A-W/0012/2015
Vögedingplatz in Nienberge zur Bebauung mit altengerechten barrierefreien Wohnungen und einer Kindertagesstätte freigeben
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Stellungnahme der Verwaltung
5975 Zeichen
A-W lco42 [2045
Herr Beck 10.11.2015
61.32.0003 -6142
An
die Bezirksvertretung Münster-West
'STADT MÜNSTER
17. NOV, 2015
Amt {Or Bürger- u. Raissurvioe
West
über
I
Bezirkaverwaltu
Bebauung Vögedingplatz in Nienberge
Stellungnahme zum Antrag A-W/0012/2015
Anlass und räumliche Situation
Die CDU-Fraktion in der BV-West hat am 23.04.2015 beantragt, den im Ortsteil Nienberge
gelegenen Vögedingplatz für eine Bebauung freizugeben. Die Fläche soll als Standort für
altersgerechte Wohnformen sowie für eine Kindertagesstätte bereitgestellt werden. j
Der Vögedingplatz befindet sich in nordwestlicher Ortslage, wo er allseits durch überwiegend
I-geschossige Wohnbebauung umgeben wird. Er unterteilt sich in eine größere, durch reich-
haltigen Baum-/Gehölzbewuchs geprägte Grünfläche und einen ovalförmig angelegten Kin-
derspielplatz. Im wirksamen Flächennutzungsplan wird das Gelände als „Wohnbaufläche“
und „Spielfläche“ dargestellt. Während der Platz im Norden, Osten und Westen an Wohn-
baugrundstücke grenzt, wird die südliche Grenze durch die leicht bogenförmig verlaufende
Alhardstraße gebildet.
Das direkte bauliche Umfeld wird von I- bis Il-geschossigen, zumeist mit Flachdächern ver-
sehenen Einzel-, Reihen- bzw. Kettenhäusern bestimmt. Daran angrenzend und vom Vöge-
dingplatz deutlich wahrnehmbar, befinden sich — in zweiter Reihe — die Ill- bis IV-
geschossigen Terrassenhäuser (Von-Schonebeck-Ring) in geschlossener Bauweise.
Vorgeschichte
Der Vögedingplatz ist Teil einer in den 1970er-Jahren erfolgten Siedlungserweiterung, deren
Planung auf den 1973 in Kraft getretenen - seit 1979 jedoch nichtigen — Bebauungsplan NI 2
„Nienberge Nord-West“ zurückgeht. Während der Bauleitplan für die westliche Teilfläche
einen Öffentlichen Spielplatz auswies, war der östliche Bereich für die Errichtung eines Kin-
dergartens vorgesehen (s. Abb. 1). Ein entsprechender Bedarf konnte in den Folgejahren
jedoch nicht festgestellt werden. Aus diesem Grund erfolgte 1978/79 der Ausbau als öffentli-
che Grünanlage, wobei auch diese — im Verbund mit der westlichen Fläche - als Spielplatz
dienen sollte. In späteren Jahren wurde die Fläche erneut als möglicher Kita-Standort disku-
tiert. Der Spielplatz wurde zuletzt im Jahr 2010 saniert.
Abb. 1: Ausschnitt aus dem seit 1979 nichtigen B-Plan NI 2 „Nienberge Nord-West“
Bewertung
Nienberge verfügt, mit Ausnahme der Gräftenanlage am Haus Nienberge und der renaturier-
ten Hunebecke im Wohngebiet am Waltruper Weg, über keine die Siedlungsfläche strukturie-
renden Grünzüge. Der Vögedingplatz stellt die einzige innerörtliche Grünfläche in Nienberge
dar, die über den Charakter eines reinen Spielplatzes hinausgeht. Die Gesamtgröße der
Grünfläche - inklusive der Ost-West Grünverbindung beträgt 7.626 m?. Der Spielplatz ist mit
1.436 m? sehr großzügig ausgebaut worden. Der angerförmige Vögedingplatz wird neben
dem Spielplatz durch größere Rasenflächen und reichhaltigen Baum-/Gehölzbewuchs ge-
prägt. Durch eine breite Grünverbindung in Ost-West-Richtung wird der Vögedingplatz in das
Wohnquartier eingebunden. Die Qualität der Grünfläche besteht offensichtlich in ihrer Weit-
läufigkeit ohne Begrenzung auf die reinen Funktionsflächen des Spielplatzes. Dementspre-
chend wird sie sowohl von Kindern und Jugendlichen genutzt und von den Anliegern sehr
geschätzt.
Die ursprüngliche Planung sah diese Grünanlage gleichwohl nicht vor. Denn in einem Einfa-
milienhausgebiet mit Privatgärten und geringer Bebauungsdichte besteht normalerweise kein
Bedarf für eine derart großzügige Grünfläche. Wie oben beschrieben, sollte auf der östlichen
Platzfläche eine Kita für das Wohnquartier entstehen, deren Bedarfe jedoch an anderer Stel-
le nachgewiesen wurden.
