Mandari Insight

2017/0007

Kennzahlenvergleich 2015 - Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Kommunale Leistungen nach dem SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz

Magistratsvorlage 03.01.2017

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Benchmarking der mittelgroßen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland 
Kennzahlenvergleich 2015 
 
Benchmarking-Schwerpunkte: 
 
Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII 
Hilfe zur Pflege nach SGB XII 
Kommunale Leistungen nach SGB II 
Asylbewerberleistungsgesetz 
 
 
 
 
September 2016

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2015 
   
 2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum 
Impressum 
 
 
Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH 
Rothenbaumchaussee 11    D-20148 Hamburg 
Tel.: 0 40 - 410 32 81    Fax:  0 40 - 41 35 01 11 
 
consens@consens-info.de 
www.consens-info.de 
 
 
Erstellt für: 
 
Benchmarking mittelgroßer Großstädte 
der Bundesrepublik Deutschland 
 
 
Das con_sens-Projektteam: 
 
Christina Welke 
Matthias Klöppner 
Henriette Reichwald 
Titelbild: 
 
www.sxc.hu 
 
 
 
 
 
 
 
B R A U N S C H W E I G  
C H E M N I T Z  
 
D A R M S T A D T  
 
E R L A N G E N  
 
H A L L E  (S A A L E )  
 
J E N A  
 
K A S S E L  
 
L U D W I G S H A F E N  A M  R H E I N  
 
L A N D E S H A U P T S T A D T  P O T S D A M  
 
 
 
 
 
S A L Z G I T T E R

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
   
3 
 
 
 
 
1. Zusammenfassung der Ergebnisse ................................................................................ 7 
2. Vorbemerkungen ...................................................................................................... 10 
3. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile der Städte im 
Überblick ................................................................................................................. 13 
3.1. Zur Entwicklung der Einwohnerzahlen ......................................................................... 13 
3.2. Sozialleistungsprofile der mittelgroßen Großstädte ......................................................... 17 
3.3. Wirtschaftsindikatoren ............................................................................................... 19 
4. Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen ..................................................... 21 
4.1. Vorbemerkung und Entwicklung der Transferleistungsdichte ........................................... 21 
4.2. Kommunale Leistungen nach dem SGB II  (Grundsicherung für Arbeitsuchende) ............... 23 
4.2.1. Leistungsart ............................................................................................................. 23 
4.2.2. Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze ............................................................ 24 
4.2.3. Wirkung der Leistungsgewährungsprozesse .................................................................. 25 
4.3. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII ................................................ 35 
4.3.1. Leistungsart ............................................................................................................. 35 
4.3.2. Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze ............................................................ 36 
4.3.3. Wirkung der Leistungsgewährungsprozesse .................................................................. 37 
4.4. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII ............ 42 
4.4.1. Leistungsart ............................................................................................................. 42 
4.4.2. Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze ............................................................ 42 
4.4.3. Wirkung der Leistungsgewährungsprozesse .................................................................. 43 
5. Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII .... 48 
5.1. Leistungsart ............................................................................................................. 48 
5.2. Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze ............................................................ 50 
5.3. Wirkung der Leistungsgewährungsprozesse .................................................................. 53 
5.3.1. Entwicklung der Dichten von Leistungsberechtigten der Hilfe zur Pflege ........................... 53 
5.3.2. Einsatz ambulanter und stationärer Hilfen und Senkung der Ausgaben bei bedarfsgerechter 
Versorgung ............................................................................................................... 56 
5.3.3. Familiäre, nachbarschaftliche Hilfen vor professioneller Pflege ........................................ 63 
6. Ziele und Wirkungen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz .................. 67 
6.1. Vorbemerkung .......................................................................................................... 67 
6.2. Leistungsart ............................................................................................................. 69 
6.3. Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG ...................................................................... 70 
6.4. Auszahlungen für Leistungen nach dem AsylbLG ........................................................... 76 
7. Ausblick .................................................................................................................. 82 
8. Anhang.................................................................................................................... 84 
8.1. Wirtschaftsindikatoren ............................................................................................... 84 
8.2. Bildung und Teilhabe................................................................................................. 89 
Inhaltsverzeichnis 
Inhaltsverzeichnis

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
   
4 
8.3. Hilfe zur Pflege ......................................................................................................... 91 
8.3.1. Exkurs: Pflegestärkungsgesetze ................................................................................... 91 
8.4. Ansprechpersonen ..................................................................................................... 93 
8.5. Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................... 93

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
   
5 
 
 
 
 
 
Abb. 1: TOP-Kennzahlen 2015 ............................................................................................ 9 
Abb. 2: Einwohnerentwicklung .......................................................................................... 14 
Abb. 3: Strukturdaten im Überblick .................................................................................... 16 
Abb. 4: Stadtprofile Jena, Chemnitz – Dichten ..................................................................... 17 
Abb. 5: Stadtprofile Kassel, Halle – Dichten ........................................................................ 18 
Abb. 6: Stadtprofile Erlangen, Braunschweig, Darmstadt, Salzgitter, Ludwigshafen – Dichten ... 18 
Abb. 7: Leistungsgeflecht Existenzsicherung ........................................................................ 21 
Abb. 8: Transferleistungsdichte .......................................................................................... 22 
Abb. 9: Veränderung der Transferleistungsdichte in Prozent .................................................. 23 
Abb. 10: Dichte der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten pro 1.000 
Einwohner ........................................................................................................... 25 
Abb. 11: Dichte der erwerbsfähigen und nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach  
Altersgruppen pro 1.000 altersgleiche Einwohner ..................................................... 26 
Abb. 12: Dichte der erwerbsfähigen und nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach  
Altersgruppen pro 1.000 altersgleiche Einwohner: Veränderung ggü. dem Vorjahr ........ 26 
Abb. 13: Verweildauern der Leistungsberechtigten ................................................................. 28 
Abb. 14: Anteil der Zugänge (eLb) mit und ohne Alg II - Vorbezug ........................................... 29 
Abb. 15: Anteile der abhängig beschäftigten eLb mit Erwerbseinkommen ................................. 30 
Abb. 16: Integrationsquote Alleinerziehende .......................................................................... 31 
Abb. 17: Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden............................................ 32 
Abb. 18: Dichte der SGB II-Personen nach Staatsangehörigkeit pro 1.000 Einwohner ................ 33 
Abb. 19: Kommunale Gesamtausgaben für SGB II-Leistungen ................................................. 35 
Abb. 20: Dichte der Leistungsberechtigten von HLU a.v.E. ..................................................... 38 
Abb. 21: Brutto-Ausgaben für laufende HLU a.v.E. pro Leistungsberechtigten zum Stichtag 
31.12. ................................................................................................................ 40 
Abb. 22: Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. zum Stichtag 31.12. ........................... 44 
Abb. 23: Anteil der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. differenziert nach Grund für die  
Leistungserbringung .............................................................................................. 45 
Abb. 24: IST-Ausgaben GSiAE a.v.E. pro Leistungsberechtigten ............................................... 46 
Abb. 25: Schema: Zugänge zur Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII .......................................... 49 
Abb. 26: Dichte der Leistungsberechtigten HzP gesamt .......................................................... 54 
Abb. 27: Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. ............................................................ 55 
Abb. 28: Ambulante Quote HzP ........................................................................................... 57 
Abb. 29: Ist-Ausgaben HzP gesamt pro Leistungsberechtigten HzP a.v.E. und i.E. ..................... 59 
Abb. 30: Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. nach Pflegestufen ..................................... 60 
Abb. 31: Netto-Ausgaben HzP i.E. pro Leistungsberechtigten .................................................. 62 
Abb. 32: Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit ausschließlich privater Pflege ............. 64 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildungsverzeichnis

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
   
6 
Abb. 33: Netto-Ausgaben HzP a.v.E. pro Leistungsberechtigten ............................................... 65 
Abb. 34: Dichte der Leistungsberechtigten AsylbLG im Jahresmittelwert ................................... 71 
Abb. 35: Anteil der Leistungsberechtigten AsylbLG nach Form der Unterbringung ...................... 74 
Abb. 36: Nettoauszahlungen pro Leistungsberechtigten AsylbLG.............................................. 77 
Abb. 37: Vergleich der Anteile der Erstattungen an den Nettoauszahlungen .............................. 80 
Abb. 38: Wirtschaftsindikatoren Braunschweig ...................................................................... 84 
Abb. 39: Wirtschaftsindikatoren Chemnitz ............................................................................ 85 
Abb. 40: Wirtschaftsindikatoren Darmstadt ........................................................................... 85 
Abb. 41: Wirtschaftsindikatoren Erlangen ............................................................................. 86 
Abb. 42: Wirtschaftsindikatoren Halle (Saale) ....................................................................... 86 
Abb. 43: Wirtschaftsindikatoren Jena ................................................................................... 87 
Abb. 44: Wirtschaftsindikatoren Kassel ................................................................................. 87 
Abb. 45: Wirtschaftsindikatoren Ludwigshafen ...................................................................... 88 
Abb. 46: Wirtschaftsindikatoren Potsdam ............................................................................. 88 
Abb. 47: Wirtschaftsindikatoren Salzgitter ............................................................................. 89 
Abb. 48: Ausgaben für BuT-Leistungen nach Ursache des Leistungsanspruchs .......................... 89 
Abb. 49: Ausgaben für BuT-Leistungen nach Leistungsarten ................................................... 90 
Abb. 50: Ausgaben für BuT-Leistungen pro 1.000 Einwohner ................................................. 90 
Abb. 51: Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. ............................................................... 91 
Abb. 52: Änderungen durch die Pflegestärkungsgesetze im Überblick ....................................... 92 
Abb. 53: Tabelle der Ansprechpartner .................................................................................. 93 
Abb. 54: Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................... 93

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 7 
1. Zusammenfassung der Ergebnisse 
 
Wirtschaftliche Lage 
Abgeleitet von den im Rahmen des Benchmarking betrachteten Wirtschaftsindika-
toren zeigt sich die beste wirtschaftliche Lage in Erlangen. Die Städte, in denen 
sich eher eine angespannte wirtschaftliche Situation zeigt, sind vor al lem Halle 
und Kassel. Aber auch in den anderen Städten werden für einzelne Faktoren b e-
lastende Werte zum Teil deutlich über dem Mittelwert ausgewiesen. Diese Ver-
hältnisse spiegeln sich auch in der Belastung der Städte durch die Inanspruc h-
nahme von Sozialle istungen wider. Die höchsten Dichten von Transferleistungen 
liegen wie auch in den letzten Jahren in Halle, Kassel und Ludwigshafen vor.  
 
Existenzsichernde Leistungen 
Die Transferleistungsdichte insge samt ist im Vergleich zum Vorjahr  leicht abge-
sunken. Insbesondere die Dichten in der Hilfe zum Lebensunterhalt und bei den 
Leistungen nach dem SGB  II tragen hierzu bei, während sich die Dichte der  
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Mittelwert gegenüber dem 
Vorjahr gesteigert hat.  
 
Bei der Dichte der Leistun gsberechtigten von Leistungen der Grun dsicherung im 
Alter und bei Erwerbsminderung zeigt sich eine Steigerung, die die Entwicklungen 
der letzten Jahre fortsetzt. Im Mittelwert der Städte nehmen 12,7 von 1.000 
Einwohnern Leistungen der GSiAE außerhalb von Einrichtungen in Anspruch.  
 
Hilfe zur Pflege (Siebtes Kapitel SGB XII) 
Die Entwicklungen in der Hilfe zur Pflege verlaufen innerhalb der Städte in und 
außerhalb von Einrichtungen unterschiedlich. In beiden Bereichen zeigen sich in 
den Einzelergebnissen der Städte teilweise deutliche Reduzierungen und Steig e-
rungen der Dichten. Insgesamt ist die HzP-Dichte im Mittelwert der Städte mini-
mal gestiegen (+1,2 %).  
 
Die Betrachtung der beiden Teilbereiche innerhalb und außerhalb von Einrichtun-
gen zeigt jeweils leichte Steigerungen der Dichten im Mittelwert der Städte (stati-
onär: +0,4%, ambulant: +1,2 % ). Insgesamt verringerte sich die ambulante 
Quote minimal von 35,3 im Vorjahr auf 35,2 im Berichtsjahr. 
 
Die Betrachtung der Ausgaben pro Leistungsberechtigten der HzP ergibt im Mi t-
telwert der Städte einen Anstieg von  8,7 %. Eine Reduzierung der Fallkosten in 
der HzP zeigt sich in Braunschweig und Darmstadt. Überdurchschnittliche Aus-
gaben pro Fall (KeZa 81.1) zeigen sich vor allem in Kassel und Jena. Vor allem 
in Kassel spielt die Anzahl besonders kostenintensiver Fälle in der ambulanten 
HzP aufgrund einer unzureichenden Pflegeinfrastruktur eine ausschlaggebende 
Rolle.  
 
 
Reduzierung der 
Dichte HLU av.E. 
und der SGB II-
Dichte 
Steigende Dichte 
GSiAE a.v.E. 
Stagnierende  
HzP-Dichte 
Steigende  
Fallkosten HzP

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 8 
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
Auch in den mittelgroßen Großstädten zeigen sich deutliche Steigerungen bei den 
Fallzahlen der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG. Im Vergleich zum Vo r-
jahr kommt es hier zu einer Steigerung der Dichte von 102 %. Darin spiegeln sich 
die Entwicklungen wider, die deutschlandweit zu beobachten sind und Komm u-
nen bundesweit vor große Herausforderungen bezüglich der Unterbringung und 
Integration stellen.  
 
 
Deutlich steigende 
Fallzahlen AsylbLG

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland         Bericht 2015 
 
 
          
 9 
ABB. 1: TOP-KENNZAHLEN 2015 
 
Hilfeart Jahr
2015 1,9 1,8 3,9 1,3 3,0 1,5 5,7 1,5 n.v. 2,0 2,5
2014 1,9 1,8 4,1 1,6 3,1 1,8 5,5 1,4 1,6 2,0 2,5
2015 13,3 8,4 16,2 7,4 10,0 7,4 24,8 14,2 n.v. 12,7 12,7
2014 12,8 8,3 15,4 7,2 9,9 7,0 23,4 13,4 8,5 12,8 11,9
2015 0,9 1,9 1,6 0,8 2,2 1,7 4,1 1,0 n.v. 0,6 1,6
2014 0,9 1,9 1,7 0,8 2,4 1,7 3,9 0,9 1,4 0,6 1,6
2015 4,1 2,1 2,0 üöTr 2,5 2,7 3,6 3,5 n.v. 4,7 3,142
2014 4,2 2,3 1,9 üöTr 3,0 2,6 3,7 3,6 2,0 4,9 3,128
2015 0,2 6,3 3,2 5,3 7,7 6,4 5,8 6,8 5,5 6,8 6,0
2014 0,2 2,8 1,2 2,7 5,3 1,4 3,0 4,0 2,7 3,6 2,9
2015 76,0 95,2 86,9 40,4 140,3 69,3 108,2 125,6 83,9 107,7 93,3
2014 79,6 103,3 86,9 42,0 147,3 73,0 108,8 123,7 86,4 101,2 95,2
Hilfeart Jahr
2015 5.304 3.749 6.734 5.907 4.037 5.189 6.727 4.810 n.v. 7.123 5.509
2014 5.007 3.795 7.481 5.045 3.985 4.522 6.785 4.433 5.259 7.206 5.352
2015 5.655 5.263 6.327 5.540 5.508 5.284 5.618 5.647 n.v. 5.426 5.605
2014 5.576 4.785 6.236 5.172 4.989 4.920 5.610 5.974 6.109 4.959 5.433
2015 5.356 4.857 12.380 5.238 üöTr 9.393 16.460 9.314 n.v. 6.647 9.000
2014 5.140 4.717 12.108 4.717 üöTr 8.772 16.053 8.432 5.775 10.086 8.060
2015 7.930 5.182 9.901 üöTr üöTr 8.634 11.373 11.752 n.v. 8.712 9.129
2014 8.072 5.065 10.322 üöTr üöTr 7.663 11.857 11.756 7.210 7.132 8.848
2015 8.492 6.953 7.047 9.997 8.885 6.829 8.600 6.258 11.305 9.872 8.424
2014 6.435 7.978 5.710 10.477 7.686 6.861 8.114 7.222 11.257 6.750 7.849
2015 2.727 2.162 2.734 2.324 2.193 2.369 2.368 2.182 n.v. n.v. 2.499
2014 2.683 2.180 2.696 2.219 2.168 2.347 2.312 2.119 2.586 n.v. 2.197
Hilfeart
2015 10,2 6,8 26,3 7,8 12,1 7,6 38,4 7,0 n.v. 14,1 14,5
2014 9,7 6,9 30,8 7,9 12,3 7,9 37,3 6,3 8,3 14,2 14,2
2015 75,2 44,2 102,4 41,0 54,8 39,0 139,1 79,9 n.v. 68,8 71,6
2014 71,2 39,9 96,3 37,0 49,5 34,4 131,2 79,9 52,0 63,3 65,5
2015 4,7 9,2 19,9 4,1 üöTr 16,1 68,1 9,4 n.v. 3,8 16,9
2014 4,5 9,0 20,8 3,7 üöTr 15,2 63,3 7,4 8,2 4,0 15,1
2015 32,4 11,0 20,3 üöTr üöTr 23,0 41,1 40,9 n.v. 40,6 29,9
2014 34,0 11,7 19,2 üöTr üöTr 19,6 44,2 42,5 14,6 42,9 28,6
2015 1,7 43,9 22,3 53,0 68,6 43,5 49,7 42,5 62,5 67,2 50,4
2014 1,3 22,7 6,6 28,0 40,6 9,5 24,2 28,7 30,1 24,2 23,8
2015 207 206 238 94 308 164 256 274 n.v. n.v. 218
2014 214 225 234 93 319 171 252 262 224 n.v. 222
*Bei den Werten handelt es sich jeweils um die kommunalen Gesamtausgaben.
   SGB II Brutto*     
     AsylbLG Brutto     
BS
BS
HLU a.v.E.

GSiAE a.v.E.


TOP-Kennzahlen 2015
D i c h t e   p r o   1 . 0 0 0   E i n w o h n e r
BS C DA ER J SZ MWKS

LU P
































SZ

KS LU PC DA ER JHAL
HLU a.v.E. Brutto     

HzP a.v.E. Netto
 
GSiAE a.v.E. Brutto     
    

 
   

HzP i.E. Netto    
HLU a.v.E. Brutto      





MW

A u s g a b e n   p r o   E i n w o h n e r   i n   E u r o
GSiAE a.v.E. Brutto    





HzP i.E. Netto 
P SZ MW



LUC DA ER J
  

HAL
HAL
A u s g a b e n   p r o   L e i s t u n g s b e r e c h t i g t e n   i n   E u r o
HzP a.v.E.
HzP i.E.

KS






HzP a.v.E. Netto   
AsylbLG Brutto           
SGB II Brutto*         
AsylbLG           
SGB II           

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 10 
2. Vorbemerkungen 
 
Die dem folgenden Bericht zugrundeliegenden Daten beziehen sich auf das K a-
lenderjahr 2015. Aufgrund der langjährig beständigen Arbeit des Benchmarkin g-
kreises besteht mittlerweile eine umfangreiche Auswahl an Kennzahlen, von de-
nen diejenigen grafisch aufgearbeitet wurden, die eine größtmögliche Transparenz 
der Finanz- und Leistungsentwicklung ermöglichen.  
 
Mit Blick auf dieses Ziel  werden Leistungsarten, in denen ein bedeutsames Vol u-
men der finanziellen Mittel der Kommunen gebunden ist oder die eine wich tige 
Leistung beinhalten, um Hilfebedürftige aus ihrer Bedarfssituation  zu lösen, ana-
lysiert. 
 
Zielsetzung 
Das Bestreben des Benchmarkings der 10 mittelgroßen Großstädte liegt darin, 
die beobachteten Ergebnisse der Teilnehmerstädte anschaulich darzustellen und 
die ihnen zu Grunde liegenden Abläufe und Organisationsstrukturen zu benennen 
und in der Folge effektiver zu gestalten.  
 
Die verschiedenen Leistungsarten stehen hierbei teilweise in Abhängigkeit zu Fak-
toren, auf die die Verwaltung nur bedingt Einflus s ausüben kann. Beispiele für 
diese unveränderbaren Rahmenbedingungen sind Gesetzesänderungen oder die 
Wirtschaftslage. Das Benchmarking konzentriert sich somit darauf  die Faktoren, 
die auch beeinflussbar sind, herauszuarbeiten, also die Erfolgsgrößen der „besse-
ren Lösungen” zu identifizieren und den anderen Teilnehmenden diese erfolgver-
sprechenden Ansätze zugänglich zu machen. 
 
Ergänzend zu einer G egenüberstellung von Kennzahlen  bietet das Benchmarking 
also den Raum flexibel und zeitnah auf Erkenntnis - und Diskussionsbedarfe ein-
zugehen sowie auf veränderte Schwerpunktsetzungen zu reagieren. Der auf diese 
Ziele ausgerichtete Kennzahlenkatalog bietet die erforderliche Basis.  
 
Die über die Jahre erprobten Kennzahlen, die einer stän digen Kontrolle und Ve r-
besserung unterliegen, dienen als Grundlage für eine Auswertung, in welcher Art 
und Weise die Ergebnisse entstanden sind, und liefern die Basis für Diskussionen 
über Weiterentwicklungen in den Kommunen.  
 
Bei der Betrachtung der komm unalen Leistungen wurde verstärkt Wert darauf 
gelegt, über die Wirkungsorientierung in der Leistungserbringung zu beraten. Die 
hierbei behandelten Fragestellungen waren:  
 
 Was bedeutet es für die jeweilige Leistungsart, Leistungen ziel - und 
wirkungsorientiert zu erbringen?  
 Welches Vorgehen verfolgt die Kommune dabei? 
Kennzahlen im 
Zusammenhang

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 11 
 Welche bestehenden Indikatoren zeigen Wirksamkeit, Wirkungen oder 
nachhaltige Erfolge an?  
 Welche Weiterentwicklungsmöglichkeiten/ Veränderungsmöglichkeiten 
gibt es? 
 
Die Diversität sich bietender Lösungen ist in diesem Fall als Chance und großer 
Vorteil des Benchmarkings zu betrachten, denn gerade sie dient als Quelle für 
Innovationen und Verbesserungen.  
 
Wenn für eine Stadt einzelne Daten nicht verfügbar waren,  ist dieses in den Gr a-
fiken durch einen entsprechenden Hinweis kenntlich gemacht. Dabei ist zu unter-
scheiden: Wird „n.v.“ für nicht vorhanden ausgewiesen, bedeutetet dies, dass der 
entsprechende Wert nicht verfügbar war. Wird in d en Grafiken allerdings die  
Zahl Null ausgewiesen, spiegelt diese den tatsächlichen Wert wider und sagt s o-
mit aus, dass die entsprechende Leistung  zwar vorhanden ist, aber  nicht in An-
spruch genommen wurde.  
 
Untersuchte Leistungsbereiche 
Im Fokus dieses Berichtes stehen die Leistungen der  
 
 Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII in und außerhalb von 
Einrichtungen. 
 
Die Leistungen im Rahmen 
 
 der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen 
(3. Kapitel SGB XII), 
 der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb 
von Einrichtungen (4. Kapitel SGB XII),  
 sowie die Leistungen nach dem SGB II.  
 
werden aufgrund der geringeren Steuerungs - und Einflussmöglichkeiten der 
Kommunen, auch vor dem Hintergrund des Übergangs der Leistungen für Grun d-
sicherung im Alter und be i Erwerbsminderung in die Zuständigkeit des Bundes, 
lediglich in einem kurzen Überblick dargestellt. Die kommunalen Steuerungsmög-
lichkeiten im Rechtskreis SGB  II liegen v.a. bei den Kosten der Unterkunft. Den-
noch sind diese Leistungsarten von hoher sozialpolitischer Bedeutung und Gegen-
stand der Untersuchungen im Benchmarkingkreis. Ein umfangreiches Kennza h-
lenset liegt vor, welches sich auf die Leistungen außerhalb von Einrichtungen 
bezieht. Die in Einrichtungen gewährte HLU und GSiAE werden ergänzend zur 
Primärleistung Hilfe zur Pflege erbracht und sind damit nicht steuerbar und wenig 
aussagekräftig. 
 
Bedingt durch die derzeitigen Entwicklungen im Asylbereich rück ten diese Lei s-
tungen in den Fokus des Interesses der Öffentlichkeit  und sind seit 2014 U nter-
Unterschiedlichkeit 
als Chance 
AsylbLG

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 12 
suchungsgegenstand im Vergleichsring . Stetig steigende Fallzahlen stellen die 
Kommunen vor Herausforderungen bezüglich der Unterbringung und der Integr a-
tion. Des Weiteren verursacht die Leistungserbringung eine finanzielle Mehrbelas-
tung, auch wenn dies es Leistungssegment keine kommunale Leistung darstellt, 
da die Ausgaben den örtlichen Trägern der Sozialhilfe nicht voll ständig erstattet 
werden.  
 
Auch wenn das AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) kein Bestandteil der Sozi-
alleistungen nach dem SGB  XII ist, wurden diese Leistungen in das Benchma r-
king der mittelgroßen Großstädte integriert, um ihrer hohen Aktualität gerecht zu 
werden. Die erlangten Erkenntnisse werden in dem vorliegenden Bericht im 
Überblick dargestellt. Im weiteren Verlauf des Benchmarking ist zudem ein Fach-
tag Asyl geplant, der einen vertieften inhaltlichen Einstieg ermöglicht. 
 
Relevante Kennzahlen für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 
6. Kapitel SGB XII werden in einer separaten Ergebniszusammenfassung darg e-
legt.  
 
Aufgrund ihrer weitreichenden Bedeutung für die anderen Leistungsbereiche und 
um die aus den Daten der beteiligten Kommunen gebildeten Kennzahlen in einen 
übergreifenden Kontext zu setzen , werden in dem  vorliegenden Bericht ebenfalls 
die Daten zum Leistungsgeschehen im Rechtskreis SGB II abgebildet.  
 
Eine Dichte stellt das Verhältnis einer Anzahl an Leistungsberechtigten zur Bevö l-
kerung einer Kommune dar. Dabei ist es möglich, sich nicht auf die gesamte B e-
völkerung zu beziehen, sondern nur auf einen abgegrenzten Teil, wie z.B. auf eine 
bestimmte Altersgruppe. Die Betrachtung der Entwicklung der Einwohnerzahlen 
ist also vor allem für die Darstellung von Dichtewerten entscheidend, da sie direkt 
in deren Berechnung einfließen. Um  die Inanspruchnahme der verschiedenen 
Leistungen in den unterschiedlich großen Städten vergleichbar zu machen, wird 
für alle Leistungsarten auf Dichtewerte zurückgegriffen.  
 
Weitere Hinweise 
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde n in diesem Bericht en tweder g e-
schlechtsneutrale Bezeichnungen benutzt oder die männliche Sprachform ve r-
wendet. Diese bezieht immer alle Geschlechter mit ein. 
 
 
EGH 
Transferleistungs-
dichte 
Einwohner

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 13 
3. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 
und soziale Leistungsprofile der Städte 
im Überblick 
 
Im nachfolgenden Abschnitt we rden die Kontextdaten geliefert, die für die Inte r-
pretation der Kennzahlen erforderlich sind. Aus diesen Kontextdaten ergibt sich 
für jede Stadt ein individuelles soziales Profil. Ergänzend zu der Entwicklung der 
Einwohnerzahlen werden auch die Belastungen  der Kommunen durch Soziallei s-
tungen gemäß dem SGB  XII und die wirtschaftliche Situation der Bürger aufg e-
zeigt.  
 
 
3.1. Zur Entwicklung der Einwohnerzahlen 
 
Von den ca. 81 Millionen in Deutschland lebenden Menschen leben in den zehn  
am Kennzahlenvergleich betei ligten mittelgroßen Großstädten rund 1,7 6 Millio-
nen Personen.  
 
Die Einwohnerdaten, von denen in diesem Bericht Gebrauch gemacht wird, en t-
stammen den Melderegistern der Einwohnermeldeämter zum Stichtag 
31.12.2015. Dies bedeutet konkret, dass „Einwohner mit  Hauptwohnsitz laut 
Melderegister der Städte“  ausgewiesen werden. Es ist daher möglich, dass es 
gegenüber anderen veröffentlichten oder für Berechnungen genutzten Einwohne r-
daten (z.B. inkl. Nebenwohnsitz, Fortschreibung der Zensuserhebung 2011) zu 
Abweichungen kommt.  
 
Die untenstehende Tabelle zeigt die Entwicklung  der Einwohner von 2013 bis 
2015. Zusätzlich werden die Daten nach dem Merkmal Alter in drei Unterkatego-
rien differenziert.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 14 
ABB. 2: EINWOHNERENTWICKLUNG 
 
 
Die Anzahl der Gesamteinwohner ist von 2014 auf 2015 im Mittelwert um 
1,78 % gestiegen. Ein Anstieg der Einwohnerzahlen ist in allen Städten zu ve r-
zeichnen. Die deutlichste Erhöhung verzeichnet mit rund 2,34 % Steigerung die 
Stadt Potsdam. Den geringsten Anstieg verzeichnet Ludwigshafen mit 0,69 %. 
 
Im Vergleich zwischen Vorjahr und Berichtsjahr hatten die Städte Chemnitz und 
Halle bei den 0- bis unter 15 -Jährigen mit über 5  % Steigerung den stärksten 
Anstieg der Einwohnerzahlen. Die geringste Erhöhung zeigt sich für diese Alter s-
klasse mit 0,48 % in Braunschweig. 
 
