2017/0007
Kennzahlenvergleich 2015 - Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Kommunale Leistungen nach dem SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz
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Benchmarking der mittelgroßen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland
Kennzahlenvergleich 2015
Benchmarking-Schwerpunkte:
Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
Hilfe zur Pflege nach SGB XII
Kommunale Leistungen nach SGB II
Asylbewerberleistungsgesetz
September 2016
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
2
Impressum
Impressum
Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH
Rothenbaumchaussee 11 D-20148 Hamburg
Tel.: 0 40 - 410 32 81 Fax: 0 40 - 41 35 01 11
consens@consens-info.de
www.consens-info.de
Erstellt für:
Benchmarking mittelgroßer Großstädte
der Bundesrepublik Deutschland
Das con_sens-Projektteam:
Christina Welke
Matthias Klöppner
Henriette Reichwald
Titelbild:
www.sxc.hu
B R A U N S C H W E I G
C H E M N I T Z
D A R M S T A D T
E R L A N G E N
H A L L E (S A A L E )
J E N A
K A S S E L
L U D W I G S H A F E N A M R H E I N
L A N D E S H A U P T S T A D T P O T S D A M
S A L Z G I T T E R
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
3
1. Zusammenfassung der Ergebnisse ................................................................................ 7
2. Vorbemerkungen ...................................................................................................... 10
3. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile der Städte im
Überblick ................................................................................................................. 13
3.1. Zur Entwicklung der Einwohnerzahlen ......................................................................... 13
3.2. Sozialleistungsprofile der mittelgroßen Großstädte ......................................................... 17
3.3. Wirtschaftsindikatoren ............................................................................................... 19
4. Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen ..................................................... 21
4.1. Vorbemerkung und Entwicklung der Transferleistungsdichte ........................................... 21
4.2. Kommunale Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) ............... 23
4.2.1. Leistungsart ............................................................................................................. 23
4.2.2. Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze ............................................................ 24
4.2.3. Wirkung der Leistungsgewährungsprozesse .................................................................. 25
4.3. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII ................................................ 35
4.3.1. Leistungsart ............................................................................................................. 35
4.3.2. Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze ............................................................ 36
4.3.3. Wirkung der Leistungsgewährungsprozesse .................................................................. 37
4.4. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII ............ 42
4.4.1. Leistungsart ............................................................................................................. 42
4.4.2. Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze ............................................................ 42
4.4.3. Wirkung der Leistungsgewährungsprozesse .................................................................. 43
5. Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII .... 48
5.1. Leistungsart ............................................................................................................. 48
5.2. Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze ............................................................ 50
5.3. Wirkung der Leistungsgewährungsprozesse .................................................................. 53
5.3.1. Entwicklung der Dichten von Leistungsberechtigten der Hilfe zur Pflege ........................... 53
5.3.2. Einsatz ambulanter und stationärer Hilfen und Senkung der Ausgaben bei bedarfsgerechter
Versorgung ............................................................................................................... 56
5.3.3. Familiäre, nachbarschaftliche Hilfen vor professioneller Pflege ........................................ 63
6. Ziele und Wirkungen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz .................. 67
6.1. Vorbemerkung .......................................................................................................... 67
6.2. Leistungsart ............................................................................................................. 69
6.3. Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG ...................................................................... 70
6.4. Auszahlungen für Leistungen nach dem AsylbLG ........................................................... 76
7. Ausblick .................................................................................................................. 82
8. Anhang.................................................................................................................... 84
8.1. Wirtschaftsindikatoren ............................................................................................... 84
8.2. Bildung und Teilhabe................................................................................................. 89
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
4
8.3. Hilfe zur Pflege ......................................................................................................... 91
8.3.1. Exkurs: Pflegestärkungsgesetze ................................................................................... 91
8.4. Ansprechpersonen ..................................................................................................... 93
8.5. Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................... 93
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
5
Abb. 1: TOP-Kennzahlen 2015 ............................................................................................ 9
Abb. 2: Einwohnerentwicklung .......................................................................................... 14
Abb. 3: Strukturdaten im Überblick .................................................................................... 16
Abb. 4: Stadtprofile Jena, Chemnitz – Dichten ..................................................................... 17
Abb. 5: Stadtprofile Kassel, Halle – Dichten ........................................................................ 18
Abb. 6: Stadtprofile Erlangen, Braunschweig, Darmstadt, Salzgitter, Ludwigshafen – Dichten ... 18
Abb. 7: Leistungsgeflecht Existenzsicherung ........................................................................ 21
Abb. 8: Transferleistungsdichte .......................................................................................... 22
Abb. 9: Veränderung der Transferleistungsdichte in Prozent .................................................. 23
Abb. 10: Dichte der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten pro 1.000
Einwohner ........................................................................................................... 25
Abb. 11: Dichte der erwerbsfähigen und nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach
Altersgruppen pro 1.000 altersgleiche Einwohner ..................................................... 26
Abb. 12: Dichte der erwerbsfähigen und nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach
Altersgruppen pro 1.000 altersgleiche Einwohner: Veränderung ggü. dem Vorjahr ........ 26
Abb. 13: Verweildauern der Leistungsberechtigten ................................................................. 28
Abb. 14: Anteil der Zugänge (eLb) mit und ohne Alg II - Vorbezug ........................................... 29
Abb. 15: Anteile der abhängig beschäftigten eLb mit Erwerbseinkommen ................................. 30
Abb. 16: Integrationsquote Alleinerziehende .......................................................................... 31
Abb. 17: Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden............................................ 32
Abb. 18: Dichte der SGB II-Personen nach Staatsangehörigkeit pro 1.000 Einwohner ................ 33
Abb. 19: Kommunale Gesamtausgaben für SGB II-Leistungen ................................................. 35
Abb. 20: Dichte der Leistungsberechtigten von HLU a.v.E. ..................................................... 38
Abb. 21: Brutto-Ausgaben für laufende HLU a.v.E. pro Leistungsberechtigten zum Stichtag
31.12. ................................................................................................................ 40
Abb. 22: Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. zum Stichtag 31.12. ........................... 44
Abb. 23: Anteil der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. differenziert nach Grund für die
Leistungserbringung .............................................................................................. 45
Abb. 24: IST-Ausgaben GSiAE a.v.E. pro Leistungsberechtigten ............................................... 46
Abb. 25: Schema: Zugänge zur Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII .......................................... 49
Abb. 26: Dichte der Leistungsberechtigten HzP gesamt .......................................................... 54
Abb. 27: Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. ............................................................ 55
Abb. 28: Ambulante Quote HzP ........................................................................................... 57
Abb. 29: Ist-Ausgaben HzP gesamt pro Leistungsberechtigten HzP a.v.E. und i.E. ..................... 59
Abb. 30: Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. nach Pflegestufen ..................................... 60
Abb. 31: Netto-Ausgaben HzP i.E. pro Leistungsberechtigten .................................................. 62
Abb. 32: Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit ausschließlich privater Pflege ............. 64
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
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Abb. 33: Netto-Ausgaben HzP a.v.E. pro Leistungsberechtigten ............................................... 65
Abb. 34: Dichte der Leistungsberechtigten AsylbLG im Jahresmittelwert ................................... 71
Abb. 35: Anteil der Leistungsberechtigten AsylbLG nach Form der Unterbringung ...................... 74
Abb. 36: Nettoauszahlungen pro Leistungsberechtigten AsylbLG.............................................. 77
Abb. 37: Vergleich der Anteile der Erstattungen an den Nettoauszahlungen .............................. 80
Abb. 38: Wirtschaftsindikatoren Braunschweig ...................................................................... 84
Abb. 39: Wirtschaftsindikatoren Chemnitz ............................................................................ 85
Abb. 40: Wirtschaftsindikatoren Darmstadt ........................................................................... 85
Abb. 41: Wirtschaftsindikatoren Erlangen ............................................................................. 86
Abb. 42: Wirtschaftsindikatoren Halle (Saale) ....................................................................... 86
Abb. 43: Wirtschaftsindikatoren Jena ................................................................................... 87
Abb. 44: Wirtschaftsindikatoren Kassel ................................................................................. 87
Abb. 45: Wirtschaftsindikatoren Ludwigshafen ...................................................................... 88
Abb. 46: Wirtschaftsindikatoren Potsdam ............................................................................. 88
Abb. 47: Wirtschaftsindikatoren Salzgitter ............................................................................. 89
Abb. 48: Ausgaben für BuT-Leistungen nach Ursache des Leistungsanspruchs .......................... 89
Abb. 49: Ausgaben für BuT-Leistungen nach Leistungsarten ................................................... 90
Abb. 50: Ausgaben für BuT-Leistungen pro 1.000 Einwohner ................................................. 90
Abb. 51: Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. ............................................................... 91
Abb. 52: Änderungen durch die Pflegestärkungsgesetze im Überblick ....................................... 92
Abb. 53: Tabelle der Ansprechpartner .................................................................................. 93
Abb. 54: Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................... 93
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
7
1. Zusammenfassung der Ergebnisse
Wirtschaftliche Lage
Abgeleitet von den im Rahmen des Benchmarking betrachteten Wirtschaftsindika-
toren zeigt sich die beste wirtschaftliche Lage in Erlangen. Die Städte, in denen
sich eher eine angespannte wirtschaftliche Situation zeigt, sind vor al lem Halle
und Kassel. Aber auch in den anderen Städten werden für einzelne Faktoren b e-
lastende Werte zum Teil deutlich über dem Mittelwert ausgewiesen. Diese Ver-
hältnisse spiegeln sich auch in der Belastung der Städte durch die Inanspruc h-
nahme von Sozialle istungen wider. Die höchsten Dichten von Transferleistungen
liegen wie auch in den letzten Jahren in Halle, Kassel und Ludwigshafen vor.
Existenzsichernde Leistungen
Die Transferleistungsdichte insge samt ist im Vergleich zum Vorjahr leicht abge-
sunken. Insbesondere die Dichten in der Hilfe zum Lebensunterhalt und bei den
Leistungen nach dem SGB II tragen hierzu bei, während sich die Dichte der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Mittelwert gegenüber dem
Vorjahr gesteigert hat.
Bei der Dichte der Leistun gsberechtigten von Leistungen der Grun dsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung zeigt sich eine Steigerung, die die Entwicklungen
der letzten Jahre fortsetzt. Im Mittelwert der Städte nehmen 12,7 von 1.000
Einwohnern Leistungen der GSiAE außerhalb von Einrichtungen in Anspruch.
Hilfe zur Pflege (Siebtes Kapitel SGB XII)
Die Entwicklungen in der Hilfe zur Pflege verlaufen innerhalb der Städte in und
außerhalb von Einrichtungen unterschiedlich. In beiden Bereichen zeigen sich in
den Einzelergebnissen der Städte teilweise deutliche Reduzierungen und Steig e-
rungen der Dichten. Insgesamt ist die HzP-Dichte im Mittelwert der Städte mini-
mal gestiegen (+1,2 %).
Die Betrachtung der beiden Teilbereiche innerhalb und außerhalb von Einrichtun-
gen zeigt jeweils leichte Steigerungen der Dichten im Mittelwert der Städte (stati-
onär: +0,4%, ambulant: +1,2 % ). Insgesamt verringerte sich die ambulante
Quote minimal von 35,3 im Vorjahr auf 35,2 im Berichtsjahr.
Die Betrachtung der Ausgaben pro Leistungsberechtigten der HzP ergibt im Mi t-
telwert der Städte einen Anstieg von 8,7 %. Eine Reduzierung der Fallkosten in
der HzP zeigt sich in Braunschweig und Darmstadt. Überdurchschnittliche Aus-
gaben pro Fall (KeZa 81.1) zeigen sich vor allem in Kassel und Jena. Vor allem
in Kassel spielt die Anzahl besonders kostenintensiver Fälle in der ambulanten
HzP aufgrund einer unzureichenden Pflegeinfrastruktur eine ausschlaggebende
Rolle.
Reduzierung der
Dichte HLU av.E.
und der SGB II-
Dichte
Steigende Dichte
GSiAE a.v.E.
Stagnierende
HzP-Dichte
Steigende
Fallkosten HzP
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
8
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Auch in den mittelgroßen Großstädten zeigen sich deutliche Steigerungen bei den
Fallzahlen der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG. Im Vergleich zum Vo r-
jahr kommt es hier zu einer Steigerung der Dichte von 102 %. Darin spiegeln sich
die Entwicklungen wider, die deutschlandweit zu beobachten sind und Komm u-
nen bundesweit vor große Herausforderungen bezüglich der Unterbringung und
Integration stellen.
Deutlich steigende
Fallzahlen AsylbLG
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
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ABB. 1: TOP-KENNZAHLEN 2015
Hilfeart Jahr
2015 1,9 1,8 3,9 1,3 3,0 1,5 5,7 1,5 n.v. 2,0 2,5
2014 1,9 1,8 4,1 1,6 3,1 1,8 5,5 1,4 1,6 2,0 2,5
2015 13,3 8,4 16,2 7,4 10,0 7,4 24,8 14,2 n.v. 12,7 12,7
2014 12,8 8,3 15,4 7,2 9,9 7,0 23,4 13,4 8,5 12,8 11,9
2015 0,9 1,9 1,6 0,8 2,2 1,7 4,1 1,0 n.v. 0,6 1,6
2014 0,9 1,9 1,7 0,8 2,4 1,7 3,9 0,9 1,4 0,6 1,6
2015 4,1 2,1 2,0 üöTr 2,5 2,7 3,6 3,5 n.v. 4,7 3,142
2014 4,2 2,3 1,9 üöTr 3,0 2,6 3,7 3,6 2,0 4,9 3,128
2015 0,2 6,3 3,2 5,3 7,7 6,4 5,8 6,8 5,5 6,8 6,0
2014 0,2 2,8 1,2 2,7 5,3 1,4 3,0 4,0 2,7 3,6 2,9
2015 76,0 95,2 86,9 40,4 140,3 69,3 108,2 125,6 83,9 107,7 93,3
2014 79,6 103,3 86,9 42,0 147,3 73,0 108,8 123,7 86,4 101,2 95,2
Hilfeart Jahr
2015 5.304 3.749 6.734 5.907 4.037 5.189 6.727 4.810 n.v. 7.123 5.509
2014 5.007 3.795 7.481 5.045 3.985 4.522 6.785 4.433 5.259 7.206 5.352
2015 5.655 5.263 6.327 5.540 5.508 5.284 5.618 5.647 n.v. 5.426 5.605
2014 5.576 4.785 6.236 5.172 4.989 4.920 5.610 5.974 6.109 4.959 5.433
2015 5.356 4.857 12.380 5.238 üöTr 9.393 16.460 9.314 n.v. 6.647 9.000
2014 5.140 4.717 12.108 4.717 üöTr 8.772 16.053 8.432 5.775 10.086 8.060
2015 7.930 5.182 9.901 üöTr üöTr 8.634 11.373 11.752 n.v. 8.712 9.129
2014 8.072 5.065 10.322 üöTr üöTr 7.663 11.857 11.756 7.210 7.132 8.848
2015 8.492 6.953 7.047 9.997 8.885 6.829 8.600 6.258 11.305 9.872 8.424
2014 6.435 7.978 5.710 10.477 7.686 6.861 8.114 7.222 11.257 6.750 7.849
2015 2.727 2.162 2.734 2.324 2.193 2.369 2.368 2.182 n.v. n.v. 2.499
2014 2.683 2.180 2.696 2.219 2.168 2.347 2.312 2.119 2.586 n.v. 2.197
Hilfeart
2015 10,2 6,8 26,3 7,8 12,1 7,6 38,4 7,0 n.v. 14,1 14,5
2014 9,7 6,9 30,8 7,9 12,3 7,9 37,3 6,3 8,3 14,2 14,2
2015 75,2 44,2 102,4 41,0 54,8 39,0 139,1 79,9 n.v. 68,8 71,6
2014 71,2 39,9 96,3 37,0 49,5 34,4 131,2 79,9 52,0 63,3 65,5
2015 4,7 9,2 19,9 4,1 üöTr 16,1 68,1 9,4 n.v. 3,8 16,9
2014 4,5 9,0 20,8 3,7 üöTr 15,2 63,3 7,4 8,2 4,0 15,1
2015 32,4 11,0 20,3 üöTr üöTr 23,0 41,1 40,9 n.v. 40,6 29,9
2014 34,0 11,7 19,2 üöTr üöTr 19,6 44,2 42,5 14,6 42,9 28,6
2015 1,7 43,9 22,3 53,0 68,6 43,5 49,7 42,5 62,5 67,2 50,4
2014 1,3 22,7 6,6 28,0 40,6 9,5 24,2 28,7 30,1 24,2 23,8
2015 207 206 238 94 308 164 256 274 n.v. n.v. 218
2014 214 225 234 93 319 171 252 262 224 n.v. 222
*Bei den Werten handelt es sich jeweils um die kommunalen Gesamtausgaben.
SGB II Brutto*
AsylbLG Brutto
BS
BS
HLU a.v.E.
GSiAE a.v.E.
TOP-Kennzahlen 2015
D i c h t e p r o 1 . 0 0 0 E i n w o h n e r
BS C DA ER J SZ MWKS
LU P
SZ
KS LU PC DA ER JHAL
HLU a.v.E. Brutto
HzP a.v.E. Netto
GSiAE a.v.E. Brutto
HzP i.E. Netto
HLU a.v.E. Brutto
MW
A u s g a b e n p r o E i n w o h n e r i n E u r o
GSiAE a.v.E. Brutto
HzP i.E. Netto
P SZ MW
LUC DA ER J
HAL
HAL
A u s g a b e n p r o L e i s t u n g s b e r e c h t i g t e n i n E u r o
HzP a.v.E.
HzP i.E.
KS
HzP a.v.E. Netto
AsylbLG Brutto
SGB II Brutto*
AsylbLG
SGB II
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
10
2. Vorbemerkungen
Die dem folgenden Bericht zugrundeliegenden Daten beziehen sich auf das K a-
lenderjahr 2015. Aufgrund der langjährig beständigen Arbeit des Benchmarkin g-
kreises besteht mittlerweile eine umfangreiche Auswahl an Kennzahlen, von de-
nen diejenigen grafisch aufgearbeitet wurden, die eine größtmögliche Transparenz
der Finanz- und Leistungsentwicklung ermöglichen.
Mit Blick auf dieses Ziel werden Leistungsarten, in denen ein bedeutsames Vol u-
men der finanziellen Mittel der Kommunen gebunden ist oder die eine wich tige
Leistung beinhalten, um Hilfebedürftige aus ihrer Bedarfssituation zu lösen, ana-
lysiert.
Zielsetzung
Das Bestreben des Benchmarkings der 10 mittelgroßen Großstädte liegt darin,
die beobachteten Ergebnisse der Teilnehmerstädte anschaulich darzustellen und
die ihnen zu Grunde liegenden Abläufe und Organisationsstrukturen zu benennen
und in der Folge effektiver zu gestalten.
Die verschiedenen Leistungsarten stehen hierbei teilweise in Abhängigkeit zu Fak-
toren, auf die die Verwaltung nur bedingt Einflus s ausüben kann. Beispiele für
diese unveränderbaren Rahmenbedingungen sind Gesetzesänderungen oder die
Wirtschaftslage. Das Benchmarking konzentriert sich somit darauf die Faktoren,
die auch beeinflussbar sind, herauszuarbeiten, also die Erfolgsgrößen der „besse-
ren Lösungen” zu identifizieren und den anderen Teilnehmenden diese erfolgver-
sprechenden Ansätze zugänglich zu machen.
Ergänzend zu einer G egenüberstellung von Kennzahlen bietet das Benchmarking
also den Raum flexibel und zeitnah auf Erkenntnis - und Diskussionsbedarfe ein-
zugehen sowie auf veränderte Schwerpunktsetzungen zu reagieren. Der auf diese
Ziele ausgerichtete Kennzahlenkatalog bietet die erforderliche Basis.
Die über die Jahre erprobten Kennzahlen, die einer stän digen Kontrolle und Ve r-
besserung unterliegen, dienen als Grundlage für eine Auswertung, in welcher Art
und Weise die Ergebnisse entstanden sind, und liefern die Basis für Diskussionen
über Weiterentwicklungen in den Kommunen.
Bei der Betrachtung der komm unalen Leistungen wurde verstärkt Wert darauf
gelegt, über die Wirkungsorientierung in der Leistungserbringung zu beraten. Die
hierbei behandelten Fragestellungen waren:
Was bedeutet es für die jeweilige Leistungsart, Leistungen ziel - und
wirkungsorientiert zu erbringen?
Welches Vorgehen verfolgt die Kommune dabei?
Kennzahlen im
Zusammenhang
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
11
Welche bestehenden Indikatoren zeigen Wirksamkeit, Wirkungen oder
nachhaltige Erfolge an?
Welche Weiterentwicklungsmöglichkeiten/ Veränderungsmöglichkeiten
gibt es?
Die Diversität sich bietender Lösungen ist in diesem Fall als Chance und großer
Vorteil des Benchmarkings zu betrachten, denn gerade sie dient als Quelle für
Innovationen und Verbesserungen.
Wenn für eine Stadt einzelne Daten nicht verfügbar waren, ist dieses in den Gr a-
fiken durch einen entsprechenden Hinweis kenntlich gemacht. Dabei ist zu unter-
scheiden: Wird „n.v.“ für nicht vorhanden ausgewiesen, bedeutetet dies, dass der
entsprechende Wert nicht verfügbar war. Wird in d en Grafiken allerdings die
Zahl Null ausgewiesen, spiegelt diese den tatsächlichen Wert wider und sagt s o-
mit aus, dass die entsprechende Leistung zwar vorhanden ist, aber nicht in An-
spruch genommen wurde.
Untersuchte Leistungsbereiche
Im Fokus dieses Berichtes stehen die Leistungen der
Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII in und außerhalb von
Einrichtungen.
Die Leistungen im Rahmen
der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen
(3. Kapitel SGB XII),
der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb
von Einrichtungen (4. Kapitel SGB XII),
sowie die Leistungen nach dem SGB II.
werden aufgrund der geringeren Steuerungs - und Einflussmöglichkeiten der
Kommunen, auch vor dem Hintergrund des Übergangs der Leistungen für Grun d-
sicherung im Alter und be i Erwerbsminderung in die Zuständigkeit des Bundes,
lediglich in einem kurzen Überblick dargestellt. Die kommunalen Steuerungsmög-
lichkeiten im Rechtskreis SGB II liegen v.a. bei den Kosten der Unterkunft. Den-
noch sind diese Leistungsarten von hoher sozialpolitischer Bedeutung und Gegen-
stand der Untersuchungen im Benchmarkingkreis. Ein umfangreiches Kennza h-
lenset liegt vor, welches sich auf die Leistungen außerhalb von Einrichtungen
bezieht. Die in Einrichtungen gewährte HLU und GSiAE werden ergänzend zur
Primärleistung Hilfe zur Pflege erbracht und sind damit nicht steuerbar und wenig
aussagekräftig.
Bedingt durch die derzeitigen Entwicklungen im Asylbereich rück ten diese Lei s-
tungen in den Fokus des Interesses der Öffentlichkeit und sind seit 2014 U nter-
Unterschiedlichkeit
als Chance
AsylbLG
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
12
suchungsgegenstand im Vergleichsring . Stetig steigende Fallzahlen stellen die
Kommunen vor Herausforderungen bezüglich der Unterbringung und der Integr a-
tion. Des Weiteren verursacht die Leistungserbringung eine finanzielle Mehrbelas-
tung, auch wenn dies es Leistungssegment keine kommunale Leistung darstellt,
da die Ausgaben den örtlichen Trägern der Sozialhilfe nicht voll ständig erstattet
werden.
Auch wenn das AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) kein Bestandteil der Sozi-
alleistungen nach dem SGB XII ist, wurden diese Leistungen in das Benchma r-
king der mittelgroßen Großstädte integriert, um ihrer hohen Aktualität gerecht zu
werden. Die erlangten Erkenntnisse werden in dem vorliegenden Bericht im
Überblick dargestellt. Im weiteren Verlauf des Benchmarking ist zudem ein Fach-
tag Asyl geplant, der einen vertieften inhaltlichen Einstieg ermöglicht.
Relevante Kennzahlen für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem
6. Kapitel SGB XII werden in einer separaten Ergebniszusammenfassung darg e-
legt.
Aufgrund ihrer weitreichenden Bedeutung für die anderen Leistungsbereiche und
um die aus den Daten der beteiligten Kommunen gebildeten Kennzahlen in einen
übergreifenden Kontext zu setzen , werden in dem vorliegenden Bericht ebenfalls
die Daten zum Leistungsgeschehen im Rechtskreis SGB II abgebildet.
Eine Dichte stellt das Verhältnis einer Anzahl an Leistungsberechtigten zur Bevö l-
kerung einer Kommune dar. Dabei ist es möglich, sich nicht auf die gesamte B e-
völkerung zu beziehen, sondern nur auf einen abgegrenzten Teil, wie z.B. auf eine
bestimmte Altersgruppe. Die Betrachtung der Entwicklung der Einwohnerzahlen
ist also vor allem für die Darstellung von Dichtewerten entscheidend, da sie direkt
in deren Berechnung einfließen. Um die Inanspruchnahme der verschiedenen
Leistungen in den unterschiedlich großen Städten vergleichbar zu machen, wird
für alle Leistungsarten auf Dichtewerte zurückgegriffen.
Weitere Hinweise
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde n in diesem Bericht en tweder g e-
schlechtsneutrale Bezeichnungen benutzt oder die männliche Sprachform ve r-
wendet. Diese bezieht immer alle Geschlechter mit ein.
EGH
Transferleistungs-
dichte
Einwohner
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
13
3. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
und soziale Leistungsprofile der Städte
im Überblick
Im nachfolgenden Abschnitt we rden die Kontextdaten geliefert, die für die Inte r-
pretation der Kennzahlen erforderlich sind. Aus diesen Kontextdaten ergibt sich
für jede Stadt ein individuelles soziales Profil. Ergänzend zu der Entwicklung der
Einwohnerzahlen werden auch die Belastungen der Kommunen durch Soziallei s-
tungen gemäß dem SGB XII und die wirtschaftliche Situation der Bürger aufg e-
zeigt.
3.1. Zur Entwicklung der Einwohnerzahlen
Von den ca. 81 Millionen in Deutschland lebenden Menschen leben in den zehn
am Kennzahlenvergleich betei ligten mittelgroßen Großstädten rund 1,7 6 Millio-
nen Personen.
Die Einwohnerdaten, von denen in diesem Bericht Gebrauch gemacht wird, en t-
stammen den Melderegistern der Einwohnermeldeämter zum Stichtag
31.12.2015. Dies bedeutet konkret, dass „Einwohner mit Hauptwohnsitz laut
Melderegister der Städte“ ausgewiesen werden. Es ist daher möglich, dass es
gegenüber anderen veröffentlichten oder für Berechnungen genutzten Einwohne r-
daten (z.B. inkl. Nebenwohnsitz, Fortschreibung der Zensuserhebung 2011) zu
Abweichungen kommt.
Die untenstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Einwohner von 2013 bis
2015. Zusätzlich werden die Daten nach dem Merkmal Alter in drei Unterkatego-
rien differenziert.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
14
ABB. 2: EINWOHNERENTWICKLUNG
Die Anzahl der Gesamteinwohner ist von 2014 auf 2015 im Mittelwert um
1,78 % gestiegen. Ein Anstieg der Einwohnerzahlen ist in allen Städten zu ve r-
zeichnen. Die deutlichste Erhöhung verzeichnet mit rund 2,34 % Steigerung die
Stadt Potsdam. Den geringsten Anstieg verzeichnet Ludwigshafen mit 0,69 %.
Im Vergleich zwischen Vorjahr und Berichtsjahr hatten die Städte Chemnitz und
Halle bei den 0- bis unter 15 -Jährigen mit über 5 % Steigerung den stärksten
Anstieg der Einwohnerzahlen. Die geringste Erhöhung zeigt sich für diese Alter s-
klasse mit 0,48 % in Braunschweig.
Im Mittelwert erhöhte sich die Anzahl der 15- bis unter 65-Jährigen um 1,76 %.
Die Anzahl der Personen dieser Altersgruppe stieg in allen Städten an – der größte
Zuwachs ist in Darmstadt zu beobachten.
Die Entwicklung der Altersklasse 65 Jahre und älter ist vor dem Hintergrund des
demografischen Wandels sowie der Altersarmut von besonderer Bedeutung. In
keiner der Städte sind r ückläufige Entwicklungen zu erkennen. Den stärksten A n-
stieg verzeichnet Potsdam mit 2,08 %, gefolgt von Jena mit 1,63 %.
