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2932/2017

Bericht über den Sachstand der Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse sowie der Maßnahmen aus den politischen Veränderungsnachweisen zum Doppelhaushalt 2016/2017

Mitteilung Ausschuss 25.09.2017

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 25.09.2017, TOP 2.16

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 - Sachstand Haushaltsbegleitbeschlüsse v3

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Ansehen

Anlage 2 - Sachstand Politischer VN

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

1388 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/202/4 
 
Vorlagen-Nummer  25.09.2017 
 2932/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 25.09.2017 
 
Bericht über den Sachstand der Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse sowie der 
Maßnahmen aus den politischen Veränderungsnachweisen zum Doppelhaushalt 2016/2017 
Nach Vorberatung im Finanzausschuss hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 30.06.2016 
den Doppelhaushalt 2016/2017 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung bis 2020 verabschiedet. 
Die Beschlussfassung umfasste auch die Haushaltsbegleitbeschlüsse (AN/1211/2016) sowie die in 
die Finanzausschussberatungen eingebrachten politischen Veränderungsnachweise (AN/1212/2016 
und AN/1214/2016). 
 
Zur Vorbereitung der Haushaltsplanberatungen 2018 in der Sondersitzung des Finanzausschusses 
am 13.10.2017 mit anschließender Verabschiedung des Haushalts 2018 inklusive mittelfristiger Fi-
nanzplanung bis 2021 in der Ratssitzung am 07.11.2017 hat die Verwaltung Informationen über den 
Umsetzungsstand der Haushaltsbegleitbeschlüsse und der Maßnahmen aus den politischen Verän-
derungsnachweisen zusammengestellt. 
 
Die Umsetzungsstände zu den einzelnen Positionen sind den Anlagen 1 - Sachstand Haushaltsbe-
gleitbeschlüsse und 2 - Sachstand Politischer VN zu entnehmen.  
 
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. 
 
Gez. Klug

Anlage 1 - Sachstand Haushaltsbegleitbeschlüsse v3

9603 Zeichen

Sachstand Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2016/2017 -> Ratsbeschluss vom 30.06.2016 
Feder- 
führung 
Thema: Welche für den Haushalt 2018 ff? 
V
Konzeption und Aufbau kommunales 
Förderprogramm für die priv. 
Altbaumodernisierung 
V/57 
Konzeption und Einrichtung kommunales 
Ökokonto 
IV/40 
Grundsatz Realisierung Zweifach- statt 
Einfachsporthallen 
VI/26 
Grundsatz Realisierung Zweifach- statt 
Einfachsporthallen 
Mit Mitteilung 0276/2017 wurden die 
Ausschüsse Schule und Weiterbildung, Sport, 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und 
Finanzen informiert, dass bei 7 
Schulbauprojekten die Realisierung einer 
Zweifach-Turnhalle nicht möglich ist (bei 4 
Maßnahmen aus Platzgründen, bei 3 
Maßnahmen ist eine Umplanung aus Zeit- und 
Kostengründen nicht möglich). 6 
Schulbauprojekte lassen den Bau einer Zweifach- 
Turnhalle zu, bei 13 weiteren Schulbauprojekten 
sind Voruntersuchung bzw. Grundstücksakquise 
noch nicht abgeschlossen. Hier wird ebenfalls 
der Bau einer Zweifach-Turnhalle berücksichtigt. 
Die geschätzten Mehrkosten für eine 
Zweifachturnhalle (rd. 4,5 Mio. €) im 
Vergleich zu einer Einfachturnhalle (rd. 3,2 
Mio.€) belaufen sich allein für den Bau 
(Grundstückserwerb, erhöhtes Mietbudget 
etc. nicht eingerechnet) auf etwa 1,3 Mio. €.  
Die Mehrkosten sind abhängig von der Anzahl 
der künftig zu fassenden Baubeschlüsse für 
Grundschulneubauten. 
Die Kosten können erst nach Abschluss der 
jew. Planungsphase 3 ermittelt werden. 
Die Kosten können erst nach Abschluss 
der jew. Planungsphase 3 ermittelt 
werden. 
Sofern die Mittel in 2017 nicht abfließen: 
Wenigerausgabe in Höhe von 150.000 €
Die Kosten können erst nach Abschluss 
der jew. Planungsphase 3 ermittelt 
werden. 
Die unterschiedlichen 
Schulgebäudeplanungen sind noch nicht 
abgeschlossen. 
Der Beschluss erfasst verschiedene in Planung 
befindliche Schulbauprojekte, so dass ein 
Sachstand nicht benannt werden kann. 
Fortschreibung der Ansatzerhöhung 
Die Mittel sollen zur Übertragung angemeldet 
werden. 
Welchen Sachstand hat das Projekt? (ggf. mit 
Verweis auf Session- Vorlagennummern) 
Ggf. Begründung warum diese noch 
nicht abgeschlossen werden konnten: 
Eine Förderrichtlinie nach dem Beispiel 
Düsseldorf ist in Bearbeitung. 
Die Konzeption befindet sich aktuell in der 
Vorbereitung. Aktuell definiert 57 die 
Rahmenbedingungen für die Vergabe an einen 
externen Dienstleister. 
Hierfür konnten bislang noch nicht alle 
Anforderungen des AUG erfüllt werden. 
Abstimmungen mit 67 haben jedoch inzwischen 
stattgefunden. 
Eine Mittelverwendung bereits in 2017 erscheint 
nach dem aktuellen Stand eher 
unwahrscheinlich. 
Das Altbausanierungsprogramm soll im 
Rahmen der für 2018 geplanten 
Betriebsaufnahme des ZEFF starten, 
wobei derzeit noch nicht abschließend 
geklärt ist, ob im ZEFF außer der 
Beratung auch die Bewilligungs- oder 
Ablehnungsbescheide der Anträge erteilt 
werden können. 
Welche finanziellen Auswirkungen für 
das Haushaltsjahr 2016/2017 hat das 
Projekt/ sind geplant? 
Aufgrund der angespannten 
Personalsituation bei 571, konnte dem 
Konzept nicht die erforderliche Priorität 
eingeräumt werden. 
Mittel fließen nicht ab, Wenigerausgabe 
iHv. 1 Mio. €.

Sachstand Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2016/2017 -> Ratsbeschluss vom 30.06.2016 
Feder- 
führung 
Thema: Welche für den Haushalt 2018 ff? Welchen Sachstand hat das Projekt? (ggf. mit 
Verweis auf Session- Vorlagennummern) 
Ggf. Begründung warum diese noch 
nicht abgeschlossen werden konnten: 
Welche finanziellen Auswirkungen für 
das Haushaltsjahr 2016/2017 hat das 
Projekt/ sind geplant? 
VIII 
Prüfung einer dreispurigen Führung südl. 
Rheinuferstr. 
III/23 
Prüfung Einbindung spez. "Gutachter- 
Team" vor Erwerb oder Anmietung von 
Immobilien 
VI/26 
Prüfung Einbindung spez. "Gutachter- 
Team" vor Erwerb oder Anmietung von 
Immobilien 
V/50 
Entwicklung Konzept energet. Sanierung 
Bürgerhäuser bzw. -zentren 
Der Auftrag des Rates wurde bereits 
geprüft. Eine abschließende Aussage 
erfolgt durch Dez. III. Ergänzend wird in 
Dez. VI geprüft, ob der Einsatz eines 
solchen Gutachter-Teams, als 
Instrument für die Umsetzung der 
strategischen Ziele wie z. B. Aktivierung 
und Ankauf von Flächen für den 
Wohnungsbau geeignet sein könnte 
oder ob alternativ eine 
verwaltungsinterne projektbezogene 
Organisation zielführend ist. 
keine keine 
Ob und wie viele Ankäufe bw. Anmietungen 
eine TDD erfordern werden, lässt sich nicht 
abschätzen. 
35.000€ für die TDD im Rahmen des 
letzlich nicht ralisierten Ankaufs des 
Airport-Hotels in Porz 
Angestrebt wird die Übertragung der aus den 
Haushaltsbegleitbeschlüssen bzw. dem 
politischen VN 2016/2017 verfügbaren Mittel 
in Höhe von 50.000 € für Zwecke der 
Umsetzung von Maßnahmen zur 
energetischen Ertüchtigung der Gebäude in 
2018 ff.. 
Aus laufenden Bauunterhaltungsmitteln (nicht 
Mittel der Haushaltsbegleitbeschlüsse 
2016/2017) sind in den Jahren 2014 - 2017 
Grundlagen zur Beseitigung energetischer 
Schwachstellen ermittelt worden. Im Rahmen 
dieser Grundlagenermittlung wurden Konzepte 
zur energetischen Sanierung für das BZ Alte 
Feuerwache, BZ Ehrenfeld, BZ Engelshof, den 
Mülheimer Selbsthilfe Teestube e. V. (MüTze) 
und das BH Stollwerck erstellt.  
Es ist nicht davon auszugehen, dass 
Maßnahmenvorschläge aus Konzepten 
zur energetischen Sanierung in 2017 
umgesetzt werden können; 
Voraussetzung wären zeitaufwändige 
Vergabeverfahren in Abstimmung 26. 
Zurzeit werden die Konzepte seitens 26 
mit Blick auf wirtschaftliche Maßnahmen 
und Kosten ausgewertet. 
Prüfung ist erfolgt; Prüfergebnis wird mit 
Mitteilungsvorlage 2946/2017 dem 
Verkehrsausschuss am 10.10.2017 sowie dem 
Finanzausschuss am 13.11.2017 vorgelegt. 
Die Prüfung ist abgeschlossen und das Verfahren 
einer Technical Due Diligence (TDD) in einem Fall 
erprobt.    Ergebnis: in Einzelfällen sinnvoll, für 
eine standardmäßige Anwendung angesichts 
hoher Kosten unverhältnismäßig.  Das Verfahren  
- Prüfung durch 37, 63, technische Klärung 
einzelner Aspekte wie z.B. Statik, 
Dokumentation in Checklisten - reicht bei 
Standardfällen aus

