anregungen zu der Ausbauplanung Nr. 9366 nebst Begründung während der Of- fenlegung vom 15.05.2006 – 16.06.2006 (s. Anlage). Zu 2. Die Bezirksvertretung Münster – Ost stimmte am 15.01.2004 und der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr am 29.01.2004 der Vorlage Nr. 21/2003 Mondstraße - Ausbau der westlichen Nebenanlagen - zu. Bestand Die Mondstraße hat eine durchgängige Fahrbahnbreite von 6,50 m – 6,70 m. Aufgrund ihres Al- ters, der hohen verkehrlichen Belastung sowie des geringen Straßenaufbaus, ist die Fahrbahn abgängig. Die Haltestellen des ÖPNV sind zum einen Teil als Bushaltestellen und zum anderen Teil als Hal- testellen am Fahrbahnrand ausgebildet. Flächen für den Ein- und Ausstieg des Fahrgastes sind nicht vorhanden. Die bestehenden westlichen Nebenanlagen, soweit vorhanden, sind größtenteils als kombinierter Geh- und Radweg mit einer Breite von unter 2,00 m und angrenzendem Grünstreifen von 2,00 m Breite angelegt. Die östlichen Nebenanlagen sind in Teilbereichen wegen Abgängigkeit schon er- neuert; die restlichen Flächen werden im Zuge des Neubaus, soweit erforderlich, im Bestand neu ausgebaut. Die Straßenbeleuchtung auf der westlichen Seite muss wegen Abgängigkeit ebenfalls erneuert werden. - 3 - V/0905/2006 Planung Die Fahrbahnbreite der Mondstraße soll eine einheitliche d urchgängige Breite von 6,50 m erhalten und muss im Vollausbau neu erstellt werden. Durch Änderung der Bordsteinführung und Optimie- rung der Querneigung wird die Anfahrbarkeit, sowie die Entwässerungssituation der Haltestellen verbessert. Niederflurbusbordsteine mit einer Höhe von 16 cm, zur Erleichterung des Ein- und Ausstiegs in die Busse, sollen an den Haltestellenbereichen eingebaut werden. Flächen für den Ein- und Ausstieg der ÖPNV-Nutzer werden durch die Neuordnung der Nebenanlagen und teilwei- se Änderung der Bordsteinführung geschaffen. Weitestgehend sollen alle Nebenanlagen als getrennter Geh- und Radweg hergestellt werden. Der Gehweg soll eine Breite von 2,00 m und der Radweg eine Breite von 1,50 m erhalten, mit einem angrenzenden Schutzstreifen mit einer Breite von 0,50 m. Aufgrund beengter Verhältnisse wird teilweise der kombinierte Geh- und Radweg beibehalten (Breite von 2,30 - 2,50 m). Die Versorgungsleitungen der Stadtwerke Münster GmbH müssen auf der gesamten Länge der Mondstraße erneuert werden. Die Stadtwerke haben bereits mit den Arbeiten an ihren Versorgungsleitungen (Gas-, Wasser- und Stromleitungen) begonnen, da die Sanierungen wegen laufender Störfälle nicht aufgeschoben werden kann. Bei einem gemeinsamen Bau laut Ausbauplanung der Stadt Münster mit den Stadt- werken Münster GmbH können Synergien in Höhe von ca. 368.000 Euro erzielt werden. Dieser Anteil der Ausbaukosten würde von den Stadtwerken Münster GmbH übernommen. Bei getrenntem Bau würden die Straßenbaukosten der Stadt Münster um diesen Betrag (368.000 Eu- ro) erhöht. Die Kanalleitungen der Stadt Münster im Bereich zwischen Pleistermühlenweg und Graelbach so- wie in der Kreuzung Theodor-Fontane-Straße sind ebenfalls zu erneuern. Diese Arbeiten können nur in enger Abstimmung (wegen der hohen Anzahl der Ver- und Entsor- gungsleitungen) mit den Stadtwerken Münster GmbH erfolgen. Auch hier kann eine Synergie er- zielt werden. Die im Rahmen der Kanalbauarbeiten notwendigen Oberflächenarbeiten werden mit einem Anteil von rund 184.000 Euro vom Kanalbau übernommen. Die im Haushaltsplan 2006 veranschlagten Straßenbaukosten in Höhe von 3.600.000 Euro be- rücksichtigen bereits die oben erläuterten Synergieeffekte in Höhe von insgesamt 552.000 Euro. Für die Verbesserung oder die erstmalige Anlegung von Teileinrichtungen werden die Anlieger zu Beiträgen nach § 8 KAG NRW (Kommunalabgabegesetz Nordrhein-Westfalen) herangezogen. Die Baumaßnahmen werden durch die aktive Öffent lichkeit in den Medien und durch direkte Infor- mation der Anlieger unterstützt. Die Bauarbeiten sollen nach der Bewilligung in 2007 beginnen und dauern ca. 3 Jahre. I. V. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Mondstraße 27
- Obere Parkallee 8
- Bussardweg 9
- Pleistermühlenweg
- An der Konradkirche 2m
- Wolbecker Straße 2006
- Theodor-Fontane-Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0905/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 03.11.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37