Stadt
Gesamteinwohnerzahl
Veränderung Gesamteinwohnerzahl
Veränderung
0 bis unter 15-Jährigen
Veränderung
15 bis unter 65-Jährigen
Veränderung
65-Jährige und Älteren
Veränderung Gesamteinwohnerzahl
Veränderung
0 bis unter 15-Jährigen
Veränderung
15 bis unter 65-Jährigen
Veränderung
65-Jährige und Älteren
BS 252.768 1,32% 0,48% 1,80% 0,23% 0,43% 0,49% 0,38% 0,19%
C 248.878 2,16% 5,71% 1,81% 1,46% 0,59% 2,07% 0,00% 0,66%
DA 157.390 2,20% 2,42% 2,71% 0,00% 1,35% 1,39% 1,32% 1,44%
ER 110.257 1,91% 2,92% 2,08% 0,59% 0,79% 0,68% 0,73% 0,38%
HAL 238.321 2,04% 5,04% 1,74% 1,32% 0,36% 2,47% -0,33% 0,69%
J 107.048 1,27% 4,83% 0,47% 1,63% 0,40% 2,76% -0,29% 0,95%
KS 200.507 1,73% 1,97% 2,07% 0,43% 0,17% 0,13% 0,06% 0,50%
LU 167.368 0,69% 3,02% 0,28% 0,41% 1,43% 2,71% 1,21% 0,64%
P 167.505 2,34% 3,68% 2,13% 2,08% 1,60% 3,35% 1,11% 1,00%
SZ 103.401 2,16% 4,17% 2,54% 0,02% 0,77% 1,00% 0,81% 0,08%
MW 175.344 1,78% 3,42% 1,76% 0,82% 0,79% 1,71% 0,50% 0,65%
Einwohnerentwicklung bei den beteiligten mittelgroßen Großstädten
2015 2014 auf 2015 2013 auf 2014
Einwohnerentwick-
lung insgesamt
2014-2015
Einwohner-
entwicklung nach
Alterskategorien
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
15
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Anteile der Einwohner
nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit und gibt Auskunf t, wie sich die Anteile
nach beiden Merkmalen bei den Personen im Leistungsbezug verteilen.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
16
ABB. 3: STRUKTURDATEN IM ÜBERBLICK
ER: HzP ohne deutsche Staatsangehörigkeit nur für HzP a.v.E.
Kennzahl Jahr
2015 1,9 1,8 3,9 1,3 3,0 1,5 5,7 1,5 n.v. 2,0 2,5
2014 1,9 1,8 4,1 1,6 3,1 1,8 5,5 1,4 1,6 2,0 2,5
2015 13,3 8,4 16,2 7,4 10,0 7,4 24,8 14,2 n.v. 12,7 12,7
2014 12,8 8,3 15,4 7,2 9,9 7,0 23,4 13,4 8,5 12,8 11,9
2015 0,9 1,9 1,6 0,8 n.v. 1,7 4,1 1,0 n.v. 0,6 1,6
2014 0,9 1,9 1,7 0,8 2,4 1,7 3,9 0,9 1,4 0,6 1,6
2015 4,1 2,1 2,0 üöTr 2,5 2,7 3,6 3,5 n.v. 4,7 3,1
2014 4,2 2,3 1,9 üöTr 3,0 2,6 3,7 3,6 2,0 4,9 3,1
2015 0,2 6,3 3,2 5,3 7,7 6,4 5,8 6,8 5,5 6,8 5,9
2014 0,2 2,8 1,2 2,7 5,3 1,4 3,0 4,0 2,7 3,6 2,9
2015 76,0 95,2 86,9 40,4 140,3 69,3 108,2 125,6 83,9 107,7 93,3
2014 79,6 103,3 86,9 42,0 147,3 73,0 108,8 123,7 86,4 101,2 95,2
Kennzahl Jahr
2015 50,2 50,8 49,2 50,5 51,5 50,9 51,1 50,2 51,9 50,3 50,7
2014 50,7 51,4 49,5 50,6 52,0 51,2 51,4 50,3 51,8 50,7 50,9
2015 57,9 58,3 57,2 57,4 59,0 57,6 58,6 56,4 59,4 56,7 57,8
2014 58,0 58,5 57,3 57,6 59,0 57,7 58,8 56,4 58,3 56,9 57,9
2015 10,2 7,1 18,9 16,6 7,3 7,5 15,9 23,7 6,5 13,0 12,7
2014 8,8 4,7 17,6 15,1 5,2 6,1 14,3 23,1 5,3 11,0 11,1
Kennzahl Jahr
2015 48,3 46,4 53,4 53,1 44,1 38,2 44,7 50,2 n.v. 44,9 47,0
2014 49,9 47,1 51,0 49,1 43,4 37,8 42,9 50,4 45,5 50,7 46,8
2015 55,2 50,2 53,2 51,2 48,7 45,4 53,1 53,9 n.v. 60,8 52,4
2014 n.v. 50,1 53,2 51,9 49,1 46,9 53,4 54,0 50,9 61,7 52,3
2015 61,7 60,7 57,3 60,9 54,4 44,6 61,6 60,4 n.v. 59,3 57,9
2014 62,2 61,3 60,2 59,3 57,6 43,7 61,8 60,3 61,6 67,8 59,6
2015 65,0 57,4 71,7 üöTr 60,2 58,9 71,4 66,8 n.v. 71,4 65,4
2014 63,6 58,9 70,4 üöTr 66,4 63,3 74,9 69,1 63,0 74,1 67,1
2015 35,3 33,0 29,2 42,5 29,0 30,6 33,1 36,3 36,2 33,5 33,7
2014 n.v. 34,6 n.v 52,7 n.v. 43,6 37,6 44,5 n.v. n.v. 42,6
*im Leistungsbereich SGB II w urde keine Erhebung der Anteile nach Geschlecht vorgenommen.
Kennzahl Jahr
2015 8,1 4,4 18,9 19,3 3,5 3,8 9,7 20,6 n.v. 15,6 11,5
2014 7,8 5,9 17,6 18,9 n.v. 1,6 9,5 19,9 6,2 18,2 11,8
2015 14,5 20,9 25,7 25,5 13,8 21,4 21,5 27,1 n.v. 19,8 21,1
2014 n.v. 20,3 25,3 25,3 n.v. 22,3 21,3 28,0 10,3 17,3 21,2
2015 2,6 15,3 15,0 n.v. n.v. 1,3 17,4 6,5 n.v. 3,9 8,9
2014 2,0 13,8 15,4 24,4 n.v. 1,1 16,2 5,6 18,8 3,6 11,2
2015 19,9 10,5 37,2 26,8 13,7 13,2 31,8 39,0 17,2 26,7 23,6
2014 19,2 9,0 36,7 24,3 10,2 9,5 29,9 39,0 14,3 22,7 21,5
Dichte SGB II
Dichte AsylbLG
Dichte HzP i.E.
SGB II gesamt ohne dt.
Staatsangehörigkeit
AsylbLG weiblich
HzP i.E. weiblich
KS LU P SZ
MW
MW
Dichten pro 1.000 Einwohner
Anteile an Einwohnern Gesamt
Anteile der Leistungsberechtigten nach Geschlecht*
Anteile der Leistungsberechtigten nach Staatsangehörigkeit
JBS C DA ER HAL
MW
KS
LU
LU P
J
BS C DA ER HAL J
BS C DA ER HAL J
KS
MW
KS LU P SZ
BS C DA ER HAL
P SZ
SZ
HzP gesamt ohne dt.
Staatsangehörigkeit
HzP a.v.E. weiblich
HLU a.v.E. ohne dt.
Staatsangehörigkeit
GSiAE a.v.E. ohne dt.
Staatsangehörigkeit
Anteil EW ohne dt.
Staatsangehörigkeit
HLU a.v.E. weiblich
GSiAE a.v.E. weiblich
Anteil Frauen
Anteil Frauen ab 65
Jahre an allen EW ab 65
Dichte HLU a.v.E.
Dichte GSiAE a.v.E.
Dichte HzP a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
17
3.2. Sozialleistungsprofile der mittelgroßen Großstädte
Als Darstellungsform der Sozialleistungsprofile der einzelnen Städte wurden Net z-
grafiken erwählt, die die Dichten der Leistungsberechtigten in den jeweiligen Leis-
tungsarten im Verhältnis zum Mittelwert aller Städte widerspiegeln. Diese Darstel-
lungsart stellt die beste Art dar, die Unterschiede in den Städten, deren Sozialleis-
tungsprofile und die damit zusammenhängende Belastung der jeweiligen Ko m-
mune zu veranschaulichen.
Neben der Dichte der Leistungsberechtigten nach dem SGB XII belastet auch die
Dichte von Leistungsberechtigten nach dem SGB II die kommunalen Haushalte,
insbesondere durch die Übernahme von Kosten der Unterkunft. Die kommunalen
Gesamtausgaben für SGB II-Leistungen finden sich in Kapitel 4.2.3.
Zusätzlich werden in den Abbildun gen auch die Dichten von Personen im Lei s-
tungsbezug nach dem AsylbLG dargestellt, um deren stetig steigender Bedeutung
gerecht zu werden.
Der indizierte gewichtete Mittelwert aller Städte (entspricht 100), wird in den
folgenden Darstellungen als gestrich elte rote Linie abgebildet . Die Abweichungen
zum Mittelwert der einzelnen Dichten werden in den Sozialleistungsprofilen in
blau hervorgehoben.
Um eine bessere Vergleichbarkeit der Städte zu erzielen, werden diese in drei
Gruppen unterteilt. Deren Zusammensetzung orientiert sich an den Ergebnissen
der Dichten für die einzelnen Leistungsbereiche sowie an den Wirtschaftsindikato-
ren, auf welche in den folgenden Abschnitten eingegangen wird.
Bei der Auswertung fallen deutliche Unters chiede bei der Belastung durch die
verschiedenen Leistungsarten in den einzelnen Städten auf. Wird wie bspw. in
Erlangen für den HzP-Dichtewert eine 0,0 ausgewiesen, so weist dies darauf hin,
dass die zur Berechnung benötigten Daten nicht zur Verfügung stehen.
ABB. 4: STADTPROFILE JENA, CHEMNITZ – DICHTEN
58,5
58,2
117,9104,5
84,7
0
20
40
60
80
100
120
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2015
relative Abweichung vom normierten Mittelwert
in Prozent (%)
Jena
72,6
66,2
117,0115,0
67,8
0
20
40
60
80
100
120
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2015
relative Abweichung vom normierten Mittelwert
in Prozent (%)
Chemnitz
Sozialleistungs-
profile
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
18
Bei dem Vergleich der Städte Jena und Chemnitz zeigen sich für beide Städte mit
Ausnahme der Asyl -Leistungen und der HzP a.v.E. unterdurchschnittliche Dich-
ten. In Chemnitz zeigen sich für die HzP a.v.E. und für die Leistungen nach dem
AsylbLG überdurchschnittliche Dichten. Die Dichten in der HzP i.E., HLU a.v.E.
und GSiAE a.v.E. bewegen sich unter dem Mittelwert der Städte.
ABB. 5: STADTPROFILE KASSEL, HALLE – DICHTEN
Überdurchschnittliche Dichten finden sich vor allem in den Städten Kassel und
Halle. Dies verdeutlicht, dass in den beiden Städten besondere Belastungsfakt o-
ren vorliegen. Nur die Dichte in der GSiAE a.v.E. liegt in Halle unterhalb des Mit-
telwertes; besonders hoch sind im Vergleich zu den anderen Städten die Dichte
HzP a.v.E. in Kassel und die Dichte der Leistungsberechtigen nach dem AsylbLG
in Halle.
ABB. 6: STADTPROFILE ERLANGEN, BRAUNSCHWEIG, DARMSTADT, SALZGITTER, LUDWIGSHAFEN – DICHTEN
227,8
195,1
107,0
251,6
115,1
0
50
100
150
200
250
300
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2015
relative Abweichung vom normierten Mittelwert
in Prozent (%)
Kassel
119,5
78,4
143,0
133,7
78,1
0
20
40
60
80
100
120
140
160
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2015
relative Abweichung vom normierten Mittelwert
in Prozent (%)
Halle (Saale)
52,5
58,3
98,3
48,0
0,0 0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2015
relative Abweichung vom normierten Mittelwert
in Prozent (%)
Erlangen
76,4
104,8
3,753,4
130,2
0
20
40
60
80
100
120
140
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2015
relative Abweichung vom normierten Mittelwert
in Prozent (%)
Braunschweig
155,6
127,5
58,797,7
65,1
0
20
40
60
80
100
120
140
160
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2015
relative Abweichung vom normierten Mittelwert
in Prozent (%)
Darmstadt
79,1
99,9
126,1
34,7
148,3
0
20
40
60
80
100
120
140
160
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2015
relative Abweichung vom normierten Mittelwert
in Prozent (%)
Salzgitter
57,9
111,5
125,961,4
110,7
0
20
40
60
80
100
120
140
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2015
relative Abweichung vom normierten Mittelwert
in Prozent (%)
Ludwigshafen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
19
In den Städten Erlangen, Braunschweig, Darmstadt, Ludwigshafen und Salzgitter
werden im Vergleich zu den anderen Städten mehrheitlich Dichten unterhalb des
Mittelwertes ausgewiesen. Vor allem in Erlangen zeigen sich unterdurchschnittli-
che Werte. Gut sichtbar ist jedoch auch, dass sich diese Ergebnisse nicht auf alle
Dichtewerte beziehen. In Braunschweig sticht die überdurchschnittliche Dichte in
der stationären HzP hervor, während es in Darmstadt vor allem die ambulant e
HLU a.v.E. und GSiAE sind, bei denen die Dichte über dem Mittelwert liegt.
In Ludwigshafen ist insbesondere die Dichte der HLU und der ambulanten HzP
niedriger als im Mittelwert aller Städte; Salzgitter weist eine im Vergleich auffällig
niedrige Dichte der HzP a.v.E. auf.
3.3. Wirtschaftsindikatoren
Die Dauer, Höhe und Anzahl der Inanspruchnahmen von existenzsichernden Leis-
tungen wird in nicht unerheblichem Maße von der sozialen und wirtschaftlichen
Situation einer Stadt beeinflusst.
Aus diesem Grund hat sich der Benchmarkingkreis entschlossen , Indikatoren für
die wirtschaftliche Situation der Städte einzubeziehen und miteinander zu verglei-
chen. Der Vergleich dieser Indikatoren zeigt, in welchem Kontext die Sozialleis-
tungen gewährt werden.
Eine negative wirtschaftliche Situation einer Stadt begünstigt höhere Ausgaben für
Sozialleistungen, da ein größerer Teil der Einwohner seine Existenz oder den Pfle-
gebedarf nicht aus eigener Kraft finanzieren kann und auf öffentliche Gelder zur
Deckung seines Bedarfs a ngewiesen ist. Darüber hinaus wird der kommunale
Handlungsspielraum im Hinblick auf den Umfang und die Ausgestaltung der sozi-
alen Angebotslandschaft in der jeweiligen Stadt sowohl unter Berücksichtigung
fachlicher und organisatorischer als auch personeller Aspekte eingeschränkt.
Folgende Indikatoren werden zur Darstellung herangezogen:1
Unterbeschäftigungsquote,
Dichte sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am Wohnort,
Verfügbares Einkommen je Einwohner,
Bruttoinlandsprodukt je Einwohner,
Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen,
Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigen.
Diese sechs Indikatoren wurden in Form einer Netzgrafik für die jeweilige Stadt in
Bezug zueinander ge setzt. Nachfolgend werden die Ergebnisse für die einzelnen
1 Die Daten für das Rentenniveau sind seit 2015 nicht mehr auf Regionalebene verfügbar,
daher wird das durchschnittliche Rentenniveau nicht mehr ausgewiesen.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
20
Indikatoren zusammengefasst. Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit wu r-
den die Ergebnisse für die Städte in den Anhang des Berichtes aufgenommen.
Unterbeschäftigungsquote
Die Städte Halle, Ludwigshafen, Kassel, Chemnitz und Salzgitter zeigen wie im
Vorjahr eine Quote, die über dem Mittelwert aller Städte (9,5) liegt. Hierin spi e-
gelt sich insbesondere für Halle, aber auch für Ludwigshafen und Kassel die hohe
Transferleistungsdichte (siehe Kap. 4.1) wider. Die Stadt Erlangen weist hier
erneut die deutlich niedrigste Q uote auf. Aber auch in Darmstadt, Jena, Brau n-
schweig und Potsdam werden unterdurchschnittliche Quoten erzielt.
Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
Die höchsten Dichten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden in
Potsdam, Erlangen und Chemnitz ausgewiesen. Für Potsdam und Erlangen zeigt
sich hierin der Zusammenhang zur Unterbeschäftigungsquote. Vor allem für Kas-
sel und Halle zeigt sich der Bezug in umgekehrter Form.
Verfügbares Einkommen je Einwohner
Das verfügbare Einkommen stieg im Mittelwert im Vergleich zum Vorjahr auf jetzt
18.887 Euro je Einwohner. Über das höchste Einkommen verfügen die Bürger
von Erlangen, besonders niedrig ist es in Halle.
Bruttoinlandsprodukt je Einwohner und je Erwerbstätigen
Die Zusammenhänge de r Wirtschaftsindikatoren zeigen sich auch bei der B e-
trachtung des Bruttoinlandproduktes je Einwohner und je Erwerbstätigen. Je Ei n-
wohner ist es insbesondere in den Städten Ludwigshafen und Salzgitter oberhalb
des Mittelwertes aller mittelgroßen Großstädte von 67.394 Euro; auffallend gering
ist es in Halle und Chemnitz.
Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigem
In Erlangen und Darmstadt werden die höchsten steuerpflichtigen Einkommen je
Steuerpflichtigen ermittelt. Während sich die Werte für Braunschweig und Pots-
dam um den Mittelwert bewegen, liegen die Ergebnisse der anderen Städte u n-
terhalb des Mittelwertes.
Werden die Netzgrafiken betrachtet, in denen die sechs Indikatoren für die ei n-
zelnen Städte in Bezug zueinander gesetzt werden (siehe Anhang ), zeigt sich die
beste wirtschaftliche Lage erneut in Erlangen.
Die Stadt, in der sich eine eher angespannte wirtschaftliche Situation durch die
ausgewerteten Indikatoren zeigt, is t Halle. Belastende Faktoren zeigen sich z u-
dem vor allem in Kassel.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
21
4. Ziele und Wirkungen existenzsichernder
Leistungen
4.1. Vorbemerkung und Entwicklung der Transferleis-
tungsdichte
Die existenzsichernden Leistungen sind im SGB XII und im SGB II geregelt. Sie
bilden ein Auffangnetz der sozialen Sicherung, welches dem Leistungsbere chtig-
ten die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglichen soll, sofern ihm
dies aus eigener Kraft nicht oder nicht mehr möglich sein sollte.
Das Leistungsgeflecht ist in folgender Grafik dargestellt:
ABB. 7: LEISTUNGSGEFLECHT EXISTENZSICHERUNG
Nachfolgend wird die Transferleistungsdichte, die Dichte der Leistungsberechti g-
ten von existenzsichernden Leistungen je 1.000 Einwohner in einer Stadt, au s-
gewiesen. Sie stellt die Personen dar, die staatliche Leistungen zur Sicherung d es
Lebensunterhaltes beziehen.
Zu den Personen zählen Leistungsberechtigte von:
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem
3. Kapitel SGB XII,
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von
Einrichtungen nach dem 4. Kapitel SGB XII und
Existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II.
Bei dieser Kennzahl werden auch die Empfänger von Leistungen nach dem SGB II
in die Berechnung mit einbezogen, um einen Eindruck über die gesamte in der
Leistungsbezug
SGB XII, 4. Kapitel:
GSiAE
Erwerbsfähige mit
Leistungsbezug SGB II
Transferleistungssystem
Sicherstellung des
Lebensunterhaltes durch
Erwerbstätigkeit oder
Renten
Arbeitsmarkt
Erreichen der
gesetzlichen
Altersgrenze oder
dauerhafte volle
Erwerbsminderung
Volle
Erwerbsminderung
u. unter 65 Jahre
Weniger als 3 Stunden
arbeitsfähig
Leistungsbezug SGB XII,
3. Kapitel: HLU
Wiederherstellung
der
Erwerbsfähigkeit
Integration
in Arbeit
Wiederherstellung der
Erwerbsfähigkeit mit
Integration in Arbeit
Erreichen der
gesetzlichen
Altersgrenze oder
dauerhafte volle
Erwerbsminderung
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
22
Kommune gegebene Hilfebedürftigkeit z u erlangen. Außerdem tragen die Städte
bei den Leistungen nach dem SGB II die darin enthaltenen Kosten der Unterkunft,
welche einen erheblichen Belastungsfaktor im Bereich der Sozialausgaben da r-
stellen.
ABB. 8: TRANSFERLEISTUNGSDICHTE
Mit dem Einbezug der Leistungen aus dem Rechtskreis SGB II wird das Überg e-
wicht im Verhältnis zu den Leistungen des Rechtskreises SGB XII deutlich. Mit
einem Mittelwert von 95,2 Leistungsberechtigten pro 1.000 Einwohner liegt die
Dichte der Leistungsberechtigten im SGB II-Bezug um ein Vielfaches über den
Dichten der Leistungsbereiche HLU a.v.E. und GSiAE a.v.E.
Wie in den Vorjahren ist die Verteilung der Personen im SGB II-Leistungsbezug
zwischen den Städten sehr heterogen: Während Erlangen mit 40,4 die niedrigste
Dichte ausweist, hat Halle mit 140,3 mehr als ein Dreifaches der Leistungsb e-
rechtigten im SGB II. Die Reduzierung der SGB II-Dichte in den Städten setzt sich
insgesamt fort, sie betrug im Jahr 2015 nur noch 93,3 ggü. 95,2 im Vorjahr.
Eine Ausnahme davon stellt Salzgitter dar, dort steigerte sich die Dicht e um
6,4 % im Vergleich zu 2014. Dieses kann durch die hohe Anzahl der Flüchtlinge
und Asylbewerber in 2015 erklärt werden, die zu einer steigenden Anzahl der
Empfänger von SGB II-Leistungen führten.
Für den Leistungsbereich GSiAE a .v.E. und HLU zeigt sich, i m Gegensatz zur
Entwicklung der SGB II-Dichte, jedoch wie in den Vorjahren eine Steigerung auf
jetzt 12,7 und 2,5.
76,0
95,2 86,9
40,4
140,3
69,3
108,2
125,6
83,9
107,7
93,3 95,2
13,3
8,4 16,2
7,4
10,0
7,4
24,8
14,2
n.v.
12,7
12,7 11,9
1,9
1,8 3,9
1,3
3,0
1,5
5,7 1,5
n.v.
2,0
2,5 2,5
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW MW Vj
KeZa 15
Dichte der Leistungsberechtigten von existenzsichernden Leistungen
pro 1.000 EW (31.12.) im Betrachtungsjahr
- differenziert nach Leistungsarten -
Dichte der
Empfänger von
HLU a.v.E. pro
1.000 EW
gesamt
Dichte der
Emfänger von
GSiAE a.v.E. pro
1.000 EW
Dichte der
Empfänger von
SGB II pro 1.000
EW
Übergewicht der
SGB II-Dichte
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
23
Der höchste Dichte-Wert für die GSiAE a.v.E. besteht mit 24,8 je 1.000 Einwoh-
ner in Kassel. Mit 5,7 wird hier auch die höchste Dichte in der HLU a.v.E. ermi t-
telt. Die niedrigste Dichte in der GSiAE a.v.E. ergibt sich mit 7, 4 in Jena und
Erlangen, der Stadt mit der zugleich niedrigsten Dichte in d er Hilfe zum Leben s-
unterhalt (1,3).
Insgesamt kommt es zu einer leichten Absenkung der Transferleistungsdichte von
1,5 %. Einen Überblick, wie sich die Dichten im Einzelnen im Vergleich zum
Vorjahr entwickelt haben, zeigt die nachstehende tabellarische Übersicht:
ABB. 9: VERÄNDERUNG DER TRANSFERLEISTUNGSDICHTE IN PROZENT
4.2. Kommunale Leistungen nach dem SGB II
(Grundsicherung für Arbeitsuchende)
4.2.1. Leistungsart
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. das Arbeitslosengeld II (ALG II) wird
nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch ( SGB II) gewährt. Sie soll gem. § 1 SGB II
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der
Würde des Menschen entspricht. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die
mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben,
erhalten Sozialgeld, das nach denselben Regeln berechnet und gewährt wird wie
das Arbeitslosengeld II.
Mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II existiert eine Sozial-
leistung für alle erwerbsfähigen Arbeits uchenden, die vom Bund über die Bund e-
sagentur für Arbeit und den Kommunen getragen wird. Die HLU (vgl. Kap. 4.3)
und die GSiAE (vgl. Kap. 4.4) bestehen für solche Personen, die keinen Anspruch
auf Arbeitslosengeld II haben, insbesondere weil sie nicht (voll)erwerbsfähig sind.
Leistungsberechtigt sind gem. § 7 SGB II Personen, die
das 15. Lebensjahr vollendet und die Regelaltersgrenze noch nicht er-
reicht haben,
erwerbsfähig sind,
Veränderung der Dichten der
Leistungsberechtigten von
existenzsichernden
Leistungen vom Berichtsjahr
zum Vorjahr
Jahr BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Veränderung der Dichte HLU
a.v.E.
von 2014
auf 2015 -1,5% -0,1% -5,4% -15,8% -3,1% -16,2% 3,9% 2,3% n.v. -1,2% -4,1%
Veränderung der Dichte GSiAE
a.v.E.
von 2014
auf 2015 4,2% 0,9% 4,9% 3,3% 0,4% 5,6% 5,8% 5,8% n.v. -0,6% 3,4%
Veränderung der Dichte SGB II von 2014
auf 2015 -4,6% -7,8% 0,0% -3,8% -4,7% -5,1% -0,6% 1,6% -3,0% 6,4% -2,2%
Summe der Veränderungen: HLU
a.v.E., GSiAE a.v.E. und SGB II
von 2014
auf 2015 -3,3% -7,1% 0,5% -3,1% -4,4% -4,4% 0,7% 2,0% n.v. 5,5% -1,5%
Entwicklung der
Transferleistungs-
dichte
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
24
hilfebedürftig sind und
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
haben.
Um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen zu können, ist
weder Arbeitslosigkeit noch ein vorheriger Bezug von Arbeitslosengeld notwendige
Voraussetzung; sie können auch ergänzend zu anderem Einkommen oder Arbeits-
losengeld bezogen werden, wenn dieses Einkommen und eventuell vorhandenes
Vermögen nicht zur Deckung des individuellen, anerkannten Bedarfs ausreichen.
Der Bezug von Arbeitslosengeld II bedeu tet demnach nicht zwangsläufig, dass
eine Person arbeitslos ist. Ein weiterer Grund für den Leistungsbezug kann sein,
dass durch Erwerbseinkommen der individuelle Bedarf nicht gedeckt werden
kann und zusätzlich aufstockende Leistungen in Anspruch genommen werden
müssen.
Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
4.2.2. Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze
Die Arbeitsmarktintegration der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten obliegt der
Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit und ist damit nicht primäre Aufgabe
der Städte. Durch ihre Form der Trägerschaft sind die gemeinsamen Einrichtu n-
gen nach § 44b SGB II (gE) in das Ziel - und Controllingsystem der Agentur für
Arbeit eingebunden. Kommunale Interessen können primär durch das Gremium
der Trägerversammlung geltend gemacht werden. Den Arbeitsmarkt können
Kommunen entsprech end nur indirekt durch die Herstellung von Bedingungen
beeinflussen, die eine positive Entwicklung des Arbeitsmarktes ermöglichen.
Optionskommunen (zugelassene kommunale Träger) sind hingegen alleinige
Grundsicherungsträger und beeinflussen demzufolge – im gesetzlichen Rahmen –
direkt ihre Jobcenter. Im Benchmarkingkreis der mittelgroßen Großstädte sind
dies Erlangen und Jena.