Sachstand Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2016/2017 -> Ratsbeschluss vom 30.06.2016 
Feder- 
führung 
Thema: Welche für den Haushalt 2018 ff? Welchen Sachstand hat das Projekt? (ggf. mit 
Verweis auf Session- Vorlagennummern) 
Ggf. Begründung warum diese noch 
nicht abgeschlossen werden konnten: 
Welche finanziellen Auswirkungen für 
das Haushaltsjahr 2016/2017 hat das 
Projekt/ sind geplant? 
VI/67 
Neufassung Verwendungskriterien für die 
Mittel aus dem Stadtklima und 
Verschönerungsprogramm 
IV/51 
Konzept Einführung einer 
Ferienfreizeitkarte 
IV/51 
Konzept JuLeiCa 
Es erfolgt keine automatische Fortschreibung 
2018ff. Die Entscheidung über eine 
Fortführung trifft der Finanzausschuss im 
Rahmen der Hpl.-Beratungen. 
Im Rahmen der Verwendung der 
Kulturförderabgabe hat der 
Finanzausschuss 50.000 € je Bezirk in 
2016 und 100.000 € je Bezirk in 2017 
bereitgestellt. 
Der überarbeitete Kriterienkatalog wurde vom 
Finanzausschuss am 03.04.2017 mit Gültigkeit ab 
dem Haushaltsjahr 2018 beschlossen (Session 
Nr. 3968/2016)  
ab 2018 würden Kosten entstehen: 
Eintritt Schwimmbad 
1 Freikarte Pro Schüler*in 108.077,70€
2 Freikarten pro Schüler*in 216.155,40€
Eintritt Kino: 
1 Freikarte pro Schülerin 132.727€
2 Freikarten pro Schülerin: 265454€
Falls Gutscheine ausgegeben werden wird mit 
den Bädern und dem Kino spitz abgerechnet. 
Zusätzlich entstehen Honorarkosten 
2.650 
€ sowie Portokosten in Höhe von 5.310€ 
und Kosten für Druck, Umschläge etc., die 
aktuell nicht zu beziffern sind 
In der Stellungnahme der Verwaltung Nr. 0482/2017 gegenüber dem JHA wurde geraten, 
für die Einführung einer Ferienfreizeitkarte nicht zeitgleich im Zusammenhang mit der 
Einführung der Ehrenamtskarte an Unternehmen und Einrichtungen heranzutreten, um 
deren freiwilliges Engagement nicht in Gefahr zu bringen. Daher wurde auf eine 
Pilotvereinbarung für die Sommer- und/oder Herbstferien des Jahres 2017 verzichtet. Für 
das Projekt sind keine Mittel im Haushalt 2017 eingestellt und bislang auch keine 
angemeldet worden. Eine Umsetzung kann daher frühestens zum Haushalt 2018 realisiert 
werden und müsste über den pol.VN eingebracht werden. 
keine 
Die Kommunalstelle FABE (Förderung und Anerkennung 
Bürgerschaftlichen Engagements) hat zum 01.07.2017 die Ehrenamtskarte NRW in Köln 
eingeführt. 
Um das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der JuLeiCa und der Ehrenamtskarte 
abzustimmen, hat ein Treffen der Kommunalstelle FABE, des Kölner Jugendrings und des 
Sachgebietes Jugendförderung stattgefunden, bei dem verabredet wurde, dass 
Inhaberinnen und Inhaber von Jugendleiterkarten nach Vorlage derselben bei der FABE 
ebenfalls eine Ehrenamtskarte erhalten können, ohne weitere Nachweise erbringen zu 
müssen. Damit können sie ebenfalls von den Vergünstigungen der Ehrenamtskarte 
profitieren. 
Geplant ist, dieses Verfahren zukünftig weiter zu vereinfachen und zu prüfen, ob die 
Möglichkeit be-steht, eine Karte einzuführen, die beide Möglichkeiten verbindet. 
Darüber hinaus werden FABE, Jugendförderung und Kölner Jugendring an der Ausweitung 
der Ver-günstigungen für die Inhaberinnen und Inhaber beider Karten weiter zusammen 
arbeiten. Die Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung wird gemeinsam mit dem 
Kölner Jugendring für Jugendliche interessante Vergünstigungsmöglichkeiten 
zusammentragen und mit der FABE abstimmen. Gemeinsam wird das weitere Vorgehen, 
insbesondere in Bezug auf die Ansprache unterschiedlicher Unternehmen, geplant und 
koordiniert.

Anlage 2 - Sachstand Politischer VN

54160 Zeichen

Sachstand politischer VN Hpl 2016/2017 -> Ratsbeschluss vom 30.06.2016
Welche finanziellen Auswirkungen haben sich ergeben bzw. sind für Folgejahre zu erwarten?
Dez./Dst. Thema
Zusetzung 
2016
Zusetzung 
2017
Welchen Sachstand hat das Projekt? (ggf. mit 
Verweis auf Session- Vorlagennummern)
Ggf. Begründung warum diese noch nicht 
abgeschlossen werden konnten Haushaltsjahr 2016 Haushaltsjahr 2017 Haushaltsjahr 2018 Haushaltsjahr 2019 Haushaltsjahr 2020 Haushaltsjahr 2021 Erläuterung
I/37 Brandschutzbedarfsplan -1.100.000 -3.900.000 Der Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Köln (DS.-
Nr. 0413/2016) wurde am 22.09.2016 vom Rat 
beschlossen. Die Kürzungen im Rahmen des polit. 
VN wurden durch zeitliche Verschiebungen 
innerhalb des Zeit-/Maßnahmenplans umgesetzt.
-1.100.000 -3.900.000 1.100.000 3.900.000 0 0 Durch die zeitlichen Verschiebungen 
werden die Maßnahmen 
in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 
umgesetzt. 
Hierfür wurden Mittel zum Hpl. 2018 
eingeplant.
II/20 Landschaftsumlage
-9.000.000 -13.000.000 Der reduzierte Ansatz 2016 reichte aus, 2017 
fehlen grds. rd. 2,1 Mio. €. Der LVR beabsichtigt 
aber, zum Ende des Jahres 2017 den Umlagesatz 
rückwirkend zu reduzieren, so dass der Ansatz 
ausreicht.
-9.000.000 -13.000.000 0 0 0 0 Der Betrag für die LV-Umlage verändert 
sich jährlich entsprechend der 
Entwicklung der Umlagegrundlagen.
II/20 Festival Acht Brücken/Zuschuss 
Achtbrücken GmbH
0 450.000 Sperrvermerk Mittelfreigabe in 2017 für 
Festivaldurchführung in 2018
0 0 450.000 0 0 0
II/20 BioCampus-Cologne Grundbesitz GmbH & 
Co. KG
-100.000 -500.000 Zuschussreduzierung umgesetzt -100.000 -500.000 0 0 0 0
II/20 KölnTourismus - Sondermittel für 
Kampagnen Tourismuswerbung
300.000 300.000 Sondermittel fließen planmäßig ab. 300.000 300.000 0 0 0 0
II/20 Akademie der Künste der Welt 1.000.000 700.000 Zuschuss wird planmäßig ausgezahlt. 1.000.000 700.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000
II/20 KölnTourismus - Zuschuss Markenshop 30.000 30.000 Sondermittel fließen planmäßig ab. 30.000 30.000 0 0 0 0
IV/40 Offene Ganztagsschule im Primarbereich 
(OGS) - Qualitätssicherung 
600.000 1.600.000 In 2016 wurde der gesamte Betrag entsprechend 
dem vorgesehenen Zweck verausgabt. In 2017 
wurde der Betrag bereits zum größten Teil 
entsprechend dem vorgesehenen Zweck 
verausgabt. Mit Auszahlung der letzten Förderrate 
an die OGS-Träger am 01.11.2017 gilt dies auch für 
den Gesamtbetrag, das "Projekt" ist damit erledigt.
600.000 1.600.000 1.600.000 1.600.000 1.600.000 1.600.000 Mittel in Höhe von 1,6 Mio. € zur 
qualitativen Stärkung der OGS-Angebote 
wurden bereits im politischen VN zum 
HPL 2016/2017 für die 
Mittelfristplanung fortgeschrieben. 
Seitens der Fachdienststelle wurden die 
Gelder im Rahmen der Hpl.-Anmeldung 
2018ff. für das Haushaltsjahr 2018 sowie 
die Mittelfristplanung 2019-2021 
entsprechend berücksichtigt.
IV/40 JeKits 21.000 43.000 Es wurde ein Zuschuss zu den Verwaltungskosten 
der Musikschule für Musik und mehr gewährt.
4.224 3.086 44.000 44.000 44.000 44.000 Die Finanzierung erfolgte bislang aus 
Mitteln des Jugendetats. Ab dem 
Haushalt 2018 erfolgt eine 
Veranschlagung direkt durch die 
Rheinische Musikschule.
IV/40 Sicher Schwimmen 43.000 43.000 Mittel wurden in 2016 und werden in 2017 
komplett für die zusätzlichen in Rechnung 
gestellten Kosten für Schwimmassistenten 
verausgabt.
43.000 43.000 43.000 43.000 43.000 43.000 Mittel wurden seitens der 
Fachdienststelle im Rahmen der Hpl.-
Anmeldung 2018ff. für das Haushaltsjahr 
2018 sowie die Mittelfristplanung 2019-
2021 berücksichtigt.
IV/40 Elternberatung zur Inklusion 0 70.000 Die Beschlussvorlage befindet sich in der 
verwaltungsinternen Abstimmung.
Es besteht noch Abstimmungsbedarf. 
Hierzu werden Gespräche mit der 
Stadtspitze und der Politik geführt.
0 0 0 0 0 0 Bisher haben sich  keine Auswirkungen 
ergeben.  Es besteht noch 
Abstimmungsbedarf. Hierzu werden 
Gespräche mit der Stadtspitze und der 
Politik geführt.
IV/40 Schulsozialarbeit - 3 zusätzl. Stellen 100.000 200.000 Die Stellen sind eingerichtet und besetzt 
(2644/2016).
0 0 0 0 0 0 Stellen wurden unbefristet eingerichtet; 
die Planung des Personalbudgets im 
Rahmen der Hpl.-Anmeldung 2018ff. 
wurde zentral von 11 vorgenommen.
IV/40 Stadtschulpflegschaft 500 1.000 Kein Projekt;  Mittel zur Unterstützung der Arbeit 
der Schulpflegschaft eingesetzt.
Obgleich Nachfrage, bislang keine 
Anforderung der Mittel erfolgt.
0 0 1.000 1.000 1.000 1.000 Mittel wurden seitens der 
Fachdienststelle im Rahmen der Hpl.-
Anmeldung 2018ff. für das Haushaltsjahr 
2018 sowie die Mittelfristplanung 2019-
2021 berücksichtigt.
IV/42 VFJ e.V. - Selbstlernzentrum für Migranten 
u. Flüchtlinge
50.000 50.000 bisher noch nicht realisiert Die Mittel für 2016 wurden bei 42 nicht 
abgerufen und auf den Mittelabruf für 
2017 wird seitens 42 gewartet. Die 
Realisierung liegt in der Verantwortung des 
VfJ e.V. und kann seitens 42 nicht 
beieinflusst werden.
0 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 Da die Mittel für 2016 nicht abgerufen 
wurden, ergab sich für das HHJ 2016 
eine Entlastung des Haushalts in Höhe 
von 50.000 €. Für 2017 wird der 
Mittelabruf erwartet. 50.000 € wurden 
bei der Hpl-Anmeldung 2018ff 
berücksichtigt.
IV/51 Stufenkonzept frühe Bildung / 
Flüchtlingskinder: 1 Stelle
32.500 65.000 Die Stelle ist seit Juli 2017 besetzt. Derzeit wird 
zusammen mit dem AK Stufenkonzept die 
strategische und operative Ausgestaltung des 
Konzeptes erarbeitet.
Stellenbesetzungsschwierigkeiten. 0 32.500 65.000 65.000 65.000 65.000

