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0680/2018

Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2017 im Stadtbezirk Nippes

Mitteilung BV 06.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 15.03.2018, TOP 10.2.4

Anlage - Unfallhäufungen 2017

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Mitteilung BV

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Anlage - Unfallhäufungen 2017

543 Zeichen

Anlage 
Standort Stadtteil 
Verkehrs- 
unfälle der 
Kategorie      
1 - 4 
davon 
Verkehrs- 
unfälle                 
mit Fuß- 
gängern 
davon 
Verkehrs- 
unfälle 
mit Rad- 
fahrern 
Unfallfolgen 
(SV - 
Schwerver- 
letzt, LV - 
Leicht- 
verletzt) 
Maß- 
nahmen                    
sind erfolgt 
Maßnahmen in 
Vorbereitung/ 
werden geprüft 
Kreuzung 
wurde 
überprüft - 
keine 
geeigneten 
Maßnahmen 
ersichtlich 
Wilhelm-Sollmann-Straße/Herforder 
Straße/Rambouxstraße Longerich 4 0 0 4 LV X X
Unfallhäufungsstellen 2017 im Stadtbezirk Nippes

Mitteilung BV

3807 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/1 
660/12 
Vorlagen-Nummer 
 0680/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.03.2018 
 
Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2017 im Stadtbezirk Nippes 
Im Jahr 2017 wurde für den Stadtbezirk Nippes lediglich die Kreuzung Wilhelm-Sollmann-
Straße/Herforder Straße/Rambouxtraße als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Das Unfallgeschehen in 
diesem Jahr war darauf zurückzuführen, dass Linksabbieger von der Wilhelm-Sollmann-Straße in die 
Rambouxstraße das Rotsignal missachteten, abbogen und mit der signaltechnisch bevorrechtigten 
Straßenbahn kollidierten. Möglicherweise hatten die abbiegenden Autofahrer das Signal für den Ge-
radeausverkehr und das Signal für die Abbieger verwechselt. Die Stadt Köln entfernte zur besseren 
Zuordnung der Signale einen Signalgeber, andere Signale wurden zur besseren Erkennbarkeit ein-
gedreht. Wegen anderer Verkehrsunfälle, die sich im Jahr 2018 in einem anderen Bereich ereigneten, 
erfolgt noch eine zusätzliche Prüfung der Unfallkommission.  
 
Zuständig für die erste Auswertung von Verkehrsunfällen ist das Polizeipräsidium Köln. Dort werden 
alle Unfälle nach den Kriterien Unfallkategorie (Schwere des Unfalles) und Unfalltyp (Konfliktsituation, 
aus welcher der Unfall entstanden ist) festgehalten. Laut Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie 
und Landesplanung vom 11.03.2008 liegt eine Unfallhäufungsstelle innerhalb der 1-Jahres-
Betrachtung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei Unfälle der 
Kategorie 1 – 4 des gleichen Typs ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der Knoten bzw. 
die Strecke durch die Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Aufgrund der Verkehrsbelastung ei-
nes Knotens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer Identifikation als Unfallhäufungsstelle 
führt, erhöhen.  
 
Die Unfallkategorien sind wie folgt aufgeteilt: 
 
Kategorie 1: Verkehrsunfall mit Getöteten 
Kategorie 2: Verkehrsunfall mit Schwerverletzten 
Kategorie 3: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten 
Kategorie 4: Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden  
Kategorien 5 – 7: Sonstige Sachschadensunfälle  
 
Nach Meldung der Unfallhäufungsstelle tritt die Unfallkommission, die sich aus Vertreterinnen und 
Vertretern der Stadt Köln und der Polizei zusammensetzt zusammen und entscheidet – meistens un-
ter direkter Beteiligung der Bezirksregierung – über Maßnahmen, die zur Reduzierung des Unfallauf-
kommens geeignet sind. 
 
Die Unfallkommission weist vorsorglich darauf hin, dass in Köln bis zum 31.12.2017 nur Unfälle nach 
der Einjahresbetrachtung untersucht wurden. Seit dem 01.01.2018 meldet die Polizei auch Unfälle 
nach der Dreijahresbetrachtung. Bei dieser Betrachtung sind die Richtwerte für die Meldung als Un-
fallhäufung sehr niedrig angesetzt. Treten beispielsweise innerhalb eines Knotens innerhalb von drei 
Jahren fünf Unfälle auf, bei denen Radfahrende oder Zufußgehende leicht verletzt wurden, führt diese 
Zahl – unabhängig von den Ursachen oder von der Verkehrsbelastung – zur Meldung. Es ist also 
damit zu rechnen, dass die Unfallkommission Köln im nächsten Jahr eine erhebliche Zahl von Unfall-

2 
 
häufungsstellen nach der Dreijahresbetrachtung anzeigt.  
 
Im Stadtbezirk Nippes ereignete sich im Jahr 2017 ein tödlicher Verkehrsunfall. Am 08. Oktober 2017 
betrat ein 32jähriger Fußgänger bei Dunkelheit unvermittelt die mehrspurige Fahrbahn der Riehler 
Straße und wurde von einer dreißigjährigen Autofahrerin erfasst. Der Fußgänger erlitt bei dem Unfall 
schwere Verletzungen, denen er im Krankenhaus erlag. Laut Beschluss der Unfallkommission wäre 
dieser Unfall nicht mit angemessenen verkehrstechnischen Maßnahmen zu verhindern gewesen.

Beratungsverlauf (1)

15.03.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0680/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
06.03.2018
Erstellt
28.02.2018 14:02