Die Städte tragen die Verantwortung und die Kosten für die Leistungen für Unte r-
kunft und Heizung sowie für kommunale Eingliederungsleistungen nach
§ 16a SGB II. Diese umfassen die Betreuung minderjähriger oder behinderter
Kinder oder die häusl iche Pflege von Angehö rigen, die Schuldnerberatung, die
psychosoziale Betreuung und die Suchtberatung. Die Kosten der Unterkunft und
Heizung werden maßgeblich beeinflusst durch das Mietpreisniveau, Größe und
Energiebedarf bzw. Modernisierungsgrad der Wohnungen, Kostendifferenzen zwi-
schen Energielieferanten sowie Größe und Konstellation der Bedarfsgemein schaf-
ten.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
25
4.2.3. Wirkung der Leistungsgewährungsprozesse
Leistungen des SGB II machen den Großteil der Transferleistungsempfängerzahlen
aus. Dabei ist von wesent lichem Interesse, wie viele Personen pro 1.000 Ei n-
wohner Leistungen nach dem SGB II beziehen. Dies ist auch insofern von Rele-
vanz, als ein langjähriger Bezug von Arbeitslosengeld II bedeutet, dass kaum Ren-
teneinkommen oder das Alter absicherndes Vermögen e rwirtschaftet werden
kann.
Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Dichte der Leistungsbeziehenden
des SGB II als einen wichtigen Einflussfaktor für die Entstehung geringen Alter s-
einkommens.2
ABB. 10: DICHTE DER ERWERBSFÄHIGEN UND NICHT ERWERBSFÄHIGEN LEISTUNGSBERECHTIGTEN PRO 1.000 EIN-
WOHNER
Der Abgasskandal von VW in Wolfsburg zeigt bisher keine Wirkung auf die
SGB II-Dichte in Braunschweig, obwohl VW generell einen großen Einfluss hat.
Veränderungen werden für das Berichtsjahr 2016 erwartet , unter anderem auch
hinsichtlich der Einnahmen im städtischen Haushalt.
In Ludwigshafen zeigt sich ein Anstieg der Dichte, obwohl sich die Arbeitsmarkt-
situation in der Stadt eigentlich gut entwickelt. Neue Arbeits plätze sind häufig
verbunden mit bestimmten Qualifikationen, die nicht unbedingt bedient werden
können.
2 Die in diesem Kapitel verwendeten Daten beziehen sich auf den Datenstand vor der
Revision der Grundsicherungsstatistik. Erläuterungen zur Datenrevision der Grundsich e-
rung für Arbeitsuchende sind zu finden unter www.statistik.arbeitsagentur.de (Zugriff am
20. Juni 2016).
95,7
130,3
104,8
49,6
183,4
87,7
134,5
155,9
104,4
139,9
118,6
0
50
100
150
200
250
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 1 SGB II
Dichte der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(eLb und nEf)
pro 1.000 EW von 0 bis unter 65 J. in der Zeitreihe
2011 2012 2013 2014 2015
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
26
In Halle liegt keine Erklärung für die Reduzierung vor. Ggf. steht die Entwicklung
im Zusammenhang mit der Altersstruktur der Leistungsberechtigten, die das Ren-
tenalter erreicht haben und in den Rentenbezug wechseln, ohne auf Leistungen
der GSiAE angewiesen zu sein (in der GSiAE zeigt sich nur eine leichte Steig e-
rung, die dem allgemeinen Trend folgt, vgl. Kapitel 4.4.3).
In Salzgitter liegt im Vergleich zu den anderen Städten die höchste Dichtesteige-
rung der Leistungsberechtigten vor.
ABB. 11: DICHTE DER ERWERBSFÄHIGEN UND NICHTERWERBSFÄHIGEN LEISTUNGSBERECHTIGTEN NACH
ALTERSGRUPPEN PRO 1.000 ALTERSGLEICHE EINWOHNER
Im Verglei ch zum Vorjahr sind die mittleren Dichten der Leistungsberechtigten
pro 1.000 altersgleichen Einwohnern in fast allen Altersgruppen gesunken, wie
auch die folgende Tabelle verdeutlicht.
ABB. 12: DICHTE DER ERWERBSFÄHIGEN UND NICHTERWERBSFÄHIGEN LEISTUNGSBERECHTIGTEN NACH
ALTERSGRUPPEN PRO 1.000 ALTERSGLEICHE EINWOHNER: VERÄNDERUNG GGÜ. DEM VORJAHR
158 206 217
107
334
130
254 271 188 254 212
161
207 197
86
304
142
230 257
134
219
194
76
108 84
37
133
56
113
146
117
137
10184
121 89
42
173
85
119
145
94
136
10988
112
73
39
148
79
104
105
77
94
92
86
103
65
39
132
72
98
96
80
79
85
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 4 u. 5 SGB II
Dichte der erwerbsfähigen und nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(eLb und nEf)
nach Altersgruppen pro 1.000 altersgleiche Einwohner
am 31.12. des Betrachtungsjahres
eLb (55 bis
unter 65
Jahre)
eLb (50 bis
unter 55
Jahre)
eLb (25 bis
unter 50
Jahre)
eLb (15 bis
unter 25
Jahre)
nEf (7 bis
unter 15
Jahre)
nEf (0 bis
unter 7
Jahre)
BS C DA ER HAL MW
2015 ggü. 2014 -3,70% -8,77% -2,56% -4,59% -4,69% -1,43%
2014 ggü. 2013 -6,93% -6,10% 4,97% 3,06% -0,67% -0,40%
2015 ggü. 2014 -2,06% -6,62% 1,31% -7,23% -2,39% -1,80%
2014 ggü. 2013 -3,34% -0,79% 5,38% 1,45% -0,61% 1,26%
2015 ggü. 2014 -6,44% -11,60% -1,03% -2,42% -4,32% 0,89%
2014 ggü. 2013 -1,90% -1,70% 3,62% 4,06% 3,28% 1,55%
2015 ggü. 2014 -5,82% -7,81% -0,69% -2,50% -6,77% -2,73%
2014 ggü. 2013 -5,07% -5,03% 2,64% 0,90% -1,13% -0,61%
2015 ggü. 2014 -6,47% -11,20% -2,50% -11,77% -6,96% -5,88%
2014 ggü. 2013 -3,30% -6,37% 4,87% -1,39% -2,10% -2,45%
2015 ggü. 2014 -1,09% -7,22% 1,86% 0,73% -3,59% -2,51%
2014 ggü. 2013 -4,40% -4,25% -5,41% -2,83% -3,76% -2,69%
Veränderung der Dichte
eLb 50 bis unter 55 Jahre
Veränderung der Dichte
eLb 55 bis unter 65 Jahre
Veränderung gegenüber den Vorjahren
Veränderung der Dichte
nEf 0 bis unter 7 Jahre
Veränderung der Dichte
nEf 7 bis unter 15 Jahre
Veränderung der Dichte
eLb 15 bis unter 25 Jahre
Veränderung der Dichte
eLb 25 bis unter 50 Jahre
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
27
Den stärksten Rückgang weist Erlangen bei d er Altersgruppe 50 bis unter
55 Jahre auf, in Chemnitz zeigen sich vor allem Reduzierungen in den Altersklas-
sen der 15- bis unter 25-Jährigen und bei den 50 - bis unter 55-Jährigen. In der
jüngeren Altersklasse könnte ein Zusammenhang mit der Erhöhung der Zahl der
Einwohner dieser Altersgruppe durch die zugezogenen Asylbewerber stehen.
Die Verweildauer im Leistungsbezug ist von besonderem Interesse, weil ein langer
Leistungsbezug die Möglichkeit zum Aufbau eigener Quellen der Altersversorgung
(Renten etc.) und Vermögen stark schmälert. Mit anderen Worten ließe sich fo r-
mulieren, dass ein hohe r Anteil langer Verweildauern ein Indikator für zukünf tige
Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungssystemen ist. Hier wäre im ko m-
menden Benchmarkingjahr ein Vergleich der Städte untereinander interessant mit
Blick auf die Frage, ob die Städte mit hohen Verweildauern im Rechtskreis SGB II
eine hohe Dichte der Leistungsberechtigten gem. 4. Kapitel SGB XII (Grundsiche-
rung im Alter und bei Erwerbsminderung) aufweisen.
Entsprechend existiert die Fallkategorie „Langzeitleistungsbezieher“ ; als Langzeit-
leistungsbezieher gilt , wer in den letzten 24 Monaten mindestens 21 Monate
Leistungen bezogen hat.3
Die folgende Abbildung verdeutlicht, dass im Mittelwert der Bestand an Langzei t-
leistungsbeziehenden von Leistungen des SGB II weiter abgebaut werden konnte,
mit im Vergleich unterschiedlicher Intensität:
3 Vgl. Methodenbericht der Statistik der BA zu Verweildauern von Leistungsberechtigten in
der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2013, Anlage D (Messung des Langzeitleis-
tungsbezugs in den Kennzahlen nach §48a SGB II), abzurufen unter statistik-
arbeitsagentur.de (Zugriff am 20.06.2016).
J KS LU P SZ MW
2015 ggü. 2014 -4,55% 0,11% -0,70% 10,88% 4,90% -1,43%
2014 ggü. 2013 2,63% 3,98% -1,01% -2,38% 0,14% -0,40%
2015 ggü. 2014 -7,61% 1,82% 1,65% -14,43% 10,13% -1,80%
2014 ggü. 2013 1,72% 6,36% 1,32% -0,41% 2,02% 1,26%
2015 ggü. 2014 4,36% -0,77% 2,59% 21,81% 7,87% 0,89%
2014 ggü. 2013 6,21% 1,66% 6,33% -0,50% -2,24% 1,55%
2015 ggü. 2014 -6,23% -0,44% 2,53% -6,04% 6,19% -2,73%
2014 ggü. 2013 0,78% 4,15% 3,41% -4,23% -1,07% -0,61%
2015 ggü. 2014 -10,72% -1,31% -1,16% -6,47% -1,63% -5,88%
2014 ggü. 2013 -6,45% -0,22% -0,09% -8,72% 2,29% -2,45%
2015 ggü. 2014 -5,58% -5,34% 0,79% -2,84% 2,56% -2,51%
2014 ggü. 2013 -0,66% -2,89% -0,53% -2,10% 1,03% -2,69%
Veränderung der Dichte
eLb 50 bis unter 55 Jahre
Veränderung der Dichte
eLb 55 bis unter 65 Jahre
Veränderung gegenüber den Vorjahren
Veränderung der Dichte
nEf 0 bis unter 7 Jahre
Veränderung der Dichte
nEf 7 bis unter 15 Jahre
Veränderung der Dichte
eLb 15 bis unter 25 Jahre
Veränderung der Dichte
eLb 25 bis unter 50 Jahre
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
28
ABB. 13: VERWEILDAUERN DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN
Besonders stark fiel der Rückgang in Chemnitz aus. Auffallend an den Ergebni s-
sen ist, dass Rückgänge der Langzeitleistungsbeziehenden vor allem in den os t-
deutschen Städten zu beobachten sind. Ggf. besteht hier noch ein größeres P o-
tenzial für eine nachhaltige Vermittlung in Arbeit.
Der Rückgang in Braunschweig ist verschiedenen Faktoren geschuldet. So wer-
den bspw. Zuschüsse an Arbeitgeber gezahlt, um eine nachhaltige Arbeitsvermitt-
lung zu erzielen. Zeitarbeitsfirmen sind zwar vorhanden, stehen jedoch nicht im
Fokus der Vermittlungsbemühungen.
Abgebildet wird die bisherige Verweilzeit in der Grundsicherung vom Zugang bis
zum aktuellen Messzeitpunkt. In der Realität gibt es aber häufig Unterbrechungen
der Hilfebedürftigkeit, die sehr kurz , aber auch sehr lang sein können . Entspre-
chend existiert ein Personenkreis, bei dem sich Phasen der Hilfebedürftigkeit und
der kurzfristigen Überwindung der Hilfebedürftigkeit abwechseln. Die nächste
Abbildung verdeutlicht dies:
-3,7
-4,7
4,6
-0,7
-2,1
-3,5
0,3
1,2
-2,5
1,6
-1,0
-4,6
-8,1
0,6
3,0
-5,5
-5,6
0,1
0,7
-2,6
1,9
-2,0
-10
-8
-6
-4
-2
0
2
4
6
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa K3
Veränderung des Bestands der Langzeitleistungsbezieher
Stand Dezember des jeweiligen Jahres
2014 2015
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
29
ABB. 14: ANTEIL DER ZUGÄNGE (ELB) MIT UND OHNE ALG II - VORBEZUG
Der Vergleich der Ergebnisse des Berichtsjahres mit den Vorjahresergebnissen
zeigt, dass der Anteil der „echten Zugänge“, also der Personen ohne Leistungsb e-
zug innerhalb der letzten zwei Jahre, von 22,9 % auf 25 % angestiegen ist. Dies
ist zunächst positiv zu bewerten, allerdings zeigt sich auch ein erhöhter Anteil
derjenigen, die innerhalb der letzten drei Monate bereits im ALG II-Bezug gewe-
sen sind.
Der sog. „Drehtüreffekt“, also das Verlassen des Leistungsbezugs und die kurzfris-
tige Rückkehr in den Leistungsbezug, setzt besonders stark in Braunschweig ein.
Hier zeigt sich eine rückläufige Dichte der Leistungsberechtigten und entspr e-
chend erhöhte Arbeitsmarktintegration bei gleichzeitig hohem und ggü. dem Vo r-
jahr gestie genem Anteil der Leistungsberechtigten mit Vorbezug von unter drei
Monaten. Den im Ver gleich der Städte höchsten Anteil der Zugänge mit einem
Leistungsbezug innerhalb der letzten drei Monate zeigt Halle mit 41,2 %, der
Wert ist stabil geblieben. Hier scheint es nicht zu gelingen, Personen nachhaltig
in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Entsprechend scheint dies in der Stadt mit
dem niedrigsten Wert (34,6 % in Erlangen) besonders gut zu gelingen.
Insgesamt sind über ein Dr ittel der Leistungsberechtigten innerhalb von drei M o-
naten erneut im Leistungsbezug. Der Anteil der kurzfristigen Wiederkehrer in den
Leistungsbezug hat sich ggü. 2014 minimal erhöht von 37,6 % auf 38,2 %. Ent-
sprechend müssen die Anstrengungen der Städte in Richtung einer nachhaltigen
Vermittlung in den Arbeitsmarkt verstärkt werden, auch um einer dauerhaften
Abhängigkeit vom Bezug staatlicher Transferleistungen vorzubeugen.
40,5 38,4 38,7 34,6
41,2 36,9 36,7 36,1 39,5 39,7 38,2
38,4 43,3
33,8
35,2
37,8
33,6 38,5 35,1
36,6 35,0 36,7
21,1 18,3
27,5 30,2
21,0
29,5 24,8 28,7 23,9 25,2 25,0
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa 13a, 13b, 13c SGB II
Anteil der Zugänge (eLb) mit und ohne ALG II-Vorbezug
an allen Zugängen in Prozent im Betrachtungsjahr
Anteil der
Zugänge von eLb
ohne Vorbezug
("echte Zugänge")
Anteil der
Zugänge von eLb
mit Vorbezug von
mehr als 3
Monaten an allen
Zugängen
Anteil der
Zugänge von eLb
mit Vorbezug von
bis zu 3 Monate
an allen
Zugängen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
30
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, wie im obigen Kap i-
tel beschrieben, nicht ausschließlich arbeitslose Menschen , sondern die Leistung
kann auch als aufstockende Leistung gewährt werden, wenn das Einkommen aus
Erwerbstätigkeit nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreicht.
Auffällig ist, dass die größte Teilgruppe der abhängig erwerbstätigen Leistungsbe-
rechtigten ein monatliches Einkommen von unter 450 Euro hat. Wenn die Lei s-
tungsberechtigten also erwerbstätig si nd, dann v.a. in Minijobs, wie die nächste
Grafik zeigt:
ABB. 15: ANTEILE DER ABHÄNGIG BESCHÄFTIGTEN ELB MIT ERWERBSEINKOMMEN
Der höchste Anteil der abhängig beschäftigten erwerbsfähigen Leistungsberechtig-
ten mit einem Erwerbseinkommen von über 1.200 Euro, nämlich fast ein Viertel,
findet sich in Potsdam (23,7 %).
In der Vergangenheit nahmen die Anstrengungen zur Arbeitsmarktintegration u n-
terschiedlicher Gruppen auch in den Teilnehmerstädten zu, so sind bspw. ve r-
stärkt Alleinerziehende und aufgrund der hohen Zuwachsraten sowie der aktue l-
len gesetzlichen Entwicklungen die Personengruppe mit nichtdeutscher Staat s-
bürgerschaft im Fokus.
49,4 46,7
39,9 44,3 40,3 44,8
51,2 47,7
36,9
50,8 45,2
23,1
18,5
24,4
22,0
21,6
21,4
24,4
24,1
20,9
22,3
22,3
14,3
16,3 17,1
19,1
19,3
18,2
14,2
13,8
18,5
13,7
16,4
13,2 18,6 18,6 14,6 18,8 15,6 10,2 14,4
23,7
13,2 16,1
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa 18.a-c SGB II
Anteile der abhängig beschäftigten eLb mit Erwerbseinkommen
differenziert nach Höhe des monatlichen Einkommens in Prozent
im November des Betrachtungsjahres
über 1200 Euro
zwischen 850 und
unter 1200 Euro
zwischen 450 und
unter 850 Euro
bis 450 Euro
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
31
Bei den Alleinerziehenden zeigt sich eine ggü. dem Vorjahr gestiegene Integrat i-
onsquote4 in den Städten, ihr Anteil an den Bedarfsgemeinschaften hingegen ist
mit 19,5 % stabil geblieben (siehe folgende Abbildungen).
ABB. 16: INTEGRATIONSQUOTE ALLEINERZIEHENDE
4 Als Integrationen gelten alle Aufnahmen von sozialversicherungspflichtigen Beschäfti-
gungen, voll qualifizierende berufliche Ausbildungen oder selbständige Erwerbstätigkeit
von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - unabhängig davon, ob die Hilfebedürftigkeit
durch die Erwerbstätigkeit beendet wird oder ob sich der Arbeitslosigkeitsstatus (arbeits-
los, nicht arbeitslos arbeitsuchend, nicht arbeitsuchend) durch die Erwerbstätigkeit än-
dert (vgl. https://www.sgb2.info/kennzahlen/hilfe, Zugriff am 20.06.2016).
20,8
23,2
19,3
21,4
22,0
30,2
20,2
16,9
25,6
15,4
21,5
21,3
27,5
17,8
18,3
24,3
38,5
21,0
19,4
24,2
15,9
22,8
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa K2E4
Integrationsquote Alleinerziehende
Summe der Integrationen in den vergangenen 12 Monaten im Verhaltnis zum durchschnittlichen Bestand
der Alleinerziehenden in den vergangenen 12 Monaten, Stand Dezember des jeweiligen Jahres
2014 2015
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
32
ABB. 17: ANTEIL DER BEDARFSGEMEINSCHAFTEN MIT ALLEINERZIEHENDEN
Insgesamt ist der Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden an a l-
len Bedarfsgemeinschaften im Zeitverlauf stabil. Dabei ist die Entwicklung in den
Städten unterschiedlich:
So stieg der Anteil i n Chemnitz erneut an (auf 19,1 %). Hier hat sich die Grund-
gesamtheit der Bedarfsgemeinschaften analog zur Entwicklung der Dichte der
Leistungsberechtigten pro 1.000 Einwohner (vgl. Abb. 11) reduziert, so auch die
Anzahl der Alleinerziehenden. Diese verringerte sich jedoch nicht so st ark wie die
Grundgesamtheit, sodass sich der Anteil der Alleinerziehenden an allen Bedarfs-
gemeinschaften erhöht hat.
In Kassel hingegen sank der Anteil der Alleinerziehenden -Bedarfsgemeinschaften
auf 17,9 %, wohl auch weil in Kassel in den vergangenen Jahren Alleinerziehen-
de im Fokus der arbeitsmarkpolitischen Anstrengungen durch das örtliche Jo b-
center waren, was sich in der leicht erhöhten Integrationsquote niederschlägt .
Hierunter fielen diverse Angebote, wie bspw. eine Beratungsstelle für Al leinerzie-
hende mit zwei Beratungsfachkräften, besonderen Informationsveranstaltungen
und Ausbildungsangebote n. Weitere Informationen zu den einzelnen Projekten
und Handlungsansätze wurden innerhalb des Benchmarkingkrei ses geteilt und
können bei der Projektleitung der Stadt Kassel (vgl. Kap. 8.4) angefragt werden.
Eine ähnliche Entwicklung (steigende Integration und gleichzeitig sinkender Anteil
an den Bedarfsgemeinschaften) der Alleinerziehenden lässt sich in Ludwigshafen
beobachten.
Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist die Staatsangehörigkeit. Die Personen-
gruppe ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist insofern interessant, als der Anteil
18,1
19,1
21,6
22,3
19,7
18,5
17,9
18,5
20,7
18,4
19,5
0
5
10
15
20
25
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa 11.5 SGB II
Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden
(d.h. mit Kindern unter 18 Jahren)
mit Bezug ALG II/Sozialgeld an allen BG
in Prozent in der Zeitreihe
2011 2012 2013 2014 2015
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
33
dieser Einwohnergruppe an der Bevölkerung in den mittelgroßen Großstädten im
Jahr 2015 12,7 % betrug und in den letzten Jahren anstieg (vgl. Kap. 3.1).
Entsprechend stellt sich die Frage, wie hoch die Dichte in dieser Personengruppe
ist.
ABB. 18: DICHTE DER SGB II-PERSONEN NACH STAATSANGEHÖRIGKEIT PRO 1.000 EINWOHNER
Die Dichte der SG B II-Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist besonders
niedrig in Erlangen, Jena und Chemnitz. Ggf. besteht für Chemnitz eine Erklä-
rung darin, dass in Chemnitz viele Personen mit nichtdeutscher Staatsangehörig-
keit keinen Anspruch auf SGB II-Leistungen haben, weil sie andere Leistungen ,
wie Leistungen nach dem AsylbLG, erhalten oder einen Studentenstatus haben.
Zudem existieren in Chemnitz:
eine Kooperationsvereinbarung mit der Agentur für Arbeit zur Eingli e-
derung in Arbeit für Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung
(außer für Personen aus sicheren Drittstaaten),
das Projekt "Angekommen - Angenommen" für Leistungsberechtigte
gemäß AsylbLG. Das Projekt bietet eine Art Feststellungsmaßna hme.
Es besteht aus 5 Modulen (Bedarfs- und Profilanalyse, Zugang und In-
formationen, Einblicke und Erfahrungen, berufliche Orientierung und
Planung, Qualifizierung). Ziel ist es, den Teilnehme nden einen indivi-
duellen Weg der Integration aufzuzeigen und Unterstützung zu bi eten.
Beispielsweise werden die Asylbewerber in Sprachkurse und A rbeits-
gelegenheiten vermittelt. Zudem werden Kenntnisse zur Arbeit skultur
in Deutschland vermittelt. Unterstützung erhalten die Teilne hmenden
aber auch beim Erstellen von Bewerbungen. Dafür ist häufig e in Be-
67,7
91,7
67,3
35,5
130,6
65,0
87,7
100,5
74,2
90,8
81,1
149,0
140,9
170,6
65,4
262,9
122,0
216,7
206,7
223,5
220,6
177,8
0
50
100
150
200
250
300
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 3.1a und 3.1b SGB II
Dichte der SGB II-Personen nach Staatsangehörigkeit
pro 1.000 Einwohner der jeweiligen Einwohnerschaft
im Betrachtungsjahr
Dichte der SGBII-Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit (inkl. doppelter)
Dichte der SGBII-Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
34
rufsanerkennungsverfahren nötig. Auch hierbei erhalten die Asylb e-
werber praktische Hilfe. Ein weiterer wichtiger Unterstützung sbedarf
in diesem Zusammenhang findet sich bei der Erstellung von Leben s-
läufen. Außerdem wird das Verhalten und Auftreten bei Vorstellungs-
gesprächen trainiert.
Am Ende der Maßnahme erhalten die Teilnehme nden ein Portfolio, in
dem ihre Interessen, Stärken und Fähigkeiten dokumentiert sind. All
diese Maßnahmen verfolgen das Ziel, eine rasche Eingliederung auf
dem Arbeitsmarkt nac h Erhalt ihrer Aufenthaltserlaubnis sicher zu
stellen.
Insgesamt (über alle Module) können maximal 200 Teilnehmende be-
treut werden. Die Dauer beträgt pro Teilnehme nden maximal sechs
Monate, eine Verlängerung ist im Einzelfall um drei Monate möglich.
Das Projekt startet im Mai 2016, entsprechend muss die Entwicklung
betrachtet werden.
Festlegungen zum Verfahren (Aufgabenverteilung, Informationsflüsse,
Prozessablauf) zum Übergang von Personen mit Aufenthaltserlaubnis
ins Jobcenter.
Die höchsten Dichten der Leistungsbeziehenden im Rechtskreis SGB II mit nicht-
deutscher Staatsbürgerschaft zeigen sich in Halle (262,9) und in Kassel (216,7).
Generell ist dieser Personenkreis im besonderen Maße von Arbeitslosigkeit betrof-
fen, da es für diesen Personenkreis schwieriger und langwieriger ist in Arbeit oder
Ausbildung/Schule einzumünden.
Die monatlichen Gesamtausgaben für kommunale Leistungen im Rechtskreis
SGB II pro Leistungsberechtigte n beliefen sich im Jahr 2015 auf gut 198 Euro.
Damit ist dieser Wert erneut um 0,62 % gestiegen, wie die nächste Abbildung
zeigt.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
35
ABB. 19: KOMMUNALE GESAMTAUSGABEN FÜR SGB II-LEISTUNGEN
Nach wie vor hat Darmstadt mit 227,8 Euro die höchsten Gesamtausgaben pro
Leistungsberechtigten im SGB II, dicht gefolgt von Braunschweig (227,2 Euro).
Chemnitz konnte die Ausgaben pro Leistungsberechtigten senken auf gut
180 Euro pro Leistungsberechtigten, was im Wesentlichen auf eine geringfügige
Absenkung der Kosten der Unterkunft zurückzuführen ist.
4.3. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel
SGB XII
4.3.1. Leistungsart
Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ist eine bedarfsorientierte Leistung der S o-
zialhilfe, welche die Sicherstellung des Existenzminimums für eine kleine Pers o-
nengruppe, die von den beiden bedeutenden Le istungsarten der Grundsicherung
(Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII) nicht erfasst wird , ge-
währleisten soll. Sie bildet eine weitere Ebene im Netz der sozialen Sicherung.
Eine Leistungsgewährung kann in und außerhalb von Einrichtungen erfolgen. Der
vorliegende Bericht bezieht sich in seinen Ausführungen auf die Leistungen, die
außerhalb von Einrichtungen gewährt werden.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen können Leistungen der HLU a.v.E. von folge n-
den Personengruppen in Anspruch genommen werden:
227,2
180,1
227,8
193,7
182,7
197,4
197,3
181,8
n.v. n.v.
198,5
0
50
100
150
200
250
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Euro
KeZa 23 SGB II
Kommunale Gesamtausgaben für SGB II-Leistungen
pro Leistungsberechtigten (eLb und nEf) und Monat ohne Ausgaben nach § 16 (a) SGB II
in Euro in der Zeitreihe
2011 2012 2013 2014 2015 ohne Ausgaben für
BuT-Leistungen
HLU a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
36
Personen, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben und
die Rente aufgrund voller Erwerbsminderung nach
§ 43 Abs. 2 SGB VI auf Zeit erhalten,
die vorübergehend (länger als sechs Monate, aber noch nicht
dauerhaft) weniger als drei Stunden täglich erwerbsfähig sind,
die vorgezogene Altersrente erhalten und über nicht ausrei-
chendes Einkommen verfügen.
Kinder unter 15 Jahren, die bei anderen Personen als ihren Eltern le-
ben.
Personen im Rentenalter ohne Anspruch auf Leistungen der GSiAE
aufgrund von vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführter Mittello-
sigkeit.
Für alle drei Personengruppen gilt, dass die Anspruchsvoraussetzungen erfüll t
sind, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den no t-
wendigen Lebensunterhalt zu sichern und die erforderlichen Leistungen nicht von
anderen Personen gedeckt werden.
Der Umfang der HLU richtet sich nach den Erfordernissen im Einzelfall. Der Be-
darf setzt sich generell aus folgenden Komponenten zusammen:
maßgebender Regelsatz,
Kosten der Unterkunft und Heizung,
Mehrbedarfe, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen,
einmalige Leistungen,
Beiträge für die Vorsorge,
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,
Leistungen für Bildung und Teilhabe.