Sachstand politischer VN Hpl 2016/2017 -> Ratsbeschluss vom 30.06.2016
Welche finanziellen Auswirkungen haben sich ergeben bzw. sind für Folgejahre zu erwarten?
Dez./Dst. Thema
Zusetzung 
2016
Zusetzung 
2017
Welchen Sachstand hat das Projekt? (ggf. mit 
Verweis auf Session- Vorlagennummern)
Ggf. Begründung warum diese noch nicht 
abgeschlossen werden konnten Haushaltsjahr 2016 Haushaltsjahr 2017 Haushaltsjahr 2018 Haushaltsjahr 2019 Haushaltsjahr 2020 Haushaltsjahr 2021 Erläuterung
IV/51 Ertrag aus Rücknahme zusätzl. 6-monatiger 
Beitragsfreiheit Kitas
0 -3.500.000 Die Maßnahme wurde mit Ratsbeschluss vom 
28.06.2016 (Session 1661/2016) umgesetzt.
Entgegen der Kalkulation zum VN wird jedoch mit 
einer jährlichen Einsparung von rund 3,9 Mio € 
gerechnet.
0 
-3.900.000 -3.900.000 -3.900.000 -3.900.000 -3.900.000 Die Mehreinnahmen aus der Rücknahme 
der zusätzlichen beitragsfreien Zeit 
werden durch eine Mehrzahl von 
Einzelfaktoren bestimmt. Aus diesem 
Grund lassen sich die Mehrerträge nicht 
exakt angeben.
IV/51 Demokratie Leben 0 32.000 Mit den Mitteln werden in 2017 einmalig Defizite 
im Bereich der Jugendtreffs gedeckt.
Ab 2018ff werden die Mittel zur 
Kompensation von 0,5 Personalstelle  bei 512-2  für 
die polit. und relig. Extremismusprävention 
eingesetzt.
Umfangreiche Abstimmungen in der 
Vorbereitung der Beschlussvorlage.
0 32.000 32.000 32.000 32.000 32.000 ab 2018 Personalkosten
IV/51 Z Wilhelmshof, Zusetzung 0,5 Stelle 0 33.000 Es handelt sich um einen Zuschuss.
Die entsprechende Mittelverwendung wurde/ wird 
im HPL berücksichtigt.
0 33.000 33.000 33.000 33.000 33.000
IV/51 Schwul-lesbische Schulaufklärung
Schlau eV.
2.500 7.000 Es handelt sich um einen Zuschuss.
Die entsprechende Mittelverwendung wurde/ wird 
im HPL berücksichtigt.
2.500 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000
IV/51 Z Haus der Familie Köln-Rondorf
Zusetzung 0,5 Stelle
0 35.000 Es handelt sich um einen Zuschuss.
Die entsprechende Mittelverwendung wurde/ wird 
im HPL berücksichtigt.
0 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000
IV/51 Jugendzentren Kalk-Nord 0 125.000 Es handelt sich um einen Zuschuss.
Die entsprechende Mittelverwendung wurde/ wird 
im HPL berücksichtigt.
0 125.000 125.000 125.000 125.000 125.000
IV/51 Partizipation der Jugendarbeit 5.000 25.000 Im Tpl 0301 wurden für das Jahr 2017 unter dem 
Verwendungszweck "Partizipationsprojekte" 
einmalig weitere 20.000 € zugesetzt.
Diese Mittel sind in den Tpl 0604 übertragen 
worden und werden gemeinsam mit den im Tpl 
0604 zugesetzten Mitteln für das Projekt "Geld in 
die Hand von Kindern und Jugendlichen" sowie für 
den Tag der Jugend in den Bezirken verwendet.
Es ist vorgesehen, die einmalig aus dem Tpl 0301 
übertragenen Mittel i.H.v. 20.000 € dauerhaft 
bereitzustellen. 
Die Mittel sind weitestgehend verplant; es 
sind aber noch Details zum 
Verwendungsnachweis zu klären.
0 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000
IV/51 Maßnahmen gegen Jugendkriminalität und 
Jugendgewalt
100.000 100.000 Mit den Mitteln soll eine Stelle zur 
Gewaltprävention eingerichtet werden. Der 
entsprechende Ratsbeschluss ist vorbereitet und 
wird in Kürze den politischen Gremien zugeleitet.
0 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000
IV/51
Bedarfsgerechter Ausbau Streetworkstellen 
(6 Stellen)
0 400.000 Um ein bedarfgerechtes Angebot an Streetwork für 
das gesamte Stadtgebiet Köln bereitzustellen, hat 
der Rat auf der Grundlage eines neu entwickelten 
"Konzept Streetwork Köln" das Aufgabengebiet 
Streetwork (512/20) von 6 auf 12 Streetworker ab 
01.03.2017 dauerhaft ausgebaut (VN 2697/2016). 
Zusätzlich wird seit März 2017 vom Jobcenter Köln 
über die Arbeiterwohlfahrt im Kreisverband Köln 
e.V. im Rahmen des neuen § 16 h SGB II zur Hilfe 
für besonders schwer erreichbare Jugendliche und 
junge Erwachsene eine Finanzierung von 6 
weiteren Streetworkerstellen bereitgestellt und 
mit einer Kooperationsvereinbarung erfolgreich 
umgesetzt (VN 0444/2017).
Somit können von der städtischen Koordination 
Streetwork 18 Streetworkstellen (8 
Streetworker/innen von der Stadt und 10 
Streetworker/innen von der AWO) mit 2 festen 
Ansprechpartnern für jeden Stadtbezirk eingesetzt 
werden.
0 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000
IV/51 Z Kölner Jugendring 50.000 100.000 Es handelt sich um einen Zuschuss.
Die entsprechende Mittelverwendung wurde/ wird 
im HPL berücksichtigt.
50.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000

Sachstand politischer VN Hpl 2016/2017 -> Ratsbeschluss vom 30.06.2016
Welche finanziellen Auswirkungen haben sich ergeben bzw. sind für Folgejahre zu erwarten?
Dez./Dst. Thema
Zusetzung 
2016
Zusetzung 
2017
Welchen Sachstand hat das Projekt? (ggf. mit 
Verweis auf Session- Vorlagennummern)
Ggf. Begründung warum diese noch nicht 
abgeschlossen werden konnten Haushaltsjahr 2016 Haushaltsjahr 2017 Haushaltsjahr 2018 Haushaltsjahr 2019 Haushaltsjahr 2020 Haushaltsjahr 2021 Erläuterung
IV/51 Stadtteilmütter Mülheim u. Chorweiler 0 250.000 Das Projekt Stadtteilmütter Mülheim u. 
Chorweiler, befristet bis 31.12.2016, wurde 
einmalig bis zum 31.12.2017 verlägert. Um nach 
Auslaufen des Projektes die Unterstützung für die 
betroffenden Familien weiterhin zu gewährleisten, 
möchte die Verwaltung das bisherige Projekt 
Stadtteilmütter nachhaltig in das 
Stadtteilelternkonzept für alle 11 definierten 
Sozialraumgebiete überführen.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt 
Köln wird ab 2018 eine Regelförderung von 
ausgebildeten Stadtteilmüttern und Stadtteileltern 
für die Einsatzfelder der Jugendhilfe übernehmen. 
Wie hoch hierbei die jeweiligen Bedarfe für die 11 
Sozialraumgebiete sind, wird derzeit abgestimmt. 
Zugleich finden in Federführung durch das Amt für 
Weiterbildung stadtinterne 
Abstimmungsgespräche mit den anderen 
beteiligten Ämtern der Sozialverwaltung statt, ob 
auch für die anderen Themen- und Einsatzfelder 
der Stadtteileltern Regelfinanzierungen möglich 
sind.
0 250.000 0 0 0 0
IV/51 Zwischenwerk Müngersdorf
(Belvederstr. / Fort V auf dem Gelände der 
FreiLuga)
70.000 350.000 Derzeit ist ein Architekturbüro mit der 
Projektplanung beauftragt worden. Mit den zur 
Verfügung stehenden Mitteln werden die 
dringenden Maßnahmen, die zum Substanzerhalt 
notwendig sind, durchgeführt (zum Beispiel 
Dachsanierung).
Ziel ist, die Maßnahme 2018 abzuschließen.
Bei Maßnahmen in dieser Größenordnung 
ist das Vergaberecht zu beachten. In 
Verbindnung mit dem späten Beschluss des 
Haushaltes trat zusätzlich zu den ohnehin 
vorhandenen Kapazitätsproblemen eine 
zusätzliche zeitliche Belastung  ein.
0 20.000 330.000 0 0 0 330.000 € müssen von 2017 nach 2018 
übertragen werden.
IV/52 Investitionskostenzuschuss KSK Kanuclub 250.000 0 Das Projekt wurde begonnen, verzögert sich aber. Weitere Abstimmungsgespräche, 
insbesondere zwischen dem Verein und 
dem Amt für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau, sind erforderlich
0 0 250.000 0 0 0 Übertragung Restbetrag erforderlich, 
keine weiteren Auswirkungen, da 
einmaliger Zuschuss.
IV/52 Sportförderprojekte Programm "Pro 
Veedel" und "Sport um Mitternacht"
50.000 50.000 Die zusätzlichen Projekte konnten umgesetzt 
werden.
50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 Das Projekt wird in 2018 fortgesetzt.
IV/52 Z Sportstadt e.V.
-30.000 -30.000 Das Projekt ist abgeschlossen, weitere Zuschüsse 
an den Verein Sportstadt e.V. werden nicht 
gezahlt.
-30.000 -30.000 0 0 0 0 Der für 2016 und 2017 geplante 
Zuschuss an den Verein wurde im 
politischen VN gestrichen. Es handelt 
sich somit um eine Verbesserung.
IV/52 Jugenbeihilfe für Sportvereine und 
Förderung des Behindertensports
125.000 250.000 Die Jugenbeihilfe wurde/wird entsprechend erhöht 
und an die Vereine ausgezahlt.
125.000 250.000 250.000 250.000 250.000 250.000 Der politische VN zum Hpl. 2016/2017 
sieht eine Fortschreibung in der 
mittelfristigen Finanzplanung vor.
IV/52 Sanierung Reitsportanlage 150.000 300.000 Das Projekt wurde in 2017 umgesetzt und ist 
abgeschlossen.
0 450.000 0 0 0 0 Keine weiteren Auswirkungen, da 
einmaliger Zuschuss.
OB /Büro OB Erhöhung der monatilichen Zuweisung für 
Mitglieder der BV-Fraktionen von 16 auf 50 
Euro pro Fraktionsmitglied
30.000 60.000 Die Mittel wurden seitens der Kämmerei bereit 
gestellt und an die Bezirksvertretungen ausgezahlt.
30.000 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000
OB /OB-8 
(ehem. III-2)
Kultur- u. Kreativwirtschaft: Clubszene Köln 50.000 50.000 Mittel 2016 sind komplett angewiesen. Ein 
Zwischenergebnis liegt im August im Rahmen der 
co pop vor. Die Mittel 2017 sind zum Teil zugesagt, 
die restlichen Mittel werden im August/September 
für Einzelmaßnamen verwendet. Die Mittel 
werden bis Ende 2017 verausgabt sein.
Da die Mittel erst im Dezember (2016) 
bzw.  Januar (2017) von der Politik frei 
gegeben wurden, konnten die einzelnen 
Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht 
abgeschlossen werden.
0 100.000 0 0 0 0
OB /OB-8 
(ehem. III-2)
Kultur- u. Kreativwirtschaft inkl. Micro-
Förderung Kreativszene
60.000 120.000 Die Mittel 2016 sind übertragen und entsprecehnd 
verplant bzw. in Aussicht gestellt. Die Mittel 2017 
sind zum  weitestgehenden Teil zugesagt. Wobei 
allerdings für die Mittel Mikroförderung noch ein 
Verfahren gefunden werden muss. 
Da die Mittel erst im Dezember (2016) 
bzw.  Januar (2017) von der Politik frei 
gegeben wurden, konnten die einzelnen 
Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht 
abgeschlossen werden.
0 180.000 0 0 0 0
OB /OB-8 
(ehem. III-2)
Startup Szene stärken 50.000 100.000 Die Mittel 2016 sind übertragen und verausgabt. 
Die Mittel 2017sind weitgehend verausgabt bzw. 
zugesagt.
Da die Mittel erst im Dezember (2016) 
bzw.  Januar (2017) von der Politik frei 
gegeben wurden, konnten die einzelnen 
Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht 
abgeschlossen werden.
15.000 135.000 0 0 0 0
OB /OB-8 
(ehem. III-2)
Medienwirtschaft mit Schwerpunkt Games-
Branche
40.000 80.000 Die Mittel 2016 sind übertragen und verausgabt 
bzw. fest verplant. Die Mittel 2017 sind bereits 
zugesagt bzw verplant.
Da die Mittel erst im Dezember (2016) 
bzw.  Januar (2017) von der Politik frei 
gegeben wurden, konnten die einzelnen 
Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht 
abgeschlossen werden.
10.500 109.500 0 0 0 0

