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1283/2020

Wettbewerbliches Dialogverfahren zur Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld Zwischenmitteilung der Verwaltung zum aktuellen Sachstand

Mitteilung Ausschuss 25.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 04.06.2020, TOP 10.2.29

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8 Zeichen

Anlage 1

Mitteilung Ausschuss

2579 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Schw  Sa 
Vorlagen-Nummer 
 1283/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 28.05.2020 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.06.2020 
 
Wettbewerbliches Dialogverfahren zur Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld 
Zwischenmitteilung der Verwaltung zum aktuellen Sachstand 
Mit Beschluss vom 06.02.2020 hat der Rat der Stadt Köln der Durchführung eines Wettbewerblichen 
Dialogverfahrens zur Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld in Köln-Chorweiler zugestimmt. Die 
Zeitplanung zum Zeitpunkt des Beschlusses sah vor, das Dialogverfahren im 3. Quartal 2020 durch-
zuführen. 
 
Aufgrund der derzeitigen Einschränkungen der Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten, aber auch hinsicht-
lich der Auflagen, mit welchen der Bedarfsanerkennungsbeschluss zum Vorhaben seitens der politi-
schen Gremien versehen wurde, hat die Verwaltung den geplanten Verfahrensablauf des Wettbe-
werblichen Dialogverfahrens zwischenzeitlich umgestellt.  
 
Da der Wettbewerbliche Dialog als Verfahrensart ausgewählt wurde, um einer breiten Öffentlichkeit 
die Möglichkeit einer Beteiligung im laufenden Planungsprozess zu ermöglichen, macht die Durchfüh-
rung eines solchen Verfahrens erst dann Sinn, wenn die Beteiligung in Form von Öffentlichkeitsver-
anstaltungen sichergestellt werden kann. Da seitens der Politik der Beschluss zur Durchführung des 
Dialogverfahrens zudem mit der Auflage verknüpft wurde, dass vor der Vergabe der Integrierten Pla-
nung zunächst ein Planungsbeschluss für den Ausbau des Blumenbergsweges vorliegen muss, hat 
sich die Verwaltung dazu entschieden, zunächst ein überörtliches Verkehrskonzept durch ein exter-
nes Planungsbüro entwickeln zu lassen, auf dessen Grundlage die weitere Ausbauplanung des Blu-
menbergsweges erfolgen kann. Parallel hierzu führt die Verwaltung Gespräche mit dem Land über 
eine zeitnahe Umsetzung des Ausbaus und des hierzu notwendigen Planfeststellungsverfahrens. 
 
Durch die Vergabe und die notwendige Bearbeitungszeit des Verkehrsgutachtens verschiebt sich das 
Wettbewerbliche Dialogverfahren voraussichtlich auf das erste Quartal 2021. Die Verwaltung nutzt die 
Zeitverschiebung, um weitere Gutachten, welche ansonsten im weiteren Verfahrensablauf erstellt 
worden wären, vorab zu erstellen und die Ergebnisse frühzeitig in die Planung einfließen zu lassen. 
Auf diese Weise kann die an das Dialogverfahren anschließende Planungsphase verkürzt und der 
Zeitplan wieder aufgeholt werden. 
 
 
Anlage 
Zeitstrahl zum Planungsprozess Kreuzfeld

Beratungsverlauf (2)

28.05.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.29 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1283/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.05.2020
Erstellt
04.05.2020 06:39