V/0855/2005
Amelsbüren Süd, B-Plan 416
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Anlage 2: Lageplan Spielplatz Wiedeiken
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Anlage 1: Lageplan Grünzug Breitenkamp / Stakenkamp
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Ä E Amelsbüren Süd Bpl. 416 € 3 Vene I
Beschlussvorlage
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V/0855/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Amelsbüren Süd, B-Plan 416 Grünzug Breitenkamp / Stakenkamp mit Spielplatz Wiedeiken Planungs- und Baubeschluss Beratungsfolge 24.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Planung und Bauausführung der öffentlichen Grünflächen in Amelsbüren Süd, „Grün- zug Breitenkamp / Stakenkamp“ wird gemäß Plan Nr. G 227 / 1 vom 14.10.2005 zuge- stimmt. 2. Der Planung und Bauausführung des öffentlichen Spielplatzes „Wiedeiken“ in Amelsbüren Süd wird gemäß Plan Nr. K 272 / 1 vom 14.10.2005 zugestimmt. Kosten/Folgekosten Zu 1) Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die öffentlichen Grünflächen Herstellungskosten in Höhe von 250.000 € sowie Folgekosten für Unterhaltung und Pflege der Flächen von jährlich 12.400 € entstehen. Zu 2) Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Spielplatz Herstellungskosten in Höhe von 90.000 € sowie Folgekosten für Unterhaltung und Pflege der Flächen von jährlich 6.100 € entste- hen. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel stehen vorbehaltlich des Ratsbeschlusses über den Haushaltsplan 2006 wie folgt im doppischen Haushaltsplanteil zur Verfügung: Ausgaben Finanzstelle Finanzposition Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung Bau.VG / 2 KSP Amelsbüren Süd Bbpl.416 2006 220.000 € VE für 2005 aus 2006 67151301014300 782200 Bau.VG / 2 KSP Amelsbüren Süd Bbpl.416 2007 120.000 € VE für 2006 aus 2007 Insgesamt: 340.000 € Vorlagen-Nr.: V/0855/2005 Auskunft erteilt: Herr Determann Ruf: 492 67 40 E-Mail: DetermaG@stadt-muenster.de Datum: 18.10.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0855/2005 Begründung: Mit dem Bebauungsplan 416, Amelsbüren Süd, entsteht ein umfangreiches Neubaugebiet für den Wohnungsbau. In diesem Zusammenhang wurden für die Naherholung öffentliche Grünanlagen und Spielplätze ausgewiesen. Der schnelle Baufortschritt in den ersten drei Bauabschnitten ver- langt jetzt den Ausbau der Grünflächen. Zu 1) Grünzug „Breitenkamp / Stakenkamp“ Der schmal e, lang gezogene Grünzug erstreckt sich in Ost-West Richtung über die gesamte Breite des Baugebietes und wird eine attraktive Verbindung für die Naherholung bilden. Zentrales Ele- ment in dieser Grünanlage ist die bestehende Schlehenhecke entlang der Grabenmulde. Auf der Südseite der Hecke schlängelt sich ein wassergebundener Weg durch die extensive Ra- senfläche. Auf der Rasenfläche stehen Blütenbäume wie Vogelkirsche, Mehlbeere und Obstbäu- me. Zusätzlich werden kleine Solitärgruppen mit großwüchsigen Strauchrosen gepflanzt. Sie bil- den bis zu 3 m große, blühende Sträucher. Einzelne weitere Blütensträucher runden die Grünanla- ge ab und bilden einen Puffer zu den privaten Grundstücken. An den Kreuzungspunkten der Wege entstehen kleine Platzsituationen, die mit Säulen- Hainbuchen markiert werden. Sie laden zum Verweilen ein. Natursteinquader begrenzen diese Flächen. Sie werden z.T. mit Sitzbohlen belegt. Diese Steinquader werden als Identifikations- und Sitzelement auch an anderen Stellen entlang der Wegeverbindung angeordnet. Auf der Nordseite der Feldgehölzhecke verläuft ein gradliniger, mit Mulchmaterial bedeckter Weg als „Joggingpfad“. Diese Wegeform bietet für Fitnessinteressierte eine attraktive Alternative zu den wassergebundenen Wegeverbindungen auf der Südseite der Schlehenhecke. Gleichzeitig sorgt diese Wegeführung für genügend Sozialkontrolle