Im Mittelwert erhöhte sich die Anzahl der 15- bis unter 65-Jährigen um 1,76 %. 
Die Anzahl der Personen dieser Altersgruppe stieg in allen Städten an – der größte 
Zuwachs ist in Darmstadt zu beobachten.  
 
Die Entwicklung der Altersklasse 65 Jahre und älter ist vor dem Hintergrund des 
demografischen Wandels sowie der Altersarmut von besonderer Bedeutung. In 
keiner der Städte sind r ückläufige Entwicklungen zu erkennen. Den stärksten A n-
stieg verzeichnet Potsdam mit 2,08 %, gefolgt von Jena mit 1,63 %.  
 
 Stadt
 Gesamteinwohnerzahl
 Veränderung Gesamteinwohnerzahl
 Veränderung 
 0 bis unter 15-Jährigen
 Veränderung 
 15 bis unter 65-Jährigen
 Veränderung  
 65-Jährige und Älteren
 Veränderung Gesamteinwohnerzahl
 Veränderung 
 0 bis unter 15-Jährigen
 Veränderung 
 15 bis unter 65-Jährigen
 Veränderung  
 65-Jährige und Älteren
BS 252.768 1,32% 0,48% 1,80% 0,23% 0,43% 0,49% 0,38% 0,19%
C 248.878 2,16% 5,71% 1,81% 1,46% 0,59% 2,07% 0,00% 0,66%
DA 157.390 2,20% 2,42% 2,71% 0,00% 1,35% 1,39% 1,32% 1,44%
ER 110.257 1,91% 2,92% 2,08% 0,59% 0,79% 0,68% 0,73% 0,38%
HAL 238.321 2,04% 5,04% 1,74% 1,32% 0,36% 2,47% -0,33% 0,69%
J 107.048 1,27% 4,83% 0,47% 1,63% 0,40% 2,76% -0,29% 0,95%
KS 200.507 1,73% 1,97% 2,07% 0,43% 0,17% 0,13% 0,06% 0,50%
LU 167.368 0,69% 3,02% 0,28% 0,41% 1,43% 2,71% 1,21% 0,64%
P 167.505 2,34% 3,68% 2,13% 2,08% 1,60% 3,35% 1,11% 1,00%
SZ 103.401 2,16% 4,17% 2,54% 0,02% 0,77% 1,00% 0,81% 0,08%
MW 175.344 1,78% 3,42% 1,76% 0,82% 0,79% 1,71% 0,50% 0,65%
Einwohnerentwicklung bei den beteiligten mittelgroßen Großstädten
2015 2014 auf 2015 2013 auf 2014
Einwohnerentwick-
lung insgesamt 
2014-2015 
Einwohner-
entwicklung nach  
Alterskategorien

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 15 
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Anteile der Einwohner 
nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit und gibt Auskunf t, wie sich die Anteile 
nach beiden Merkmalen bei den Personen im Leistungsbezug verteilen.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 16 
ABB. 3: STRUKTURDATEN IM ÜBERBLICK 
 
ER: HzP ohne deutsche Staatsangehörigkeit nur für HzP a.v.E. 
Kennzahl Jahr
2015 1,9 1,8 3,9 1,3 3,0 1,5 5,7 1,5 n.v. 2,0 2,5
2014 1,9 1,8 4,1 1,6 3,1 1,8 5,5 1,4 1,6 2,0 2,5
2015 13,3 8,4 16,2 7,4 10,0 7,4 24,8 14,2 n.v. 12,7 12,7
2014 12,8 8,3 15,4 7,2 9,9 7,0 23,4 13,4 8,5 12,8 11,9
2015 0,9 1,9 1,6 0,8 n.v. 1,7 4,1 1,0 n.v. 0,6 1,6
2014 0,9 1,9 1,7 0,8 2,4 1,7 3,9 0,9 1,4 0,6 1,6
2015 4,1 2,1 2,0 üöTr 2,5 2,7 3,6 3,5 n.v. 4,7 3,1
2014 4,2 2,3 1,9 üöTr 3,0 2,6 3,7 3,6 2,0 4,9 3,1
2015 0,2 6,3 3,2 5,3 7,7 6,4 5,8 6,8 5,5 6,8 5,9
2014 0,2 2,8 1,2 2,7 5,3 1,4 3,0 4,0 2,7 3,6 2,9
2015 76,0 95,2 86,9 40,4 140,3 69,3 108,2 125,6 83,9 107,7 93,3
2014 79,6 103,3 86,9 42,0 147,3 73,0 108,8 123,7 86,4 101,2 95,2
Kennzahl Jahr
2015 50,2 50,8 49,2 50,5 51,5 50,9 51,1 50,2 51,9 50,3 50,7
2014 50,7 51,4 49,5 50,6 52,0 51,2 51,4 50,3 51,8 50,7 50,9
2015 57,9 58,3 57,2 57,4 59,0 57,6 58,6 56,4 59,4 56,7 57,8
2014 58,0 58,5 57,3 57,6 59,0 57,7 58,8 56,4 58,3 56,9 57,9
2015 10,2 7,1 18,9 16,6 7,3 7,5 15,9 23,7 6,5 13,0 12,7
2014 8,8 4,7 17,6 15,1 5,2 6,1 14,3 23,1 5,3 11,0 11,1
Kennzahl Jahr
2015 48,3 46,4 53,4 53,1 44,1 38,2 44,7 50,2 n.v. 44,9 47,0
2014 49,9 47,1 51,0 49,1 43,4 37,8 42,9 50,4 45,5 50,7 46,8
2015 55,2 50,2 53,2 51,2 48,7 45,4 53,1 53,9 n.v. 60,8 52,4
2014 n.v. 50,1 53,2 51,9 49,1 46,9 53,4 54,0 50,9 61,7 52,3
2015 61,7 60,7 57,3 60,9 54,4 44,6 61,6 60,4 n.v. 59,3 57,9
2014 62,2 61,3 60,2 59,3 57,6 43,7 61,8 60,3 61,6 67,8 59,6
2015 65,0 57,4 71,7 üöTr 60,2 58,9 71,4 66,8 n.v. 71,4 65,4
2014 63,6 58,9 70,4 üöTr 66,4 63,3 74,9 69,1 63,0 74,1 67,1
2015 35,3 33,0 29,2 42,5 29,0 30,6 33,1 36,3 36,2 33,5 33,7
2014 n.v. 34,6 n.v 52,7 n.v. 43,6 37,6 44,5 n.v. n.v. 42,6
*im Leistungsbereich SGB II w urde keine Erhebung der Anteile nach Geschlecht vorgenommen.
Kennzahl Jahr
2015 8,1 4,4 18,9 19,3 3,5 3,8 9,7 20,6 n.v. 15,6 11,5
2014 7,8 5,9 17,6 18,9 n.v. 1,6 9,5 19,9 6,2 18,2 11,8
2015 14,5 20,9 25,7 25,5 13,8 21,4 21,5 27,1 n.v. 19,8 21,1
2014 n.v. 20,3 25,3 25,3 n.v. 22,3 21,3 28,0 10,3 17,3 21,2
2015 2,6 15,3 15,0 n.v. n.v. 1,3 17,4 6,5 n.v. 3,9 8,9
2014 2,0 13,8 15,4 24,4 n.v. 1,1 16,2 5,6 18,8 3,6 11,2
2015 19,9 10,5 37,2 26,8 13,7 13,2 31,8 39,0 17,2 26,7 23,6
2014 19,2 9,0 36,7 24,3 10,2 9,5 29,9 39,0 14,3 22,7 21,5
     Dichte SGB II     
     Dichte AsylbLG     
    Dichte HzP i.E.    
     SGB II gesamt ohne dt. 
Staatsangehörigkeit
    
   AsylbLG weiblich  
    HzP i.E. weiblich    
KS LU P SZ
MW


MW

Dichten pro 1.000 Einwohner
Anteile an Einwohnern Gesamt
Anteile der Leistungsberechtigten nach Geschlecht*
Anteile der Leistungsberechtigten nach Staatsangehörigkeit
JBS C DA ER HAL

MW
KS

LU

LU P
J
BS C DA ER HAL J
BS C DA ER HAL J






KS
MW

KS LU P SZ



BS C DA ER HAL



P SZ







































 















 
SZ







 

HzP gesamt ohne dt. 
Staatsangehörigkeit
  
HzP a.v.E. weiblich
HLU a.v.E. ohne dt. 
Staatsangehörigkeit
GSiAE a.v.E. ohne dt. 
Staatsangehörigkeit



 Anteil EW ohne dt. 
Staatsangehörigkeit
HLU a.v.E. weiblich
GSiAE a.v.E. weiblich
Anteil Frauen
Anteil Frauen ab 65 
Jahre an allen EW ab 65







 

Dichte HLU a.v.E.
Dichte GSiAE a.v.E.
Dichte HzP a.v.E.








Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 17 
3.2. Sozialleistungsprofile der mittelgroßen Großstädte 
 
Als Darstellungsform der Sozialleistungsprofile der einzelnen Städte wurden Net z-
grafiken erwählt, die die Dichten der Leistungsberechtigten in den jeweiligen Leis-
tungsarten im Verhältnis zum Mittelwert aller Städte widerspiegeln. Diese Darstel-
lungsart stellt die beste Art dar, die Unterschiede in den Städten, deren Sozialleis-
tungsprofile und die damit zusammenhängende Belastung der jeweiligen Ko m-
mune zu veranschaulichen.  
 
Neben der Dichte der Leistungsberechtigten nach dem SGB  XII belastet auch die 
Dichte von Leistungsberechtigten nach dem SGB  II die kommunalen Haushalte, 
insbesondere durch die Übernahme von Kosten der Unterkunft. Die kommunalen 
Gesamtausgaben für SGB II-Leistungen finden sich in Kapitel 4.2.3. 
 
Zusätzlich werden in den Abbildun gen auch die Dichten von Personen im Lei s-
tungsbezug nach dem AsylbLG dargestellt, um deren stetig steigender Bedeutung 
gerecht zu werden.  
 
Der indizierte gewichtete Mittelwert aller Städte (entspricht 100), wird in den 
folgenden Darstellungen als gestrich elte rote Linie abgebildet . Die Abweichungen 
zum Mittelwert der einzelnen Dichten  werden in den Sozialleistungsprofilen in 
blau hervorgehoben.  
 
Um eine bessere Vergleichbarkeit der Städte zu erzielen, werden diese in drei 
Gruppen unterteilt. Deren Zusammensetzung orientiert sich an den Ergebnissen 
der Dichten für die einzelnen Leistungsbereiche sowie an den Wirtschaftsindikato-
ren, auf welche in den folgenden Abschnitten eingegangen wird.  
 
Bei der Auswertung fallen deutliche Unters chiede bei der Belastung durch die 
verschiedenen Leistungsarten in den einzelnen Städten auf. Wird wie bspw. in 
Erlangen für den HzP-Dichtewert eine 0,0 ausgewiesen, so weist dies darauf hin, 
dass die zur Berechnung benötigten Daten nicht zur Verfügung stehen.  
 
ABB. 4: STADTPROFILE JENA, CHEMNITZ – DICHTEN  
  
 
58,5
58,2
117,9104,5
84,7
0
20
40
60
80
100
120
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2015
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Jena
72,6
66,2
117,0115,0
67,8
0
20
40
60
80
100
120
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2015
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Chemnitz
Sozialleistungs- 
profile

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 18 
Bei dem Vergleich der Städte Jena und Chemnitz zeigen sich für beide Städte mit 
Ausnahme der Asyl -Leistungen und der HzP a.v.E. unterdurchschnittliche Dich-
ten. In Chemnitz zeigen sich für die HzP a.v.E. und für die Leistungen nach dem 
AsylbLG überdurchschnittliche Dichten. Die Dichten in der HzP i.E., HLU a.v.E. 
und GSiAE a.v.E. bewegen sich unter dem Mittelwert der Städte. 
 
ABB. 5: STADTPROFILE KASSEL, HALLE – DICHTEN  
  
 
Überdurchschnittliche Dichten finden sich vor allem in den Städten Kassel und 
Halle. Dies verdeutlicht, dass in den beiden Städten besondere Belastungsfakt o-
ren vorliegen. Nur die Dichte in der GSiAE a.v.E. liegt in Halle unterhalb des Mit-
telwertes; besonders hoch sind im Vergleich zu den anderen Städten die Dichte 
HzP a.v.E. in Kassel und die Dichte der Leistungsberechtigen nach dem AsylbLG 
in Halle. 
ABB. 6: STADTPROFILE ERLANGEN, BRAUNSCHWEIG, DARMSTADT, SALZGITTER, LUDWIGSHAFEN – DICHTEN  
 
 
227,8
195,1
107,0
251,6
115,1
0
50
100
150
200
250
300
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2015
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Kassel
119,5
78,4
143,0
133,7
78,1
0
20
40
60
80
100
120
140
160
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2015
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Halle (Saale)
52,5
58,3
98,3
48,0
0,0 0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2015
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Erlangen
76,4
104,8
3,753,4
130,2
0
20
40
60
80
100
120
140
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2015
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Braunschweig
155,6
127,5
58,797,7
65,1
0
20
40
60
80
100
120
140
160
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2015
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Darmstadt
79,1
99,9
126,1
34,7
148,3
0
20
40
60
80
100
120
140
160
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2015
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Salzgitter
57,9
111,5
125,961,4
110,7
0
20
40
60
80
100
120
140
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2015
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Ludwigshafen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 19 
In den Städten Erlangen, Braunschweig, Darmstadt, Ludwigshafen und Salzgitter 
werden im Vergleich zu den anderen Städten mehrheitlich Dichten  unterhalb des 
Mittelwertes ausgewiesen. Vor allem in Erlangen zeigen sich unterdurchschnittli-
che Werte. Gut sichtbar ist jedoch auch, dass sich diese Ergebnisse nicht auf alle 
Dichtewerte beziehen. In Braunschweig sticht die überdurchschnittliche Dichte in 
der stationären HzP hervor, während es in Darmstadt vor allem die ambulant e 
HLU a.v.E. und GSiAE sind, bei denen die Dichte über dem Mittelwert liegt.  
In Ludwigshafen ist insbesondere die Dichte der HLU und der ambulanten HzP 
niedriger als im Mittelwert aller Städte; Salzgitter weist eine im Vergleich auffällig 
niedrige Dichte der HzP a.v.E. auf. 
 
 
3.3. Wirtschaftsindikatoren 
 
Die Dauer, Höhe und Anzahl der Inanspruchnahmen von existenzsichernden Leis-
tungen wird in nicht unerheblichem Maße von der sozialen und wirtschaftlichen 
Situation einer Stadt beeinflusst.  
 
Aus diesem Grund hat  sich der Benchmarkingkreis entschlossen , Indikatoren für 
die wirtschaftliche Situation der Städte einzubeziehen und miteinander zu verglei-
chen. Der Vergleich dieser Indikatoren zeigt, in welchem  Kontext die Sozialleis-
tungen gewährt werden.  
 
Eine negative wirtschaftliche Situation einer Stadt begünstigt höhere Ausgaben für 
Sozialleistungen, da ein größerer Teil der Einwohner seine Existenz oder den Pfle-
gebedarf nicht aus eigener Kraft finanzieren kann  und auf öffentliche Gelder zur 
Deckung seines Bedarfs a ngewiesen ist.  Darüber hinaus wird der kommunale 
Handlungsspielraum im Hinblick auf den Umfang und die Ausgestaltung der sozi-
alen Angebotslandschaft in der jeweiligen Stadt sowohl unter Berücksichtigung 
fachlicher und organisatorischer als auch personeller Aspekte eingeschränkt.  
 
Folgende Indikatoren werden zur Darstellung herangezogen:1 
 
 Unterbeschäftigungsquote,  
 Dichte sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am Wohnort, 
 Verfügbares Einkommen je Einwohner, 
 Bruttoinlandsprodukt je Einwohner, 
 Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen, 
 Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigen. 
 
Diese sechs Indikatoren wurden in Form einer Netzgrafik für die jeweilige Stadt in 
Bezug zueinander ge setzt. Nachfolgend werden die Ergebnisse für die einzelnen 
                                            
1 Die Daten für das Rentenniveau sind seit 2015 nicht mehr auf Regionalebene verfügbar, 
daher wird das durchschnittliche Rentenniveau nicht mehr ausgewiesen.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 20 
Indikatoren zusammengefasst. Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit wu r-
den die Ergebnisse für die Städte in den Anhang des Berichtes aufgenommen. 
 
Unterbeschäftigungsquote 
Die Städte Halle, Ludwigshafen, Kassel, Chemnitz und Salzgitter zeigen wie im 
Vorjahr eine Quote, die über dem Mittelwert aller Städte (9,5) liegt. Hierin spi e-
gelt sich insbesondere für Halle, aber auch für Ludwigshafen und Kassel die hohe 
Transferleistungsdichte (siehe Kap. 4.1) wider. Die Stadt Erlangen weist hier 
erneut die deutlich niedrigste Q uote auf. Aber auch in Darmstadt, Jena, Brau n-
schweig und Potsdam werden unterdurchschnittliche Quoten erzielt. 
 
Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 
Die höchsten Dichten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden in 
Potsdam, Erlangen und Chemnitz ausgewiesen. Für Potsdam und Erlangen zeigt 
sich hierin der Zusammenhang zur Unterbeschäftigungsquote. Vor allem für Kas-
sel und Halle zeigt sich der Bezug in umgekehrter Form.  
 
Verfügbares Einkommen je Einwohner 
Das verfügbare Einkommen stieg im Mittelwert im Vergleich zum Vorjahr auf jetzt 
18.887 Euro je Einwohner. Über das höchste Einkommen verfügen die Bürger 
von Erlangen, besonders niedrig ist es in Halle.  
 
Bruttoinlandsprodukt je Einwohner und je Erwerbstätigen 
Die Zusammenhänge de r Wirtschaftsindikatoren zeigen sich auch bei der B e-
trachtung des Bruttoinlandproduktes je Einwohner und je Erwerbstätigen. Je Ei n-
wohner ist es insbesondere in den Städten Ludwigshafen und Salzgitter oberhalb 
des Mittelwertes aller mittelgroßen Großstädte von 67.394 Euro; auffallend gering 
ist es in Halle und Chemnitz.  
 
Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigem 
In Erlangen und Darmstadt werden die höchsten steuerpflichtigen Einkommen je 
Steuerpflichtigen ermittelt. Während sich die Werte für Braunschweig und Pots-
dam um den Mittelwert bewegen, liegen die Ergebnisse der anderen Städte u n-
terhalb des Mittelwertes.  
 
Werden die Netzgrafiken betrachtet, in denen die sechs Indikatoren für die ei n-
zelnen Städte in Bezug zueinander gesetzt werden (siehe Anhang ), zeigt sich die 
beste wirtschaftliche Lage erneut in Erlangen.  
 
Die Stadt, in der sich eine eher angespannte wirtschaftliche Situation durch die 
ausgewerteten Indikatoren zeigt, is t Halle. Belastende Faktoren zeigen sich z u-
dem vor allem in Kassel.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 21 
4. Ziele und Wirkungen existenzsichernder 
Leistungen 
 
4.1. Vorbemerkung und Entwicklung der Transferleis-
tungsdichte 
 
Die existenzsichernden Leistungen sind im SGB  XII und im SGB  II geregelt. Sie 
bilden ein Auffangnetz der sozialen Sicherung, welches dem Leistungsbere chtig-
ten die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglichen soll, sofern ihm 
dies aus eigener Kraft nicht oder nicht mehr möglich sein sollte. 
 
Das Leistungsgeflecht ist in folgender Grafik dargestellt: 
 
ABB. 7: LEISTUNGSGEFLECHT EXISTENZSICHERUNG 
 
 
Nachfolgend wird die Transferleistungsdichte, die Dichte der Leistungsberechti g-
ten von existenzsichernden Leistungen je 1.000 Einwohner in einer Stadt, au s-
gewiesen. Sie stellt die Personen dar, die staatliche Leistungen zur Sicherung d es 
Lebensunterhaltes beziehen.  
 
Zu den Personen zählen Leistungsberechtigte von: 
 
 Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem 
3. Kapitel SGB XII, 
 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von 
Einrichtungen nach dem 4. Kapitel SGB XII und 
 Existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II. 
 
Bei dieser Kennzahl werden auch die Empfänger von Leistungen nach dem SGB II 
in die Berechnung mit einbezogen, um einen Eindruck über die gesamte in der 
Leistungsbezug 
SGB XII, 4. Kapitel: 
GSiAE
Erwerbsfähige mit 
Leistungsbezug SGB II
Transferleistungssystem
Sicherstellung des 
Lebensunterhaltes durch 
Erwerbstätigkeit oder 
Renten
Arbeitsmarkt
Erreichen der 
gesetzlichen 
Altersgrenze oder 
dauerhafte volle 
Erwerbsminderung
Volle  
Erwerbsminderung 
u. unter 65 Jahre
Weniger als 3 Stunden 
arbeitsfähig
Leistungsbezug SGB XII, 
3. Kapitel: HLU
Wiederherstellung 
der 
Erwerbsfähigkeit
Integration 
in Arbeit
Wiederherstellung der 
Erwerbsfähigkeit mit 
Integration in Arbeit
Erreichen der 
gesetzlichen 
Altersgrenze oder 
dauerhafte volle 
Erwerbsminderung

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 22 
Kommune gegebene Hilfebedürftigkeit z u erlangen. Außerdem tragen die Städte 
bei den Leistungen nach dem SGB II die darin enthaltenen Kosten der Unterkunft, 
welche einen erheblichen Belastungsfaktor im Bereich der Sozialausgaben da r-
stellen.  
 
ABB. 8: TRANSFERLEISTUNGSDICHTE 
 
 
Mit dem Einbezug der Leistungen aus dem Rechtskreis SGB  II wird das Überg e-
wicht im Verhältnis zu den Leistungen des Rechtskreises SGB XII deutlich. Mit 
einem Mittelwert von 95,2  Leistungsberechtigten pro 1.000 Einwohner  liegt die 
Dichte der Leistungsberechtigten im SGB  II-Bezug um ein Vielfaches über den 
Dichten der Leistungsbereiche HLU a.v.E. und GSiAE a.v.E. 
 
Wie in den Vorjahren ist die Verteilung der Personen im SGB  II-Leistungsbezug 
zwischen den Städten sehr heterogen: Während Erlangen mit 40,4 die niedrigste 
Dichte ausweist, hat Halle mit 140,3 mehr als ein Dreifaches der Leistungsb e-
rechtigten im SGB II. Die Reduzierung der SGB II-Dichte in den Städten setzt sich 
insgesamt fort, sie  betrug im Jahr 2015 nur noch 93,3 ggü. 95,2 im Vorjahr. 
Eine Ausnahme davon stellt Salzgitter dar, dort steigerte sich die Dicht e um 
6,4 % im Vergleich zu 2014. Dieses kann durch die hohe Anzahl der Flüchtlinge 
und Asylbewerber  in 2015 erklärt werden, die zu einer steigenden  Anzahl der 
Empfänger von SGB II-Leistungen führten. 
 
Für den Leistungsbereich GSiAE a .v.E. und HLU zeigt sich, i m Gegensatz zur 
Entwicklung der SGB  II-Dichte, jedoch wie in den Vorjahren eine Steigerung  auf 
jetzt 12,7 und 2,5. 
76,0
95,2 86,9
40,4
140,3
69,3
108,2
125,6
83,9
107,7
93,3 95,2
13,3
8,4 16,2
7,4
10,0
7,4
24,8
14,2
n.v.
12,7
12,7 11,9
1,9
1,8 3,9
1,3
3,0
1,5
5,7 1,5
n.v.
2,0
2,5 2,5
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW MW Vj
KeZa 15
Dichte der Leistungsberechtigten von existenzsichernden Leistungen 
pro 1.000 EW (31.12.) im Betrachtungsjahr 
- differenziert nach Leistungsarten -
Dichte der 
Empfänger von 
HLU a.v.E. pro 
1.000 EW 
gesamt 
Dichte der 
Emfänger von 
GSiAE a.v.E. pro 
1.000 EW
Dichte der 
Empfänger von 
SGB II pro 1.000 
EW
Übergewicht der 
SGB II-Dichte

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 23 
Der höchste Dichte-Wert für die GSiAE a.v.E. besteht mit 24,8 je 1.000 Einwoh-
ner in Kassel. Mit 5,7 wird hier auch die höchste Dichte in der HLU a.v.E. ermi t-
telt. Die niedrigste Dichte in der GSiAE a.v.E. ergibt sich mit 7, 4 in Jena und 
Erlangen, der Stadt mit der zugleich niedrigsten Dichte in d er Hilfe zum Leben s-
unterhalt (1,3). 
 
Insgesamt kommt es zu einer leichten Absenkung der Transferleistungsdichte von 
1,5 %. Einen Überblick, wie sich die Dichten im Einzelnen im Vergleich zum 
Vorjahr entwickelt haben, zeigt die nachstehende tabellarische Übersicht: 
 
ABB. 9: VERÄNDERUNG DER TRANSFERLEISTUNGSDICHTE IN PROZENT 
 
 
 
4.2. Kommunale Leistungen nach dem SGB II  
(Grundsicherung für Arbeitsuchende) 
 
4.2.1. Leistungsart 
 
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. das Arbeitslosengeld II (ALG II) wird 
nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch ( SGB II) gewährt. Sie soll gem. § 1 SGB II 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der 
Würde des Menschen entspricht.  Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die 
mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, 
erhalten Sozialgeld, das nach denselben Regeln berechnet und gewährt wird wie 
das Arbeitslosengeld II. 
 
Mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II existiert eine Sozial-
leistung für alle erwerbsfähigen Arbeits uchenden, die vom Bund über die Bund e-
sagentur für Arbeit und den Kommunen getragen wird. Die HLU  (vgl. Kap. 4.3) 
und die GSiAE (vgl. Kap. 4.4) bestehen für solche Personen, die keinen Anspruch 
auf Arbeitslosengeld II haben, insbesondere weil sie nicht (voll)erwerbsfähig sind. 
 
Leistungsberechtigt sind gem. § 7 SGB II Personen, die  
 
 das 15. Lebensjahr vollendet und die Regelaltersgrenze noch nicht er-
reicht haben, 
 erwerbsfähig sind, 
Veränderung der Dichten der 
Leistungsberechtigten von 
existenzsichernden 
Leistungen vom Berichtsjahr 
zum Vorjahr
Jahr BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Veränderung der Dichte HLU 
a.v.E. 
von 2014 
auf 2015 -1,5% -0,1% -5,4% -15,8% -3,1% -16,2% 3,9% 2,3% n.v. -1,2% -4,1%
Veränderung der Dichte GSiAE 
a.v.E. 
von 2014 
auf 2015 4,2% 0,9% 4,9% 3,3% 0,4% 5,6% 5,8% 5,8% n.v. -0,6% 3,4%
Veränderung der Dichte SGB II von 2014 
auf 2015 -4,6% -7,8% 0,0% -3,8% -4,7% -5,1% -0,6% 1,6% -3,0% 6,4% -2,2%
Summe der Veränderungen: HLU 
a.v.E., GSiAE a.v.E. und SGB II
von 2014 
auf 2015 -3,3% -7,1% 0,5% -3,1% -4,4% -4,4% 0,7% 2,0% n.v. 5,5% -1,5%
Entwicklung der 
Transferleistungs-
dichte

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 24 
 hilfebedürftig sind und 
 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland 
haben. 
 
Um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen zu können, ist 
weder Arbeitslosigkeit noch ein vorheriger Bezug von Arbeitslosengeld notwendige 
Voraussetzung; sie können auch ergänzend zu anderem Einkommen oder Arbeits-
losengeld bezogen werden, wenn dieses Einkommen und eventuell vorhandenes 
Vermögen nicht zur Deckung des individuellen, anerkannten Bedarfs ausreichen. 
 
Der Bezug von Arbeitslosengeld  II bedeu tet demnach nicht zwangsläufig, dass 
eine Person arbeitslos ist. Ein weiterer Grund für den Leistungsbezug kann sein, 
dass durch Erwerbseinkommen der individuelle Bedarf nicht gedeckt werden 
kann und zusätzlich aufstockende Leistungen in Anspruch genommen werden 
müssen. 
 
Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
in einer Bedarfsgemeinschaft leben. 
 
4.2.2. Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze 
 
Die Arbeitsmarktintegration der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten obliegt der 
Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit und ist damit nicht primäre Aufgabe 
der Städte. Durch ihre Form der Trägerschaft sind die gemeinsamen Einrichtu n-
gen nach §  44b SGB II (gE) in das Ziel - und Controllingsystem der Agentur für 
Arbeit eingebunden. Kommunale Interessen können primär durch das Gremium 
der Trägerversammlung geltend gemacht werden. Den Arbeitsmarkt können 
Kommunen entsprech end nur indirekt durch die Herstellung von Bedingungen  
beeinflussen, die eine positive Entwicklung des Arbeitsmarktes ermöglichen.  
 
Optionskommunen (zugelassene kommunale Träger) sind hingegen alleinige 
Grundsicherungsträger und beeinflussen demzufolge – im gesetzlichen Rahmen – 
direkt ihre Jobcenter. Im Benchmarkingkreis der mittelgroßen Großstädte sind 
dies Erlangen und Jena.  
 
