V/0582/2020
Information der politischen Gremien zu Bauleitplanverfahren im Falle einer notwendigen erneuten öffentlichen Auslegung
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V-0582-2020-Anlage-1-Ablaufschema
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0582/2020 Schematischer Ablauf eines Bauleitplanverfahrens Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan Beschluss zur Aufstellung Beschlussvorlage an BV/ASSVW/HFA/Rat Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Nach Freigabe durch BV und ASSVW Kenntnisnahme des Planentwurfs Berichtsvorlage an BV und ASSVW Öffentliche Auslegung des Planentwurfs 1 Monat im Kundenzentrum des Stadthauses 3 und im Internet Änderungen erforderlich? Kenntnisnahme des geänderten Planentwurfs Erneute Berichtsvorlage an BV und ASSVW Erneute öffentliche Auslegung des geänderten Planentwurfs 1 Monat im Kundenzentrum des Stadthauses 3 und im Internet Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen und abschließender Beschluss (FNP) bzw. Satzungsbeschluss Beschlussvorlage an BV/ASSVW/HFA/Rat Bauleitplan wird wirksam (FNP) bzw. tritt in Kraft Bekanntmachung im Amtsblatt ja nein = Vorlage an politische Gremien A B
V-0582-2020-Anlage-2-Zuletzt-ausgelegte-Bauleitplaene
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0582/2020 Seite 1 von 2 Zuletzt öffentlich ausgelegte Entwürfe von Bauleitplänen Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan Planverfahren Bereich Offenlegungszeitraum 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 134 II Stadtbezirk Münster-Nord Coerde – Kiesekampweg [Wohnquartier] 02.06. – 17.07.2020 64. FNP-Änderung / Bebauungsplan Nr. 572 Stadtbezirk Münster-West Albachten – Südlich Weseler Straße / Östlich Hohe Geist [Wohngebiet Albachten-Ost] 02.06. – 17.07.2020 Bebauungsplan Nr. 602 Stadtbezirk Münster-West Albachten – Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur [Wohnen] 03.08. – 18.09.2020 Zuletzt öffentlich ausgelegte Entwürfe von Bauleitplänen Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan Seite 2 von 2 Planverfahren Bereich Offenlegungszeitraum 62. FNP-Änderung / Bebauungsplan Nr. 591 Stadtbezirk Münster-Südost Wolbeck – Eschstraße zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung [Ausbau der Eschstraße] 02.06. – 17.07.2020 78. FNP-Änderung Stadtbezirk Münster-Südost Angelmodde – südlich Hiltruper Straße (Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung) [Wohngebiet südlich Hiltruper Straße] 02.06. – 17.07.2020 Bebauungsplan Nr. 595 Teilabschnitt I Stadtbezirk Münster-Südost Angelmodde – Albersloher Weg / Hiltruper Straße [Wohnen] geplant
Anlage A
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Anlage A zur V/0582/2020 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage wird den Bezirksvertretungen und dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtent- wicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) berichtet, dass die Verwaltung beabsichtigt, falls erfor- derlich, die aktuellen öffentlichen Auslegungen von Bauleitplänen zu wiederholen, auch wenn auf- grund der anstehenden Kommunalwahl die Bezirksvertretungen und der ASSVW nicht vorher wie bisher üblich durch eine Berichtsvorlage davon in Kenntnis gesetzt werden können. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die effektive Weiterführung der laufenden Bauleitplanverfahren auch in der Zeit nach der Kommunalwahl, in der sich die städtischen politischen Gremien neu bilden und es absehbar eine größere Pause bis zu den nächsten Sitzungen der Bezirksvertretungen und des ASSVW geben wird. Finanzierung Der Stadt Münster entstehen hierdurch keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Eine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen besteht nicht.
Berichtsvorlage
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V/0582/2020 V/0582/2020 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Information der politischen Gremien zu Bauleitplanverfahren im Falle einer notwendigen erneuten öffentlichen Auslegung Beratungsfolge 18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Bericht Bericht: 1. Ziel Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt, einen zügigen Fortgang von Bauleitplanverfahren zu g e- währleisten, um so u.a. dringend erforderlichen Wohnraum zu schaffen und deren Entwicklung nicht absehbar zu verzögern. Eine abschließende Entscheidung über die jeweiligen Planungen wird hie r- durch keinesfalls vorweggenommen oder beschränkt, da der Satzungsbeschluss bzw. abschließende Beschluss als letzter Verfahrensschritt folgt. 2. Ausgangslage In der Anlage 1 ist der Ablauf eines Bauleitplanverfahrens schematisch dargestellt. Zu einer geplan- ten öffentlichen Auslegung informiert die Verwaltung die betroffene Bezirksvertretung (BV) sowie den Ausschuss für Stadt planung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) im Rahmen einer Berichtsvorlage (Anlage 1, Markierung A). Zum Abschluss des Verfahrens entscheidet dann der Rat über die aus der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen und fasst den abschließenden Be- schluss bzw. Satzungsbeschluss, sodass der Bauleitplan mit der Bekanntmachung im Amtsblatt wir k- sam wird (Flächennutzungsplan) bzw. in Kraft treten kann (Bebauungsplan). Dieser einfache Fall ent- spricht dem senkrechten durchgehenden Ablauf im Verfahrensschema der Anlage 1. Stadtplanungsamt __.__.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Brinkheetker Telefon: 492-6190 Brinkheetker@stadt- muenster.de - 2 - V/0582/2020 3. Weiteres Vorgehen Bei zahlreichen Verfahren ergibt sich inzwischen aber die Notwendigkeit einer erneuten öffentlichen Auslegung. Auch hierzu berichtet die Verwaltung bislang vorab der zuständigen BV und dem ASSVW mit einer Beri chtsvorlage (Anlage 1, Markierung B). Gründe für erneute Offenlegungen sind be i- spielsweise die Notwendigkeit, die Planung im Detail noch einmal zu verändern oder die Berücksic h- tigung von im Rahmen der ersten Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen. In all er Regel handelt es sich um Änderungen, die für das Gesamtprojekt keine größere Auswirkung haben. Aufgrund der am 13. September 2020 in Nordrhein-Westfalen anstehenden Kommunalwahlen wird es absehbar eine größere Pause bis zu den nächsten Sitzungen der Bezirksvertretungen und des ASSVW geben. Aktuell befinden sich sechs Bauleitplanverfahren im Stadium der öffentlichen Auslegung (siehe hierzu die Auflistung in Anlage 2). Diese befinden sich in den Bereichen der Bezirksvertretungen Nord, West und Südost. Um die Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen, beabsichtigt die Verwaltung im Bedarfsfall auch dann eine erneute öffentliche Auslegung durchzuführen, wenn diese nicht vorab der zuständigen BV und dem ASSVW zur Kenntnis gegeben werden können. Nur in Fällen, in denen die Änderung der Planung wesentlich ist, wird die Verwaltung eine notwendige erneute öffentliche Ausle- gung erst nach der Behandlung einer erneuten Berichtsvorlage in BV und ASSVW durchführen. I. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Schematischer Ablauf eines Bauleitplanverfahrens Anlage 2: Zuletzt öffentlich ausgelegte Entwürfe von Bauleitplänen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (9)
- Lindenallee
- Eschstraße
- Münsterstraße
- Hiltruper Straße
- Kiesekampweg
- Albersloher Weg
- Weseler Straße
- Hohe Geist
- Freie Flur
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Details
- Aktenzeichen
- V/0582/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37