Vor diesem Hintergrund ist das Antragsanliegen, eine Teilbebauung für eine kombinierte
Kita- und Wohnbebauung zu ermöglichen, nachvollziehbar. Aufgrund der innerörtlichen Lage
wäre der Standort sicher interessant für weitere Nutzungen. Angesichts des kontinuierlichen
Einwohnerwachstums der Stadt ist die Innenentwicklung ein wichtiges Mittel zur Schaffung
zusätzlicher Wohnmöglichkeiten. Die Nachfrage nach barrierefreien Wohnungen in innerört-
lichen Lagen mit kurzen Wegen zu Versorgungsangeboten ist, gerade in älteren Bestands-
quartieren, konstant hoch. Die damit einhergehende Nachverdichtung bestehender Gebiete
ist aus Ökologischen und funktionalen Gründen grundsätzlich positiv zu bewerten. Dies setzt
allerdings voraus, dass eine städtebaulich gestalterische Lösung gefunden wird, die den
Charakter und die Qualitäten des Bestandsgebietes wahrt. Die Voraussetzungen hierfür sind
2
am Vögedingplatz gut. Bei einer Teilbebauung besteht die Chance, dass der großzügige
Spielplatz und die Ost-West Grünverbindung weiterhin ihre freiraumgestaltende Qualität be-
wahren können.
Fazit
Aus den genannten Gründen ist aus städtebaulicher Sicht eine Teilbebauung des Vögeding-
platzes grundsätzlich vertretbar.
" In Ergänzung zu den teilweise IV-geschossigen Terrassenhäusern in zweiter Reihe ist eine
mehrgeschossige Bebauung denkbar. Unter Einhaltung einer maßvollen Dichte kann eine
gebietsverträgliche Integration einer Bebauung ermöglicht werden. Dies sollte durch eine
Mehrfachbeauftragung in alternativen Bebauungsvorschlägen nachgewiesen werden. Inf-
rastrukturbedarfe wie Einrichtungen von Großtagespflegestellen für Kinder sind dabei vor-
rangig zu berücksichtigen.
= Der großzügig ausgestattete Kinderspielplatz mit den angrenzenden Baumgruppen sowie
der baumbestandene Grünstreifen, der den Platzbereich in das Wohnquartier einbindet,
sind zu erhalten (s. Abb. 2 u. 3).
/
Schowe
NS
Abb. 2: Modellabbildung I. Im rot schraffierten Bereich ist eine mehrgeschossige Bebauung grundsätzlich
vertretbar.
Abb. 3: Modellabbildung Il: Im rot schraffierten Bereich ist eine mehrgeschossige Bebauung grundsätz-
lich vertretbar.
Abb. 4:Blick von der Alhardstraße auf die Grünanlage.
Abb. 5: Kinderspielplatz im westlichen Teil des Vögedingplatzes.
Originalantrag
1766 Zeichen
CDU-Fraktion in der BV West CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 M ü n s t e r Münster, den 05.03.2015 Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, den Vögedingplatz in Nienberge zur Bebauung mit altengerechten barrierefreien Wohnungen und einer Kindertagesstätte freizugeben. Begründung: 1.) Für Nienberge wird prognostiziert, dass der Anteil der Senioren überdurchschnittlich steigen wird. Daher wurde Nienberge als Stadtteil für den Modellversuch des Bundesministeriums “Förderung von Teilhabe im Alter“ ausgesucht. In einer entsprechenden Fragebogenaktion unter Senioren wurde primär der Bedarf altengerechter Wohnung en in zentraler Ortslage festgestellt. Der Vöged ingplatz befindet sich im städtischen Besitz und eignet sich aufgrund der Lage un d Größe für ein solches Vorhaben. Die Bebau ung soll sich dem Umfeld anpas sen. Der vorhandene Kleinkinder -Spielplatz wird viel genutzt und muss erhalten bleiben. 2.) Auf dem G rundstück liegt ferner seitens der Verwaltung eine V orsorgeoption für den Bau einer Kindertageseinrichtung vor. Der Bedarf ist in Nienberge jetzt schon vorhanden. Dabei sollte bedacht werden, dass auch noch weitere Kinder durch den Bezug der Flüchtlingseinrichtung nach Nienberge kommen. Angesichts der Größe des Platzes kann hier beides berücksichtigt werden.. gezeichnet: Christa Neugebauer, Bernd Krekeler, Peter Wolfgarten, Christian Hinzmann, Thomas Lilge, Nils Schappler, Peter Hamann, Markus von Diepenbroick-Grüter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Mauritzstraße 4
- Alhardstraße
- Vögedingplatz
- Waltruper Weg
- Am Haus Nienberge
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-W/0012/2015
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 05.03.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37