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1849/2017

Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze (PSG) I, II & III; hier: Beantwortung von mdl. Nachfragen zur Mitteilung 1187/2017 (Beantwortung der Anfrage AN/0279/2017)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 21.06.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 22.06.2017, TOP 11.2.7

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4114 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer  21.06.2017 
 1849/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 22.06.2017 
 
Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze (PSG) I, II & III; hier: Beantwortung von mdl. 
Nachfragen zur Mitteilung 1187/2017 (Beantwortung der Anfrage AN/0279/2017) 
 
RM Frau Gärtner freut sich über die Einschätzung der Verwaltung, dass das Gesetz dazu führe, die 
Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt Köln bei Planung, Beratung und Steuerung zu verbessern.  
Sie wolle dennoch eine Anregung geben, da unter Punkt 3 gesagt werde, dass in der nächsten Kon-
ferenz Alter und Pflege das Thema besprochen werde. Dies werde begrüßt. Es bestehe jedoch die 
Bitte, wenn Besonderheiten seien im Rahmen dieser gesetzlichen Änderungen, die Ergebnisse auch 
im Ausschuss Soziales und Senioren zu berichten. Daran bestehe hohes Interesse. 
 
SB Herr Ladenberger ergänzt, dass bei der Antwort zu Punkt 1 offen geblieben sei, was das für die 
Beratungslandschaft bedeute. Es sei ein komplexes und neues Gebiet und die Sachkenntnis bei den 
betroffenen Menschen müsse man als „nicht gegeben“ voraussetzen. Die Sachkenntnis bei den Men-
schen, die hierzu beraten, müsse man als „zu erarbeiten“ einschätzen. Hier fehle ihm eine Aussage 
dazu. Er bitte darum, den Aspekt Beratungsangebot in diesem Kontext nachzuliefern. 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren wird selbstverständlich über alle Änderungen und Besonder-
heiten zum Pflegestärkungsgesetz von der Verwaltung informiert. Die Konferenz Alter und Pflege 
findet am 08.09.2017 statt. Spätestens dann wird im Anschluss daran der Ausschuss auf den aktuel-
len Stand gebracht. 
 
Die individuelle Pflegeberatung der betroffenen Menschen zum PSG II wird in erster Linie durch die 
Pflegekassen wahrgenommen. Diese Pflichtaufgabe ist ausführlich in § 7 a „Pflegeberatung“ des 
PSG festgelegt. Für die Durchführung einer qualifizierten Pflegeberatung werden einheitliche, fachlich 
fundierte Vorgaben eingeführt, die für alle Pflegeberaterinnen und Pflegeberater unmittelbar verbind-
lich sind. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen (GKV-Spitzenverband) ist verpflichtet, bis zum 
31.07.2018 Bundesempfehlungen zu Anzahl, Qualifikation und Fortbildung von Pflegeberaterinnen 
und –beratern zu erstellen. Erstmals zum 30. Juni 2020 legen die Pflegekassen einen unter wissen-
schaftlicher Begleitung zu erstellenden Bericht über die Pflegeberatung vor. 
 
Zur Beratung zum PSG III gibt es bei der Stadt Köln zwei Bausteine. 
Zum einen werden 44 Seniorenberaterinnen und Seniorenberater (38 Beratungsstellen), die bei den 
Wohlfahrtsverbänden und der Sozialbetriebe Köln (SBK) angestellt sind, von der Stadt Köln finanziert. 
Eine qualifizierte Beratung wird durch gezielte Schulungen bzw. Fortbildungen gewährleistet. 
Empfänger von Leistungen der Hilfe zur Pflege werden durch den Fachdienst für Pflegebedürftige des 
Amtes für Soziales und Senioren beraten. Die 27 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes 
verfügen über eine Doppelqualifikation der Sozialarbeit / Sozialpädagogik / des Pflegemanagements 
sowie einer Pflegeausbildung. Diese beiden Ausbildungen garantieren einen hohen Qualitätsstandard 
bei der Beratung. Die letzte Schulung Ende 2016 erfolgte vom Medizinischen Dienst der Krankenkas-

2 
 
sen zum Neuen Begutachtungsassessment (NBA). 
 
Seit kurzem besteht die Regionalstelle des Projektes „KoNAP NRW - KompetenzNetz Angehörigen-
unterstützung und Pflegeberatung“ in Köln. Das Projekt ist eine gemeinsame Initiative des Ministeri-
ums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, den Landes-
verbänden der Pflegekassen und dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. Das Ziel ist 
es, Ratsuchende bei der Suche nach der passenden Pflegeberatung, Angehörigenunterstützung und 
Selbsthilfe in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Ihr Sitz ist im Gesundheitsladen in Köln-Ehrenfeld, 
Venloer Straße 46. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

22.06.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.2.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1849/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
21.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27