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2962/2018

Zeitrahmen für freies Internet mit Hotspot.Koeln erhöhen; Beantwortung der Anfrage AN/1231/2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 07.09.2018

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Nächste Beratung: Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation, Sitzung am 10.09.2018, TOP 4.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

1797 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/12 
 
Vorlagen-Nummer 07.09.2018 
 2962/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 10.09.2018 
 
Zeitrahmen für freies Internet mit Hotspot.Koeln erhöhen; Beantwortung der Anfrage 
AN/1231/2018 der Ratsgruppe BUNT 
Was spricht gegen die Ausweitung des Zeitrahmens für die Hotspots von NetCologne? 
 
Die NetCologne nimmt wie folgt Stellung: 
 
Sobald ein Smartphone oder Tablet eine Verbindung zum Internet über WLAN aufgebaut hat, beginnt 
es mit der Durchführung diverser Synchronisierungsprozesse. So werden oftmals sehr große Daten-
mengen in Form von Fotos, Videos und andere Dateien beispielsweise in die Apple- oder Google- 
Cloud gesendet. 
Hinzu kommen Updates der Betriebssysteme, die aufgrund ihres Volumens (in der Regel über 
1GByte) zumeist nur über WLAN geladen werden. Da es keine technische Möglichkeit gibt, dies ein-
zuschränken, versucht man diese Updates im Hotspot Netz mit einem zeitlichen Limit von einer Stun-
de einzugrenzen. 
 
Darüber hinaus wird mit der Einschränkung verhindert, dass das öffentliche WLAN-Netz dauerhaft im 
privaten Bereich als Heimnetzwerk genutzt wird. Dies würde zu einer Einschränkung der im öffentli-
chen Raum zur Verfügung stehenden Bandbreite führen und somit andere Nutzer benachteiligen. 
Auch eine missbräuchliche Nutzung soll durch die zeitliche Limitierung erschwert werden. 
 
Der Vergleich zu anderen Städten zeigt, dass NetCologne eine Nutzerorientierte Lösung realisiert. In 
anderen Kommunen gibt es zum Teil ein deutlich kürzeres Zeitlimit (30 oder 15 Minuten), oder eine 
Einschränkung der Bandbreite bei längerem ununterbrochenem Nutzungszeitraum. 
 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

10.09.2018 Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation
TOP 4.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2962/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
07.09.2018
Erstellt
06.09.2018 10:25