Sachstand politischer VN Hpl 2016/2017 -> Ratsbeschluss vom 30.06.2016
Welche finanziellen Auswirkungen haben sich ergeben bzw. sind für Folgejahre zu erwarten?
Dez./Dst. Thema
Zusetzung 
2016
Zusetzung 
2017
Welchen Sachstand hat das Projekt? (ggf. mit 
Verweis auf Session- Vorlagennummern)
Ggf. Begründung warum diese noch nicht 
abgeschlossen werden konnten Haushaltsjahr 2016 Haushaltsjahr 2017 Haushaltsjahr 2018 Haushaltsjahr 2019 Haushaltsjahr 2020 Haushaltsjahr 2021 Erläuterung
OB /OB-8 
(ehem. III-2)
Digitale Transformation 30.000 60.000 Anfang 2017 wurden zwei Veranstaltungen zur 
digitalen Transformation und zu Virtual Reality / 
Augmented Reality durchgeführt. Weitere 
Veranstaltungen für 2017 sind in der Planung.
10.000 80.000 0 0 0 0
OB /OB-8 
(ehem. III-2)
Weiterentwicklung der Cologne 
Conference - KFA
60.000 60.000 Die Mittel 2016 wurden Anfang 2017 und die 
Mittel 2017 wurden bereits entsprechend 
verausgabt.
Die Mittel wurden in 2016 und 2017 
entsprechend verausgabt
60.000 60.000 0 0 0 0
OB /OB-8 
(ehem. III-2)
Förderung der Medien- und 
Kreativwirtschaft - KFA
60.000 80.000 Mit den Mitteln aus 2016 wurden Anfang 2017 
zwei Veranstaltungen zur digitalen Transformation 
und zu Virtuell Reality /Augmentet Reality  
durchgeführt. Für 2017 sind weitere 
Veranstaltungn in der Planung.
Da die Mittel erst im Dezember (2016) 
bzw.  Januar (2017) von der Politik frei 
gegeben wurden, konnten die einzelnen 
Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht 
abgeschlossen werden.
44.000 96.000 0 0 0 0
OB /OB-8 
(ehem. III-2)
Impulse für Startups - KFA 0 150.000 Die Mittel 2017 sind weitgehend verausgabt bzw. 
inwischen fest zugesagt.
Die Veranstaltungen bzw. Projekte finden 
erst in der zweiten Jahreshälfte statt bzw. 
werden erst zu diesem Zeitpunkt beendet.
0 150.000 0 0 0 0
OB/80 Herstellung Köln-Imagefilm 180.000 0 noch keine Umsetzung Die Aufgabe wird in der künftigen 
Organisationsstruktur bearbeitet.
0 0 180.000 0 0 0 Übertragung von HJ 16 nach HJ 17 
erfolgt; weitere Auswirkungen noch 
nicht absehbar; eine Übertragung in das 
HJ 18 wird ggfls beantragt
OB/80 Neuaufstellung Markenprozess 100.000 200.000 noch keine Umsetzung Die Aufgabe wird in der künftigen 
Organisationsstruktur bearbeitet.
0 0 300.000 0 0 0 Übertragung von HJ 16 nach HJ 17 
erfolgt; weitere Auswirkungen noch 
nicht absehbar; eine Übertragung in das 
HJ 18 wird ggfls beantragt
OB/80 Zwischennutzungsmanagement 20.000 50.000 Die zweijährige Pilotphase endet im Dez. 2017. Der 
Wirtschaftsausschuß wird in seiner 
Novembersitzung auf Basis eines 
Abschlussberichtes über das weitere Vorgehen 
beraten und beschließen.
20.000 50.000 0 0 0 0
V/50 Gewaltschutzzentren für Frauen 30.000 30.000 Die Stärkungsmittel werden den beiden Trägern 
(Diakonie Michaelshoven und SKF) im Zuge der 
quartalsmäßigen Trägerabrechnung gewährt.
30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000
V/50 Eingliederungshilfe/Mobilitätshilfe 30.000 60.000 Erhöhung der Pauschalen der Mobilitätshilfe durch 
Ratsbeschluss vom 17.11.16 (Vorlagen-Nr. 
2466/2016).
30.000 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000
V/50 Energetische Sanierung Bürgerhäuser und 
Bürgerzentren
0 50.000 Aus laufenden Bauunterhaltungsmitteln (nicht 
nebenstehende Mittel der 
Haushaltsbegleitbeschlüsse 2016/2017) sind in den 
Jahren 2014 - 2017 Grundlagen zur Beseitigung 
energetischer Schwachstellen ermittelt worden. Im 
Rahmen dieser Grundlagenermittlung wurden 
Konzepte zur energetischen Sanierung für das BZ 
Alte Feuerwache, BZ Ehrenfeld, BZ Engelshof, den 
Mülheimer Selbsthilfe Teestube e. V. (MüTze) und 
das BH Stollwerck erstellt.  
Zurzeit werden die Konzepte seitens 26 mit 
Blick auf wirtschaftliche Maßnahmen und 
Kosten ausgewertet. 
0 0 0 0 0 0 Übertragung Restbetrag erforderlich
V/5001 Interkulturelles Maßnahmenprogramm - 
Zusetzung von 5 halben Stellen
175.000 175.000 Im Lauf des Jahres 2016 hatten 4 der 5 Träger 
Beratungsstellen aufgrund der steigenden 
Flüchtlingszahlen eingerichtet, so dass von den im 
Dezember 2016 freigegeben 175.000 € in 2016 
insgesamt 103.685,33 € ausgezahlt wurden. Im 
Laufe des Jahres 2017 wurden 175.000 € 
ausgezahlt.
103.685 175.000 175.000 175.000 175.000 175.000
V/5001 Lotsenprojekte Willkommenskultur 10.000 10.000 Die Maßnahme wurde sowohl in 2016 als auch in 
2017 umgesetzt.
10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000
V/5001 Aktionsplan LSBTI ; Maßnahmen gegen 
Homophobie; Planung durch Diversity-
Dienststelle bei V
5.000 20.000 Das Ausschreibungsverfahren im Rahmen der 
Vergaberichtlinien wurde nach Korrektur Anfang 
2017 neu durchgeführt. Der Auftrag für die externe 
Begleitung und Moderation des Gesamtprozesses 
konnte Ende April 2017 vergeben werden. Die Er- 
bzw. Fertigstellung des Aktionsplans ist für 
2017/2018 geplant und durch Beschluss gefestigt. 
(Vgl. 3350/2016)
Durch das Ausschreibungs- /
Vergabeverfahren hat sich der Prozess der 
Erstellung des Aktionsplan insoweit 
verzögert, dass die Beendigung der 
Maßnahme im Hj 2018 erfolgen wird. 
0 16.500 0 0 0 0 Erwartetes Ergebnis 2017 = rd. 16.500 €. 
Übertragung Restbetrag 8.500 € 
erforderlich
V/5001 Studie "LSBTI als wirtschaftlicher 
Standortfaktor
60.000 0 Das Ausschreibungsverfahren im Rahmen der 
Vergaberichtlinien wurde Ende 2016 erfolgreich 
beendet. Die Studie -unterteilt in drei Säulen- wird 
derzeit durch eine externe Firma erstellt. Mit den 
Ergebnissen ist Ende Herbst 2017 zu rechnen. (Vgl. 
Mittelfreigabebeschluss 3336/2016)
Durch das Ausschreibungs- /
Vergabeverfahren hat sich der Prozess 
verzögert, dass die Beendigung der 
Maßnahme im Hj 2018 erfolgen wird. 
0 41.000 0 0 0 0 Erwartetes Ergebnis 2017 = rd. 41.000 €. 
Übertragung Restbetrag rd. 19.000 € 
erforderlich