4.3.2. Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze
In der Praxis zeigt sich, dass der Bezug von HLU häufig als Übergang zwischen
dem SGB II und dem GSiAE-Bezug dient. Dementsprechend hoch ist die Fluktua-
tion, die sich für die geringe Anzahl an Fällen in diesem Leistungsbereich darbi e-
tet.
Es fällt den Trägern der Sozialhilfe die Aufgabe zu, den Leistungsberechtigten in
erster Linie eine „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu bieten.
Der Fokus der Zielsetzung liegt darauf die psychosozialen Strukturen zu stabilisie-
ren, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen und einen weiteren oder anderen
Hilfebedarf zu verhindern. In der Praxis können gezielt e Maßnahmen zur Aktivi e-
rung nur einen kleinen Personenkreis erreichen.
Anspruchs-
berechtigung
Leistungs-
komponenten
Aktivierung durch
gezielte Einzelmaß-
nahmen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
37
In Bezug auf die Gewährungsprozesse von HLU wird insbesondere der Abgre n-
zung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie zur Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung ein hohe r Wert beigemessen. Dies erfolgt durch B e-
obachtung und Steuerung der Zu - und Abgänge in und aus dem SGB II und der
GSiAE.
Personen, die gemäß Begutachtung mehr als sechs Monate voll erwerbsgemindert
sind, aber noch nicht vom Rentenversicherungsträger als dauerhaft voll erwerbs-
gemindert eingestuft worden sind, fallen in den Leistungsbereich der HLU.
Folgende Ansätze bieten konkrete Steuerungsmöglichkeiten:
verbindliche Verfahrensvereinbarungen mit den beiden Leistungs -
bereichen SGB II und GSiAE,
Einrichtung einer freiwilligen Einigungsstelle in Streitfragen mit dem
Jobcenter,
zeitnahes Veranlassen der Begutachtung der Erwerbsfähigkeit zur
Überführung an die GSiAE bei dauerhafter Erwerbsminderung,
Aktivierung in Richtung Arbeitsmarkt und Überführung an das SGB II,
verbindliche Verfahrensvereinbarungen mit dem Rententräger bei Leis-
tungsberechtigten, die einen Rentenanspruch haben.
Die Steuerungsrelevanz im Gesamtkontext kommunaler Aufgaben und Ausgaben
ist eher gering. Indikatoren dafür, dass eine Kommune erfolgreicher agiert als eine
andere, können allenfalls aus einer Reduzierung der Dichte gewonnen werden.
4.3.3. Wirkung der Leistungsgewährungsprozesse
In der folgenden Abbildung ist die Dichte der Leistungsberechtigten der Hilfe zum
Lebensunterhalb außerhalb von Einrichtungen in einer fünfjährigen Zeitreihe von
2011 bis 2015 dargestellt. Die aufgezeigten Ergebnisse weichen von denen in
den vorherigen Kapiteln dargestellten ab, da hier als Bezugsgröße 1.000 Einwoh-
ner im Alter bis unter 65 Jahren genutzt wird, während sich die Ergebnisse zuvor
auf 1.000 Einwohner aller Altersklassen beziehen.
Steuerungsansätze
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
38
ABB. 20: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN VON HLU A.V.E.
Aufgrund der insgesamt nie drigen Anzahl von L eistungsberechtigten in der
HLU a.v.E. führen schon geringfügige Veränderungen der Fallzahlen zu großen
Unterschieden zwischen den Städten bzw. gegenüber dem Vorjahr.
Zudem beeinflusst auch das heterogene Vorgehen und die Intensität de r Begut-
achtungspraxis der Erwerbsfähigkeit in den am Kennzahlenvergleich teilnehme n-
den Städten die Entwicklung der Anzahl der Leistungsberechtigten in der HLU.
Die Spanne der Dichte der Leistungsberechtigten in der HLU a.v.E. im Bericht s-
jahr reicht von 1,6 in Erlangen bis zu 7,1 in Kassel.
Seit Beginn der Zeitreihe ist eine kontinuierliche Erhöhung der Dichte von Leis-
tungsberechtigten der HLU a.v.E. zu beobachten. Im aktuellen Berichtsjahr
kommt es jedoch zu einer Reduzie rung, die im Mittelwert der Städte bei 3,0 %
liegt.5 Dies ist insofern überraschend, da keine gesetzlichen Änderungen oder
andere allgemeinwirksamen Faktoren ergründet werden konnten, die diese En t-
wicklung begründen würden . Somit kann der Rückgang im Mittel wert nur auf
stadtindividuelle Aspekte zurückgeführt werden.
Der Rückgang der Dichte im Mittelwert resultiert aus Reduzierungen in sieben am
Vergleichsring beteiligten Städte, die am stärksten in Jena (-16,1 %), Erlangen
(-16,1 %) und Darmstadt (-5,8 %) zu beobachten sind. Lediglich in Kassel
(+3,6 %) und Ludwigshafen (+2,2 %) erhöhen sich die Dichten.
5 Bei der Berechnung der Veränderung im Vergleich zum Vorjahr wird der Vorjahreswert
aus Potsdam nicht berücksichtigt.
2,4
2,5
4,7
1,6
3,9
1,9
7,1
1,8
n.v.
2,6
3,2
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 1 SGB XII
Dichte der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E.
jeweils am 31.12. pro 1.000 Einwohner unter 65 Jahre
2011 2012 2013 2014 2015
Geringe Verände-
rungen wirken sich
stark aus
Reduzierung der
Dichte HLU a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
39
Die geringen Fallzahlen führen bei den Entwicklungen der Dichte zu einem größe-
ren Einfluss bei Veränderungen der Einwohnerzahlen. So steht der berechnete n
Reduzierung der Dichte in Chemnitz um 0,4 % eine gestiegene Anzahl von Lei s-
tungsberechtigten gegenüber. In allen anderen Städten wirkt sich der Effekt j e-
doch nicht in einem Richtungswechsel der Dichte-Entwicklung aus.
Der Rückgang der Dichte in der Sta dt Jena resultiert einerseits aus einer höheren
Fluktuation in das SGB II sowie andererseits aus einem vermehrten Wechsel in
das vierte Kapitel des SGB XII, wobei aufgrund der relativ niedrigen Grundg e-
samtheit der Fälle hier kein allgemeingültiger Trend abgeleitet werden kann.
Der Blick auf die Entwicklung der Dichte in Darmstadt zeigt in der Zeitreihe – mit
Ausnahme des Jahres 2014 – einen deutlichen Rückgang der Dichte in den Vo r-
jahren, der sich im Berichtsjahr fortsetzt. Die Reduzi erung der Dichte steht im
Zusammenhang mit einem seit 2010 durchgeführten Projekt, welches mit der
Einführung eines Fallmanagements im Leistungsbereich begann. Im weiteren
Verlauf des Projektes wurde das Verfahren zur Begutachtung der Erwerbsfähigkeit
geändert und die Sachbearbeitung fü r Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel
SGB XII getrennt. Insbesondere die frühzeitige Zuständigkeitsprüfung (HLU oder
GSiAE) durch den Rententräger wirkte sich auf die rückläufige Dichte in der HLU
aus.
In Kassel ist die Dichte in den existenzsichernden Leistungen aufgrund der zuvor
beschriebenen Wirtschaftsfaktoren und belastender Rahmenbedingungen traditio-
nell hoch. In der HLU a.v.E. stehen zwei Vollzeitäquivalente für die Durchführung
eines Fallmanagements zur Verfügung. Zielsetzung der Tätigkeiten ist die Wiede r-
herstellung der dauerhaften Erwerbsfähigkeit und damit die Vermeidung der vo l-
len dauerhaften Erwerbsminderung, so dass der Einsatz des Fallmanagements zu
einem durchschnittlich längeren Verbleib in der HLU führt, der die Steigerung der
Dichte von 3,6 % begründet. Zudem werden bei der Zugangsprüfung auch Gu t-
achten des Gesundheitsamtes und nicht nur die des Rententrägers akzeptiert.
In Ludwigshafen kam es auch im Vorjahr zu einer Erhöhung der Dich te, die im
Zusammenhang mit der Zunahme der Befristung von Renten stand, die aufgrund
einer Erwerbsminderung bewilligt wurden. Das verstärkte Einsetzen der Befristung
setzt sich im Berichtsjahr fort und kann sich ggf. zukünftig positiv auswirken, da
der Weg zurück in die Erwerbstätigkeit als Option offen bleibt.
Wenn die Gruppe der Leistungsbezieher der HLU vorrangig durch Personen g e-
prägt ist, die vergleichsweise geringe Ausgaben verursachen, dann folgt entspr e-
chend ein gesenktes Ausgabevolumen für Leistu ngen der HLU insgesamt. Kon s-
tellationen, die als tendenziell günstiger gelten, sind:
Projekt in
Darmstadt
Steigende Dichten
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
40
Leistungsberechtigte unter 15 Jahren
Kinder, die nicht bei ihren Eltern (Unterhaltsverpflichteten), sondern
bei Verwandten oder ander en Personen leben. Aufgrund niedrigerer
Regelsätze im Vergleich zu älteren Leistungsberechtigten und ve r-
gleichsweise geringen Anteilen für Kosten der Unterkunft sind diese
für den Träger der Sozialhilfe eher „günstige Fälle“.
Rentner vor Erreichen der Altersgrenze
Renten werden als Einkommen auf die Leistung der HLU angerechnet.
Die HLU stellt dort lediglich eine ergänzende Hilfe dar. Dies betrifft
zum Beispiel Personen mit vorgezogener Altersrente.
Ein Personenkreis im HLU -Leistungsbezug, der tendenziell höhere Ausgaben ver-
ursacht, ist:
vorübergehend erwerbsgeminderte Personen
Diese haben meist keine anrechenbaren Einkommen. Zu den vorübe r-
gehend erwerbsgeminderten Personen gehören insbesondere Personen
mit nicht dauerh aften psychischen Erkrankungen oder Suchterkra n-
kungen.
Die folgende Grafik zeigt die Ausgaben pro Leistungsberechtigten der HLU a.v.E.
in einer Zeitreihe von 201 1 bis 2015. Für die Berechnung der Fallkosten wird
das Ausgabevolumen zur Anzahl der Personen im Leistungsbezug zum Stichtag
31.12. des jeweiligen Berichtsjahres ins Verhältnis gesetzt. Dargestellt sind die
Bruttoausgaben ohne Abzug von Einnahmen.
ABB. 21: BRUTTO-AUSGABEN FÜR LAUFENDE HLU A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN ZUM STICHTAG 31.12.
5.304
3.749
6.734
5.907
4.037
5.189
6.727
4.810
n.v.
7.123
5.509
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
10.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Euro
KeZa 12 SGB XII
Ist-Ausgaben für laufende HLU a.v.E.
pro HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. pro Jahr in Euro
2011 2012 2013 2014 2015
Kostengünstige
Fallkonstellationen
Kostenintensive
Fallkonstellationen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
41
Durch die insgesamt geringe Anzahl von Leistungsberechtigten können bereits
wenige kostenintensive Fälle zu überdurchschnittlichen Ausgaben pro Leistung s-
berechtigten führen oder größere Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr b e-
gründen.
Die zwischen den Städten bestehende große Spannbreite der Fallkosten erklärt
sich auch durch die starken Unterschiede, bei den Unterkunftskosten. Ebenso
wirken sich Erhöhungen der Regelsätze sowie die nach § 35 SGB XII anfallenden
Kosten für die Warmwas seraufbereitung steigernd auf das Ausgabevolumen ins-
gesamt aus.
Vor allem in Halle und Erlangen kommt es zu Steigerungen der Ausgaben pro
Leistungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr. Während in Halle die Ursachen
in den Anpassungen der Regelsätze und Krankenkassenbeiträge zu suchen sind,
zeigt sich für Erlangen, dass sich die Anzahl der Leistungsberechtigten im Gegen-
satz zum Jahresverlauf zum Stichtag 31.12.2015 reduzierte und damit höhere
Fallkosten berechnet werden. Wird die durchschnittliche Zahl der Leistungsb e-
rechtigten in 2015 ins Verhältnis zu den Ausgaben gesetzt, zeigt sich sogar eine
leichte Reduzierung der Ausgaben pro Fall.
Eine Reduzierung der Ausgaben pro Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. zeigt
sich in Darmstadt sowohl zum Stichtag als auch im Jahresdurchschnitt der Pe r-
sonenzahlen. Ursächlich hierfür ist jedoch keine tatsächliche Ausgabenreduzi e-
rung, sondern ein Buchungsfehler, der in 2015 korrigiert wurde.
Im Mittelwert der Städte zeigt sich e ine Steigerung der Fallkosten in der HLU
a.v.E. um 5,3 % zum Stichtag 31.12.2015, die jedoch bei Betrachtung der Fal l-
kosten auf Basis der Personenzahlen im Jahresdurchschnitt mit einem Wert von
0,0 % stagniert.
Da das verfügba re Einkommen auf die Leistungen der HLU a.v .E. angerechnet
wird, besteht ein Einflussfaktor auf die Höhe der Fal lkosten durch die Zusa m-
mensetzung der Gruppe von Leistungsberechtigten und dem Anteil derer, die E r-
werbsminderungsrenten beziehen. Je mehr Rente neinkommen für die Bedarfsd e-
ckung genutzt werden kann, desto geringer sind die Leistungen der HLU, die au f-
gestockt werden. In Chemnitz ist der Anteil der Leistungsberechtigten mit einer
Erwerbsminderungsrente vergleichsweise hoch und nimmt Einfluss auf die unter-
durchschnittliche Höhe der Fallkosten. Umgekehrt zeigen sich für Darmstadt ein
geringerer Anteil von Leistungsberechtigten mit einer anrechenbaren Rente und
gleichzeitig überdurchschnittlich hohe Fallkosten. Im Mittelwert der Städte hat
sich der Ante il der Leistungsberechtigten mit befristeten Erwerbsunfähigkeitsre n-
ten reduziert.
Veränderungen der
Fallkosten HLU
a.v.E.
Erwerbs-
minderungs-
renten
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
42
4.4. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem 4. Kapitel SGB XII
4.4.1. Leistungsart
Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII zur Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung (GSiAE), werden hilfebedürftigen Personen zugesprochen, die
die Regelaltersgrenze überschritten haben oder über 18 Jahre alt und dauerhaft
voll erwerbsgemindert sind. Für beide Personengruppen ist das eigene Einko m-
men und Vermögen unzureichend, um für die eigenen Lebenshaltungskosten
selbstständig aufzukommen.
Leistungsberechtigt sind folglich Personen, die
das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Sinne der gesetzlichen
Rentenversicherung dauerhaft voll erwerbsgemin dert sind und keine
oder nur geringfügige Rentenansprüche erworben haben oder
die in § 41 Abs. 2 SGB XII genannte Altersgrenze (65 Jahre plus Stei-
gerung) erreicht haben.
Als dauerhaft voll erwerbsgemindert gelten Personen, die außerstande sind, lä n-
ger als drei Stunden am Tag erwerbstätig zu sein. Festgestellt werden kann eine
dauerhafte volle Erwerbsminderung ausschließlich über den gesetzlichen Träger
der Rentenversicherung und anhand einer medizinischen Einzelfallprüfung.
Die Leistungen d er GSiAE können in und außerhalb von Einrichtungen in A n-
spruch genommen werden. Der vorliegende Bericht bezieht sich in seinen Ausfüh-
rungen auf die Leistungen, die außerhalb von Einrichtungen gewährt werden.
Die Leistungen bestehen im Wesentlichen aus folgenden Komponenten:
Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts,
Kosten der Unterkunft und Heizung,
Mehrbedarfe, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen,
einmalige Leistungen,
Beiträge für die Vorsorge,
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung,
Leistungen für Bildung und Teilhabe, ausgenommen die Bedarfe nach
§ 34 Absatz 7 SGB XII.
4.4.2. Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze
Zentraler Ansatz dieser Leistungsart ist die Aktivierung zur Teilhab e am Leben in
der Gemeinschaft, d eren Ausgestaltung in unterschiedlichen Formen erfolgen
kann. Von besonderer Relevanz sind hierbei die niedrigschwellige n Angebote der
Anspruchs-
berechtigung
GSiAE a.v.E.
Leistungs-
komponenten
Aktivierung zur
Teilhabe
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
43
Seniorenhilfe im Sozialraum der jeweiligen Leistungsberechtigten sowie die Förde-
rung nachbarschaftlicher Hilfen und ehrenamtlichen Engagements.
Wesentliche Einflussfaktoren auf die Zahl der Leistungsempfänger der GSiAE sind
die demografische Entwicklung und die Höhe der Renteneinkünfte bzw. de s vor-
handenen Vermögens. Die Höhe der Ausgaben wird daneben vom anrechenbaren
Einkommen, insbesondere in Form von Renten, und dem regionalen Mietniveau
sowie der Höhe der Heiz- und Nebenkosten maßgeblich bestimmt.
Der Träger der Sozialhilfe kann auf diese Faktoren keinen direkten Einfluss aus ü-
ben. Für die Einkünfte ist das Rentenniveau ausschlaggebend, welches wiederum
in Abhängigkeit zu kontinuierlichen Erwerbsbiografien, dem Erwerbseinkommen
sowie gesetzlichen Regelungen steht.
Wie in anderen Leistung sarten bedingt auch hier eine steigende Anzahl von Pe r-
sonen, deren Krankenversicherungsbeiträge von kommunaler Seite übernommen
werden, eine Erhöhung der Ausgaben pro Fall. Allerdings entfallen im Gegenzug
auch im Bereich der Hilfen zur Gesundheit die Beha ndlungskosten, so dass in s-
gesamt eine Ausgabenentlastung für die Kommunen eintritt.
In 2011 begann der Übergang der fiskalischen Zuständigkeit für die Leistungen
der GSiAE an den Bund. Seit 2014 werden die Ausgaben zu 100 % vom Bund
erstattet. Die Ausgaben für das zur Leistungsgewährung eingesetzte Personal sind
weiterhin von den Kommunen zu tragen.
Da d er w achsende Kreis von Personen im Leistungsbezug der GSiAE über zu
knappe finanzielle Mittel verfügt , um auch mögliche andere Bedarfe wie Pfleg e-
leistungen aus eigenen Mitteln zu decken, sind die Entwicklungen der Dichte in
diesem Leistungsbereich auch hinsichtlich der Altersarmut für die Städte von B e-
deutung. Dabei steht der qualitative Austausch zu Standards und Konzepten in
Bezug auf die Ausgestaltung von Beratungs - und Unterstützungsleistungen mit
dem Ziel der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im Vordergrund sowie die
Frage nach Best-Practice-Ansätzen zur Organisation der Schnittstellen zu anderen
Hilfesystemen (bspw. Seniorenhilfe, Ehrenämter, Hilfe zur Pflege) oder zu Han d-
lungsoptionen bspw. hinsichtlich altersgerechter Wohnformen.
4.4.3. Wirkung der Leistungsgewährungsprozesse
Die nachstehende Abbildung zeigt die Entwicklung der Dichte von Leistungsb e-
rechtigten der GSiAE a.v.E. in einer Zeitreihe von 2011 bis 2015. Die Anzahl der
Leistungsberechtigten wird zu 1.000 Einwohnern im Alter ab 18 Jahren in Bezug
gesetzt. Da sich die in den vorherigen Kapiteln genannten Ergebnisse auf
1.000 Einwohner jeden Alters beziehen, weichen di e in der Folge dargestellten
Werte von den vorherigen ab.
Demografische
Entwicklung und
erzielte Einkommen
Fiskalische
Zuständigkeit
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
44
ABB. 22: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E. ZUM STICHTAG 31.12.
Seit Jahren ist der stetige Anstieg der Dichte von Leistungsberechtigten der GSiAE
a.v.E. im Mittelwert der Städte zu beobachten; so auch im Berichtsjahr im Ve r-
gleich zum Vorjahr. Der Zuwachs des Mittelwertes beträgt 7,1 % und betrifft alle
Städte außer Salzgitter. Die stärksten Anstiege verzeichnen Jena (+6,2 %), Lud-
wigshafen (+6,1 %) und Kassel (+5,8 %).
Die Steigerung der Dichte lässt sich nicht nur bei den Städten des Vergleichsri n-
ges beobachten. Sie erfolgt auch in bundesweiten Entwicklungen, die infolge des
demografischen Wandels mit einem stetig wachsenden Ant eil von älteren Ei n-
wohnern im Zusammenhang steht.
Als Folge der zunehmenden Zahl von unterbrochenen Erwerbsbiografien oder des
langjährigen Bezugs von staatlichen Transferleistungen entstehen nicht bedarf s-
deckende Rentenansprüche, die eine ergänzende Hil feleistung notwendig werden
lassen. Rentenerhöhungen oder die Einführung des Mindestlohns konnten diese
Entwicklung bisher nicht aufhalten.
Auch Erhöhungen der Regelsätze können für Personen zu einem Anspruch führen,
die die Voraussetzungen auf Leistungen der GSiAE zuvor nicht erfüllten. Unte r-
stützungsleistungen erhöhen sich darüber hinaus durch weiterhin steigende Ko s-
ten der Unterkunft. All diese Faktoren wirken sich auf die Dichte der Leistungsbe-
rechtigten der GSiAE aus und damit auch auf das Ausgabenvolumen insgesamt.
15,5
9,8
19,2
8,8
11,7
8,7
29,2
17,1
n.v.
15,2
15,0
0
5
10
15
20
25
30
35
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 25.1 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E.
pro 1.000 Einwohner 18 Jahre und älter am 31.12.
2011 2012 2013 2014 2015
Anstieg der Dichte
GSiAE a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
45
Insbesondere Langzeitberechtigte von SGB II-Leistungen sind in der Folge au f-
grund zu niedriger oder nicht vorhandener Rentenansprüche mit Erreichen der
Altersgrenze auf Leistungen der GSiAE angewiesen.
Zudem nimmt auch die Anzahl derjenigen Personen im Leistungsbezug zu, die
das Rentenalter noch nicht erreicht haben und Leistungen der GSiAE aufgrund
einer vollen dauerhaften Erwerbsminderung erhalten. Diese Personengruppe
wechselt aus dem SGB II kommend, ggf. über die HLU, in die GSiAE.
Die differenzierte Betrachtung der Leistungsberechtigtengruppe zeigt seit einigen
Jahren eine stetig steigende Tendenz für den Anteil der Personen im GSiAE -
Bezug, der die L eistung aufgrund einer Erwerbsminderung erhält. Im Mittelwert
der Städte beträgt ihr Anteil 46,1 %, der sich im Vergleich zum Vorjahr leicht um
0,3 Prozentpunkte erhöht hat. Die größten Anteile werden in Halle und Jena er-
mittelt, die sich im Vergleich zum Vorjahr jeweils erhöht haben. Hintergründe
können hier in der steigenden Anzahl von Leistungsberechtigten mit Behinderung
gesehen werden, die nach ihrem Schulabschluss und der Überprüfung der E r-
werbsfähigkeit einen Leistungsanspruch haben.
Die Verteilung der Anteile von Leistungsberechtigten mit Grundsicherung bei Er-
werbsminderung und im Alter in den Städten zeigt die nachstehende tabellarische
Übersicht.
ABB. 23: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E. DIFFERENZIERT NACH GRUND FÜR DIE
LEISTUNGSERBRINGUNG
Im Folgenden werden die Ausgaben für die Leistungsberechtigten der
GSiAE a.v.E. näher betrachtet. In der nachstehenden Grafik werden die Brutto -
Ausgaben pro Leistungsbe rechtigten zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres
in einer fünfjährigen Zeitreihe bis zum Berichtsjahr 2015 abgebildet.
Jahr Definition BS C DA ER HAL J KS LU P SZ
2015 43,4 46,5 38,9 42,4 57,2 56,0 42,3 43,9 n.v. 44,2 46,1
2014 43,6 45,7 38,5 45,3 55,2 55,1 42,2 43,4 46,1 42,7 45,8
2015 56,6 53,5 61,1 57,6 42,8 44,0 57,7 56,1 n.v. 55,8 53,9
2014 56,4 54,3 61,5 54,7 44,8 44,9 57,8 56,6 53,9 57,3 54,2
MW
Leistungsberechtigte der GSiAE a.v.E. differenziert nach Art der Leistung
Erwerbs-
minderung
Alter
Nach SGB II
folgt GSiAE
Von der HLU
in die GSiAE
LB GSiAE nach
Form des Anspruchs
Ausgaben pro
Leistungs-
berechtigten der
GSiAE a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
46
ABB. 24: IST-AUSGABEN GSIAE A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN
LU: die Werte für 2014 sind vermutlich zu hoch veranschlagt und befinden sich zum Zeitpunkt der Berichtsle-
gung in der Prüfung.
Das Schaubild verdeutlicht, dass sich ebenso wie die seit Jahren stetig steigende
Dichte der Leistungsberechtigten auch die für die Leis tungsgewährung aufgewen-
deten Mittel kontinuierlich erhöhen. Im Vergleich zum Vorjahr beträgt d er Anstieg
der Ausgaben pro Leistungsberechtigten im Mittelwert der Städte 2,8 %. Die Vor-
jahre zeigten ähnliche Steigerungsraten.
Die Erhöhung der Fallkosten be trifft vor allem die Städte Halle (+10,4 %),
Chemnitz (+10,0 %), Jena (+7,4 %) und Erlangen (+7,1 %). Lediglich in Lud-
wigshafen kommt es zu einer Reduzierung von 5,5 %. Bei den relativ hohen Fall-
kosten im Jahr 2014 ist zu berücksichtigen, dass die im Kalenderjahr geflossenen
Zahlbeträge nur auf die Personen umgerechnet werden, die im Stichmonat auch
einen Leistungsanspruch hatten. Möglicherweise bestanden in Ludwigshafen in
dem betreffenden Jahr größere Abweichungen zwischen Zahlungsempfängern
(z.B. bei nac hträglichen Zahlungen) und Anspruchsberechtigten im Stichmonat.
Durch die kleinere Bezugsgröße im Nenner (nur Personen mit Zahlungs- und Leis-
tungsanspruch) könnten die Kosten pro Fall höher erscheinen, als sie tatsächlich
waren. Dieses führt wiederum zu einer vergleichsweisen hohen Reduzierung.
In Chemnitz wird der Anstieg der Fallkosten unter anderem darauf zu rückgeführt,
dass im Berichtsjahr 2015 aufgrund der bundesaufsichtlichen Weisung 2015/1
für erwachsene Leistungsberechtigte im Haushalt ihrer Eltern eine abweichende
Regelsatzbemessung in Höhe der Regelbedarfsstufe 1 vorzunehmen und auch ab
dem 01.01.2013 nachzuzahlen war.
5.655
5.263
6.327
5.540
5.508
5.284
5.618
5.647
n.v.
5.426
5.585
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 29.1 SGB XII
IST-Ausgaben GSiAE a.v.E.
pro LB GSiAE a.v.E. pro Jahr in Euro
2011 2012 2013 2014 2015
Euro
Anstieg der
Fallkosten GSiAE
a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
47
Neben geringeren Renteneinkommen sind die Erhöhung der Regelsätze und z u-
nehmende Kosten der Unterkunft und Heizung ursächlich fü r die generellen Fall-
kostensteigerungen. So wurden beispielsweise die Mietobergrenzen in Erlangen
angepasst, so dass höhere Ausgaben für die Kosten der Unterkunft aufgewendet
werden müssen.
In Halle wird eine Zunahme von Leistungsberechtigten beobachtet, die keine
Rentenansprüche erworben haben. Zudem nimmt auch die Anzahl von Rollstuh l-
fahrern zu, für die ein erhöhter Mietanteil gewährt wird.
In Jena wirken sich neben der Regelsatzerhöhung und den steigenden Kosten der
Unterkunft insbesondere geringere Renteneinkommen bei Neufällen aus, welche
sich demzufolge auf die Fallkosten auswirken.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
48
5. Ziele und Wirkungen der Leistungen der
Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel
SGB XII
Die Hilfe zur Pflege hat ein relativ hohes kommunales Steuerungspotenzial. Die
prognostizierten demografischen Entwicklungen, steigende Ausgaben sowie g e-
setzliche Veränderungen prägen und verändern die Hilfe zur Pflege, sodass ihr in
diesem Bericht ein eigenes Kapitel eingeräumt wird.6 Wie in den vorherigen Kapi-
teln werden zunächst die Leistungsart sowie kommunale Steuerungsinteressen
und -ansätze erläutert. Der Schwerpunkt dieses Kapitels liegt auf den Wirkungen
der Leistungsgewährungsprozesse.