Die Städte tragen die Verantwortung und die Kosten für die Leistungen für Unte r-
kunft und Heizung sowie für kommunale Eingliederungsleistungen nach 
§ 16a SGB II. Diese umfassen die Betreuung minderjähriger oder behinderter 
Kinder oder die häusl iche Pflege von Angehö rigen, die Schuldnerberatung, die 
psychosoziale Betreuung und die Suchtberatung. Die Kosten der Unterkunft und 
Heizung werden maßgeblich beeinflusst durch das Mietpreisniveau, Größe und 
Energiebedarf bzw. Modernisierungsgrad der Wohnungen, Kostendifferenzen zwi-
schen Energielieferanten sowie Größe und Konstellation der Bedarfsgemein schaf-
ten.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 25 
4.2.3. Wirkung der Leistungsgewährungsprozesse 
 
Leistungen des SGB II machen den Großteil der Transferleistungsempfängerzahlen 
aus. Dabei ist von wesent lichem Interesse, wie viele Personen pro 1.000 Ei n-
wohner Leistungen nach dem SGB  II beziehen. Dies ist auch insofern von Rele-
vanz, als ein langjähriger Bezug von Arbeitslosengeld II bedeutet, dass kaum Ren-
teneinkommen oder das Alter absicherndes Vermögen e rwirtschaftet werden 
kann.  
 
Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Dichte der Leistungsbeziehenden 
des SGB II als einen wichtigen Einflussfaktor für die Entstehung geringen Alter s-
einkommens.2 
 
ABB. 10: DICHTE DER ERWERBSFÄHIGEN UND NICHT ERWERBSFÄHIGEN LEISTUNGSBERECHTIGTEN PRO 1.000 EIN-
WOHNER 
 
 
Der Abgasskandal von VW in Wolfsburg zeigt bisher keine Wirkung auf die 
SGB II-Dichte in Braunschweig, obwohl VW generell einen großen Einfluss hat. 
Veränderungen werden für das Berichtsjahr 2016 erwartet , unter anderem auch 
hinsichtlich der Einnahmen im städtischen Haushalt.  
In Ludwigshafen zeigt sich ein Anstieg der Dichte, obwohl sich die Arbeitsmarkt-
situation in der Stadt eigentlich gut entwickelt. Neue Arbeits plätze sind häufig 
verbunden mit bestimmten Qualifikationen, die nicht unbedingt bedient werden 
können.  
                                            
2 Die in diesem Kapitel verwendeten Daten beziehen sich auf den Datenstand vor der 
Revision der Grundsicherungsstatistik. Erläuterungen zur Datenrevision der Grundsich e-
rung für Arbeitsuchende sind zu finden unter www.statistik.arbeitsagentur.de (Zugriff am 
20. Juni 2016). 
95,7
130,3
104,8
49,6
183,4
87,7
134,5
155,9
104,4
139,9
118,6
0
50
100
150
200
250
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 1 SGB II
Dichte der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(eLb und nEf)
pro 1.000 EW von 0 bis unter 65 J. in der Zeitreihe
2011 2012 2013 2014 2015

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 26 
In Halle liegt keine Erklärung für die Reduzierung vor. Ggf. steht die Entwicklung 
im Zusammenhang mit der Altersstruktur der Leistungsberechtigten, die das Ren-
tenalter erreicht haben und in den Rentenbezug wechseln, ohne auf Leistungen 
der GSiAE angewiesen zu sein (in der GSiAE zeigt sich nur eine leichte Steig e-
rung, die dem allgemeinen Trend folgt, vgl. Kapitel 4.4.3). 
In Salzgitter liegt im Vergleich zu den anderen Städten die höchste Dichtesteige-
rung der Leistungsberechtigten vor.  
 
ABB. 11: DICHTE DER ERWERBSFÄHIGEN UND NICHTERWERBSFÄHIGEN LEISTUNGSBERECHTIGTEN NACH  
ALTERSGRUPPEN PRO 1.000 ALTERSGLEICHE EINWOHNER 
 
 
Im Verglei ch zum Vorjahr sind die mittleren Dichten der Leistungsberechtigten 
pro 1.000 altersgleichen Einwohnern in fast allen Altersgruppen gesunken, wie 
auch die folgende Tabelle verdeutlicht.  
 
ABB. 12: DICHTE DER ERWERBSFÄHIGEN UND NICHTERWERBSFÄHIGEN LEISTUNGSBERECHTIGTEN NACH  
ALTERSGRUPPEN PRO 1.000 ALTERSGLEICHE EINWOHNER: VERÄNDERUNG GGÜ. DEM VORJAHR 
 
158 206 217
107
334
130
254 271 188 254 212
161
207 197
86
304
142
230 257
134
219
194
76
108 84
37
133
56
113
146
117
137
10184
121 89
42
173
85
119
145
94
136
10988
112
73
39
148
79
104
105
77
94
92
86
103
65
39
132
72
98
96
80
79
85
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 4 u. 5 SGB II 
Dichte der erwerbsfähigen und nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(eLb und nEf)
nach Altersgruppen pro 1.000 altersgleiche Einwohner
am 31.12. des Betrachtungsjahres
eLb (55 bis
unter 65
Jahre)
eLb (50 bis
unter 55
Jahre)
eLb (25 bis
unter 50
Jahre)
eLb (15 bis
unter 25
Jahre)
nEf (7 bis
unter 15
Jahre)
nEf (0 bis
unter 7
Jahre)
BS C DA ER HAL MW
2015 ggü. 2014 -3,70% -8,77% -2,56% -4,59% -4,69% -1,43%
2014 ggü. 2013 -6,93% -6,10% 4,97% 3,06% -0,67% -0,40%
2015 ggü. 2014 -2,06% -6,62% 1,31% -7,23% -2,39% -1,80%
2014 ggü. 2013 -3,34% -0,79% 5,38% 1,45% -0,61% 1,26%
2015 ggü. 2014 -6,44% -11,60% -1,03% -2,42% -4,32% 0,89%
2014 ggü. 2013 -1,90% -1,70% 3,62% 4,06% 3,28% 1,55%
2015 ggü. 2014 -5,82% -7,81% -0,69% -2,50% -6,77% -2,73%
2014 ggü. 2013 -5,07% -5,03% 2,64% 0,90% -1,13% -0,61%
2015 ggü. 2014 -6,47% -11,20% -2,50% -11,77% -6,96% -5,88%
2014 ggü. 2013 -3,30% -6,37% 4,87% -1,39% -2,10% -2,45%
2015 ggü. 2014 -1,09% -7,22% 1,86% 0,73% -3,59% -2,51%
2014 ggü. 2013 -4,40% -4,25% -5,41% -2,83% -3,76% -2,69%
Veränderung der Dichte 
eLb 50 bis unter 55 Jahre
Veränderung der Dichte 
eLb 55 bis unter 65 Jahre
Veränderung gegenüber den Vorjahren
Veränderung der Dichte 
nEf 0 bis unter 7 Jahre
Veränderung der Dichte 
nEf 7 bis unter 15 Jahre
Veränderung der Dichte 
eLb 15 bis unter 25 Jahre
Veränderung der Dichte 
eLb 25 bis unter 50 Jahre

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 27 
 
 
Den stärksten Rückgang weist Erlangen bei d er Altersgruppe 50 bis unter 
55 Jahre auf, in Chemnitz zeigen sich vor allem Reduzierungen in den Altersklas-
sen der 15- bis unter 25-Jährigen und bei den 50 - bis unter 55-Jährigen. In der 
jüngeren Altersklasse könnte ein Zusammenhang mit der Erhöhung der Zahl der 
Einwohner dieser Altersgruppe durch die zugezogenen Asylbewerber stehen.  
 
Die Verweildauer im Leistungsbezug ist von besonderem Interesse, weil ein langer 
Leistungsbezug die Möglichkeit zum Aufbau eigener Quellen der Altersversorgung 
(Renten etc.) und Vermögen stark schmälert. Mit anderen Worten ließe sich fo r-
mulieren, dass ein hohe r Anteil langer Verweildauern ein Indikator für zukünf tige 
Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungssystemen ist. Hier wäre im ko m-
menden Benchmarkingjahr ein Vergleich der Städte untereinander interessant mit 
Blick auf die Frage, ob die Städte mit hohen Verweildauern im Rechtskreis SGB II 
eine hohe Dichte der Leistungsberechtigten gem. 4. Kapitel SGB XII (Grundsiche-
rung im Alter und bei Erwerbsminderung) aufweisen. 
 
Entsprechend existiert die Fallkategorie „Langzeitleistungsbezieher“ ; als Langzeit-
leistungsbezieher gilt , wer in den letzten 24  Monaten mindestens  21 Monate 
Leistungen bezogen hat.3 
 
Die folgende Abbildung verdeutlicht, dass im Mittelwert der Bestand an Langzei t-
leistungsbeziehenden von Leistungen des SGB II weiter abgebaut werden konnte, 
mit im Vergleich unterschiedlicher Intensität: 
 
                                            
3 Vgl. Methodenbericht der Statistik der BA zu Verweildauern von Leistungsberechtigten in 
der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2013, Anlage D (Messung des Langzeitleis-
tungsbezugs in den Kennzahlen nach §48a SGB II), abzurufen unter statistik-
arbeitsagentur.de (Zugriff am 20.06.2016). 
J KS LU P SZ MW
2015 ggü. 2014 -4,55% 0,11% -0,70% 10,88% 4,90% -1,43%
2014 ggü. 2013 2,63% 3,98% -1,01% -2,38% 0,14% -0,40%
2015 ggü. 2014 -7,61% 1,82% 1,65% -14,43% 10,13% -1,80%
2014 ggü. 2013 1,72% 6,36% 1,32% -0,41% 2,02% 1,26%
2015 ggü. 2014 4,36% -0,77% 2,59% 21,81% 7,87% 0,89%
2014 ggü. 2013 6,21% 1,66% 6,33% -0,50% -2,24% 1,55%
2015 ggü. 2014 -6,23% -0,44% 2,53% -6,04% 6,19% -2,73%
2014 ggü. 2013 0,78% 4,15% 3,41% -4,23% -1,07% -0,61%
2015 ggü. 2014 -10,72% -1,31% -1,16% -6,47% -1,63% -5,88%
2014 ggü. 2013 -6,45% -0,22% -0,09% -8,72% 2,29% -2,45%
2015 ggü. 2014 -5,58% -5,34% 0,79% -2,84% 2,56% -2,51%
2014 ggü. 2013 -0,66% -2,89% -0,53% -2,10% 1,03% -2,69%
Veränderung der Dichte 
eLb 50 bis unter 55 Jahre
Veränderung der Dichte 
eLb 55 bis unter 65 Jahre
Veränderung gegenüber den Vorjahren
Veränderung der Dichte 
nEf 0 bis unter 7 Jahre
Veränderung der Dichte 
nEf 7 bis unter 15 Jahre
Veränderung der Dichte 
eLb 15 bis unter 25 Jahre
Veränderung der Dichte 
eLb 25 bis unter 50 Jahre

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 28 
ABB. 13: VERWEILDAUERN DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN 
 
 
Besonders stark fiel der Rückgang in Chemnitz aus. Auffallend an den Ergebni s-
sen ist, dass Rückgänge der Langzeitleistungsbeziehenden  vor allem in den os t-
deutschen Städten zu beobachten sind. Ggf. besteht hier noch ein größeres P o-
tenzial für eine nachhaltige Vermittlung in Arbeit. 
Der Rückgang in Braunschweig ist verschiedenen Faktoren geschuldet. So wer-
den bspw. Zuschüsse an Arbeitgeber gezahlt, um eine nachhaltige Arbeitsvermitt-
lung zu erzielen. Zeitarbeitsfirmen sind zwar vorhanden, stehen jedoch nicht im 
Fokus der Vermittlungsbemühungen.  
 
Abgebildet wird die bisherige Verweilzeit in der Grundsicherung vom Zugang bis 
zum aktuellen Messzeitpunkt. In der Realität gibt es aber häufig Unterbrechungen 
der Hilfebedürftigkeit, die sehr kurz , aber auch sehr lang sein können . Entspre-
chend existiert ein Personenkreis, bei dem sich Phasen der Hilfebedürftigkeit und 
der kurzfristigen Überwindung der Hilfebedürftigkeit  abwechseln. Die nächste 
Abbildung verdeutlicht dies:  
 
-3,7
-4,7
4,6
-0,7
-2,1
-3,5
0,3
1,2
-2,5
1,6
-1,0
-4,6
-8,1
0,6
3,0
-5,5
-5,6
0,1
0,7
-2,6
1,9
-2,0
-10
-8
-6
-4
-2
0
2
4
6
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa K3
Veränderung des Bestands der Langzeitleistungsbezieher
Stand Dezember des jeweiligen Jahres
2014 2015

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 29 
ABB. 14: ANTEIL DER ZUGÄNGE (ELB) MIT UND OHNE ALG II - VORBEZUG 
 
 
Der Vergleich der Ergebnisse des Berichtsjahres mit  den Vorjahresergebnissen 
zeigt, dass der Anteil der „echten Zugänge“, also der Personen ohne Leistungsb e-
zug innerhalb der letzten zwei Jahre, von 22,9  % auf 25 % angestiegen ist. Dies 
ist zunächst positiv zu bewerten, allerdings zeigt sich auch ein erhöhter  Anteil 
derjenigen, die innerhalb der letzten drei Monate bereits im ALG II-Bezug gewe-
sen sind. 
Der sog. „Drehtüreffekt“, also das Verlassen des Leistungsbezugs und die kurzfris-
tige Rückkehr in den Leistungsbezug, setzt besonders stark in Braunschweig ein. 
Hier zeigt sich eine rückläufige  Dichte der Leistungsberechtigten und entspr e-
chend erhöhte Arbeitsmarktintegration bei gleichzeitig hohem und ggü. dem Vo r-
jahr gestie genem Anteil der Leistungsberechtigten mit Vorbezug von unter drei 
Monaten. Den im Ver gleich der Städte höchsten Anteil der  Zugänge mit einem 
Leistungsbezug innerhalb der letzten drei Monate zeigt Halle mit 41,2  %, der 
Wert ist stabil geblieben. Hier scheint es nicht zu gelingen, Personen nachhaltig 
in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Entsprechend scheint dies in der Stadt mit  
dem niedrigsten Wert (34,6 % in Erlangen) besonders gut zu gelingen.  
 
Insgesamt sind über ein Dr ittel der Leistungsberechtigten innerhalb von drei M o-
naten erneut im Leistungsbezug. Der Anteil der kurzfristigen Wiederkehrer in den 
Leistungsbezug hat sich ggü. 2014 minimal erhöht von 37,6 % auf 38,2 %. Ent-
sprechend müssen die Anstrengungen der Städte in Richtung einer nachhaltigen 
Vermittlung in den Arbeitsmarkt verstärkt werden, auch um einer dauerhaften 
Abhängigkeit vom Bezug staatlicher Transferleistungen vorzubeugen. 
 
40,5 38,4 38,7 34,6
41,2 36,9 36,7 36,1 39,5 39,7 38,2
38,4 43,3
33,8
35,2
37,8
33,6 38,5 35,1
36,6 35,0 36,7
21,1 18,3
27,5 30,2
21,0
29,5 24,8 28,7 23,9 25,2 25,0
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa 13a, 13b, 13c SGB II
Anteil der Zugänge (eLb) mit und ohne ALG II-Vorbezug  
an allen Zugängen in Prozent im Betrachtungsjahr
Anteil der 
Zugänge von eLb 
ohne Vorbezug
("echte Zugänge")
Anteil der 
Zugänge von eLb 
mit Vorbezug von 
mehr als 3 
Monaten an allen 
Zugängen
Anteil der 
Zugänge von eLb 
mit Vorbezug von 
bis zu 3 Monate 
an allen 
Zugängen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 30 
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, wie im obigen Kap i-
tel beschrieben, nicht ausschließlich arbeitslose Menschen , sondern die Leistung 
kann auch als aufstockende Leistung gewährt werden, wenn das Einkommen aus 
Erwerbstätigkeit nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreicht. 
 
Auffällig ist, dass die größte Teilgruppe der abhängig erwerbstätigen Leistungsbe-
rechtigten ein monatliches Einkommen von unter 450 Euro hat. Wenn die Lei s-
tungsberechtigten also erwerbstätig si nd, dann v.a. in Minijobs, wie die nächste 
Grafik zeigt: 
 
ABB. 15: ANTEILE DER ABHÄNGIG BESCHÄFTIGTEN ELB MIT ERWERBSEINKOMMEN 
 
 
Der höchste Anteil der abhängig beschäftigten erwerbsfähigen Leistungsberechtig-
ten mit einem Erwerbseinkommen von über 1.200 Euro, nämlich fast ein Viertel, 
findet sich in Potsdam (23,7 %).  
 
In der Vergangenheit nahmen die Anstrengungen zur Arbeitsmarktintegration u n-
terschiedlicher Gruppen auch in den Teilnehmerstädten zu, so sind  bspw. ve r-
stärkt Alleinerziehende und aufgrund der hohen Zuwachsraten sowie der aktue l-
len gesetzlichen Entwicklungen die Personengruppe mit nichtdeutscher Staat s-
bürgerschaft im Fokus. 
 
49,4 46,7
39,9 44,3 40,3 44,8
51,2 47,7
36,9
50,8 45,2
23,1
18,5
24,4
22,0
21,6
21,4
24,4
24,1
20,9
22,3
22,3
14,3
16,3 17,1
19,1
19,3
18,2
14,2
13,8
18,5
13,7
16,4
13,2 18,6 18,6 14,6 18,8 15,6 10,2 14,4
23,7
13,2 16,1
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa 18.a-c SGB II
Anteile der abhängig beschäftigten eLb mit Erwerbseinkommen
differenziert nach Höhe des monatlichen Einkommens in Prozent
im November des Betrachtungsjahres
über 1200 Euro
zwischen 850 und
unter 1200 Euro
zwischen 450 und
unter 850 Euro
bis 450 Euro

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 31 
Bei den Alleinerziehenden  zeigt sich eine ggü. dem Vorjahr gestiegene Integrat i-
onsquote4 in den Städten, ihr Anteil an den Bedarfsgemeinschaften hingegen ist 
mit 19,5 % stabil geblieben (siehe folgende Abbildungen). 
 
ABB. 16: INTEGRATIONSQUOTE ALLEINERZIEHENDE 
 
 
                                            
4 Als Integrationen gelten alle Aufnahmen von sozialversicherungspflichtigen Beschäfti-
gungen, voll qualifizierende berufliche Ausbildungen oder selbständige Erwerbstätigkeit 
von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - unabhängig davon, ob die Hilfebedürftigkeit 
durch die Erwerbstätigkeit beendet wird oder ob sich der Arbeitslosigkeitsstatus (arbeits-
los, nicht arbeitslos arbeitsuchend, nicht arbeitsuchend) durch die Erwerbstätigkeit än-
dert (vgl. https://www.sgb2.info/kennzahlen/hilfe, Zugriff am 20.06.2016).  
20,8
23,2
19,3
21,4
22,0
30,2
20,2
16,9
25,6
15,4
21,5
21,3
27,5
17,8
18,3
24,3
38,5
21,0
19,4
24,2
15,9
22,8
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa K2E4
Integrationsquote Alleinerziehende
Summe der Integrationen in den vergangenen 12 Monaten im Verhaltnis zum durchschnittlichen Bestand 
der Alleinerziehenden in den vergangenen 12 Monaten, Stand Dezember des jeweiligen Jahres
2014 2015

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 32 
ABB. 17: ANTEIL DER BEDARFSGEMEINSCHAFTEN MIT ALLEINERZIEHENDEN 
 
 
Insgesamt ist der Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden an a l-
len Bedarfsgemeinschaften im Zeitverlauf stabil. Dabei ist die Entwicklung in den 
Städten unterschiedlich: 
So stieg der Anteil i n Chemnitz erneut an (auf 19,1 %). Hier hat sich die Grund-
gesamtheit der Bedarfsgemeinschaften analog zur Entwicklung der Dichte der 
Leistungsberechtigten pro 1.000 Einwohner (vgl. Abb. 11) reduziert, so auch die 
Anzahl der Alleinerziehenden. Diese verringerte sich jedoch nicht so st ark wie die 
Grundgesamtheit, sodass sich der Anteil der Alleinerziehenden an allen Bedarfs-
gemeinschaften erhöht hat. 
 
In Kassel hingegen sank der Anteil der Alleinerziehenden -Bedarfsgemeinschaften 
auf 17,9 %, wohl auch weil in Kassel in den vergangenen Jahren Alleinerziehen-
de im Fokus der arbeitsmarkpolitischen Anstrengungen durch das örtliche Jo b-
center waren, was sich in der leicht erhöhten Integrationsquote niederschlägt . 
Hierunter fielen diverse Angebote,  wie bspw. eine Beratungsstelle für Al leinerzie-
hende mit zwei  Beratungsfachkräften, besonderen Informationsveranstaltungen 
und Ausbildungsangebote n. Weitere Informationen zu den einzelnen Projekten 
und Handlungsansätze wurden innerhalb des Benchmarkingkrei ses geteilt und 
können bei der Projektleitung der Stadt Kassel (vgl. Kap. 8.4) angefragt werden. 
Eine ähnliche Entwicklung (steigende Integration und gleichzeitig sinkender Anteil 
an den Bedarfsgemeinschaften) der Alleinerziehenden lässt sich in Ludwigshafen 
beobachten.  
 
Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist die Staatsangehörigkeit. Die Personen-
gruppe ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist insofern interessant, als der Anteil 
18,1
19,1
21,6
22,3
19,7
18,5
17,9
18,5
20,7
18,4
19,5
0
5
10
15
20
25
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa 11.5 SGB II
Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden 
(d.h. mit Kindern unter 18 Jahren) 
mit Bezug ALG II/Sozialgeld an allen BG
in Prozent in der Zeitreihe
2011 2012 2013 2014 2015

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 33 
dieser Einwohnergruppe an der Bevölkerung in den mittelgroßen  Großstädten im 
Jahr 2015 12,7 % betrug und in den letzten Jahren anstieg (vgl. Kap. 3.1). 
Entsprechend stellt sich die Frage, wie hoch die Dichte in dieser Personengruppe 
ist.  
 
ABB. 18: DICHTE DER SGB II-PERSONEN NACH STAATSANGEHÖRIGKEIT PRO 1.000 EINWOHNER 
 
 
Die Dichte der SG B II-Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist besonders 
niedrig in Erlangen, Jena und Chemnitz. Ggf. besteht für Chemnitz eine Erklä-
rung darin, dass in Chemnitz viele Personen mit nichtdeutscher Staatsangehörig-
keit keinen Anspruch auf SGB  II-Leistungen haben, weil sie andere Leistungen , 
wie Leistungen nach dem AsylbLG,  erhalten oder einen Studentenstatus haben. 
Zudem existieren in Chemnitz: 
 
 eine Kooperationsvereinbarung mit der Agentur für Arbeit zur Eingli e-
derung in Arbeit für Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung 
(außer für Personen aus sicheren Drittstaaten), 
 das Projekt "Angekommen - Angenommen" für Leistungsberechtigte 
gemäß AsylbLG. Das Projekt bietet eine Art Feststellungsmaßna hme. 
Es besteht aus 5 Modulen (Bedarfs- und Profilanalyse, Zugang und In-
formationen, Einblicke und Erfahrungen, berufliche Orientierung und 
Planung, Qualifizierung). Ziel ist es, den Teilnehme nden einen indivi-
duellen Weg der Integration aufzuzeigen und Unterstützung zu bi eten. 
Beispielsweise werden die Asylbewerber in Sprachkurse und A rbeits-
gelegenheiten vermittelt. Zudem werden Kenntnisse zur Arbeit skultur 
in Deutschland vermittelt. Unterstützung erhalten die Teilne hmenden 
aber auch beim Erstellen von Bewerbungen. Dafür ist häufig e in Be-
67,7
91,7
67,3
35,5
130,6
65,0
87,7
100,5
74,2
90,8
81,1
149,0
140,9
170,6
65,4
262,9
122,0
216,7
206,7
223,5
220,6
177,8
0
50
100
150
200
250
300
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 3.1a und 3.1b SGB II
Dichte der SGB II-Personen nach Staatsangehörigkeit
pro 1.000 Einwohner der jeweiligen Einwohnerschaft
im Betrachtungsjahr
Dichte der SGBII-Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit (inkl. doppelter)
Dichte der SGBII-Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 34 
rufsanerkennungsverfahren nötig. Auch hierbei erhalten die Asylb e-
werber praktische Hilfe. Ein weiterer wichtiger Unterstützung sbedarf 
in diesem Zusammenhang findet sich bei der Erstellung von Leben s-
läufen. Außerdem wird das Verhalten und Auftreten bei  Vorstellungs-
gesprächen trainiert.  
Am Ende der Maßnahme erhalten die Teilnehme nden ein Portfolio, in 
dem ihre Interessen, Stärken und Fähigkeiten dokumentiert sind. All 
diese Maßnahmen verfolgen das Ziel, eine rasche Eingliederung auf 
dem Arbeitsmarkt nac h Erhalt ihrer Aufenthaltserlaubnis sicher zu 
stellen. 
Insgesamt (über alle Module) können maximal 200 Teilnehmende be-
treut werden. Die Dauer beträgt pro Teilnehme nden maximal sechs 
Monate, eine Verlängerung ist im Einzelfall um drei Monate möglich. 
Das Projekt startet im Mai 2016, entsprechend muss die Entwicklung 
betrachtet werden.  
 Festlegungen zum Verfahren (Aufgabenverteilung, Informationsflüsse,  
Prozessablauf) zum Übergang von Personen mit Aufenthaltserlaubnis 
ins Jobcenter. 
 
Die höchsten Dichten der Leistungsbeziehenden im Rechtskreis SGB II mit nicht-
deutscher Staatsbürgerschaft zeigen sich in Halle (262,9) und in Kassel (216,7). 
Generell ist dieser Personenkreis im besonderen Maße von Arbeitslosigkeit betrof-
fen, da es für diesen Personenkreis schwieriger und langwieriger ist in Arbeit oder 
Ausbildung/Schule einzumünden. 
 
Die monatlichen Gesamtausgaben für kommunale Leistungen im Rechtskreis 
SGB II pro Leistungsberechtigte n beliefen sich im Jahr 2015 auf gut 198 Euro. 
Damit ist dieser Wert erneut um 0,62 % gestiegen, wie die nächste Abbildung 
zeigt.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 35 
ABB. 19: KOMMUNALE GESAMTAUSGABEN FÜR SGB II-LEISTUNGEN 
 
 
Nach wie vor hat Darmstadt mit 227,8 Euro die höchsten Gesamtausgaben pro 
Leistungsberechtigten im SGB II, dicht gefolgt von Braunschweig (227,2 Euro). 
Chemnitz konnte die Ausgaben pro Leistungsberechtigten senken auf gut 
180 Euro pro Leistungsberechtigten, was im Wesentlichen auf eine geringfügige 
Absenkung der Kosten der Unterkunft zurückzuführen ist. 
 
 
4.3. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel 
SGB XII  
 
4.3.1. Leistungsart 
 
Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ist eine bedarfsorientierte Leistung der S o-
zialhilfe, welche die  Sicherstellung des Existenzminimums für eine kleine Pers o-
nengruppe, die von den beiden bedeutenden Le istungsarten der Grundsicherung 
(Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB  II sowie Grundsicherung im Alter 
und bei Erwerbsminderung nach dem 4.  Kapitel SGB XII) nicht erfasst wird , ge-
währleisten soll. Sie bildet eine weitere Ebene im Netz der sozialen Sicherung.  
 
Eine Leistungsgewährung kann in und außerhalb von Einrichtungen erfolgen. Der 
vorliegende Bericht bezieht sich in seinen Ausführungen auf die Leistungen, die 
außerhalb von Einrichtungen gewährt werden.  
 
Bei Erfüllung der Voraussetzungen können Leistungen der HLU a.v.E. von folge n-
den Personengruppen in Anspruch genommen werden: 
227,2
180,1
227,8
193,7
182,7
197,4
197,3
181,8
n.v. n.v.
198,5
0
50
100
150
200
250
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Euro
KeZa 23 SGB II
Kommunale Gesamtausgaben für SGB II-Leistungen 
pro Leistungsberechtigten (eLb und nEf) und Monat ohne Ausgaben nach § 16 (a) SGB II 
in Euro in der Zeitreihe
2011 2012 2013 2014 2015 ohne Ausgaben für 
BuT-Leistungen
HLU a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 36 
 
 Personen, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben und  
 die Rente aufgrund voller Erwerbsminderung nach 
§ 43 Abs. 2 SGB VI auf Zeit erhalten, 
 die vorübergehend (länger als sechs Monate, aber noch nicht 
dauerhaft) weniger als drei Stunden täglich erwerbsfähig sind, 
 die vorgezogene Altersrente erhalten und über nicht ausrei-
chendes Einkommen verfügen. 
 Kinder unter 15 Jahren, die bei anderen Personen als ihren Eltern le-
ben. 
 Personen im Rentenalter ohne Anspruch auf Leistungen der GSiAE 
aufgrund von vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführter Mittello-
sigkeit. 
 
Für alle drei Personengruppen gilt, dass die Anspruchsvoraussetzungen erfüll t 
sind, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den no t-
wendigen Lebensunterhalt zu sichern und die erforderlichen Leistungen nicht von 
anderen Personen gedeckt werden.  
 
Der Umfang der HLU richtet sich nach  den Erfordernissen im Einzelfall. Der Be-
darf setzt sich generell aus folgenden Komponenten zusammen: 
 
 maßgebender Regelsatz, 
 Kosten der Unterkunft und Heizung, 
 Mehrbedarfe, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, 
 einmalige Leistungen, 
 Beiträge für die Vorsorge, 
 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,  
 Leistungen für Bildung und Teilhabe. 
 
4.3.2. Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze 
 
In der Praxis zeigt sich, dass der Bezug von HLU häufig als Übergang zwischen 
dem SGB II und dem GSiAE-Bezug dient. Dementsprechend hoch ist die Fluktua-
tion, die sich für die geringe Anzahl an Fällen in diesem Leistungsbereich darbi e-
tet. 
 