Sachstand politischer VN Hpl 2016/2017 -> Ratsbeschluss vom 30.06.2016
Welche finanziellen Auswirkungen haben sich ergeben bzw. sind für Folgejahre zu erwarten?
Dez./Dst. Thema
Zusetzung 
2016
Zusetzung 
2017
Welchen Sachstand hat das Projekt? (ggf. mit 
Verweis auf Session- Vorlagennummern)
Ggf. Begründung warum diese noch nicht 
abgeschlossen werden konnten Haushaltsjahr 2016 Haushaltsjahr 2017 Haushaltsjahr 2018 Haushaltsjahr 2019 Haushaltsjahr 2020 Haushaltsjahr 2021 Erläuterung
V/53 Maßnahmen gegen pathologische 
Glücksspielsucht
35.000 70.000 Der Zuschuss wird seit 01.01.2017 zur Hälfte an 
einen Träger und seit 01.03.2017 zur Hälfte an 
einen anderen Träger zur Finanzierung je einer 
halben Stelle für die Beratung gezahlt.
Die Träger mussten zunächst 
Personalakquise betreiben.
0 64.167 0 0 0 0
V/53 Sozialpsychatrisches Zentrum (SPZ) 
Rodenkirchen - Proberaum
60.000 120.000  Zuschuss wird wie veranschlagt gezahlt. 60.000 120.000 0 0 0 0
V/53 AIDS-Hilfe 20.000 40.000  Zuschuss wird wie veranschlagt gezahlt. 20.000 40.000 0 0 0 0 einmalige Maßnahme
V/57 Kommunales Ökokonto für 
Kompensationsmaßnahmen bei 
Flächeneingriffen
150.000 0 Die Konzeption befindet sich aktuell in der 
Vorbereitung. Aktuell definiert 57 die 
Rahmenbedingungen für die Vergabe an einen 
externen Dienstleister.
Hierfür konnten bislang noch nicht alle 
Anforderungen des AUG erfüllt werden. 
Abstimmungen mit 67 haben jedoch inzwischen 
stattgefunden.
Eine Mittelverwendung bereits in 2017 erscheint 
nach dem aktuellen Stand eher unwahrscheinlich.
Aufgrund der angespannten 
Personalsituation bei 571 konnte dem 
Konzept nicht die erforderliche Priorität 
eingeräumt werden.
0 0 0 0 0 0 Übertragung Restbetrag erforderlich
V/57 Förderung von Projekten zur Stärkung der 
biologischen Vielfalt in Köln (Bio-Diversität)
40.000 80.000 Vergabe für Wildbienenbeete: 2.000 € an Zoo;  
1.000 € an Thurner Hof; 
Anfrage für Wildbienenlebensraumherstellung 
durch NABU ist in Bearbeitung (ca. 2.500 €)
Vertrag mit Gärtnermeister N. zur Anlage von 
Wildbienenlebensräumen: 48.500 € (davon 
Teilbetrag für Schulgärten);
Vergabe zur Erstellung des Wildbienenlehrpfades 
ca. 32.000 €; 
Wildbienenbeschilderung in Vorbereitung (10.000 
€)
Bündnisbeitritt ist erfolgt (ant. Jahresbeitrag 3.333 
€); 
Nachdruck Spatzenkinderbuch im 
Vergabeverfahren (3.000 €)
Aufgrund der erst spät im Jahr bewilligten 
Mittel und der notwendig 
herbeizuführenden Freigabebeschlüsse, 
konnten die Maßnahmen erst in 2017 
begonnen werden. Wegen Verzögerungen 
bei der Vergabe und fehlende personelle 
Kapazitäten können einige Projektteile erst 
in 2018 realisiert werden. 
0 0 120.000 120.000 120.000 120.000 Ggfs.Übertragung Restbetrag 
erforderlich
V/57 Vor-Ort Prüfungen von Ersatzpflanzungen 
nach der Baumschutzsatzung
40.000 80.000 Personalauswahlverfahren sind abgeschlossen. 
Stellenbesetzungen erfolgen zum Oktober 2017. 
Die Kontrollen der Ersatzpflanzungen werden 
dementsprechend sukzessive ausgeweitet.
Verzögerungen bei der Stellenbesetung 
(s.links).
0 0 80.000 80.000 80.000 80.000 Veranschlagung in Teilplanzeile 11
V/57 Kommunale Ernährungspolitik 40.000 40.000 Start des Projektes "Schad dröm" zur Verringerung 
von Lebensmittelabfällen an Kölner Schulen (rd. 
10.000 €). 
Vergabevf. zur Beauftragung Kinder-Kochkursen ab 
Oktober 2017 (10.000€), 
App/Software für die Schul-/Kita-Küche und für 
Konsumenten (Mülltagebuch und 
Planungshandbuch) in Zusammenarbeit mit 
Verbraucherzentrale NRW ab Januar 2018 (rd. 
60.000 €).
Aufgrund der erst spät im Jahr bewilligten 
Mittel und der notwendig 
herbeizuführenden Freigabebeschlüsse, 
konnten die Maßnahmen erst in 2017 
begonnen werden. Wegen Verzögerungen 
bei der Vergabe und fehlende personelle 
Kapazitäten können einige Projektteile erst 
in 2018 realisiert werden. 
0 0 0 0 0 0 Übertragung Restbetrag erforderlich
V/57 Umweltbildung - Konzept für Angebote an 
alle Altersklassen "Köln als Lebensraum"
40.000 80.000 Im Modell-Schulgarten-Projekt wurden Aufträge 
für 30.000€ vergeben (Mai 2017). 
In Zusammenarbeit mit 67 erfolgt das Anlegen von 
Streuobstwiesen, z.B. Kaygasse. Die Erweiterung 
im Schulgartennetzwerk, z.B. Schulgärten an der 
Kölner Stadtmauer/Altstadt-Nord und Halvergasse, 
erfordert zusätzliches Material (rd. 2.000€) und 
Dienstleistungen. Weiterführung der Schulgarten-
AGs an insg. 7 Modell-Schulgärten (ca. 10.000€). 
Die Umsetzung des Projektfördertopfes (40.000 €) 
für Umweltinitiatiativen bedarf zusätzlicher 
personeller Ressourcen.
Aufgrund der erst spät im Jahr bewilligten 
Mittel und der notwendig 
herbeizuführenden Freigabebeschlüsse, 
konnten die Maßnahmen erst in 2017 
begonnen werden. Wegen Verzögerungen 
bei der Vergabe und fehlender personelle 
Kapazitäten können einige Projektteile erst 
in 2018 realisiert werden. 
0 0 0 0 0 0 Übertragung Restbetrag erforderlich
V/57 Z Lärmgutachten f. Gemeinnützige 
Vereine, Bürgervereine usw.
25.000 25.000 Im Rahmen der Eishockey WM (2017) wurden 
10.000 € verwendet.
0 10.000 0 0 0 0

Sachstand politischer VN Hpl 2016/2017 -> Ratsbeschluss vom 30.06.2016
Welche finanziellen Auswirkungen haben sich ergeben bzw. sind für Folgejahre zu erwarten?
Dez./Dst. Thema
Zusetzung 
2016
Zusetzung 
2017
Welchen Sachstand hat das Projekt? (ggf. mit 
Verweis auf Session- Vorlagennummern)
Ggf. Begründung warum diese noch nicht 
abgeschlossen werden konnten Haushaltsjahr 2016 Haushaltsjahr 2017 Haushaltsjahr 2018 Haushaltsjahr 2019 Haushaltsjahr 2020 Haushaltsjahr 2021 Erläuterung
V/57 Gebühren für Erstkontrollen LMÜ ab 
01.06.2016
-400.000 -924.000 0 0 -750.000 -750.000 -750.000 -750.000 Nach der Einführung der 
Gebührenpflicht Mitte 2016 und 
nachdem die Planwerte ermittelt waren, 
wurden durch den Gesetzgeber im 
Nachgang viele Betriebe bzw. 
Betriebsarten von der Gebührenpflicht 
befreit. Folge: Sehr viele Kontrollen sind 
aktuell gebührenbefreit, dies führt zu 
entsprechenden Wenigereinnahmen in 
2017 und Anpassung der 
Veranschlagung ab 2018. 
V/7 ZEFF 200.000 350.000 Für die Entscheidung einer Rechtsträgerform des 
geplanten ZEFF wurde im Dezember 2016 von der 
Gertec GmbH ein Gutachten vorgelegt, dessen 
Umsetzung aktuell mit möglichen Partnern 
verhandelt wird. Diese Verhandlungen konnten 
noch nicht abgeschlossen werden. Ein Vorschlag 
einer Rechtsträger- und Organisationsform wird bis 
zum ersten Quartal 2018 erarbeitet und dem Rat 
als Vorschlag vorgelegt werden. Die 
Betriebsaufnahme des ZEFF ist für 2018 geplant.
Eine finale Abstimmung in der Verwaltung 
und mit Partnern war noch nicht möglich.
0 0 500.000 500.000 500.000 500.000
V/7 Konzeption und Aufbau kommunales 
Förderprogramm für die priv. 
Altbaumodernisierung 
0 1.000.000 Eine Förderrichtlinie nach dem Beispiel Düsseldorf 
ist in Bearbeitung.
Das Altbausanierungsprogramm soll im 
Rahmen der für 2018 geplanten 
Betriebsaufnahme des ZEFF starten, wobei 
derzeit noch nicht abschließend geklärt ist, 
ob im ZEFF außer der Beratung auch die 
Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheide 
der Anträge erteilt werden können. 
0 0 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000
VI/15 Tagungen zu Stadtplanungs- u. 
Verkehrsthemen Z an diverse Träger
0 30.000 Zurzeit wird in Abstimmung mit betroffenen 
Fachdienststellen geprüft, welche Maßnahmen mit  
Zuschüssen im Haushaltsjahr 2017 unterstützt 
werden können. 
0 0 0 0 0 0
VI/15 Zuschuss KölnAgenda e.V. 10.500 10.500 Fördermittel für das Jahr 2016 wurden vom Verein 
abgerufen und gezahlt (Verwendungsnachweise 
liegen für die Quartale 1-3 des Jahres 2016 vor), 
ein Abruf der Fördermittel (notwendig dafür ist 
u.a. die Vorlage der Verwendungsnachweise durch 
den KölnAgenda e.V.) ist bislang nicht erfolgt, so 
dass die Zahlung der Fördermittel für das gesamte 
Jahr 2017 noch ausstehen
fehlende Einreichung der 
Verwendungsnachweise durch den 
KölnAgenda e.V.
50.000 0 40.000 40.000 40.000 40.000 Der Abfluss der Fördermittel hängt 
davon ab, ob der KölnAgenda e.V. die 
erforderlichen Verwendungsnachweise 
einreicht
VI/15 IHK Starke Veedel - Starkes Köln 200.000 200.000 Das Programm befindet sich in der Vorbereitung 
und Umsetzung (Vorlage-Nr. 2899/2016).
Die Programmlaufzeit umfasst den 
Zeitraum von 2015 bis 2022. 
48.180 135.200 0 0 0 0 konsumtive Maßnahmen des 
Programms, EÜ erforderlich, 
Veranschlagungen 2018 ff. hier nicht als 
Folgewirkung ausgewiesen
VI/15 Strategische Stadtentwicklung 20.000 190.000 Ratsvorlage (1331/2017 und 1847/2017) zum 
Prozess und Vergabe einer externen 
Unterstützung; Prozess wurde erfolgreich gestartet 
und wird bis 2019 fortgeführt; Veranstaltungsreihe 
Kölner Perspektiven zu Wohnen und Arbeiten wird 
ebenfalls aus dem Budget finanziert, 
Veranstaltungsreihe für 2016 ist beendet, in 2017 
stehen noch zwei Termine aus
16.344 64.435 200.000 100.000 60.000 60.000 Übertragung von 2017 nach 2018 
erforderlich
VI/15 Gutachterkosten Aufstellung Regionalplan 20.000 80.000 Mittel in Höhe von 17.000 € gehen als Zuschuss 
(Sachkosten) an die linksrheinische Kooperation 
S.U.N. (17 Monate jeweils 1.000 €, 8/2017 bis 
12/2018)
0 5.000 12.000 0 0 0 Übertragung von 2017 nach 2018 
erforderlich
VI/15 Parkstadt Süd (ESIE) - Erarbeitung 
Sanierungssatzung
0 30.000 Zurzeit werden Sozialplan, Kosten- u. 
Finanzierungsübersicht sowie VU fortgeschrieben 
und aktualisiert mit externer juristischer Beratung, 
soweit erforderlich
48.180 181.201 115.500 111.700 111.300 111.400 In den Ansätzen sind verschiedene 
Teilmaßnahmen enthalten