5.1. Leistungsart
Die §§ 61 bis 66 SGB XII bilden die gesetzlichen Grundlagen für die Leistung s-
gewährung der Hilfe zur Pflege. Die Leistungen können von Personen bean-
sprucht werden, die durch eine körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder
Behinderung in Bezug auf die gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen des
Alltags erheblich eingeschränkt sind und folglich dieser Hilfe bedürfen.
Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI sind dabei vorrangig, alle r-
dings in ihrer Höhe begrenzt. Die gesetzlich festgesetzten Leistungssätze der Pfle-
geversicherung können nicht überschritten werde n. Sollten die gewährten Lei s-
tungen nicht ausreichen, prüft der Träger der Sozialhilfe nach Antrag, ob ein e r-
gänzender Leistungsanspruch besteht. Dies wird ermöglicht durch die Tatsache,
dass er, anders als die Pflegekasse, an das Bedarfsdeckungsprinzip gebunden ist.
Die Leistungen der Träger der Sozialhilfe orientieren sich zwar grundsätzlich an
den Leistungssätzen der Pflegekassen, ausschlaggebend für die Erbringung der
Leistung ist aber letztlich der individuelle Bedarf.
Im folgenden Schema sind die Zugänge zu den Leistungen der Hilfe zur Pflege im
SGB XII dargestellt:
6 Vgl. hierzu auch den Vorjahresbericht, abzurufen unter www.consens-info.de
Verflechtungen
zwischen SGB XI
und SGB XII
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
49
ABB. 25: SCHEMA: ZUGÄNGE ZUR HILFE ZUR PFLEGE NACH DEM SGB XII
Die Leistungen der Hilfe zur Pflege basieren im Wesent lichen auf drei gesetzl i-
chen Grundlagen:
Ambulante Leistungen
Pflegegeld nach den Pflegestufen I, II und III gemäß
§ 64 SGB XII,
„andere Leistungen“ nach § 65 SGB XII zur Sicherstellung der
häuslichen Pflege, z.B. Sachlei stungen (Pflegedienste), no t-
wendige Aufwendungen und angemessene B eihilfen für Pfl e-
gepersonen.
Leistungen für eine stationäre oder teilstationäre Einrichtung, wenn es
nach der Besonderheit des Einzelfalles erforderlich ist, insbesondere
wenn ambulante ode r teilstationäre Leistungen nicht zumutbar sind
oder nicht ausreichen (§ 61 Abs. 1 und 2 SGB XII).
Innerhalb der ambulanten Hilfe zur Pflege sieht der Gesetzgeber unterschiedliche
Leistungsarten vor. Eine dieser Lei stungsarten ist das Pflegegeld. Bei dieser Leis-
tungsform pflegen überwiegend Familienangehörige oder andere nahestehende
Personen die Pflegebedürftigen.
Eine weitere Leistungsart im SGB XI sowie im SGB XII stellen die Sachleistungen
dar. Bei diesen wird die Pflege durch professionell Pflegende (Pflegedienst) er-
bracht, sofern die Pflege durch private Personen nicht ausreichend ist.
In einigen Bundesländern werden über die HzP auch Leistungen der „Individue l-
len Schwerstbehindertenbetreuung“ gewährt, wodurch die unterschiedliche Au s-
Personenkreise : Pflegeversicherte n. SGB XI und Leistungsberechtigte n. SGB XII
Hinweis: Aufgeführt sind hier die gängigen Kombinationen; es kann auch vorkommen, dass Pflegeversicherte mit
Ansprüchen ohne Bedarf sind (also nicht pflegebedürftig) und nicht im Leistungsbezug nach dem SGBXI stehen oder dass
Pflegebedürftige die Pflegeleistungen sowohl als Selbstzahler als auch ergänzend dazu über das SGB XII finanzieren.
Pflegeversicherte mit Ansprüchen
mit Bedarf /
mit Leistungen n. SGB XI
Pflegeversicherte ohne Ansprüche
wegen fehlender
Leistungsvoraussetzungen
mit pflegerischem Bedarf
Nicht Pflegeversicherte
mit pflegerischem Bedarf
Leistungsbezug
SGB XI Selbstzahler
O
D
E
R
Leistungsbezug
SGB XII 7. KapSelbstzahler
O
D
E
R
O
D
E
R
Selbstzahler
+
Leistungen der
Hilfe zur Pflege
Pflegegeld
Sachleistungen
Kostenintensive
Einzelfälle
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
50
gabenentwicklung in den Städten beeinflusst wird. Die in den einzelnen Bunde s-
ländern vereinbarten Regelungen hierzu sind sehr unterschiedlich. Teilweise we r-
den diese Leistungen vom überörtlichen Träger der Sozialhilf e oder auch über die
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung finanziert. In den Bundeslä n-
dern, in denen die Ausgaben voll zu Lasten der HzP mit einer Finanzierung über
den örtlichen Träger der Sozialhilfe fallen, zeigen sich entsprechend höhere Fall-
kosten. Dies zeigt sich deutlich am Beispiel von Kassel, wo die Gesamtkosten
durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe aufzuwenden sind und eine hohe A n-
zahl besonders teurer Fälle besteht.
Der Bedarf, der durch den Träger der Sozialhilfe abzudecken ist, wenn der Lei s-
tungsberechtigte diesen nicht selbst decken kann, bestimmt sich daraus, welche
Ansprüche aus Versicherungsleistungen des SGB XI abgedeckt werden.
Daher ist die Dichte der Leistungsberechtigten einer Stadt auch davon beeinflusst,
inwieweit die Pflegebedürftigen Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Pfleg e-
versicherung erwerben konnten, ihren Pflegebedarf aus ihrem eigenen Einko m-
men oder Vermögen decken können oder sich gegebenenfalls durch private Z u-
satzversicherungen abgesichert haben . Dies gilt sowohl für ambulante als auch
für stationäre HzP-Leistungen.
5.2. Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze
Die Hilfe zur Pflege bietet den Städten deutlich mehr Steuerungsmöglichkeiten als
die bisher erörterten Leistungsbereiche. Dennoch bestimmen auch regional unter-
schiedliche Rahmenbedingungen und Einflussmöglichkeiten durch die Angebot s-
landschaft, freie und private Träger, der Ausbau von Beratungsdiensten wie den
Pflegestützpunkten, Pflegekassen sowie die Verflechtung der Finanzstrukturen
zwischen örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe das Leistungsg e-
schehen auf der institutionellen und praktischen Ebene mit.
Das wesentliche Ziel ist das auch im Gesetz verankerte Prinzip „ambulant vor
stationär“, auf welchem folglich der Fokus der Steuerungsbemühungen in der
Hilfe zur Pflege steht.
Weiterführend strebt es der Träger der Sozialhilfe im öffentlichen Interesse an, die
Ausgaben bei bedarfsgerechter Versorgung so gering wie möglich zu halten.
Entsprechend ist die Pflege im häuslichen Umfeld der stationären Unterbringung
sowohl aus fachlichen als meistens auch aus finanziellen Erwägungen vorzuzie-
hen. Flankiert wird dies durch den in § 63 SGB XII festgelegten Vorrang der fami-
liären, nachbarschaftlichen Hilfe vor der professionellen Pflege . Hier wird einem
wichtigen Element der Umsteuerung zu einer verstärkten ambulanten Versorgung
durch die Partialziele „Sicherstellung der häuslichen Pf lege“ und „Pflegegeld vor
Niedrige Altersein-
kommen
verursachen HzP-
Leistungen
Steuerungs-
möglichkeiten
ambulant
vor stationär
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
51
Sachleistungen“ Ausdruck verliehen. Es soll dem Interesse der Pflegebedürftigen
nachkommen, so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit zu bleiben und
gleichzeitig die Ausgaben für die öffentlichen Haushalte gering zu halten, solange
dabei eine fachlich adäquate Versorgung gewährleistet bleibt.
Die kommunalen Steuerungsziele in der Hilfe zur Pflege sind demzufolge:
Einsatz von ambulanten vor stationären Hilfen – möglichst langer Ver-
bleib in der eigenen Häuslichkeit oder alternativen Wohnformen,
Senkung der Ausgaben bei bedarfsgerechter Versorgung,
Familiäre, nachbarschaftliche Hilfen vor professioneller Pflege,
Verflachung der Zunahme des Pflegebedarfs durch Prävention.
Es muss aber nicht in jedem Einzelfa ll zutreffen, dass von der betroffenen Person
die ambulante Versorgung gegenüber der stationären präferiert wird. Menschen
mit einem hohen Pflegebedarf können durchaus das Interesse haben, in eine r
Pflegeeinrichtung versorgt zu werden, welche eine Tagesstr ukturierung und den
Kontakt zu anderen Menschen ermöglicht. Folglich stellt immer die individuelle
Situation, entsprechend dem Wunsch - und Wahlrecht des Leistungsberechtigten
sowie der Wirtschaftlichkeit, die Bewertungsgrundlage dar.
Mögliche Steuerungsansätze für den zuständigen Träger der Sozialhilfe in der
Hilfe zur Pflege auf dieser Einzelfallebene liegen vor allem in der Bedarfsfestste l-
lung. Eine Bedarfsfeststellung durch eine Pflegekraft, vorzugsweise im Ha ushalt
des Pflegebedürften, kann ein differenziertes Bild des pflegerischen sowie des
sozialen Bedarfs und somit eine bedarfsgerechte und kostengünstigere Pflege mit
dem Fokus auf ambulante Pflegesettings sicherstellen.
Hierbei geht es auch vermehrt darum, die Pflege durch sozialräumliche und fami-
liäre Ressourcen und unabhängig von Pflegediensten zu organisieren. Eine solche
Umstrukturierung bietet Potentiale bei der Form der Leistungsgewährung, um
eine gesteigerte ambulante Quote durch Vermeidung von sta tionärer Pflege und
eine tendenziell positive Ausgabenentwicklung zu erreichen.
Gleichzeitig kann der Tendenz der stark zunehmenden Professionalisierung der
Pflege (Einsatz von Pflegediensten) entgegengewirkt werden, mit ebenfalls posit i-
ven fiskalischen Effekten.
Die Zusammenführung unterschiedlicher Qualifikationen in einem übergreifenden
Fachdienst kann eine zentrale Anlaufstelle für pflegebedürftige Personen darste l-
len und eine Beratung aus verschiedenen Perspektiven ermöglichen. Bestreben
des Hilfeplanverfahrens oder des Fallmanagements ist es , ein auf den individue l-
len Bedarf ausgerichtetes Verfahren zu entwickeln, welches die direkte Partizip a-
tion der beteiligten Personen ermöglicht. Das Fallmanagement zielt dabei auf eine
Steuerungsziele
Steuerung durch
genaue Bedarfsfest-
stellung
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
52
organisierte und bedarfsorientierte, auf den Einzelfall zugeschnittene, Hilfeleistung
ab, in welcher der Pflegebedarf für den Leistungsberechtigten abgedeckt wird.
Die Fallführung verläuft in verschiedenen Phasen:
Beratung (Fallaufnahme und Assessment),
Planung (Zielvereinbarung und Hilfeplanung),
Intervention (Durchführung und Leistungssteuerung),
Monitoring (Kontrolle und Optimierung),
Evaluation (Ergebnisbewertung und Dokumentation).
In Chemnitz führen seit Oktober 2015 die Sozialarbeiterinnen des Sozialdienste s
für Senioren bei jeder Neuantragstellung auf ambulante und stationäre HzP eine
Pflegeberatung durch. Ziel dabei ist es, den Bedarf zu überprüfen, die persönl i-
chen und familiären Ressourcen besser für die häusliche Pflege zu nutzen und
andere vorrangige Leistungen und niederschwellige Angebote auszuschöpfen.
Die Städte Ludwigshafen und Darmstadt haben in jüngster Vergangenheit ein
Fallmanagement etabliert 7, dessen Wirkungen sich in diesem Benchmarkingjahr
widerspiegeln sollten. Hierauf geht das nächste Kapitel ein.
Zur Steuerung im Einzelfall gehört es auch, dass jeweils sowohl fachlich tragfäh i-
ge als auch wirtschaftlich angemessene Pflegesettings entwickelt werden. Dabei
sollten niederschwellige Angebote, die eine Unterstützung durch Angehörige
und/oder Nachbarn und andere soziale Netzwerke einbeziehen sowie das gebote-
ne Maß professioneller Pflege gegebenenfalls nur ergänzen, ermöglicht werden.
Alle genannten Überlegungen spielen insbesondere auch bei der Etablierung a l-
ternativer Wohnformen für pflegebedürftige Menschen wie zum Beispiel Woh n-
gemeinschaften für Demente eine Rolle.
Bevor im Folgenden auf die Wirkungen der Leistungsgewährungsprozesse in der
Hilfe zur Pflege eingegangen wird, soll zuvor ein Überblick über die unterschiedli-
chen Regelungen bezüglich der Zuständigkeiten zwischen örtlichen und überörtl i-
chen Trägern der Sozialhilfe in der Hilfe zur Pflege gegeben werden. Nachstehend
sind die Regelungen für die am Benchmarking teiln ehmenden Städte für die Hilfe
zur Pflege aufgeführt:
Braunschweig: ab 60 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe
Chemnitz: ambulante HzP sowie HzP in Einrichtungen für Personen unter
18 Jahren und ab 65 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe
Darmstadt: ab 65 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe
Erlangen: überörtlicher Träger der Sozialhilfe
Halle: überörtlicher Träger der Sozialhilfe
7 Zu Beispielen kommunaler Fallführung vgl. den Vorjahresbericht, abzurufen unter
www.consens-info.de
Fallmanagement
Niederschwellige
Angebote
Zuständigkeiten in
der Hilfe zur Pflege
HzP i.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
53
Jena: örtlicher Träger der Sozialhilfe
Kassel: ab 65 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe
Ludwigshafen: die stationäre Pflege vom überörtlichen Träger per Deleg a-
tion auf den örtlichen Träger der Sozialhilfe übertragen. Die ambulante
Pflege liegt in der Zuständigkeit des örtlichen Trägers
Potsdam: örtlicher Träger der Sozialhilfe
Salzgitter: ab 60 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe
Es zeigen sich klare Unterschiede zwischen den Zuständigkeitsregelungen in den
teilnehmenden Städten. Damit trotzdem eine Vergleichbarkeit der Kennzahlene r-
gebnisse hergestellt werden kann, sind grundsätzlich sowohl die Daten der ö rtli-
chen als auch der überörtlichen Träger der Sozialhilfe heranzuziehen. Von den
Städten werden hierfür die entsprechenden Daten bei den zuständigen überörtl i-
chen Trägern angefordert. Für die ambulante HzP liegen für die Stadt Halle die
Daten des überörtlichen Trägers vor, so dass die Vergleichbarkeit der Daten gege-
ben ist.
Auch in der stationären HzP wurden von den Städten die Daten der überörtlichen
Träger angefordert. Allerdings kann nicht immer eine fristgere chte bzw. umfängli-
che Datenmeldung zugesichert werden.
In Erlangen und Halle liegt die gesamte Zuständigkeit für die stationäre HzP beim
überörtlichen Träger. In den Städten, in denen eine geteilte Zuständigkeitsreg e-
lung vorliegt, sind die Daten beider T räger enthalten. Ausnahmen bilden die be i-
den hessischen Städte Darmstadt und Kassel. Die grafischen Darstellungen und
Inhalte beziehen sich nur auf Daten der örtlichen Träger der Sozialhilfe und sind
somit untereinander vergleichbar.
5.3. Wirkung der Leistungsgewährungsprozesse
5.3.1. Entwicklung der Dichten von Leistungsberechtigten der Hilfe zur
Pflege
Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Gesamtdichte der Hilfe zur Pfle-
ge in einer Zeitreihe von fünf Jahren . Eine differenziertere Darstellung, die die
Entwicklung der Dichte in der stationären Hilfe zur Pflege abbildet, kann im A n-
hang des Berichts eingesehen werden.
Auswirkungen auf
die Kennzahlen-
ergebnisse
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
54
ABB. 26: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP GESAMT
Die Entwicklung der Dichte i n der gesamten HzP im Mittelwert der Städte ist in
der Zeitreihe stabil; sie schwankt nur minimal und liegt rund bei 4,9 Leistungsbe-
rechtigten pro 1.000 Einwohner. Damit liegt sie um 0,9 % über dem Vorjahres-
wert.
Im Berichtsjahr kam es sowohl im ambulante n als auch im stationären Bereich
zu einem geringen Anstieg der Dichte (1,2 % und 0,4 %).
Die Entwicklungen in den einzelnen Städten gestalten sich dabei recht unte r-
schiedlich, je nachdem, ob die ambulante oder die stationäre Dichte im Fokus
steht.
Wird die in der folgenden Abbildung dargestellte ambulante Dichte separat b e-
trachtet, zeigt sich die weiterhin höchste ambulante Dichte im Vergleich der Städ-
te in Kassel, die sich zudem im Vergleich zum Vorjahr weiter gesteigert hat.
5,0
4,0
3,7
n.v.
4,7
4,4
7,8
4,5
n.v.
5,2
4,89
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 60 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten HzP gesamt
pro 1.000 Einwohner am 31.12.
2011 2012 2013 2014 2015
Gleichbleibende
Gesamtdichte HzP
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
55
ABB. 27: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E.
HAL: Zuständigkeit HzP liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe
Nur in Kassel liegt die Dichte der ambulanten HzP über der stationären Dichte,
hier werden 4,1 von insg. 7,8 Leistungsberechtigten pro 1 .000 Einwohner in
einem ambulanten Setting versorgt. In allen anderen Städten ist die ambulante
HzP weniger stark ausgeprägt als die stationäre Dichte.
Im Vergleich zum Vorjahr kommt es zu einer Steigerung der ambulanten Dichte
im Mittelwert der Städte von 1,63 auf jetzt 1,64. Die Veränderung ergibt sich aus
teilweise sehr unterschiedlichen Entwicklungen im Vergleich zum Vorjahr: So
reduziert sich die Dichte in Halle um rund 9 %, gefolgt von Darmstadt mit
6,2 %. In Ludwigshafen hingegen steigert sich die ambulante Dichte um rund
15 % auf jetzt 1,0 pro 1.000 Einwohner.8
Eine Erhöhung der ambulanten Dichte kann mehrere Ursachen haben – neben
demografischen Entwicklungen ist dies vor allem die Einkommenssituation älterer
Menschen, die die von ihnen benötigten Pflegeleistungen nicht oder nicht vol l-
ständig über Pflegeversicherungsleistungen und eigenes Einkommen finanzieren
können. Hinzu kommen diejenigen Fälle, die nicht pflegeversichert sind – sie sind
auf ambulante Leistungen der HzP angewiesen. Der Anteil der nicht Pflegeversi-
cherten Leistungsberechtigten HzP a.v.E. sank erneut und liegt im Jahr 2015 bei
knapp 32 %.
Aber auch die Zunahme von Personen ohne Pflegestufe (sogenannte Pflegestufe
0), die aufgrund von Demenzerkrankungen, psychischer Erkrankungen oder Au s-
8 Die entsprechende Grafik zur Kennzahl 80 findet sich im Anhang in Kapitel 8.3.
0,9
1,9
1,6
0,8
2,2
1,7
4,1
1,0
n.v.
0,6
1,6
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 71 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten von HzP a.v.E.
pro 1.000 Einwohner am 31.12.
2011 2012 2013 2014 2015
Leichte Steigerung
der Dichte HzP
a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
56
wirkungen langjähriger Suchterkrankungen der Pflege bedürfen, obwohl sie kö r-
perlich noch keinen ausreichenden Pflegebedarf für Pflegestufe I „erreicht“ haben,
beeinflussen die Entwicklung der Dichte. Hinzu kommt, dass vielen Pflegebedürf-
tigen immer häufiger die sozialen Kontakte (Familienangehörige, Bekannte,
Nachbarschaft und Entsprechendes) fehlen, was eine allen Bedürfnissen gerecht
werdende ambulante Pflege nur bei Einbindung eines professionellen Pflegediens-
tes möglich macht.
Die Entwicklung in Kassel wird positiv beeinflusst durch die bestehenden Ber a-
tungsstrukturen (Pflegestützpunkt, Beratungsstelle ÄLTER WERDEN); es wird
versucht, einen Verbleib in der Häuslichkeit zu ermöglichen. Zudem besteht eine
gute Vernetzung der Beratungsstelle mit dem Leistungsbereich Grundsicherung,
sodass hier Synergieeffekte erzeugt werden können. Für Beratung und Fallm a-
nagement existiert ein erprobtes Ablaufschema. Weiterhin werden Neubauten von
stationären Einrichtungen nicht aktiv unterstützt . Nach wie vor existieren in Kas-
sel keine stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, daher werden
jüngere Leistungsberechtigte vollständig in ambulanten Gruppen versorgt.
In Ludwigshafen arbeitet die Hilfe z ur Pflege mit Fallmanagement. Inzwischen
sind drei Mitarbeiter im Sozialdienst und drei Mitarbeiter im Fallmanagement der
HzP eingesetzt.
5.3.2. Einsatz ambulanter und stationärer Hilfen und Senkung der Aus-
gaben bei bedarfsgerechter Versorgung
Eine hohe ambulan te Quote weist darauf hin, dass entsprechende Steuerung s-
maßnahmen, wie der Einsatz von Pflegefachkräften oder die Einführung des Fal l-
managements, aber auch die Etablierung niederschwelliger Angebote, greifen.
Wenn die Zielsetzung ist, möglichst viele Hilfebedarfe ambulant abzudecken,
stellt ein Anstieg der ambulanten Zahlen kein negatives Zeichen dar, solange der
Anstieg der stationären Hilfen damit gedämpft werden kann.
Ambulante Quote
HzP
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
57
ABB. 28: AMBULANTE QUOTE HZP
Wird der Anteil der Leistungsberechtigten der ambulanten HzP an allen Lei s-
tungsberechtigten betrachtet, zeigt sich für das Berichtsjahr im Vergleich zum
Vorjahr im Mittelwert der Städte eine minimale Senkung der ambulanten Quote
von 0,2 %.9 Die Entwicklungen in den Städten verlaufen unterschiedlich: Die
stärksten Erhöhungen zeigen sich mit 15,1 % in Ludwigshafen, in Halle
(+5,4 %) und in Chemnitz (+4,5 %). Eine Abnahme der ambulanten Quote zeigt
sich vor allem in Darmstadt (-8,2 %).
In Kassel werden mit 53,4 % mehr Leistungsberechtigte der HzP ambulant als
stationär gepflegt. Steigerungen der ambulanten Quote sind in vielen Städten auf
die nachdrücklichen Steuerungsbemühungen im Bereich der HzP zurückzuführen.
In einigen Städten, wie bspw. in Ludwigshafen und Darmstadt, wird ein Fallm a-
nagement umgesetzt. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass sich die
ambulante Quote in den beiden genannten Städten unterschiedlich entwickelt
hat: In Darmstadt sank sie von einem relativ hohen Niveau wieder ab auf zuletzt
44 %, in Ludwigshafen konnte die ambulante Quote auf zuletzt 22,5 % gestei-
gert werden, was im Zusammenhang mit der Einführung des Fallmanagements
2014 gesehen werden kann.
Wie in den Vorjahren weisen die Städte Salzgitter und Braunschweig überdurch-
schnittliche stationäre Dichten und damit einhergehend die niedrigsten ambula n-
ten Quoten auf. Allerdings zeigen sich beispielsweise auch in Kassel erhöhte sta-
tionäre Dichten, wobei die Dichten auch im ambulanten Bereich über dem Mi t-
9 In die Veränderungsraten wurden nur die Städte einbezogen, für die für alle Jahre Werte
vorlagen.
17,7
47,1
44,0
n.v.
47,2
39,2
53,4
22,5
n.v.
10,9
35,2
0
10
20
30
40
50
60
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa 70 SGB XII
Ambulante Quote - Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E.
an allen HzP-Empfängern (a.v.E. und i.E.) in Prozent
2011 2012 2013 2014 2015
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
58
telwert liegen. Für beide Städte zeig t sich darin die generelle Hilfebedürftigkeit,
die sich auch in den Kontextdaten widerspiegelt.
Wie bereits erläutert, kann die Steigerung der ambulanten Quote durch verschi e-
dene Faktoren beeinflusst werden, wie zum Beispiel durch den Einsatz einer Pfle-
gefachkraft zur Bedarfsfeststellung, aber auch durch das Vorhalten niederschwe l-
liger Angebote im Sozialraum der Pflegebedürftigen. Einige Städte setzen bei der
Bedarfsprüfung die Pflegefachkräfte auch bei der Beantragung stationärer Lei s-
tungen ein, also bei der sogenannten Heimnotwendigkeitsprüfung.
Da das Steuerungsziel in der Hilfe zur Pflege nicht nur die Steigerung der amb u-
lanten Quote ist, sondern auch die Senkung der Ausgaben bei bedarfsgerechter
Versorgung, müssen i n diesem Zusammenhang auch die Ausgaben betrachtet
werden.
Die Betrachtung der Ausgabenentwicklung pro Leistungsberechtigten in den j e-
weiligen Städten, im Folgenden differenziert nach ambulant und stationär, zeigt
deutlich, dass die durchschnittlichen Au sgaben pro Leistungsberechtigten der
stationären HzP in den meisten Städten über denen für ambulante Leistungsb e-
rechtigte liegen.
Wenn es also durch Steuerungsmaßnahmen gelingt, die stationäre Pflege durch
angemessene ambulante Pflegesettings zu verhinder n, können im Durchschnitt
deutliche Einsparungen pro Leistungsfall realisiert werden. Da jedoch in Einzelfäl-
len auch die ambulanten Fallkosten über den stationären liegen können, wie das
Beispiel Kassel zeigt, ist hier von durchschnittlichen Tendenzen zu sprechen.
Neben Kassel sind auch in Darmstadt und Jena höhere ambulante als stationäre
Fallkosten zu verzeichnen. In diesen Städten erhalten kostenintensive Einzelfälle,
die eine 24-Stunden-Betreuung notwendig werden lassen können, Leistungen der
ambulanten HzP.
Vor diesem Hintergrund kann somit davon ausgegangen werden, dass bei einer
konsequenten Umsetzung des Prinzips „ambulant vor stationär“ und bei einer
finanziellen Zuständigkeit des örtlichen Trägers der Sozialhilfe für die ambulante
HzP nicht imme r ein Ausgabenanstieg zu verhindern sein wird. Steigerungen im
Vergütungsniveau nehmen zusätzlich Einfluss auf die Ausgabenentwicklungen in
der HzP.
Die folgende Grafik zeigt die Bruttoausgaben für die Hilfe zur Pflege pro Lei s-
tungsbeziehenden der HzP insgesamt in einer Zeitreihe von 2011 bis 2015.
Entwicklung der
Gesamtausgaben
HzP
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
59
ABB. 29: IST-AUSGABEN HZP GESAMT PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. UND I.E.
J: Anwendung des Brutto-Prinzips
Deutlich sichtbar ist die große Spannbreite, zwischen denen sich die G esamtaus-
gaben pro Leistungsberechtigten der HzP wie in den Vorjahren bewegen: Wäh-
rend in Halle nur 5.538 Euro pro Leistungsberechtigten der HzP aufgewendet
werden, sind es in Kassel mit 14.779 Euro um ein Vielfaches mehr.
Im Mittelwert der Städte erhöhen sich die Ausgaben pro Leistungsberechtigten
um 8,7 %. Zurückzuführen ist die Steigerung vor allem auf die Entwicklungen in
der Stadt Halle (+327,2 %). Nur in Braunschweig, Ludwigshafen, Salzgitter und
Darmstadt kommt es zu einer Reduzierung der Fallkosten in der HzP zwischen
0,1 und 2,4 %.
Die Ergebnisse der Städte errechnen sich aus den ambulanten und den station ä-
ren Ausgaben pro Leistungsberechtigten. In Halle und Chemnitz liegen beide
Werte deutlich unterhalb des Mittelwertes aller Städte.
Überdurchschnittliche Fallkosten werden vor allem dann verzeichnet, wenn in der
Gruppe der Leistungsberechtigten Personen mit einem besonders intensiven Pfle-
gebedarf vorhanden sind. Insbesondere Kassel weist hier eine deutlich über dem
Durchschnitt liegende Anzahl von besonders teuren Fällen aus, die im Rahmen
der ambulanten HzP gepflegt werden. Vor allem für Menschen mit einer
Schwerstbehinderungspflege zeigt sich nach wie vor ein Mangel an stationären
Einrichtungsplätzen. Hier wird weiterhin über Verhandlungen mit Pflegediensten
versucht, eine Begrenzung der Budgets herbeizuführen, um weitere kostenintensi-
ve Fälle zu regulieren. Auch Darmstadt und Jena haben einige kostenintensive
7.950
5.542
11.279
n.v.
