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AN/1476/2022

gemeinsamer Änderungsantrag zu TOP 8.1.3 „Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2023/2024 gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW“

Gem. Änderungsantrag BV8 (Linke) 24.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 25.08.2022

Gem. Änderungsantrag (Die Linke BV8)

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Gem. Änderungsantrag (Die Linke BV8)

2415 Zeichen

SPD-Fraktion 
in der Bezirksvertretung Kalk 
DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 24.08.2022 
AN/1476/2022 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.08.2022 
TOP 8.1.3 
 
gemeinsamer Änderungsantrag zu TOP 8.1.3 „Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 
2023/2024 gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW„ 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
Die antragstellenden Fraktionen bitten  um Aufnahme des folgenden Änderungsan-
trags zu TOP 8.1. 3 „Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2023/2024 gemäß § 37 
Abs. 4 GO NRW “ auf die Tagesordnuung der Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 
25.08.2022 
 
Beschluss:  
Der vorliegende Beschlusstext wird ersetzt durch den folgenden:  
Die Bezirksvertretung Kalk nimmt den Haushaltsplan -Entwurf für den Haushalt 
2023/2024  ablehnend zur Kennt nis und verweist diesen zur Korrektur zurück in die 
Verwaltung 
 
Begründung: 
Der Rat wird den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023/2024 mit 
ihren Anlagen in  seiner Sitzung am 30.09.2022 entgegen nehmen.  
Die Bezirksvertretungen erfüllen di e ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der 
vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel.

- 2 - 
 
Eine wirkliche Mitwirkung der Bezirksvertretungen an den Beratungen über die 
Haushaltssatzung allerdings ist nicht gegeben. So findet in den Bezirken weder eine 
Vorstellung des Haushaltes statt, noch das geeignete Vorbereitungszeit bleibt. So 
wird durch die Fristsetzung mit dem 30.09.2022 der § 34 Absatz 9 der Geschäftsord-
nung des Rates und der Bezirksvertretungen  der Stadt Köln (beschlossen durch den 
Rat am 18. Juni 2020 ) missachtet, der da sagt:  
„Die Bezirksvertretung muss innerhalb von sechs Wochen nach Bereitstellung der  
Vorlage im Ratsinformationssystem die Angelegenheit erörtern. Findet innerhalb 
der Frist keine Sitzung der Bezirksvertretung statt, verlängert sich die Frist bis zur  
nächsten Sitzung. Erfolgt eine Stellungnahme der Bezirksvertretung nicht innerhalb 
der Sechs-Wochen-Frist, gilt dies als Zustimmung. “ 
 
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich  
 
gez.  
Christian Robyns  
Fraktionsvorsitzender SPD 
gez.  
HP Fischer 
Fraktionsvorsitzender DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

25.08.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1476/2022
Typ
Gem. Änderungsantrag BV8 (Linke)
Datum
24.08.2022
Erstellt
24.08.2022 12:04