0680/2018
Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2017 im Stadtbezirk Nippes
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Anlage - Unfallhäufungen 2017
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Anlage Standort Stadtteil Verkehrs- unfälle der Kategorie 1 - 4 davon Verkehrs- unfälle mit Fuß- gängern davon Verkehrs- unfälle mit Rad- fahrern Unfallfolgen (SV - Schwerver- letzt, LV - Leicht- verletzt) Maß- nahmen sind erfolgt Maßnahmen in Vorbereitung/ werden geprüft Kreuzung wurde überprüft - keine geeigneten Maßnahmen ersichtlich Wilhelm-Sollmann-Straße/Herforder Straße/Rambouxstraße Longerich 4 0 0 4 LV X X Unfallhäufungsstellen 2017 im Stadtbezirk Nippes
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/1 660/12 Vorlagen-Nummer 0680/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.03.2018 Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2017 im Stadtbezirk Nippes Im Jahr 2017 wurde für den Stadtbezirk Nippes lediglich die Kreuzung Wilhelm-Sollmann- Straße/Herforder Straße/Rambouxtraße als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Das Unfallgeschehen in diesem Jahr war darauf zurückzuführen, dass Linksabbieger von der Wilhelm-Sollmann-Straße in die Rambouxstraße das Rotsignal missachteten, abbogen und mit der signaltechnisch bevorrechtigten Straßenbahn kollidierten. Möglicherweise hatten die abbiegenden Autofahrer das Signal für den Ge- radeausverkehr und das Signal für die Abbieger verwechselt. Die Stadt Köln entfernte zur besseren Zuordnung der Signale einen Signalgeber, andere Signale wurden zur besseren Erkennbarkeit ein- gedreht. Wegen anderer Verkehrsunfälle, die sich im Jahr 2018 in einem anderen Bereich ereigneten, erfolgt noch eine zusätzliche Prüfung der Unfallkommission. Zuständig für die erste Auswertung von Verkehrsunfällen ist das Polizeipräsidium Köln. Dort werden alle Unfälle nach den Kriterien Unfallkategorie (Schwere des Unfalles) und Unfalltyp (Konfliktsituation, aus welcher der Unfall entstanden ist) festgehalten. Laut Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung vom 11.03.2008 liegt eine Unfallhäufungsstelle innerhalb der 1-Jahres- Betrachtung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei Unfälle der Kategorie 1 – 4 des gleichen Typs ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der Knoten bzw. die Strecke durch die Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Aufgrund der Verkehrsbelastung ei- nes Knotens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer Identifikation als Unfallhäufungsstelle führt, erhöhen. Die Unfallkategorien sind wie folgt aufgeteilt: Kategorie 1: Verkehrsunfall mit Getöteten Kategorie 2: Verkehrsunfall mit Schwerverletzten Kategorie 3: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten Kategorie 4: Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden Kategorien 5 – 7: Sonstige Sachschadensunfälle Nach Meldung der Unfallhäufungsstelle tritt die Unfallkommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Köln und der Polizei zusammensetzt zusammen und entscheidet – meistens un- ter direkter Beteiligung der Bezirksregierung – über Maßnahmen, die zur Reduzierung des Unfallauf- kommens geeignet sind. Die Unfallkommission weist vorsorglich darauf hin, dass in Köln bis zum 31.12.2017 nur Unfälle nach der Einjahresbetrachtung untersucht wurden. Seit dem 01.01.2018 meldet die Polizei auch Unfälle nach der Dreijahresbetrachtung. Bei dieser Betrachtung sind die Richtwerte für die Meldung als Un- fallhäufung sehr niedrig angesetzt. Treten beispielsweise innerhalb eines Knotens innerhalb von drei Jahren fünf Unfälle auf, bei denen Radfahrende oder Zufußgehende leicht verletzt wurden, führt diese Zahl – unabhängig von den Ursachen oder von der Verkehrsbelastung – zur Meldung. Es ist also damit zu rechnen, dass die Unfallkommission Köln im nächsten Jahr eine erhebliche Zahl von Unfall- 2 häufungsstellen nach der Dreijahresbetrachtung anzeigt. Im Stadtbezirk Nippes ereignete sich im Jahr 2017 ein tödlicher Verkehrsunfall. Am 08. Oktober 2017 betrat ein 32jähriger Fußgänger bei Dunkelheit unvermittelt die mehrspurige Fahrbahn der Riehler Straße und wurde von einer dreißigjährigen Autofahrerin erfasst. Der Fußgänger erlitt bei dem Unfall schwere Verletzungen, denen er im Krankenhaus erlag. Laut Beschluss der Unfallkommission wäre dieser Unfall nicht mit angemessenen verkehrstechnischen Maßnahmen zu verhindern gewesen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0680/2018
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 06.03.2018
- Erstellt
- 28.02.2018 14:02