4457/2021
Mitteilung zum Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Vogelsanger Straße zwischen Oskar-Jäger-Straße und Ehrenfeldgürtel (Vorlagen-Nummer 0218/2021)
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Mitteilung BV
9523 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 664/5 Vorlagen-Nummer 4457/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.03.2022 Mitteilung zum Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Vogelsanger Straße zwischen Oskar-Jäger-Straße und Ehrenfeldgürtel (Vorlagen-Nummer 0218/2021) Sachverhalt In der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 31.05.2021 wurde der Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Vogelsanger Straße zwischen Oskar-Jäger-Straße und Ehrenfeldgürtel mit insge- samt neun Prüfaufträgen beschlossen. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich die einzelnen Punkte ei- ner fachlichen Prüfung unterzogen und das Ergebnis Vertreter*innen der Bezirksvertretung in einem Fachgespräch am 28.10.2021 vorgestellt. Nach intensiver Diskussion konnten zu den einzelnen Be- schlusspunkten folgende Ergebnisse einvernehmlich erzielt werden: Beschlusspunkt 1: „Es wird eine neue Vorplanung für die Kreuzungssituation Vogelsanger/ Ehren- feldgürtel entworfen und zeitnah der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die neue Vorplanung bildet die Beschlüsse der Bezirksvertretung Ehrenfeld und des Verkehrsausschusses der Stadt Köln zum Radverkehrskonzept Ehrenfeld und zur zukünftigen Gestaltung des Ehrenfeldgürtels in der Planung ab und schafft entsprechend passende Anschlüsse an die Vogelsanger Straße.“ Ergebnis: Die Vorplanung zum Knotenpunkt Ehrenfeldgürtel/ Vogelsanger Straße steht einer späte- ren Umplanung des Gürtels im Sinne des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld (RVKE) nicht entgegen. Die vorgestellte Planung für den Knotenpunkt Ehrenfeldgürtel/Vogelsanger Straße optimiert die Rad- verkehrsführung im Knotenpunktbereich und bietet dem Radverkehr auch vor der Umsetzung des RVKE spürbare Verbesserungen. Die Verwaltung wird die Radverkehrsführung im Knotenpunktbe- reich insbesondere mit Blick auf das hohe Schulverkehrsaufkommen in den folgenden Planungspha- sen weiter optimieren. Beschlusspunkt 2: „Die Ausbaugrenze für die Planung der Vogelsanger Straße endet vorläufig an der Einmündung zum Ehrenfeldgürtel, bis die neue Vorentwurfsplanung der Kreuzung beschlossen ist.“ Ergebnis: Mit Blick auf die Erläuterungen zu Punkt 1 erübrigt sich dieser Prüfauftrag. Beschlusspunkt 3: „Die Radverkehrsanlagen zwischen Ehrenfeldgürtel und Grüner Weg werden in Form von Protected-Bike-Lanes mit einer Mindestbreite von 225 cm gestaltet. Der dafür notwendige Straßenraum wird durch Verzicht auf die geplanten separaten Abbiegespuren geschaffen.“ Ergebnis: Die Führung des Radverkehrs zwischen Ehrenfeldgürtel und Grüner Weg wird optimiert. Die derzeitige Planung sieht einen Schutzstreifen mit 1,75 m Breite vor. Die Verwaltung schlägt vor, einen Radfahrstreifen mit einer Breite von mindestens 2,10 m und vollflächiger Roteinfärbung anzule- gen. Die geforderte so genannte Protected-Bike-Lane, zu Deutsch geschützter Radfahrstreifen, wird nicht zur Umsetzung empfohlen, da sie mehr Nach- als Vorteile birgt: Auf der ca. 100 m langen Stre- 2 cke kann aufgrund der geplanten Querungshilfe sowie künftig