AN/0702/2021
Verwaltung verweigert Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
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Anfrage BV Informationsfreiheitsgesetz
1605 Zeichen
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 51065 Köln - Wiener Platz 2a Gleichlautend an: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Köln Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs Bezirksrathaus Köln-Mülheim Köln, den 09.04.2021 Anfrage zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Hier: Verwaltung verweigert Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, In den Bezirksvertret ungsfraktionen gibt es immer wieder Anfragen nach dem Thema Tempo 30 auf der Bergisch Gladbacher Straße. Dabei beschweren sich Bürger, dass die Verwaltung Auskünfte und Zugang zu dem exakten Lärmgutachten, wie sie von den Bürgern nach dem Informationsfreih eitsgesetz verlangt werden, v erweigert oder verzögert, oder immense Kosten von bis zu 1000 Euro für eine solche Auskunft in Rechnung stellen will. Da ergeben sich folgende Fragen: 1. Welche Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz sind kostenpflicht ig für den Bürger? 2. Welche Kostenarten können dabei entstehen? 3. Welche Höhe können die einzelnen Kostenarten annehmen? 4. Wie lang ist die Bearbeitungszeit einer Anfrage nach Herausgabe des Lärmgutachtens über die Bergisch Gladbacher-Straße? 5. Warum werden Auskünfte nach dem In formationsfreiheitsgesetz über das Lärmgutachten der Bergisch Gladbacher Straße von der Verwaltung mehrere Monate herausgezögert? Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Thomas Portz, Vorsitzender CDU-Fraktion gez. Torsten Tücks, FDP gez. Alexander Lünenbach, Vorsitzender SPD-Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Bergisch Gladbacher Straße
- Wiener Platz 2a
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0702/2021
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 12.04.2021
- Erstellt
- 12.04.2021 09:23