5.538
14.108
14.779
12.498
n.v.
9.510
10.151
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Euro
KeZa 81.1 SGB XII
Ist- Ausgaben HzP a.v.E. und i.E.
pro Leistungsberechtigten HzP a.v.E. und i.E. in Euro
2011 2012 2013 2014 2015
Steigerung der
Ausgaben pro
Leistungs-
berechtigten
der HzP
Kostenintensive
Einzelfälle
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
60
Fälle, die die durchschnittlichen Fallkosten beeinflussen. Die Anzahl dieser Fälle
liegt jedoch deutlich unter der in Kassel.
In Kassel steigen die Gesamtausgaben ger inger an als die Gesamtdichte in der
HzP. Dies ist zu erklären durch den einmalig en Effekt eines gewonnenen G e-
richtsverfahrens ggü. einem anderen Leistungsträger und durch Erstattungen a n-
derer Leistungsträger.
Steuerungsansätze liegen vor allem bei Pflegebedürftigen ohne Einstufung in eine
Pflegestufe, der sogenannten „Pflegestufe 0“, aber auch bei Leistungsberechtigten
der Pflegestufe I.10 Ein hoher Anteil an diesen beiden Gruppen in der stationären
Pflege zeigt Steuerungspotentiale auf, während ein niedriger Anteil auf eine gre i-
fende Steuerung, aber auch auf entsprechend günstige soziale Rahmenbedingu n-
gen, beispielsweise durch das Vorhandensein von niederschwellig zu erreiche n-
den Angeboten der Beratung und Betreuung in den Städten, hinweisen kann. Die
Einflussnahme ist daher auch abhängig von den örtlichen Angeboten freier und
privater Träger sowie von der Ausgestaltung des Beratungsangebots durch ko m-
munale Beratungsstellen, Pflegestützpunkte, Pflegekassen oder über andere M e-
dien.
Die folgende Grafik stellt die Struktur der in Einrichtungen gepflegten Leistungsbe-
rechtigten der HzP nach Pflegestufen dar.
ABB. 30: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP I.E. NACH PFLEGESTUFEN
10 Die Pflegestufen werden zukünftig in sog. „Pflegegrade“ überführt (vgl. Anhang)
0,21 0,02 0,17 0,00 0,00 0,04 0,13 0,26
0,00 0,06 0,13
1,4
0,6
0,7
0,0 0,0
0,8
1,1
1,2
0,0
1,3 1,0
1,5
0,9
0,7
0,0 0,0
1,1
1,5
1,3
0,0
1,8
1,3
0,9
0,6 0,4
n.v. n.v.
0,8
0,9 0,7
n.v.
1,5
0,8
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 80.2 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E.
differenziert nach Pflegestufen pro 1.000 Einwohner im Berichtsjahr
PS III
PS II
PS I
PS 0
Leistungs-
berechtigte mit
Pflegestufe 0
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
61
Insbesondere in Ludwigshafen und Braunschweig liegt die Dichte der Leistung s-
berechtigten mit der Pfl egestufe 0 wie auch im Vorjahr über dem Mittelwert der
Städte. Insgesamt hat sich die Dichte der Leistungsberechtigten mit Pflegestufe 0
im Mittelwert der Städte leicht erhöht von 0,12 auf 0,13.
Für Städte mit einer erhöhten Dichte in den Pflegestufen 0 und I ergeben sich
Steuerungsansätze. Die möglicherweise speziellen Bedarfe wie die Versorgung
nach langjährigen Suchterkrankungen sollten genauer analysiert und mögliche
Alternativen geprüft werden.
Besonders niedrige Dichten der Leistungsberechtigten m it der Pflegestufe 0 ze i-
gen sich in Chemnitz und Jena.
In Chemnitz halten nur wenige vollstationäre Pflegeeinrichtungen Plätze für Pfl e-
gebedürftige mit einem Pflegebedarf unterhalb der Pflegestufe 1 vor und haben
hierüber eine Vereinbarung nach § 75 SGB XII abgeschlossen. Das bedeutet, dass
dieser Personenkreis in der Regel nicht stationär aufgenommen wird und der
Pflegebedarf ambulant sichergestellt werden kann.
Vor dem Hintergrund der meist höheren Ausgaben für stationäre HzP -Leistungen
gilt es zu erwägen, ob und wie die Bedarfe von Leistungsberechtigten mit geringe-
ren Pflegestufen verstärkt durch ambulante Leistungen gedeckt werden können.
Die finanzielle Belastung der Kommunen ergibt sich neben dem Fallsetting (a m-
bulant/stationär/privat gepflegt etc.) auch aus der Verweildauer eines Falles im
stationären Leistungsbezug.
Wenn sich abzeichnet, dass die Verweildauern im Zeitverlauf rückläufig sind,
kann dies ein Hinweis darauf sein, da ss der Grundsatz „ambulant vor stationär“
umgesetzt wird und erfolgreich ist. Allerdings nehmen auch andere Faktoren Ei n-
fluss auf die Verweildauern, so können die Leistungsberechtigten teilweise erst
nach Verbrauch eigener Ressourcen die Leistungen der HzP beziehen, eine nied-
rige Verweildauer kann ent sprechend auch ein Indikator für vorheriges Vermögen
sein.
Zur Berechnung von Verweildauern in der HzP i.E. gibt es grundsätzlich zwei
Möglichkeiten: Zum einen kann die bisherige Verweildauer der Personen ermit telt
werden, die zu einem gegebenen Stichtag, z.B. am Jahresende, Leistungen erhal-
ten. Damit bleiben aber insbesondere die Personen unberücksichtigt, die nur für
einen relativ kurzen Zeitraum im Laufe des Jahres im Bezug standen und deshalb
bei der Stichtags-Erhebung nicht mehr mit erfasst werden. Somit wird die Anzahl
der Personen mit kurzer Verweildauer unterschätzt. Daher wurden in einer
Testerhebung die Verweildauern der abgeschlossenen Leistungsfälle zu Grunde
gelegt. Hierzu werden die Bezugsdauern für alle Leistungsberechtigten erfasst, die
im Laufe des Kalenderjahres ausgeschieden sind.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
62
Eine Testerhebung hat ergeben, dass sich der Medianwert und das arithmetische
Mittel der Verweildauern mit 27,1 bzw. 36,2 Monaten stark voneinander unte r-
scheiden. Allerdings muss die Datenqualität hier noch verbessert werden, sodas s
im aktuellen Bericht keine Grafik abgebildet ist.
Die Ausgaben in Einrichtungen sind nur teilweise steuerbar, zum Beispiel durch
direkte Einflussnahme auf die Tagessätze in Einrichtungen in den Verhandlungen
mit Trägern. Das Gefälle zwischen den Bundesländern bezüglich der Tagessätze
in stationären Einrichtungen ist darüber hinaus sehr groß.
Eine Steuerung der Belegung ist nur sehr eingeschränkt möglich, da viele Pfleg e-
bedürftige erst dann einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII stellen, wenn
sie bereits in einer Pflegeeinrichtung leben und ihr eigenes Vermögen aufg e-
braucht ist.
Die folgende Abbildung zeigt die Netto -Ausgaben pro Leistungsberechtigten der
stationären HzP in einer Zeitreihe von 201 1 bis 2015. Zur b esseren Vergleich-
barkeit wurden Einnahmen in Abzug gebracht.
ABB. 31: NETTO-AUSGABEN HZP I.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN
Die Grafik zeigt, dass die stationären Fa llkosten in Ludwigshafen und Kassel am
höchsten sind.
Im Mittelwert der Städte erhöhen sich die stationären Ausgaben pro Leistungsb e-
rechtigten um 2,5 %. Besonders deutlich ist die Steigerung mit 12,7 % in Jena.
7.930
5.182
9.901
n.v.. n.v.
8.634
11.373
11.752
n.v..
8.712
9.069
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Euro
KeZa 85.2 SGB XII
Netto-Ausgaben HzP i.E.
(Ist-Ausgaben minus Ist-Einnahmen)
pro Leistungsberechtigten i.E. pro Jahr in Euro
2011 2012 2013 2014 2015
Ausgaben in der
stationären HzP
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
63
Dies resultiert aus einer höheren Hilfebedürftigkeit der Leistungsberechtigten.
Während die Fallzahlen der Lei stungsberechtigten in den Pflegestufen I und II
eher stagnieren, ist die Anzahl der Leistungsberechtigten in der Pflegestufe III
vergleichsweise stark gestiegen und somit auch die Fallkosten.
Sinkende stationäre Fallkosten verzeichnen Kassel und Darmstadt mit jeweils -
4,1 %.
5.3.3. Familiäre, nachbarschaftliche Hilfen vor professioneller Pflege
Pflege durch Verwandte oder durch andere nahestehende Privatpersonen kann im
Grundsatz sowohl eine positive Lösung aus Sicht des zu Pflegenden und zugleich
auch eine kostengünstige Lösung für den Träger der Sozialhilfe sein. Die entspr e-
chende Zielsetzung hat der Gesetzgeber im § 63 S. 1 SGB XII gesetzlich veran-
kert.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist tendenziell von einer si n-
kenden Anzahl von Leistungsberechtigten auszugehen, die von Familienangehöri-
gen gepflegt werden können. Insbesondere für Angehörige von Demenzerkrankten
ist die Pflegesituation zudem oftmals sehr belastend und ohne Unterstützung
nicht dauerhaft leistbar.
Beides führt dazu, dass tendenziell vermehrt Pfle gedienste beauftragt werden,
sodass die Professionalisierung der Pflegearrangements generell zunehmen wird.
Die nächste Abbildung zeigt den Anteil der Leistungsberechtigten, die ausschlie ß-
lich privat gepfle gt werden, ohne dass professionelle Pflegedienste in Anspruch
genommen werden.
Anteil der
Privatgepflegten
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
64
ABB. 32: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. MIT AUSSCHLIEßLICH PRIVATER PFLEGE
LU: die Werte für 2014 sind vermutlich zu hoch veranschlagt und befinden sich zum Zeitpunkt der Berichtsle-
gung in der Prüfung.
Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich im Mittelwert der Städte eine leichte Erh ö-
hung des Anteils von 20,8 auf 21,4 %. Die Werte der Stadt Ludwigshafen haben
sich wieder auf dem Niveau des Jahres 2013 stabilisiert, ähnlich wie Erlangen.
Zwischen den Städten ist die Quote der ausschließlich privat Gepflegten sehr u n-
terschiedlich ausgeprägt. Die Spannbreite reicht von 4,7 % in Kassel bis zu
32,9 % in Chemnitz.
Je nach Pflegebedarf der Leistungsberechtigten ist die Pflege durch Privatpers o-
nen durchführbar. Vor allem in den niedrigen Pflegestufen mit geringerem Unte r-
stützungsbedarf bestehen Poten tiale, nicht professionell ausgebildete Angehörige
an der Pflege zu beteil igen. Die Zusammensetzung der Gruppe der Leistungsb e-
rechtigten ist dabei von Rele vanz sowie die Möglichkeit des Einsatzes von ehre n-
amtlichen Kräften aus sozialräumlich orientierten Netzwerken. Die Förderung
solcher sozialraumorientierter Netzwerke kann einen positiven Beitrag für die E r-
höhung des Anteils der durch Privatpersonen gepflegten Leistungsberechtigten
leisten.
Dies ist für den Träger der Sozialhilfe meist die kostengünstigere Variante der
Pflege. Allerdings sinkt der Anteil dieser Personen seit Jahren ab, was einerseits
in gesellschaftlichen Entwicklungen 11, andererseits in zielgruppenorientierten A n-
geboten von Pflegediensten begründet ist. Diese Entwicklung ist bspw. in Chem-
11 Vgl. hierzu auch den Vorjahresbericht, abzurufen unter www.consens-info.de
29,3
32,9
13,4
17,2
n.v.
21,7
4,7
30,8
n.v. n.v.
21,4
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa 79 SGB XII
Anteil der Leistungsberechtigten von HzP a.v.E.,
die ausschließlich durch Privatpersonen gepflegt werden und das volle Pflegegeld erhalten
(keine Sachleistungen) in Prozent
2011 2012 2013 2014 2015
Einflussfaktor
Pflegebedarf
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
65
nitz zu beobachten, wo auch verstärkt die Angebote der russischsprachigen Pfle-
gedienste in Anspruch genommen werden. Dies trägt zur Reduzierung des Anteils
der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. bei, die ausschließlich durch Privatpersonen
gepflegt werden.
Zudem nehmen gerade in größeren Städten die Ante ile der Ein -Personen-
Haushalte zu. Folglich steigt auch der Bedarf an (teurerer) professionel ler Pflege,
da keine Partner die pflegerischen Aufgaben übernehmen können.
Vorrangiges Ziel der örtlichen Sozialhilfeträger ist jedoch nicht, monetäre Einspar-
effekte zu erzeugen. Vielmehr steht die bedarfsgerechte Versorgung der Lei s-
tungsberechtigten im Vordergrund. Dies kann zum B eispiel auch bedeuten, dass
Leistungsberechtigte darüber informiert werden, welche Leistungen ihnen z u-
stehen – und diese die Leistungen dann in Anspruch nehmen. Die Bedarfsfeststel-
lung und die Information zu Leistungsansprüchen erfolgt bspw. in Jena durch
speziell geschulte Mitarbeiter, insbesondere bei hauswirtschaftlichen Bedarfen.
Diese Professionalisierung der Bedarfsfeststellung und I nformation bietet zudem
einen Ansatzpunkt, um einem Leistungsmissbrauch vorzubeugen.
Die These, dass Pflege durch Verwandte oder durch andere nahestehende Priva t-
personen zugleich auch eine kostengünstige Lösung für den Träger der Sozialhilfe
sein kann, soll mit der Betrachtung der Nettoausgaben in der HzP a.v.E. pro Leis-
tungsberechtigten in der folgenden Abbildung näher betrachtet werden.
ABB. 33: NETTO-AUSGABEN HZP A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN
Insgesamt hat sich der Mittelwert der Netto-Auszahlungen für Leistungen der HzP
a.v.E. pro Leistungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr auf nun 8.706 Euro
5.356
4.857
12.380
5.238
n.v.
9.393
16.460
9.314
n.v.
6.647
8.706
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
18.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Euro
KeZa 82.2 SGB XII
Netto-Ausgaben HzP a.v.E.
(Ist-Ausgaben minus Ist- Einnahmen)
pro Leistungsberechtigten pro Jahr in Euro
2011 2012 2013 2014 2015
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
66
erhöht (+8,0 %). Deutliche Steigerungen von gut 11 % weist Erlangen auf, ge-
folgt von Ludwigshafen (+10,5 %). Eine Reduzierung der ambulanten Fallkosten
weist nur Salzgitter auf (2,6 %).
Die niedrigsten Ausgaben pr o Fall in der ambulanten HzP hat erneut die Stadt
Chemnitz, also die Stadt mit der höchsten Quote der Leistungsberechtigten, die
ausschließlich durch Privatpersonen gepflegt werden. Ein ähnliches Bild zeigt sich
in Braunschweig, wo die Quote hoch ist und die Kosten vergleichsweise niedrig
sind.
In Jena hingegen ist diese Quote gesunken und die Nettoausgaben a.v.E. bzw.
insgesamt gestiegen (vgl. Kap. 5.3. 2). Letztendlich scheint sich dadurch zu b e-
stätigen, dass eine hohe Quote von Leistungsberechtigten, die ausschließlich
durch Privatpersonen gepflegt werden, zu einem geringeren Ausgabenniveau führt
oder zumindest beiträgt.
Besonders hohe Ausgaben pro Fall können durc h den Umstand beeinflusst sein,
dass keine besonderen Regelungen für kostenintensive Einzelfälle in einem Bu n-
desland bestehen, wie dies in Hessen der Fall ist. In Kassel resultiert hieraus eine
deutlich höher e Anzahl von besonders kostenintensiven Einzelfä llen als in den
anderen am Kennzahlvergleich beteiligten Städten.
Hier kommt erneut der Aspekt der Bedarfsprüfung zum Tragen; besonders lo h-
nenswert erscheint diese bei niedrigen Pflegestufen und bei nicht Pflegeversiche r-
ten – auch um Leistungsmissbrauch vorzubeugen. Dieses Thema sollte in Zukunft
verstärkt in den Fokus der Betrachtung rücken.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
67
6. Ziele und Wirkungen der Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
6.1. Vorbemerkung
Das Jahr 2015 war geprägt von enormen Steigerungen der Anzahl von Personen,
die in Deutschland Zuflucht suchten und Anträge auf Leistungen nach dem Asy l-
bewerberleistungsgesetz stellten. Bundesweit kam es aufgrund der internationalen
Entwicklungen zu deutlichen Steigerungen an Zuweisungen von Asylsuchenden
an Kommunen, die vielerorts zu großen Herausforderungen in der Leistungssac h-
bearbeitung sowie der Unterbringung, Betreuung und Integration der Flüchtlinge
führten. Nach dem aktuellen Bericht des Bundesamtes für Migration und Flüch t-
linge „Das Bundesamt in Zahlen 2015“ wurden im Ja hr 2015 insgesamt
476.649 Asylanträge in Deutschland gestellt, was im Vergleich zum Vorjahr einer
Steigerung von 135,0 % entspricht und den höchsten ermittelten Wert an gestell-
ten Anträgen seit Bestehen des Bundeamtes darstellt.12
Deutlich höher liegt die Zahl der Asylsuchenden, die tatsächlich nach Deutsc h-
land eingereist, jedoch aufgrund der zeitlichen Verzögerung der formalen Antra g-
stellung noch nicht in der Statistik des BAMF erfasst sind. Demnach sind im Jahr
2015 bundesweit ca. 1,1 Mio. Zugänge an Asylsuchenden registriert worden.13
Die Masse an Menschen, die teilweise äußerst kurzfristig und in hoher Anzahl den
Kommunen zugewiesen wurden, machten ein spontanes und flexibles Handeln
der verantwortlichen Personen erforderlich. Das Verwaltungsgeschehen war im
Berichtsjahr geprägt vom Reagieren auf die wöchentlich oder auch täglich neu
eintreffenden Flüchtlinge, für die in aller Schnelle – manchmal innerhalb von we-
nigen Stunden – eine Erstversorgung bereitgestellt und Unterbringungsmöglichkei-
ten geschaffen werden mussten. Um der Lage Herr zu werden, wurden neben den
im Leistungsbereich Asyl Beschäftigten auch Mitarbeitende aus anderen Abteilun-
gen und Ämtern zur Unterstützung hinzugezogen.
Der Mangel an Unt erkünften und teilweise auch der Erstausstattung führte in
einigen Kommunen dazu, dass erhöhte Ausgaben in Kauf genommen werden
mussten. So bestellte bspw. eine Stadt Etagenb etten aus Kanada, weil sie in
Deutschland und anderen Ländern Europas ausverkauft waren. Immobilien, die
für die Unterbringung der Asylsuchenden genutzt wurden, mussten teilweise zu
deutlich erhöhten Preisen und ungünstigen Konditionen angemietet werden.
12 Vgl. Download von Internetseite http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikati
onen/Broschueren/bundesamt-in-zahlen-2015-asyl.html?nn=1367528, abgerufen am
14.06.2016.
13 Bundesministerium des Innern (06.01.2016): 2015: Mehr Asylanträge in Deutschland
als jemals zuvor; abgerufen am 22.06.2016 von:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/01/asylantraege-
dezember-2015.html.
Enorme Fallzahl-
steigerungen
Belastung für
Kommunen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
68
Neben den höheren Ausgaben führen uneinheitliche Erstattungsregelungen auf
Länderebene und die unterschiedliche finanzielle Lage der Kommunen zu ve r-
schiedenen Belastungssituationen in den Städten. Vor diesem Hintergrund erfolgt
seit dem Berichtsjahr 2013 für den Bereich der Leistungen nach dem Asylbewe r-
berleistungsgesetz ein Kennzahlen vergleich der mittelgroßen Großstädte anhand
einiger zentraler Kennzahlen.
Die Datenbasis bilden die leistungsberechtigten Person en nach den §§ 2 und
3 AsylbLG, die im Mittelwert der vier Jahresquartale ermittelt werde n. Mit Blick
auf die schwierige Unterbringungssituation in den Städten stellt der untersuchte
Personenkreis jedoch nur einen Teil der unterzubringenden Personen dar. Die
Gesamtsituation ergibt sich auch durch Flüchtlinge, die keine Leistungen nach
dem Asyl bLG erhalten, etwa weil sie im Rahmen des Familiennachzugs nach
Deutschland kommen, sie über eigenes Einkommen verfügen oder aus einem
anderen Grund kein Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG besteht. Für
diese Personengruppen liegt mitunter zwar keine rechtliche Unterbringungsve r-
pflichtung vor, dennoch werden sie zugewiesen und müssen somit untergebracht
werden. Im Besondere n zählen hierzu syrische Kontingentflüchtlinge, die einen
Leistungsanspruch auf Grundlage des SGB II bzw. SGB XII haben, so dass sie im
vorliegenden Kennzahlenvergleich nicht berücksichtigt werden. Hingegen werden
Personen erfasst, die im Leistungsbezug des AsylbLG stehen, jedoch nicht oder
nicht mehr unterzubringen sind, da sie bereits im Normalwohnbereich leben.
Begleitet wurde der Kennzahlenvergleich durch einen intensiven fachlichen Au s-
tausch, der sich schwerpunktmäßig mit den Strategien der einzelnen Städte in
Fragen der Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden, aber auch mit
Maßnahmen der Integration auseinandersetzte. In diesem Zuge wurde auch eine
Übersicht zu den Städteprofilen im Leistungsbereich Asyl erstellt, die Informatio-
nen zu Aufnahmequoten, gesetzlichen Grundlagen und finanziellen Erstattungsr e-
gelungen, Unterbringungsformen, gesundheitlicher Versorgung, organisatorischen
Aspekten, sozialer Betreuung und Integrationsmaßnahmen, sowie dem ehrenamt-
lichen Engagement in den einzelnen Städten nebeneinanderstellt.
Darüber hinaus fand im Jahr 2015 ein Fachtag Asyl statt, der sich mit Konzepten
der dezentralen Unterbringung von Asylbewerbern sowie den Themen Sprachfö r-
derung und ehrenamtliches Engag ement auseinandersetzte. Auch im Jahr 2016
wird ein solcher Fachtag stattfinden . Inhaltlich werden Integrationskonzepte und
Förderprogramme der Städt e vorgestellt und der Umgang mit rückläufigen A n-
kommendenzahlen und anerkannten Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften
sowie Refinanzierungsmodelle für Unterkünfte im interkommunalen Austausch
diskutiert. Ziel ist es, insbesondere steuerungsrelevante As pekte zu erörtern, L ö-
sungswege aufzuzeigen und zu bewerten, um neue Handlungsansätze in der e i-
genen Praxis zu verankern. Hierzu wurden Abfragen erstellt, deren Ergebnisse im
Verlauf des Projektjahres analysiert wurden oder als Grundlage für den Austausch
bei dem Fachtag Asyl dienen.
Grundlagen des
Kennzahlenver-
gleichs
Fachlich intensiver
Austausch
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
69
6.2. Leistungsart
Das am 1. November 1993 in Kraft getretene Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) regelt die Höhe und Form von Leistungen für Asylbewerber, Geduldete
und vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländer und dient z ur Sicherung des
Grundbedarfs. Zu dem leistungsberechtigten Personenkreis gehören auch Auslä n-
der, die wegen des Krieges in ihrem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach
§ 23 Abs. 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes oder eine Aufenthaltsgenehm i-
gung aus hu manitären Gründen nach § 25 Abs. 4 Satz 1, Abs. 4 a oder Abs. 5
des Aufenthaltsgesetzes besitzen.
Die Höhe der Leistungen nach dem AsylbLG war Gegenstand eines Urteils des
Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2012. Dabei wurde entschi eden, dass
sowohl die Barbeträge nach § 3 Abs. 1 AsylbLG als auch die Grundleistungsb e-
träge nach § 3 Abs. 2 AsylbLG deutlich zu niedrig sind und gegen das Grundrecht
auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verstoßen. Das
Gericht forderte den Gesetzgeber auf, schnellstmöglich eine verfassungskonforme
gesetzliche Neuregelung zu schaffen.
Diese Neuregelung trat schließlich am 1. März 2015 in Kraft. Gemäß der überar-
beiteten Fassung werden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die folgenden
Leistungen gewährt:
Grundleistungen (§ 3 AsylbLG): Deckung des notwendigen Bedarfs an E r-
nährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits - und Körperpflege
sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt in Form von Sac h-
leistungen, gegebenenf alls in Form von Wertgutscheinen oder Geldlei s-
tungen,
Gewährung eines Bargeldbetrages zur Deckung persönlicher Bedürfnisse
im Alltag (§ 3 AsylbLG),
Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG),
Leistungen in besonderen Fällen (§ 2 AsylbLG): Nach Grundleistungsb e-
zug über eine Dauer von 15 Monaten ist das SGB XII entsprechend anzu-
wenden,
Weitere Leistungen bei besonderen Umständen, die vom Einzelfall abhän-
gen.
Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung ordnete das Bundesverfassungsgericht in
seinem Urteil eine Übergangsregelung an. Demnach waren die Barbeträge sowie
die Grundleistungsbeträge seit dem 1. August 2012 orientiert an der Höhe der
Regelsätze nach dem SGB XII zu erbringen und jährlich entsprechend der En t-
wicklung der Regelsätze anzupassen. Dies bedeutete eine deutliche Erhöhung der
Beträge für Grundleistungen nach § 3 AsylbLG.
Rechtsgrundlagen
Leistungen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
70
Die Änderungen hinsichtlich des § 2 AsylbLG traten am 1. März des Berichtsjah-
res in Kraft. Sie führten zu Verschiebungen zwischen der Anzahl der Leistungsbe-
rechtigten nach § 3 und § 2 AsylbLG, die der Datenlage jedoch nicht zu entne h-
men sind. Auf eine Differenzierung der Leistungsberechtigten nach den §§ 2 und
3 AsylbLG wurde in der Datenerhebung bewusst verzichtet, da sich die Ausgaben
für beide Personengruppe n angeglichen haben und das zu erhebende Basisza h-
len-Set schmal gehalten werden sollte.
Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, welches am 23.10.2015 in Kraft g e-
treten ist, schließt Auswirkungen auf das Asylverfahrensgesetz, das Asylbewerber-
leistungsgesetz sowie auf das Aufenthaltsgesetz ein. Vorrangiges Ziel ist es
Flüchtlinge möglichst früh und umfassend zu integrieren und Menschen ohne
Bleibeperspektive zeitnah in ihre Herkunftsländer zurück zu führen.
Die Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen kann mit dem sogenannten
Asylpaket I nun für bis zu sechs Monate erfolgen und es werden vorrangig Sach-
leistungen anstatt Geldleistungen gewährt, um Fehlanreize zu vermeiden. Außer-
dem werden weiter e Länder als sichere Herkunftsstaate n deklariert. Finanziell
wird der Bund die Länder ab 2016 mit einer monatlichen Pauschale von
670 Euro pro Asylbewerber entlasten.
Das Asyl-Paket II tritt am 17. März 2016 in Kraft . Es umfasst neue Aufnahm e-
einrichtungen, einen ausgesetzten Familiennachzug für Personen mit subsidiärem
Schutz und die Beschleunigung der Asylverfahren für Bewerber aus sicheren He r-
kunftsländern, Folgeantragsteller und Asylbewerber, die beim Verfahren nicht
mitwirken. Um einen Abbau von Abschiebungshindernissen zu erreichen, ka nn
eine Abschiebung künftig auch dann durchgeführt werden, wenn die medizinische
Versorgung im Zielstaat nicht gleichwertig mit der Versorgung in Deutschland ist.
Die Auswirkungen dieser Neuregelungen auf die Kommunen werden jedoch frü-
hestens im Berichtsjahr 2016 sichtbar sein.
Die Zuständigkeit für die Durchführung des AsylbLG sowie die Kostenträgerschaft
wird durch die Gesetzgebung der Bundesländer geregelt. Daraus ergeben sich
besondere Herausforderungen hinsichtlich der Vergleichbarkeit zwischen den ei n-
zelnen Städten. Ausgewählte Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs werden im
folgenden Kapitel vorgestellt.
