Mandari Insight

AFM/0001/2017

Klemensstraße

Anfrage in der BV Mitte 09.03.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 02.05.2017, TOP 7.1

Anfrage

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme

· application/pdf

Ansehen

Anfrage

1083 Zeichen

Anfrage AFM/0001/2017 
CDU MÜNSTER 
CDU-Fraktion in der BV Mitte 
 
Prüfauftrag an die Verwaltung 
Klemensstraße 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
bei starkem Fußgängeraufkommen ist immer wieder zu beobachten, dass viele 
Fußgänger ohne auf den bevorrechtigten Verkehr der Klemensstraße zu achten, von 
der Stubengasse bzw. Ludgeristraße kommend die Klemensstraße überqueren.  
Ein vorhandenes " Vorfahrt achten Schild " steht an der Stubengasse soweit am Rand, 
dass man es nicht wahrnimmt oder schlichtweg übersieht. 
Jedoch versuchen oft Fahrradfahrer mit überhöhter, rücksichtsloser Geschwindigkeit 
und lautem Klingeln, ihr Wegerecht im Kreuzungsbereich Ludgeristr./ Rothenburg in 
Richtung Prinzipalmarkt, in gegenläufiger Richtung ebenfalls, durchzusetzen. 
 
Sieht die Verwaltung hier eine Möglichkeit, diese häufig sehr gefährlichen Begegnungen 
zu mindern? 
 
Karl-Heinz Hülsmann und Fraktion 
  
 
 
CDU-Kreisverband Münster e.V.  
Mauritzstraße 4 -6 • 48143 Münster  
Telefon (02 51) 4 18 42- 0 
Telefax (02 51) 4 18 42 -44  
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de

Stellungnahme

1954 Zeichen

22.03.2017
3281.

32 23 0010/K
Herr Gudorf

An die Bezirksvertretung
Münster-Mitte

über
Herrn Stadtrat Heuer

Dezernent I

Eing. 23, MRZ. 2017

über
33.2 - Herrn Lembeck FE

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Mitte macht auf gefährliche Begegnun-
gen zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden an den Einmündungen Klemensstraße/
Stubengasse und Klemensstraße/ Ludgeristraße aufmerksam.

Klemensstraße/ Stubengasse

Die Stubengasse ist durch Verkehrszeichen als Fußgängerzone ausgewiesen. Diese endet
an der Einmündung Klemensstraße. Verdeutlicht wird hier der Vorrang der Klemensstraße
durch die bauliche Gestaltung. Während die Pflasterung des Stubengassenplatzes endet,
läuft das Pflaster der Klemensstraße durch. Bei einer Überprüfung vor Ort wurde festgestellt,
dass das Verkehrszeichen „Ende der Fußgängerzone“ fehlt. Das Wiederanbringen des
Schildes wurde bereits veranlasst. Das in der Anfrage erwähnte Schild „Vorfahrt achten!" hat
hingegen keine Regelungsfunktion für Fußgänger/innen, da es ausschließlich für den Fahr-

verkehr gilt.

Klemensstraße/ Ludgeristraße

Die Ludgeristraße ist ebenfalls als Fußgängerzone ausgewiesen. Die Zone endet durch Ver-
kehrszeichen an der Einmündung zur Klemensstraße. Auch hier wird die Unterordnung der
Ludgeristraße durch den Pflasterwechsel verdeutlicht.

In der polizeilichen Verkehrsunfallstatistik sind in den letzten Jahren keine Verkehrsunfälle
mit querenden Fußgängern/innen in den vorgenannten Bereichen verzeichnet. Im Ergebnis
ist aus Sicht der Verwaltung die Verkehrssicherheit unter Beachtung der im Verkehr erfor-
derlichen Sorgfalt aller Verkehrsteilnehmer/innen gewährleistet. Dazu trägt auch bei, dass
die Klemensstraße ab Höhe Karstadt für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt ist. Zu-
dem kennzeichnet der Pflasterwechsel die zentrale innerstädtische Lage und sensibilisiert
somit für eine erhöhte Aufmerksamkeit und eine allgemeine Rücksichtnahme.

am)

Schulze-Wepker

Beratungsverlauf (1)

02.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.1 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Klemensstraße
  • Stubengasse
  • Ludgeristraße
  • Mauritzstraße 4
  • Prinzipalmarkt
  • Rothenburg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AFM/0001/2017
Typ
Anfrage in der BV Mitte
Datum
09.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37