Es fällt den Trägern der Sozialhilfe die Aufgabe zu, den Leistungsberechtigten in 
erster Linie eine „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu bieten.  
 
Der Fokus der Zielsetzung liegt darauf die psychosozialen Strukturen zu stabilisie-
ren, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen und einen weiteren oder anderen 
Hilfebedarf zu verhindern. In der Praxis können gezielt e Maßnahmen zur Aktivi e-
rung nur einen kleinen Personenkreis erreichen.  
 
Anspruchs-
berechtigung 
Leistungs-
komponenten 
Aktivierung durch 
gezielte Einzelmaß-
nahmen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 37 
In Bezug auf die Gewährungsprozesse von HLU wird insbesondere der Abgre n-
zung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie zur Grundsicherung im Alter 
und bei Erwerbsminderung ein hohe r Wert beigemessen. Dies erfolgt durch B e-
obachtung und Steuerung der Zu - und Abgänge in und aus dem SGB  II und der 
GSiAE.  
 
Personen, die gemäß Begutachtung mehr als sechs Monate voll erwerbsgemindert 
sind, aber noch nicht vom Rentenversicherungsträger als dauerhaft voll erwerbs-
gemindert eingestuft worden sind, fallen in den Leistungsbereich der HLU.  
  
Folgende Ansätze bieten konkrete Steuerungsmöglichkeiten: 
 
 verbindliche Verfahrensvereinbarungen mit den beiden Leistungs -
bereichen SGB II und GSiAE, 
 Einrichtung einer freiwilligen Einigungsstelle in Streitfragen mit dem 
Jobcenter, 
 zeitnahes Veranlassen der Begutachtung der Erwerbsfähigkeit zur  
Überführung an die GSiAE bei dauerhafter Erwerbsminderung, 
 Aktivierung in Richtung Arbeitsmarkt und Überführung an das SGB II, 
 verbindliche Verfahrensvereinbarungen mit dem Rententräger bei Leis-
tungsberechtigten, die einen Rentenanspruch haben. 
 
Die Steuerungsrelevanz im Gesamtkontext kommunaler Aufgaben und Ausgaben 
ist eher gering. Indikatoren dafür, dass eine Kommune erfolgreicher agiert als eine 
andere, können allenfalls aus einer Reduzierung der Dichte gewonnen werden. 
 
4.3.3. Wirkung der Leistungsgewährungsprozesse 
 
In der folgenden Abbildung ist die Dichte der Leistungsberechtigten der Hilfe zum 
Lebensunterhalb außerhalb von Einrichtungen in einer fünfjährigen Zeitreihe von 
2011 bis 2015 dargestellt. Die aufgezeigten Ergebnisse weichen von denen in 
den vorherigen Kapiteln dargestellten ab, da hier als Bezugsgröße 1.000 Einwoh-
ner im Alter bis unter 65 Jahren genutzt wird, während sich die Ergebnisse zuvor 
auf 1.000 Einwohner aller Altersklassen beziehen.  
 
Steuerungsansätze

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 38 
ABB. 20: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN VON HLU A.V.E.  
 
 
Aufgrund der insgesamt nie drigen Anzahl von L eistungsberechtigten in der 
HLU a.v.E. führen schon  geringfügige Veränderungen der Fallzahlen zu großen 
Unterschieden zwischen den Städten bzw. gegenüber dem Vorjahr.  
 
Zudem beeinflusst auch das heterogene Vorgehen und die Intensität de r Begut-
achtungspraxis der Erwerbsfähigkeit in den am Kennzahlenvergleich teilnehme n-
den Städten die Entwicklung der Anzahl der Leistungsberechtigten in der HLU. 
Die Spanne der Dichte der Leistungsberechtigten in der HLU a.v.E. im Bericht s-
jahr reicht von 1,6 in Erlangen bis zu 7,1 in Kassel. 
 
Seit Beginn der Zeitreihe ist eine kontinuierliche Erhöhung der Dichte von Leis-
tungsberechtigten der HLU a.v.E. zu beobachten. Im aktuellen Berichtsjahr 
kommt es jedoch zu einer Reduzie rung, die im Mittelwert der Städte bei 3,0  % 
liegt.5 Dies ist insofern überraschend, da keine gesetzlichen Änderungen oder 
andere allgemeinwirksamen Faktoren ergründet werden konnten, die diese En t-
wicklung begründen würden . Somit kann der Rückgang im Mittel wert nur auf 
stadtindividuelle Aspekte zurückgeführt werden.  
 
Der Rückgang der Dichte im Mittelwert resultiert aus Reduzierungen in sieben am 
Vergleichsring beteiligten Städte, die am stärksten in  Jena (-16,1 %), Erlangen  
(-16,1 %) und Darmstadt (-5,8 %) zu beobachten sind. Lediglich in Kassel 
(+3,6 %) und Ludwigshafen (+2,2 %) erhöhen sich die Dichten.  
 
                                            
5 Bei der Berechnung der Veränderung im Vergleich zum Vorjahr wird der Vorjahreswert 
aus Potsdam nicht berücksichtigt. 
2,4
2,5
4,7
1,6
3,9
1,9
7,1
1,8
n.v.
2,6
3,2
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW 
KeZa 1 SGB XII
Dichte der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. 
jeweils am 31.12. pro 1.000 Einwohner unter 65 Jahre
2011 2012 2013 2014 2015
Geringe Verände-
rungen wirken sich 
stark aus 
Reduzierung der 
Dichte HLU a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 39 
Die geringen Fallzahlen führen bei den Entwicklungen der Dichte zu einem größe-
ren Einfluss bei Veränderungen der Einwohnerzahlen. So steht der berechnete n 
Reduzierung der Dichte in Chemnitz um 0,4 % eine gestiegene Anzahl von Lei s-
tungsberechtigten gegenüber. In allen anderen Städten wirkt sich der Effekt j e-
doch nicht in einem Richtungswechsel der Dichte-Entwicklung aus.  
 
Der Rückgang der Dichte in der Sta dt Jena resultiert einerseits aus einer höheren 
Fluktuation in das SGB  II sowie andererseits aus einem vermehrten Wechsel in 
das vierte Kapitel des SGB  XII, wobei aufgrund der relativ niedrigen Grundg e-
samtheit der Fälle hier kein allgemeingültiger Trend abgeleitet werden kann. 
 
Der Blick auf die Entwicklung der Dichte in Darmstadt zeigt in der Zeitreihe – mit 
Ausnahme des Jahres 2014 – einen deutlichen Rückgang der Dichte in den Vo r-
jahren, der sich im Berichtsjahr fortsetzt. Die Reduzi erung der Dichte steht im 
Zusammenhang mit einem seit 2010 durchgeführten Projekt, welches mit der 
Einführung eines Fallmanagements im Leistungsbereich begann. Im weiteren 
Verlauf des Projektes wurde das Verfahren zur Begutachtung der Erwerbsfähigkeit 
geändert und die Sachbearbeitung fü r Leistungen nach dem 3. und 4.  Kapitel 
SGB XII getrennt. Insbesondere die frühzeitige Zuständigkeitsprüfung (HLU oder 
GSiAE) durch den Rententräger wirkte sich auf die rückläufige Dichte in der HLU 
aus.  
 
In Kassel ist die Dichte in den existenzsichernden Leistungen aufgrund der zuvor 
beschriebenen Wirtschaftsfaktoren und belastender Rahmenbedingungen traditio-
nell hoch. In der HLU a.v.E. stehen zwei Vollzeitäquivalente für die Durchführung 
eines Fallmanagements zur Verfügung. Zielsetzung der Tätigkeiten ist die Wiede r-
herstellung der dauerhaften Erwerbsfähigkeit und damit die Vermeidung der vo l-
len dauerhaften Erwerbsminderung, so dass der Einsatz des Fallmanagements zu 
einem durchschnittlich längeren Verbleib in der HLU führt, der die Steigerung der 
Dichte von 3,6  % begründet. Zudem werden bei der Zugangsprüfung auch Gu t-
achten des Gesundheitsamtes und nicht nur die des Rententrägers akzeptiert.  
 
In Ludwigshafen kam es auch im Vorjahr zu einer Erhöhung der Dich te, die im 
Zusammenhang mit der Zunahme der Befristung von Renten  stand, die aufgrund 
einer Erwerbsminderung bewilligt wurden. Das verstärkte Einsetzen der Befristung 
setzt sich im Berichtsjahr fort und kann sich ggf. zukünftig positiv auswirken, da 
der Weg zurück in die Erwerbstätigkeit als Option offen bleibt. 
 
Wenn die Gruppe der Leistungsbezieher der HLU vorrangig durch Personen g e-
prägt ist, die vergleichsweise geringe Ausgaben verursachen, dann folgt entspr e-
chend ein gesenktes Ausgabevolumen für Leistu ngen der HLU insgesamt. Kon s-
tellationen, die als tendenziell günstiger gelten, sind:  
 
 
 
Projekt in  
Darmstadt 
Steigende Dichten

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 40 
 Leistungsberechtigte unter 15 Jahren  
Kinder, die nicht bei ihren Eltern (Unterhaltsverpflichteten), sondern 
bei Verwandten oder ander en Personen leben. Aufgrund niedrigerer 
Regelsätze im Vergleich zu älteren Leistungsberechtigten und ve r-
gleichsweise geringen Anteilen für Kosten der Unterkunft sind diese 
für den Träger der Sozialhilfe eher „günstige Fälle“. 
 Rentner vor Erreichen der Altersgrenze 
Renten werden als Einkommen auf die Leistung der HLU angerechnet. 
Die HLU stellt dort lediglich eine ergänzende Hilfe dar. Dies betrifft 
zum Beispiel Personen mit vorgezogener Altersrente. 
 
Ein Personenkreis im HLU -Leistungsbezug, der tendenziell höhere Ausgaben ver-
ursacht, ist: 
 
 vorübergehend erwerbsgeminderte Personen  
Diese haben meist keine anrechenbaren Einkommen. Zu den vorübe r-
gehend erwerbsgeminderten Personen gehören insbesondere Personen 
mit nicht dauerh aften psychischen Erkrankungen oder Suchterkra n-
kungen. 
 
Die folgende Grafik zeigt die Ausgaben pro Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. 
in einer Zeitreihe von 201 1 bis 2015. Für die Berechnung der Fallkosten wird 
das Ausgabevolumen zur Anzahl der Personen im Leistungsbezug zum Stichtag 
31.12. des jeweiligen Berichtsjahres ins Verhältnis gesetzt. Dargestellt sind die 
Bruttoausgaben ohne Abzug von Einnahmen.  
 
ABB. 21: BRUTTO-AUSGABEN FÜR LAUFENDE HLU A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN ZUM STICHTAG 31.12. 
 
5.304
3.749
6.734
5.907
4.037
5.189
6.727
4.810
n.v.
7.123
5.509
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
10.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW 
Euro
KeZa 12 SGB XII
Ist-Ausgaben für laufende HLU a.v.E.  
pro HLU-Leistungsberechtigten a.v.E.  pro Jahr in Euro
2011 2012 2013 2014 2015
Kostengünstige 
Fallkonstellationen 
Kostenintensive 
Fallkonstellationen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 41 
Durch die  insgesamt geringe Anzahl von Leistungsberechtigten können bereits 
wenige kostenintensive Fälle zu überdurchschnittlichen Ausgaben pro Leistung s-
berechtigten führen oder größere Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr b e-
gründen.  
 
Die zwischen den Städten bestehende große Spannbreite der Fallkosten erklärt 
sich auch durch die starken Unterschiede, bei den Unterkunftskosten. Ebenso 
wirken sich Erhöhungen der Regelsätze sowie die nach § 35 SGB XII anfallenden 
Kosten für die Warmwas seraufbereitung steigernd auf das Ausgabevolumen  ins-
gesamt aus.  
 
Vor allem in Halle und Erlangen kommt es zu Steigerungen der Ausgaben pro 
Leistungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr. Während in Halle die Ursachen 
in den Anpassungen der Regelsätze und Krankenkassenbeiträge zu suchen sind, 
zeigt sich für Erlangen, dass sich die Anzahl der Leistungsberechtigten im Gegen-
satz zum Jahresverlauf zum Stichtag 31.12.2015 reduzierte und damit höhere 
Fallkosten berechnet werden. Wird die durchschnittliche Zahl der Leistungsb e-
rechtigten in 2015 ins Verhältnis zu den Ausgaben gesetzt, zeigt sich sogar eine 
leichte Reduzierung der Ausgaben pro Fall.  
 
Eine Reduzierung der Ausgaben pro Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. zeigt 
sich in Darmstadt sowohl zum Stichtag als auch im Jahresdurchschnitt der Pe r-
sonenzahlen. Ursächlich hierfür ist jedoch keine tatsächliche Ausgabenreduzi e-
rung, sondern ein Buchungsfehler, der in 2015 korrigiert wurde.  
 
Im Mittelwert der Städte zeigt sich e ine Steigerung der Fallkosten in der HLU  
a.v.E. um 5,3 % zum Stichtag 31.12.2015, die jedoch bei Betrachtung der Fal l-
kosten auf Basis der Personenzahlen im Jahresdurchschnitt mit einem Wert von 
0,0 % stagniert.  
 
Da das verfügba re Einkommen auf die Leistungen der HLU a.v .E. angerechnet 
wird, besteht ein Einflussfaktor auf die Höhe der Fal lkosten durch die Zusa m-
mensetzung der Gruppe von Leistungsberechtigten und dem Anteil derer, die E r-
werbsminderungsrenten beziehen. Je mehr Rente neinkommen für die Bedarfsd e-
ckung genutzt werden kann, desto geringer sind die Leistungen der HLU, die au f-
gestockt werden. In Chemnitz ist der Anteil der Leistungsberechtigten mit einer 
Erwerbsminderungsrente vergleichsweise hoch und nimmt Einfluss auf die  unter-
durchschnittliche Höhe der Fallkosten. Umgekehrt zeigen sich für Darmstadt ein 
geringerer Anteil von Leistungsberechtigten mit einer anrechenbaren Rente und 
gleichzeitig überdurchschnittlich hohe Fallkosten. Im Mittelwert der Städte hat 
sich der Ante il der Leistungsberechtigten mit befristeten Erwerbsunfähigkeitsre n-
ten reduziert.  
 
 
 
Veränderungen der 
Fallkosten HLU 
a.v.E. 
Erwerbs- 
minderungs- 
renten

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 42 
4.4. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
nach dem 4. Kapitel SGB XII 
 
4.4.1. Leistungsart 
 
Leistungen nach dem 4.  Kapitel SGB  XII zur Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung (GSiAE), werden hilfebedürftigen Personen zugesprochen, die 
die Regelaltersgrenze überschritten haben oder über 18 Jahre alt und dauerhaft 
voll erwerbsgemindert sind. Für beide Personengruppen ist das eigene Einko m-
men und Vermögen  unzureichend, um für die eigenen Lebenshaltungskosten 
selbstständig aufzukommen.  
 
Leistungsberechtigt sind folglich Personen, die 
 
 das 18.  Lebensjahr vollendet haben und im Sinne der gesetzlichen 
Rentenversicherung dauerhaft voll erwerbsgemin dert sind und keine 
oder nur geringfügige Rentenansprüche erworben haben oder 
 die in § 41 Abs. 2 SGB XII genannte Altersgrenze (65 Jahre plus Stei-
gerung) erreicht haben. 
 
Als dauerhaft voll erwerbsgemindert gelten Personen, die außerstande sind, lä n-
ger als drei Stunden am Tag erwerbstätig zu sein. Festgestellt werden kann eine 
dauerhafte volle Erwerbsminderung ausschließlich über den gesetzlichen Träger 
der Rentenversicherung und anhand einer medizinischen Einzelfallprüfung.  
 
Die Leistungen d er GSiAE können in und außerhalb von Einrichtungen in A n-
spruch genommen werden. Der vorliegende Bericht bezieht sich in seinen Ausfüh-
rungen auf die Leistungen, die außerhalb von Einrichtungen gewährt werden.  
 
Die Leistungen bestehen im Wesentlichen aus folgenden Komponenten: 
 
 Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts, 
 Kosten der Unterkunft und Heizung, 
 Mehrbedarfe, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, 
 einmalige Leistungen, 
 Beiträge für die Vorsorge, 
 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, 
 Leistungen für Bildung und Teilhabe, ausgenommen die Bedarfe nach 
§ 34 Absatz 7 SGB XII. 
 
4.4.2. Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze 
 
Zentraler Ansatz dieser Leistungsart ist die Aktivierung zur Teilhab e am Leben in 
der Gemeinschaft, d eren Ausgestaltung  in unterschiedlichen Formen erfolgen  
kann. Von besonderer Relevanz sind hierbei die niedrigschwellige n Angebote der 
Anspruchs-
berechtigung 
GSiAE a.v.E.  
Leistungs-
komponenten 
Aktivierung zur 
Teilhabe

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 43 
Seniorenhilfe im Sozialraum der jeweiligen Leistungsberechtigten sowie die Förde-
rung nachbarschaftlicher Hilfen und ehrenamtlichen Engagements. 
 
Wesentliche Einflussfaktoren auf die Zahl der Leistungsempfänger der GSiAE sind 
die demografische Entwicklung und die Höhe der Renteneinkünfte bzw. de s vor-
handenen Vermögens. Die Höhe der Ausgaben wird daneben vom anrechenbaren 
Einkommen, insbesondere in Form von Renten, und dem regionalen Mietniveau 
sowie der Höhe der Heiz- und Nebenkosten maßgeblich bestimmt.  
 
Der Träger der Sozialhilfe kann auf diese Faktoren keinen direkten Einfluss aus ü-
ben. Für die Einkünfte ist das Rentenniveau ausschlaggebend, welches wiederum 
in Abhängigkeit zu  kontinuierlichen Erwerbsbiografien, dem Erwerbseinkommen 
sowie gesetzlichen Regelungen steht.  
 
Wie in anderen Leistung sarten bedingt auch hier eine steigende Anzahl von Pe r-
sonen, deren Krankenversicherungsbeiträge von kommunaler Seite übernommen 
werden, eine Erhöhung der Ausgaben pro Fall. Allerdings entfallen im Gegenzug 
auch im Bereich der Hilfen zur Gesundheit die Beha ndlungskosten, so dass in s-
gesamt eine Ausgabenentlastung für die Kommunen eintritt.  
 
In 2011 begann der Übergang der fiskalischen Zuständigkeit für die Leistungen 
der GSiAE an den Bund. Seit 2014 werden die Ausgaben zu 100  % vom Bund 
erstattet. Die Ausgaben für das zur Leistungsgewährung eingesetzte Personal sind 
weiterhin von den Kommunen zu tragen.  
 
Da d er w achsende Kreis von Personen  im Leistungsbezug der GSiAE über zu 
knappe finanzielle Mittel verfügt , um auch mögliche andere  Bedarfe wie Pfleg e-
leistungen aus eigenen Mitteln zu decken, sind die Entwicklungen der Dichte in 
diesem Leistungsbereich auch hinsichtlich der Altersarmut für die Städte von B e-
deutung. Dabei steht der qualitative Austausch zu Standards und Konzepten in 
Bezug auf die Ausgestaltung von Beratungs - und Unterstützungsleistungen mit 
dem Ziel der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im Vordergrund sowie die 
Frage nach Best-Practice-Ansätzen zur Organisation der Schnittstellen zu anderen 
Hilfesystemen (bspw. Seniorenhilfe, Ehrenämter, Hilfe zur Pflege) oder zu Han d-
lungsoptionen bspw. hinsichtlich altersgerechter Wohnformen. 
 
4.4.3. Wirkung der Leistungsgewährungsprozesse 
 
Die nachstehende Abbildung zeigt die Entwicklung der Dichte von Leistungsb e-
rechtigten der GSiAE a.v.E. in einer Zeitreihe von 2011 bis 2015. Die Anzahl der 
Leistungsberechtigten wird zu 1.000 Einwohnern im Alter ab 18 Jahren in Bezug 
gesetzt. Da sich die in den vorherigen Kapiteln  genannten Ergebnisse auf 
1.000 Einwohner jeden Alters beziehen, weichen di e in der Folge dargestellten 
Werte von den vorherigen ab.  
 
Demografische 
Entwicklung und 
erzielte Einkommen 
Fiskalische  
Zuständigkeit

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 44 
ABB. 22: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E. ZUM STICHTAG 31.12. 
 
 
Seit Jahren ist der stetige Anstieg der Dichte von Leistungsberechtigten der GSiAE 
a.v.E. im Mittelwert der Städte zu beobachten; so auch im Berichtsjahr im Ve r-
gleich zum Vorjahr. Der Zuwachs des Mittelwertes beträgt  7,1 % und betrifft alle 
Städte außer Salzgitter. Die stärksten Anstiege verzeichnen Jena (+6,2 %), Lud-
wigshafen (+6,1 %) und Kassel (+5,8 %).  
 
Die Steigerung der Dichte lässt sich nicht nur bei den Städten des Vergleichsri n-
ges beobachten. Sie erfolgt auch in bundesweiten Entwicklungen, die infolge des 
demografischen Wandels mit einem stetig wachsenden Ant eil von älteren Ei n-
wohnern im Zusammenhang steht.  
 
Als Folge der zunehmenden Zahl von unterbrochenen Erwerbsbiografien oder des 
langjährigen Bezugs von staatlichen Transferleistungen entstehen nicht bedarf s-
deckende Rentenansprüche, die eine ergänzende Hil feleistung notwendig werden 
lassen. Rentenerhöhungen oder die Einführung des Mindestlohns konnten diese 
Entwicklung bisher nicht aufhalten. 
 
Auch Erhöhungen der Regelsätze können für Personen zu einem Anspruch führen, 
die die Voraussetzungen auf Leistungen der GSiAE zuvor nicht erfüllten. Unte r-
stützungsleistungen erhöhen sich darüber hinaus durch weiterhin steigende Ko s-
ten der Unterkunft. All diese Faktoren wirken sich auf die Dichte der Leistungsbe-
rechtigten der GSiAE aus und damit auch auf das Ausgabenvolumen insgesamt.  
 
 
15,5
9,8
19,2
8,8
11,7
8,7
29,2
17,1
n.v.
15,2
15,0
0
5
10
15
20
25
30
35
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW 
KeZa 25.1 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E.
pro 1.000 Einwohner 18 Jahre und älter am 31.12.
2011 2012 2013 2014 2015
Anstieg der Dichte 
GSiAE a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 45 
Insbesondere Langzeitberechtigte von SGB  II-Leistungen sind in der Folge au f-
grund zu niedriger oder nicht vorhandener Rentenansprüche mit Erreichen der 
Altersgrenze auf Leistungen der GSiAE angewiesen.  
 
Zudem nimmt auch die Anzahl derjenigen Personen im Leistungsbezug zu, die 
das Rentenalter noch nicht erreicht haben und Leistungen der GSiAE aufgrund 
einer vollen dauerhaften Erwerbsminderung erhalten. Diese Personengruppe 
wechselt aus dem SGB II kommend, ggf. über die HLU, in die GSiAE.  
 
Die differenzierte Betrachtung der Leistungsberechtigtengruppe zeigt seit einigen 
Jahren eine stetig steigende Tendenz für den Anteil der Personen im GSiAE -
Bezug, der die L eistung aufgrund einer Erwerbsminderung erhält. Im Mittelwert 
der Städte beträgt ihr Anteil 46,1 %, der sich im Vergleich zum Vorjahr leicht um 
0,3 Prozentpunkte erhöht hat. Die größten Anteile werden in Halle und Jena er-
mittelt, die sich im Vergleich zum Vorjahr jeweils erhöht haben. Hintergründe 
können hier in der steigenden Anzahl von Leistungsberechtigten mit Behinderung 
gesehen werden, die nach ihrem Schulabschluss und der Überprüfung der E r-
werbsfähigkeit einen Leistungsanspruch haben.  
 
Die Verteilung der Anteile von Leistungsberechtigten mit Grundsicherung bei Er-
werbsminderung und im Alter in den Städten zeigt die nachstehende tabellarische 
Übersicht. 
 
ABB. 23: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E. DIFFERENZIERT NACH GRUND FÜR DIE  
LEISTUNGSERBRINGUNG 
 
 
Im Folgenden werden die Ausgaben für die Leistungsberechtigten der 
GSiAE a.v.E. näher betrachtet. In der nachstehenden Grafik werden die Brutto -
Ausgaben pro Leistungsbe rechtigten zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres 
in einer fünfjährigen Zeitreihe bis zum Berichtsjahr 2015 abgebildet.  
 
Jahr Definition BS C DA ER HAL J KS LU P SZ
2015 43,4 46,5 38,9 42,4 57,2 56,0 42,3 43,9 n.v. 44,2 46,1
2014 43,6 45,7 38,5 45,3 55,2 55,1 42,2 43,4 46,1 42,7 45,8
2015 56,6 53,5 61,1 57,6 42,8 44,0 57,7 56,1 n.v. 55,8 53,9
2014 56,4 54,3 61,5 54,7 44,8 44,9 57,8 56,6 53,9 57,3 54,2
MW
Leistungsberechtigte der GSiAE a.v.E. differenziert nach Art der Leistung

Erwerbs-
minderung
Alter
Nach SGB II  
folgt GSiAE 
Von der HLU  
in die GSiAE 
LB GSiAE nach 
Form des Anspruchs 
Ausgaben pro 
Leistungs-
berechtigten der 
GSiAE a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 46 
ABB. 24: IST-AUSGABEN GSIAE A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN 
 
LU: die Werte für 2014 sind vermutlich zu hoch veranschlagt und befinden sich zum Zeitpunkt der Berichtsle-
gung in der Prüfung. 
 
Das Schaubild verdeutlicht, dass sich ebenso wie die seit Jahren stetig steigende 
Dichte der Leistungsberechtigten auch die für die Leis tungsgewährung aufgewen-
deten Mittel kontinuierlich erhöhen. Im Vergleich zum Vorjahr beträgt d er Anstieg 
der Ausgaben pro Leistungsberechtigten im Mittelwert der Städte 2,8 %. Die Vor-
jahre zeigten ähnliche Steigerungsraten.  
 
Die Erhöhung der Fallkosten be trifft vor allem die Städte Halle (+10,4 %), 
Chemnitz (+10,0 %), Jena (+7,4 %) und Erlangen (+7,1 %). Lediglich in Lud-
wigshafen kommt es zu einer Reduzierung von 5,5 %. Bei den relativ hohen Fall-
kosten im Jahr 2014 ist zu berücksichtigen, dass die im Kalenderjahr geflossenen 
Zahlbeträge nur auf die Personen umgerechnet werden, die im Stichmonat auch 
einen Leistungsanspruch hatten. Möglicherweise bestanden in Ludwigshafen in 
dem betreffenden Jahr größere Abweichungen zwischen Zahlungsempfängern 
(z.B. bei nac hträglichen Zahlungen) und Anspruchsberechtigten im Stichmonat. 
Durch die kleinere Bezugsgröße im Nenner (nur Personen mit Zahlungs- und Leis-
tungsanspruch) könnten die Kosten pro Fall höher erscheinen, als sie tatsächlich 
waren. Dieses führt wiederum zu einer vergleichsweisen hohen Reduzierung. 
 
In Chemnitz wird der Anstieg der Fallkosten unter anderem darauf zu rückgeführt, 
dass im Berichtsjahr 2015 aufgrund der bundesaufsichtlichen Weisung 2015/1 
für erwachsene Leistungsberechtigte im Haushalt ihrer Eltern  eine abweichende 
Regelsatzbemessung in Höhe der Regelbedarfsstufe 1 vorzunehmen und auch ab 
dem 01.01.2013 nachzuzahlen war.  
 
5.655
5.263
6.327
5.540
5.508
5.284
5.618
5.647
n.v.
5.426
5.585
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 29.1 SGB XII
IST-Ausgaben GSiAE a.v.E. 
pro LB GSiAE a.v.E. pro Jahr in Euro
2011 2012 2013 2014 2015
Euro
Anstieg der  
Fallkosten GSiAE 
a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 47 
Neben geringeren Renteneinkommen sind die Erhöhung der Regelsätze und z u-
nehmende Kosten der Unterkunft und Heizung ursächlich fü r die generellen Fall-
kostensteigerungen. So wurden beispielsweise die Mietobergrenzen in Erlangen 
angepasst, so dass höhere Ausgaben für die Kosten der Unterkunft aufgewendet 
werden müssen.  
 
In Halle wird eine Zunahme von Leistungsberechtigten beobachtet,  die keine 
Rentenansprüche erworben haben. Zudem nimmt auch die Anzahl von Rollstuh l-
fahrern zu, für die ein erhöhter Mietanteil gewährt wird.  
 
In Jena wirken sich neben der Regelsatzerhöhung und den steigenden Kosten der 
Unterkunft insbesondere geringere Renteneinkommen bei Neufällen aus, welche 
sich demzufolge auf die Fallkosten auswirken.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 48 
5. Ziele und Wirkungen der Leistungen der 
Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel 
SGB XII 
 
Die Hilfe zur Pflege hat ein relativ hohes kommunales Steuerungspotenzial. Die 
prognostizierten demografischen Entwicklungen, steigende Ausgaben sowie g e-
setzliche Veränderungen prägen und verändern die Hilfe zur Pflege, sodass ihr in 
diesem Bericht ein eigenes Kapitel eingeräumt wird.6 Wie in den vorherigen Kapi-
teln werden zunächst die  Leistungsart sowie kommunale Steuerungsinteressen 
und -ansätze erläutert. Der Schwerpunkt dieses Kapitels liegt auf den Wirkungen 
der Leistungsgewährungsprozesse. 
 