6.3. Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG
Die Zahl der Personen, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, ergibt sich
zum einen aus der Zahl der zuge wiesenen Flüchtlinge und zum anderen aus der
Zahl der Menschen, die sich als geduldete Flüchtlinge ohne Anrechnung auf die
Zuweisungsquote in der Kommune aufhalten.
Gesetzliche
Änderungen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
71
Auf Basis von Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl wird jährlich der K ö-
nigsteiner Schl üssel ermittelt, auf dessen Grundlage die Verteilung der Asyla n-
tragsteller auf die einzelnen Bundesländer erfolgt. Die an ein Bundesland zugeteil-
ten Asylsuchenden werden wiederum den landeszugehörigen Landkreisen und
kreisfreien Städten zugewiesen. Je nach Bundesland finden dabei verschiedene
Faktoren Berücksichtigung, wie bspw. die Einwohnerzahl oder der Ausländera n-
teil.
Die Dichte von Personen, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, ist stark
durch die jewei lige Zuweisungsquote einer Stadt geprägt. In der folgenden Da r-
stellung wird die Dichte der Leistungsberechtigten pro 1.000 Einwohner in einer
Zeitreihe von 2012 bis 2015 abgebildet. Die Personenzahl ergibt sich aus dem
Mittelwert der Quartalswerte eines Jahres.
ABB. 34: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN ASYLBLG IM JAHRESMITTELWERT
MW und Median ohne Wert aus BS
Die Grafik veranschaulicht zum einen die durch die unterschiedlichen Zuwe i-
sungsquoten bedingte n größeren Unterschiede der Dichtewerte zwischen den
Städten sowie den deutlichen Anstieg der Dichte von Leistungsberechtigten nach
dem AsylbLG im Vergleich zum Vorjahr. Im Mittelwert der Städte kommt es zu
einem Anstieg der Dichte um 129 %.
Insbesondere Halle weist mit 7,7 Leistungsberechtigten pro 1.000 Einwohner
eine vergleichsweise hohe Dichte auf, gefolgt von Ludwigshafen und Salzgitter
mit jeweils 6,8. Geringere Dichten finden sich vor allem in Braunschweig (0,2)
und Darmstadt (3,2).
0,2
6,3
3,2
5,3
7,7
6,4
5,8
6,8
5,5
6,8
5,9
6,3
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW Median
KeZa 1 Asyl
Dichte der Leistungsberechtigten von AsylbLG
im Jahresmittelwert pro 1.000 Einwohner
2012 2013 2014 2015
con_sens
Dichte der
Leistungs-
berechtigten
AsylbLG
Deutlich steigende
Dichte
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
72
Die geringe Dichte in Braunschweig ist auffallend; sie bewegt sich deutlich unter-
halb des Mittelwertes und Medians der Städte. Das Ergebnis ist durch den So n-
derstatus bedingt, der die Stadt als Standort einer Landes-Aufnahmeeinrichtung
seit Einrichtung der ehemaligen Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) zu
Beginn der 1990er Jahre von der Verpflichtung zur Aufnahme von Asylsuchenden
bisher ausnahm. Bis auf wenige Ausnahmen wurden der Stadt bis zum Ende des
Berichtsjahres keine Asylbewerber zugewiesen.
Im Rahmen der Ausnahmeregelung sind in 2015 rund 50 Personen im Lei s-
tungsbezug der Stadt Braunschweig. Bei ihnen handelt es sich um Flüchtlinge,
die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus Leistungen nach dem AsylbLG beziehen u nd
bei denen im Einzelfall aus humanitären oder gesundheitlichen Gründen eine r
Wohnsitznahme, abweichend von der geltenden Aufnahmebefreiung, in Braun-
schweig zugestimmt wurde. Zudem bestehen Zuzüge nach Braunschweig auch
aus familiären Gründen. Diese Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG leben in
der Regel beim Partner und den gemeinsamen Kindern.
Ab dem Jahr 2016 ist Braunschweig aus der Ausnahmeregelung entlassen, so
dass ein Anstieg von Zuweisungen zu verzeichnen ist/sein wird.
Für das aktuelle Berichtsjahr lieg en die Ergebnisse für die Personenzahlen deut-
lich unter dem Mittelwert der anderen Städte und die Vergleichbarkeit ist eing e-
schränkt, so dass die Werte für Braunschweig in den Berechnungen des Mitte l-
wertes und des Medians nicht berücksichtigt werden.
Auch in den Städten Chemnitz, Darmstadt, Erlangen und Kassel bestehen zentra-
le Erstaufnahmeeinrichtungen. In diesen Städten gelten deswegen jedoch keine
Ausnahmebefreiungen von Zuweisungen.
In Jena wurden bis Ende 2 014 vorrangig Kontingentflüchtlinge aufgenommen,
die keine Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, sondern sich direkt im Bezug
von SGB II- bzw. SGB XII-Leistungen befinden. Die Aufnahme dieser Personen
wird auf die Zuweisungsquote in 2014 angerechnet und fü hrt zu der unterdurch-
schnittlichen Dichte von Leistungsberechtigten nach dem Asy lbLG, die zudem
durch Kapazitätsengpässe beeinflusst war, durch die die Aufnahmequote nicht
erfüllt werden konnte. In 2015 wurden der Stadt Jena keine Kontingentflüchtlin-
ge meh r zugewiesen, so dass die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem
AsylbLG entsprechend steigt und für die Stadt mit 360 % die höchste Steig e-
rungsrate ausgewiesen wird.
Mit 174 % wird die zweitgrößte Steigerung der Dichte in Darmstadt ermittelt. In
den vergangenen Jahren lag die Zuweisungsquote der Stadt bei 1 %. Auf Grund-
lage der Einwohnerzählung Zensus 2011 erhöhte sich die Zuweisungsquote für
Darmstadt auf 3 %. Zudem wurden in den Vorjahren mehr Personen aufgeno m-
Ausnahmeregelung
Braunschweig
Zuweisungsquote
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
73
men als über die Quote zu gewiesen wurde, so dass in 2014 ein Ausgleich stat t-
fand, der ebenfalls den prozentualen Anstieg in 2015 erklärt.
Höhere Dichten können auch mit Leistungsberechtigten in Verbindung stehen, die
sich bereits seit längerer Zeit im Bezug von AsylbLG-Leistungen befinden. In Hal-
le wird mit 7,7 die höchste Dichte für das Berichtsjahr 2015 ermittelt, aber auch
in den Vorjahren lag die Dichte über dem Mittelwert, sodass sich die Gruppe der
Leistungsbeziehenden sowohl aus Neuantragsteller n als auch aus Personen, die
sich schon länger im Leistungsbezug befinden, zusammensetzt. Für Halle zeigt
sich – abgesehen von Braunschweig (+2 %) – mit 46 % die geringste Steig e-
rungsrate im Kennzahlenvergleich.
Die Flüchtlingswelle stellte die Kommunen im Berichtsjahr 2015 bundesw eit vor
große Herausforderungen. Vor allem sehr kurzfristige Zuweisungen führten dazu,
dass innerhalb kürzester Zeit für die Versorgung und Unterbringung der Asyls u-
chenden Unterkünfte geschaffen und ausgestattet werden mussten. Eine ohnehin
angespannte Woh nungsmarktlage und in den vergangenen Jahren rückgebaute
Gemeinschaftsunterkünfte machten kreative Lösungen notwendig. Vermehrt wu r-
de auf Notlösungen zurückgegriffen und Leistungsberechtigte in Turnhallen, Büro-
gebäuden oder Leichtbauhallen untergebracht. D ort, wo Wohn raum verfügbar
war, konnte auch auf den Wohnungsmarkt zugegriffen werden.
Die folgende Darstellung veranschaulicht die Unterbringungssituation in den Städ-
ten des Vergleichsringes für das Berichtsjahr 2015.
Formen der
Unterbringung
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
74
ABB. 35: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN ASYLBLG NACH FORM DER UNTERBRINGUNG
MW und Median ohne Wert aus BS
In Halle gibt es Wohngemeinschaften mit bereits anerkannten Flüchtlingen im SGB II-Bezug, die aus der Zahl
nicht heraus gerechnet werden können. Daher ergeben die Anteile über 100 %.
SZ: Differenzierung des Vorjahreswertes nur für Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG
Sowohl im Mittelwert als auch im Median zeigt sich eine stärkere Inanspruc h-
nahme von Unterbringungen in Gemeinschaf tsunterkünften. Im Vorjahr wurden
noch über die Hälfte der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG in Wohnungen
vermittelt. Wie in Darmstadt wurde in einigen Städten eine dezentrale Unterbrin-
gung in Wohnungen angestrebt, die jedoch aufgrund der sprunghaften Anstiege
der Flüchtlingszahlen nur noch in Braunschweig mit seinem Sonderstatus zu
100 % erreicht werden konnte.
Im Vergleich zum Vorjahr kommt es mit Ausnahme von Braunschweig überall zu
größeren Veränderungen, die durch den schnellen Anstieg der Flüch tlingszahlen
beeinflusst sind.
In Chemnitz existiert ein kommunales Unterbringungs - und Betreuungskonzept,
welches eine zentrale Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften für ein Drittel
der Leistungsberechtigten vorsieht. Zwei Drittel der Asylsuchenden sollen dezent-
ral in Wohnungen vermittelt werden. Das Konzept sieht eine Untergliederung in
das Dezentrale Wohnen I und das Dezentrale Wohnen II vor.
Dezentrales Wohnen I: Wohnen in durch die Stadt Chemnitz angemiete-
ten Wohnungen,
Dezentrales Wohnen II: Anmietung von Wohnungen durch die Asyls u-
chenden selbst.
19,5 24,4
95,0
50,5
64,6 61,1
52,0
76,2
0,0
55,4 56,6
100,0
80,5 75,6
5,0
56,8
35,4 38,9
48,0
23,9
n.v.
45,5 43,4
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW Median
KeZa 10 Asyl
Anteile der Leistungsberechtigten im Jahresdurchschnitt
nach Form der Unterbringung
Gemeinschaftsunterkünfte Wohnungen 2014
con_sens
in Prozent
Unterbringungs-
konzept in Chemnitz
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
75
Der hohe Anteil von Leistungsberechtigten in Wohnungen von über 80 % wird
durch einen vergleichsweise hohen Leerstand an Wohnungen begünstigt. Der
größere Anteil die ser Gruppe lebt in Wohnraum, der durch die Stadt Chemnitz
von Wohnungsgesellschaften und privaten Wohnungseigentümern angemietet
wird. Die Kommune ist somit Mieter der Wohnungen und gibt einen Nutzungs -
und Gebührenbescheid an die Leistungsberechtigten wei ter. Die Ausstattung der
Wohnungen erfolgt durch die zentrale Vergabestelle.
Im Dezentralen Wohnen II erfolgt die Anmietung durch die Asylsuchenden selbst
im Rahmen eines Antragsverfahrens mit Bescheidung durch das Sozialamt. Ursa-
chen für das dezentrale Wohnen basieren auf einem Erlass und Empfehlungen
des Freistaates Sachsen. Demnach liegen folgende Gründe für von den Leistungs-
berechtigten selbst angemieteten Wohnraum vor:
besondere gesundheitliche Gründe,
besondere humanitäre Gründe und
besondere Integrationsleistungen.
Um in der Bevölkerung eine größtmögliche Akzeptanz für die Asylsuchenden zu
erzielen, sucht die Stadtverwaltung in vier Einwohnerversammlungen pro Jahr
und zusätzlichen Veranstaltungen bei Bedarf den Kontakt zur Bevölkerung und
klärt üb er aktuelle und zukünftige Entwicklungen auf. Hierdurch sollen Ängste
abgebaut, Verständnis erzeugt und ehrenamtliches Engagement aufgebaut we r-
den. Die Asylsuchenden werden in ihren Wohnungen von Beschäftigten der Stadt
bzw. der Wohnungsgesellschaft willko mmen geheißen und ihn en werden alltags-
praktische Hinweise bspw. zur Hausordnung und die Benutzung von Haushalt s-
geräten erläutert. Neben den mündlichen Erörter ungen werden Piktogramme ent-
wickelt, die relevante Verhaltensregeln bildlich darstellen.
Ein überdurchschnittlicher Anteil von Leistungsberechtigten in Gemeinschaftsu n-
terkünften besteht mit 95 % in der Stadt Erlangen, der durch die bayrische La n-
desgesetzgebung beeinflusst ist. Mit dem vergleichsweise strengen bayrischen
Aufnahmegesetz sollen Asylsuchende erst in Wohnungen übersiedeln, wenn eine
Anerkennung bzw. Bleibeberechtigung vorliegt. Bis dahin herrscht Wohnpflicht in
Gemeinschaftsunterkünften.
Die Suche nach Gemeinschaftsunterkünften erweist sich oftmals als schwie rig
und bringt Verhandlungen über Tagessätze mit sich, die teilweise von der prek ä-
ren Lage, in kurzer Zeit eine Vielzahl von Unterbringungsmöglichkeiten zu scha f-
fen, beeinflusst sind. Vielerorts brachte dies Preissteigerungen mit sich.
Landesspezifische
Regelungen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
76
6.4. Auszahlungen für Leistungen nach dem AsylbLG
Aufgrund der stark erhöhten Fallzahlen kommt es in den Städten zu enormen
Steigerungen der Auszahlungen insgesamt. Im Mittelwert der Städte wurden im
Berichtsjahr 2015 pro Einwohner 48 Euro aufgewendet, während es im Vorjahr
2014 nur 23,80 Euro waren, was einem Anstieg von 101 % entspricht.14
Die Auszahlungen setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:
Auszahlungen für Gemeinschaftsunterkünfte,
Auszahlungen für Wohnungen,
Auszahlungen für Regelleistungen (laufende Leist ungen und einmalige
Leistungen für Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG),
Auszahlungen für analoge Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII
für Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG (inkl. Krankenhilfe entspr e-
chend § 264 SGB V),
Auszahlungen für Pers onen mit Leistungen bei Krankheit, Schwange r-
schaft und Geburt nach § 4 AsylbLG,
Auszahlungen für Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG,
Auszahlungen für sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG.
Die folgende Grafik zeigt die Auszahlungen, die von den Städten pro Leistungsbe-
rechtigten nach dem AsylbLG im Berichtsjahr aufgewendet wurden. Sie werden
als Netto -Auszahlungen dargestellt, also unter Abzug der personenbezogenen
Einzahlungen, die in der Regel nur in einem geringen Maß anfallen und von den
Städten kaum beeinflussbar sind. Landeserstattungen wurden nicht abgezogen.
14 Die Werte aus Braunschweig wurden nicht mit einbezogen.
Auszahlungen pro
Leistungs-
berechtigten
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
77
ABB. 36: NETTOAUSZAHLUNGEN PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN ASYLBLG
MW und Median: inkl. BS
J: Enthaltene Unterkunftskosten für Asylsuchende wurden anteilig nach durchschnittlicher Belegung berechnet.
Die Belegung erfolgt für unterschiedliche Personenkreise (darunter Kontingentflüchtlinge); eine Abgrenzung der
Auszahlungen kann nicht erfolgen.
LU: Auszahlungen für kommunale Notunterkünfte sind hier nicht enthalten.
DA: KdU-Ausgaben für Gemeinschaftsunterkünfte sind nicht enthalten. Die Ausgaben beziehen sich auf Unter-
bringungskosten in Hotels o. Ä. und in Wohnungen.
Pro Leistungsberechtigten werden im Mittelwert der Städte 8.027 Euro au fge-
wendet. Die Ergebnisse der Städte variieren zwischen 6.237 Euro in Ludwigsha-
fen und 11.290 Euro in Potsdam. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen sich die
Fallkosten im Mittelwert der Städte um 4,6 %, im Median um 6,3 %.
Der Mittelwert ergibt sich aus unter schiedlichen Entwicklungen in den Städten.
Reduzierungen ergeben sich vor allem in Ludwigshafen (-13 %), in Erlangen
(-5 %), gefolgt von Chemnitz (-4,0 %) und Jena (-0,5 %). Anstiege in den Au s-
zahlungen pro Leistungsberechtigten weisen Braunschweig (+32,9 %), Darm-
stadt (+21,0 %) und Halle (+15,9 %) aus.
Die Erhöhung der Auszahlungen pro Asylsuchenden in Braunschweig steht in
Verbindung mit einer Umbuchung im Einzelfall. Die Leistungserbringung erfolgte
in 2014, während die Korrekturbuchung in 2015 stattfand.
Dagegen entsteht die Auszahlungssteigerung in Darmstadt durch die Unterbri n-
gungssituation, in der auf vergleichsweise kostenintensive Wohnungen und Hotel-
unterbringungen ausgewichen werden musste, um eine Obdachlosigkeit zu ve r-
meiden.
8.458
6.880
6.896
9.951
8.792
6.789
8.340
6.237
11.290
6.642
8.027
7.618
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW Median
KeZa 21.1 Asyl
Nettoauszahlungen für Leistungen nachAsylbLG ohne Abzug von Erstattungen
pro Leistungsberechtigten nach AsylbLG im Jahresmittelwert in Euro
2012 2013 2014 2015
con_sens
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
78
Im Vergleichsring werden die Auszahlungen differenziert nach der Form der U n-
terbringung erhoben. Die differenzierte Analyse zeigt höhere Fallkosten für Pers o-
nen, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind. Durch die steigenden
Fallzahlen mussten Kapazitäten erweitert werden und dabei oftmals ungeeignete
Angebote durch große Umbauarbeiten zu Gemeinschaftsunterkünften nutzbar
gemacht werden. Im Vergleich zu den Angeboten auf dem freien Wohnungsmarkt
kommen bei Gemeinschaftsunterkünften häufig weitere Ausgaben für Sicherheits-
und Betreuungspersonal hinzu, die im unterschiedlichen Maß in den Kostensä t-
zen enthalten sind. Abgeschlossene Verträge mit Drittanbietern für die Bereitste l-
lung von Unterkünften, ggf. auch mit einer Mindestbelegung, habe n sich in ihrer
Laufzeit verlängert und sind teilweise bis zu zehn Jahre gültig.
In Potsdam liegen die durchschnittlichen Ausgaben für Leistungsberechtigte in
Gemeinschaftsunterkünften deutlich über den Fallkosten für Personen in Wo h-
nungen, was insgesamt zu Auszahlungen pro Leistungsberechtigten führt, die
über dem Mittelwert der Städte liegen. Die Ursachen bestehen in den Kosten für
einen Wachdienst, der in den Gemeinschaftsunterkünften eingesetzt wird. Zudem
besteht eine kleine Einrichtung, die auf trau matisierte Frauen spezialisiert ist und
höhere Ausgaben pro Fall nach sich zieht.
Als weiterer Kostenfaktor sind Krankenhilfekosten zu nennen, die in ihrer Höhe
stark von der Zusammensetzung der Gruppe der Leistungsberechtigten abhängen.
In vielen Fällen leiden die Asylsuchenden unter traumatischen Belastungssituat i-
onen, deren Behandlung zusätzliche Auszahlungen verursachen kann. Auch der
generelle Gesundheitszustand ist dabei von Relevanz. Die entstehenden Ausgaben
werden über die Krankenhil fe, die entweder nach § 4 AsylbLG für Leistungsb e-
rechtigte nach § 3 AsylbLG oder nach § 264 SGB V für Leistungsberechtigte nach
§ 2 AsylbLG gezahlt wird, übernommen.
Für die Auszahlungsentwicklung in den Städ ten ist daher von besonderer Bede u-
tung, wie sich die Gruppe der Leistungsberechtigten zusammensetzt bzw. wie
viele Personen Krankenhilfe tatsächlich in Anspruch nehmen und in welchem
Umfang diese ausfällt. Durch die insgesamt gestiegenen Fallzahlen nimmt a uch
die Wahrscheinlichkeit zu, dass mehr Personen mit einem Bedarf an Krankenhilfe
in den Leistungsbezug nach dem AsylbLG kommen. Dies ist jedoch nicht immer
der Fall, sondern vom individuellen Gesundheitszustand der Leistungsberechti g-
ten abhängig.
Ist ein Asylbewerber berechtigt einer Erwerbstätigkeit nachzukommen, kann eine
frühzeitige Unterstützung bei der Suche nach einer Erwerbstätigkeit hilfreich sein,
um nicht nur den Anstieg der Krankenhilfekosten nach § 264 SGB V bzw. nach
§ 4 AsylbLG zu reduzieren, sondern auch die Auszahlungen für den Lebensunte r-
halt zu regulieren, da von erwerbstätigen Leistungsberechtigten ggf. auch Unter-
bringungsgebühren zu zahlen sind, wenn sie in Gemeinschaftsunterkünften leben.
Für die Unterstützung bei der Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige
Unterbringungs-
formen
Krankenhilfe
Gesundheitszustand
der Leistungs-
berechtigten
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
79
Beschäftigung müssen jedoch personelle Kapazitäten vorgehalten werden, die vor
allem im Berichtsjahr nur in sehr begrenztem Maße zur Verfügung standen. Ve r-
fügbare und auch zusätzliche personelle Ressourcen wurden vor allem zur Bewäl-
tigung der Aufgaben benötigt, die für die Erstversorgung der neuankommenden
Asylsuchenden zu bewältigen waren.
Hinsichtlich einer Ausgabenregulierung kann neben der Vermittlung in eine soz i-
alversicherungspflichtige Beschäftigung ein weiterer S teuerungsansatz in der
Überprüfung der Krankenhilfekosten und durch Kostensenkungsmaßnahmen b e-
stehen, wenn bspw. Spezialisierungen bei der Leistungssachbearbeitung oder die
Vereinbarung von Einzelpauschalen zur Finanzierung der Krankenhilfekosten mög-
lich sind.
In einigen der Bundesländer der Vergleichsstädte wurde über die Einführung einer
elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerber beraten. Verhandlungen fanden
mit Krankenkassen statt, blieben in den meisten Fällen jedoch ohne einen Ver-
tragsabschluss im Berichtsjahr. Das Aushandeln der Vertragsbedingungen gestal-
tete sich schwierig und konnte nicht zur gegenseitigen Zufriedenheit abgestimmt
werden.
In Chemnitz wurde keine elektronische Gesundheitskarte eingeführt – das Land
Sachsen sprach sich dagegen aus –, jedoch eine Kooperation mit den Kranke n-
kassen und dem Land eingegangen und eine Arztpraxis für Flüchtlinge eingeric h-
tet, deren Ausgaben sich auf die drei Vertragspartner verteilen.
Neben den Unterbringungskosten und der Krankenhilfe als Einflussfaktoren auf
die Höhe der Auszahlungen pro Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG spielt
auch der Anteil von Familien eine Rolle. Ein höherer Anteil von Familien kann zu
geringeren durchschnittlichen Auszahlungen führen, da zum einen mehrere Pe r-
sonen in einer Wohnung untergebracht und betreut werden können und da sie
zum anderen gegebenenfalls geringere Regelsätze für Kinder und Jugendliche
beziehen als es bei Einzelpersonen der Fall wäre.
Für die finanzielle Belastungssituation der Städte ist jedoch von besonderer B e-
deutung, in welchem Umfang die entstandenen Auszahlungen erstattet werden.
Die Durchführung der Aufgaben nach dem AsylbLG ist auf die Städte übertragen;
sie sind Kostenträger und die Auszahlungen der Städte müssten zu 100 % erstat-
tet werden. Die landesrechtlichen Regelungen sehen hierfür unterschiedliche E r-
stattungsleistungen vor, die die entstandenen Auszahlungen für die Leistungse r-
bringung nach dem AsylbLG in der Regel nicht decken.
Die Erhebung der Finanzdaten erfolgt im Benchmarking der mittelgroßen Gro ß-
städte generell auf Basis der Finanzrechnung. Es werden also die Zahlströme
erfasst, die tatsächlich geflossen sind. Bei der Betrachtung des Anteils der Erstat-
tungen an den Auszahlungen nach dem AsylbLG muss somit eine zeitliche Verz ö-
Gesundheitskarte
Spezielle Arztpraxis
Anteil von Familien
Ungedeckte
Auszahlungen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
80
gerung berücksichtigt werden, da die Erstattungen, die ggf. mit zeitlichen Verz ö-
gerungen ausgezahlt werden, erst nach Ablauf eines Quartals, in dem die Auszah-
lungen für die Leistu ngserbringung getätigt wurde, abgerechnet werden. Durch
diese Form der Berechnung kann die aktuelle finanzielle Belastungssituation einer
Stadt dargestellt werden. Soll jedoch au fgezeigt werden, in wie weit die Ausza h-
lungen für die Leistungen nach dem Asyl bLG generell und unabhängig vom Zah-
lungszeitpunkt gedeckt sind, erfolgt hierfür im Benchmarking auch eine Ermit t-
lung der Erstattungszahlungen bezogen auf die jeweiligen Quartale, in denen die
Auszahlungen entstanden sind.
Die in der folgenden Grafik dargestellten Anteile stellen beide Formen der Berech-
nung des Anteils der ungedeckten Auszahlungen an den Gesamtauszahlungen für
die Leistungen nach dem AsylbLG für das Berichtsjahr 2015 für die einzelnen
Städte gegenüber. Sonstige Einzahlungen wurden von den Auszahlungen abgezo-
gen.
ABB. 37: VERGLEICH DER ANTEILE DER ERSTATTUNGEN AN DEN NETTOAUSZAHLUNGEN
KS, J: bis einschl. 2015 Erstattungen inkl. SGB II/SGB XII-Fälle
DA, KS: ohne Sondererstattungen
Der Mittelwert ist durch den Wert der Stadt Erlangen maßgeblich beeinflusst.
Die Grafik veranschaulicht, dass nicht die gesamten aufgewendeten Auszahlu n-
gen der Städte für die Leistungen nach dem AsylbLG erstattet werden. Der ge-
deckte Anteil der Erstattungen nach dem tatsächlichen Zahlstrom im Berichtsjahr
2015 an allen Auszahlungen für die Leistungen nach dem AsylbLG beträgt im
Mittelwert 79,7 %, wobei das Ergebnis deutlich durch den hohen Wert aus Er-
langen beeinflusst ist. Im Median sind lediglich 69,1 % der Auszahlungen durch
Erstattungen nach dem Zahlstrom in 2015 gedeckt. Die Ergebnisse der Städte
62,4
80,1
65,4
203,1
72,8
46,8
58,7
94,8
39,2
73,1
79,7
69,1
n.v.
80,1
22,9
100,5
100,3
86,8
71,7
24,6
9,8
n.v.
62,1
75,9
0
50
100
150
200
250
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW Median
KeZa 20.3_20.4 Asyl
Vergleich der Anteile der Erstattungen an den Nettoauszahlungen
für Leistungen nach dem AsylbLG in Prozent
nach Zahlstrom für vier Quartale
con_sens
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
81
weichen deutlich voneinander ab und liegen zwischen 39,2 % in Potsdam und
203,1 % in Erlangen. Vor allem in Erlangen und Ludwighafen stehen die hohen
Anteile im Zusammenhang mit den unregelmäßi gen Erstattungen durch die Lä n-
der. Unterschiede können darüber hinaus auch auf die teilweise sehr unregelm ä-
ßig eingereichten Erstattungsanträge der Städte zurückzuführen sein.
Die Betrachtung der Anteile der Ersta ttungen für die Quartale, in denen die Au s-
zahlungen entstanden sind, zeigt eine nicht ganz so breite Spannweite. Trotzdem
unterscheiden sich auch hier die Ergebnisse der Städte deutlich voneinander.
Auch hier wird mit 9,8 % der geringste Anteil in Potsdam ermittelt und der größte
mit 100,5 % in Erlangen.
Deutlich wird, dass die Erstattungsregelungen in den Bundesländern zu äußerst
unterschiedlichen Ergebnissen führen und die Städte mit einer mehr oder minder-
großen finanziellen Belastung für die Unterbring ung und Versorgung der Asyls u-
chenden zurechtkommen müssen.
Steigerungen des Anteils der Erstattungen an den Auszahlungen für die Leistu n-
gen nach dem AsylbLG stehen auch im Zusammenhang mit Verhandlungen, die
zwischen kommunalen Spitzenverbänden und den zuständigen Landesministerien
geführt wurden, die oftmals zu einer Erhöhung der Erstattungsleistungen geführt
haben. Zum Teil kommen diese jedoch erst im nächsten Berichtsjahr 2016 zum
Tragen.