Sachstand politischer VN Hpl 2016/2017 -> Ratsbeschluss vom 30.06.2016
Welche finanziellen Auswirkungen haben sich ergeben bzw. sind für Folgejahre zu erwarten?
Dez./Dst. Thema
Zusetzung 
2016
Zusetzung 
2017
Welchen Sachstand hat das Projekt? (ggf. mit 
Verweis auf Session- Vorlagennummern)
Ggf. Begründung warum diese noch nicht 
abgeschlossen werden konnten Haushaltsjahr 2016 Haushaltsjahr 2017 Haushaltsjahr 2018 Haushaltsjahr 2019 Haushaltsjahr 2020 Haushaltsjahr 2021 Erläuterung
VI/15 Umsetzung StEK Wohnen 0 55.000 Die Mittel sind unter anderem vorgesehen zur 
externen Vergabe einer sozialräumlichen 
Detailanalyse für das Gebiet des 
Aufstellungsbeschlusses " Soziale 
Erhaltungssatzung Severinsviertel". Diese 
Auschreibung ist inzwischen von 27 veröffentlicht, 
eine Auftragsvergabe in 2017 mit entsprechender 
vertraglicher Mittelbindung ist zu erwarten 
200 16.734 138.600 134.000 134.000 134.000 In den Ansätzen sind verschiedene 
Teilmaßnahmen enthalten
VI/61 Z Haus der Architektur 3.000 3.000 Jährlicher Zuschuss an das Haus der Architektur 
konnte/kann zum Jahresende durch Rücknahme 
der Kürzungen in gewohnter Höhe (21.875 EUR) 
gewährt werden.
3.000 3.000 0 0 0 0
VI/61 Kölner Stadtmodell 10.000 10.000 Die fortlaufende Pflege und Erweiterung des 
Kölner Stadtmodells war/ist durch Rücknahme der 
Kürzungen sichergestellt. Zudem kann der 2-tägige 
Erfahrungsaustausch mit Planungsämtern und 
Dezernaten durchgeführt werden 
(28.+29.09.2017).
10.000 10.000 0 0 0 0
VI/61 Fortschreibung Masterplan 2.0 mit 
Lupenräumen
200.000 200.000 laufende Session-Vorlage: 
2358/2017 - Beschlussvorlage für die 
Weiterentwicklung des städtebaulichen 
Masterplans für die Innenstadt Köln
Bedingt durch die vorläufige 
Haushaltsführung in 2016 konnten bis zum 
Jahresende 2016 keine neuen Projekte 
angestoßen werden; im Folgejahr konnten 
die Inhalte der Fortschreibung des 
Masterplans durch einen noch 
andauernden erheblichen 
Abstimmungsbedarf nicht wie beabsichtigt 
beschlossen werden. Es besteht jedoch 
weiterhin ein konkreter Planungsbedarf für 
die einzelnen Lupenräume.
0 200.000 200.000 0 0 0 Die Mittel wurden im Rahmen des 
Jahresabschlusses 2016 als 
Ermächtigungsübertragung nach 2017 
verschoben. Sollten auch in 2017 keine 
Mittel mehr abfließen, so werden die 
Reste erneut zur Übertragung gemeldet.
VI/61 Machbarkeitsstudie über Varianten der 
Verkehrsführung u. Umgestaltung 
Barbarossaplatz (Masterplan)
200.000 0 Im Jahre 2012 gab es die Werkstatt zu den Kölner 
Ringstraßen mit Plätzen, u.a. Barbarossaplatz. 
Darauf erfolgte eine Verkehrsuntersuchung und 
eine Studie zur barrierefreien Zugänglichkeit der 
Bahnhaltestelle. Das Büro Büder und Menzel 
erarbeitete seinerzeit einen Gestaltungsvorschlag. 
Ein weitergehendes Verfahren wurde bislang nicht 
durchgeführt.
Bedingt durch die vorläufige 
Haushaltsführung in 2016 konnten bis zum 
Jahresende 2016 keine neuen Projekte 
angestoßen werden; im Folgejahr konnte 
die Planung zur Umgestaltung des 
Barbarossaplatzes noch nicht 
aufgenommen werden, da die 
Entscheidungen zur Trassenverlegung der 
Stadtbahn und Verkehrsführung noch nicht 
abgeschlossen wurden.
0 0 200.000 0 0 0 Die Mittel wurden im Rahmen des 
Jahresabschlusses 2016 als 
Ermächtigungsübertragung nach 2017 
verschoben. Sollten auch in 2017 keine 
Mittel mehr abfließen, so werden die 
Reste erneut zur Übertragung gemeldet. 
VI/61 Machbarkeitsstudie und 
Werkstattverfahren Rahmenplanung Kalk-
Süd inkl. denkmalgeschützte KHD-Hallen
150.000 0 In einem städtebaulichen Werkstattverfahren 
wurden zwischen Mai und Juli 2017 unter breiter 
Einbindung von Öffentlichkeit und 
Fachexpertinnen und -experten realisierbare 
Nutzungsperspektiven für einen Teil des 
ehemaligen Werksgeländes von Klöckner-
Humboldt-Deutz AG (KHD) erarbeitet. Das Ergebnis 
der Werkstatt wird in den Gremien des Rates und 
BV in Kürze beraten. Das weitere Vorgehen mit 
Aufgaben von Vertiefungsuntersuchungen muss 
noch beschlossen werden.
Aufgrund der intensiven Vorlaufzeit und 
der vorläufigen Haushaltsführung in 2016 
konnten im Haushaltsjahr 2016 kaum 
Mittel für das Werkstattverfahren Kalk-Süd 
abgerufen werden.
0 150.000 0 0 0 0 Die Mittel wurden im Rahmen des 
Jahresabschlusses 2016 als 
Ermächtigungsübertragung nach 2017 
verschoben. Sollten auch in 2017 keine 
Mittel mehr abfließen, so werden die 
Reste erneut zur Übertragung gemeldet. 
VI/67 Stadtverschönerungsprogramm in den 
Bezirken (1-9)
450.000 900.000 Aktuell liegen Maßnahmenbeschlüsse der 
Bezirksvertretungen für rd. die Häfte der Mittel 
2016/2017 vor.  Weitere Beschlüsse zur 
Verausgabung der restlichen Mittel sind in den 
Bezirksvertretungen in Vorbereitung.
Nach der lange andauernden vorläufigen 
Haushaltsführung 2016 war eine 
Beschlussfassung der Bezirksvertretungen 
erst ab Jahresende 2016 möglich.
0 1.350.000 0 0 0 0 Nach Inkrafttreten des Hpl. 2016/2017 
Ende Dezember 2016 ist mit der 
Umsetzung der Maßnahmen nach 
Beschlussfassungen der 
Bezirksvertretungen begonnen worden.
VI/67 Optimierung der Grünpflege 300.000 600.000 Nach Inkrafttretung des Hpl. 2016/2017 Ende 
Dezember 2016 ist mit der Optimierung begonnen 
worden.
0 900.000 0 0 0 0 Nach Inkrafttreten des Hpl. 2016/2017 
Ende Dezember 2016 ist mit der 
Optimierung begonnen worden.
VI/67 zusätzliche Baumpflanzungen - 
Fehlstellungen
125.000 300.000 Die Maßnahmen sind beauftragt und begonnen 
worden.
0 425.000 0 0 0 0 Nach Inkrafttreten des Hpl. 2016/2017 
Ende Dezember 2016 ist mit der 
Maßnahme begonnen worden.
VI/67 Prüfung der Renaturierung der Strunder-
Bach-Verlängerung
50.000 0 Die Mittel sind an die SteB übertragen worden. Die 
SteB hat bereits einen Auftrag zur Erstellung eines 
Gutachtens  erteilt.
0 50.000 0 0 0 0 Nach Inkrafttreten des Hpl. 2016/2017 
Ende Dezember 2016 ist mit der 
Optimierung begonnen worden.
VI/67 Stadtklima- und Verschönerungsprogramm 470.000 470.000 Die Mittel sind in voller Höhe bereits verplant. 0 940.000 0 0 0 0 Nach Inkrafttreten des Hpl. 2016/2017 
Ende Dezember 2016 ist mit der 
Optimierung begonnen worden.

