1283/2020
Wettbewerbliches Dialogverfahren zur Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld Zwischenmitteilung der Verwaltung zum aktuellen Sachstand
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Zeitstrahl Kreuzfeld
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Anlage 1
Mitteilung Ausschuss
2579 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Schw Sa Vorlagen-Nummer 1283/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 28.05.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.06.2020 Wettbewerbliches Dialogverfahren zur Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld Zwischenmitteilung der Verwaltung zum aktuellen Sachstand Mit Beschluss vom 06.02.2020 hat der Rat der Stadt Köln der Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogverfahrens zur Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld in Köln-Chorweiler zugestimmt. Die Zeitplanung zum Zeitpunkt des Beschlusses sah vor, das Dialogverfahren im 3. Quartal 2020 durch- zuführen. Aufgrund der derzeitigen Einschränkungen der Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten, aber auch hinsicht- lich der Auflagen, mit welchen der Bedarfsanerkennungsbeschluss zum Vorhaben seitens der politi- schen Gremien versehen wurde, hat die Verwaltung den geplanten Verfahrensablauf des Wettbe- werblichen Dialogverfahrens zwischenzeitlich umgestellt. Da der Wettbewerbliche Dialog als Verfahrensart ausgewählt wurde, um einer breiten Öffentlichkeit die Möglichkeit einer Beteiligung im laufenden Planungsprozess zu ermöglichen, macht die Durchfüh- rung eines solchen Verfahrens erst dann Sinn, wenn die Beteiligung in Form von Öffentlichkeitsver- anstaltungen sichergestellt werden kann. Da seitens der Politik der Beschluss zur Durchführung des Dialogverfahrens zudem mit der Auflage verknüpft wurde, dass vor der Vergabe der Integrierten Pla- nung zunächst ein Planungsbeschluss für den Ausbau des Blumenbergsweges vorliegen muss, hat sich die Verwaltung dazu entschieden, zunächst ein überörtliches Verkehrskonzept durch ein exter- nes Planungsbüro entwickeln zu lassen, auf dessen Grundlage die weitere Ausbauplanung des Blu- menbergsweges erfolgen kann. Parallel hierzu führt die Verwaltung Gespräche mit dem Land über eine zeitnahe Umsetzung des Ausbaus und des hierzu notwendigen Planfeststellungsverfahrens. Durch die Vergabe und die notwendige Bearbeitungszeit des Verkehrsgutachtens verschiebt sich das Wettbewerbliche Dialogverfahren voraussichtlich auf das erste Quartal 2021. Die Verwaltung nutzt die Zeitverschiebung, um weitere Gutachten, welche ansonsten im weiteren Verfahrensablauf erstellt worden wären, vorab zu erstellen und die Ergebnisse frühzeitig in die Planung einfließen zu lassen. Auf diese Weise kann die an das Dialogverfahren anschließende Planungsphase verkürzt und der Zeitplan wieder aufgeholt werden. Anlage Zeitstrahl zum Planungsprozess Kreuzfeld
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1283/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.05.2020
- Erstellt
- 04.05.2020 06:39