innerhalb der Grünanlage. Am nördlichen Rand des Baugebietes befindet sich eine schmale Grabenparzelle, die als öffentli- che Grünfläche ausgewiesen ist. Damit das Gewässer auch langfristig durch den Gewässerunter- haltungsverband gepflegt werden kann, muss ein ca. 2,5m breiter Wiesenstreifen von Gehölzbe- wuchs freigestellt werden. Im Zuge dieser Arbeiten werden auch Teile der Feldgehölzhecke „auf den Stock“ gesetzt, um so eine Verjüngung der Gehölze zu fördern. Südlich des Spielplatzes an der Straße „Wiedeiken“ führt eine 5 m breite Wegeparzelle durch das Baugebiet. Hier wird ein ca. 1,5 m breiter Weg in wassergebundener Wegedecke mit seitlichen Rasenstreifen hergestellt. Zu 2) Spielplatz „Wiedeiken“ Dieser Spielplatz ist der östliche der beiden im Bebauungsplan vorgesehenen Spielplätze. Im Nor- den grenzt er an die Straße Wiedeiken, im Osten und Süden an bereits fertig gestellte Wohnbe- bauung. Nach Westen wird das Grundstück von einer Gemeinbedarfsfläche begrenzt. Kinderbeteiligung: Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat am 31.05.2005 eine Ideenbörse für die Kinder und Anwohner des Wohngebietes durchgeführt. Die Planung entspricht im Rahmen der finanziel- len und räumlichen Möglichkeiten den Ergebnissen der o.a. Aktion. Eine Kopie des Protokolls ist der Vorlage für jede Fraktion beigefügt. - 3 - V/0855/2005 Erläuterung der Planung: Das annähernd trapezförmige Grundstück ist Bestandt eil einer Gehwegeverbindung die in Nord- Süd-Richtung durch das Baugebiet führt Um den Abstand zwischen der Bebauung und den Spiel- aktivitäten zu vergrößern wird der Weg möglichst nah an die Grenze zur Wohnbebauung gelegt. So dient er gleichzeitig zur Erschließung der ausgedehnten Sandspielfläche. Die übrigen Bereiche des Grundstückes werden mit Rasen angesäten Bodenmodellierungen und bespielbaren Strauch- pflanzungen gestaltet. Im Gelände und auch im Bereich des nach Südwesten ausgerichteten Sitz- platzes werden Natursteinquader zum Sitzen und Bespielen angeordnet. Das markanteste Spielgerät in der Sandspielfläche ist das Klettergerüst „Schönau“. Mit Hangelbrü- cke, Kletterwand, Balanciersteg, Hangelseil, Kletterstangen und Rutsche lädt es zu vielfältigem Spiel ein. Eine Doppelschaukel und ein Gurtsteg fördern das Bewegungsspiel, während zwei klei- ne Spielhäuser das Rollenspiel fördern. Hier sind auch, ganz in der Nähe des Sitzplatzes, die Fe- derwippgeräte für die Kleinsten angeordnet. Ein Stufenreck rundet das vielseitige Spielangebot ab. Baudurchführung: Im Lageplan ist eine Begrenzungslinie dargestellt, die eine Trennung in zwei Bauabschnitte kenn- zeichnet. Bereiche, die nördlich der Linie liegen, sollten auf Grund des Baufortschrittes auf den Privat- grundstücken im Frühling 2006 ausgebaut werden. Aufgrund der absehbaren personellen Einspa- rungen im Amt ab Januar 2006 stehen Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bauleitung jedoch unter Vorbehalt, sodass ein voraussichtlicher Fertigstellungstermin nicht zugesichert werden kann. Bereiche, die südlich der Trennlinie liegen, können erst im Zuge der Vermarktung und Fertigstel- lung des vierten und letzten Bauabschnittes realisiert werden. Dieses wird voraussichtlich ab 2009 der Fall sein. Zu diesem Zeitpunkt wird eine weitere Vorlage mit Planungs- und Baubeschluss für den westlich gelegenen Spielplatz an der Straße „Tengenkamp“ vorgelegt. i.V. gez. Joksch Anlagen: Anlage 1: Plan Nr. G 227.1 Grünzug Breitenkamp / Stakenkamp, Lageplan Anlage 2: Plan Nr. G 272.1 Spielplatz Wiedeiken, Lageplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Stakenkamp
- Breitenkamp
- Tengenkamp
- Wiedeiken
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0855/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 24.10.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37