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Corona-Pandemie: Fortführung des Notfallfonds Struktursicherung Livemusikstätten

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) AN/0824/2020 vom 16.06.2020

Stand: Am 16.06.2020 im Wirtschaftsausschuss ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses Herrn Jörg van Geffen Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.06.2020 AN/0824/2020 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Wirtschaftsausschuss 16.06.2020 Corona-Pandemie: Fortführung des Notfallfonds Struktursicherung Livemusikstätten Sehr geehrter Herr Vorsitzender, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag zur Beschlussfas- sung in die Tagesordnung der Sitzung des nächsten Wirtschaftsausschusses aufzunehmen: Beschluss: Der vom Rat am 14.05.2020 beschlossene Notfallfonds zur Struktursicherung bei durch die Corona-Pandemie betroffenen Livemusikspielstätten in Köln hat sich bewährt und soll daher fortgeführt werden, sofern die pandemiebedingte Schließung der Livemusikspielstätten über den 31.08.2020 hinaus für längere Zeit staatlicherseits angeordnet wird. Kernaufgabe des Notfallfonds ist die Liquidität kleinerer und mittlerer, förderwürdiger Spielstätten zu stützen, soweit vorrangig bestehende oder angekündigte Hilfsprogramme des Bundes bzw. Landes nicht zum Tragen kommen. Die Verwaltung wird daher, beauftragt den o.a. Notfallfonds fortzuführen und dafür einen weiteren überplanmäßigen Transferaufwand von bis zu 600.000 Euro im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, Haushaltsjahr 2020, bereitzustellen, der aus Mehrerträgen im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, Teilplanzeile 06, Kostenerstattungen und Umlagen, Haushaltsjahr 2020, finanziert werden soll bzw. sofern notwendig haushalts- wirtschaftlich anderweitig zu finanzieren. Begründung: Die Schließung aller Livemusikspielstätten in Köln ab dem 13.03.2020 hat die Betriebe und Veranstalter in Köln in große existenzielle Nöte gestürzt. Die Schließung führt für die meisten Betriebe zur Zahlungsunfähigkeit. Ohne Hilfe drohte die Insolvenz. Durch den städtischen Notfallfonds konnten zügig Betriebskostenzuschüsse an 41 Kölner Livemusikspielstätten in einer Gesamtförderhöhe von 542.500 € ausgezahlt werden, mit der - 2 - die ersten wirtschaftlichen Verluste der Corona-bedingten Schließung deutlich abgemildert wurden. Sofern die Schließung in diesem Jahr aufgrund staatlicher Anordnung weiterbestehen muss, besteht nach wie vor Handlungsbedarf, um die bestehenden Strukturen zu erhalten. Die vielfältige freie Kölner Musikkulturszene in Köln ist eines der wesentlichen Stärken des Kreativ- und Kulturstandortes Köln. Als wichtiger Bestandteil der Kreativwirtschaft hat sich die Kölner Clubkultur bundesweit und international zu einem wichtigen Standortfaktor auch mit einer positiver für städtische Image und für andere Branchen wie den Tourismus entwi- ckelt. Dies rechtfertigt die gezielte städtische Wirtschaftsförderung in der herrschenden Not- situation. Der Notfallfonds dient dem Schutz des in Köln ansässigen Bestandes der beson- ders förderwürdigen, kleinen und mittleren Livemusikspielstätten in einer besonderen, krisenhaften Ausnahmesituation und ist nicht auf eine Dauerförderung angelegt. Begründung der Dringlichkeit: Nach derzeitigem Stand ist eine Schließung bis zum 31.08. angeordnet. Da eine uneinge- schränkte Öffnung der Livemusikstätten nicht absehbar ist, besteht kurzfristiger Handlungs- bedarf, der durch diesen Antrag sichergestellt wird, soweit vorrangig bestehende oder ange- kündigte Hilfsprogramme des Bundes bzw. Landes nicht zum Tragen kommen. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 16.06.2020

    Wirtschaftsausschuss

    TOP 5.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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