Sachstand politischer VN Hpl 2016/2017 -> Ratsbeschluss vom 30.06.2016
Welche finanziellen Auswirkungen haben sich ergeben bzw. sind für Folgejahre zu erwarten?
Dez./Dst. Thema
Zusetzung 
2016
Zusetzung 
2017
Welchen Sachstand hat das Projekt? (ggf. mit 
Verweis auf Session- Vorlagennummern)
Ggf. Begründung warum diese noch nicht 
abgeschlossen werden konnten Haushaltsjahr 2016 Haushaltsjahr 2017 Haushaltsjahr 2018 Haushaltsjahr 2019 Haushaltsjahr 2020 Haushaltsjahr 2021 Erläuterung
VI/67 Generalinstandsetzung Wasserspielplatz 
Innerer Grüngürtel
100.000 200.000 Die Maßnahme wird von 51 abgewickelt. 100.000 200.000 0 0 0 0 Die Mittel wurden im Rahmen der 
Bewirtschaftung in den Teilplan 0604 
Kinder- und Jugendarbeit 
umgeschichtet.
VII/2 Kunst im öffentlichen Raum (Umschichtung 
von 30.000 € von Kulturentwicklungsplan)
-30.000 -30.000 2406/2017 Maßnahme noch in der Umsetzung, 
Schlussrechnung liegt noch nicht vor 
-30.000 -30.000 -30.000 -30.000 -30.000 -30.000 Ausbau der Restaurierungs- und 
Monitoringmaßnahmen für Kunst im 
öffentlichen Raum 
VII/41 Förderung der Clubkultur
-50.000 -50.000 Umschichtung zu OB (ehemals III) -50.000 -50.000 0 0 0 0
VII/41 41-Kulturförderung VII: für Kunst im 
öffentl. Raum
30.000 30.000 Mittel verausgabt /verplant 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 Diese Maßnahme wird im Rahmen der 
zur Verfügung stehenden 
Transferaufwendungen in gleicher Höhe 
fortgesetzt.
VII/41 41-Spartenübergreifende Kleinfestivals und 
-veranstaltungen
25.000 25.000 Mittel verausgabt /verplant 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 Diese Maßnahme wird im Rahmen der 
zur Verfügung stehenden 
Transferaufwendungen in gleicher Höhe 
fortgesetzt.
VII/41 41-Sonst. Festivalförderung 30.000 30.000 Mittel verausgabt /verplant 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 Diese Maßnahme wird im Rahmen der 
zur Verfügung stehenden 
Transferaufwendungen in gleicher Höhe 
fortgesetzt.
VII/41 41-Freie Szene - Verstärkungsmittel für alle 
Sparten
200.000 1.000.000 Mittel verausgabt /verplant 200.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 Diese Maßnahme wird im Rahmen der 
zur Verfügung stehenden 
Transferaufwendungen in gleicher Höhe 
fortgesetzt.
VII/41 41-Europäisches Zentrum für Jazz und 
Aktuelle Musik
0 40.000 Mittel verausgabt /verplant 0 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 Diese Maßnahme wird im Rahmen der 
zur Verfügung stehenden 
Transferaufwendungen in gleicher Höhe 
fortgesetzt.
VII/41 41-Projektförderung Sonst. Kunstinitiativen 50.000 50.000 Mittel verausgabt /verplant 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 Diese Maßnahme wird im Rahmen der 
zur Verfügung stehenden 
Transferaufwendungen in gleicher Höhe 
fortgesetzt.
VII/41 41-Weitere Kunsträume 0 30.000 Mittel verausgabt /verplant 0 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 Erhöhte Transferaufwendungen stehen 
auch in 2018ff zur Verfügung.
VII/41 41-Kölner Musiknacht 6.000 6.000 Mittel verausgabt /verplant 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 Diese Maßnahme wird im Rahmen der 
zur Verfügung stehenden 
Transferaufwendungen in gleicher Höhe 
fortgesetzt.
VII/41 41-Festival Homochrom 2.000 5.000 Mittel verausgabt /verplant 2.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 Diese Maßnahme wird im Rahmen der 
zur Verfügung stehenden 
Transferaufwendungen in gleicher Höhe 
fortgesetzt.
VII/41 41-Breslauer Sammlung Köln 5.000 5.000 Mittel verplant 5.000 5.000 0 0 0 0 Minderung der Transferaufwendungen; 
keine Fortsetzung
VII/43 Erhalt der Busbibliothek 150.000 150.000 laufende Aufgabe/ laufender Bedarf laufende Aufgabe/ laufender Bedarf 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 über Kulturförderabgabe (Zuschuss) 
VII/43 Samstagsöffnungen für 
Stadtteilbibliotheken
280.000 280.000 laufende Aufgabe/ laufender Bedarf laufende Aufgabe/ laufender Bedarf 280.000 280.000 280.000 280.000 280.000 280.000 über Kulturförderabgabe (Zuschuss) 
VII/43 Medienetat  der Stadtbibliothek 320.000 320.000 laufende Aufgabe/ laufender Bedarf laufende Aufgabe/ laufender Bedarf 320.000 320.000 320.000 320.000 320.000 320.000 über Kulturförderabgabe (Zuschuss) 
VII/44 Centrum Schwule Geschichte 4.700 13.000 Projekt wurde umgesetzt ( AN/21212/2016) 4.700 13.000 0 0 0 0 für 2018 sind derzeit keine weiteren 
Mittelbeantragungen bekannt, allerdings 
hat das Centrum für Schwule Geschichte 
angekündigt, eine generelle Erhöhung 
des Betriebskostenzuschusses zu 
beantragen
VII/4510 Mietzuschuss Jawne - Rücknahme der 
Kürzung
1.250 1.500 umgesetzt 1.250 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500
VII/4511 30 Jahre Museum Ludwig - Zuschuss zum 
Jubiläumsprogramm
380.000 0 abgeschlossen, AN/2260/2016 380.000 0 0 0 0 0 beschlossene Mittel von 380.000 € 
wurden wie beabsichtigt in voller Höhe 
für das Jubiläumsprogramm verwendet
VIII/66 Generalsanierung Radwege 0 250.000 Die Mittel sind zur Realisierung weiterer 
Radwegsanierungsmaßnahmen vorgesehen, z. B. 
Sürther Leinpfad oder Weinsbergstraße.  Die 
Beschlussfassung erfolgt im September 2017. Der 
Mittelabfluss wird voraussichtlich in 2018 erfolgen.
0 0 250.000 0 0 0 Übertragung Restbetrag erforderlich
VIII/66 Neubau Radwege/Radschnellwege 100.000 100.000 Die Mittel werden für den Neubau des Rad-u. 
Gehweges Mennweg benötigt. Die Maßnahme 
befindet sich bereits in der Ausführung. Es ist 
davon auszugehen, dass die Mittel bis zum 
Jahresende abfließen werden.
0 200.000 0 0 0 0

Sachstand politischer VN Hpl 2016/2017 -> Ratsbeschluss vom 30.06.2016
Welche finanziellen Auswirkungen haben sich ergeben bzw. sind für Folgejahre zu erwarten?
Dez./Dst. Thema
Zusetzung 
2016
Zusetzung 
2017
Welchen Sachstand hat das Projekt? (ggf. mit 
Verweis auf Session- Vorlagennummern)
Ggf. Begründung warum diese noch nicht 
abgeschlossen werden konnten Haushaltsjahr 2016 Haushaltsjahr 2017 Haushaltsjahr 2018 Haushaltsjahr 2019 Haushaltsjahr 2020 Haushaltsjahr 2021 Erläuterung
VIII/66 Kempener Straße 100.000 300.000 Zur Umsetzung der Maßnahme sind noch weitere 
Planungen erforderlich, die durch das beauftragte 
Planungsbüro voraussichtlich ab 2018 durchgeführt 
werden.
0 0 100.000 300.000 0 0 Übertragung Restbetrag erforderlich
VIII/66 Neusser Straße/Gürtel - Buswendeschleife 100.000 500.000 Die Aufnahme der Planung ist für das Jahr 2018 
vorgesehen.
0 0 100.000 500.000 0 0 Übertragung Restbetrag erforderlich
VIII/66 Parkgürtel/Longericher Str./Geldernstr. - 
Kreisverkehr
20.000 1.000.000 Die Planungsarbeiten haben bereits begonnen. 
Weitere Vorplanungen sind für das Jahr 2018 
vorgesehen. 
0 0 320.000 700.000 0 0 Übertragung Restbetrag erforderlich
VIII/66 Niehler Gürtel - Alternativplanung 0 400.000 Die Planung wird den politischen Gremien im 
Herbst 2017 vorgestellt. Die weitere 
Vorgehensweise ist von der politischen 
Entscheidung abhängig. 
0 0 400.000 0 0 0 Übertragung Restbetrag erforderlich
VIII/66 Umbau Christophstraße 0 500.000 Die Planungsarbeiten haben bereits begonnen. 
Weitere Vorplanungen sind für das Jahr 2018 
vorgesehen. 
0 0 200.000 300.000 0 0 Übertragung Restbetrag erforderlich
VIII/66 Radstation Ehrenfeld 0 50.000 Der Planungsauftrag für die Maßnahme befindet 
sich in Vorbereitung. Die Mittel werden 
voraussichtlich bis zum Jahresende abfließen.
0 50.000 0 0 0 0
VIII/66 Radstation Bahnhof Süd 0 50.000 Der Planungsauftrag für die Maßnahme befindet 
sich in Vorbereitung. Die Mittel werden 
voraussichtlich bis zum Jahresende abfließen.
0 50.000 0 0 0 0
VIII/66 Radstation Mülheim 0 50.000 Der Planungsauftrag für die Maßnahme befindet 
sich in Vorbereitung. Die Mittel werden 
voraussichtlich bis zum Jahresende abfließen.
0 50.000 0 0 0 0
VIII/66 Ersetzung LSA durch Kreisverkehre 400.000 400.000 Da die Mittel erst Mitte 2016 zur Verfügung 
gestellt wurden, konnte hierauf in 2016 kein 
Mittelabfluss mehr erfolgen, so dass eine 
Übertragung nach 2017 beantragt wurde. Die 
übertragenen Haushaltsmittel werden 
voraussichtlich bis zum Jahresende in voller Höhe 
abfließen.
0 400.000 400.000 0 0 0 Übertragung Restbetrag erforderlich
VIII/66 Erneuerung Lichtsignalanlagen 2.000.000 2.531.000 Da die Mittel erst Mitte 2016 zur Verfügung 
gestellt wurden, konnte hierauf in 2016 kein 
Mittelabfluss mehr erfolgen, so dass eine 
Übertragung nach 2017 beantragt wurde. 
0 2.531.000 2.000.000 0 0 0 Übertragung Restbetrag erforderlich
VIII/66 Straßen- und Radwegeunterhaltung 630.000 1.008.000 Die für 2016 zugesetzten Mittel wurden im Jahr 
2016 vollständig durch Aufträge gebunden und 
sind zwischenzeitlich abgeflossen. Die für 2017 
zugesetzten Mittel werden ebenfalls bis zum 
Jahresende vollständig durch Auftragsvergaben 
gebunden sein. Der Mittelabfluss verlagert sich 
jedoch voraussichtlich in das Jahr 2018.
0 630.000 1.008.000 0 0 0 Übertragung Restbetrag erforderlich
VIII/66 Neumarkt Radweg Nord-Süd-Querung 150.000 0 Die Planung der baulichen Umgestaltung 
(vorwiegend durch Markierungen, Abpollerungen 
etc.)  ist  weitestgehend abgeschlossen.  Die 
Übergabe der Planungsunterlagen  an die 
Ausführungsabteilung  soll zeitnah erfolgen. Der 
Beginn der Ausführung wird noch in 2017 
angestrebt. Der Mittelabfluss verschiebt sich 
überwiegend aber nach 2018.
0 25.000 125.000 0 0 0 Übertragung Restbetrag erforderlich

