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1146/2018

Kauf und Nutzung einiger Immobilien in Raderthal durch die Stadt Köln

Beantwortung einer Anfrage (BV) 19.04.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 23.04.2018, TOP 7.2.2.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2521 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 1146/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.04.2018 
 
Kauf und Nutzung einiger Immobilien in Raderthal durch die Stadt Köln 
Bezirksvertreter Herr Thorsten Ilg von der Partei Freie Wähler hat folgende Fragen an die Verwaltung 
gestellt: 
 
1. Welche konkreten Pläne hat die Stadt Köln für die Objekte Pingsdorfer Str. 10 und Eckdorfer 
Str. 9? 
Ab wann sind die Objekte voraussichtlich bezugsfertig? 
 
2.  Wäre es denkbar, dass dem Verein „Volksparkinitiative/ Engl. Siedlung“ die Möglichkeit einge-
räumt wird, bezüglich der Belegung Wünsche zu äußern und Anregungen zu geben? Wenn ja, 
an wen kann der Verein sich wenden? 
 
3. Was passiert mit dem Objekt Hitzeler Straße 125? Sind die Pläne zur Einrichtung einer Flücht-
lingseinrichtung inzwischen obsolet? 
Wann wird mit einer denkmalgerechten Sanierung des Gebäudes begonnen? 
 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
1. Die genannten Objekte wurden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) seitens 
der Stadt Köln für die Unterbringung von geflüchteten Menschen angekauft. Zur Bezugsferti g-
keit kann aktuell keine Auskunft gegeben werden, da die Objekte seitens der BIMA noc h nicht 
an die Stadt übergeben wurden. Nach der Übergabe, welche in Kürze erfolgen wird, werden 
die verschiedenen Gewerke zur Ertüchtigung der Objekte vergeben. Dazu gehört unter and e-
rem die Brandschutzertüchtigung. Erst nach einer konkreten  Bestandsaufna hme des Au f-
wandes durch die Fachfirmen kann ein Bezugsdatum prognostiziert werden. 
 
2. Grundsätzlich obliegen der Stadt das Belegungsrecht und die Belegungssteuerung. Der S o-
ziale Dienst berücksichtigt hierbei eine sozialverträgliche Belegung sowie die individ uellen 
Gegebenheiten. Bei der Belegung werden primär persönliche Bedarfe der Geflüchteten b e-
rücksichtigt. 
Selbstverständlich ist die Verwaltung gegenüber interessierten Bürger*innen offen und g e-
sprächsbereit.  
Daher kann sich der Verein gerne per Mail an d as Amt für Wohnungswesen unter wohnung s-
amt@stadt-koeln.de wenden.  
 
3. Das Objekt Hitzeler Str. 125 wird nicht mehr durch das Amt für Wohnungswesen genutzt. Eine 
Sanierung des Gebäudes und eine damit verbundene weitere Nutzung als Unterkunft für g e-
flüchtete Menschen ist unwirtschaftlich und wird daher nicht weiter verfolgt. Die weitere Nu t-
zungsperspektive wird verwaltungsintern geprüft.

Beratungsverlauf (1)

23.04.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1146/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
19.04.2018
Erstellt
11.04.2018 11:58