Die Erstattungsregelungen beziehen sich in der Regel auf die Auszahlungen, die
den Städten für die Leistungserbringung nach dem AsylbLG entstehen. Da d er
Leistungskatalog des AsylbLG jedoch nur einen Teil der Lei stungen abdeckt, die
auf kommunaler Ebene erbracht werden, kommen weitere Ausgaben hinzu, die in
der Regel nicht Gegenstand der Landeserstattung en sind. So bestehen bspw.
durch das in der Sachbearbeitung oder der sozialpädagogischen Betreuung einge-
setzte Personal weitere Ausgabengrößen, die kommunale Haushalte in fast alle n
Bundesländern belasten. Zu bedenken s ind dabei auch Folgekosten, die , wenn
Personen nach dem AsylbLG-Bezug in andere Leistungsbereiche wechseln, für die
kommunalen Auszahlungen entstehen.
Große Unterschiede
zwischen
den Städten
Weitere ungedeckte
Ausgabenpositionen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
82
7. Ausblick
Der diesjährige Bericht hat neben den wesentlichen Le istungsarten gem. SGB XII
auch die kommunalen Leistungen nach dem SGB II im Fokus, um einen mö g-
lichst ganzheitlichen Blick auf die Entwicklungen kommunaler bzw. staatlicher
Transferleistungen zu werfen. Der Kennzahlenvergleich dient in diesem Zusa m-
menhang dazu, Transparenz über das Leistungsgeschehen herzustellen, Entwic k-
lungen zu erkennen und Ste uerungsansätze zu verdeutlichen, um Lerneffekte zu
ermöglichen.
Erfreulich ist, dass die Anzahl der Personen, die im erwerbsfähigen Alter von Leis-
tungen der Grundsicherung nach dem SGB II abhängig sind, seit Jahren sinkt.
Gleichzeitig verfestigt sich der Leistungsbezug mit zunehmendem Alter.
Die Entwicklungen in den beiden Grundsicherung sleistungen nach dem SGB XII ,
der HLU und der GSiAE, entwickeln sich unterschiedlich: Während die Dichte der
Leistungsberechtigten in der Hilfe zum Lebensunterhalt stagniert, nimmt sie bei
der Grundsicherung im Alter und wegen Erwerbsminderung zu, v.a. wg. E r-
werbsminderung.
Die Pflegebedür ftigkeit nimmt insgesamt zu und entsprechend s teigt auch der
prozentuale Anteil der Bevölkerung, der auf Leistungen der Hilfe zur Pflege ange-
wiesen ist. Der Gesetzgeber hat für die Leistungen der Pflegeversicherung, aber
auch für kommunale Leistungen der H ilfe zur Pflege, mit den Pflegestärkungsg e-
setzen einige Änderungen auf den Weg gebracht, die sich im nächsten Benc h-
markingjahr in den Kennzahlen widerspiegeln dürften. Zudem sind weitere Ve r-
änderungen geplant, die die Art der Leistungsgewährung maßgeblich beeinflussen
werden. Nähere Informationen hierzu finden sich im Anhang.
In der Fortführung des Kennzahlenvergleichs sollen qualitative Analysen im Ra h-
men von Fachtagungen weiterhin im Vordergrund stehen. Im aktuellen Projektjahr
werden erneut ein Fachtag „Hilfe zur Pflege“ sowie ein Fachtag „Asyl“ stattfinden,
die zu einem Austausch über die Arbeitspraxis in den Städten sowie zur Erört e-
rung von Best-Practice-Ansätzen beitragen werden.
Neben den inhaltlichen Diskussionen und kenn zahlorientierten Erhebungen in
diesen Bereichen besteht auch im kommenden Jahr die Möglichkeit zur Durc h-
führung weiterer Fachtage, auf de nen Themen, die im Steuerungsinteresse der
teilnehmenden Städte liegen, vertieft behandelt werden können.
Vor dem Hintergrund der ungewissen zukünftigen Zuweisungen von Flüchtlingen
an die Kommunen ist in den kommenden Jahren mit starken Herausforderungen
zu rechnen. Im kommenden Benchmarkingjahr wird darüber hinaus das Ink raft-
treten des „Asylpakets II“ verschiedene Auswirkungen für die Städte nach sich
Grundsicherungs-
leistungen
Hilfe zur Pflege
Durchführung von
Fachtagen
Leistungen nach
dem Asylbewerber-
leistungsgesetz
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
83
ziehen. Angesichts der Brisanz des Themas werden die Leistungen na ch dem
Asylbewerberleistungsgesetz auch zukünftig im Fokus stehen.
Die umfangreichen gesetzlichen Änderungen – sei es in der Hilfe zur Pflege, dem
AsylbLG oder der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Bundesteilhab e-
gesetz) oder durch gravierende statistische Veränderungen wie im SGB II – stellen
die Kommunen in Zukunft vor Veränderungen und große Heraus forderungen. Der
hochwertige qualitative Austausch der Städte untereinander muss fortgeführt und
weiter zur Entwicklung und dem Austausch von Steuerungsansät zen genutzt wer-
den.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
84
8. Anhang
8.1. Wirtschaftsindikatoren
Die im Rahmen des Benchmarking der mittelgroß en Großstädte untersuchten
sechs Wirtschaftsindikatoren
Unterbeschäftigungsquote
Dichte sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am Wohnort
Verfügbares Einkommen je Einwohner
Bruttoinlandsprodukt je Einwohner
Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen
Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigen
wurden in Form einer Netzgrafik für die einzelnen Städte in Bezug zueinander
gesetzt. Der gewichtete indizierte Mittelwert aller Städte wird darin als gestriche l-
te rote Linie dargestellt. Eine kleine Fläche ze igt dabei eine Situation unter dem
Mittelwert und damit eine eher positive Situation in dem jeweiligen Bereich an
(grün), eine große Fläche einen Wert über dem Mittelwert und damit eher eine in
diesem Bereich belastende Situation für die jeweilige Stadt (r ot). Damit die Dar-
stellung in der gewünschten Form erfolgen kann, wurden die Indikatoren mit um-
gekehrten Vorzeichen berechnet (außer bei der Unterbeschäftigungsquote), damit
der Ausweis im positiv grünen bzw. negativ roten Bereich erfolgen kann.
ABB. 38: WIRTSCHAFTSINDIKATOREN BRAUNSCHWEIG
-0,63
-0,41
-0,09
0,35
0,11
-0,44
Unterbeschäftigtenquote
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort)
Verfügbares Einkommen je EW
BIP je EW
BIP je Erwerbstätigen
Steuerpflichtiges Einkommen je
Steuerpflichtigen
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Braunschweig MW
con_sens
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
85
ABB. 39: WIRTSCHAFTSINDIKATOREN CHEMNITZ
ABB. 40: WIRTSCHAFTSINDIKATOREN DARMSTADT
0,29
-0,97
0,29
0,94
0,98
1,03
Unterbeschäftigtenquote
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort)
Verfügbares Einkommen je EW
BIP je EW
BIP je Erwerbstätigen
Steuerpflichtiges Einkommen je
Steuerpflichtigen
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Chemnitz MW
con_sens
-0,71 1,38
-0,85
-0,93
-0,48
-1,23
Unterbeschäftigtenquote
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort)
Verfügbares Einkommen je EW
BIP je EW
BIP je Erwerbstätigen
Steuerpflichtiges Einkommen je
Steuerpflichtigen
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Darmstadt MW
con_sens
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
86
ABB. 41: WIRTSCHAFTSINDIKATOREN ERLANGEN
ABB. 42: WIRTSCHAFTSINDIKATOREN HALLE (SAALE)
-1,82 -0,95
-1,94
-1,72
-0,68
-2,04
Unterbeschäftigtenquote
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort)
Verfügbares Einkommen je EW
BIP je EW
BIP je Erwerbstätigen
Steuerpflichtiges Einkommen je
Steuerpflichtigen
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Erlangen MW
con_sens
1,59
0,50
1,40
1,18
1,07
1,02
Unterbeschäftigtenquote
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort)
Verfügbares Einkommen je EW
BIP je EW
BIP je Erwerbstätigen
Steuerpflichtiges Einkommen je
Steuerpflichtigen
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Halle (Saale) MW
con_sens
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
87
ABB. 43: WIRTSCHAFTSINDIKATOREN JENA
ABB. 44: WIRTSCHAFTSINDIKATOREN KASSEL
-0,52
-0,03
0,93
0,71
0,71
0,37
Unterbeschäftigtenquote
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort)
Verfügbares Einkommen je EW
BIP je EW
BIP je Erwerbstätigen
Steuerpflichtiges Einkommen je
Steuerpflichtigen
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Jena MW
con_sens
0,59
1,82
0,41
0,15
0,41
0,27
Unterbeschäftigtenquote
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort)
Verfügbares Einkommen je EW
BIP je EW
BIP je Erwerbstätigen
Steuerpflichtiges Einkommen je
Steuerpflichtigen
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Kassel MW
con_sens
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
88
ABB. 45: WIRTSCHAFTSINDIKATOREN LUDWIGSHAFEN
ABB. 46: WIRTSCHAFTSINDIKATOREN POTSDAM
0,85
-0,12
0,66-1,35
-1,91
0,52
Unterbeschäftigtenquote
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort)
Verfügbares Einkommen je EW
BIP je EW
BIP je Erwerbstätigen
Steuerpflichtiges Einkommen je
Steuerpflichtigen
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Ludwigshafen MW
con_sens
-0,45
-1,23
-0,98
0,65
0,86
-0,23
Unterbeschäftigtenquote
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort)
Verfügbares Einkommen je EW
BIP je EW
BIP je Erwerbstätigen
Steuerpflichtiges Einkommen je
Steuerpflichtigen
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Potsdam MW
con_sens
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
89
ABB. 47: WIRTSCHAFTSINDIKATOREN SALZGITTER
8.2. Bildung und Teilhabe
ABB. 48: AUSGABEN FÜR BUT-LEISTUNGEN NACH URSACHE DES LEISTUNGSANSPRUCHS
SZ: Ausgaben nur für BuT-Leistungen ohne AsylbLG
0,81
0,02
0,17
0,03
-1,06
0,71
Unterbeschäftigtenquote
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort)
Verfügbares Einkommen je EW
BIP je EW
BIP je Erwerbstätigen
Steuerpflichtiges Einkommen je
Steuerpflichtigen
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Salzgitter MW
con_sens
1.743.708
2.438.344
1.127.228
955.835
3.289.664
1.141.467
2.442.567
1.268.917
1.143.693
761.638
1.631.306
0
500.000
1.000.000
1.500.000
2.000.000
2.500.000
3.000.000
3.500.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 1 BuT
Ausgaben für BuT-Leistungen
nach Ursache des Leistungsanspruchs in Euro im Berichtsjahr
Ausgaben
für
Leistungen
nach
AsylbLG
Ausgaben
für
Leistungen
nach SGB
XII
Ausgaben
für
Leistungen
nach BKGG
Ausgaben
für
Leistungen
nach SGB II
Gesamtausg
aben für
Leistungen
für Bildung
und Teilhabe
Euro
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
90
ABB. 49: AUSGABEN FÜR BUT-LEISTUNGEN NACH LEISTUNGSARTEN
SZ: Ausgaben nur für BuT-Leistungen ohne AsylbLG
ABB. 50: AUSGABEN FÜR BUT-LEISTUNGEN PRO 1.000 EINWOHNER
SZ: Ausgaben nur für BuT-Leistungen ohne AsylbLG
1.743.707
2.438.344
1.127.230
955.835
3.289.661
1.141.466
2.442.567
1.268.917
1.143.692
761.640
1.631.306
0
500.000
1.000.000
1.500.000
2.000.000
2.500.000
3.000.000
3.500.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 2
Ausgaben für BuT-Leistungen
nach Leistungsarten im Berichtsjahr in Euro Ausgaben für
Teilhabe am
sozialen und
kulturellen Leben
Ausgaben für
Mittagessenverpfle
gung
Ausgaben für
Lernförderung
Ausgaben für
Schülerbeförderun
g
Ausgaben für
persönlichen
Schulbedarf
Ausgaben für
Leistungen für
Schulausflüge und
mehrtägige
KlassenfahrtenGesamtausgaben
Euro
6.898
9.797
7.162
8.669
13.804
10.663
12.182
7.582
6.828
7.366
9.095
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 3 SGB II
Ausgaben für BuT pro 1.000 Einwohner
(SGB II, SGB XII, AsylbLG, BKGG)
in Euro in der Zeitreihe
2011 2012 2013 2014 2015
Euro
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
91
8.3. Hilfe zur Pflege
ABB. 51: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP I.E.
ER: Zuständigkeit für HzP i.E. liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe
HAL: Zuständigkeit für HzP liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe
8.3.1. Exkurs: Pflegestärkungsgesetze
Das im Mai 2014 beschlossene erste Pflegestärkungsgesetz brachte zum 1. J a-
nuar 2015 eine Reihe v on Neuerungen und Mehrleistungen für Pflegebedürftige
sowie Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demen z-
kranke, psychisch Kranke und geistig Behinderte mit sich.
Mit dem neuen Gesetz werden zum einen Beträge erhöht, die Pflegekassen a n
Pflegebedürftige und/oder Pflegeeinrichtungen bezahlen. Dazu zählen beispiel s-
weise Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel.
Ausgeweitet wird außerdem die Unterstützung für pflegende Angehörige: Ein Be i-
spiel ist die Verlänge rung der Zeit, in der man eine sogenannte Kurzzeitpflege in
Anspruch nehmen kann.
Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die Änderungen.
4,1
2,1
2,0
n.v.
2,5
2,7
3,6
3,5
n.v.
4,7
3,1
0
1
2
3
4
5
6
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 80 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E.
pro 1.000 Einwohner am 31.12.
2011 2012 2013 2014 2015
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
92
ABB. 52: ÄNDERUNGEN DURCH DIE PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE IM ÜBERBLICK
Am 1. Januar 201 6 trat das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Ve r-
sorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (zweites Pflegestärkungsgesetz)
in Kraft, dessen Umsetzung ab 1. Januar 2017 erfolgen soll. Kernpunkte der
Gesetzesnovelle sind u.a. die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes
sowie eines neuen Begutachtungsverfahrens, aber auch die Einführung von fünf
Pflegegraden statt wie bisher drei Pflegestufen.
Erklärtes Ziel beider Pflegestärkungsgesetze der Bundesregierung ist es, die Abs i-
cherung im Pflegefall für Bürger zukunftsfest zu machen. Dafür soll vor allem die
häusliche Pflege mehr in den Mittelpunkt rücken – zwei Drittel der Pflegebedürfti-
gen werden derzeit von Angehörigen zu Hause betreut – sowie bei der Definition
von Pflegebedürftigkei t auch Menschen mit demenziellen Erkrankung en stärker
berücksichtigt werden. Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz sind weitere Neu e-
rungen geplant, die sich insbesondere auf die Stärkung der Rolle der Kommunen
in der Planung und Steuerung von Pflegeangeboten beziehen.
Die Entwicklungen bzw. Auswirkungen des ersten und zweiten Pflegestärkung s-
gesetzes werden in den nächsten Benchmarkingjahren zu beobachten und zu
diskutieren sein.
Pflegebedürftige
Leistungsausweitung
Individuelle und
passgenaue Angebote
Entlastungen im
Pflegealltag
Zusätzliche Pflegekräfte in
Einrichtungen
Pflegevorsorgefonds
Beitragsanhebung
d. Pflegevers. um
0,3 Prozentpkt.
daraus finanzierte
Leistungsver-
besserungen
intergenerative
Verteilung d.
Finanzierungs-
lasten
Pflegestärkungsgesetz I
Pflegestärkungsgesetz II
Angehörige
Pflegekräfte
Finanzierung
Leistungsausweitung durch
Pflegeversicherung
Einführung eines neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffes
Ausweitung der
Anspruchsvoraussetzungen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2015
93
8.4. Ansprechpersonen
Folgende Personen sind Projektleitende der Städte und stehen für Rückfragen
gerne zur Verfügung:
ABB. 53: TABELLE DER ANSPRECHPARTNER
Stadt Projektleitung Kontakt
BS Braunschweig Ralf-Werner Spranz ralf-werner.spranz@braunschweig.de
C Chemnitz Ingrid Kutsche ingrid.kutsche@stadt-chemnitz.de
DA Darmstadt Katharina Emmel katharina.emmel@darmstadt.de
ER Erlangen Gabriele Schöner gabriele.schoener@stadt.erlangen.de
HAL Halle (Saale) Annerose Winter annerose.winter@halle.de
J Jena Christian Heise christian.heise@jena.de
KS Kassel Michael Hahn michael.hahn@kassel.de
LU Ludwigshafen Inge Fischer inge.fischer@ludwigshafen.de
P Potsdam Karolin Kunze karolin.kunze@rathaus.potsdam.de
SZ Salzgitter Cornelia Schulze cornelia-schulze@stadt.salzgitter.de
8.5. Abkürzungsverzeichnis
ABB. 54: ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abs. Absatz
ALG II Arbeitslosengeld II
AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz
a.v.E. außerhalb von Einrichtungen
bspw. Beispielsweise
BSG Bundessozialgericht
DDR Deutsche Demokratische Republik
eLb Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
EU Europäische Union
EU-Rente Erwerbsminderungsrente bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente
EW Einwohner, Einwohnerinnen
GSiAE Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
HLU Hilfe zum Lebensunterhalt
HzP Hilfe zur Pflege
i.E in Einrichtungen
LB Leistungsberechtigte
Lt. Laut
MDK Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
MW Mittelwert
n. Nach
n.v. nicht verfügbar
Rd. rund
SGB Sozialgesetzbuch
2017/0007
10662 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.01.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Soziales
und Prävention OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0007
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 050-000-0001 Investitionsnummer:
Kostenträger: Verteilung Sachkonto: 6779220
Betreff: Kennzahlenvergleich 2015 - Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum
Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde rung, Hilfe zur
Pflege, Kommunale Leistungen nach dem SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz
Vorlage vom: 03.01.2017
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Kennzahlenvergleich 2015 zur
Kenntnis.
Anlagen: Benchmarkingbericht Kennzahlenvergleich 2015
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.01.2017:
An dem Kennzahlenvergleich 2015 haben sich insgesamt 10 mittelgroße Großstädte in
Deutschland beteiligt und Leistungs- sowie Finanzdaten der Leistungsarten Hilfe zum
Lebensunterhalt (HLU) nach dem 3. Kapitel des SGB XII, der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung (GSiAE) nach dem 4. Kapitel des SGB XII, der Hilfe zur Pflege (HzP) nach
dem 7. Kapitel des SGB XII, kommunale Leistungen nach dem SGB II sowie Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verglichen. Zweck der Teilnahme am
Benchmarkingkreis ist es, insbesondere durch den interkommunalen Vergleich, Handlungs -
und Optimierungsbedarfe innerhalb der genannten Leistungsarten festzustellen und negativen
Entwicklungen entgegen zu steuern. Die Steuerungsmöglichkeiten sind dabei sehr
unterschiedlich ausgeprägt. Die Steuerungsmöglichkeiten sind dabei sehr unterschiedlich
ausgeprägt.
Im Bereich des SGB II sind die Daten sowie Steuerungsansätze und –bemühungen der
Bundesagentur für Arbeit soweit etabliert, dass die Stadt Darmstadt im Rahmen dieses
Benchmarkingskreises seit einigen Jahren der Vollständigkeit halber Zahlenmaterial liefert und
entgegen den anderen genannten Leistungsarten nicht aktiv am Benchmarking partizipi ert.
Die Benschmarkingprozesse im SGB II finden auf anderen Vergleichsebenen intensiv statt.
Im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt liegen die Steuerungsmöglichkeiten vor allem in der
Gestaltung der internen Schnittstellen zum SGB II und dem GSiAE-Bezug sowie der Aktivierung
der HLU-Leistungsberechtigten – sowohl hinsichtlich der Widerherstellung der Erwerbsfähigkeit
als auch Aktivierung hin zu einer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Wie bereits in den Vorlagen der letzten Berichte dargestellt, greifen seit 2011 verschiedene
Projekte und Maßnahmen mit Erfolg, um die seit Einführung des SGB II im Jahr 2005 in
Darmstadt überdurchschnittlich hohe Dichte der Leistungsberechtigten in der HLU und die
damit einhergehenden Ausgaben zu verringern.
Die Dichte der Leistungsberechtigten konnte seit 2011 um rund 35 % gesenkt werden. So
erhielten 2015 3,9 von 1.000 Einwohnern und Einwohnerinnen unter 65 Jahren Leistungen der
HLU. 2011 waren es noch 7,2 von 1.000 Einwohnern und Einwohnerinnen unter 65 Jahren. In
absoluten Zahlen sind dies 614 Leistungsberechtigte zum Stichtag 31.12.2015 im Vergleich zu
929 zum Stichtag 01.01.2011. Die Gesamtausgaben konnten seit 2011 sogar um 3.747.111 €
auf 4.134.704 € gesenkt und damit fast halbiert werden (-47,54 %).
Perspektivisch ist damit zu rechnen, dass sich die Dichte im Bereich HLU etwa auf dem
vorgenannten Niveau einpendeln wird, da die bekannten Steuerungsmöglichkeiten
weitestgehend umgesetzt und abgeschlossen sind.
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bieten schon seit jeher
aufgrund ihrer Struktur nur sehr geringe kommunale Steuerungsmöglichkeiten. Vorranging
stehen daher der qualitative Austausch zu Standards und Konzepten in Bezug auf die
Ausgestaltung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel der Teilhabe am
Leben in der Gemeinschaft sowie die Frage nach Best-Practice-Ansätzen zur Organisation der
Schnittstellen zu anderen Hilfesystemen im Vordergrund. Dennoch sind auch die Finanz- und
Leistungsdaten weiter von Interesse und so lässt sich für das Berichtsjahr 2015 festhalten,
dass die Dichte der Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen (a.v.E.) entsprechend
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dem bundesweiten Trend weiter angestiegen ist und sich im Vergleich zum Vorjahr um rund
4,5 % erhöht hat. Das bedeutet, dass in 2015 16,2 von 1.000 Einwohnern und Einwohnerinnen
über 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten
haben, was einer absoluten Zahl von 2.548 Leistungsberechtigten zum Stichtag 31.12.2015
entspricht. Die Ausgaben, die seit 2014 in vollem Umfang vom Bund getragen werden, stiegen
im selben Zeitraum um rund 8,75 % auf insgesamt 16.120.344 € an. Die im Vergleich zur
Fallzahlentwicklung deutlich höhere Steigerung der Ausgaben bedingt sich vor allem durch eine
Regelsatzerhöhung sowie durch das Inkrafttreten neuer Angemessenheitsgrenzen der
Unterkunftskosten in Darmstadt zum Juli 2014.
Aufgrund des demografischen Wandels sowie der Entwicklung des Rentenniveaus, ist
prospektive mit einer weiter steigenden Dichte und wachsenden Ausgaben zu rechnen.
Die Steuerungsbemühungen in der Hilfe zur Pflege werden wesentlich durch das im Gesetz
verankerte Prinzip „ambulant vor stationär“ bestimmt. Dieses Prinzip soll dem Interesse der
Pflegebedürftigen nachkommen, so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit zu bleiben
und (dadurch) gleichzeitig die Ausgaben für die öffentlichen Haushalte gering zu halten, so
lange dabei eine fachlich adäquate Versorgung gewährleistet ist. Steuerungsmöglichkeiten
ergeben sich dadurch insbesondere bei der Organisation der Beratung und Bedarfsfeststellung.
In den vergangen Jahren wurden daher entsprechend spezialisierte Strukturen, wie der
Fachdienst Pflege und der Pflegestützpunkt, geschaffen, was - wie in der Vergangenheit
berichtet - zu einer Steigerung der ambulanten Quote und zu Kostensenkungen in der HzP
geführt hat. Zwar ist die ambulante Quote in 2015 erstmals seit Einführung der vorgenannten
Strukturen leicht rückläufig, liegt mit 44 % aber weiterhin deutlich über dem Durchschnitt der
anderen Vergleichskommunen (35,2 %) und ist Ausdruck einer bedürfnisgerechten
Bedarfsermittlung sowie einer gut ausgebauten ambulanten Pflegelandschaft.
Die Entwicklung der Gesamtdichte der Leistungsberechtigten in der HzP ist in der Zeitreihe
stabil, steigt 2015 aber leicht an. Zum Stichtag 31.12.2015 haben 3,7 von 1.000 Einwohnern
und Einwohnerinnen Hilfe zur Pflege erhalten, in den Jahren 2011 – 2014 waren es 3,6. Die Ist-
Ausgaben der HzP belaufen sich auf 11.279 € pro Leistungsberechtigten im
Jahresdurchschnitt. Damit liegt Darmstadt zwar weiter über dem Mittelwert der
Vergleichsstädte (10.151 €), was sich vor allem durch spezialisierte und dadurch
kostenintensiven Angebote und Wohnformen (z. B. 24-Stunden-Pflegen oder Demenz-WGs)
begründet, die Ausgaben pro Fall konnten gegenüber dem Vorjahr dennoch gesenkt werden (-
1,5 %).
Mit der Einführung und Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze I-III hat der Gesetzgeber einige
Änderungen auf den Weg gebracht, die sich in den nächsten Benchmarkingjahren in den
Kennzahlen widerspiegeln dürften.
Aufgrund der erhöhten Aufnahme von geflüchteten und asylsuchenden Menschen sind die
Leistungen nach dem AsylbLG im Berichtsjahr 2015 erstmalig in den Fokus des
Benchmarkingkreises genommen worden. Die teils kurzfristig und in hoher Anzahl den
Kommunen zugewiesenen Menschen machten ein flexibles und spontanes Handeln der
Verantwortlichen erforderlich, um die Erstversorgung und Unterbringung sicherzustellen.
Die stark gestiegene Zahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden zeigt sich deutlich in der
Entwicklung der Dichten in den Städten. Im Berichtsjahr 2015 liegt die Dichte in Darmsta dt
mit 3,2 Leistungsberechtigten pro 1.000 Einwohner/Einwohnerinnen (noch) deutlich unter dem
Mittelwert (5,9) der Vergleichsstädte. Allerdings entspricht dies einem Zuwachs von + 174 %
im Vergleich zum Vorjahr, während die Dichte im Durchschnitt der anderen Städte „nur“ um
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129 % gestiegen ist. Hauptursächlich für diesen überdurchschnittlichen Anstieg sind eine von
1 auf 3 Prozent gestiegene Zuweisungsquote sowie der Fakt, dass bis 2015 ein Aufnahmeplus
bestand, weshalb in der Vergangenheit vergleichsweise weniger Menschen mit Anspruch auf
Leistungen nach dem AsylbLG nach Darmstadt zugewiesen wurden. Perspektivisch werden sich
die Dichte und der prozentuale Anstieg daher denen der anderen Städte angleichen.
Die Nettoauszahlungen (ohne Abzug der Landeserstattungen) sind im Jahr 2015 um 21 % auf
insgesamt 6.896 € pro Leistungsberechtigtem/Leistungsberechtigter im Jahresmittelwert
gestiegen, der Durchschnittswert der Städte liegt bei 8.027 €. Die Auszahlungssteigerung
bedingt sich vor allem durch die Unterbringungssituation, in der zunächst auf vergleichsweise
kostenintensive Wohnungen und Hotelunterbringungen ausgewichen werden musste, um eine
Obdachlosigkeit zu vermeiden und Gemeinschaftsunterkünfte (Erstwohnhäuser) in Darmstadt
erst aufgebaut werden mussten. Trotz der hohen Zuweisungen waren im Jahresdurchschn itt
weiterhin Dreiviertel aller Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG in eigenem Wohnraum
untergebracht. Für das Folgejahr wird hier aufgrund der hohen Zuweisungen und der
angespannten Wohnungsmarktsituation im Rhein-Main-Gebiet die priorisierte Unterbringung in
eigenem Wohnraum nicht mehr in diesem Umfang erfolgen können. Seit Ende 2016 stehen
Erstwohnhäuser mit den notwendigen flankierenden Maßnahmen in ausreichendem Umfang
zur Verfügung, um die geflüchteten Menschen in Darmstadt gut aufzunehmen und
bedarfsorientiert zu begleiten. Damit sind die nächsten wichtigen Schritte zu einer
nachhaltigen Integration der Asylsuchenden und einer Teilhabe am Leben in unserer
weltoffenen Stadtgemeinschaft gemacht – weitere werden folgen.
Darmstadt, 03.01.2017
50/eml
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
Anlage
Benchmarkingbericht Kennzahlenvergleich 2015
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0007
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.01.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00