 
5.1. Leistungsart 
 
Die §§ 61 bis 66 SGB  XII bilden die gesetzlichen Grundlagen für die Leistung s-
gewährung der Hilfe zur Pflege. Die Leistungen können von Personen bean-
sprucht werden, die durch eine körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder 
Behinderung in Bezug auf die gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen des 
Alltags erheblich eingeschränkt sind und folglich dieser Hilfe bedürfen.  
 
Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB  XI sind dabei vorrangig, alle r-
dings in ihrer Höhe begrenzt. Die gesetzlich festgesetzten Leistungssätze der Pfle-
geversicherung können nicht überschritten werde n. Sollten die gewährten Lei s-
tungen nicht ausreichen, prüft der Träger der Sozialhilfe nach Antrag, ob ein e r-
gänzender Leistungsanspruch besteht. Dies wird ermöglicht durch die Tatsache, 
dass er, anders als die Pflegekasse, an das Bedarfsdeckungsprinzip gebunden ist.  
 
Die Leistungen der Träger der Sozialhilfe orientieren  sich zwar grundsätzlich an 
den Leistungssätzen der Pflegekassen, ausschlaggebend für die Erbringung der 
Leistung ist aber letztlich der individuelle Bedarf. 
 
Im folgenden Schema sind die Zugänge zu den Leistungen der Hilfe zur Pflege im 
SGB XII dargestellt: 
 
                                            
6 Vgl. hierzu auch den Vorjahresbericht, abzurufen unter www.consens-info.de  
Verflechtungen 
zwischen SGB XI 
und SGB XII

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 49 
ABB. 25: SCHEMA: ZUGÄNGE ZUR HILFE ZUR PFLEGE NACH DEM SGB XII 
 
 
Die Leistungen der Hilfe zur Pflege basieren im Wesent lichen auf drei gesetzl i-
chen Grundlagen: 
  
 Ambulante Leistungen 
 Pflegegeld nach den Pflegestufen  I, II und III gemäß 
§ 64 SGB XII, 
 „andere Leistungen“ nach § 65 SGB XII zur Sicherstellung der 
häuslichen Pflege, z.B. Sachlei stungen (Pflegedienste), no t-
wendige Aufwendungen und angemessene B eihilfen für Pfl e-
gepersonen. 
 
 Leistungen für eine stationäre oder teilstationäre Einrichtung, wenn es 
nach der Besonderheit des Einzelfalles erforderlich ist, insbesondere 
wenn ambulante ode r teilstationäre Leistungen nicht zumutbar sind 
oder nicht ausreichen (§ 61 Abs. 1 und 2 SGB XII). 
 
Innerhalb der ambulanten Hilfe zur Pflege sieht der Gesetzgeber unterschiedliche 
Leistungsarten vor. Eine dieser Lei stungsarten ist das Pflegegeld. Bei dieser Leis-
tungsform pflegen überwiegend Familienangehörige oder andere nahestehende 
Personen die Pflegebedürftigen. 
 
Eine weitere Leistungsart im SGB  XI sowie im SGB XII stellen die Sachleistungen 
dar. Bei diesen wird die Pflege durch professionell Pflegende  (Pflegedienst) er-
bracht, sofern die Pflege durch private Personen nicht ausreichend ist.  
 
In einigen Bundesländern werden über die HzP auch Leistungen der „Individue l-
len Schwerstbehindertenbetreuung“ gewährt, wodurch die unterschiedliche Au s-
Personenkreise  : Pflegeversicherte n. SGB XI und Leistungsberechtigte n. SGB XII
Hinweis: Aufgeführt sind hier die gängigen Kombinationen; es kann auch vorkommen, dass Pflegeversicherte mit 
Ansprüchen ohne Bedarf sind (also nicht pflegebedürftig) und nicht im Leistungsbezug nach dem SGBXI stehen oder dass 
Pflegebedürftige die Pflegeleistungen sowohl als Selbstzahler als auch ergänzend dazu über das SGB XII finanzieren.
Pflegeversicherte mit Ansprüchen
mit  Bedarf /
mit Leistungen n. SGB XI
Pflegeversicherte ohne Ansprüche
wegen fehlender 
Leistungsvoraussetzungen
mit pflegerischem Bedarf 
Nicht Pflegeversicherte
mit pflegerischem Bedarf
Leistungsbezug
SGB XI Selbstzahler
O
D
E
R
Leistungsbezug
SGB XII 7. KapSelbstzahler
O
D
E
R
O
D
E
R
Selbstzahler
+
Leistungen der  
Hilfe zur Pflege 
Pflegegeld 
Sachleistungen 
Kostenintensive 
Einzelfälle

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 50 
gabenentwicklung in den Städten beeinflusst wird. Die in den einzelnen Bunde s-
ländern vereinbarten Regelungen hierzu sind sehr unterschiedlich. Teilweise we r-
den diese Leistungen vom überörtlichen Träger der Sozialhilf e oder auch über die 
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung finanziert. In den Bundeslä n-
dern, in denen die Ausgaben voll zu Lasten der HzP mit einer Finanzierung über 
den örtlichen Träger der Sozialhilfe fallen, zeigen sich entsprechend höhere Fall-
kosten. Dies zeigt sich deutlich am Beispiel von Kassel, wo die Gesamtkosten 
durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe aufzuwenden sind und eine hohe A n-
zahl besonders teurer Fälle besteht.  
 
Der Bedarf, der durch den Träger der Sozialhilfe abzudecken ist, wenn der Lei s-
tungsberechtigte diesen nicht selbst decken kann, bestimmt sich daraus, welche 
Ansprüche aus Versicherungsleistungen des SGB XI abgedeckt werden.  
 
Daher ist die Dichte der Leistungsberechtigten einer Stadt auch davon beeinflusst, 
inwieweit die Pflegebedürftigen Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Pfleg e-
versicherung erwerben konnten, ihren Pflegebedarf aus ihrem eigenen Einko m-
men oder Vermögen decken können oder sich  gegebenenfalls durch private Z u-
satzversicherungen abgesichert haben . Dies gilt sowohl für ambulante als auch 
für stationäre HzP-Leistungen. 
 
 
5.2. Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze 
 
Die Hilfe zur Pflege bietet den Städten deutlich mehr Steuerungsmöglichkeiten als 
die bisher erörterten Leistungsbereiche. Dennoch bestimmen auch regional unter-
schiedliche Rahmenbedingungen und Einflussmöglichkeiten durch die Angebot s-
landschaft, freie und private Träger, der Ausbau von Beratungsdiensten wie den 
Pflegestützpunkten, Pflegekassen sowie die Verflechtung der Finanzstrukturen 
zwischen örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe das Leistungsg e-
schehen auf der institutionellen und praktischen Ebene mit.  
 
Das wesentliche Ziel ist das auch im Gesetz verankerte Prinzip „ambulant vor 
stationär“, auf welchem folglich der Fokus der Steuerungsbemühungen in der 
Hilfe zur Pflege steht.  
 
Weiterführend strebt es der Träger der Sozialhilfe im öffentlichen Interesse an, die 
Ausgaben bei bedarfsgerechter Versorgung so gering wie möglich zu halten.  
 
Entsprechend ist die Pflege im häuslichen Umfeld der stationären Unterbringung 
sowohl aus fachlichen als meistens auch aus finanziellen Erwägungen vorzuzie-
hen. Flankiert wird dies durch den in § 63 SGB XII festgelegten Vorrang der fami-
liären, nachbarschaftlichen Hilfe vor der professionellen Pflege . Hier wird einem 
wichtigen Element der Umsteuerung zu einer verstärkten ambulanten Versorgung 
durch die Partialziele „Sicherstellung der häuslichen Pf lege“ und „Pflegegeld vor 
Niedrige Altersein-
kommen  
verursachen HzP-
Leistungen 
Steuerungs- 
möglichkeiten 
ambulant  
vor stationär

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 51 
Sachleistungen“ Ausdruck verliehen. Es soll dem Interesse der Pflegebedürftigen 
nachkommen, so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit zu bleiben und 
gleichzeitig die Ausgaben für die öffentlichen Haushalte gering zu halten,  solange 
dabei eine fachlich adäquate Versorgung gewährleistet bleibt.  
 
Die kommunalen Steuerungsziele in der Hilfe zur Pflege sind demzufolge: 
 
 Einsatz von ambulanten vor stationären Hilfen – möglichst langer Ver-
bleib in der eigenen Häuslichkeit oder alternativen Wohnformen,  
 Senkung der Ausgaben bei bedarfsgerechter Versorgung, 
 Familiäre, nachbarschaftliche Hilfen vor professioneller Pflege,  
 Verflachung der Zunahme des Pflegebedarfs durch Prävention. 
 
Es muss aber nicht in jedem Einzelfa ll zutreffen, dass von der betroffenen Person 
die ambulante Versorgung gegenüber der stationären präferiert wird. Menschen 
mit einem hohen Pflegebedarf können durchaus das Interesse haben, in eine r 
Pflegeeinrichtung versorgt zu werden, welche eine Tagesstr ukturierung und den 
Kontakt zu anderen Menschen ermöglicht. Folglich stellt immer die individuelle 
Situation, entsprechend dem Wunsch - und Wahlrecht des Leistungsberechtigten 
sowie der Wirtschaftlichkeit, die Bewertungsgrundlage dar.  
 
Mögliche Steuerungsansätze für den zuständigen Träger der Sozialhilfe in der 
Hilfe zur Pflege auf dieser Einzelfallebene liegen vor allem in der Bedarfsfestste l-
lung. Eine Bedarfsfeststellung durch eine Pflegekraft, vorzugsweise im Ha ushalt 
des Pflegebedürften, kann ein differenziertes Bild des pflegerischen sowie des 
sozialen Bedarfs und somit eine bedarfsgerechte und kostengünstigere Pflege mit 
dem Fokus auf ambulante Pflegesettings sicherstellen.  
 
Hierbei geht es auch vermehrt darum, die Pflege durch sozialräumliche und fami-
liäre Ressourcen und unabhängig von Pflegediensten zu organisieren. Eine solche 
Umstrukturierung bietet Potentiale bei der  Form der  Leistungsgewährung, um 
eine gesteigerte ambulante Quote durch Vermeidung von sta tionärer Pflege und 
eine tendenziell positive Ausgabenentwicklung zu erreichen.  
 
Gleichzeitig kann der Tendenz der stark zunehmenden Professionalisierung der 
Pflege (Einsatz von Pflegediensten) entgegengewirkt werden, mit ebenfalls posit i-
ven fiskalischen Effekten.  
 
Die Zusammenführung unterschiedlicher Qualifikationen in einem übergreifenden 
Fachdienst kann eine zentrale Anlaufstelle für pflegebedürftige Personen darste l-
len und eine Beratung aus verschiedenen Perspektiven ermöglichen. Bestreben 
des Hilfeplanverfahrens oder des Fallmanagements ist es , ein auf den individue l-
len Bedarf ausgerichtetes Verfahren zu entwickeln, welches die direkte Partizip a-
tion der beteiligten Personen ermöglicht. Das Fallmanagement zielt dabei auf eine 
Steuerungsziele 
Steuerung durch 
genaue Bedarfsfest-
stellung

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 52 
organisierte und bedarfsorientierte, auf den Einzelfall zugeschnittene, Hilfeleistung 
ab, in welcher der Pflegebedarf für den Leistungsberechtigten abgedeckt wird.  
Die Fallführung verläuft in verschiedenen Phasen: 
 
 Beratung (Fallaufnahme und Assessment), 
 Planung (Zielvereinbarung und Hilfeplanung), 
 Intervention (Durchführung und Leistungssteuerung), 
 Monitoring (Kontrolle und Optimierung), 
 Evaluation (Ergebnisbewertung und Dokumentation). 
 
In Chemnitz führen seit Oktober 2015 die Sozialarbeiterinnen des Sozialdienste s 
für Senioren bei jeder Neuantragstellung auf ambulante und stationäre HzP eine 
Pflegeberatung durch. Ziel dabei ist es, den Bedarf zu überprüfen, die persönl i-
chen und familiären Ressourcen besser für die häusliche Pflege zu nutzen und 
andere vorrangige Leistungen und niederschwellige Angebote auszuschöpfen. 
 
Die Städte Ludwigshafen und Darmstadt haben in jüngster Vergangenheit ein 
Fallmanagement etabliert 7, dessen Wirkungen sich in diesem Benchmarkingjahr 
widerspiegeln sollten. Hierauf geht das nächste Kapitel ein.  
 
Zur Steuerung im Einzelfall gehört es auch, dass jeweils sowohl fachlich tragfäh i-
ge als auch wirtschaftlich angemessene Pflegesettings entwickelt werden. Dabei 
sollten niederschwellige Angebote, die eine Unterstützung  durch Angehörige 
und/oder Nachbarn und andere soziale Netzwerke einbeziehen sowie das gebote-
ne Maß professioneller Pflege gegebenenfalls nur ergänzen, ermöglicht werden.  
 
Alle genannten Überlegungen spielen insbesondere auch bei der Etablierung a l-
ternativer Wohnformen für pflegebedürftige Menschen wie zum Beispiel Woh n-
gemeinschaften für Demente eine Rolle. 
 
Bevor im Folgenden auf die Wirkungen der Leistungsgewährungsprozesse in der 
Hilfe zur Pflege eingegangen wird, soll zuvor ein Überblick über die unterschiedli-
chen Regelungen bezüglich der Zuständigkeiten zwischen örtlichen und überörtl i-
chen Trägern der Sozialhilfe in der Hilfe zur Pflege gegeben werden. Nachstehend 
sind die Regelungen für die am Benchmarking teiln ehmenden Städte für die Hilfe 
zur Pflege aufgeführt: 
 
 Braunschweig: ab 60 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe 
 Chemnitz: ambulante HzP sowie HzP in Einrichtungen für Personen unter 
18 Jahren und ab 65 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe 
 Darmstadt: ab 65 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe 
 Erlangen: überörtlicher Träger der Sozialhilfe 
 Halle: überörtlicher Träger der Sozialhilfe 
                                            
7 Zu Beispielen kommunaler Fallführung vgl. den Vorjahresbericht, abzurufen unter 
www.consens-info.de  
Fallmanagement 
Niederschwellige 
Angebote 
Zuständigkeiten in 
der Hilfe zur Pflege 
HzP i.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 53 
 Jena: örtlicher Träger der Sozialhilfe 
 Kassel: ab 65 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe 
 Ludwigshafen: die stationäre Pflege vom überörtlichen Träger per Deleg a-
tion auf den örtlichen Träger der Sozialhilfe übertragen. Die ambulante 
Pflege liegt in der Zuständigkeit des örtlichen Trägers 
 Potsdam: örtlicher Träger der Sozialhilfe 
 Salzgitter: ab 60 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe 
 
Es zeigen sich klare Unterschiede zwischen den Zuständigkeitsregelungen in den 
teilnehmenden Städten. Damit trotzdem eine Vergleichbarkeit der Kennzahlene r-
gebnisse hergestellt werden kann, sind grundsätzlich sowohl die Daten der ö rtli-
chen als auch der überörtlichen Träger der Sozialhilfe heranzuziehen. Von den 
Städten werden hierfür die entsprechenden Daten bei den zuständigen überörtl i-
chen Trägern angefordert. Für die ambulante HzP liegen für die Stadt Halle die 
Daten des überörtlichen Trägers vor, so dass die Vergleichbarkeit der Daten gege-
ben ist. 
 
Auch in der stationären HzP wurden von den Städten die Daten der überörtlichen 
Träger angefordert. Allerdings kann nicht immer eine fristgere chte bzw. umfängli-
che Datenmeldung zugesichert werden.  
 
In Erlangen und Halle liegt die gesamte Zuständigkeit für die stationäre HzP beim 
überörtlichen Träger. In den Städten, in denen eine geteilte Zuständigkeitsreg e-
lung vorliegt, sind die Daten beider T räger enthalten. Ausnahmen bilden die be i-
den hessischen Städte Darmstadt und Kassel. Die grafischen Darstellungen und 
Inhalte beziehen sich nur auf Daten der örtlichen Träger der Sozialhilfe und sind 
somit untereinander vergleichbar. 
 
 
5.3. Wirkung der Leistungsgewährungsprozesse 
 
5.3.1. Entwicklung der Dichten von Leistungsberechtigten der Hilfe zur 
Pflege 
 
Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Gesamtdichte der Hilfe zur Pfle-
ge in einer Zeitreihe von fünf Jahren . Eine differenziertere Darstellung, die die 
Entwicklung der Dichte in der stationären Hilfe zur Pflege abbildet, kann im A n-
hang des Berichts eingesehen werden. 
 
Auswirkungen auf 
die Kennzahlen-
ergebnisse

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 54 
ABB. 26: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP GESAMT 
 
 
Die Entwicklung der Dichte i n der gesamten HzP im Mittelwert der Städte ist in 
der Zeitreihe stabil; sie schwankt nur minimal und liegt rund bei 4,9 Leistungsbe-
rechtigten pro 1.000 Einwohner.  Damit liegt sie um 0,9  % über dem Vorjahres-
wert. 
 
Im Berichtsjahr kam es  sowohl im ambulante n als auch im stationären Bereich 
zu einem geringen Anstieg der Dichte (1,2 % und 0,4 %). 
 
Die Entwicklungen in den einzelnen Städten gestalten sich dabei recht unte r-
schiedlich, je nachdem, ob die ambulante oder die stationäre Dichte im Fokus 
steht. 
 
Wird die in der folgenden Abbildung dargestellte ambulante Dichte separat b e-
trachtet, zeigt sich die weiterhin höchste ambulante Dichte im Vergleich der Städ-
te in Kassel, die sich zudem im Vergleich zum Vorjahr weiter gesteigert hat. 
 
5,0
4,0
3,7
n.v.
4,7
4,4
7,8
4,5
n.v.
5,2
4,89
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 60 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten HzP gesamt 
pro 1.000 Einwohner am 31.12.
2011 2012 2013 2014 2015
Gleichbleibende 
Gesamtdichte HzP

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 55 
ABB. 27: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. 
 
HAL: Zuständigkeit HzP liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe 
 
Nur in Kassel liegt die Dichte der ambulanten HzP über der stationären Dichte, 
hier werden 4,1 von insg. 7,8 Leistungsberechtigten pro 1 .000 Einwohner in 
einem ambulanten Setting versorgt.  In allen anderen Städten ist die ambulante 
HzP weniger stark ausgeprägt als die stationäre Dichte.  
 
Im Vergleich zum Vorjahr kommt es zu einer Steigerung der ambulanten Dichte 
im Mittelwert der Städte von 1,63 auf jetzt 1,64. Die Veränderung ergibt sich aus 
teilweise sehr unterschiedlichen Entwicklungen im Vergleich zum Vorjahr:  So 
reduziert sich die Dichte in Halle um rund 9  %, gefolgt von Darmstadt mit  
6,2 %. In Ludwigshafen hingegen steigert sich die ambulante Dichte um rund 
15 % auf jetzt 1,0 pro 1.000 Einwohner.8  
 
Eine Erhöhung der ambulanten Dichte kann mehrere Ursachen haben – neben 
demografischen Entwicklungen ist dies vor allem die Einkommenssituation älterer 
Menschen, die die von ihnen benötigten Pflegeleistungen nicht oder nicht vol l-
ständig über Pflegeversicherungsleistungen und eigenes Einkommen finanzieren 
können. Hinzu kommen diejenigen Fälle, die nicht pflegeversichert sind – sie sind 
auf ambulante Leistungen der HzP angewiesen. Der Anteil der nicht Pflegeversi-
cherten Leistungsberechtigten HzP a.v.E. sank erneut und liegt im Jahr 2015 bei 
knapp 32 %. 
 
Aber auch die Zunahme  von Personen ohne Pflegestufe (sogenannte Pflegestufe 
0), die aufgrund von Demenzerkrankungen, psychischer Erkrankungen oder Au s-
                                            
8 Die entsprechende Grafik zur Kennzahl 80 findet sich im Anhang in Kapitel 8.3. 
0,9
1,9
1,6
0,8
2,2
1,7
4,1
1,0
n.v.
0,6
1,6
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 71 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten von HzP a.v.E.
pro 1.000 Einwohner am 31.12.
2011 2012 2013 2014 2015
Leichte Steigerung  
der Dichte HzP 
a.v.E.

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 56 
wirkungen langjähriger Suchterkrankungen der Pflege bedürfen, obwohl sie kö r-
perlich noch keinen ausreichenden Pflegebedarf für Pflegestufe I „erreicht“ haben, 
beeinflussen die Entwicklung der Dichte. Hinzu kommt, dass vielen Pflegebedürf-
tigen immer häufiger die sozialen Kontakte (Familienangehörige, Bekannte, 
Nachbarschaft und Entsprechendes) fehlen, was eine allen Bedürfnissen gerecht 
werdende ambulante Pflege nur bei Einbindung eines professionellen Pflegediens-
tes möglich macht. 
 
Die Entwicklung in Kassel wird positiv beeinflusst durch die bestehenden Ber a-
tungsstrukturen (Pflegestützpunkt, Beratungsstelle ÄLTER WERDEN); es wird 
versucht, einen Verbleib in der Häuslichkeit zu ermöglichen. Zudem besteht eine 
gute Vernetzung der Beratungsstelle mit dem Leistungsbereich Grundsicherung, 
sodass hier Synergieeffekte erzeugt werden  können. Für Beratung und Fallm a-
nagement existiert ein erprobtes Ablaufschema. Weiterhin werden Neubauten von 
stationären Einrichtungen nicht aktiv unterstützt . Nach wie vor existieren in Kas-
sel keine stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, daher werden 
jüngere Leistungsberechtigte vollständig in ambulanten Gruppen versorgt.  
 
In Ludwigshafen arbeitet die Hilfe z ur Pflege mit Fallmanagement. Inzwischen 
sind drei Mitarbeiter im Sozialdienst und drei Mitarbeiter im Fallmanagement der 
HzP eingesetzt. 
 
5.3.2. Einsatz ambulanter und stationärer Hilfen und Senkung der Aus-
gaben bei bedarfsgerechter Versorgung 
 
Eine hohe ambulan te Quote weist darauf hin, dass entsprechende Steuerung s-
maßnahmen, wie der Einsatz von Pflegefachkräften oder die Einführung des Fal l-
managements, aber auch die Etablierung niederschwelliger Angebote, greifen.  
 
Wenn die Zielsetzung ist,  möglichst viele Hilfebedarfe ambulant abzudecken, 
stellt ein Anstieg der ambulanten Zahlen kein negatives Zeichen dar, solange der 
Anstieg der stationären Hilfen damit gedämpft werden kann. 
 
Ambulante Quote 
HzP

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 57 
ABB. 28: AMBULANTE QUOTE HZP 
 
 
Wird der Anteil der Leistungsberechtigten der ambulanten HzP an allen Lei s-
tungsberechtigten betrachtet, zeigt sich für das Berichtsjahr im Vergleich zum 
Vorjahr im Mittelwert der Städte eine  minimale Senkung der ambulanten Quote 
von 0,2 %.9 Die Entwicklungen in den  Städten verlaufen unterschiedlich: Die 
stärksten Erhöhungen zeigen sich mit 15,1  % in Ludwigshafen, in Halle 
(+5,4 %) und in Chemnitz (+4,5 %). Eine Abnahme der ambulanten Quote zeigt 
sich vor allem in Darmstadt (-8,2 %). 
 
In Kassel werden mit 53,4  % mehr Leistungsberechtigte der HzP ambulant als 
stationär gepflegt. Steigerungen der ambulanten Quote sind in vielen Städten auf 
die nachdrücklichen Steuerungsbemühungen im Bereich der HzP zurückzuführen. 
In einigen Städten, wie bspw. in Ludwigshafen und Darmstadt, wird ein Fallm a-
nagement umgesetzt. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass sich die 
ambulante Quote in den beiden genannten Städten unterschiedlich entwickelt 
hat: In Darmstadt sank sie von einem relativ hohen Niveau wieder ab auf zuletzt 
44 %, in Ludwigshafen konnte die ambulante Quote auf zuletzt 22,5  % gestei-
gert werden, was im Zusammenhang mit der Einführung des Fallmanagements 
2014 gesehen werden kann.  
 
Wie in den Vorjahren weisen die Städte Salzgitter und Braunschweig überdurch-
schnittliche stationäre Dichten und damit einhergehend die niedrigsten ambula n-
ten Quoten auf. Allerdings zeigen sich beispielsweise auch in Kassel erhöhte sta-
tionäre Dichten, wobei die Dichten auch im ambulanten Bereich über dem Mi t-
                                            
9 In die Veränderungsraten wurden nur die Städte einbezogen, für die für alle Jahre Werte 
vorlagen. 
17,7
47,1
44,0
n.v.
47,2
39,2
53,4
22,5
n.v.
10,9
35,2
0
10
20
30
40
50
60
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa 70 SGB XII
Ambulante Quote - Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. 
an allen HzP-Empfängern (a.v.E. und i.E.) in Prozent
2011 2012 2013 2014 2015

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 58 
telwert liegen. Für beide Städte zeig t sich darin die generelle Hilfebedürftigkeit, 
die sich auch in den Kontextdaten widerspiegelt.  
 
Wie bereits erläutert, kann die Steigerung der ambulanten Quote durch verschi e-
dene Faktoren beeinflusst werden, wie zum Beispiel durch den Einsatz einer Pfle-
gefachkraft zur Bedarfsfeststellung, aber auch durch das Vorhalten niederschwe l-
liger Angebote im Sozialraum der Pflegebedürftigen. Einige Städte setzen bei der 
Bedarfsprüfung die Pflegefachkräfte auch bei der Beantragung stationärer Lei s-
tungen ein, also bei der sogenannten Heimnotwendigkeitsprüfung. 
 
Da das Steuerungsziel in der Hilfe zur Pflege nicht nur die Steigerung der amb u-
lanten Quote ist, sondern auch die Senkung der Ausgaben bei bedarfsgerechter 
Versorgung, müssen i n diesem Zusammenhang auch die Ausgaben betrachtet 
werden.  
 
Die Betrachtung der Ausgabenentwicklung pro Leistungsberechtigten in den j e-
weiligen Städten, im Folgenden differenziert nach ambulant und stationär, zeigt 
deutlich, dass die durchschnittlichen Au sgaben pro Leistungsberechtigten der 
stationären HzP in den meisten Städten über denen für ambulante Leistungsb e-
rechtigte liegen. 
 
Wenn es also durch Steuerungsmaßnahmen gelingt, die stationäre Pflege durch 
angemessene ambulante Pflegesettings zu verhinder n, können im Durchschnitt 
deutliche Einsparungen pro Leistungsfall realisiert werden. Da jedoch in Einzelfäl-
len auch die ambulanten Fallkosten über den stationären liegen können, wie das 
Beispiel Kassel zeigt, ist hier von durchschnittlichen Tendenzen zu sprechen.  
 
Neben Kassel sind auch in Darmstadt und Jena höhere ambulante als stationäre 
Fallkosten zu verzeichnen. In diesen Städten erhalten kostenintensive Einzelfälle, 
die eine 24-Stunden-Betreuung notwendig werden lassen können, Leistungen der 
ambulanten HzP. 
 
Vor diesem Hintergrund kann somit davon ausgegangen werden, dass bei einer 
konsequenten Umsetzung des Prinzips „ambulant vor stationär“ und bei einer 
finanziellen Zuständigkeit des örtlichen Trägers der Sozialhilfe für die ambulante 
HzP nicht imme r ein Ausgabenanstieg zu verhindern sein wird. Steigerungen im 
Vergütungsniveau nehmen zusätzlich Einfluss auf die Ausgabenentwicklungen in 
der HzP.  
 
Die folgende Grafik zeigt die Bruttoausgaben für die Hilfe zur Pflege pro Lei s-
tungsbeziehenden der HzP insgesamt in einer Zeitreihe von 2011 bis 2015.  
 
Entwicklung der 
Gesamtausgaben 
HzP

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 59 
ABB. 29: IST-AUSGABEN HZP GESAMT PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. UND I.E. 
 
J: Anwendung des Brutto-Prinzips 
 
Deutlich sichtbar ist die große Spannbreite, zwischen denen sich die G esamtaus-
gaben pro Leistungsberechtigten der HzP wie in den Vorjahren bewegen: Wäh-
rend in Halle nur 5.538 Euro pro Leistungsberechtigten der HzP aufgewendet 
werden, sind es in Kassel mit 14.779 Euro um ein Vielfaches mehr.  
 
Im Mittelwert der Städte erhöhen sich die Ausgaben pro Leistungsberechtigten 
um 8,7 %. Zurückzuführen ist die Steigerung vor allem auf die Entwicklungen in  
der Stadt Halle (+327,2 %). Nur in Braunschweig, Ludwigshafen, Salzgitter und 
Darmstadt kommt es zu einer Reduzierung der Fallkosten in der HzP zwischen 
0,1 und 2,4 %. 
 
Die Ergebnisse der Städte errechnen sich aus den ambulanten und den station ä-
ren Ausgaben pro Leistungsberechtigten. In Halle und Chemnitz liegen beide 
Werte deutlich unterhalb des Mittelwertes aller Städte. 
 
