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AN/0824/2020

Corona-Pandemie: Fortführung des Notfallfonds Struktursicherung Livemusikstätten

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) 16.06.2020

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 16.06.2020, TOP 5.2

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

3716 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Wirtschaftsausschusses 
Herrn Jörg van Geffen 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.06.2020 
 
AN/0824/2020 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Wirtschaftsausschuss 16.06.2020 
 
Corona-Pandemie: Fortführung des Notfallfonds Struktursicherung Livemusikstätten 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag zur Beschlussfas-
sung in die Tagesordnung der Sitzung des nächsten Wirtschaftsausschusses aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der vom Rat am 14.05.2020 beschlossene Notfallfonds zur Struktursicherung bei durch die 
Corona-Pandemie betroffenen Livemusikspielstätten in Köln hat sich bewährt und soll daher 
fortgeführt werden, sofern die pandemiebedingte Schließung der Livemusikspielstätten über 
den 31.08.2020 hinaus für längere Zeit staatlicherseits angeordnet wird. Kernaufgabe des 
Notfallfonds ist die Liquidität kleinerer und mittlerer, förderwürdiger Spielstätten zu stützen, 
soweit vorrangig bestehende oder angekündigte Hilfsprogramme des Bundes bzw. Landes 
nicht zum Tragen kommen. 
 
Die Verwaltung wird daher, beauftragt den o.a. Notfallfonds fortzuführen und dafür einen 
weiteren überplanmäßigen Transferaufwand von bis zu 600.000 Euro im Teilergebnisplan 
1501, Wirtschaft und Tourismus, Haushaltsjahr 2020, bereitzustellen, der aus Mehrerträgen 
im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, Teilplanzeile 06, Kostenerstattungen 
und Umlagen, Haushaltsjahr 2020, finanziert werden soll bzw. sofern notwendig haushalts-
wirtschaftlich anderweitig zu finanzieren. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Schließung aller Livemusikspielstätten in Köln ab dem 13.03.2020 hat die Betriebe und 
Veranstalter in Köln in große existenzielle Nöte gestürzt. Die Schließung führt für die meisten 
Betriebe zur Zahlungsunfähigkeit. Ohne Hilfe drohte die Insolvenz.  
Durch den städtischen Notfallfonds konnten zügig Betriebskostenzuschüsse an 41 Kölner 
Livemusikspielstätten in einer Gesamtförderhöhe von 542.500 € ausgezahlt werden, mit der

- 2 - 
 
die ersten wirtschaftlichen Verluste der Corona-bedingten Schließung deutlich abgemildert 
wurden. 
 
Sofern die Schließung in diesem Jahr aufgrund staatlicher Anordnung weiterbestehen muss, 
besteht nach wie vor Handlungsbedarf, um die bestehenden Strukturen zu erhalten. 
 
Die vielfältige freie Kölner Musikkulturszene in Köln ist eines der wesentlichen Stärken des 
Kreativ- und Kulturstandortes Köln. Als wichtiger Bestandteil der Kreativwirtschaft hat sich 
die Kölner Clubkultur bundesweit und international zu einem wichtigen Standortfaktor auch 
mit einer positiver für städtische Image und für andere Branchen wie den Tourismus entwi-
ckelt. Dies rechtfertigt die gezielte städtische Wirtschaftsförderung in der herrschenden Not-
situation. Der Notfallfonds dient dem Schutz des in Köln ansässigen Bestandes der beson-
ders förderwürdigen, kleinen und mittleren Livemusikspielstätten in einer besonderen, 
krisenhaften Ausnahmesituation und ist nicht auf eine Dauerförderung angelegt. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Nach derzeitigem Stand ist eine Schließung bis zum 31.08. angeordnet. Da eine uneinge-
schränkte Öffnung der Livemusikstätten nicht absehbar ist, besteht kurzfristiger Handlungs-
bedarf, der durch diesen Antrag sichergestellt wird, soweit vorrangig bestehende oder ange-
kündigte Hilfsprogramme des Bundes bzw. Landes nicht zum Tragen kommen. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz     gez. Lino Hammer 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer   GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

16.06.2020 Wirtschaftsausschuss
TOP 5.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0824/2020
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
Datum
16.06.2020
Erstellt
16.06.2020 09:17