erforderlicher Grundstücks- bzw. Feu- erwehrzufahrten abschnittsweise kein geschützter Radfahrstreifen angelegt werden, da hier das Pas- sieren/Befahren möglich sein muss. Daneben sind ebenfalls die Belange von Straßenreinigung, Win- terdienst, Müllabfuhr und Rettungsfahrzeugen zu berücksichtigen. Die oben dargestellte Optimierung der ursprünglichen Planung wird nach der Inbetriebnahme auf ihre Funktionalität beobachtet und ggf. weiterentwickelt. Beschlusspunkt 4: „Die geplanten Parkflächen in Nähe des Eingangs der Heliosschule werden ge- strichen und der Gehweg dort entsprechend erweitert.“ Ergebnis: Der Entfall des Haltestreifens am Vorplatz zur Heliosschule wurde in Abstimmung mit dem Amt für Schulentwicklung geprüft. Die vorrangige Nutzung soll das Bringen und Holen von Schü- ler*innen mit Behinderung sein. Die Tiefgarage der neuen Heliosschule weist ausschließlich eine lich- te Höhe von 2,10 m auf. Damit ist die Tiefgarage nicht für alle Fahrzeuge befahrbar. Auch wenn der- zeit keine Schüler*innen der Heliosschule auf den Schülerspezialverkehr angewiesen sind, kann dies für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Die Schule sollte, als inklusive Schule, für zukünftige Schüler*innen alle notwendigen Optionen offenhalten. Eine Abwicklung über die Tiefgarage ist nur teilweise möglich, da die Fahrzeuge, die für den Schülerspezialverkehr genutzt werden, im Normalfall höher als 2,10 m sind. Weiterhin soll die neue und aufwändig ausgestattete Aula sowie die Turnhalle außerhalb der Schulzeiten rege von Dritten genutzt werden (bspw. durch Universität und Vereine). Dies ist bereits im Nutzungskonzept der Schule so ausgewiesen. Deshalb wird der Haltestreifen ebenfalls als Ladezone für Veranstaltungen benötigt. Der Haltestreifen kann aus den genannten Gründen nicht entfallen. Zum Schutz des Radverkehrs wird ein ausreichend breiter Sicherheitstrennstreifen zwischen Haltestreifen und Radfahrstreifen be- rücksichtigt. Durch entsprechende Beschilderung wird geregelt, dass der Streifen in Schulzeiten für inklusiven Schülerverkehr freizuhalten ist. Beschlusspunkt 5: „Über die Einmündung der Heliosstraße hinweg wird der Gehweg als Aufpflaste- rung weitergeführt.“ Ergebnis: Die Umplanung der Einmündung Heliosstraße als Gehwegüberfahrt wird in der weiteren Planung berücksichtigt. Beschlusspunkt 6: „Für die gesamte Länge der Vogelsanger Straße zwischen Oskar-Jäger-Straße und Ehrenfeldgürtel wird Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit ausgewiesen.“ Ergebnis: Aufgrund der Bestimmungen in der StVO beträgt die Regelgeschwindigkeit im direkten Umfeld von Schulen 30 km/h, der Gesetzgeber begrenzt das direkte Umfeld auf 300m. Ob diese Be- schränkung auf den gesamten Planungsraum erweitert werden kann, wird im weiteren Planungspro- zess geprüft. Beschlusspunkt 7: „Die Vogelsanger Straße wird aus dem LKW-Routennetz gestrichen.“ Ergebnis: Die Streichung der Vogelsanger Straße zwischen Ehrenfeldgürtel und Oskar-Jäger-Straße aus dem LKW-Routennetz wird im weiteren Planungsprozess geprüft. Eine Aussage hierzu ist für den derzeitigen Straßenplanungsprozess unerheblich. Beschlusspunkt 8: „Die Verwaltung passt die Planung der Umgestaltung der Vogelsanger Straße in dem Bereich zwischen Grüner Weg und Oskar-Jäger-Straße an. Für diesen Bereich sind Möglichkei- ten zu entwickeln wie Fahrzeuge des Lieferverkehrs, Umzugsfahrzeuge bei Umzügen, Fahrzeuge von Handwerkern dort bei Bedarf halten bzw. parken können.