Überdurchschnittliche Fallkosten werden vor allem dann verzeichnet, wenn in der 
Gruppe der Leistungsberechtigten Personen mit einem besonders intensiven Pfle-
gebedarf vorhanden sind. Insbesondere Kassel weist hier eine deutlich über dem 
Durchschnitt liegende Anzahl von besonders teuren Fällen aus, die im Rahmen 
der ambulanten HzP gepflegt werden. Vor allem für Menschen mit einer 
Schwerstbehinderungspflege zeigt sich nach wie vor ein  Mangel an stationären 
Einrichtungsplätzen. Hier wird weiterhin über Verhandlungen mit Pflegediensten 
versucht, eine Begrenzung der Budgets herbeizuführen, um weitere kostenintensi-
ve Fälle zu regulieren. Auch Darmstadt und Jena haben einige kostenintensive  
7.950
5.542
11.279
n.v.
5.538
14.108
14.779
12.498
n.v.
9.510
10.151
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Euro
KeZa 81.1 SGB XII
Ist- Ausgaben HzP a.v.E. und i.E. 
pro Leistungsberechtigten HzP a.v.E. und i.E.  in Euro
2011 2012 2013 2014 2015
Steigerung der 
Ausgaben pro 
Leistungs-
berechtigten  
der HzP 
Kostenintensive 
Einzelfälle

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 60 
Fälle, die die durchschnittlichen Fallkosten beeinflussen. Die Anzahl dieser Fälle 
liegt jedoch deutlich unter der in Kassel.  
 
In Kassel steigen die Gesamtausgaben ger inger an als die Gesamtdichte in der 
HzP. Dies ist zu erklären durch den einmalig en Effekt eines gewonnenen G e-
richtsverfahrens ggü. einem anderen Leistungsträger und durch Erstattungen a n-
derer Leistungsträger. 
 
Steuerungsansätze liegen vor allem bei Pflegebedürftigen ohne Einstufung in eine 
Pflegestufe, der sogenannten „Pflegestufe 0“, aber auch bei Leistungsberechtigten 
der Pflegestufe I.10 Ein hoher Anteil an diesen beiden Gruppen in der stationären 
Pflege zeigt Steuerungspotentiale auf, während ein niedriger Anteil auf eine gre i-
fende Steuerung, aber auch auf entsprechend günstige soziale Rahmenbedingu n-
gen, beispielsweise durch das Vorhandensein von niederschwellig zu erreiche n-
den Angeboten der Beratung und Betreuung in den Städten, hinweisen kann. Die 
Einflussnahme ist daher auch abhängig von den  örtlichen Angeboten freier und 
privater Träger sowie von der Ausgestaltung des Beratungsangebots durch ko m-
munale Beratungsstellen, Pflegestützpunkte, Pflegekassen oder über andere M e-
dien.  
 
Die folgende Grafik stellt die Struktur der in Einrichtungen gepflegten Leistungsbe-
rechtigten der HzP nach Pflegestufen dar. 
 
ABB. 30: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP I.E. NACH PFLEGESTUFEN 
 
 
                                            
10 Die Pflegestufen werden zukünftig in sog. „Pflegegrade“ überführt (vgl. Anhang) 
0,21 0,02 0,17 0,00 0,00 0,04 0,13 0,26
0,00 0,06 0,13
1,4
0,6
0,7
0,0 0,0
0,8
1,1
1,2
0,0
1,3 1,0
1,5
0,9
0,7
0,0 0,0
1,1
1,5
1,3
0,0
1,8
1,3
0,9
0,6 0,4
n.v. n.v.
0,8
0,9 0,7
n.v.
1,5
0,8
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 80.2 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E.
differenziert nach Pflegestufen pro 1.000 Einwohner im Berichtsjahr
PS III
PS II
PS I
PS 0
Leistungs-
berechtigte mit 
Pflegestufe 0

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 61 
Insbesondere in Ludwigshafen und Braunschweig liegt die Dichte der Leistung s-
berechtigten mit der Pfl egestufe 0 wie auch im Vorjahr über dem Mittelwert der 
Städte. Insgesamt hat sich die Dichte der Leistungsberechtigten mit Pflegestufe 0 
im Mittelwert der Städte leicht erhöht von 0,12 auf 0,13.  
 
Für Städte mit einer erhöhten Dichte in den Pflegestufen 0 und I ergeben sich 
Steuerungsansätze. Die möglicherweise speziellen Bedarfe wie die Versorgung 
nach langjährigen Suchterkrankungen sollten genauer analysiert und mögliche 
Alternativen geprüft werden.  
 
Besonders niedrige Dichten der Leistungsberechtigten m it der Pflegestufe 0 ze i-
gen sich in Chemnitz und Jena. 
 
In Chemnitz halten nur wenige vollstationäre Pflegeeinrichtungen Plätze für Pfl e-
gebedürftige mit einem Pflegebedarf unterhalb der Pflegestufe 1 vor und haben 
hierüber eine Vereinbarung nach § 75 SGB XII abgeschlossen. Das bedeutet, dass 
dieser Personenkreis in der Regel nicht stationär aufgenommen wird und der 
Pflegebedarf ambulant sichergestellt werden kann. 
 
Vor dem Hintergrund der meist höheren Ausgaben für stationäre HzP -Leistungen 
gilt es zu erwägen, ob und wie die Bedarfe von Leistungsberechtigten mit geringe-
ren Pflegestufen verstärkt durch ambulante Leistungen gedeckt werden können. 
 
Die finanzielle Belastung der Kommunen ergibt sich neben dem Fallsetting (a m-
bulant/stationär/privat gepflegt etc.)  auch aus der Verweildauer eines Falles im 
stationären Leistungsbezug.  
 
Wenn sich abzeichnet, dass die Verweildauern im Zeitverlauf rückläufig sind, 
kann dies ein Hinweis darauf sein, da ss der Grundsatz „ambulant vor stationär“ 
umgesetzt wird und erfolgreich ist. Allerdings nehmen auch andere Faktoren Ei n-
fluss auf die Verweildauern, so können die Leistungsberechtigten teilweise erst 
nach Verbrauch eigener Ressourcen die Leistungen der HzP  beziehen, eine nied-
rige Verweildauer kann ent sprechend auch ein Indikator für vorheriges Vermögen 
sein. 
 
Zur Berechnung von Verweildauern in der HzP i.E. gibt es grundsätzlich zwei 
Möglichkeiten: Zum einen kann die bisherige Verweildauer der Personen ermit telt 
werden, die zu einem gegebenen Stichtag, z.B. am Jahresende, Leistungen erhal-
ten. Damit bleiben aber insbesondere die Personen unberücksichtigt, die nur für 
einen relativ kurzen Zeitraum im Laufe des Jahres im Bezug standen und deshalb 
bei der Stichtags-Erhebung nicht mehr mit erfasst werden. Somit wird die Anzahl 
der Personen mit kurzer Verweildauer unterschätzt. Daher wurden in einer 
Testerhebung die Verweildauern der abgeschlossenen Leistungsfälle zu Grunde 
gelegt. Hierzu werden die Bezugsdauern für alle Leistungsberechtigten erfasst, die 
im Laufe des Kalenderjahres ausgeschieden sind.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 62 
Eine Testerhebung hat ergeben, dass sich der Medianwert und das arithmetische 
Mittel der Verweildauern mit 27,1 bzw. 36,2 Monaten stark voneinander unte r-
scheiden. Allerdings muss die Datenqualität hier noch verbessert werden, sodas s 
im aktuellen Bericht keine Grafik abgebildet ist.  
 
Die Ausgaben in Einrichtungen sind nur teilweise steuerbar, zum Beispiel durch 
direkte Einflussnahme auf die Tagessätze in Einrichtungen in den Verhandlungen 
mit Trägern. Das Gefälle zwischen den Bundesländern bezüglich der Tagessätze 
in stationären Einrichtungen ist darüber hinaus sehr groß.  
 
Eine Steuerung der Belegung ist nur sehr eingeschränkt möglich, da viele Pfleg e-
bedürftige erst dann einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII stellen, wenn 
sie bereits in einer Pflegeeinrichtung leben und ihr eigenes Vermögen aufg e-
braucht ist.  
 
Die folgende Abbildung zeigt die Netto -Ausgaben pro Leistungsberechtigten der 
stationären HzP in einer Zeitreihe von 201 1 bis 2015. Zur b esseren Vergleich-
barkeit wurden Einnahmen in Abzug gebracht.  
 
ABB. 31: NETTO-AUSGABEN HZP I.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN 
 
 
Die Grafik zeigt, dass die stationären Fa llkosten in Ludwigshafen und Kassel am 
höchsten sind.  
 
Im Mittelwert der Städte erhöhen sich die stationären Ausgaben pro Leistungsb e-
rechtigten um 2,5 %. Besonders deutlich ist die Steigerung mit 12,7 % in Jena. 
7.930
5.182
9.901
n.v.. n.v.
8.634
11.373
11.752
n.v..
8.712
9.069
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Euro
KeZa 85.2 SGB XII
Netto-Ausgaben HzP i.E. 
(Ist-Ausgaben minus Ist-Einnahmen) 
pro Leistungsberechtigten i.E. pro Jahr in Euro
2011 2012 2013 2014 2015
Ausgaben in der 
stationären HzP

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 63 
Dies resultiert aus einer höheren Hilfebedürftigkeit der Leistungsberechtigten. 
Während die Fallzahlen der Lei stungsberechtigten in den Pflegestufen I und II 
eher stagnieren, ist die Anzahl der Leistungsberechtigten in der Pflegestufe III 
vergleichsweise stark gestiegen und somit auch die Fallkosten. 
 
Sinkende stationäre Fallkosten verzeichnen Kassel und Darmstadt mit jeweils -
4,1 %. 
 
5.3.3. Familiäre, nachbarschaftliche Hilfen vor professioneller Pflege 
 
Pflege durch Verwandte oder durch andere nahestehende Privatpersonen kann im 
Grundsatz sowohl eine positive Lösung aus Sicht des zu Pflegenden und zugleich 
auch eine kostengünstige Lösung für den Träger der Sozialhilfe sein. Die entspr e-
chende Zielsetzung hat der Gesetzgeber im §  63 S. 1 SGB XII gesetzlich veran-
kert.  
 
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist tendenziell von einer si n-
kenden Anzahl von Leistungsberechtigten auszugehen, die von Familienangehöri-
gen gepflegt werden können. Insbesondere für Angehörige von Demenzerkrankten 
ist die Pflegesituation zudem oftmals sehr belastend und ohne Unterstützung 
nicht dauerhaft leistbar.  
 
Beides führt dazu, dass tendenziell vermehrt Pfle gedienste beauftragt werden, 
sodass die Professionalisierung der Pflegearrangements generell zunehmen wird. 
Die nächste Abbildung zeigt den Anteil der Leistungsberechtigten, die ausschlie ß-
lich privat gepfle gt werden, ohne dass professionelle Pflegedienste in Anspruch 
genommen werden.  
 
Anteil der  
Privatgepflegten

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 64 
ABB. 32: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. MIT AUSSCHLIEßLICH PRIVATER PFLEGE 
 
LU: die Werte für 2014 sind vermutlich zu hoch veranschlagt und befinden sich zum Zeitpunkt der Berichtsle-
gung in der Prüfung. 
 
Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich im Mittelwert der Städte eine leichte Erh ö-
hung des Anteils von 20,8 auf 21,4 %. Die Werte der Stadt Ludwigshafen haben 
sich wieder auf dem Niveau des Jahres 2013 stabilisiert, ähnlich wie Erlangen. 
 
Zwischen den Städten ist die Quote der ausschließlich privat Gepflegten sehr u n-
terschiedlich ausgeprägt. Die Spannbreite reicht von 4,7 % in Kassel bis zu 
32,9 % in Chemnitz.  
 
Je nach Pflegebedarf der Leistungsberechtigten ist die Pflege durch Privatpers o-
nen durchführbar. Vor allem in den niedrigen Pflegestufen mit geringerem Unte r-
stützungsbedarf bestehen Poten tiale, nicht professionell ausgebildete Angehörige 
an der Pflege zu beteil igen. Die Zusammensetzung der Gruppe der Leistungsb e-
rechtigten ist dabei von Rele vanz sowie die Möglichkeit des Einsatzes von ehre n-
amtlichen Kräften aus sozialräumlich orientierten Netzwerken. Die Förderung 
solcher sozialraumorientierter Netzwerke kann einen positiven Beitrag für die E r-
höhung des Anteils der durch Privatpersonen gepflegten Leistungsberechtigten 
leisten.  
 
Dies ist für den Träger der Sozialhilfe meist die kostengünstigere Variante der 
Pflege. Allerdings sinkt der Anteil dieser Personen seit Jahren ab, was einerseits 
in gesellschaftlichen Entwicklungen 11, andererseits in zielgruppenorientierten A n-
geboten von Pflegediensten begründet ist. Diese Entwicklung ist bspw. in Chem-
                                            
11 Vgl. hierzu auch den Vorjahresbericht, abzurufen unter www.consens-info.de 
29,3
32,9
13,4
17,2
n.v.
21,7
4,7
30,8
n.v. n.v.
21,4
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa 79 SGB XII
Anteil der Leistungsberechtigten von HzP a.v.E., 
die ausschließlich durch Privatpersonen gepflegt werden und das volle Pflegegeld erhalten 
(keine Sachleistungen) in Prozent
2011 2012 2013 2014 2015
Einflussfaktor  
Pflegebedarf

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 65 
nitz zu beobachten, wo auch verstärkt die Angebote der russischsprachigen  Pfle-
gedienste in Anspruch genommen werden. Dies trägt zur Reduzierung des Anteils 
der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. bei, die ausschließlich durch Privatpersonen 
gepflegt werden. 
Zudem nehmen gerade in größeren Städten die Ante ile der Ein -Personen-
Haushalte zu. Folglich steigt auch der Bedarf an (teurerer) professionel ler Pflege, 
da keine Partner die pflegerischen Aufgaben übernehmen können. 
 
Vorrangiges Ziel der örtlichen Sozialhilfeträger ist jedoch nicht, monetäre Einspar-
effekte zu erzeugen. Vielmehr steht die bedarfsgerechte Versorgung der Lei s-
tungsberechtigten im Vordergrund. Dies kann zum B eispiel auch bedeuten, dass 
Leistungsberechtigte darüber informiert werden, welche Leistungen ihnen z u-
stehen – und diese die Leistungen dann in Anspruch nehmen. Die Bedarfsfeststel-
lung und die Information zu Leistungsansprüchen erfolgt bspw. in Jena durch 
speziell geschulte Mitarbeiter, insbesondere bei hauswirtschaftlichen Bedarfen.  
Diese Professionalisierung der Bedarfsfeststellung und I nformation bietet zudem 
einen Ansatzpunkt, um einem Leistungsmissbrauch vorzubeugen. 
 
Die These, dass Pflege durch Verwandte oder durch andere nahestehende Priva t-
personen zugleich auch eine kostengünstige Lösung für den Träger der Sozialhilfe 
sein kann, soll mit der Betrachtung der Nettoausgaben in der HzP a.v.E. pro Leis-
tungsberechtigten in der folgenden Abbildung näher betrachtet werden. 
 
ABB. 33: NETTO-AUSGABEN HZP A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN 
 
 
Insgesamt hat sich der Mittelwert der Netto-Auszahlungen für Leistungen der HzP 
a.v.E. pro Leistungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr auf nun 8.706 Euro 
5.356
4.857
12.380
5.238
n.v.
9.393
16.460
9.314
n.v.
6.647
8.706
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
18.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Euro
KeZa 82.2 SGB XII
Netto-Ausgaben HzP a.v.E. 
(Ist-Ausgaben minus Ist- Einnahmen) 
pro Leistungsberechtigten pro Jahr in Euro
2011 2012 2013 2014 2015

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 66 
erhöht (+8,0 %). Deutliche Steigerungen von gut 11 % weist Erlangen auf, ge-
folgt von Ludwigshafen (+10,5 %). Eine Reduzierung der ambulanten Fallkosten 
weist nur Salzgitter auf (2,6 %).  
 
Die niedrigsten Ausgaben pr o Fall in der ambulanten HzP hat  erneut die Stadt 
Chemnitz, also die Stadt mit der  höchsten Quote der Leistungsberechtigten, die 
ausschließlich durch Privatpersonen gepflegt werden. Ein ähnliches Bild zeigt sich 
in Braunschweig, wo die Quote hoch ist und die Kosten vergleichsweise niedrig 
sind. 
 
In Jena hingegen ist diese Quote gesunken und die Nettoausgaben a.v.E. bzw. 
insgesamt gestiegen (vgl. Kap. 5.3. 2). Letztendlich scheint sich dadurch zu b e-
stätigen, dass eine hohe Quote von Leistungsberechtigten, die ausschließlich 
durch Privatpersonen gepflegt werden, zu einem geringeren Ausgabenniveau führt 
oder zumindest beiträgt. 
 
Besonders hohe Ausgaben pro Fall können durc h den Umstand beeinflusst sein, 
dass keine besonderen Regelungen für kostenintensive Einzelfälle in einem Bu n-
desland bestehen, wie dies in Hessen der Fall ist. In Kassel resultiert hieraus eine 
deutlich höher e Anzahl von besonders kostenintensiven Einzelfä llen als in den 
anderen am Kennzahlvergleich beteiligten Städten. 
 
Hier kommt erneut der Aspekt der Bedarfsprüfung zum Tragen; besonders lo h-
nenswert erscheint diese bei niedrigen Pflegestufen und bei nicht Pflegeversiche r-
ten – auch um Leistungsmissbrauch vorzubeugen. Dieses Thema sollte in Zukunft 
verstärkt in den Fokus der Betrachtung rücken.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 67 
6. Ziele und Wirkungen der Leistungen 
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 
6.1. Vorbemerkung  
 
Das Jahr 2015 war geprägt von enormen Steigerungen der Anzahl von Personen, 
die in Deutschland Zuflucht suchten und Anträge auf Leistungen nach dem Asy l-
bewerberleistungsgesetz stellten. Bundesweit kam es aufgrund der internationalen 
Entwicklungen zu deutlichen Steigerungen an Zuweisungen von Asylsuchenden 
an Kommunen, die vielerorts zu großen Herausforderungen in der Leistungssac h-
bearbeitung sowie der Unterbringung, Betreuung und Integration der Flüchtlinge 
führten. Nach dem aktuellen Bericht des Bundesamtes für Migration und Flüch t-
linge „Das Bundesamt in Zahlen 2015“ wurden im Ja hr 2015 insgesamt 
476.649 Asylanträge in Deutschland gestellt, was im Vergleich zum Vorjahr einer 
Steigerung von 135,0 % entspricht und den höchsten ermittelten Wert an gestell-
ten Anträgen seit Bestehen des Bundeamtes darstellt.12 
 
Deutlich höher liegt die Zahl der Asylsuchenden, die tatsächlich nach Deutsc h-
land eingereist, jedoch aufgrund der zeitlichen Verzögerung der formalen Antra g-
stellung noch nicht in der Statistik des BAMF erfasst sind. Demnach sind im Jahr 
2015 bundesweit ca. 1,1 Mio. Zugänge an Asylsuchenden registriert worden.13 
 
Die Masse an Menschen, die teilweise äußerst kurzfristig und in hoher Anzahl den 
Kommunen zugewiesen wurden, machten ein spontanes und flexibles Handeln 
der verantwortlichen Personen erforderlich.  Das Verwaltungsgeschehen war im 
Berichtsjahr geprägt vom Reagieren auf die wöchentlich oder auch täglich neu 
eintreffenden Flüchtlinge, für die in aller Schnelle – manchmal innerhalb von we-
nigen Stunden – eine Erstversorgung bereitgestellt und Unterbringungsmöglichkei-
ten geschaffen werden mussten. Um der Lage Herr zu werden, wurden neben den 
im Leistungsbereich Asyl Beschäftigten auch Mitarbeitende aus anderen Abteilun-
gen und Ämtern zur Unterstützung hinzugezogen.  
 
Der Mangel an Unt erkünften und teilweise auch der Erstausstattung  führte in 
einigen Kommunen dazu, dass erhöhte Ausgaben in Kauf genommen werden 
mussten. So bestellte bspw. eine  Stadt Etagenb etten aus Kanada, weil sie in 
Deutschland und anderen Ländern Europas ausverkauft waren. Immobilien, die 
für die Unterbringung der Asylsuchenden genutzt wurden, mussten teilweise zu 
deutlich erhöhten Preisen und ungünstigen Konditionen angemietet werden.  
 
                                            
12 Vgl. Download von Internetseite http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikati
onen/Broschueren/bundesamt-in-zahlen-2015-asyl.html?nn=1367528, abgerufen am 
14.06.2016. 
13 Bundesministerium des Innern (06.01.2016): 2015: Mehr Asylanträge in Deutschland 
als jemals zuvor; abgerufen am 22.06.2016 von: 
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/01/asylantraege-
dezember-2015.html.  
Enorme Fallzahl-
steigerungen 
Belastung für 
Kommunen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 68 
Neben den höheren Ausgaben führen uneinheitliche Erstattungsregelungen auf 
Länderebene und die unterschiedliche finanzielle Lage der Kommunen zu ve r-
schiedenen Belastungssituationen in den Städten. Vor diesem Hintergrund erfolgt 
seit dem Berichtsjahr 2013 für den Bereich der Leistungen nach dem Asylbewe r-
berleistungsgesetz ein Kennzahlen vergleich der mittelgroßen Großstädte anhand 
einiger zentraler Kennzahlen.  
 
Die Datenbasis bilden die leistungsberechtigten Person en nach den §§  2 und 
3 AsylbLG, die im Mittelwert der vier Jahresquartale ermittelt werde n. Mit Blick 
auf die schwierige Unterbringungssituation in den Städten stellt der untersuchte 
Personenkreis jedoch nur einen Teil der unterzubringenden Personen dar. Die 
Gesamtsituation ergibt sich auch durch Flüchtlinge, die keine Leistungen nach 
dem Asyl bLG erhalten, etwa weil sie im Rahmen des Familiennachzugs nach 
Deutschland kommen, sie über eigenes Einkommen verfügen oder aus einem 
anderen Grund kein Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG besteht. Für 
diese Personengruppen liegt mitunter zwar keine rechtliche Unterbringungsve r-
pflichtung vor, dennoch werden sie zugewiesen und müssen somit untergebracht 
werden. Im Besondere n zählen hierzu syrische Kontingentflüchtlinge, die einen 
Leistungsanspruch auf Grundlage des SGB II bzw. SGB XII haben, so dass sie im 
vorliegenden Kennzahlenvergleich nicht berücksichtigt werden. Hingegen werden 
Personen erfasst, die im Leistungsbezug des AsylbLG stehen, jedoch nicht oder 
nicht mehr unterzubringen sind, da sie bereits im Normalwohnbereich leben.  
 
Begleitet wurde der Kennzahlenvergleich durch einen intensiven fachlichen Au s-
tausch, der sich schwerpunktmäßig mit den Strategien der einzelnen Städte in 
Fragen der Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden, aber auch mit 
Maßnahmen der Integration auseinandersetzte. In diesem Zuge wurde auch eine 
Übersicht zu den Städteprofilen im Leistungsbereich Asyl erstellt, die Informatio-
nen zu Aufnahmequoten, gesetzlichen Grundlagen und finanziellen Erstattungsr e-
gelungen, Unterbringungsformen, gesundheitlicher Versorgung, organisatorischen 
Aspekten, sozialer Betreuung und Integrationsmaßnahmen, sowie dem ehrenamt-
lichen Engagement in den einzelnen Städten nebeneinanderstellt. 
 
Darüber hinaus fand im Jahr 2015 ein Fachtag Asyl statt, der sich mit Konzepten 
der dezentralen Unterbringung von Asylbewerbern sowie den Themen Sprachfö r-
derung und ehrenamtliches Engag ement auseinandersetzte. Auch im  Jahr 2016 
wird ein solcher Fachtag stattfinden . Inhaltlich werden Integrationskonzepte und 
Förderprogramme der Städt e vorgestellt  und der Umgang mit rückläufigen A n-
kommendenzahlen und anerkannten Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften 
sowie Refinanzierungsmodelle für Unterkünfte im interkommunalen Austausch 
diskutiert. Ziel ist es, insbesondere steuerungsrelevante As pekte zu erörtern, L ö-
sungswege aufzuzeigen und zu bewerten, um neue Handlungsansätze in der e i-
genen Praxis zu verankern. Hierzu wurden Abfragen erstellt, deren Ergebnisse im 
Verlauf des Projektjahres analysiert wurden oder als Grundlage für den Austausch 
bei dem Fachtag Asyl dienen.  
Grundlagen des 
Kennzahlenver-
gleichs 
Fachlich intensiver 
Austausch

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 69 
6.2. Leistungsart 
 
Das am 1.  November 1993 in Kraft getretene Asylbewerberleistungsgesetz 
(AsylbLG) regelt die Höhe und Form von Leistungen für Asylbewerber, Geduldete 
und vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländer und dient z ur Sicherung des 
Grundbedarfs. Zu dem leistungsberechtigten Personenkreis gehören auch Auslä n-
der, die wegen des Krieges in ihrem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach 
§ 23 Abs.  1 oder §  24 des Aufenthaltsgesetzes oder eine Aufenthaltsgenehm i-
gung aus hu manitären Gründen nach §  25 Abs. 4 Satz 1, Abs. 4 a oder Abs.  5 
des Aufenthaltsgesetzes besitzen.  
 
Die Höhe der Leistungen nach dem AsylbLG war Gegenstand eines Urteils des 
Bundesverfassungsgerichtes vom 18.  Juli 2012. Dabei wurde entschi eden, dass 
sowohl die Barbeträge nach §  3 Abs. 1 AsylbLG als auch die Grundleistungsb e-
träge nach § 3 Abs. 2 AsylbLG deutlich zu niedrig sind und gegen das Grundrecht 
auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verstoßen. Das 
Gericht forderte den Gesetzgeber auf, schnellstmöglich eine verfassungskonforme 
gesetzliche Neuregelung zu schaffen.  
 
Diese Neuregelung trat schließlich am 1. März 2015 in Kraft. Gemäß der überar-
beiteten Fassung werden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die folgenden 
Leistungen gewährt: 
 
 Grundleistungen (§ 3 AsylbLG): Deckung des notwendigen Bedarfs an E r-
nährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits - und Körperpflege 
sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt in Form von Sac h-
leistungen, gegebenenf alls in Form von Wertgutscheinen oder Geldlei s-
tungen, 
 Gewährung eines Bargeldbetrages zur Deckung persönlicher Bedürfnisse 
im Alltag (§ 3 AsylbLG), 
 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG), 
 Leistungen in besonderen Fällen (§  2 AsylbLG): Nach Grundleistungsb e-
zug über eine Dauer von 15 Monaten ist das SGB  XII entsprechend anzu-
wenden, 
 Weitere Leistungen bei besonderen Umständen, die vom Einzelfall abhän-
gen. 
 
Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung ordnete das Bundesverfassungsgericht in  
seinem Urteil eine Übergangsregelung an. Demnach waren die Barbeträge sowie 
die Grundleistungsbeträge seit dem 1.  August 2012 orientiert an der Höhe der 
Regelsätze nach dem SGB  XII zu erbringen und jährlich entsprechend der En t-
wicklung der Regelsätze anzupassen. Dies bedeutete eine deutliche Erhöhung der 
Beträge für Grundleistungen nach § 3 AsylbLG. 
 
Rechtsgrundlagen 
Leistungen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 70 
Die Änderungen hinsichtlich des §  2 AsylbLG traten am 1. März des Berichtsjah-
res in Kraft. Sie führten zu Verschiebungen zwischen der Anzahl der Leistungsbe-
rechtigten nach § 3 und § 2 AsylbLG, die der Datenlage  jedoch nicht zu entne h-
men sind. Auf eine Differenzierung der Leistungsberechtigten nach den §§  2 und 
3 AsylbLG wurde in der Datenerhebung bewusst verzichtet, da sich die Ausgaben 
für beide Personengruppe n angeglichen haben  und das zu erhebende Basisza h-
len-Set schmal gehalten werden sollte.  
 
Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, welches am 23.10.2015 in Kraft g e-
treten ist, schließt Auswirkungen auf das Asylverfahrensgesetz, das Asylbewerber-
leistungsgesetz sowie auf das Aufenthaltsgesetz  ein. Vorrangiges Ziel ist es 
Flüchtlinge möglichst früh und umfassend zu integrieren und Menschen ohne 
Bleibeperspektive zeitnah in ihre Herkunftsländer zurück zu führen.  
 
Die Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen kann mit dem sogenannten 
Asylpaket I nun für bis zu sechs Monate erfolgen und es werden  vorrangig Sach-
leistungen anstatt Geldleistungen gewährt, um Fehlanreize zu vermeiden. Außer-
dem werden weiter e Länder als sichere Herkunftsstaate n deklariert. Finanziell 
wird der Bund die Länder  ab 2016  mit einer monatlichen Pauschale von 
670 Euro pro Asylbewerber entlasten.  
 
Das Asyl-Paket II tritt am 17. März 2016 in Kraft . Es umfasst neue Aufnahm e-
einrichtungen, einen ausgesetzten Familiennachzug für Personen mit subsidiärem 
Schutz und die Beschleunigung der Asylverfahren für Bewerber aus sicheren He r-
kunftsländern, Folgeantragsteller und Asylbewerber, die beim Verfahren nicht 
mitwirken. Um einen Abbau von Abschiebungshindernissen zu erreichen, ka nn 
eine Abschiebung künftig auch dann durchgeführt werden, wenn die medizinische 
Versorgung im Zielstaat nicht gleichwertig mit der Versorgung in Deutschland ist.  
Die Auswirkungen dieser Neuregelungen auf die Kommunen werden jedoch frü-
hestens im Berichtsjahr 2016 sichtbar sein. 
 
Die Zuständigkeit für die Durchführung des AsylbLG sowie die Kostenträgerschaft 
wird durch die Gesetzgebung der Bundesländer geregelt. Daraus ergeben sich 
besondere Herausforderungen hinsichtlich der Vergleichbarkeit zwischen den ei n-
zelnen Städten. Ausgewählte Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs werden im 
folgenden Kapitel vorgestellt.  
 
