1146/2018
Kauf und Nutzung einiger Immobilien in Raderthal durch die Stadt Köln
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2521 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/5 Vorlagen-Nummer 1146/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.04.2018 Kauf und Nutzung einiger Immobilien in Raderthal durch die Stadt Köln Bezirksvertreter Herr Thorsten Ilg von der Partei Freie Wähler hat folgende Fragen an die Verwaltung gestellt: 1. Welche konkreten Pläne hat die Stadt Köln für die Objekte Pingsdorfer Str. 10 und Eckdorfer Str. 9? Ab wann sind die Objekte voraussichtlich bezugsfertig? 2. Wäre es denkbar, dass dem Verein „Volksparkinitiative/ Engl. Siedlung“ die Möglichkeit einge- räumt wird, bezüglich der Belegung Wünsche zu äußern und Anregungen zu geben? Wenn ja, an wen kann der Verein sich wenden? 3. Was passiert mit dem Objekt Hitzeler Straße 125? Sind die Pläne zur Einrichtung einer Flücht- lingseinrichtung inzwischen obsolet? Wann wird mit einer denkmalgerechten Sanierung des Gebäudes begonnen? Die Verwaltung antwortet wie folgt: 1. Die genannten Objekte wurden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) seitens der Stadt Köln für die Unterbringung von geflüchteten Menschen angekauft. Zur Bezugsferti g- keit kann aktuell keine Auskunft gegeben werden, da die Objekte seitens der BIMA noc h nicht an die Stadt übergeben wurden. Nach der Übergabe, welche in Kürze erfolgen wird, werden die verschiedenen Gewerke zur Ertüchtigung der Objekte vergeben. Dazu gehört unter and e- rem die Brandschutzertüchtigung. Erst nach einer konkreten Bestandsaufna hme des Au f- wandes durch die Fachfirmen kann ein Bezugsdatum prognostiziert werden. 2. Grundsätzlich obliegen der Stadt das Belegungsrecht und die Belegungssteuerung. Der S o- ziale Dienst berücksichtigt hierbei eine sozialverträgliche Belegung sowie die individ uellen Gegebenheiten. Bei der Belegung werden primär persönliche Bedarfe der Geflüchteten b e- rücksichtigt. Selbstverständlich ist die Verwaltung gegenüber interessierten Bürger*innen offen und g e- sprächsbereit. Daher kann sich der Verein gerne per Mail an d as Amt für Wohnungswesen unter wohnung s- amt@stadt-koeln.de wenden. 3. Das Objekt Hitzeler Str. 125 wird nicht mehr durch das Amt für Wohnungswesen genutzt. Eine Sanierung des Gebäudes und eine damit verbundene weitere Nutzung als Unterkunft für g e- flüchtete Menschen ist unwirtschaftlich und wird daher nicht weiter verfolgt. Die weitere Nu t- zungsperspektive wird verwaltungsintern geprüft.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1146/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 19.04.2018
- Erstellt
- 11.04.2018 11:58