AN/1476/2022
gemeinsamer Änderungsantrag zu TOP 8.1.3 „Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2023/2024 gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW“
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Gem. Änderungsantrag (Die Linke BV8)
2415 Zeichen
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 24.08.2022 AN/1476/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.08.2022 TOP 8.1.3 gemeinsamer Änderungsantrag zu TOP 8.1.3 „Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2023/2024 gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW„ Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die antragstellenden Fraktionen bitten um Aufnahme des folgenden Änderungsan- trags zu TOP 8.1. 3 „Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2023/2024 gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW “ auf die Tagesordnuung der Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 25.08.2022 Beschluss: Der vorliegende Beschlusstext wird ersetzt durch den folgenden: Die Bezirksvertretung Kalk nimmt den Haushaltsplan -Entwurf für den Haushalt 2023/2024 ablehnend zur Kennt nis und verweist diesen zur Korrektur zurück in die Verwaltung Begründung: Der Rat wird den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023/2024 mit ihren Anlagen in seiner Sitzung am 30.09.2022 entgegen nehmen. Die Bezirksvertretungen erfüllen di e ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. - 2 - Eine wirkliche Mitwirkung der Bezirksvertretungen an den Beratungen über die Haushaltssatzung allerdings ist nicht gegeben. So findet in den Bezirken weder eine Vorstellung des Haushaltes statt, noch das geeignete Vorbereitungszeit bleibt. So wird durch die Fristsetzung mit dem 30.09.2022 der § 34 Absatz 9 der Geschäftsord- nung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln (beschlossen durch den Rat am 18. Juni 2020 ) missachtet, der da sagt: „Die Bezirksvertretung muss innerhalb von sechs Wochen nach Bereitstellung der Vorlage im Ratsinformationssystem die Angelegenheit erörtern. Findet innerhalb der Frist keine Sitzung der Bezirksvertretung statt, verlängert sich die Frist bis zur nächsten Sitzung. Erfolgt eine Stellungnahme der Bezirksvertretung nicht innerhalb der Sechs-Wochen-Frist, gilt dies als Zustimmung. “ Eine weitere Begründung erfolgt mündlich gez. Christian Robyns Fraktionsvorsitzender SPD gez. HP Fischer Fraktionsvorsitzender DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1476/2022
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV8 (Linke)
- Datum
- 24.08.2022
- Erstellt
- 24.08.2022 12:04