 
6.3. Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG 
 
Die Zahl der Personen, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, ergibt sich 
zum einen aus der Zahl der zuge wiesenen Flüchtlinge und zum anderen aus der 
Zahl der Menschen, die sich als geduldete Flüchtlinge ohne Anrechnung auf die 
Zuweisungsquote in der Kommune aufhalten. 
 
Gesetzliche  
Änderungen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 71 
Auf Basis von Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl wird jährlich der K ö-
nigsteiner Schl üssel ermittelt, auf dessen Grundlage die Verteilung der Asyla n-
tragsteller auf die einzelnen Bundesländer erfolgt. Die an ein Bundesland zugeteil-
ten Asylsuchenden  werden wiederum den landeszugehörigen Landkreisen und 
kreisfreien Städten zugewiesen. Je nach  Bundesland finden dabei verschiedene 
Faktoren Berücksichtigung, wie bspw. die Einwohnerzahl oder der Ausländera n-
teil.  
 
Die Dichte von Personen, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, ist stark 
durch die jewei lige Zuweisungsquote einer Stadt geprägt. In der folgenden Da r-
stellung wird die Dichte der Leistungsberechtigten pro 1.000 Einwohner in einer 
Zeitreihe von 2012 bis 2015 abgebildet. Die Personenzahl ergibt sich aus dem 
Mittelwert der Quartalswerte eines Jahres.  
 
ABB. 34: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN ASYLBLG IM JAHRESMITTELWERT 
 
MW und Median ohne Wert aus BS 
 
Die Grafik veranschaulicht zum einen  die durch die unterschiedlichen Zuwe i-
sungsquoten bedingte n größeren Unterschiede der Dichtewerte zwischen den 
Städten sowie den deutlichen Anstieg der Dichte von Leistungsberechtigten nach 
dem AsylbLG im Vergleich zum Vorjahr. Im Mittelwert der Städte kommt es zu 
einem Anstieg der Dichte um 129 %. 
 
Insbesondere Halle weist mit 7,7 Leistungsberechtigten pro 1.000 Einwohner 
eine vergleichsweise hohe Dichte auf, gefolgt von Ludwigshafen und Salzgitter 
mit jeweils 6,8. Geringere Dichten finden sich vor allem in Braunschweig (0,2) 
und Darmstadt (3,2).  
0,2
6,3
3,2
5,3
7,7
6,4
5,8
6,8
5,5
6,8
5,9
6,3
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW Median
KeZa 1 Asyl
Dichte der Leistungsberechtigten von AsylbLG
im Jahresmittelwert pro 1.000 Einwohner 
2012 2013 2014 2015
con_sens
Dichte der  
Leistungs-
berechtigten 
AsylbLG 
Deutlich steigende 
Dichte

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 72 
Die geringe Dichte in Braunschweig ist auffallend; sie bewegt sich deutlich unter-
halb des Mittelwertes und Medians  der Städte. Das Ergebnis ist durch den So n-
derstatus bedingt, der die Stadt als Standort einer Landes-Aufnahmeeinrichtung 
seit Einrichtung der ehemaligen Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) zu 
Beginn der 1990er Jahre von der Verpflichtung zur Aufnahme von Asylsuchenden 
bisher ausnahm. Bis auf wenige Ausnahmen wurden der Stadt bis zum Ende des 
Berichtsjahres keine Asylbewerber zugewiesen.  
 
Im Rahmen der Ausnahmeregelung sind in 2015 rund 50 Personen im Lei s-
tungsbezug der Stadt Braunschweig. Bei ihnen handelt es sich um Flüchtlinge, 
die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus Leistungen nach dem AsylbLG beziehen u nd 
bei denen im Einzelfall aus humanitären oder gesundheitlichen Gründen eine r 
Wohnsitznahme, abweichend von der geltenden Aufnahmebefreiung, in Braun-
schweig zugestimmt wurde. Zudem bestehen Zuzüge nach Braunschweig auch 
aus familiären Gründen. Diese Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG leben in 
der Regel beim Partner und den gemeinsamen Kindern.  
 
Ab dem Jahr 2016 ist Braunschweig aus der Ausnahmeregelung entlassen, so 
dass ein Anstieg von Zuweisungen zu verzeichnen ist/sein wird.  
 
Für das aktuelle Berichtsjahr lieg en die Ergebnisse für die Personenzahlen  deut-
lich unter dem Mittelwert der anderen Städte und die Vergleichbarkeit ist eing e-
schränkt, so dass die Werte für Braunschweig in den Berechnungen des Mitte l-
wertes und des Medians nicht berücksichtigt werden.  
 
Auch in den Städten Chemnitz, Darmstadt, Erlangen und Kassel bestehen zentra-
le Erstaufnahmeeinrichtungen. In diesen Städten gelten deswegen jedoch keine 
Ausnahmebefreiungen von Zuweisungen. 
 
In Jena wurden bis Ende 2 014 vorrangig Kontingentflüchtlinge aufgenommen, 
die keine Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, sondern sich direkt im Bezug 
von SGB  II- bzw. SGB  XII-Leistungen befinden. Die Aufnahme dieser Personen 
wird auf die Zuweisungsquote in 2014 angerechnet und fü hrt zu der unterdurch-
schnittlichen Dichte von Leistungsberechtigten nach dem Asy lbLG, die  zudem 
durch Kapazitätsengpässe beeinflusst  war, durch die die Aufnahmequote nicht 
erfüllt werden konnte. In 2015 wurden der Stadt Jena keine Kontingentflüchtlin-
ge meh r zugewiesen, so dass die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem 
AsylbLG entsprechend steigt und für die Stadt mit 360  % die höchste Steig e-
rungsrate ausgewiesen wird.  
 
Mit 174 % wird die zweitgrößte Steigerung der Dichte in Darmstadt ermittelt. In 
den vergangenen Jahren lag die Zuweisungsquote der Stadt bei 1  %. Auf Grund-
lage der Einwohnerzählung Zensus 2011 erhöhte sich die Zuweisungsquote für 
Darmstadt auf 3 %. Zudem wurden in den Vorjahren mehr Personen aufgeno m-
Ausnahmeregelung 
Braunschweig 
Zuweisungsquote

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 73 
men als über die Quote zu gewiesen wurde, so dass in 2014 ein Ausgleich stat t-
fand, der ebenfalls den prozentualen Anstieg in 2015 erklärt.  
 
Höhere Dichten können auch mit Leistungsberechtigten in Verbindung stehen, die 
sich bereits seit längerer Zeit im Bezug von AsylbLG-Leistungen befinden. In Hal-
le wird mit 7,7 die höchste Dichte für das Berichtsjahr 2015 ermittelt, aber auch 
in den Vorjahren lag die Dichte über dem Mittelwert, sodass sich die Gruppe der 
Leistungsbeziehenden sowohl aus Neuantragsteller n als auch aus Personen, die  
sich schon länger im Leistungsbezug befinden, zusammensetzt. Für Halle zeigt 
sich – abgesehen von Braunschweig (+2 %) – mit 46  % die geringste Steig e-
rungsrate im Kennzahlenvergleich.  
 
Die Flüchtlingswelle stellte die Kommunen im Berichtsjahr 2015 bundesw eit vor 
große Herausforderungen. Vor allem sehr kurzfristige Zuweisungen führten dazu, 
dass innerhalb kürzester Zeit für die Versorgung und Unterbringung der Asyls u-
chenden Unterkünfte geschaffen und ausgestattet werden mussten. Eine ohnehin 
angespannte Woh nungsmarktlage und in den vergangenen Jahren rückgebaute 
Gemeinschaftsunterkünfte machten kreative Lösungen notwendig. Vermehrt wu r-
de auf Notlösungen zurückgegriffen und Leistungsberechtigte in Turnhallen, Büro-
gebäuden oder Leichtbauhallen untergebracht. D ort, wo Wohn raum verfügbar 
war, konnte auch auf den Wohnungsmarkt zugegriffen werden.  
 
Die folgende Darstellung veranschaulicht die Unterbringungssituation in den Städ-
ten des Vergleichsringes für das Berichtsjahr 2015.  
 
 
Formen der  
Unterbringung

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 74 
ABB. 35: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN ASYLBLG NACH FORM DER UNTERBRINGUNG 
 
MW und Median ohne Wert aus BS 
In Halle gibt es Wohngemeinschaften mit bereits anerkannten Flüchtlingen im SGB II-Bezug, die aus der Zahl 
nicht heraus gerechnet werden können. Daher ergeben die Anteile über 100 %. 
SZ: Differenzierung des Vorjahreswertes nur für Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG 
 
Sowohl im Mittelwert als auch im Median zeigt sich eine stärkere Inanspruc h-
nahme von Unterbringungen in Gemeinschaf tsunterkünften. Im Vorjahr wurden 
noch über die Hälfte der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG in Wohnungen 
vermittelt. Wie in Darmstadt wurde in einigen Städten eine dezentrale Unterbrin-
gung in Wohnungen angestrebt, die jedoch aufgrund der sprunghaften  Anstiege 
der Flüchtlingszahlen nur noch in Braunschweig mit seinem Sonderstatus zu 
100 % erreicht werden konnte.  
 
Im Vergleich zum Vorjahr kommt es mit Ausnahme von Braunschweig überall zu 
größeren Veränderungen, die durch den schnellen Anstieg der Flüch tlingszahlen 
beeinflusst sind. 
 
In Chemnitz existiert ein kommunales Unterbringungs - und Betreuungskonzept, 
welches eine zentrale Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften für ein Drittel 
der Leistungsberechtigten vorsieht. Zwei Drittel der Asylsuchenden sollen dezent-
ral in Wohnungen vermittelt werden. Das Konzept sieht eine Untergliederung in 
das Dezentrale Wohnen I und das Dezentrale Wohnen II vor.  
 
 Dezentrales Wohnen I:  Wohnen in durch die Stadt Chemnitz angemiete-
ten Wohnungen, 
 Dezentrales Wohnen II: Anmietung von Wohnungen durch die Asyls u-
chenden selbst. 
19,5 24,4
95,0
50,5
64,6 61,1
52,0
76,2
0,0
55,4 56,6
100,0
80,5 75,6
5,0
56,8
35,4 38,9
48,0
23,9
n.v.
45,5 43,4
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW Median
KeZa 10 Asyl
Anteile der Leistungsberechtigten im Jahresdurchschnitt
nach Form der Unterbringung 
Gemeinschaftsunterkünfte Wohnungen 2014
con_sens
in Prozent
Unterbringungs- 
konzept in Chemnitz

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 75 
Der hohe Anteil von Leistungsberechtigten in Wohnungen von über 80  % wird 
durch einen vergleichsweise hohen Leerstand an Wohnungen begünstigt. Der 
größere Anteil die ser Gruppe lebt in Wohnraum, der durch die Stadt Chemnitz 
von Wohnungsgesellschaften und privaten Wohnungseigentümern angemietet 
wird. Die Kommune ist somit Mieter der Wohnungen und gibt einen Nutzungs - 
und Gebührenbescheid an die Leistungsberechtigten wei ter. Die Ausstattung der 
Wohnungen erfolgt durch die zentrale Vergabestelle.  
 
Im Dezentralen Wohnen II erfolgt die Anmietung durch die Asylsuchenden selbst 
im Rahmen eines Antragsverfahrens mit Bescheidung durch das Sozialamt. Ursa-
chen für das dezentrale Wohnen basieren auf einem Erlass und Empfehlungen 
des Freistaates Sachsen. Demnach liegen folgende Gründe für von den Leistungs-
berechtigten selbst angemieteten Wohnraum vor: 
 
 besondere gesundheitliche Gründe, 
 besondere humanitäre Gründe und 
 besondere Integrationsleistungen. 
 
Um in der Bevölkerung eine größtmögliche Akzeptanz für die Asylsuchenden zu 
erzielen, sucht die Stadtverwaltung in vier Einwohnerversammlungen pro Jahr 
und zusätzlichen Veranstaltungen bei Bedarf den Kontakt zur Bevölkerung und 
klärt üb er aktuelle und zukünftige Entwicklungen auf. Hierdurch sollen Ängste 
abgebaut, Verständnis erzeugt und ehrenamtliches Engagement aufgebaut we r-
den. Die Asylsuchenden werden in ihren Wohnungen von Beschäftigten der Stadt 
bzw. der Wohnungsgesellschaft willko mmen geheißen und ihn en werden alltags-
praktische Hinweise bspw. zur Hausordnung und die Benutzung von Haushalt s-
geräten erläutert. Neben den mündlichen Erörter ungen werden Piktogramme ent-
wickelt, die relevante Verhaltensregeln bildlich darstellen.  
 
Ein überdurchschnittlicher Anteil von Leistungsberechtigten in Gemeinschaftsu n-
terkünften besteht mit 95  % in der Stadt Erlangen, der durch die bayrische La n-
desgesetzgebung beeinflusst ist. Mit dem vergleichsweise strengen bayrischen 
Aufnahmegesetz sollen Asylsuchende erst in Wohnungen übersiedeln, wenn eine 
Anerkennung bzw. Bleibeberechtigung vorliegt. Bis dahin herrscht Wohnpflicht in 
Gemeinschaftsunterkünften.  
 
Die Suche nach Gemeinschaftsunterkünften erweist sich oftmals als schwie rig 
und bringt Verhandlungen über Tagessätze mit sich, die teilweise von der prek ä-
ren Lage, in kurzer Zeit eine Vielzahl von Unterbringungsmöglichkeiten zu scha f-
fen, beeinflusst sind. Vielerorts brachte dies Preissteigerungen mit sich.  
 
 
 
 
 
Landesspezifische 
Regelungen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 76 
6.4. Auszahlungen für Leistungen nach dem AsylbLG 
 
Aufgrund der stark erhöhten Fallzahlen kommt es in den Städten zu enormen 
Steigerungen der Auszahlungen insgesamt. Im Mittelwert der Städte wurden im 
Berichtsjahr 2015 pro Einwohner 48 Euro aufgewendet, während es im Vorjahr  
2014 nur 23,80 Euro waren, was einem Anstieg von 101 % entspricht.14  
 
Die Auszahlungen setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen: 
 
 Auszahlungen für Gemeinschaftsunterkünfte, 
 Auszahlungen für Wohnungen, 
 Auszahlungen für Regelleistungen (laufende Leist ungen und einmalige 
Leistungen für Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG), 
 Auszahlungen für analoge Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB  XII 
für Leistungsberechtigte nach §  2 AsylbLG (inkl. Krankenhilfe entspr e-
chend § 264 SGB V), 
 Auszahlungen für Pers onen mit Leistungen bei Krankheit, Schwange r-
schaft und Geburt nach § 4 AsylbLG, 
 Auszahlungen für Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG, 
 Auszahlungen für sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG. 
 
Die folgende Grafik zeigt die Auszahlungen, die von den Städten pro Leistungsbe-
rechtigten nach dem AsylbLG im Berichtsjahr aufgewendet wurden. Sie werden 
als Netto -Auszahlungen dargestellt, also unter Abzug der personenbezogenen 
Einzahlungen, die in der Regel nur in einem  geringen Maß anfallen und von den 
Städten kaum beeinflussbar sind. Landeserstattungen wurden nicht abgezogen.  
 
                                            
14 Die Werte aus Braunschweig wurden nicht mit einbezogen. 
Auszahlungen pro 
Leistungs-
berechtigten

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 77 
ABB. 36: NETTOAUSZAHLUNGEN PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN ASYLBLG  
 
MW und Median: inkl. BS 
J: Enthaltene Unterkunftskosten für Asylsuchende wurden anteilig nach durchschnittlicher Belegung berechnet. 
Die Belegung erfolgt für unterschiedliche Personenkreise (darunter Kontingentflüchtlinge); eine Abgrenzung der 
Auszahlungen kann nicht erfolgen. 
LU: Auszahlungen für kommunale Notunterkünfte sind hier nicht enthalten. 
DA: KdU-Ausgaben für Gemeinschaftsunterkünfte sind nicht enthalten. Die Ausgaben beziehen sich auf Unter-
bringungskosten in Hotels o. Ä. und in Wohnungen. 
 
Pro Leistungsberechtigten werden im Mittelwert der Städte 8.027 Euro au fge-
wendet. Die Ergebnisse der Städte variieren zwischen 6.237  Euro in Ludwigsha-
fen und 11.290 Euro in Potsdam. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen sich die 
Fallkosten im Mittelwert der Städte um 4,6 %, im Median um 6,3 %. 
 
Der Mittelwert ergibt sich aus unter schiedlichen Entwicklungen in den Städten. 
Reduzierungen ergeben sich vor allem in Ludwigshafen (-13 %), in Erlangen  
(-5 %), gefolgt von Chemnitz (-4,0 %) und Jena (-0,5 %). Anstiege in den Au s-
zahlungen pro Leistungsberechtigten weisen Braunschweig (+32,9 %), Darm-
stadt (+21,0 %) und Halle (+15,9 %) aus.  
 
Die Erhöhung der Auszahlungen pro Asylsuchenden in Braunschweig steht in 
Verbindung mit einer Umbuchung im Einzelfall. Die Leistungserbringung erfolgte 
in 2014, während die Korrekturbuchung in 2015 stattfand.  
 
Dagegen entsteht die Auszahlungssteigerung in Darmstadt durch die Unterbri n-
gungssituation, in der auf vergleichsweise kostenintensive Wohnungen und Hotel-
unterbringungen ausgewichen werden musste, um eine Obdachlosigkeit zu ve r-
meiden.  
 
8.458
6.880
6.896
9.951
8.792
6.789
8.340
6.237
11.290
6.642
8.027
7.618
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW Median
KeZa 21.1 Asyl
Nettoauszahlungen für Leistungen nachAsylbLG ohne Abzug von Erstattungen
pro Leistungsberechtigten nach AsylbLG im Jahresmittelwert in Euro
2012 2013 2014 2015
con_sens

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 78 
Im Vergleichsring werden die Auszahlungen differenziert nach der Form der U n-
terbringung erhoben. Die differenzierte Analyse zeigt höhere Fallkosten für Pers o-
nen, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind. Durch die steigenden 
Fallzahlen mussten Kapazitäten erweitert werden und dabei oftmals ungeeignete 
Angebote durch große Umbauarbeiten zu Gemeinschaftsunterkünften nutzbar 
gemacht werden. Im Vergleich zu den Angeboten auf dem freien Wohnungsmarkt 
kommen bei Gemeinschaftsunterkünften häufig weitere Ausgaben für Sicherheits- 
und Betreuungspersonal hinzu, die im unterschiedlichen Maß in den Kostensä t-
zen enthalten sind. Abgeschlossene Verträge mit Drittanbietern für die Bereitste l-
lung von Unterkünften, ggf. auch mit einer Mindestbelegung, habe n sich in ihrer 
Laufzeit verlängert und sind teilweise bis zu zehn Jahre gültig.  
 
In Potsdam liegen die durchschnittlichen Ausgaben für Leistungsberechtigte in 
Gemeinschaftsunterkünften deutlich über den Fallkosten für Personen in Wo h-
nungen, was insgesamt  zu Auszahlungen pro Leistungsberechtigten führt, die 
über dem Mittelwert der Städte liegen. Die Ursachen bestehen in den Kosten für 
einen Wachdienst, der in den Gemeinschaftsunterkünften eingesetzt wird. Zudem 
besteht eine kleine Einrichtung, die auf trau matisierte Frauen spezialisiert ist und 
höhere Ausgaben pro Fall nach sich zieht.  
 
Als weiterer Kostenfaktor sind Krankenhilfekosten zu nennen, die in ihrer Höhe 
stark von der Zusammensetzung der Gruppe der Leistungsberechtigten abhängen. 
In vielen Fällen leiden die Asylsuchenden unter traumatischen Belastungssituat i-
onen, deren Behandlung zusätzliche Auszahlungen verursachen kann. Auch der 
generelle Gesundheitszustand ist dabei von Relevanz. Die entstehenden Ausgaben 
werden über die Krankenhil fe, die entweder nach §  4 AsylbLG für Leistungsb e-
rechtigte nach § 3 AsylbLG oder nach § 264 SGB V für Leistungsberechtigte nach 
§ 2 AsylbLG gezahlt wird, übernommen.  
 
Für die Auszahlungsentwicklung in den Städ ten ist daher von besonderer Bede u-
tung, wie sich die Gruppe der Leistungsberechtigten zusammensetzt bzw. wie 
viele Personen Krankenhilfe tatsächlich in Anspruch nehmen und in welchem 
Umfang diese ausfällt. Durch die insgesamt gestiegenen Fallzahlen nimmt a uch 
die Wahrscheinlichkeit zu, dass mehr Personen mit einem Bedarf an Krankenhilfe 
in den Leistungsbezug nach dem AsylbLG kommen. Dies ist jedoch nicht immer 
der Fall, sondern vom individuellen Gesundheitszustand der Leistungsberechti g-
ten abhängig.  
 
Ist ein Asylbewerber berechtigt einer Erwerbstätigkeit nachzukommen, kann eine 
frühzeitige Unterstützung bei der Suche nach einer Erwerbstätigkeit hilfreich sein, 
um nicht nur den Anstieg der Krankenhilfekosten nach §  264 SGB V bzw. nach 
§ 4 AsylbLG zu reduzieren, sondern auch die Auszahlungen für den Lebensunte r-
halt zu regulieren, da von erwerbstätigen Leistungsberechtigten ggf. auch Unter-
bringungsgebühren zu zahlen sind, wenn sie in Gemeinschaftsunterkünften leben. 
Für die Unterstützung bei der Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige 
Unterbringungs-
formen 
Krankenhilfe 
Gesundheitszustand 
der Leistungs-
berechtigten

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 79 
Beschäftigung müssen jedoch personelle Kapazitäten vorgehalten werden, die vor 
allem im Berichtsjahr nur in sehr begrenztem Maße zur Verfügung standen. Ve r-
fügbare und auch zusätzliche personelle Ressourcen wurden vor allem zur Bewäl-
tigung der Aufgaben benötigt, die für die Erstversorgung der neuankommenden 
Asylsuchenden zu bewältigen waren.  
 
Hinsichtlich einer Ausgabenregulierung kann neben der Vermittlung in eine soz i-
alversicherungspflichtige Beschäftigung ein weiterer S teuerungsansatz in der 
Überprüfung der Krankenhilfekosten und durch Kostensenkungsmaßnahmen b e-
stehen, wenn bspw. Spezialisierungen bei der Leistungssachbearbeitung oder die 
Vereinbarung von Einzelpauschalen zur Finanzierung der Krankenhilfekosten mög-
lich sind. 
 
In einigen der Bundesländer der Vergleichsstädte wurde über die Einführung einer 
elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerber beraten. Verhandlungen fanden 
mit Krankenkassen statt, blieben in den meisten Fällen jedoch ohne einen Ver-
tragsabschluss im Berichtsjahr. Das Aushandeln der Vertragsbedingungen gestal-
tete sich schwierig und konnte nicht zur gegenseitigen Zufriedenheit abgestimmt 
werden.  
 
In Chemnitz wurde keine elektronische Gesundheitskarte eingeführt  – das Land 
Sachsen sprach sich dagegen aus –, jedoch eine Kooperation mit den Kranke n-
kassen und dem Land eingegangen und eine Arztpraxis für Flüchtlinge eingeric h-
tet, deren Ausgaben sich auf die drei Vertragspartner verteilen.  
 
Neben den Unterbringungskosten und der Krankenhilfe als Einflussfaktoren auf 
die Höhe der Auszahlungen pro Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG spielt 
auch der Anteil von Familien eine Rolle. Ein höherer Anteil von Familien kann zu 
geringeren durchschnittlichen Auszahlungen führen, da zum einen mehrere Pe r-
sonen in einer Wohnung untergebracht und betreut werden können und da sie 
zum anderen gegebenenfalls geringere  Regelsätze für Kinder und Jugendliche  
beziehen als es bei Einzelpersonen der Fall wäre.  
 
Für die finanzielle Belastungssituation der Städte ist jedoch von besonderer B e-
deutung, in welchem Umfang die entstandenen Auszahlungen  erstattet werden. 
Die Durchführung der Aufgaben nach dem AsylbLG ist auf die Städte übertragen; 
sie sind Kostenträger und die Auszahlungen der Städte müssten zu 100 % erstat-
tet werden. Die landesrechtlichen Regelungen sehen hierfür unterschiedliche E r-
stattungsleistungen vor, die die entstandenen Auszahlungen für die Leistungse r-
bringung nach dem AsylbLG in der Regel nicht decken.  
 
Die Erhebung der Finanzdaten erfolgt im Benchmarking der mittelgroßen Gro ß-
städte generell auf Basis der Finanzrechnung. Es werden also die Zahlströme 
erfasst, die tatsächlich geflossen sind. Bei der Betrachtung des Anteils der Erstat-
tungen an den Auszahlungen nach dem AsylbLG muss somit eine zeitliche Verz ö-
Gesundheitskarte 
Spezielle Arztpraxis 
Anteil von Familien 
Ungedeckte  
Auszahlungen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 80 
gerung berücksichtigt werden, da die Erstattungen, die ggf. mit zeitlichen Verz ö-
gerungen ausgezahlt werden, erst nach Ablauf eines Quartals, in dem die Auszah-
lungen für die Leistu ngserbringung getätigt wurde, abgerechnet werden. Durch 
diese Form der Berechnung kann die aktuelle finanzielle Belastungssituation einer 
Stadt dargestellt werden. Soll jedoch au fgezeigt werden, in wie weit die Ausza h-
lungen für die Leistungen nach dem Asyl bLG generell und unabhängig vom Zah-
lungszeitpunkt gedeckt sind, erfolgt  hierfür im Benchmarking auch eine Ermit t-
lung der Erstattungszahlungen bezogen auf die jeweiligen Quartale, in denen die 
Auszahlungen entstanden sind.  
 
Die in der folgenden Grafik dargestellten Anteile stellen beide Formen der Berech-
nung des Anteils der ungedeckten Auszahlungen an den Gesamtauszahlungen für 
die Leistungen nach dem AsylbLG für das Berichtsjahr 2015 für die einzelnen 
Städte gegenüber. Sonstige Einzahlungen wurden von den Auszahlungen abgezo-
gen. 
 
ABB. 37: VERGLEICH DER ANTEILE DER ERSTATTUNGEN AN DEN NETTOAUSZAHLUNGEN 
 
KS, J: bis einschl. 2015 Erstattungen inkl. SGB II/SGB XII-Fälle 
DA, KS: ohne Sondererstattungen  
Der Mittelwert ist durch den Wert der Stadt Erlangen maßgeblich beeinflusst. 
 
Die Grafik veranschaulicht, dass nicht die gesamten aufgewendeten Auszahlu n-
gen der Städte für die Leistungen nach dem AsylbLG erstattet werden. Der ge-
deckte Anteil der Erstattungen nach dem tatsächlichen Zahlstrom im Berichtsjahr 
2015 an allen Auszahlungen für die Leistungen nach dem AsylbLG beträgt im 
Mittelwert 79,7 %, wobei das Ergebnis deutlich durch den hohen Wert aus Er-
langen beeinflusst ist. Im Median sind lediglich 69,1  % der Auszahlungen durch 
Erstattungen nach dem Zahlstrom in 2015 gedeckt. Die Ergebnisse der Städte 
62,4
80,1
65,4
203,1
72,8
46,8
58,7
94,8
39,2
73,1
79,7
69,1
n.v.
80,1
22,9
100,5
100,3
86,8
71,7
24,6
9,8
n.v.
62,1
75,9
0
50
100
150
200
250
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW Median
KeZa 20.3_20.4 Asyl
Vergleich der Anteile der Erstattungen an den Nettoauszahlungen
für Leistungen nach dem AsylbLG in Prozent 
nach Zahlstrom für vier Quartale
con_sens

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 81 
weichen deutlich voneinander ab und liegen zwischen 39,2  % in Potsdam und 
203,1 % in Erlangen. Vor allem in Erlangen und Ludwighafen stehen die hohen 
Anteile im Zusammenhang mit den unregelmäßi gen Erstattungen durch die Lä n-
der. Unterschiede können darüber hinaus auch auf die teilweise sehr unregelm ä-
ßig eingereichten Erstattungsanträge der Städte zurückzuführen sein.  
 
Die Betrachtung der Anteile der Ersta ttungen für die Quartale, in denen die Au s-
zahlungen entstanden sind, zeigt eine nicht ganz so breite Spannweite. Trotzdem 
unterscheiden sich auch hier die Ergebnisse der Städte deutlich voneinander. 
Auch hier wird mit 9,8 % der geringste Anteil in Potsdam ermittelt und der größte 
mit 100,5 % in Erlangen.  
 
Deutlich wird, dass die Erstattungsregelungen in den Bundesländern zu äußerst 
unterschiedlichen Ergebnissen führen und die Städte mit einer mehr oder minder-
großen finanziellen Belastung für die Unterbring ung und Versorgung der Asyls u-
chenden zurechtkommen müssen.  
 
Steigerungen des Anteils der Erstattungen an den Auszahlungen für die Leistu n-
gen nach dem AsylbLG stehen auch im Zusammenhang mit Verhandlungen, die 
zwischen kommunalen Spitzenverbänden und den zuständigen Landesministerien 
geführt wurden, die oftmals zu einer Erhöhung der Erstattungsleistungen geführt 
haben. Zum Teil kommen diese jedoch erst im nächsten Berichtsjahr 2016 zum 
Tragen.  
 
