AFM/0001/2017
Klemensstraße
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Anfrage
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Anfrage AFM/0001/2017 CDU MÜNSTER CDU-Fraktion in der BV Mitte Prüfauftrag an die Verwaltung Klemensstraße Sehr geehrte Damen und Herren, bei starkem Fußgängeraufkommen ist immer wieder zu beobachten, dass viele Fußgänger ohne auf den bevorrechtigten Verkehr der Klemensstraße zu achten, von der Stubengasse bzw. Ludgeristraße kommend die Klemensstraße überqueren. Ein vorhandenes " Vorfahrt achten Schild " steht an der Stubengasse soweit am Rand, dass man es nicht wahrnimmt oder schlichtweg übersieht. Jedoch versuchen oft Fahrradfahrer mit überhöhter, rücksichtsloser Geschwindigkeit und lautem Klingeln, ihr Wegerecht im Kreuzungsbereich Ludgeristr./ Rothenburg in Richtung Prinzipalmarkt, in gegenläufiger Richtung ebenfalls, durchzusetzen. Sieht die Verwaltung hier eine Möglichkeit, diese häufig sehr gefährlichen Begegnungen zu mindern? Karl-Heinz Hülsmann und Fraktion CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4 -6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42- 0 Telefax (02 51) 4 18 42 -44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
Stellungnahme
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22.03.2017 3281. 32 23 0010/K Herr Gudorf An die Bezirksvertretung Münster-Mitte über Herrn Stadtrat Heuer Dezernent I Eing. 23, MRZ. 2017 über 33.2 - Herrn Lembeck FE Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Mitte macht auf gefährliche Begegnun- gen zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden an den Einmündungen Klemensstraße/ Stubengasse und Klemensstraße/ Ludgeristraße aufmerksam. Klemensstraße/ Stubengasse Die Stubengasse ist durch Verkehrszeichen als Fußgängerzone ausgewiesen. Diese endet an der Einmündung Klemensstraße. Verdeutlicht wird hier der Vorrang der Klemensstraße durch die bauliche Gestaltung. Während die Pflasterung des Stubengassenplatzes endet, läuft das Pflaster der Klemensstraße durch. Bei einer Überprüfung vor Ort wurde festgestellt, dass das Verkehrszeichen „Ende der Fußgängerzone“ fehlt. Das Wiederanbringen des Schildes wurde bereits veranlasst. Das in der Anfrage erwähnte Schild „Vorfahrt achten!" hat hingegen keine Regelungsfunktion für Fußgänger/innen, da es ausschließlich für den Fahr- verkehr gilt. Klemensstraße/ Ludgeristraße Die Ludgeristraße ist ebenfalls als Fußgängerzone ausgewiesen. Die Zone endet durch Ver- kehrszeichen an der Einmündung zur Klemensstraße. Auch hier wird die Unterordnung der Ludgeristraße durch den Pflasterwechsel verdeutlicht. In der polizeilichen Verkehrsunfallstatistik sind in den letzten Jahren keine Verkehrsunfälle mit querenden Fußgängern/innen in den vorgenannten Bereichen verzeichnet. Im Ergebnis ist aus Sicht der Verwaltung die Verkehrssicherheit unter Beachtung der im Verkehr erfor- derlichen Sorgfalt aller Verkehrsteilnehmer/innen gewährleistet. Dazu trägt auch bei, dass die Klemensstraße ab Höhe Karstadt für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt ist. Zu- dem kennzeichnet der Pflasterwechsel die zentrale innerstädtische Lage und sensibilisiert somit für eine erhöhte Aufmerksamkeit und eine allgemeine Rücksichtnahme. am) Schulze-Wepker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Klemensstraße
- Stubengasse
- Ludgeristraße
- Mauritzstraße 4
- Prinzipalmarkt
- Rothenburg
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Details
- Aktenzeichen
- AFM/0001/2017
- Typ
- Anfrage in der BV Mitte
- Datum
- 09.03.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37