Sachstand politischer VN Hpl 2016/2017 -> Ratsbeschluss vom 30.06.2016
Welche finanziellen Auswirkungen haben sich ergeben bzw. sind für Folgejahre zu erwarten?
Dez./Dst. Thema
Zusetzung 
2016
Zusetzung 
2017
Welchen Sachstand hat das Projekt? (ggf. mit 
Verweis auf Session- Vorlagennummern)
Ggf. Begründung warum diese noch nicht 
abgeschlossen werden konnten Haushaltsjahr 2016 Haushaltsjahr 2017 Haushaltsjahr 2018 Haushaltsjahr 2019 Haushaltsjahr 2020 Haushaltsjahr 2021 Erläuterung
VIII/66 Studie zur Optimierung der 
Verkehrsknotenpunkte und des 
Radschnellwegenetzes
300.000 0 Zur Abwicklung des Projekts sind insgesamt vier 
Gutachten geplant: 1. Machbarkeitsstudie in 
Kooperation mit der Stadt Leverkusen und dem 
Rheinisch-Bergischen-Kreis. 2. Konzeptstudie auf 
dem Kölner Stadtgebiet in Ergänzung des 
bestehenden Radschnellwegekonzeptes für die 
Region. Die externen Vergaben für diese beiden 
Teilprojekte sind aktuell in der Vorbereitung. Ein 
Mittelabfluss wird hier erst ab 2018 erwartet. 3. 
Trassenermittlung für eine 
Radschnellwegeverbindung Köln-Rondorf-
Meschenich mit Anschluss an Wesseling und Brühl. 
4. Machbarkeitsstudie für eine Trasse für den 
städtischen Innenring. Die Vorbereitungen für die 
externen Vergaben dieser beiden Teilprojekte sind 
für die zweite Jahreshälfte 2018 vorgesehen. Mit 
einem Mittelabfluss ist frühestens ab 2019 zu 
rechnen.
0 0 50.000 250.000 0 0 Übertragung Restbetrag erforderlich
VIII/66 Verstärkte Beleuchtung des öffentlichen 
Raums aus Sicherheitsgründen 
0 600.000 Die Abrechnung der RheinEnergie erfolgt jeweils 
nach Ablauf eines Quartals. Aktuell wurden bereits 
200.000 € für das Projekt verausgabt und es ist 
zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass die 
Mittel bis zum Jahresende vollständig abfließen 
werden. 
0 600.000 0 0 0 0
VIII/66 Attraktivierung öffentlicher Räume:
Instandhaltung und Sanierung 
Domumgebung
0 1.000.000 Zusätzliche Leistungen durch die AWB sollen ab 
09/17 durchgeführt werden, Beschluss zum 
Vertrag soll im Herbst 2017 erfolgen, 
Vertragslaufzeit erstreckt sich zunächst bis Ende 
2018. Mittelabfluss 2017 dann rd. 140.000 €, 2018 
weitere 435.000 €. Bauliche Maßnahmen bei 662 
in Vergabevorbereitung (Volumen bisher 310.000 € 
für vier Maßnahmen,  Mittelabfluss  in 2017 
voraussichtlich noch  110.000 €),  weitere 
Maßnahmen werden dann in 2018 durchgeführt, 
so dass sich der restliche Mittelabfluss 
entsprechend verlagert.
0 250.000 750.000 0 0 0 Übertragung Restbetrag erforderlich
VIII/66 Barrierefreiheit 100.000 100.000 Für die Maßnahmen Absturzsicherung Ottoplatz 
und Blindensignalisierung Emdener 
Str./Geestemündener Str. fließen in 2017 
voraussichtl. ca. 50.000 € ab.
0 50.000 150.000 0 0 0 Übertragung Restbetrag erforderlich
VIII/66 Generalinstandsetzung 1.944.000 5.000.000 Diverse Maßnahmen befinden sich in der 
Ausführung (u.a. Deutzer Ring, Bachstelzenweg, 
Roggendorfstr., Lüderichstr., Wilhelm-Mauser-Str.) 
oder in Vorbereitung (Niehler Damm, 
Schmiedergasse, Schlackstraße, Friedrich-Karl-Str.). 
1.944.000 5.000.000 0 0 0 0
VIII/66 Umgestaltung Breslauer Platz
-50.000 -100.000 Maßnahme wurde wg. Nutzungsverlängerung 
MusicalDome zurückgestellt.
-50.000 -100.000 0 0 0 0
VIII/66 Bonner Str. 0 -2.000.000 Die Baumfällungen sind für Herbst 2017 
vorgesehen. Die Umsetzung der Hauptmaßnahme 
ist für 2018 geplant. Aufgrund der vorliegenden 
Klagen zum Planfeststellungsbeschluss kann es 
jedoch zu Verzögerungen bei der Umsetzung der 
Maßnahme und dementsprechend beim 
Mittelabfluss kommen. Mit einem Mittelabfluss in 
voller Höhe kann daher in diesem Jahr nicht mehr 
gerechnet werden.
0 
-2.000.000 0 0 0 0
VIII/66 Umsetzung Logistik Konzept  0 25.000 Das  8. Logistikforum der Stadt Köln am 16.11.2017 
findet unter externer Moderation statt. Im 
Anschluss daran sind Fachworkshops zur 
Beteiligung der Logistikakteure und der regionalen 
Partner vorgesehen.
0 10.000 15.000 0 0 0 Übertragung Restbetrag erforderlich

Sachstand politischer VN Hpl 2016/2017 -> Ratsbeschluss vom 30.06.2016
Welche finanziellen Auswirkungen haben sich ergeben bzw. sind für Folgejahre zu erwarten?
Dez./Dst. Thema
Zusetzung 
2016
Zusetzung 
2017
Welchen Sachstand hat das Projekt? (ggf. mit 
Verweis auf Session- Vorlagennummern)
Ggf. Begründung warum diese noch nicht 
abgeschlossen werden konnten Haushaltsjahr 2016 Haushaltsjahr 2017 Haushaltsjahr 2018 Haushaltsjahr 2019 Haushaltsjahr 2020 Haushaltsjahr 2021 Erläuterung
VIII/69 Sanierung Rheinufertreppe Porz            100.000 100.000 Die Treppenabgänge zum Rheinufer, die in der 
Verantwortung von 69 stehen, sind stand- und 
verkehrssicher.  Zur Sanierung der 
Rheinufertreppen in  Porz kann derzeit keine 
terminliche Aussage gemacht werden, da 
verschiedene Konzepte seitens Politik und 
Verwaltung noch der Abstimmung bedürfen.  
Sollten in der Zwischenzeit Maßnahmen 
erforderlich werden, werden diese im Rahmen der 
normalen Bauwerkunterhaltung ausgeführt Die 
bereitgestelllten Gelder werden dieses Jahr nicht 
verausgabt.
0 0 200.000 0 0 0 Übertragung Restbetrag erforderlich
VIII/69 Fuß- und Radwegerampe nördl. linksrh. 
Hohenzollernbrücke  über Stellplatzablöse
100.000 350.000 Die Mitteilung 1349/2017 (Planung einer 
temporären Fuß- und Radwegerampe an der 
unterstromigen linksrheinischen Seite der 
Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz) wurde 
am 27.06.2017 vom Verkehrsausschuss zur 
Kenntnis genommen. Im 2. Halbjahr 2017 soll eine 
Beschlussvorlage hierzu in die Politik eingebracht 
werden, in der dann auch die Lage der geplanten S-
Bahngleise und konkreten Gründe aus 
denkmalschutzrechtlicher Sicht gegen das 
Vorhaben dargestellt werden. Es soll auch ein 
Sachstandsbericht zur Machbarkeitsstudie der 
weiteren Rheinquerungen erfolgen, hierzu erfolgt 
zeitnah jedoch eine separate Vorlage von 69. Die 
bereitgestelllten Gelder werden dieses Jahr nicht 
verausgabt.
0 0 100.000 350.000 0 0 Wird aus Stellplatzablösemittel 
finanziert.
VIII/69 Stellplatzablöse - Finanzierung Rampe 
Hohenzollernbrücke (s.o.)
-100.000 -350.000 0 0 -100.000 -350.000 0 0
VIII/69 Generalsanierung Haltestelle 
Deutz/Messe      
0 150.000 Die Bedarfsprüfung für die Neugestaltung der Hst. 
Deutz/Messe ist mit 14 vorabgestimmt und wird 
zeitnah bei 14 eingereicht. Nach Zustimmung 
durch 14 wird der erforderliche Planungsbeschluss 
eingeholt. Die anschließenden Vergaben der 
Planungsleistungen nach Sektorenverordnung 
werden ebenfalls bereits vorbereitet. Die 
bereitgestellten Gelder werden dieses Jahr nicht 
verausgabt.
0 0 150.000 0 0 0 Übertragung Restbetrag erforderlich
VIII/69 Planung KVB-Haltestelle Severinbrücke 500.000 0 Im Rahmen der Gesamtinstandsetzungsplanung für 
die Severinsbrücke ist vorgesehen, in 
fachtechnischer Sicht bei 69 dieses Thema intensiv 
zu untersuchen und die Art und Weise der 
Realisierbarkeit mit z.B. 48, 66 und der KVB AG 
abzustimmen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine 
solche Untersuchung nicht zielführend, da davon 
ausgegangen werden muss, dass evtl. auch an 
diesem Brückenzug ähnliche oder vergleichbare 
Baumaßnahmen wie an der Mülheimer Brücke 
durchgeführt werden müssen. Daher ist nicht nur 
eine separate Betrachtung der Haltestelle auf der 
Severinsbrücke, sondern eine umfassende 
Gesamtbetrachtung erforderlich. Die Planung der 
Gesamtinstandsetzung der Severinsbrücke soll, 
sofern umsetzbar, begonnen werden, während die 
Baumaßnahmen an der Mülheimer Brücke laufen.
0 0 500.000 0 0 0 Übertragung Restbetrag erforderlich
VIII/69 Instandhaltung u. Sauberkeit Dom-Ostseite 
(Tunnel)
0 350.000 Die Maßnahme steht in engem Zusammenhang mit 
der o.a. Maßnahme "Attraktivierung öffentlicher 
Räume: Instandhaltung und Sanierung 
Domumgebung". 
0 0 350.000 0 0 0 Übertragung Restbetrag erforderlich
Bezirke Bezirksorientierte Mittel - Erhöhung 
Kopfbetrag je Einwohner
157.000 314.000 Die stufenweise Erhöhung von 0,35 € auf zunächst 
0,50 € in 2016 und dann auf 0,65 € in 2017 wurde 
umgesetzt
157.000 314.000 314.000 314.000 314.000 314.000
Bezirke Bezirksorientierte Mittel - Erhöhung 
Sockelbetrag
0 132.120 Die Erhöhung des Sockelbetrags ab 2017 wurde 
umgesetzt
0 132.120 132.120 132.120 132.120 132.120 
Summe 4.252.950 4.989.120
-3.851.237 -379.057 14.180.600 9.932.200 3.941.800 3.941.900

Beratungsverlauf (1)

25.09.2017 Finanzausschuss
TOP 2.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2932/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.09.2017
Erstellt
20.09.2017 11:19