Die Erstattungsregelungen beziehen sich in der Regel auf die Auszahlungen, die 
den Städten für die Leistungserbringung nach dem AsylbLG entstehen. Da d er 
Leistungskatalog des AsylbLG  jedoch nur einen Teil der Lei stungen abdeckt, die 
auf kommunaler Ebene erbracht werden, kommen weitere Ausgaben hinzu, die in 
der Regel nicht Gegenstand der Landeserstattung en sind. So bestehen bspw. 
durch das in der Sachbearbeitung oder der sozialpädagogischen Betreuung einge-
setzte Personal weitere Ausgabengrößen, die kommunale Haushalte in fast alle n 
Bundesländern belasten. Zu bedenken s ind dabei auch Folgekosten, die , wenn 
Personen nach dem AsylbLG-Bezug in andere Leistungsbereiche wechseln, für die 
kommunalen Auszahlungen entstehen.  
 
 
Große Unterschiede 
zwischen  
den Städten 
Weitere ungedeckte 
Ausgabenpositionen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 82 
7. Ausblick 
 
Der diesjährige Bericht hat neben den wesentlichen Le istungsarten gem. SGB XII 
auch die kommunalen Leistungen nach dem SGB  II im Fokus, um einen mö g-
lichst ganzheitlichen Blick auf die Entwicklungen kommunaler bzw. staatlicher 
Transferleistungen zu werfen. Der Kennzahlenvergleich dient in diesem Zusa m-
menhang dazu, Transparenz über das Leistungsgeschehen herzustellen, Entwic k-
lungen zu erkennen und Ste uerungsansätze zu verdeutlichen, um Lerneffekte zu 
ermöglichen. 
 
Erfreulich ist, dass die Anzahl der Personen, die im erwerbsfähigen Alter von Leis-
tungen der Grundsicherung  nach dem SGB  II abhängig sind, seit Jahren sinkt. 
Gleichzeitig verfestigt sich der Leistungsbezug mit zunehmendem Alter. 
 
Die Entwicklungen in den beiden Grundsicherung sleistungen nach dem SGB XII , 
der HLU und der GSiAE, entwickeln sich unterschiedlich: Während die Dichte der 
Leistungsberechtigten in der Hilfe zum Lebensunterhalt stagniert, nimmt sie bei 
der Grundsicherung im Alter und wegen Erwerbsminderung zu, v.a. wg. E r-
werbsminderung. 
 
Die Pflegebedür ftigkeit nimmt insgesamt zu und entsprechend s teigt auch der 
prozentuale Anteil der Bevölkerung, der auf Leistungen der Hilfe zur Pflege ange-
wiesen ist. Der Gesetzgeber hat für die Leistungen der Pflegeversicherung, aber 
auch für kommunale Leistungen der H ilfe zur Pflege, mit den Pflegestärkungsg e-
setzen einige Änderungen auf den Weg gebracht, die sich im nächsten Benc h-
markingjahr in den Kennzahlen widerspiegeln dürften. Zudem sind weitere Ve r-
änderungen geplant, die die Art der Leistungsgewährung maßgeblich beeinflussen 
werden. Nähere Informationen hierzu finden sich im Anhang. 
 
In der Fortführung des Kennzahlenvergleichs sollen qualitative Analysen im Ra h-
men von Fachtagungen weiterhin im Vordergrund stehen. Im aktuellen Projektjahr 
werden erneut ein Fachtag „Hilfe zur Pflege“ sowie ein Fachtag „Asyl“ stattfinden, 
die zu einem Austausch über die Arbeitspraxis in den Städten sowie zur Erört e-
rung von Best-Practice-Ansätzen beitragen werden. 
 
Neben den inhaltlichen Diskussionen und kenn zahlorientierten Erhebungen in 
diesen Bereichen besteht auch im kommenden Jahr die Möglichkeit zur Durc h-
führung weiterer Fachtage, auf de nen Themen, die im Steuerungsinteresse der 
teilnehmenden Städte liegen, vertieft behandelt werden können.  
 
Vor dem Hintergrund der ungewissen zukünftigen Zuweisungen von Flüchtlingen 
an die Kommunen ist in den kommenden Jahren mit starken Herausforderungen 
zu rechnen. Im kommenden Benchmarkingjahr wird darüber hinaus das Ink raft-
treten des „Asylpakets II“ verschiedene Auswirkungen für die Städte nach sich 
Grundsicherungs-
leistungen 
Hilfe zur Pflege 
Durchführung von 
Fachtagen 
Leistungen nach 
dem Asylbewerber-
leistungsgesetz

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 83 
ziehen. Angesichts der Brisanz des  Themas werden die Leistungen na ch dem 
Asylbewerberleistungsgesetz auch zukünftig im Fokus stehen. 
 
Die umfangreichen gesetzlichen Änderungen – sei es in der Hilfe zur Pflege, dem 
AsylbLG oder der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Bundesteilhab e-
gesetz) oder durch gravierende statistische Veränderungen wie im SGB II – stellen 
die Kommunen in Zukunft vor Veränderungen und große Heraus forderungen. Der 
hochwertige qualitative Austausch der Städte untereinander muss fortgeführt und 
weiter zur Entwicklung und dem Austausch von Steuerungsansät zen genutzt wer-
den.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 84 
8. Anhang 
 
8.1. Wirtschaftsindikatoren 
 
Die im Rahmen des Benchmarking der mittelgroß en Großstädte untersuchten 
sechs Wirtschaftsindikatoren  
 
 Unterbeschäftigungsquote  
 Dichte sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am Wohnort 
 Verfügbares Einkommen je Einwohner 
 Bruttoinlandsprodukt je Einwohner 
 Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen 
 Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigen 
 
wurden in Form einer Netzgrafik für die einzelnen Städte in Bezug zueinander 
gesetzt. Der gewichtete indizierte Mittelwert aller Städte wird darin als gestriche l-
te rote Linie dargestellt. Eine kleine Fläche ze igt dabei eine Situation unter dem 
Mittelwert und damit eine eher positive Situation in dem jeweiligen Bereich an 
(grün), eine große Fläche einen Wert über dem Mittelwert und damit eher eine in 
diesem Bereich belastende Situation für die jeweilige Stadt (r ot). Damit die Dar-
stellung in der gewünschten Form erfolgen kann, wurden die Indikatoren mit um-
gekehrten Vorzeichen berechnet (außer bei der Unterbeschäftigungsquote), damit 
der Ausweis im positiv grünen bzw. negativ roten Bereich erfolgen kann.  
 
ABB. 38: WIRTSCHAFTSINDIKATOREN BRAUNSCHWEIG 
 
 
-0,63
-0,41
-0,09
0,35
0,11
-0,44
Unterbeschäftigtenquote
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort)
Verfügbares Einkommen je EW
BIP je EW
BIP je Erwerbstätigen
Steuerpflichtiges Einkommen je
Steuerpflichtigen
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Braunschweig MW
con_sens

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 85 
ABB. 39: WIRTSCHAFTSINDIKATOREN CHEMNITZ 
 
 
ABB. 40: WIRTSCHAFTSINDIKATOREN DARMSTADT 
 
 
0,29
-0,97
0,29
0,94
0,98
1,03
Unterbeschäftigtenquote
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort)
Verfügbares Einkommen je EW
BIP je EW
BIP je Erwerbstätigen
Steuerpflichtiges Einkommen je
Steuerpflichtigen
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Chemnitz MW
con_sens
-0,71 1,38
-0,85
-0,93
-0,48
-1,23
Unterbeschäftigtenquote
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort)
Verfügbares Einkommen je EW
BIP je EW
BIP je Erwerbstätigen
Steuerpflichtiges Einkommen je
Steuerpflichtigen
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Darmstadt MW
con_sens

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 86 
ABB. 41: WIRTSCHAFTSINDIKATOREN ERLANGEN 
 
 
ABB. 42: WIRTSCHAFTSINDIKATOREN HALLE (SAALE) 
 
 
-1,82 -0,95
-1,94
-1,72
-0,68
-2,04
Unterbeschäftigtenquote
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort)
Verfügbares Einkommen je EW
BIP je EW
BIP je Erwerbstätigen
Steuerpflichtiges Einkommen je
Steuerpflichtigen
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Erlangen MW
con_sens
1,59
0,50
1,40
1,18
1,07
1,02
Unterbeschäftigtenquote
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort)
Verfügbares Einkommen je EW
BIP je EW
BIP je Erwerbstätigen
Steuerpflichtiges Einkommen je
Steuerpflichtigen
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Halle (Saale) MW
con_sens

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 87 
ABB. 43: WIRTSCHAFTSINDIKATOREN JENA 
 
 
ABB. 44: WIRTSCHAFTSINDIKATOREN KASSEL 
 
 
-0,52
-0,03
0,93
0,71
0,71
0,37
Unterbeschäftigtenquote
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort)
Verfügbares Einkommen je EW
BIP je EW
BIP je Erwerbstätigen
Steuerpflichtiges Einkommen je
Steuerpflichtigen
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Jena MW
con_sens
0,59
1,82
0,41
0,15
0,41
0,27
Unterbeschäftigtenquote
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort)
Verfügbares Einkommen je EW
BIP je EW
BIP je Erwerbstätigen
Steuerpflichtiges Einkommen je
Steuerpflichtigen
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Kassel MW
con_sens

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 88 
ABB. 45: WIRTSCHAFTSINDIKATOREN LUDWIGSHAFEN 
 
 
ABB. 46: WIRTSCHAFTSINDIKATOREN POTSDAM 
 
 
0,85
-0,12
0,66-1,35
-1,91
0,52
Unterbeschäftigtenquote
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort)
Verfügbares Einkommen je EW
BIP je EW
BIP je Erwerbstätigen
Steuerpflichtiges Einkommen je
Steuerpflichtigen
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Ludwigshafen MW
con_sens
-0,45
-1,23
-0,98
0,65
0,86
-0,23
Unterbeschäftigtenquote
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort)
Verfügbares Einkommen je EW
BIP je EW
BIP je Erwerbstätigen
Steuerpflichtiges Einkommen je
Steuerpflichtigen
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Potsdam MW
con_sens

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 89 
ABB. 47: WIRTSCHAFTSINDIKATOREN SALZGITTER 
 
 
 
8.2. Bildung und Teilhabe 
 
ABB. 48: AUSGABEN FÜR BUT-LEISTUNGEN NACH URSACHE DES LEISTUNGSANSPRUCHS 
 
SZ: Ausgaben nur für BuT-Leistungen ohne AsylbLG 
0,81
0,02
0,17
0,03
-1,06
0,71
Unterbeschäftigtenquote
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort)
Verfügbares Einkommen je EW
BIP je EW
BIP je Erwerbstätigen
Steuerpflichtiges Einkommen je
Steuerpflichtigen
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Salzgitter MW
con_sens
1.743.708
2.438.344
1.127.228
955.835
3.289.664
1.141.467
2.442.567
1.268.917
1.143.693
761.638
1.631.306
0
500.000
1.000.000
1.500.000
2.000.000
2.500.000
3.000.000
3.500.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 1 BuT
Ausgaben für BuT-Leistungen 
nach Ursache des Leistungsanspruchs in Euro im Berichtsjahr
Ausgaben
für
Leistungen
nach
AsylbLG
Ausgaben
für
Leistungen
nach SGB
XII
Ausgaben
für
Leistungen
nach BKGG
Ausgaben
für
Leistungen
nach SGB II
Gesamtausg
aben für
Leistungen
für Bildung
und Teilhabe
Euro

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 90 
ABB. 49: AUSGABEN FÜR BUT-LEISTUNGEN NACH LEISTUNGSARTEN 
 
SZ: Ausgaben nur für BuT-Leistungen ohne AsylbLG 
 
ABB. 50: AUSGABEN FÜR BUT-LEISTUNGEN PRO 1.000 EINWOHNER  
 
SZ: Ausgaben nur für BuT-Leistungen ohne AsylbLG 
 
 
  
1.743.707
2.438.344
1.127.230
955.835
3.289.661
1.141.466
2.442.567
1.268.917
1.143.692
761.640
1.631.306
0
500.000
1.000.000
1.500.000
2.000.000
2.500.000
3.000.000
3.500.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 2 
Ausgaben für BuT-Leistungen 
nach Leistungsarten im Berichtsjahr in Euro Ausgaben für
Teilhabe am
sozialen und
kulturellen Leben
Ausgaben für
Mittagessenverpfle
gung
Ausgaben für
Lernförderung
Ausgaben für
Schülerbeförderun
g
Ausgaben für
persönlichen
Schulbedarf
Ausgaben für
Leistungen für
Schulausflüge und
mehrtägige
KlassenfahrtenGesamtausgaben
Euro
6.898
9.797
7.162
8.669
13.804
10.663
12.182
7.582
6.828
7.366
9.095
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 3 SGB II
Ausgaben für BuT pro 1.000 Einwohner
(SGB II, SGB XII, AsylbLG, BKGG)
in Euro in der Zeitreihe
2011 2012 2013 2014 2015
Euro

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 91 
8.3. Hilfe zur Pflege 
 
ABB. 51: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP I.E. 
 
ER: Zuständigkeit für HzP i.E. liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe 
HAL: Zuständigkeit für HzP liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe 
 
 
8.3.1. Exkurs: Pflegestärkungsgesetze 
 
Das im Mai 2014 beschlossene erste Pflegestärkungsgesetz brachte zum 1. J a-
nuar 2015 eine Reihe v on Neuerungen und Mehrleistungen für Pflegebedürftige 
sowie Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demen z-
kranke, psychisch Kranke und geistig Behinderte mit sich. 
Mit dem neuen Gesetz  werden zum einen Beträge erhöht, die Pflegekassen a n 
Pflegebedürftige und/oder Pflegeeinrichtungen bezahlen. Dazu  zählen beispiel s-
weise Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel. 
Ausgeweitet wird außerdem die Unterstützung für pflegende Angehörige: Ein Be i-
spiel ist die Verlänge rung der Zeit, in der man eine sogenannte Kurzzeitpflege in 
Anspruch nehmen kann. 
Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die Änderungen.  
4,1
2,1
2,0
n.v.
2,5
2,7
3,6
3,5
n.v.
4,7
3,1
0
1
2
3
4
5
6
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 80 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. 
pro 1.000 Einwohner am 31.12.
2011 2012 2013 2014 2015

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 92 
ABB. 52: ÄNDERUNGEN DURCH DIE PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE IM ÜBERBLICK 
 
 
Am 1. Januar 201 6 trat das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Ve r-
sorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (zweites Pflegestärkungsgesetz) 
in Kraft, dessen Umsetzung ab 1. Januar 2017 erfolgen soll. Kernpunkte der 
Gesetzesnovelle sind u.a. die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes 
sowie eines neuen Begutachtungsverfahrens, aber auch die Einführung von fünf 
Pflegegraden statt wie bisher drei Pflegestufen. 
 
Erklärtes Ziel beider Pflegestärkungsgesetze der Bundesregierung ist es, die Abs i-
cherung im Pflegefall für Bürger zukunftsfest zu machen. Dafür soll vor allem die 
häusliche Pflege mehr in den Mittelpunkt rücken – zwei Drittel der Pflegebedürfti-
gen werden derzeit von Angehörigen zu Hause betreut – sowie bei der Definition 
von Pflegebedürftigkei t auch Menschen mit demenziellen Erkrankung en stärker 
berücksichtigt werden. Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz sind weitere Neu e-
rungen geplant, die sich insbesondere auf die Stärkung der Rolle der Kommunen 
in der Planung und Steuerung von Pflegeangeboten beziehen. 
 
Die Entwicklungen bzw. Auswirkungen des ersten und zweiten Pflegestärkung s-
gesetzes werden in den nächsten Benchmarkingjahren zu beobachten und zu 
diskutieren sein. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Pflegebedürftige
Leistungsausweitung
Individuelle und 
passgenaue Angebote
Entlastungen im 
Pflegealltag
Zusätzliche Pflegekräfte in  
Einrichtungen
Pflegevorsorgefonds
 Beitragsanhebung 
d. Pflegevers. um 
0,3 Prozentpkt. 
 daraus finanzierte 
Leistungsver-
besserungen
 intergenerative 
Verteilung d. 
Finanzierungs-
lasten
Pflegestärkungsgesetz I
Pflegestärkungsgesetz II
Angehörige
Pflegekräfte
Finanzierung
Leistungsausweitung durch 
Pflegeversicherung
Einführung eines neuen 
Pflegebedürftigkeitsbegriffes
Ausweitung der 
Anspruchsvoraussetzungen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2015 
 
 
   
 93 
8.4. Ansprechpersonen 
 
Folgende Personen sind Projektleitende der Städte  und stehen für Rückfragen 
gerne zur Verfügung: 
ABB. 53: TABELLE DER ANSPRECHPARTNER 
Stadt Projektleitung Kontakt 
BS  Braunschweig Ralf-Werner Spranz ralf-werner.spranz@braunschweig.de 
C  Chemnitz Ingrid Kutsche ingrid.kutsche@stadt-chemnitz.de 
DA  Darmstadt Katharina Emmel katharina.emmel@darmstadt.de 
ER  Erlangen Gabriele Schöner gabriele.schoener@stadt.erlangen.de 
HAL  Halle (Saale) Annerose Winter annerose.winter@halle.de 
J  Jena Christian Heise christian.heise@jena.de 
KS  Kassel Michael Hahn michael.hahn@kassel.de 
LU  Ludwigshafen Inge Fischer inge.fischer@ludwigshafen.de 
P  Potsdam Karolin Kunze karolin.kunze@rathaus.potsdam.de 
SZ  Salzgitter Cornelia Schulze cornelia-schulze@stadt.salzgitter.de 
 
 
8.5. Abkürzungsverzeichnis 
 
ABB. 54: ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 
Abs. Absatz 
ALG II Arbeitslosengeld II 
AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz 
a.v.E. außerhalb von Einrichtungen 
bspw. Beispielsweise 
BSG Bundessozialgericht 
DDR Deutsche Demokratische Republik 
eLb Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
EU Europäische Union 
EU-Rente Erwerbsminderungsrente bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente 
EW Einwohner, Einwohnerinnen 
GSiAE Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
HLU Hilfe zum Lebensunterhalt 
HzP Hilfe zur Pflege 
i.E in Einrichtungen 
LB Leistungsberechtigte 
Lt. Laut 
MDK Medizinischer Dienst der Krankenversicherung 
MW Mittelwert 
n. Nach 
n.v. nicht verfügbar 
Rd. rund 
SGB Sozialgesetzbuch

2017/0007

10662 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.01.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für Soziales 
und Prävention   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0007 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  050-000-0001 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  Verteilung Sachkonto: 6779220 
 
Betreff: Kennzahlenvergleich 2015 - Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum 
Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde rung, Hilfe zur 
Pflege, Kommunale Leistungen nach dem SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz  
 
Vorlage vom: 03.01.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Kennzahlenvergleich 2015 zur 
Kenntnis. 
 
 
 
Anlagen: Benchmarkingbericht Kennzahlenvergleich 2015  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.01.2017: 
 
An dem Kennzahlenvergleich 2015 haben sich insgesamt 10 mittelgroße Großstädte in 
Deutschland beteiligt und Leistungs- sowie Finanzdaten der Leistungsarten Hilfe zum 
Lebensunterhalt (HLU) nach dem 3. Kapitel des SGB XII, der Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung (GSiAE) nach dem 4. Kapitel des SGB XII, der Hilfe zur Pflege (HzP) nach 
dem 7. Kapitel des SGB XII, kommunale Leistungen nach dem SGB II sowie Leistungen nach 
dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verglichen. Zweck der Teilnahme am 
Benchmarkingkreis ist es, insbesondere durch den interkommunalen Vergleich, Handlungs - 
und Optimierungsbedarfe  innerhalb der genannten Leistungsarten festzustellen und negativen 
Entwicklungen entgegen zu steuern. Die Steuerungsmöglichkeiten sind dabei sehr 
unterschiedlich ausgeprägt. Die Steuerungsmöglichkeiten sind dabei sehr unterschiedlich 
ausgeprägt. 
 
Im Bereich des SGB II sind die Daten sowie Steuerungsansätze und –bemühungen der 
Bundesagentur für Arbeit soweit etabliert, dass die Stadt Darmstadt im Rahmen dieses 
Benchmarkingskreises seit einigen Jahren der Vollständigkeit halber Zahlenmaterial liefert und 
entgegen den anderen genannten Leistungsarten nicht aktiv am Benchmarking partizipi ert.  
Die Benschmarkingprozesse im SGB II finden auf anderen Vergleichsebenen intensiv statt.  
  
Im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt liegen die Steuerungsmöglichkeiten vor allem in der 
Gestaltung der internen Schnittstellen zum SGB II und dem GSiAE-Bezug sowie der Aktivierung 
der HLU-Leistungsberechtigten – sowohl hinsichtlich der Widerherstellung der Erwerbsfähigkeit 
als auch Aktivierung hin zu einer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. 
 
Wie bereits in den Vorlagen der letzten Berichte dargestellt, greifen seit 2011 verschiedene 
Projekte und Maßnahmen mit Erfolg, um die seit Einführung des SGB II im Jahr 2005 in 
Darmstadt überdurchschnittlich hohe Dichte der Leistungsberechtigten in der HLU und die 
damit einhergehenden Ausgaben zu verringern.  
Die Dichte der Leistungsberechtigten konnte seit 2011 um rund 35 % gesenkt werden. So 
erhielten 2015 3,9 von 1.000 Einwohnern und Einwohnerinnen unter 65 Jahren Leistungen der 
HLU. 2011 waren es noch 7,2 von 1.000 Einwohnern und Einwohnerinnen unter 65 Jahren. In 
absoluten Zahlen sind dies 614 Leistungsberechtigte zum Stichtag 31.12.2015 im Vergleich zu 
929 zum Stichtag 01.01.2011. Die Gesamtausgaben konnten seit  2011 sogar um 3.747.111 € 
auf 4.134.704 € gesenkt und damit fast halbiert werden (-47,54 %).  
Perspektivisch ist damit zu rechnen, dass sich die Dichte im Bereich HLU etwa auf dem 
vorgenannten Niveau einpendeln wird, da die bekannten Steuerungsmöglichkeiten 
weitestgehend umgesetzt und abgeschlossen sind.  
 
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bieten schon seit jeher 
aufgrund ihrer Struktur nur sehr geringe kommunale Steuerungsmöglichkeiten. Vorranging 
stehen daher der qualitative Austausch zu Standards und Konzepten in Bezug auf die 
Ausgestaltung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel der Teilhabe am 
Leben in der Gemeinschaft sowie die Frage nach Best-Practice-Ansätzen zur Organisation der 
Schnittstellen zu anderen Hilfesystemen im Vordergrund. Dennoch sind auch die Finanz- und 
Leistungsdaten weiter von Interesse und so lässt sich für das Berichtsjahr 2015 festhalten, 
dass die Dichte der Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen (a.v.E.) entsprechend

- 4 - 
dem bundesweiten Trend weiter angestiegen ist und sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 
4,5 % erhöht hat. Das bedeutet, dass in 2015 16,2 von 1.000 Einwohnern und Einwohnerinnen 
über 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten 
haben, was einer absoluten Zahl von 2.548 Leistungsberechtigten zum Stichtag 31.12.2015 
entspricht. Die Ausgaben, die seit 2014 in vollem Umfang vom Bund getragen werden, stiegen 
im selben Zeitraum um rund 8,75 % auf insgesamt 16.120.344 € an. Die im Vergleich zur 
Fallzahlentwicklung deutlich höhere Steigerung der Ausgaben bedingt sich vor allem durch eine 
Regelsatzerhöhung sowie durch das Inkrafttreten neuer Angemessenheitsgrenzen der 
Unterkunftskosten in Darmstadt zum Juli 2014.  
Aufgrund des demografischen Wandels sowie der Entwicklung des Rentenniveaus, ist 
prospektive mit einer weiter steigenden Dichte und wachsenden Ausgaben zu rechnen.  
 
Die Steuerungsbemühungen in der Hilfe zur Pflege werden wesentlich durch das im Gesetz 
verankerte Prinzip „ambulant vor stationär“ bestimmt. Dieses Prinzip soll dem Interesse der 
Pflegebedürftigen nachkommen, so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit zu bleiben 
und (dadurch) gleichzeitig die Ausgaben für die öffentlichen Haushalte gering zu halten, so 
lange dabei eine fachlich adäquate Versorgung gewährleistet ist. Steuerungsmöglichkeiten 
ergeben sich dadurch insbesondere bei der Organisation der Beratung und Bedarfsfeststellung.  
In den vergangen Jahren wurden daher entsprechend spezialisierte Strukturen, wie der 
Fachdienst Pflege und der Pflegestützpunkt, geschaffen, was - wie in der Vergangenheit 
berichtet - zu einer Steigerung der ambulanten Quote und zu Kostensenkungen in der HzP 
geführt hat. Zwar ist die ambulante Quote in 2015 erstmals seit Einführung der vorgenannten 
Strukturen leicht rückläufig, liegt mit 44 % aber weiterhin deutlich über dem Durchschnitt der 
anderen Vergleichskommunen (35,2 %) und ist Ausdruck einer bedürfnisgerechten 
Bedarfsermittlung sowie einer gut ausgebauten ambulanten Pflegelandschaft. 
Die Entwicklung der Gesamtdichte der Leistungsberechtigten in der HzP ist in der Zeitreihe 
stabil, steigt 2015 aber leicht an. Zum Stichtag 31.12.2015 haben 3,7 von 1.000 Einwohnern  
und Einwohnerinnen Hilfe zur Pflege erhalten, in den Jahren 2011 – 2014 waren es 3,6. Die Ist-
Ausgaben der HzP belaufen sich auf 11.279 € pro Leistungsberechtigten im 
Jahresdurchschnitt. Damit liegt Darmstadt zwar weiter über dem Mittelwert der 
Vergleichsstädte (10.151 €), was sich vor allem durch spezialisierte und dadurch 
kostenintensiven Angebote und Wohnformen (z. B. 24-Stunden-Pflegen oder Demenz-WGs) 
begründet, die Ausgaben pro Fall konnten gegenüber dem Vorjahr dennoch gesenkt werden  (-
1,5 %).  
Mit der Einführung und Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze I-III hat der Gesetzgeber einige 
Änderungen auf den Weg gebracht, die sich in den nächsten Benchmarkingjahren in den 
Kennzahlen widerspiegeln dürften.  
 
Aufgrund der erhöhten Aufnahme von geflüchteten und asylsuchenden Menschen sind die 
Leistungen nach dem AsylbLG im Berichtsjahr 2015 erstmalig in den Fokus des 
Benchmarkingkreises genommen worden. Die teils kurzfristig und in hoher Anzahl den 
Kommunen zugewiesenen Menschen machten ein flexibles und spontanes Handeln der 
Verantwortlichen erforderlich, um die Erstversorgung und Unterbringung sicherzustellen.  
Die stark gestiegene Zahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden zeigt sich deutlich in der 
Entwicklung der Dichten in den Städten. Im Berichtsjahr 2015 liegt die Dichte in Darmsta dt 
mit 3,2 Leistungsberechtigten pro 1.000 Einwohner/Einwohnerinnen (noch) deutlich unter dem 
Mittelwert (5,9) der Vergleichsstädte. Allerdings entspricht dies einem Zuwachs von + 174 % 
im Vergleich zum Vorjahr, während die Dichte im Durchschnitt der anderen Städte „nur“ um

- 5 - 
129 % gestiegen ist. Hauptursächlich für diesen überdurchschnittlichen Anstieg sind eine von 
1 auf 3 Prozent gestiegene Zuweisungsquote sowie der Fakt, dass bis 2015 ein Aufnahmeplus 
bestand, weshalb in der Vergangenheit vergleichsweise weniger Menschen mit Anspruch auf 
Leistungen nach dem AsylbLG nach Darmstadt zugewiesen wurden. Perspektivisch werden sich 
die Dichte und der prozentuale Anstieg daher denen der anderen Städte angleichen.  
Die Nettoauszahlungen (ohne Abzug der Landeserstattungen) sind im Jahr 2015 um 21 % auf 
insgesamt 6.896 € pro Leistungsberechtigtem/Leistungsberechtigter  im Jahresmittelwert 
gestiegen, der Durchschnittswert der Städte liegt bei 8.027 €. Die Auszahlungssteigerung 
bedingt sich vor allem durch die Unterbringungssituation, in der zunächst auf vergleichsweise 
kostenintensive Wohnungen und Hotelunterbringungen ausgewichen werden musste, um eine 
Obdachlosigkeit zu vermeiden und Gemeinschaftsunterkünfte  (Erstwohnhäuser) in Darmstadt 
erst aufgebaut werden mussten. Trotz der hohen Zuweisungen waren im Jahresdurchschn itt 
weiterhin Dreiviertel aller Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG in eigenem Wohnraum 
untergebracht. Für das Folgejahr wird hier aufgrund der hohen Zuweisungen und der 
angespannten Wohnungsmarktsituation im Rhein-Main-Gebiet die priorisierte Unterbringung in 
eigenem Wohnraum nicht mehr in diesem Umfang erfolgen können. Seit Ende 2016 stehen 
Erstwohnhäuser mit den notwendigen flankierenden Maßnahmen in ausreichendem Umfang  
zur Verfügung, um die geflüchteten Menschen in Darmstadt gut aufzunehmen und 
bedarfsorientiert zu begleiten. Damit sind die nächsten wichtigen Schritte zu einer 
nachhaltigen Integration der Asylsuchenden und einer Teilhabe am Leben in unserer 
weltoffenen Stadtgemeinschaft  gemacht – weitere werden folgen.  
 
 
Darmstadt, 03.01.2017 
50/eml 
 
 
Dezernat V 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz 
Stadträtin 
 
Anlage 
Benchmarkingbericht Kennzahlenvergleich 2015

Beratungsverlauf (4)

TOP 7
TOP 23 zur Kenntnis
TOP 37 zur Kenntnis
TOP 13

Details

Vorlagen-Nr.
2017/0007
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.01.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00