“ Ergebnis: Um Flächen für Lade- und Lieferverkehre zwischen Grüner Weg und Oskar-Jäger-Straße zu ermöglichen, wurde vereinbart, dass die Fahrbahn zwischen Vogelsanger Straße auf Höhe Haus- nummer 203 und Oskar-Jäger-Straße in Richtung Bahndamm verschwenkt wird. Da sich auf der Sei- 3 te des Bahndammes keine Quellen und Ziele für den Fußverkehr befinden, kann der Gehweg hier entfallen. Die entstehende Restfläche wird genutzt, um auf der südlichen Straßenseite einen Multi- funktionsstreifen herzustellen. Dort können Funktionen, wie Ladezonen, Fahrradstellplätze oder Baumbeete entstehen. Die genaue Funktionszuweisung wird in der Entwurfsplanung erarbeitet und mit der Bezirksvertretung abgestimmt. Um Dauerparken zu verhindern, wird eine strikte Bewirtschaf- tung der Stellplätze im weiteren Planungsprozess geprüft. Etwa auf Höhe der Hausnummer 201 wird eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger berücksichtigt, um das Queren der Fahrbahn sicher zu er- möglichen. Im Rahmen der Entwurfsplanung werden darüber hinaus geeignete Maßnahmen für die Querung der Vogelsanger Straße an der Einmündung zur Oskar-Jäger-Straße entwickelt. Beschlusspunkt 9: „Die BV Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, einen Zeitplan für den Umbau der Vogelsanger Straße zwischen Ehrenfeldgürtel und Oskar-Jäger Straße zu erarbeiten. Damit soll si- chergestellt werden, dass der Umbau bei Inbetriebnahme der inklusiven Universitätsschule auf dem Heliosgelände abgeschlossen ist. Der Beschluss ist dem Verkehrsausschuss sowie der BV Ehrenfeld vorzulegen.“ Ergebnis: Der Abschluss der nun folgenden Entwurfsplanung ist für das dritte Quartal 2022 vorgese- hen. Im Anschluss erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung, da diese Maßnahme Straßenausbaubeiträge im Sinne des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) auslöst. Im An- schluss daran wird der Mittelfreigabe- und Baubeschlusses eingeholt. Den Abschluss der Planungs- phase bildet die anschließende Ausführungsplanung im zweiten Quartal 2023. Im Anschluss erfolgen Vorbereitung und Durchführung der Bauleistungen. Aktuell wird ein Baubeginn im dritten Quartal 2024 angestrebt. Die Verkehrsfreigabe ist für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Die Vogelsanger Straße kann aus heutiger Sicht nicht rechtzeitig zur Aufnahme des Schulbetriebs nach den Sommer- ferien 2024 fertiggestellt werden. Ggf. erfolgt die Umsetzung der Maßnahme in Bauabschnitten, falls sich hieraus Potenzial zur Beschleunigung ergibt. Im Rahmen der Baustellenabwicklung wird die be- sondere Situation, die sich aus der Schulerschließung ergibt, berücksichtigt. Ergänzend zu den oben dargestellten Beschlusspunkten wird der Einmündungsbereich Grüner Weg angepasst. Aufgrund der vorliegenden Verkehrsstärken wird in der Knotenpunktzufahrt der Kfz- Verkehr von ursprünglich zwei auf einen Fahrstreifen reduziert. Der gewonnene Raum wird zuguns- ten der Rad- und Fußverkehrsanlagen umverteilt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Oskar-Jäger-Straße
- Vogelsanger Straße
- Grüner Weg
- Ehrenfeldgürtel
- Heliosstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 4457/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 04.03.2022
- Erstellt
- 28.12.2021 10:26